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Sitzungstitel7 2017.RRGR.166 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Nachmittag), 28. November 2017

Finanzdirektion

63 2017.RRGR.166 Motion 050-2017 Schöni-Affolter (Bremgarten, glp) Endlich verbindliche Schritte zur Senkung der Steuern für natürliche Personen

Vorstoss-Nr.: 050-2017

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 20.03.2017

Eingereicht von: Schöni-Affolter (Bremgarten, glp) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

RRB-Nr.: 689/2017 vom 28. Juni 2017

Direktion: Finanzdirektion

Endlich verbindliche Schritte zur Senkung der Steuern für natürliche Personen

Der Regierungsrat wird beauftragt, in seiner nächsten Revision des Steuergesetzes (StG 2021) eine gezielte Senkung der Steuertarife für natürliche Personen mindestens im Ausmass der Mehreinnah- men aus der Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte vorzusehen.

Begründung:

Der Kanton Bern ist und bleibt ein sehr unattraktiver Kanton bezüglich seiner steuerlichen Belastung unter anderem für die natürlichen Personen. Im interkantonalen Vergleich nimmt er einen der hin- tersten Plätze ein. Dies muss nun irgendeinmal ändern. Schon viele Anstrengungen wurden dies- bezüglich unternommen; leider meistens erfolglos oder höchstens sehr unverbindlich. Die Regie- rung selbst hat in ihrer Wirtschaftsstrategie 2025 klar das Ziel formuliert, im interkantonalen Steuer- wettbewerb die rote Laterne endlich abzugeben. Nun wollen wir nicht immer nur schöne Worte hö- ren, sondern auch einmal Taten sehen.

Ab dem Jahr 2021 werden dem Kanton Bern aus der Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte zusätzliche Mittel zufliessen. Es muss das erklärte Ziel sein, den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zu zeigen, dass die Politik nicht resigniert, sondern schrittwei- se fiskalische Verbesserungen realisieren will, obwohl sich die Rahmenbedingungen zum Teil nega- tiv verändern. Mit der vorliegenden Motion verlangen wir, die Steuertarife für natürliche Pe rsonen per 2021 zu senken. Die Senkung soll mindestens in dem Masse geschehen, wie die entsprechen- den Steuermindereinahmen durch die ab 2021 erwarteten höheren Einnahmen aus der Neubewe r- tung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte kompensiert werden können.

Mit anderen Worten: Die vorliegende Motion verlangt, dass diese genannten Mehreinnahmen aus den Neubewertungen nicht einfach in der allgemeinen Staatskasse versickern, sondern zweckge- bunden und im vollen Ausmass für Steuersenkungen von natürlichen Personen verwendet werden.

Mit einer langfristigen Planung der Senkung der Steuertarife für natürliche Personen im Steuerge- setz und seiner neutralen Ausgestaltung soll verhindert werden, dass durch Hauruckübungen am falschen Ort gespart wird.

Antwort des Regierungsrats

Aus der allgemeinen Neubewertung werden voraussichtlich zusätzliche Vermögenssteuern von jährlich rund 34 Mio. Franken (Kanton) bzw. 18 Mio. Franken (Gemeinden) resultieren. Die Ge- meinden können ausserdem mit zusätzlichen Liegenschaftssteuern von rund 64 Mio. Franken rech- nen, weshalb sie von der allgemeinen Neubewertung deutlich mehr profitieren als der Kanton.

Die Motionärin möchte die Mehreinnahmen des Kantons von rund 34 Mio. Franken für generelle Entlastungen bei den natürlichen Personen vorsehen. Im Bericht vom 24. August 2016 zur Steuer-

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Novembersession 2017 2017.RRGR.166 2

strategie 2019 bis 20221 hat der Regierungsrat in Aussicht gestellt, dass im Rahmen der nächsten Aktualisierung der Steuerstrategie der Fokus auf den Bereich der natürlichen Personen gelegt we r- den soll. Im erwähnten Bericht werden in Ziffer 3.2 bereits Entlastungsmöglichkeiten bei den Kan- tonssteuern dargestellt.

Die Aktualisierung der Steuerstrategie, die für die Jahre 2022/23 geplant ist, wird die möglichen Handlungsfelder bei der Besteuerung der natürlichen Personen darstellen und wird aufzeigen, wie allfällige Entlastungen sinnvollerweise zu priorisieren sind. Neben generellen Entlastungen der na- türlichen Personen (vorliegende Motion 050-2017 «Endlich verbindliche Schritte zur Senkung der Steuern für natürliche Personen») können z. B. auch Entlastungen für hohe Einkommen (Moti- on 213-2016 «Mehr Steuersubstrat für den Kanton Bern»), Entlastungen für tiefe Einkommen (Moti- on 014-2017 «Ungleiche Besteuerung tiefer Renteneinkommen») und eine Minimalsteuer für tiefe Einkommen (Postulat 051-2017 «Einführung einer Mindeststeuer mit sozialer Abfederung») geprüft werden. Es dürfte klar sein, dass nach einer entsprechenden Auslegeordnung eine Priorisierung bei den verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten angezeigt sein wird. Umfang und Ausmass der Ent- lastungen werden dannzumal durch den finanzpolitischen Handlungsspielraum bestimmt sein. Kon- krete Aussagen dazu sind heute nicht möglich. Mehreinnahmen aus der allgemeinen Neubewertung werden Mindereinahmen aus den vorgesehenen Entlastungen für die juristischen Personen gegen- über stehen. Mitentscheidend wird insbesondere auch die konjunkturelle Entwicklung bzw. die En t- wicklung der Steuererträge in den kommenden Jahren sein.

Auf Entlastungen bei den natürlichen Personen bereits im Rahmen der nächsten Steuergesetzrevi- sion 2021 wird der Regierungsrat voraussichtlich verzichten müssen. Mit der Steuergesetzrevisi- on 2021 soll die zweite Etappe der Steuerstrategie (gestaffelte Reduktion der Gewinnsteuersätze in den Jahren 2021 und 2022) zusammen mit der «Steuervorlage 17» (in Aussicht gestellte neue Bundesvorlage zur an der Urne gescheiterten Unternehmenssteuerreform III) umgesetzt werden.

Aus den genannten Gründen beantragt der Regierungsrat Annahme als Postulat.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme als Postulat

Gemeinsame Beratung der Geschäfte 2017.RRGR.166 (Motion 050-2017), 2017.STA.358 (VA), 2017.STA.358 (AFP) und 2016.RRGR.942 (EP), siehe Geschäft 2016.RRGR.942, Nachmittagssit- zung vom 28. November 2017.

1 Medienmitteilung vom 25. August 2016: www.be.ch/medienmitteilungen

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