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Information zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO - Stadtverordnete -

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Informationen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 EU-DSGVO

Stadt Bremerhaven Büro der Stadtverordnetenversammlung -Stadtverordnete-

Stand: Februar 2019

Stadt Bremerhaven Büro der Stadtverordnetenversammlung

Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven

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Information über die Erhebung und die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 und 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung in dem Büro der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven

Die nachfolgenden Informationen dienen der Transparenz über den Umgang mit personenbezogenen Daten im Büro der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bremischen Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutzgrundverordnung (BremDSGVOAG).

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Das Büro der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Bearbeitung von Angelegenheiten der Stadtverordneten und für die Organisation von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse.

2. Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist

Stadt Bremerhaven

Büro der Stadtverordnetenversammlung Hinrich-Schmalfeldt-Straße

27576 Bremerhaven Tel.: 0471-590 2298 Fax: 0471-590 2110

E-Mail: stvv@stadt.bremerhaven.de

3. Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten

Der/die zuständige Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:

Magistrat der Stadt Bremerhaven Magistratskanzlei

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 27576 Bremerhaven Tel.: 0471-590 2102 Fax: 0471-590 2205

E-Mail: datenschutz@magistrat.bremerhaven.de

4. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Der verantwortlichen Stelle hat gemäß der Verfassung für die Stadt Bremerhaven (VerfBrhv), dem Entschädigungsortsgesetz (EntschOG), der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven (GOStVV) Dienstleistungen zu erbrinden und Aufgaben zu erledigen. Die qualifizierte Bearbeitung von entsprechenden Obliegenheiten erfordert die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche aufgrund rechtlicher Verpflichtungen erforderlich und im Sinne des öffentlichen Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) EU-DSGVO rechtmäßig sind.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Das Büro der Stadtverordnetenversammlung gibt personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Person/en an zur Bearbeitung des Anliegens beteiligte Stellen weiter, sofern dies erforderlich ist. Des Weiteren werden die Daten zur sicheren

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Aufbewahrung an den Betrieb für Informationstechnologie (BIT) Bremerhaven sowie dem Personalamt des Magistrats Bremerhaven weitergeleitet.

6. Art der personenbezogenen Daten

Durch das Büro der Stadtverordnetenversammlung werden ausschließlich Stammdaten und Kontaktdaten erhoben. Hierzu gehören insbesondere Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse sowie Partei- und Fraktions- oder Gruppenzugehörigkeit außerdem Bankverbindung, Geburtsdatum und Berufsbezeichnung.

(Hinweis: Eine Veröffentlichung der personenbezogenen Daten über Name, Vorname und Partei-/Fraktions- und Gruppenzugehörigkeit hinaus, erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung der/des Stadtverordneten.)

7. Datenerhebung durch Dritte

Falls erforderlich werden Daten durch das Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven, Abteilung Statistik und Wahlen und durch die Fraktionen und Gruppen erhoben.

8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Speicherfrist für Daten des Büros der Stadtverordnetenversammlung richtet sich nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

9. Betroffenenrechte

Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten und verarbeite- ten Daten und in Folge das weitere Recht

auf Berichtigung wegen unrichtiger oder unvollständiger Daten. (Art. 16 EU-DSGVO)

auf Löschung wegen zu Unrecht verarbeiteter Daten, wenn Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Dabei sind die Aufbewahrungsfristen zu beachten. (Art. 17 EU- DSGVO)

auf Sperrung/Einschränkung der Verarbeitung. Dies betrifft beispielsweise eine Löschung, wenn diese wegen Aufbewahrungsfristen noch nicht vorgenommen werden kann. (Art. 18 EU-DSGVO)

auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 EU-DSGVO, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung oder mittels automatisiertem Verfahren verarbeitet

werden.

auf Widerspruch nach Artikel 21 EU-DSGVO, sofern sich für die betroffene Person eine besondere Situation ergibt.

auf Widerruf der Einwilligung, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung der Betroffenen verarbeitet wurden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

10. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen

Arndtstraße 1 27570 Bremerhaven

Tel.: +49 471 596 2010 oder +49 421 361 2010 Fax: +49 421 496 18495

E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

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