• Keine Ergebnisse gefunden

Mittwoch (Vormittag), 5. Juni 2013

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Mittwoch (Vormittag), 5. Juni 2013"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzungstitel7 2013.0357 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 5. Juni 2013

Volkswirtschaftsdirektion

18 2013.0357 Motion 079-2013 Iseli (Zwieselberg, SVP)

Sicherstellung der nötigen Finanzmittel zur Co-Finanzierung der Programme der AP 2014- 2017

Fortsetzung

Präsident. Wir beraten die Motion Iseli weiter. Gestern gab der Motionär sein Votum ab. Heute kommen die Fraktionssprechenden zu Wort. – Können Sie bitte noch etwas ruhiger sein? Wir wol- len starten.

Donat Schneider, Ostermundigen (SVP). Die SVP-Fraktion unterstützt die Motion unseres Kolle- gen Iseli. Wir stellten natürlich bereits im Vorfeld der Entwicklung der Agrarpolitik AP 2014–17 unse- re Überlegungen an. Dazu ist zu sagen, dass wir die hier betroffenen drei Töpfe, einerseits die Landschaftsqualitätsbeiträge, die Biodiversitätsbeiträge, aber auch die Übergangsbeiträge, in dieser Form nicht wollten. Das eidgenössische Parlament entschied anders. Mittlerweile ist das installiert, nun geht es um die Umsetzung.

Rein finanziell betrachtet, ist diese Motion wesentlichen Einflüssen von Seiten des Bundes unter- worfen, wie auch der Regierungsrat in seiner Antwort festhielt. Wichtig zu wissen ist aber, dass sämtliche Massnahmen, die momentan beim Bund noch in Abklärung stehen und bereits während der Vernehmlassung laufen, darauf abzielen, die Situation für die Kantone nicht zu verschlechtern, sondern eher zu verbessern. Bereits jetzt ist eine Plafonierung in der Vernehmlassung; anderseits ist auch eine Bestrebung im Gang, das Ganze noch um ein oder sogar zwei Jahre zu verschieben, damit der Kanton die Finanzierung allenfalls noch verbessern und eine hundertprozentige Über- nahme durch den Bund erreichen kann. Weiter ist innerhalb der AP 2014–17 geplant, einen wesent- lichen Teil der Beiträge, die in den so genannten Übergangsbeiträgen enthalten sind, umzulagern in jene Töpfe, in denen allenfalls Ziellücken bestehen. Das könnte sehr wohl bei den Landschaftsquali- täts- oder die Biodiversitätsbeiträgen der Fall sein. Dann würden wir von unserer Seite natürlich hoffen oder uns auch dafür einsetzen, die hundertprozentige Finanzierung durch den Bund, wie es der Regierungsrat in der Antwort erwähnt, zu bekommen.

In dieser Phase, da wir nicht ganz sicher wissen, wie es herauskommen wird, geht es nun darum, die Finanzierung durch eine geschickte Umlagerung der Mittel sicherzustellen, sodass wir nicht schon am Anfang Geld verlieren. Wie gesagt, verlangen wir keine neuen Mittel, sondern wollen, dass die Mittel vom Kanton intern so umgelagert werden, dass wir das Geld, das unter Umständen ab 2014 bereitstehen wird, abholen können werden. Effektiv geht es dabei um 9, allenfalls sogar 10 Mio. Franken. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion, gleich wie die SVP-Fraktion, zu unterstützen.

Hans Rudolf Feller, Steffisburg (FDP). Die FDP kann den Vorstoss unterstützen, aber maximal in Form eines Postulats und nicht als Motion. Gestern bekamen wir den Motionär zu hören; alle seine Aussagen sind richtig. Er sagte auch, im letzten Umgang habe die ÖQV funktioniert. Das kann ich einwandfrei bezeugen. Wir stellten auch fest, dass es eine Co-Finanzierung ist, bei der man allen- falls mit einer Wurst einen Schinken herunterschlagen kann. Ich gehe davon aus, dass Herr Regie- rungsrat Rickenbacher und seine Crew so klug sind, das zu tun. Holen nämlich nicht wir die Gelder, holen sie sicher andere ab. Sie liegen bereit, und irgendwer wird sie holen. Richtig ist ebenfalls, auch die Landschaftsqualität in die Förderung einzubeziehen, wollen wir doch alle schöne, saubere Weiden und Wiesen mit möglichst vielen Blumen. Hier bietet sich uns eine grosse Chance, die wir packen müssen.

Weshalb können wir trotzdem nur ein Postulat unterstützen? Donat Schneider sagte es: Gewisse

(2)

Junisession 2013 2013.0357 2

System zur Anwendung kommen wird. Man weiss nicht genau, wann es kommen und wie die Fi- nanzierung aussehen wird. Deshalb kann man jetzt noch nicht gerade Ja und Amen sagen. Dazu kommt, dass wir im Rahmen unserer Sparübungen im kommenden Herbst weder einzelne Bereiche ausnehmen, noch einzelnen Bereichen jetzt mitten im Sommer schon zusagen können, sie würden im Herbst oder Winter ganz sicher etwas erhalten. Quengeln die Kinder um diese Zeit, stellt man ihnen meistens auch nicht in Aussicht, ihre Wünsche zu Weihnachten erfüllt zu bekommen, sondern sagt ihnen, sie könnten es dann auf die Wunschliste setzen. Sie wird lang sein, und im Advent wird vielleicht etwas ganz anderes Mode sein. Ein Postulat helfen wir unterstützen. Wir setzen das auf die Wunschliste und hoffen, dass Sie uns so ebenfalls helfen können.

Präsident. Ich wäre froh, wenn Sie etwas ruhiger sein könnten. Dass andernorts andere Sitten herrschen, erfuhr ich gestern. Der Landratspräsident von Glarus verbot sogar das Zeitunglesen.

Franziska Schöni-Affolter, Bremgarten (glp). Was der SVP-Sprecher gesagt hat, möchte ich in noch etwas deutlichere Worte fassen. Ich zitiere: «Ich glaube, dass wir auf diese Art von Beiträgen verzichten können, und zwar ohne negative Folgen für die Landwirtschaft. Ich bitte Sie deshalb:

Stimmen Sie der Minderheit zu und lehnen Sie diese Landwirtschaftsbeiträge ab!» Das ist ein Zitat aus der Nationalratsdebatte dieses Frühlings, und der es sagte, ist Ihr Nationalrat Aebi. Der Antrag, Landwirtschaftsqualitätsbeiträge im Landwirtschaftsgesetz aufzunehmen, wurde von der SVP ein- stimmig – einstimmig – abgelehnt. Im Gegensatz dazu stimmten die Grünliberalen dem Ansinnen zu. Wir unterstützen solche Landwirtschaftsbeiträge, weil sie ins System gehören; sie fördern die Regionen, sind im Interesse des Kantons und fördern die Heterogenität der Landschaften. So kön- nen Kulturlandschaften gewahrt werden. Schliesslich ist es auch ein touristisches Moment, typische Landschaften zu wahren, und Sie als Landwirte sind dafür verantwortlich. Die glp unterstützt also solche Stossrichtungen.

Etwas billig finden wir aber, wenn die SVP jetzt mit einer Motion und nicht mit einem Postulat durch die Hintertür auf kantonaler Ebene solche Beiträge erzwingen will. Hatte man sich vorgängig mit Händen und Füssen dagegen gewehrt, ist das nicht ganz lauter. Die SVP möchte natürlich lieber pauschale Flächenbeiträge ohne Gegenleistung. Hingegen verfügen wir mit dem Landwirtschafts- qualitätsbeitrag über ein Instrument, mit dem wir auch die Qualität beurteilen und entsprechend Zahlungen auslösen können. Lieber Jürg, ich bin überzeugt – sicher weiss ich es nicht –, dass du für deinen Hof solche Landschaftsqualitätsbeiträge erhältst. Doch möchten wir wirklich sicher sein, dass die Landschaftsqualitätsbeiträge an die richtigen Empfänger gehen.

Darum bitte ich die SVP-Fraktion, sich mit ihren nationalen Partnern etwas besser abzusprechen.

Es zeigt sich, dass hier die linke Hand nicht so recht weiss, was die rechte tut. Deshalb fände ich es nur richtig, den Vorstoss als Postulat zu überweisen, auch im Hinblick auf unsere finanzielle Situati- on. Ich bin überzeugt, dass wir alles daransetzen werden, dass diese Beiträge gesprochen werden, doch finden wir nach dem Intermezzo im Nationalrat eine gewisse Zurückhaltung nichts als recht und billig, weil es sonst einen etwas faden Beigeschmack hätte. Wir würden diese Motion gerne als Postulat unterstützen.

Bernhard Riem, Iffwil (BDP). Der Motionär verlangt, im Voranschlag und Finanzplan die nötigen Mittel einzustellen, um die Co-Finanzierung der Förderbereiche Landschaftsqualität und Biodiversi- tät sicherzustellen. Die neu beschlossenen Massnahmen werden zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent vom Kanton finanziert. Um die Kantone nicht zusätzlich zu belasten, wird im Gegenzug die Co-Finanzierung in den beiden Bereichen ökologische Qualität und Vernetzung reduziert. Das führt zu Einsparungen. Ob unter dem Strich Mehrkosten entstehen oder es ungefähr aufgehen wird, lässt sich noch nicht sagen. Ich erinnere daran, dass der Regierungsrat die Einführung der Mass- nahmen für Landschaftsqualität und Biodiversität in der Vernehmlassung und bei jeder anderen Gelegenheit mit Nachdruck forderte. In der BDP-Fraktion fragten wir uns, ob diese Motion über- haupt nötig sei, da die agrarpolitischen Beschlüsse ja ganz im Sinn der Regierung und wahrschein- lich weniger im Sinn des Motionärs ausgefallen waren, der jetzt die Finanzierung der in der Branche nicht extrem beliebten Massnahmen sicherstellen will.

Hoffentlich wird der Regierungsrat kein Zechpreller sei und seinen Anteil von 10 Prozent bezahlen.

In dieser Motion orte ich grösseres Misstrauen zwischen den Vertretern der Landwirtschaft und der Volkswirtschaftsdirektion. Eigentlich sollte man sich doch einig sein. Der Regierungsrat will Direkt- zahlungen wie der Bund, vermehrt in ökologische und ähnliche Bereiche leiten, während die Land- wirtschaft für die zukünftig zu erbringenden Leistungen die Finanzierung sichern will. Muss gespart

(3)

Junisession 2013 2013.0357 3

werden, wird man es kaum in einem Bereich tun, den der Bund zu 90 Prozent finanziert. Andere Projekte im Bereich Biodiversität und Ähnlichem muss der Kanton zu einem wesentlich höheren Prozentsatz oder total finanzieren. Weiter ist zu beachten, dass die Verordnungen noch gar nicht definitiv vorliegen und sogar ein Referendum gegen die AP 2014–17 im Raum steht. Aus diesen Überlegungen spricht sich die BDP-Fraktion – zwar nicht einstimmig, aber doch – gegen eine Moti- on aus; sie findet sie nicht angebracht. Hingegen wird sie ein Postulat unterstützen, wenn der Vor- stoss umgewandelt wird. Wir erwarten, dass die Veränderungen in der Agrarpolitik sinnvoll umge- setzt werden und der Regierungsrat die vom Bund bestimmten Leistungen mitträgt.

Niklaus Gfeller, Worb (EVP). Wir von der EVP haben durchaus Verständnis für die Anliegen dieser Motion. Es ist richtig, dass sich hier mit einem gewissen Kantonsbeitrag recht umfangreiche Bun- desgelder für uns freisetzen lassen. Höchst unverständlich ist uns aber, dass man hier jetzt einen Bereich der Landwirtschaft unter Dach, in Sicherheit zu bringen versucht, noch bevor die Diskussio- nen zu den Entlastungsmassnahmen beginnen. Obschon für uns Landwirtschaftsschutz und Biodi- versität grosse Anliegen sind, haben wir doch grosse Mühe mit einem solchen Vorgehen. Das Sig- nal, das wir in Anbetracht der anstehenden Entlastungsmassnahmen mit der Unterstützung dieses Vorstosses als Motion abgeben, ist absolut fatal. Andere betroffene Bereiche des Kantons wie bei- spielsweise die Polizei oder die Lehrerschaft und so weiter – viele werden von den Entlastungs- massnahmen betroffen sein – werden einen solchen Entscheid in keiner Art und Weise begreifen.

Deshalb werden wir diesen Vorstoss höchstens als Postulat überweisen können. So wird der Regie- rung der nötige Spielraum belassen. Tun wir das nicht, legen wir einen überaus schlechten Grund- stein für die Diskussionen der Entlastungsmassnahmen. Das darf nicht geschehen. Ich bitte Sie dringend, dies zu beherzigen, und vor allem dich, Peter, den Vorstoss umzuwandeln.

Daphné Rüfenacht, Biel/Bienne (Grüne). Ich kann vorwegnehmen, dass die Mehrheit der Grünen es etwas anders sieht als meine Vorredner. Landschaftsqualitätsbeiträge sind aus grüner Sicht eine der Verbesserungen, die die AP 2014–17 im Vergleich zur aktuellen AP mit sich bringt. Grundsätz- lich ist Landschaftspolitik Bundessache, wie Sie alle wissen. Die Schweiz und der Kanton Bern ha- ben eine sehr kleinräumige und sehr vielfältige Landschaft, was auch deren besondere Ästhetik ausmacht. Die Landschaftsqualitätsbeiträge dienen dazu, genau diese Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Daher stammt auch die Idee, dass die Regionen selbst ihre wertvollen typischen Land- schaftselemente festlegen und dies nicht vom Bund diktiert wird. Weil die Regionen und die Kanto- ne mitbestimmen, schlug der Bund eine Co-Finanzierung vor, die zum Glück aufgrund einer Inter- vention unter anderen unserer Ständeräte von 20 auf 10 Prozent reduziert wurde. Der Kanton arbei- tete eine pragmatische und entsprechend einfache Lösung aus, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, damit unsere Landwirte für ihre Pflege der wertvollen und typischen Landschaftselemente be- reits ab dem nächsten Jahr Beiträge bekommen können. Die speditive Vorbereitungsarbeit des Kantons begrüssen wir und sind gespannt auf die definitive Fassung. Das Fachwissen des Natur- und Landschaftsschutzes muss unbedingt in diese Vorlage einfliessen.

Die Grünen begrüssen, dass der Kanton die nötigen Mittel zur Verfügung stellen soll. Das Bereit- stellen des Kantonsanteils im Bereich Naturschutz ist bereits heute stets eine Herausforderung. Wir wollen nicht, dass aufgrund fehlender Kantonsmittel die möglichen Bundesbeiträge im Bereich Na- tur- und Landschaftsschutz nicht ausgeschöpft werden können. Daher unterstützt die Mehrheit der Grünen die verbindliche Form der Motion; umso mehr als gemäss ASP im interkantonalen Vergleich der Kanton Bern in den Bereichen Umwelt und Raumplanung nur knapp mehr als die Hälfte respek- tive 54 Prozent dessen ausgibt, was die anderen Kantone durchschnittlich ausgeben. Deshalb un- terstützen wir mehrheitlich die Motion.

Peter Bonsack, Kallnach (EDU). Langsam aber sicher bekomme ich Mühe mit dem neuen Pro- gramm der Agrarpolitik 2014–2017. Landschaftsqualität ist einer der neuen Förderbereiche. Ständig gleist der Bund solche neuen Programme auf und verknurrt gleichzeitig den Kanton zur Übernahme eines Kostenanteils, hier von 10 Prozent. Natürlich reicht er auch ein Zückerchen dar: Mit dem Ziel, den Kanton nicht zusätzlich zu belasten, wird dieser im Gegenzug aus der Co-Finanzierung der Massnahmen zur ökologischen Qualität entlassen, während der Bund seinen Finanzierungsanteil für die Massnahme Vernetzung von 80 auf 90 Prozent erhöhte. Durch diese Entlastung können im Kanton Bern 2 Mio. Franken für die neue Massnahme Landschaftsqualität zur Verfügung gestellt werden. Ein vermeintliches Nullsummenspiel – denn wie der Regierungsrat schreibt, steht dies noch nicht fest, weil er noch nicht sicher ist, ob dadurch genügend Mittel im Sinn der Motion zur Verfü-

(4)

Junisession 2013 2013.0357 4

gung gestellt werden können. Sind wir uns bewusst, dass wir mit solchen Spielen die Ackerfläche im Kanton Bern stetig verkleinern und dies erst noch mit unseren Steuern bezahlen? Um unseren Bauern das nötige Einkommen zu sichern, sind wir bereit, solche Subventionen zu bezahlen, wäh- rend es viel gescheiter wäre, die Bauern könnten für ihre Produkte einen guten Preis erwirtschaften, um ihr Überleben zu sichern. Die EDU-Fraktion unterstützt deshalb den Vorstoss als Postulat. Viel- leicht wandelt Jürg Iseli noch um.

Luc Mentha, Köniz (SP). Gerne nehme ich Stellung für die SP-JUSO-PSA-Fraktion. Wir beurteilten dieses Anliegen kontrovers, wobei unsere Fraktion grundsätzlich grosses Verständnis hat für das Anliegen. Unterstützung fand der Vorstoss vor allem, weil er die gemeinwirtschaftlichen Leistungen für Landwirtschaftsqualität und Biodiversität betrifft und man diesen Bereich stärken will. Unsere Fraktion hat grosses Verständnis für dieses Anliegen, und insbesondere ich persönlich unterstütze diesen Bereich voll und ganz, geht es doch darum, eine Qualität unseres landwirtschaftlichen und grünen Kantons zu erhalten, die klar zu seinen Stärken zählt. In unserer Fraktion stellten wir auch fest, und es spricht für den Vorstoss, dass man mit den kantonalen Beiträgen beim Bund erhebliche Mittel loseisen kann. Anderseits konnte und musste man der Antwort auf den Vorstoss und meinen persönlichen Abklärungen entnehmen, dass zurzeit noch nicht klar ist, wie dieser Teil der AP 2014-17 im Detail umgesetzt werden soll. Zurzeit finden noch Anhörungen statt, unter anderem zum Berechnungsmodus und zur beitragsberechtigten Fläche. Gewichten mussten wir auch, dass noch nicht klar ist, ob man den Betrag im kantonalen Budget, wenn man es nicht erhöht, einfach freispielen kann für diesen Bereich und ob er zur Finanzierung des Kantonsanteils von 10 Prozent genügen wird. In der Abwägung von Pro und Kontra finden wir es grundsätzlich problematisch, vor den Beschlüssen über ASP-Massnahmen in einem Bereich Tatsachen zu schaffen im Sinn, dass hier nicht gespart werden wird. Unter Umständen müsste man sogar sagen, hier werde zukünftig möglicherweise sogar mehr ausgegeben als heute. Das finden wir nicht richtig. Jetzt müssen wir uns den Handlungsspielraum offen halten. Dafür müsste eigentlich der Präsident der Finanzkom- mission Verständnis aufbringen. Deshalb empfehlen wir dir, Jürg Iseli, deine Motion in ein Postulat umzuwandeln. In dieser Form könnten wir das Anliegen breit unterstützen. Das ist auch ein deutli- ches Signal an den Volkswirtschaftsdirektor, in Kenntnis aller ASP-Beschlüsse dann in diesem Be- reich wirklich zu handeln. Ich glaube, dafür besteht auch auf Seiten der Regierung grosses Ver- ständnis. Wandelst du deine Motion nicht um, wird unsere Fraktion sie mehrheitlich ablehnen.

Präsident. Als Einzelsprecher kommt Herr Schlup zu Wort.

Martin Schlup, Schüpfen (SVP). Es stimmt, was Kollegin Schöni-Affolter sagte: Wir von der Land- wirtschaft wünschten diese Landschaftsqualitätsbeiträge nicht. Von der Landschaftsqualität können wir nicht leben. Wir wollen gute Rahmenbedingungen für die Nahrungsmittelproduktion, die unser Einkommen gewährleisten müsste. Wünscht die Politik es aber anders, müssen wir uns fügen. Wol- len die Leute eine schöne Landschaft geniessen und erhalten – was richtig ist – und dafür Geld ausgeben, muss, wer A sagt, auch B sagen. Anders ist es nicht möglich. Das ist genau hier der Fall.

Im Bundesparlament fordert man Landschaftsqualitätsbeiträge, alle geniessen die Landschaft, alle wollen davon profitieren, irgendwer hegt sie, was Aufwand und Mehrkosten mit sich bringt, aber niemand will dafür bezahlen. Das geht einfach nicht. Wie die Prioritäten zu setzen sind, überlasse ich jedem selber, wiederhole aber, dass auch B sagen muss, wer A gesagt hat. Vorgängig waren wir aus den erwähnten Gründen gegen Landschaftsqualitätsbeiträge gewesen, haben uns nun aber dem Mehrheitsentscheid zu fügen.

Andreas Rickenbacher, Volkswirtschaftsdirektor. Die Motion fordert, im Rahmen des Voran- schlags 2014 und der weiteren Finanzplanung die nötigen Mittel für die Co-Finanzierung der er- wähnten Beiträge sicherzustellen. Zur Vorgeschichte: Bereits 2011 wies der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung zur AP 2014–17 ganz klar darauf hin, dass für Biodiversitäts- und Landschaftsqua- litätsbeiträge mehr Bundesmittel dringend nötig seien, um im Umwelt- und Naturschutzbereich die gesetzten Ziele, die auch der Regierungsrat klar befürwortet, zu erreichen. Der Regierungsrat war zudem der Meinung und legte klar und unmissverständlich dar, dass diese Direktzahlungsarten wie eigentlich auch alle anderen, sehr verehrte Damen und Herren, zu 100 Prozent vom Bund zu be- zahlen seien. Wir bewegen uns hier im Bereich der Bundes- und der Landwirtschaftspolitik. Aus unserer Sicht geht es nicht an, dass das Bundesparlament immer wieder Sachen beschliesst, für die danach wieder alle Kantone bluten müssen – in diesem Fall nur zu 10 Prozent, aber Sie haben

(5)

Junisession 2013 2013.0357 5

ja die Zahlen gesehen. Die Volkswirtschaftsdirektion wies zudem die Berner Ständeräte, Nationalrä- tinnen und Nationalräte rechtzeitig vor den entsprechenden Debatten auf diese Haltung hin und auch auf die ausserordentlich schwierige finanzpolitische Lage, die ich dem Grossen Rat wohl nicht erklären muss, bekommen wir doch auch immer wieder entsprechende Tipps von Ihnen.

Trotz den Warnungen des Regierungsrats entschied das eidgenössische Parlament im Frühling 2013, dass der Bundesanteil für die neu eingeführten Subventionstatbestände eben nicht bei 100, sondern bei 90 Prozent liegen solle. Mit dem Ziel, die Kantone nicht zusätzlich zu belasten, sollen gewisse andere Massnahmen abgebaut werden. Doch wurde klar eine neue Finanzierung, ein neu- er Subventionstatbestand eingeführt, der die Kantone belasten wird. Durch die Entlastung bei der Co-Finanzierung anderer Tatbestände muss der Kanton Bern, wie erwähnt wurde, zirka 2 Mio.

Franken weniger ausgeben. Dass dadurch im Budget 2014 genügend Mittel im Sinn der Motion des Präsidenten der Finanzkommission – für Biodiversitätsbeiträge – zur Verfügung gestellt werden können, kann der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt nicht garantieren. Es fiel das Sprichwort, mit einer Wurst könne ein Schinken heruntergeschlagen werden. Dazu bin ich jederzeit bereit. Das Problem ist, dass ich zuerst die Wurst haben muss. Je nachdem, wie in den nächsten Monaten in diesem Parlament die finanzpolitischen Debatten verlaufen werden, behalte ich unter Umständen nur noch ein Würstchen in der Hand, womit ich möglicherweise nicht den ganzen Schinken treffen werde.

Insbesondere störend ist an diesem Prozess aus meiner Sicht wiederum, dass die Kantone erneut werden Bundesrecht umsetzen müssen, und das innert kürzester Frist. Wir haben schon andere Beispiele erlebt. Momentan sind noch wichtige Fragen offen, die sich stark auf die Finanzierung auswirken können. Ob beispielsweise der Berechnungsmodus nach der Anhörung definitiv in die Direktzahlungsverordnung aufgenommen wird, ist heute noch offen. Ebenfalls ist unsicher, wie die Entwicklung bei den beitragsberechtigten Flächen verlaufen wird. Unsicher ist auch, wie die Bauern selbst, also die Landwirtschaft – zum Teil Sie als Landwirtinnen und Landwirte hier im Parlament – auf das neue Programm reagieren werden. Wie viele Gesuche werden beim Kanton gestellt, wie viel sind 10 Prozent tatsächlich? All das kann der Regierungsrat heute nicht definitiv abschätzen, und die Fristen des Bundes für die Umsetzung der AP 2014–17, die am 1. Januar 2014 beginnen soll, wurden den Kantonen extrem eng gesetzt.

Deswegen muss ich zusammenfassend sagen, dass auf Bundesebene gegenwärtig bei der Umset- zung des Programms selbst noch zu viele Unsicherheiten bestehen. Diese erlauben mir nicht, mich mit absoluter Gewissheit hier hinzustellen und zu vermuten, dass die Entlastung um 2 Mio. Franken ausreichen wird, um die Beiträge sicherzustellen. Zweitens gibt es ganz klare Unsicherheiten zur finanzpolitischen Perspektive unseres Kantons, wofür Sie in diesem Parlament in den nächsten Monaten ganz entscheidende Weichen stellen werden. Deswegen wäre es aus der Sicht des Regie- rungsrats ganz klar falsch, einfach in einem Bereich im Sinn einer Motion verbindlich einen Pflock einzuschlagen, bevor die finanzpolitische Situation geklärt ist und die Diskussionen geführt sind.

Der Antwort des Regierungsrats entnahmen Sie, dass er dem Anliegen positiv gegenübersteht und es, wenn irgendwie möglich, umsetzen will. Doch wäre es falsch, dies jetzt mit einem verbindlichen Auftrag festzulegen. Deswegen lädt Sie der Regierungsrat ein, das Anliegen in Form eines Postu- lats zu überweisen.

Präsident. Zum Schluss kommt der Motionär nochmals zu Wort.

Jürg Iseli, Zwieselberg (SVP). ASP wurde genannt, wir wissen es: BAK Basel eruierte im Bench- marking, dass für die Landwirtschaft 74 Prozent der Mittel eingesetzt werden. 74 Prozent – sagt mir einer, dass man auf diesem Prozentsatz noch kürzen will, dann – merci – können Sie die Landwirt- schaftspolitik im Kanton Bern vergessen! Dann soll der Regierungsrat ehrlich sein und sich in den Vernehmlassungen so äussern, dass er nicht mehr von Co-Finanzierung und Unterstützung der Landwirtschaft spricht, sondern nur noch davon, dass er die anderen Parteien unterstützen will.

Es fielen einige Voten, die mir nicht sehr gefielen. Gegen Landschaftsqualität wehrten sich meine Partei und meine Klientel, die Bauern, klar. Weshalb? Anlässlich der Jubiläumsschau in Diemtigen fragte ich Herrn Regierungsrat Rickenbacher, ob er mir sagen könne, was für ihn Landschaftsquali- tät bedeute. Herr Rickenbacher sah sich um und antwortete, das sei eine schwierige Frage. Das ist es tatsächlich. Für etwas Unterstützung zu sprechen, wofür man materiell und leistungsmässig ei- gentlich nichts verändern muss, ist ein ganz schwieriger Weg. Mit seinem Verhalten zeigte er mir, dass es nicht unbedingt gerechtfertigt ist, diesen Beitrag in eine Direktzahlungsverordnung aufzu- nehmen. Nichtsdestotrotz nahm das eidgenössische Parlament die Landschaftsqualitätsbeiträge ins

(6)

Junisession 2013 2013.0357 6

Portfolio auf, um sie den Bauern als Leistungsempfängern zukommen zu lassen. Nun argumentiert der Regierungsrat hier, er wisse noch gar nicht, welche Richtung eingeschlagen werde, was auf die Regierung zukomme. In meiner Fachkommission sind wir an der Arbeit. Hätte er sich beim ANF erkundigt, wie weit fortgeschritten die Thematik sei, hätte er hier sagen können, die Landschafts- qualität werde voraussichtlich erst per 2015 eingeführt, weil wir noch zu wenig Mittel und zu wenig Projekte haben, die umgesetzt werden können. Das BLW beabsichtigt nur ein Projekt pro Kanton zu unterstützen, während der Kanton Bern ein System erwogen hatte, das wir flächendeckend hätten umsetzen können. Das will das BLW aber nicht; somit bleiben dem Kanton Bern entsprechend den 30 Mio. Franken, die dafür eingesetzt werden, maximal 3 Mio. Franken. Nun, geschätzte Kollegin- nen und Kollegen, beträgt eine Co-Finanzierung von 3 Mio. Franken 300 000 Franken. Ist der Kan- ton Bern nicht bereit, 300 000 Franken im Budget 2014 einzustellen, bin ich am falschen Ort.

Ich habe die Möglichkeit, die Motion umzuwandeln, tue es aber nicht. Ich stelle Sie vor die Frage, ob Sie die Co-Finanzierung des Kantons Bern für die Landwirtschaft im Freien zuhanden des ANF, das diese Sicherheit braucht, um die Umsetzung weiterführen zu können, wollen oder nicht. Ich halte an der Motion fest.

Präsident. Wir stimmen über eine Motion ab.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 71

Nein 62

Enthalten 10

Präsident. Sie haben die Motion überwiesen. Bevor wir zum nächsten Geschäft übergehen, habe ich zwei Mitteilungen zu machen. Ich begrüsse die landwirtschaftliche Berufsschulklasse 1 aus Hondrich mit ihrer Lehrkraft Niklaus Roder. Herzlich willkommen bei uns hier im Ratssaal! (Applaus) Weiter darf ich zweimal zum Geburtstag gratulieren, nämlich Irène Marti Anliker und Werner Moser.

Herzliche Gratulation! (Applaus)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Polizei- und Militärdirektion - Lotteriefonds: Genehmigung der Jahresrechnung 2012 Der Grosse Rat stimmt dem Kreditgeschäft

Rechenschaftsbericht 2008–2011 der Strategischen Ausschüsse der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) an die Mitglieder der Interparlamentarischen Aufsichtskommission

22 2013.0098 Interpellation 043-2013 Fuchs (Bern, SVP). Milchproduzenten in Not - was unternimmt der

Vernehmlassung Kanton Bern an Bund zum NDG – Keine Beschränkung der kantonalen Oberaufsicht beim Nachrichtendienst. Der

Damit wollen wir erreichen, dass der Kanton Bern in der Vernehmlassung gegenüber dem Bund klar zum Ausdruck bringt, dass es auch künftig eine starke Oberaufsicht im Bereich

Der Geschäftsbericht der Berner Fachhochschule ist

(...) Eine erfolgreiche und dynamische Universität ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Kanton.» Ich habe bereits letztes Jahr gesagt, dass wir, wenn wir weiterhin

Ob damit aber im Budget 2014 und in den Finanzplanjahren 2015–2017 genügend Mittel im Sinne der Motion zur Verfügung gestellt werden können, kann der Regierungsrat zum heutigen