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Informationsschreiben Nr. 57/2018 Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 (Anlage)

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Academic year: 2022

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Bremen

Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nummer 05/2018 vom 29.03.2018

Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste / Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt

Verteiler:Alle Dienststellen ohne Schulen

Der Senat hat im Rahmen der Ausbildungsplanung 2018 am 19. Dezember 2017 u.a.

beschlossen, dass in diesem Jahr ein Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmern (12 Plätze für Beamtinnen/Beamte gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung und 8 Plätze für Tarifbeschäftigte zur Aufstiegsfortbildung zur Verwaltungsfachwirtin/zum

Verwaltungsfachwirt), eingerichtet wird. Nicht genutzte Platzkontingente einer Beschäftigtengruppe können bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen durch Bewerber/-innen der anderen Gruppe besetzt werden.

Der Lehrgang beginnt voraussichtlich im November 2018.

Für die Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste gelten die Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26 Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 22.12.2015 (Brem. ABl. S. 1440).

Für die Zulassung zum Lehrgang zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt gelten die Richtlinien für die Zulassung zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt vom 22.12.2015 (Brem. ABl. S. 1447).

Voraussetzungen

Gemäß der o.g. Richtlinien können zu dem Lehrgang zugelassen werden:

Beamtinnen und Beamte, die die zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Voraussetzungen für den abgeschichteten Aufstieg nach § 26 BremLVO in Verbindung mit § 25 BremLVO erfüllen, d.h. wenn

- ihre Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen und - sie sich in ihrer bisherigen Dienstzeit mindestens in einem Amt der

Besoldungsgruppe A7 bewährt haben.

Tarifbeschäftigte, wenn sie

a) erfolgreich die Ausbildung in den anerkannten Ausbildungsberufen

„Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter“, „Fachangestellte für Bürokommunikation/Fachangestellter für Bürokommunikation“ abgeschlossen

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haben und eine mindestens dreijährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder

b) erfolgreich die Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf „Kauffrau/

Kaufmann für Büromanagement“ im Bereich der zuständigen Stellen des

öffentlichen Dienstes einschließlich einer dienstbegleitenden Unterweisung von in der Regel 420 Stunden absolviert haben und eine mindestens dreijährige

Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L / TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechend den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können, oder

c) mindestens eine sechsjährige Berufspraxis ab Entgeltgruppe 6 TV-L/TVöD in der öffentlichen Verwaltung entsprechende den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage A Teil I zum TV-L nachweisen können.

Auf die Zeiten der Berufspraxis kann die Hälfte von Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Mehr als ein Drittel der Zeiten der Berufspraxis können durch

Kindererziehungszeiten nicht ersetzt werden.

Die Entscheidung über die Zulassung zum Auswahlverfahren trifft die Senatorin für Finanzen.

Bewerbungen / Bewerbungsschluss

Interessierte Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste sowie an der Fortbildung zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur

Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt interessierte Tarifbeschäftigte können sich bis Freitag, 15. Juni 2018

bewerben.

Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen, ist dies in der Bewerbung anzugeben.

Die aussagefähigen Bewerbungen (mit Lebenslauf) sind über die Beschäftigungsdienststelle an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen zuständigen obersten Dienstbehörden bzw. senatorische Dienststellen zu richten.

Hinweis:Erfahrungen aus Bewerbungsverfahren der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es für viele Bewerber/-innen häufig hilfreich ist, sich im Vorfeld intensiver mit ihrer Motivation für eine Bewerbung und mit Vorstellungen über die weitere beruflichen

Entwicklung auseinander zu setzen. Unterstützend ist es in diesem Zusammenhang, wenn die Dienststellen bei der Analyse des Potentials, bei der Motivationsklärung, als auch bei Überlegungen zur weiteren beruflichen Entwicklung, den Bewerber/-innen zur Seite stehen.

(3)

Folgende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind in den obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen zuständig:

Oberste Dienstbehörde/Senatorische

Dienststelle Ansprechpartnerin /

Ansprechpartner Telefon Email

Bremische Bürgerschaft - Verwaltung Frau Müller 361-12420 monika.mueller@buergerschaft.bremen.de Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen Herrn Ohlrogge 361-3057 joerg.ohlrogge@rechnungshof.bremen.de Landesbeauftragte für die Verwirklichung der

Gleichberechtigung der Frau Frau de Haas 361-3346 ulrike.dehaas@frauen.bremen.de

Senatskanzlei Frau Buhr 361-6200 kornelia.buhr@sk.bremen.de

Bevollmächtigte der FHB beim Bund Herr Hanf (030) 26930139 frank.hanf@lvhb.bremen.de

Senator für Inneres Frau Schulz 361-9027 bianca.schulz@inneres.bremen.de

Senator für Justiz und Verfassung Herr Walinski 361-2994 wilfried.walinski@justiz.bremen.de Senatorin für Kinder und Bildung Frau Otto 361-89646 melanie.otto@bildung.bremen.de

Senator für Kultur Herr Blohme 361-59754 jens.blohme@kultur.bremen.de

Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen,

Integration und Sport Frau Schulgowski 361-2241 edith.Schulgowski@soziales.bremen.de Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und

Verbraucherschutz Frau Wollenberg 361-96809 anna.wollenberg@gesundheit.bremen.de

Universität Bremen Frau Blaschke 218-60400 simone.blaschke@uni-bremen.de

Hochschule für Künste Frau Liebsch 9595-1131 k.liebsch@hfk-bremen.de

Hochschule Bremen Herr Romstadt 5905-2001 markus.romstadt@hs-bremen.de

Hochschule Bremerhaven Herr Vollmer (0471) 4823122 tvollmer@hs-bremerhaven.de

Studentenwerk Bremen Frau Jezek 2201-10100 petra.Jezek@stw-bremen.de

Staats- und Universitätsbibliothek Frau Krüler 218-59420 petra.krueler@suub.uni-bremen.de Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Frau Rosenboom 361-96899 hedda.Rosenboom@umwelt.bremen.de Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Herr Burmeister 361-2467 klaus.burmeister@wah.bremen.de Senatorin für Finanzen Frau von Reißwitz 361-10975 kirsten.freifrauvonreisswitz@finanzen.

bremen.de

Informationsveranstaltung

Die Senatorin für Finanzen bietet eine Informationsveranstaltung an, in der sowohl über das Auswahlverfahren als auch über Ablauf und Inhalte des Lehrgangs informiert werden soll.

Diese Veranstaltung ist für Montag, 7. Mai 2018 um 15:00 Uhr

(in der Aula des Aus- und Fortbildungszentrums (AFZ), Doventorscontrescarpe 172, Block B im Erdgeschoss) vorgesehen.

Ich wäre dankbar, wenn sich alle interessierten Beschäftigten mit dem beiliegenden Rückmeldebogen (Anlage 1) für die Informationsveranstaltung anmelden.

Beurteilung gemäß Ziffer 5 der Richtlinien über den Aufstieg bzw.

Fortbildungslehrgang

Für die Zulassung zum Auswahlverfahren ist von den Beschäftigungsdienststellen eine aktuelle anlassbezogene Beurteilung der Bewerberin bzw. des Bewerbers zu erstellen. Die Grundlage für die Erstellung der Beurteilung sind die Richtlinien über die dienstliche

Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen der Allgemeinen Dienste in der jeweils geltenden Fassung ((Brem. ABl. S. 505) zuletzt geändert durch ÄndRL vom 21. Juli 2015 (BremABl. S. 782 und 822)) in Verbindung mit §8 BremBeurtV ((Brem.GBl. S. 154) zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 21. Juli 2015 (Brem.GBl. S. 376)). Für die Tarifbeschäftigten sind die genannten Richtlinien analog anzuwenden.

Für die Erstellung der Beurteilung müssen die Beurteiler/-innen an einer Beurteilerschulung teilgenommen haben, die zum Zeitpunkt der Erstellung, nicht länger als drei Jahre

zurückliegt. Dieses ist von der jeweiligen obersten Dienstbehörde in der Anlage 2 zu bestätigen.

(4)

Für die von den obersten Dienstbehörden/senatorischen Dienststellen benannten Beurteilerinnen und Beurteiler führt die Senatorin für Finanzen bei Bedarf

am Donnerstag, 7. Juni 2018 sowie Dienstag, 19. Juni 2018, jeweils von 09:00 - ca. 13:00 Uhr

im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) eine Schulungsveranstaltung durch.

Für die Anmeldung zu dieser Veranstaltung benutzen Sie bitte den beiliegenden Rückmeldebogen (Anlage 3).

Auswahlverfahren

Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen und von der Senatorin für Finanzen zugelassen worden sind, nehmen an einem Auswahlverfahren teil, das die Senatorin für Finanzen nach einer von ihr erlassenen Verfahrensordnung durchführt.

Die obersten Dienstbehörden bzw. senatorischen Dienststellen werden gebeten, die

eingereichten und geprüften Bewerbungen mit dem entsprechenden Vorblatt (Anlage 2) und den erstellten Beurteilungen spätestens bis Montag, 2. Juli 2018bei der Senatorin für Finanzen, Referat 33, vorzulegen.

Ablauf und Inhalte des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Der schriftliche Teildes Auswahlverfahrens findet am Mittwoch, 12. September 2018 statt.

Der mündliche Teilist für die Zeit vom19. - 21. September und 24./25. September 2018 vorgesehen.

Schriftlicher Teil:

Im schriftlichen Teil werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf verschiedenen Gebieten getestet. Die Leistungen werden anforderungsspezifisch gewichtet und zu einem Gesamtpunktwert sowie einem Empfehlungsgrad zusammengefasst.

Mündlicher Teil:

Im mündlichen Teil wird das Verhalten der Bewerberinnen und Bewerber unter folgenden Merkmalen eingestuft: Sachbezogenheit, Einfallsreichtum, Soziale Kompetenz/Teamfähig- keit, Kommunikation/Sprachlicher Ausdruck, Zielorientierte Initiative, Sicherheit/Belastbarkeit und berufsbezogene Motivation.

Im Anschluss an den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens erhalten die Bewerber/-innen von einer Vertreterin/einem Vertreter des externen Personalberatungsunternehmens ein Feedback über die erbrachten Leistungen.

Gesamtergebnis

Die Ergebnisse im schriftlichen und im mündlichen Teil werden im Verhältnis 1:1 zu einem Ergebnis des Auswahlverfahrens zusammengefasst.

Aus der Gesamtnote der Beurteilung und dem Ergebnis des Auswahlverfahrens wird ein Gesamtergebnis errechnet. Bei der Berechnung des Gesamtergebnisses wird die

Gesamtnote der Beurteilung mit 55 v.H. und das Ergebnis des Auswahlverfahrens mit 45 v.H. gewichtet (Ziffer 7 der o.g. Richtlinien). Das Gesamtergebnis wird auf zwei Stellen nach dem Komma berechnet. Weitere Nachkommastellen bleiben unberücksichtigt.

Abschließend wird eine Rangliste aller Bewerberinnen und Bewerber erstellt.

(5)

Begrenzung der Teilnahme am Auswahlverfahren

Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, beginnend mit dem Auswahlverfahren im Jahr 2018 auf insgesamt drei Versuche begrenzt. Die Teilnahme beginnt mit der Aushändigung der ersten Aufgabe im Rahmen des schriftlichen Teils des Auswahlverfahrens.

Zulassung

Bis zu der durch den Senat beschlossenen Höchstzahl der Zulassungen können die Bewerberinnen und Bewerber entsprechend der Rangliste zum Lehrgang zugelassen werden, sofern sie im Gesamtergebnis mindestens den Wert 2,75 erreicht haben. Die

Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg bzw. Vorbereitungslehrgang erfolgt durch die Senatorin für Finanzen.

Lehrgang

Die dienst- bzw. berufsbegleitenden Lehrgänge beginnen mit einer Einführungswoche und werden an jeweils zwei Veranstaltungstagen (drei doppelstündige Unterrichtseinheiten) pro Woche fortgeführt. Der Lehrgang schließt nach zwei Jahren zunächst mit dem schriftlichen Teil der Prüfung ab. Die genauen Prüfungsanforderungen werden den Betroffenen

rechtzeitig und umfassend bekanntgeben. Der zweite Teil des Lehrgangs dauert ein Jahr und schließt mit dem praktischen Teil der Prüfung ab, der aus einer schriftlichen

Prüfungsarbeit und einem Prüfungsgespräch besteht. Der zweite Teil des Lehrgangs wird von der Senatorin für Finanzen bei Bedarf angeboten.

Einführungszeit / Abschluss Beamtinnen und Beamte

Den zum Aufstieg zugelassenen Beamtinnen und Beamten werden während der

Einführungszeit gemäß § 26 BremLVO Aufgaben der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste übertragen. Mit dem Abschluss des schriftlichen Teils der Fortbildungsprüfung reicht die jeweils zuständige oberste Dienstbehörde bei der Senatorin für Finanzen eine Bescheinigung darüber ein, dass der Beamtin bzw. dem Beamten während der Einführungszeit die in Satz 1 genannten Aufgaben übertragen wurden. Liegt die Bescheinigung der obersten Dienstbehörde vor und hat die Beamtin bzw.

der Beamte den ersten Teil der Prüfung bestanden, stellt die Senatorin für Finanzen eine Bescheinigung über das Vorliegen der eingeschränkten Laufbahnbefähigung gemäß § 26 BremLVO für die Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste aus. Ein Amt der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt darf erst verliehen werden, wenn nach Erwerb dieser Befähigung eine Bewährung in den Aufgaben der neuen Laufbahn festgestellt wurde.

Die Bewährungszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Mit der eingeschränkten Laufbahnbefähigung darf den Beamtinnen und Beamten höchstens ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A11 übertragen werden.

Im zweiten Teil des Lehrgangs werden die zugelassenen Beamtinnen und Beamten in die Aufgaben der neuen Laufbahngruppe im Rahmen einer allgemeinen wissenschaftlich orientierten Ausbildung eingeführt. Während der Einführungszeit werden den Beamtinnen und Beamten dienstliche Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen, dieses wird von der jeweiligen obersten Dienstbehörde bescheinigt und ist ebenfalls der Senatorin für Finanzen vorzulegen. Mit dem Bestehen des praktischen Teils der Prüfung und der Vorlage der Bescheinigung erwirbt die Beamtin bzw. der Beamte die uneingeschränkte Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt in der Fachrichtung Allgemeine Dienste.

(6)

Tarifbeschäftigte

Tarifbeschäftigte erwerben den Abschluss „Verwaltungsfachwirtin / Verwaltungsfachwirt“ mit der erfolgreich bestandenen Fortbildungsprüfung (beide Teile) gemäß der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt in jeweils geltenden Fassung.

Hinweise zur Mitbestimmung

Die Zulassung zum Aufstieg unterliegt der Mitbestimmung. Dabei sind die örtlichen Interessenvertretungen zu beteiligen.

Kontakt Nicole Wohlert

Die Senatorin für Finanzen Referat 33

Doventorscontrescarpe 172 C 28195 Bremen

Telefon: 361-5463

E-Mail: referat33@finanzen.bremen.de

Anlagen

x Rückmeldebogen zur Informationsveranstaltung am 7. Mai 2018 x Vorblatt für die Bewerbung

x Rückmeldebogen zur Beurteiler/-innenschulung

(7)

Senatorin für Finanzen - 33 -

Doventorscontrescarpe 172 C 28195 Bremen

Fortbildungsprogramm 2017/2018

Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, 1. Einstiegsamt / Fortbildung zur

Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin“

Informationsveranstaltung

am Montag, 7. Mai 2018, um 15:00 Uhr,

in der Aula (Block B – Erdgeschoss), im Aus- und Fortbildungszentrum, Doventorscontrescarpe 172 C, 28195 Bremen

Antwort bitte bis zum 27.04.2018 an die oben genannte Adresse, per Email (referat33@finanzen.bremen.de) oder per FAX (0421/361-59487).

Ich melde mich verbindlich für die o.g. Veranstaltung an.

___________________________________

Name, Vorname (bitte in Druckbuchstaben)

___________________________________ _________________

Dienststelle Tel.:

Datum Unterschrift

(8)

Oberste Dienstbehörde, Ansprechparter/-in

An

Die Senatorin für Finanzen 33-12

28195 Bremen

܆ Bewerbung gemäß der Richtlinien für den Aufstieg gemäß § 26

Bremische Laufbahnverordnung in der Fachrichtung Allgemeine Dienste vom 22.12.2015 (Brem ABl. S. 1440)

(BEAMTINNEN UND BEAMTE)

܆ Bewerbung gemäß der Richtlinien für die Zulassung zum Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/zum Verwaltungsfachwirt vom 22.12.2015 (Brem ABl. S. 1447)

(TARIFBESCHÄFTIGTE)

Persönliche Daten der Bewerberin/des Bewerbers: Name, Vorname, Geburtsdatum

Dienststelle der Bewerberin/des Bewerbers, Telefonnummer, E-Mail

Der Bewerbung liegen bei:

܆ Ein aussagefähiges Bewerbungsschreiben

܆ Lebenslauf

܆ Ggf. Nachweise über anrechnungsfähige Beschäftigungszeiten außerhalb der bremischen Verwaltung

܆ Aktuelle Beurteilung aus besonderem Anlass gemäß jeweils Nr. 5 der o.g. Richtlinien

܆ Ggf. Nachweis über eine vorliegende Schwerbehinderung

܆ Es wird bestätigt, dass die Bewerberin/der Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der o.g. Richtlinien erfüllt.

܆ Es wird bestätigt, dass die eingereichte anlassbezogene dienstliche Beurteilung von Personen erstellt wurde, die an einer Beurteilerschulung teilgenommen haben, die zum Zeitpunkt der Erstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Datum Unterschrift

(9)

Senatorin für Finanzen - 33 -

Doventorscontrescarpe 172 C 28195 Bremen

Fortbildungsprogramm 2017/2018

„Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, 1. Einstiegsamt / Fortbildung zur

Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin“

Beurteiler- und Beurteilerinnenschulung

܆

am Donnerstag, 7. Juni 2018

oder

܆

am Dienstag, 19. Juni 2018

Die Veranstaltungen finden jeweils von 09:00 – ca. 13:00 Uhr, im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ), Doventorscontrescarpe 172 C, 28195 Bremen statt.

Antwort bitte bis zum 24.05.2018 an die oben genannte Adresse, per Email (referat33@finanzen.bremen.de) oder per FAX (0421/361-59487).

Ich melde mich verbindlich für die o.g. Veranstaltung an.

___________________________________

Name, Vorname (bitte in Druckbuchstaben)

___________________________________ _________________

Dienststelle Tel.:

Datum Unterschrift

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