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der Abfallwirtschaft s- und Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)

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Academic year: 2022

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DATENSCHUTZHINWEISE

Der Landkreis Zwickau ist öff entlich-rechtlicher Entsor- gungsträger. Das Amt für Abfallwirtschaft nimmt diese Aufgabe wahr. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die Wahrnehmung dieser, im öff entlichen Interesse liegenden, Aufgabe erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO).

Die Verpflichtung, Ihre Daten anzugeben, ergibt sich aus den Mitwirkungs- und Auskunft spflichten in der jeweils gültigen Abfallwirtschaft s- und Abfallgebührensatzung, dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz und dem Sächsischen Abfallwirtschaft s- und Bodenschutzgesetz.

Ihre Daten werden erhoben, um alle Aufgaben, Leistungen und Einzelauft räge gemäß der gültigen Abfallwirtschaft s- und Abfallgebührensatzung bearbeiten zu können.

Hierunter fallen Anträge für die Abfallentsorgung, Abfall- behältergestellungen, die Erhebung von Abfallgebühren und einer, in diesem Zusammenhang entstehenden, Bescheid- und Rechnungslegung.

Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Die Erhebung der Daten erfolgt über die Grundsteuerda- ten der Gemeinden, über das Geoinformationssystem des Landkreises Zwickau, bei den ehemaligen und aktuellen Anschluss- und Überlassungspflichtigen gemäß Abfallwirt- schaft s- und Abfallgebührensatzung.

Weiterhin werden Daten erhoben unter www.justiz.de, www.unternehmensregister.de sowie auf Webseiten der Anschluss- bzw. Überlassungspflichtigen.

Wir verarbeiten folgende personenbezoge Daten von Ihnen: Name, Vorname, Anschrift , Firmenbezeichnung,

grundstücksbezogene Objekt- und Behälterdaten, Be- ginn und Ende der Anschluss- und Überlassungspflicht, Kontaktdaten und Bankdaten bei Vorliegen eines SEPA- Mandates.

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Erledigung der Einzelauft räge (z. B. Antrag auf Sperrmüllentsorgung, Abholung von Elektro(nik)-Altgeräten) an das jeweilige mit der Entsorgung beauft ragte Unternehmen weitergegeben.

Für die Erstellung der Bescheide erfolgt die Weitergabe der Daten an den Druckdienstleister.

Zur kassentechnischen Bearbeitung sowie bei Bedarf zur weiteren Beitreibung der Gebühren werden die Daten an die Kreiskasse übergeben.

Bei Bedarf werden die Meldeämter, die Ordnungsämter und das Nachlassgericht in konkrete Prüfungsmaßnah- men einbezogen.

Ihre Daten werden nach der Erhebung beim Landratsamt Zwickau so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere der Schrift gutordnung der Landkreisverwaltung für die Aufga- benerfüllung erforderlich ist (zehn Jahre).

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können

Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öff entliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Sächsischen Datenschutzbeauft ragten.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist

Landkreis Zwickau, Landratsamt: Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau, Amt für Abfallwirtschaft

E-Mail: abfallwirtschaft @landkreis-zwickau.de, Tel.: 0375 4402-26600

Kontaktdaten des Datenschutzbeauft ragten Landkreis Zwickau, Landratsamt: Postfach 10 01 76, 08067 Zwickau, Datenschutzbeauft ragte/r

E-Mail: datenschutz@landkreis-zwickau.de Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Zwickau durch eine entsprechende Erklärung eingewil- ligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbei- tung wird durch diesen nicht berührt.

Datenschutzhinweise zur Erhebung von Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung

der Abfallwirtschaft s- und Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau (Art. 13 und Art. 14 DSGVO)

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