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Interpellation betreffend Belastungszins bei den Steuern

Der steuerfreie Vergütungszins wurde von 2,5 % im Jahre 2011 auf 1,25 % im Jahre 2016 gesenkt. Hingegen wurde der Verzugszinssatz von 4 % im Verhältnis zum Vergütungszins nicht reduziert.

Aus verschiedenen Gründen kann jeder Steuerzahler in eine unvorhergesehene Situation geraten, wo es nicht mehr möglich ist, fristgerecht seine Steuern zu begleichen. Es ist richtig, Steuerausstände mit einem Verzugszins zu belasten. Jedoch sollte dieser im Verhältnis zum Vergütungszins stehen.

2011 profitierte der Vorauszahler von 2,5 % Vergütungszins und der Säumige wurde mit 4 % Verzugszins belastet. Obwohl z.B. im Jahre 2016 der Vergütungszins um die Hälfte auf 1,25 % reduziert wurde, blieb der Verzugszinssatz unverändert bei 4 %.

1. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass der Belastungszins für Steuerschulden immer in einem gewissen Verhältnis zum Vergütungszins bei einer Vorauszahlung der Steuern stehen sollte? Wenn nein, weshalb nicht?

2. Ist der Gemeinderat bereit, den Belastungszins für die Steuern ebenfalls der aktuellen Zinssituation anzupassen und beispielsweise von 4 % auf 2 % zu reduzieren? Wenn nein, weshalb nicht?

3. Mit welchen Einnahmeausfällen müsste gerechnet werden, wenn der Belastungszins von 4 % auf 2 % gesenkt würde?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen.

Riehen, 15. Februar 2017

FF: Bearbeitung Kop;

dir. Erledig.

z.K.

Bern. / Frist: Vis:

Peter Mark, Einwohnerrat SVP Reg. Nr.:

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