• Keine Ergebnisse gefunden

Informationsschreiben Nr. 56/2013 Beurteilungsrichtlinien für Lehrerinnen und Lehrer

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Informationsschreiben Nr. 56/2013 Beurteilungsrichtlinien für Lehrerinnen und Lehrer"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An alle Schulen

der Stadtgemeinde Bremen

Infoschreiben Nr. 56/2013

Auskunft erteilt Dr. Meike Winkler Zimmer 713 T (04 21) 3 61 98748 F (04 21) 4 96 98748 E-mail

meike.winkler@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 122-2

Bremen, 13. März 2013

Änderung der Beurteilungsrichtlinien

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie auf die Änderungen der Richtlinien der Senatorin für Bildung und Wissenschaft über die dienstliche Beurteilung von Lehrerinnen und Lehrern (Beurteilungsrichtlinien) sowie der Richtli- nien zur Übertragung von Dienstvorgesetzten-Funktionen auf Schulleiterinnen und Schulleiter auf- merksam machen.

Bei den Beurteilungsrichtlinien gibt es im Wesentlichen folgende wichtige Änderungen:

• Als Beurteilungsmaßstab ist die der Beurteilungsrichtlinie anliegende Beschreibung der Beur- teilungsstufen verbindlich.

• Die mittlere Bewertung „Entspricht voll den Anforderungen“ ist die regelhafte Beurteilung. Die Spitzenbewertung „Hervorragend“ ist auf ganz wenige Einzelfälle zu beschränken. Damit wird der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung gefolgt, nach der eine Beurteilung, in der alle Beurteilungsmerkmale mit der Bestnote bewertet werden, Zweifel an der Rechtmäßigkeit erweckt.

• Es gibt zwei Beurteilungsvordrucke: a) einen für die Zeit der laufbahnrechtlichen Probezeit, b) einen für alle anderen Anlässe (hierzu zählt auch die Probezeit in Ämtern mit leitender Funktion).

(2)

• Die Schulaufsicht gibt – außer bei Beurteilungen am Ende der laufbahnrechtlichen Probezeit – eine eigene ergänzende Eignungs- und Befähigungsprognose ab.

• Jede Beurteilung ist vor Eröffnung der Schulaufsicht vorzulegen. Damit soll die Einhaltung des Beurteilungsmaßstabs im Sinne einer Gleichbehandlung aller zu Beurteilenden gewähr- leistet werden. Die Schulaufsicht kann sich die Beurteilung im Einzelfall vorbehalten.

Die Änderung der Richtlinien zur Übertragung von Dienstvorgesetzten-Funktionen auf Schul- leiterinnen und Schulleiter birgt keine inhaltlichen Änderungen, sondern dient lediglich der Anpas- sung an die aktuelle Rechtslage.

Die Richtlinien treten ab sofort in Kraft.

Die Unterlagen finden Sie auf der Schuldatenplattform (SDP oder „3 Kirschen“).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Rechtsreferat. Wir unterstützen Sie gerne.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Dr. Meike Winkler

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Sie zeigt auch, wie Staatsanwälte und Richter, die für die Urteile verantwortlich waren, sich nach 1945 beruflich weiterentwickeln konnten.. Wer die Texte und Bilder auf sich

oder zur genutzt werden. Regenerative Rohstoffe sind. Regenerativen Rohstoffen kann man bestimmte Merkmale zuordnen. a) Streiche nicht zutreffende Merkmale durch. b) Ergänze

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr

(z.B. Vor allem ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und Schüler, Umgang mit schwierigen und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern, Aufgeschlossenheit für Probleme

dem Sprachberater Ihrer Schule soll das Konzept im Kollegium vorgestellt werden, um sicherzustellen, dass es Eingang in die unterrichtliche Praxis findet.. Das

Integrierte Sprachbildung bezieht sich auf den Regelunterricht und auf alle Schülerinnen und Schüler; ihnen werden individuelle, ressourcen- orientierte Lernmöglichkeiten

„Schulentwicklung“ und „Leitende, koordinierende und beratende Aufgaben mit besonderer Verantwortung“ ausdrücklich zu beurteilen. Dies gilt vor allem bei der Beurteilung aus

ich mache Sie auf die beigefügten Richtlinien der Senatorin für Kinder und Bildung zur Ge- währung von Mehrarbeitsvergütung für Lehrerinnen und Lehrer aufmerksam. Diese Richtlinien