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Informationsschreiben Nr. 55/2018 Minimierung von Unterrichtsausfall

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Academic year: 2022

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An die Schulleiter/innen der

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Auskunft erteilt Petra Jendrich Zimmer Nr. 328 Tel. 0421 361-6746 Fax 0421 496-6746 E-Mail: petra.jendrich

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Bremen, 13. April 2018

Informationsschreiben 55/2018

Minimierung von Unterrichtsausfall auch in Zeiten von Abschlussprüfungen sowie Übernahme von anderen schulbezogenen Arbeiten bei unvermeidbarem Unterrichts- ausfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Zeiten von Abschlussprüfungen (wie gerade aktuell) stellen an Sie als Schulleitungen ganz besonders hohe organisatorische Anforderungen, um sowohl die Durchführung der Ab- schlussprüfungen sicherzustellen als auch den dadurch organisatorisch bedingten Unter- richtsausfall möglichst klein zu halten.

Um Ihnen Handlungssicherheit zu geben, stellen wir Ihnen im Folgenden die wichtigsten Vor- schriften und ihre konkreten Umsetzungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Vertretungsun- terricht und anderen Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall noch einmal zusam- men:

Verpflichtung zur Übernahme zusätzlicher Unterrichtsstunden

In § 14 Abs. 3 und 4 der geltenden Lehrerdienstordnung ist geregelt, dass Lehrer/innen verpflichtet sind, entweder für kurze Zeit weitere Unterrichtsstunden (Vertretungsstunden) zu übernehmen (dies sollte in der Regel nicht mehr als zwei Stunden pro Woche betragen), aber auch bei entsprechenden schulischen Erfordernissen über ihre Pflichtstunden hinaus für ein Schuljahr bis zu zwei weitere Unterrichtsstunden zu übernehmen. Im letzteren Fall soll dieses Mehr an Unterrichtsstunden innerhalb des folgenden Schuljahres ausgeglichen werden.

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In Absatz 4 ist übrigens auch geregelt, dass Lehrer/innen verpflichtet sind, bei entsprechen- den schulischen Verhältnissen in einem Schuljahr bis zu zwei Unterrichtsstunden weniger zu unterrichten (Ausgleich dann ebenfalls im darauffolgenden Schuljahr).

Übernahme anderer schulbezogener Arbeiten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall Grundsätzlich gilt, dass die Schulleiterin/der Schulleiter verpflichtet ist, das eigene Handeln und die damit verbundenen Entscheidungen nach den Gesichtspunkten von Effektivität und Effizienz auszurichten. Sie/Er hat daher jeweils zu prüfen, ob notwendige Personalkapazitäten im zugewiesenen Personalbestand zur Verfügung stehen, um schulbezogene Arbeiten durch- zuführen, bevor zusätzliches Personal und/oder zusätzliche Sachmittel eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur möglich, sondern geboten, den Unterrichtseinsatz stundenplanmäßig bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres in Höhe des Pflichtstundenkon- tingents der Lehrer/innen einzuplanen. Ist der Unterricht in Klassen, in der die oder der Be- troffene eingesetzt ist, vor Ablauf des Schuljahres abgeschlossen (prüfungsbedingt oder aus anderen Gründen), kann stundenplanmäßig beispielsweise der Unterricht in einer anderen Klasse, in Projekten oder auch Vertretungsunterricht eingeplant werden. Hier ist allerdings mit Augenmaß zu verfahren: Selbstverständlich steht die Arbeitszeit den in Prüfungszusam- menhängen involvierten Lehrkräften für die Durchführung und Korrektur der Prüfungen zur Verfügung.

Im Lehrerarbeitszeitaufteilungsgesetz (§§ 2 – 6a) ist geregelt, dass Lehrer/innen bei Unter- richtsausfall im Rahmen ihres Pflichtstundenkontingents ersatzweise entweder für Vertre- tungsunterricht herangezogen werden können oder, falls aus schulischen oder anderen dienstlichen Gründen eine unterrichtliche Verwendung nicht möglich oder nötig ist, ihre Ar- beitszeit in der Höhe von bis zu vier Unterrichtsstunden für andere schulbezogene Arbeiten umgewandelt werden kann.

Die Entscheidung darüber obliegt der Schulleiterin/dem Schulleiter und ist jeweils eine Einzel- fallentscheidung nach Maßgabe der zitierten Vorschriften und unter Einbezug der Belastung der Kolleginnen und Kollegen insbesondere durch Prüfungskorrekturarbeiten sowie vor dem Hintergrund der Belastung für die Durchführung von insbesondere mündlichen Prüfungen.

Solche Einzelfallentscheidungen unterliegen nicht der Mitbestimmung.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. Petra Jendrich gez. Karsten Thiele

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