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Mittwoch (Vormittag), 5. Juni 2013

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Sitzungstitel7 2013.0357 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Vormittag), 5. Juni 2013

Volkswirtschaftsdirektion

18 2013.0357 Motion 079-2013 Iseli (Zwieselberg, SVP)

Sicherstellung der nötigen Finanzmittel zur Co-Finanzierung der Programme der AP 2014–

2017

Vorstoss-Nr: 079-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 18.03.2013

Eingereicht von: Iseli (Zwieselberg, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Ja 21.03.2013

Datum Beantwortung: 08.05.2013

RRB-Nr: 597/2013

Direktion: VOL

Sicherstellung der nötigen Finanzmittel zur Co-Finanzierung der Programme der AP 2014–2017

Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Rahmen des Voranschlags 2014 und der Finanz- planung 2015–2017 die nötigen Mittel zur Co-Finanzierung der Förderbereiche Land- schaftsqualität und Biodiversität, gemäss der Agrarpolitik 14–17 des Bundes, sicherzustel- len.

Begründung:

Die neue Agrarpolitik des Bundes (AP 14–17) sieht fünf ziel- und leistungsorientierte För- derbereiche vor. In den Bereichen Landschaftsqualität und Biodiversität ist für die Pro- gramme eine Co-Finanzierung mit einem Schlüssel 90 Prozent Bund und 10 Prozent Kan- ton vorgesehen.

Der Förderbereich Biodiversität umfasst die bisherigen Elemente der Vernetzung und Ökoelemente. Diese Programme sind bereits gut in der Landwirtschaft etabliert und haben auch die Zielvorgaben erreicht. Der Förderbereich Landschaftsqualität ist gänzlich neu.

Die ANF ist dabei, zusammen mit der Fachkommission ökologischer Ausgleich (FöA) in diesem Bereich die notwendigen Konzepte zu erarbeiten.

Der Kanton Bern hat sich in der Vernehmlassung klar für die Bereiche Landschaftsqualität und Biodiversität ausgesprochen. Dabei wurde die Stimmigkeit zur LANAT Strategie 2014 des Kantons Bern betont. Es ist damit im Interesse des Kantons Bern, dass die entspre- chende Umsetzung und Finanzierung dieser DZ-Elemente sichergestellt ist.

Beide Elemente sind klar auf den Leistungen der Landwirtschaft für die allgemeine Öffent- lichkeit ausgerichtet und entsprechen einem Bedürfnis. Die Realisierung bzw. die Weiter- führung dieser Programme ist somit ein allgemeines öffentliches Interesse. Der Kanton muss daher die nötigen Mittel zur Co-Finanzierung bereitstellen.

Es gilt zu bedenken, dass der Kanton mit der Investition von 1 Mio. Franken 9 Mio. Fran- ken an Bundesgeldern realisiert.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat hat bereits 2011 im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik

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Geschäfts-Nr.: 2013.0357 Seite 2/4

2014–2017 darauf hingewiesen, dass für die Biodiversitäts- und die Landschaftsqualitäts- beiträge mehr Bundesmittel erforderlich sind, damit im Umwelt- und Naturschutzbereich die gesetzten Ziele erreicht werden können. Er ist zudem der Meinung, dass diese Direkt- zahlungsarten, wie alle anderen, zu 100 Prozent durch den Bund finanziert werden sollten.

Einerseits müssen die Rahmenbedingungen für alle Kantone gleich und einfach im Vollzug sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass überall gleich hohe Standards zur Anwen- dung kommen. Anderseits muss der Bund die notwendigen finanziellen Mittel vollständig zur Verfügung stellen, wenn er den Kantonen neue Aufgaben überträgt. Dies umso mehr, weil in den nächsten Jahren die finanzielle Situation vieler Kantone sehr schwierig wird und ein wichtiger Teil der kantonalen Haushaltsverschlechterungen durch Bundes- entscheide verursacht wurde (z. B. Revision Krankenversicherung, Neuordnung Pflege- finanzierung). Während der Bund auch 2012 einen Überschuss von 1,3 Mrd. Franken erzielte, müssen eine grosse Anzahl Kantone Defizite hinnehmen. Die Volkswirtschafts- direktion hat den Berner Ständeräten und Nationalrätinnen und Nationalräten diese Haltung rechtzeitig mitgeteilt und dabei auch auf die ausserordentlich schwierige Finanzlage hingewiesen, in welcher sich der Kanton Bern befindet.

Das eidgenössische Parlament hat in der Frühlingssession 2013 trotzdem entschieden, dass der Bundesanteil bei den neu eingeführten Landschaftsqualitätsbeiträgen maximal 90 Prozent betragen soll. Mit dem Ziel, die Kantone nicht zusätzlich zu belasten, wurden sie im Gegenzug aus der Co-Finanzierung bei der Massnahme «ökologische Qualität» entlas- sen und der Bundesanteil bei der Finanzierung der Massnahme «Vernetzung» von 80 auf 90 Prozent erhöht. Durch diese Entlastungen können im Kanton Bern rund 2,0 Mio.

Franken für die neue Massnahme «Landschaftsqualitätsbeiträge» zur Verfügung gestellt werden.

Ob damit aber im Budget 2014 und in den Finanzplanjahren 2015–2017 genügend Mittel im Sinne der Motion zur Verfügung gestellt werden können, kann der Regierungsrat zum heutigen Zeitpunkt nicht garantieren. Zum einen wird die definitive Ausgestaltung der Ausführungsverordnung erst im zweiten Halbjahr 2013 bekannt sein. Erneut werden damit die Kantone Bundesrecht innert kürzester Zeit umsetzen müssen. Zurzeit sind wichtige Fragen offen, die grosse Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf haben können: Ge- mäss den Anhörungsunterlagen zur Agrarpolitik 2014–2017 vom 8. April 2013 sollen die Bundesmittel für die Landschaftsqualitätsbeiträge in einer ersten Phase plafoniert und ent- sprechend der Kantonsflächen (Landwirtschaftliche Nutzfläche) und den Normalstössen für das Sömmerungsgebiet errechnet werden. Ob dieser Berechnungsmodus nach der Anhörung definitiv in die Direktzahlungsverordnung aufgenommen wird, ist aber noch offen. Ebenso ist die Entwicklung der beitragsberechtigten Fläche (es gehört z. B. neu auch das Sömmerungsgebiet dazu) unsicher.

Zum andern kann der Regierungsrat angesichts des strukturellen Defizits des Staats- haushalts zurzeit keinen Bereich von allfällig notwendig werdenden Entlastungsmass- nahmen ausnehmen.

Vor diesem Hintergrund kann der Regierungsrat nicht zusichern, dass er die Co-Finan- zierung des Förderbereichs Landschaftsqualität gemäss Agrarpolitik 2014–17 des Bundes im Budget 2014 und im Finanzplan 2015–17 vollständig gewährleisten kann. Er ist aber bereit, nach dem Erlass der Ausführungsbestimmungen durch den Bund und auf Basis erster Erfahrungen mit dem Vollzug, das Anliegen abschliessend zu prüfen.

Er beantragt daher die Überweisung der Motion als Postulat.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Präsident. Wir kommen zum Traktandum 18, Motion Iseli. Die Regierung ist bereit, diese Motion als Postulat entgegenzunehmen. Das Wort hat Herr Iseli.

Jürg Iseli, Zwieselberg (SVP). Vorab muss ich eine Interessenbindung bekannt geben, die diese

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Motion betrifft. Ich bin die politische Vertretung in der Fachkommission ökologischer Ausgleich. Die- se Motion hat weder etwas mit dem Finanzkommissionspräsidenten zu tun, noch sonst mit den Fi- nanzen des Kantons. Ich bitte Sie, dies aus dieser Optik zu betrachten.

In der Fachkommission sind wir seit der AP 2014 dabei, die ökologischen Massnahmen zu diskutie- ren und soweit vorzubereiten, dass der Kanton Bern per 2014 damit anfangen kann. Es ist nicht so einfach, dies hinzubekommen, wie es auf den ersten Blick erscheint. Das Bundesparlament hat nicht vorwärtsgemacht mit den Vorgaben. Sie haben lange nicht gewusst, ob man 10 Prozent Co- oder 20 Prozent Co-Finanzierung will.

Ich gehe etwas zurück: Der erste Einstieg in den ökologischen Ausgleich war die LKV, die zuerst von den Gemeinden und vom Kanton finanziert wurde. Ein Fünfliber der Gemeinde löste einen Fünfliber des Kantons aus. Das war die Richtung, die der Kanton Bern damals einschlug, um eine Landwirtschaft hinzubekommen, die ein gewisses Mass ökologischer ist.

Was war in jenem Moment wichtig? Wichtig war, dass die Bauern, die Bewirtschafter des Landes, mitmachten. Es hat recht viel Überzeugungskraft gebraucht draussen in den Regionen, bis man die Landwirte dazu gebracht hat, bei diesen Programmen mitzumachen. Man schloss sechsjährige Ver- träge mit ihnen ab, in denen man ihnen garantierte, dass sie diese Leistungen abgegolten erhalten.

Mit der AP 2010–2013 gab es einen Wechsel hin zur ökologischen Qualitätsverordnung (ÖQV). Die ÖQV war ein Finanzierungssystem, das von den Gemeinden wegkam. Der Kanton musste 20 Pro- zent finanzieren, und 80 Prozent kamen vom Bund. Auch hier konnte man die Flächen erweitern, doch die Flächen waren noch nicht flächendeckend, sodass der Kanton Beträge in der Grössenord- nung von 3,85 Mio. Franken eingesetzt hat für die ÖQV-Vernetzung. Die Vernetzung wurde zuerst in den Regionen geplant von Planungsbüros, und die Regionen versuchten dann, sie umzusetzen.

Wir haben im Kanton Bern 170 Trägerschaften, um diese ÖQV-Vernetzung zu tragen. Einzig im Berner Oberland hat man mit den Regionen, mit den regionalen Verkehrskonferenzen Trägerschaf- ten gefunden, die grösser waren als nur die Gemeinden.

Der Kanton, sprich die ANF, Abteilung Naturförderung, ist dabei, dies auf die AP 2014–2017 ein wenig herunterzufahren, sodass wir nicht mehr 170 Ansprechpartner haben, sondern dass man dies auf überschaubare, sagen wir, zehn Ansprechpartner reduzieren kann. Neu kommt von der AP 2014–2017 eine tragende Säule, die Landschaftsqualität, hinzu. Man kann natürlich jetzt die Meinung vertreten, es sei Bundessache, diese auszufinanzieren. Das BLW und das Bundesparla- ment haben aber beschlossen, dass auch hier die Kantone in die Verantwortung gezogen werden und zehn Prozent mitfinanzieren müssen. Im Gegenzug haben sie bei den Biodiversitäts-Beiträgen, wie diese neu heissen, die ÖQV-Qualität dem Bund übertragen. Bis dahin war auch hier eine 20- prozentige Mitfinanzierung durch den Kanton gefordert. Auch hier hat der Kanton Bern mitgemacht und bis ins Jahr 2013 1,25 Mio. Franken eingesetzt für die Co-Finanzierung der ÖQV-Qualität.

Der Wechsel findet jetzt statt; in erster Linie der Wechsel von 20 Prozent Co-Finanzierung auf zehn Prozent. Der Kanton Bern kann also die Hälfte der Mittel freimachen, um sie anderweitig einzuset- zen.

Meine Motion fordert nirgendwo zusätzliche Mittel. Meine Motion fordert nur, dass der Kanton bereit ist, auch in Zukunft die Arbeit der Bauern abzugelten mit einer zehnprozentigen Co-Finanzierung.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass dies für die Landwirtschaft einkommenssichernd ist. Den- ken wir daran, dass schöne Beträge vom Bund zum Kanton fliessen, der Kanton diese als durchlau- fende Beiträge erhält und verwaltet, und dass diese Mittel vorhanden sind. Ich habe auch nie bestritten, dass die Landwirtschaft abgegolten ist, und wir unsere Mindererwirtschaftung, die wir nicht über die über die Produkteabgeltung ersetzt bekommen, vom Bund her erhalten.

Was ich jedoch nicht möchte, ist, den Kanton völlig aus der Pflicht zu entlassen und die Mittel für die Co-Finanzierung einer ökologischen Landwirtschaft – für die Öko-Elemente, welche der Bauer be- reit ist, zu bewirtschaften – völlig wegzulassen. In der Vernehmlassung hat sich der Regierungsrat dahingehend geäussert, dass sowohl die Öko-Flächen wie auch die Landschaftsqualität sinnvoll in die Strategie des Kantons Bern hineinpassen. Was er mir in seiner Antwort nicht garantiert, ist, dass er bereit ist, auch die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ich vermisse in der Antwort des Regie- rungsrats, dass er darlegt, was er bis jetzt eingesetzt hat für die Ökologie der Berner Landwirtschaft, und was er in Zukunft einsetzen müsste. Denn, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Kanton Bern muss wahrscheinlich nicht alle bisher eingesetzten Mittel für die neue Co-Finanzierung einset- zen. Es ist einfach tragisch, dass wir Bauern uns damit auseinandersetzen müssen. (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen.) Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.

Präsident. Wir sind hiermit am Ende der heutigen Debatte angelangt. Wir sehen uns morgen früh

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um 9.00 Uhr wieder.

Hier wird die Beratung unterbrochen.

Schluss der Sitzung um 11.45 Uhr.

Die Redaktorinnen:

Sara Ferraro (d) Catherine Graf Lutz (f)

Referenzen

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