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FORUM-12-2019

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Mitgliedermagazin der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen

KVB FORUM

GESETZE AM LAUFENDEN BAND

Wie der Bundesminister das Gesundheitswesen herausfordert

14 | KVB INTERN: Neues Seminarprogramm 2020 veröffentlicht

18 | MITGLIEDERPORTAL „MEINE KVB“: Eine Plattform – viele Anwendungen 22 | RECHT INTERESSANT: Aktuelles vom Bundessozialgericht

12 |19

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GESUNDHEITSPOLITIK 13 Patiententransport:

Ansteckende Krankheiten mitteilen!

Der Infektionsstatus von Patien- ten muss laut Bayerischem Rettungsdienstgesetz gegenüber der Integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes immer ange- geben werden

KVB INTERN

14 Neues Seminarprogramm 2020

Erstmals sind alle Angebote für Praxisinhaber und nichtärztliches Praxispersonal in einer einzigen KVB-Seminarbroschüre zusam- mengefasst

10 KVB-Vorstand absolviert Informationsmarathon Die drei Vorstandsmitglieder standen den Niedergelassenen in 31 Veranstaltungen zu neuen Gesetzen Rede und Antwort

11 „Keine einfache Aufgabe!“

Interview mit dem operativen Geschäftsführer der KVB zu den finanziellen Auswirkungen der Spahn´schen Gesetzesflut auf die KV Bayerns

12 Mehr Aufgaben, mehr Personal

Die Gedikom ist auch für die neuen Aufgaben aus dem TSVG gut gerüstet

4 AKTUELLES IN KÜRZE 5 EDITORIAL

TITELTHEMA

6 Gesetzesflut aus Berlin 20 Gesetze in 19 Monaten stellen das Gesundheitswesen vor große Herausforderungen 9 Politische Lobbyarbeit

am Limit

Das Tempo im Berliner Politik- betrieb ist hoch. FALK-Geschäfts- führer Martin Degenhardt plaudert aus dem Nähkästchen

Die Gesetzesflut aus Berlin hat auch große Aus- wirkungen auf die KVB-Tochter Gedikom in Bayreuth

12

Viele Gesetzent- würfe, die derzeit das Gesundheits- wesen aufrütteln, sind aufgrund des hohen Zeitdrucks mit „heißer Nadel gestrickt“

6

Der Besteller eines Patienten- transports muss Infektionskrank- heiten bereits bei der Anforderung mitteilen

13

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3 INHALTSVERZEICHNIS

VERORDNUNG

28 Ambulante Antibiotika- verordnung rückläufig Statistik des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versor- gung in Deutschland (Zi) zu den Antibiotikaverordnungen der Jahre 2010 bis 2018

KURZMELDUNGEN 29 Neue Bedarfsplanung

diskutiert 29 IMPRESSUM

30 KVB SERVICENUMMERN RECHT INTERESSANT

22 Aktuelles vom Bundes- sozialgericht

Ein Überblick über die zahl- reichen Entscheidungen der vergangenen Monate

AUS DER PRAXIS

24 Praxishacking: Was verlangt der Datenschutz?

Maßnahmen, zu denen Praxen nach einem Cyberangriff daten- schutzrechtlich verpflichtet sind

VERSORGUNG FÖRDERN 26 Scheinfeld in Mittelfranken

freut sich auf neue Hausärzte Bereits im Mai 2019 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für die Region eine drohende Unterversorgung festgestellt

15 Das Mitgliederportal

„Meine KVB“

Seit 2010 steht den Mitgliedern der KVB eine spezielle Online- Plattform mit vielfältigen Service- tools zur Verfügung

18 Eine Plattform – viele Anwendungen Interview mit den Projekt- verantwortlichen von „Meine KVB“ zu deren Zukunftsplänen für das Mitgliederportal

NACHWUCHSFÖRDERUNG 20 Fit für den Ärztlichen

Bereitschaftsdienst

Eine spezielle Lehrveranstaltung an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg vermittelt Medizinstudierenden erste Einblicke

20

Ein Seminar sorgt dafür, dass die Studierenden später als nieder- gelassene Ärzte im Bereitschafts- dienst nicht un- vorbereitet sind

Ein Grund für die Abnahme der Antibiotika- verordnungen der letzten Jahre könnten Initiati- ven zur Stärkung eines angemes- senen Antibiotika- einsatzes sein

28

Welche rechtli- chen Verpflich- tungen sieht die Datenschutz- grundverordnung für Praxisinhaber nach einem Hackerangriff vor?

24

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Wichtiges für die Praxis ZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

121

Gesetze hat das Bundesministe- rium für Gesundheit seit 1991 auf den Weg gebracht.

(Quelle: Eigene Berechnung auf Basis des Dokumentations- und Informationssystems des Deutschen Bundestags)

„Jens Spahn hat schon viele Störfeuer entfacht“

Professor Josef Hecken, Unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) (Quelle: Der Tagesspiegel vom

4. November 2019)

ANTIBIOTIKA: LEITFADEN HILFT ÄRZTEN

Post von der KVB: Anfang Dezem- ber wird an fast 21.000 Vertrags- ärzte der Leitfaden „Infektions- diagnostik und orale Antibiotika- therapie bei Erwachsenen“, erstellt in Kooperation mit dem Bayeri- schen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ver- sendet. Er enthält von Fachexper- ten zusammengestellte Empfeh- lungen zur Antibiotikatherapie im ambulanten Bereich entsprechend den aktuellen Leitlinien der wissen- schaftlichen Fachgesellschaften.

Die Broschüre ist zur ärztlichen Unterstützung im Alltag der Praxen gedacht und soll dazu beitragen, die Wirksamkeit von Antibiotika zu erhalten und bestehende Resistenz- probleme einzudämmen. Eine Online-Version mit regelmäßiger Aktua- lisierung findet man unter www.lgl.bayern.de, eine direkte Verlinkung darauf auf der Informationswebseite „Antibiotika und Resistenzen“ unter www.kvb.de.

Dr. med. Lutz Bader (KVB)

Leidige Pflicht der TI-Honorarkürzung

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die KVB verpflichtet, die ihr vom Gesetzgeber über- tragenen Aufgaben zu erfüllen. Gemäß den recht- lichen Vorgaben muss die KVB das Honorar der Praxen deshalb pauschal um ein Prozent kürzen, wenn diese sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen und kein Versichertenstamm- datenmanagement (VSDM) durchführen, zu dem alle Praxen seit dem 1. Januar 2019 gesetzlich verpflichtet sind.

Die für den 1. Januar 2019 vorgesehenen Honorar- kürzungen bei nicht erfolgtem TI-Anschluss wer- den für diejenigen Praxen bis zum 30. Juni 2019 ausgesetzt, die sich noch im ersten Quartal an- gebunden oder alternativ die notwendigen Ver- träge für den Erwerb der erforderlichen techni- schen Komponenten bis Ende März 2019 verbind- lich abgeschlossen und dies der KVB gegenüber nachgewiesen haben (Paragraf 291 Absatz 2b SGB V).

Spätestens seit dem 1. Juli 2019 müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein und in jeder Betriebsstätte, für jeden behandelten GKV-Versi- cherten und in jedem Quartal erneut das VSDM durchführen.

Derzeit ist geplant, die TI-Honorarkürzung erst- mals für das Quartal 4/2019 mit dem Honorar- bescheid umzusetzen. Der Kürzungsbetrag wird darin ausgewiesen und in einer eigenen Anlage zum Honorarbescheid Q4/2019 detaillierter dar- gestellt. Die rückwirkenden Kürzungen der Quar- tale 1/2019, 2/2019 und 3/2019 werden voraus- sichtlich ebenfalls mit dem Honorarbescheid für Q4/2019 umgesetzt. Dieser Bescheid wird den Praxen Ende April 2020 zugestellt.

Weitere Informationen zur Honorarkürzung und zur TI finden Sie unter www.kvb.de/ti.

Julia Weißbrodt (KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2020

Die Vertreterversammlungen der KVB im Jahr 2020 finden an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München statt:

„ Samstag, 21. März 2020

„ Mittwoch, 17. Juni 2020

„ Samstag, 21. November 2020

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5 EDITORIAL

Dr. med. Krombholz

Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Schmelz

1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands Dr. med. Ritter-Rupp

2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

„Jens Spahn ist der beliebteste Minister“. Die Umfrage des SPIEGEL illustriert, in welchem Dilemma sich die KVB seit seinem Amtsantritt befindet. Der umtriebige Münsterländer nutzt virtuos die derzeitige politische Konstellation, um – das darf man sagen – an der eigenen politischen Karriere zu feilen. Er sticht sowohl in den klassischen wie auch in den Sozialen Medien aus einer Regierung mit schwachem Außenbild heraus, bedient mit einem Gesetzesfeuerwerk einen Zeitgeist, der nach Machertypen ruft, und weiß sogar die Situation zu nutzen, dass die SPD in der Regierung die soziale Saite bespielen muss.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) etwa antworten Gesundheitsminis- terium sowie CDU/CSU und SPD auf den weit verbreiteten Irrglauben, Kassenpatienten bekämen langsamer einen Facharzttermin, weil Privatpatienten stets Vorrang hätten. Gegen dieses „Gefühl“ haben wir mit Fakten argumentiert. Ergebnis: Wir konnten Änderungen er- reichen, die Honorarverbesserungen ermöglichen.

Ein weiteres Beispiel ist das Digitale Versorgungsgesetz (DVG). Glaubt man den Vertretern des Digitalverbands Bitkom, wird Deutschland zwischen der Digitaldiktatur China und den kapitalgetriebenen Datenkraken aus den USA zerrieben. Die Antwort der Regierung auf das Megathema Digitalisierung ist eine für den medizinischen Bereich völlig inkonsistente Brechstangenpolitik. Aber auch beim DVG haben wir gekämpft und die extrabudgetierte Vergütung von Konnektoren erreicht. Wir haben nichts gegen beliebte Minister. Aber even- tuell steigt ihre Beliebtheit noch mehr, wenn sie stärker im Sinne der niedergelassen Ärzte- schaft handeln. Keiner ist näher am Patienten und damit am Wähler als sie.

(6)

A

uf den ersten Blick mögen einige Beobachter das hohe Tempo in der Gesundheits- politik positiv bewerten. Endlich einmal habe ein Macher das Zepter in der Hand, der die Probleme in der Gesundheitspolitik richtig an- packe, so deren Argumentation.

Schaut man jedoch genauer hin, wird klar, dass diese Art des Re- gierens auch viele Probleme mit sich bringt.

Aufgrund des hohen Zeitdrucks sind viele Gesetzentwürfe mit „heißer Nadel gestrickt“. Viele Querverwei- se, von denen die Gesetzgebung lebt, sind dann nicht richtig oder nicht passgenau. Das liegt auch daran, dass die Selbstverwaltung nicht frühzeitig in die Sachverhalte eingebunden wird. Eine weitere Folge der Gesetzesflut ist, dass nicht einmal die erfahrensten Exper- ten den Überblick behalten können.

Verstärkt wird das durch Spahns

„Omnibus-Strategie“: Kurzfristig und ohne Vorwarnung werden via Änderungsanträge völlig fachfrem- de Inhalte überfallartig in Gesetze neu eingebracht oder sogar von einem ins nächste andere neue Gesetz überführt. Stand der kri- tisch zu bewertende Passus zum dreifachen Wiederholungsrezept am Donnerstag noch im Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apothe- ken, ist er am Freitag plötzlich im Masernschutzgesetz wiederzufin-

den. Das Resultat: Die ohnehin schon komplexe Gesetzgebung wird noch undurchschaubarer.

Verabschiedete Gesetze Das wohl weitreichendste und meist diskutierte Gesetz präsentierte Spahn schon zu Beginn seiner Amts- zeit. Das Terminservice- und Ver- sorgungsgesetz (TSVG) sendet ambivalente Signale an Ärzte und Psychotherapeuten. Auf der einen Seite stehen die Mindestsprech- stundenverpflichtung und die Er- höhung der Einflussnahme der Län- der gegenüber der Selbstverwal- tung. Auf der anderen Seite wurde endlich anerkannt, dass sich mehr Leistung auch lohnen muss.

Das mittlerweile beschlossene Implantateerrichtungs-Register- gesetz (EIRD) will neue Therapien schneller in die Versorgung über- führen. Das Gesetz fordert eine Registerstelle für Implantate und enthält Regelungen zur Beschleu- nigung der Verfahren des Gemein- samen Bundesausschusses. Die Fristvorgabe für das höchste Gre- mium der Selbstverwaltung beträgt künftig zwei und nicht mehr drei Jahre. Dieser Gesetzespassus ist eines von vielen Beispielen für Spahns Strategie, sich mit dem Gesundheitsministerium vermehrt in Kernaufgaben der Selbstverwal- tung, in diesem Fall in die evidenz-

basierte Medizin, einzumischen.

Die Absicht des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittel- versorgung (GSAV) lässt sich be- reits aus dessen Namen ableiten.

Das Gesetz ist auch als politische Reaktion auf den Lunapharm-Skan- dal zu verstehen, bei dem der gleich- namige Groß- und Parallelhändler Krebsarzneimittel bezogen haben soll, die mutmaßlich aus griechi- schen Krankenhäusern gestohlen wurden. Mehr Sicherheit soll fort- an insbesondere durch verstärkte Kontrolle und eine engere Zusam- menarbeit gewährleistet werden.

Schon am 1. Januar 2019 ist das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) in Kraft getreten, das vorschreibt, dass die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeit- nehmer sowie Rentenversicherung und Rentner wieder paritätisch getragen werden. Zusätzlich legt es fest, dass die Finanzreserven der Krankenkassen den Umfang einer Monatsausgabe nicht mehr überschreiten dürfen. Damit möch- te man künftig hohe Kassenbeiträ- ge verhindern.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes will die strukturellen und finanziel- len Voraussetzungen in Entnahme- krankenhäusern verbessern. Zu- sammen mit einer optimierten Zu-

Über den Arbeitseifer des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn ist viel geredet und geschrieben worden. Tatsächlich hat der umtriebige Münster- länder 20 Gesetze in 19 Monaten auf den Weg gebracht – nicht immer zur Freude der Betroffenen im Gesundheitswesen. Die für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten wichtigsten Inhalte der Gesetzentwürfe stellen wir hier kurz und prägnant vor.

GESETZESFLUT AUS BERLIN

(7)

7 TITELTHEMA sammenarbeit zwischen den Or-

ganisationen möchte das Gesetz die Anzahl an Organspenden in Deutschland erhöhen.

Den nächsten großen Wurf wollte Spahn mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThGAusbRefG) landen. Die- ses soll den Weg für ein direktes Universitätsstudium zur Ausbildung in der Psychotherapie ebnen. Direkt nach bestandener psychothera- peutischer Abschlussprüfung soll den Studierenden somit die Appro- bation erteilt werden. Anders als heute erhalten die Psychothera- peuten in Weiterbildung (PiW) in der ambulanten Weiterbildungsphase zukünftig mindestens 40 Prozent ihrer erbrachten Behandlungsleis- tungen. Auch für die Psychothera- peuten, die sich gerade in ihrer

„Ausbildung“ befinden, wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Für eine Ausbildung in psychiatrischen klinischen Einrichtungen in Vollzeit erhalten die Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) fortan mindes- tens 1.000 Euro. Nachdem auch der Bundesrat diesem Vorhaben Anfang November zugestimmt hat, kann dieses in Kraft treten.

Mit dem Pflegepersonalstärkungs- gesetz (PpSG) will das Bundes- gesundheitsministerium der per- manenten Unterbesetzung in der Alten- und Krankenpflege entgegen- wirken. Zum einen soll das durch eine Entlastung des Pflegepersonals, zum anderen durch die Schaffung von 13.000 neuen (stationären) Pflegestellen geschehen.

Da die für die ärztliche Versorgung der Zukunft so wichtige Digitalisie- rung im deutschen Gesundheits- wesen bisher noch nicht richtig angekommen sein soll, brachte das Gesundheitsministerium in diesem Jahr außerdem das Digitale-Ver- sorgung-Gesetz (DVG) ein. Neben

wichtigen, positiven Inhalten – wie eine extrabudgetierte Vergütung von Telekonsilen – enthält das DVG auch einige kritische Passagen.

Drohende Honorarkürzungen bei einem fehlenden Anschluss an die Telematikinfrastruktur von bis 2,5 Prozent kommen zudem einer Gängelung der Vertragsärzte und Vertragssychotherapeuten gleich.

Wie so oft lässt der Gesundheits- minister hier politisches Finger- spitzengefühl vermissen.

Das MDK-Reformgesetz schien zunächst für den ambulanten Sek- tor wenig von Bedeutung zu sein.

Dies änderte sich jedoch schlag- artig mit den fachfremden Ände- rungsanträgen der Regierungspar- teien vor der ersten Lesung im Bundestag. Für die fachärztliche Weiterbildung ist dabei wichtig, dass in der Weiterbildungsförde- rung nach Paragraf 75a SGB V künftig bundesweit mindestens 250 der insgesamt 2.000 Stellen für die Kinder- und Jugendärzte reserviert sein sollen. Kritisch hin- gegen ist die eingebrachte Neu- regelung des Paragrafen 103 Ab- satz 2 Satz 7 SGB V zu bewerten.

Demnach soll die oberste Landes- behörde künftig zusätzliche Zulas- sungsmöglichkeiten ausschreiben können. Das würde bei den betrof- fenen Fachgruppen gegebenen- falls für unbegrenzte Zulassungs- möglichkeiten sorgen und die Be- darfsplanung somit konterkarieren.

Im parlamentarischen Prozess Auf großen Widerstand stieß der Gesundheitsminister im Frühjahr mit dem Fairen-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FWG). Insbesondere die ge- plante Öffnung der landesunmittel- baren Krankenkassen stieß in der Politik und Selbstverwaltung auf große Gegenwehr. Vonseiten der KVB wurde zudem die zunächst geplante Streichung der DMP-

Kostenpauschale kritisch bewertet.

Der politische Druck wirkte und das GKV-FWG erreichte den Bun- destag nicht, wie von Spahn ge- plant: Sowohl die Öffnung der landesunmittelbaren Ortskranken- kassen als auch die Abschaffung der DMP-Kostenpauschale sind gestrichen. Das eigentliche Herz des Gesetzes, die Reform des Mor- biditätsorientierten Risikostruktur- ausgleichs, blieb hingegen unan- getastet. Neben einer Regional- komponente soll nun auch die Ein- führung eines „Krankheit-Vollmo- dells“ den Morbi-RSA zielgerichte- ter und gerechter machen.

Wie bereits angemerkt, leistete sich der Gesundheitsminister beim Masernschutzgesetz einen „ech- ten Spahn“. Überfallartig und ohne Vorwarnung überführte man am Tag vor der Lesung im Bundestag zwei diskussionswürdige Inhalte des Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken in das Masern- schutzgesetz (inzwischen verab- schiedet). Demnach steht im neuen Entwurf nicht nur, dass Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und in bestimmten medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 ge- boren sind, künftig einen Impf- schutz (oder eine Immunität) gegen Masern aufweisen müssen, sondern auch, dass bestimmte regionale Apotheken im Rahmen von Modell- versuchen Grippeschutzimpfungen durchführen und für chronisch Kranke ein (dreifaches) Wieder- holungsrezept ausschreiben dürfen.

Vor allem die Grippeschutzimpfun- gen in Apotheken stellen einen gefährlichen Schritt in Richtung Substitution ärztlicher Leistung dar. Da Apotheker in diesem Feld nicht geschult sind und eine un- sachgemäß durchgeführte Impfung die Patientensicherheit gefährden kann, gehört die Durchführung von Impfungen klar und ausschließlich in ärztliche Hand.

(8)

Große mediale Beachtung fand die Debatte um die beiden Gesetz- entwürfe zur Organspende. Seit Monaten wirbt der Minister zusam- men mit seinem Groko-Kollegen Professor Dr. med. Karl Lauterbach im Bundestag für eine Lösung, bei der jeder Bürger, der zu Lebzeiten nicht widerspricht, automatisch als Organspender gilt. Parallel dazu stellt eine Gruppe um Grünen- Chefin Annalena Baerbock einen Gegenentwurf vor, bei dem auf regelmäßige, verbindliche Informa- tion und Beratung gesetzt wird.

Über die beiden Entwürfe soll der Bundestag ohne Fraktionszwang entscheiden. Eine Tendenz ist bis- her nicht zu erkennen.

Weitere große Bausteine der Ge- setzgebung waren die Ausbildungs- reformen. Nicht nur die Hebam- menausbildung (HebRefG) wurde reformiert beziehungsweise „aka- demisiert“, auch die Ausbildungen zum Pharmazeutisch-Technischen Assistenten (PTA-G) sowie zum Anästhesie- und Operations- technischen Assistenten (ATA- OTA-G) wurden grundlegend auf neue Füße gestellt. Ziel der Neu- strukturierungen ist es, die Ausbil- dungen moderner zu gestalten, zu vereinheitlichen und Kompetenzen neu zu regeln.

Im Anfangsstadium

Das im Sommer eingebrachte Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG) sendet grundsätzlich positive Sig- nale an die Ärzteschaft. Mit dem Ziel, den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation zu beschleunigen, sollen die vorherigen Prüfungen auf medizinische Notwendigkeit durch die Krankenkassen nach ärzt- licher Verordnung wegfallen. Für viel Unruhe sorgte der Gesetzes- passus, dass außerklinische Inten- sivpflege im Haushalt des Versicher-

ten nur noch in Ausnahmesitua- tionen erbracht werden kann.

Um die Versorgung im Notfall zu verbessern, hat das Bundesminis- terium einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung an die Länder verschickt. Der Entwurf soll nun mit den Ländern weiterentwickelt werden. Schnell nach der Veröffent- lichung zeigte sich, dass von Län- derseite viel Diskussionsbedarf besteht. Vor allem die geplante Übertragung des Sicherstellungs- auftrags von den KVen auf die Länder wird als unrealistisch ein- geschätzt. Besonders kritisch zu bewerten sind auch die Errichtung Integrierter Notfallzentren (INZ), die zu jeder Tages- und Nachtzeit zugänglich sein sollen. Dies würde Parallelstrukturen schaffen, die in

direkter Konkurrenz zum Versor- gungsangebot der niedergelasse- nen Ärzte stehen. Die KVB setzt sich dafür ein, dass in den INZ zu Sprechstundenzeiten keine Be- handlung stattfindet, sondern Pa- tienten an die ambulanten Praxen weitervermittelt werden.

Mit dem erst kürzlich eingebrach- ten Medizinprodukte-Anpassungs- gesetz soll EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt werden. Medizin- produkte, die als verdächtig oder schädlich eingestuft wurden, soll somit der Zugang zum deutschen Markt verwehrt werden können.

Die Risikobewertung und Kontrolle soll bei den zuständigen Bundes- behörden (Paul-Ehrlich-Institut und BfArM) liegen.

Simon Moßburger (KVB)

Gesetz Stand (15. November 2019)

Terminservice-Versorgungsgesetz Verabschiedet

Hebammenreformgesetz Verabschiedet

Implantateregister-Errichtungsgesetz Verabschiedet Versichertenentlastungsgesetz Verabschiedet Gesetz für mehr Sicherheit in der

Arzneimittelversorgung Verabschiedet

Zweites Gesetz zur Änderung des

Transplantationsgesetzes Verabschiedet

Pflegepersonalstärkungsgesetz Verabschiedet Gesetz zur Reform der

Psychotherapeutenausbildung Verabschiedet

MDK-Reformgesetz Verabschiedet

Digitale-Versorgung-Gesetz Verabschiedet

Masernschutzgesetz Verabschiedet

Gesetz zur Organspende

Widerspruchslösung versus Stärkung

der Entscheidungsbereitschaft Bundestag 1. Lesung Gesetz über die Ausbildung zum OTA/ATA Bundestag 2./3. Lesung Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken Kabinettsentwurf Gesetz über die Ausbildung zur PTA Kabinettsentwurf Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz Kabinettsentwurf Medizinprodukte-Anpassungsgesetz EU Kabinettsentwurf Reha- und Intensivpflege Stärkungsgesetz Referentenentwurf Sexuelle-Orientierung-und-geschlechtliche-

Identität-Schutz-Gesetz Referentenentwurf

Notfallversorgung Diskussionsentwurf

(9)

9 TITELTHEMA

D

ie Arbeit eines professio- nellen Interessenvertreters wird durch eine hohe Anzahl an Gesetzen nicht leichter – im Gegenteil. Im Unterschied zu dem, was uns amerikanische Serien glau- ben machen wollen, hat der Job wenig mit Hinterzimmern und rein gar nichts mit schwarzen Koffern zu tun. Es geht darum, inhaltliche Überzeugungsarbeit zu leisten und entscheidende Personen als Unter- stützer zu gewinnen. Dafür braucht es normalerweise vor allem Zeit, da viele Probleme einer Kassen- ärztlichen Vereinigung im Detail weder den Abgeordneten noch den Journalisten geläufig sind.

Zeit braucht auch das Bundes- gesundheitsministerium, das im Vorfeld eines Gesetzes oft intensiv mit den einzelnen Interessengrup- pen spricht, um abzuwägen, ob die vorgeschlagenen Lösungen sach- dienlich sind und wo die Gegner einer Initiative sitzen könnten. Bei einem derart hohen Pensum, finden solche Gespräche eben weniger oder nur abgekürzt statt.

Akribische Prüfung notwendig Die Gesetzgebung besteht oft aus vielen Querverweisen auf bereits bestehende Regelungen. Die poli- tische Spitze macht Vorgaben, was geregelt werden soll, und die

Beamten liefern die entsprechen- den Formulierungen. Dabei erken- nen oft nur geschulte Fachleute, ob diese „Übersetzung“ richtig ist.

Ein einzelner Satz im Gesetz kann selbst für Laien ganz klar sein.

Findet sich dahinter dann jedoch noch die recht lapidar klingende Ergänzung „Paragraf XY Satz 1 und 3 gelten entsprechend“, ist höchste Vorsicht angebracht: Mit einem solchen Verweis kann sich der Inhalt des eigentlich klaren Gesetzes radikal ändern.

Nicht nachhaltig arbeitende Interes- senvertreter könnten diese schwie- rige Situation nutzen, um eigene Ideen unterzuschieben. Ich persön- lich kann davon nur abraten. Klar- heit in der Sache und Ehrlichkeit bringen einem in einem System, in dem viele Player noch viele Jahre arbeiten werden, auf lange Sicht weiter. Untergeschobene Inhalte, die nicht gewollt sind, können mit dem nächsten Gesetz nämlich ge- nauso schnell wieder verschwin- den, wie sie gekommen sind.

Wenn die Vorarbeit im Ministerium erledigt ist, geht ein Entwurf durchs Kabinett und landet dann zunächst zu einer Stellungnahme beim Bun- desrat und danach im Gesundheits- ausschuss. Auch hier wird die schiere Masse an Themen zum Problem. Die sogenannten Sitzungs-

wochen des Bundestags sind klar strukturiert und extrem voll. Der Gesundheitsausschuss muss den- noch Zeit finden, Expertenanhörun- gen und Fachgespräche durchzu- führen. Diese sind aufgrund der engen Kapazitäten dann kürzer als gewöhnlich. Es fehlt den Experten also schlicht eine adäquate Mög- lichkeit, die jeweiligen Probleme und Chancen zu erläutern. Dies schadet der Transparenz und am Ende der Qualität vieler Gesetze.

In der Regel ist jeder Abgeordnete zudem Berichterstatter für ein be- stimmtes Gesetz. In der Vergan- genheit war es aber üblich, dass sich bei wichtigen Themen mehre- re Abgeordnete einbringen und daher viele Diskussionen stattfin- den. Derzeit sind aber fast alle Mitglieder des Gesundheitsaus- schusses als Berichterstatter in laufenden Verfahren gebunden, in denen sie firm sein müssen. Es ist deswegen umso schwieriger, sie auch noch für andere Themen zu begeistern. Selbst wenn das gelingt, müssen sie die Zeit aufbringen, darin mindestens genauso sattel- fest zu sein, wie der eigentliche Berichterstatter. Sonst bestehen sie keine Fachdiskussion und am Ende bleibt alles beim Alten.

Martin Degenhardt (FALK)

Martin Degenhardt ist Geschäftsführer der Freien Allianz der Länder-KVen (FALK) und kennt den Berliner Politikbetrieb seit vielen Jahren wie seine Westentasche.

Doch eine Schlagzahl wie die des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn mit 20 Gesetzentwürfen in 19 Monaten hat auch er noch nicht erlebt. In KVB FORUM erläutert er, warum das seine Arbeit als Interessenvertreter erschwert.

POLITISCHE LOBBYARBEIT AM LIMIT

Verbindlich auch bei Zeitdruck:

Martin Degen- hardt erklärt in Berlin Politikern die Positionen der KVB.

(10)

V

olle Säle, viele gefahrene Kilometer und zahlreiche Fragen zu den Gesetzen und Verordnungen aus dem Bundes- gesundheitsministerium an der Berliner Friedrichstraße – das ist die Bilanz von insgesamt 31 Ver- anstaltungen, die der Vorstand der KVB, Dr. med. Wolfgang Kromb- holz, Dr. med. Pedro Schmelz und Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, zu- sammen mit verschiedenen Fach- experten absolviert hat. Das Haupt- augenmerk des Vorstands lag dar- auf, insbesondere beim Terminser- vice- und Versorgungsgesetz (TSVG) über die Inhalte des Gesetzes

sowie die Auswirkungen auf die Praxis zu informieren. „Uns war wichtig zu vermitteln, dass wir uns in der ersten Phase der Gesetz- gebung intensiv für die Anliegen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten eingesetzt haben. Das Ergebnis ist – wie so oft in der Politik – ein klassischer Kompromiss zwischen unterschied- lichen Interessen. Diesen muss die KVB nun umsetzen“, so der KVB- Vorstand.

Die Auswirkungen auf die einzelnen Versorgungsbereiche sind allerdings sehr unterschiedlich. „Mein Ansatz

war, ganz grundsätzlich zu erläu- tern, wie die Hausarztpraxen vom TSVG tangiert sind. Die Auswirkun- gen des Gesetzes sind für uns aber sicherlich geringer als für die Fach- ärzte“, so Krombholz. Das bestä- tigte sich durchweg in den Veran- staltungen für die fachärztlichen Praxen, wie Schmelz berichtet:

„Es kam von meinen Kollegen im- mer wieder die Frage: Was bedeu- tet die offene Sprechstunde für meine Praxis? Wie soll ich das ganz konkret mit meinem Praxisteam umsetzen?“. Schließlich greife das TSVG stark in den Praxisalltag ein.

Weiteres Thema Digitalisierung Im Bereich der Psychotherapie war neben dem Digitale-Versorgungs- Gesetz (DVG) und den Wartezeiten in der Psychotherapie auch das TSVG Thema, aber nicht nur: „Mir war neben den fachlichen Inhalten auch wichtig zu demonstrieren, dass ich als Vorstand für die Sor- gen und Nöte der Mitglieder offen bin – nicht zuletzt auf einer Veran- staltung im direkten persönlichen Kontakt“, resümiert Ritter-Rupp.

Nach fünf Monaten Informations- marathon durch Bayern mit über 4.000 Besuchern endet die Veran- staltungsreihe Anfang Dezember.

Dr. phil. Axel Heise (KVB)

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung nannte Jens Spahn bereits 2018 „Mister Tempo“ der Bundesregierung. 2019 hat er seine Geschwindigkeit noch einmal

erhöht. 20 Gesetze bringen viel Erklärungsbedarf mit sich. Der Vorstand der KV Bayerns hält bis Anfang Dezember 31 Veranstaltungen ab, um dieses

„Paragrafenfeuerwerk“ zu erläutern.

KVB-VORSTAND ABSOLVIERT INFORMATIONSMARATHON

Über 4.000 Teilnehmer nutzten die Ver-

anstaltungen – wie hier in Fürth – für intensive Nachfragen an den Vorstand.

(11)

11 TITELTHEMA

Herr Eichner, welchen Aufwand bedeutet ein so umfassendes Gesetz wie das TSVG für die Verwaltung der KVB?

Der Aufwand für die KVB ist im- mens: Der Gesetzgeber greift mit dem TSVG sehr detailliert in den Praxisalltag ein, etwa mit der Vor- gabe, wie viele offene Sprechstun- den ein Facharzt anbieten muss.

Die Ärzteschaft insgesamt, aber auch Vertreterversammlung und Vorstand der KVB haben sich im Vorfeld mit Händen und Füßen da- gegen gewehrt. Aber nun ist das Gesetz in Kraft getreten und die Praxen müssen es umsetzen. Von- seiten der KVB versuchen wir, unse- re Mitglieder dabei bestmöglich zu unterstützen. Dafür haben wir ein Softwareprojekt aufgesetzt, das es den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten ermöglicht, ihre Sprechzeiten individuell zu verwalten. Auch bei der Abrech- nung der zusätzlichen Vergütung infolge des TSVG versuchen wir, den Aufwand für unsere Mitglieder mit Hilfe eines weiteren Digitaltools in Grenzen zu halten.

Ist es notwendig, dafür jeweils zusätzliches Personal einzu- stellen?

Im Fall des TSVG benötigen wir prognostisch 40 bis 60 neue Voll- zeitstellen – primär in den Vermitt- lungszentralen. Die neuen Mit- arbeiter benötigen zusätzliche

Büros mit einer entsprechenden IT-Ausstattung. Die beiden bereits genannten Softwareprojekte und der zusätzliche Personalaufwand kosten leider viel Geld.

Der amtierende Gesundheits- minister hat in seiner bisherigen Amtszeit fast 20 Gesetze auf den Weg gebracht. Inwieweit wird die Verwaltung der KVB dadurch direkt tangiert?

Die vielen neuen Gesetze binden nicht erst dann unsere Mitarbeiter, wenn wir sie umsetzen müssen, sondern bereits in ihrer Entstehung.

Vor und während der einzelnen Gesetzgebungsphasen stimmt sich der Vorstand mit einem Mitarbeiter- team intensiv mit unseren regiona- len Vertretern, Kammern und Be- rufsverbänden ab, um gemeinsame und damit druckvollere Positionen vertreten zu können. Nur mit der notwendigen Expertise und starken Allianzen finden wir das Ohr der Entscheider in Berlin und München.

Die Umsetzung der Gesetze erfor-

dert zudem Agilität und Flexibilität von unseren Mitarbeitern, wie sie derzeit wohl nur in der Software- entwicklung üblich ist. Was ich be- achtlich finde: Während es die In- dustrie nicht geschafft hat, die TI- Anbindung fristgerecht umzusetzen, sind wir in der KVB beim TSVG in- zwischen startklar.

Könnte der Zeitpunkt kommen, an dem Sie die rote Fahne schwenken und sagen: „Jetzt geht es nicht mehr“?

Ja, den Zeitpunkt kann es geben.

Welche Rollen spielen in diesem Zusammenhang der Vorstand und die Vertreterversammlung der KVB?

Der Vorstand und die Vertreter- versammlung befinden sich als oberste Organe in einem perma- nenten Spagat: Sie sind einerseits politische Interessenvertreter, die sich im Sinne unserer Mitglieder intensiv in den Gesetzgebungs- prozess einbringen, auf der ande- ren Seite stehen sie in der Verant- wortung, die beschlossenen Ge- setze auch umzusetzen – unter Umständen mit Folgen bis hin zur persönlichen Haftung. In der Tat keine einfache Aufgabe!

Herr Eichner, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Dr. phil. Axel Heise (KVB)

Der Gesetzgebungsmarathon aus dem Bundesgesundheitsministerium verlangt auch der KVB einiges ab – sowohl finanziell als auch in Sachen Manpower. Wie das in der Praxis am Beispiel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum Wohle der Mitglieder gelingen soll, darüber hat sich KVB FORUM mit dem operativen Geschäftsführer der KVB, Ludwig Eichner, unterhalten.

„KEINE EINFACHE AUFGABE!“

Ludwig Eichner, operativer Ge- schäftsführer der KVB, kann nicht verhehlen, dass die Umsetzung der vielen Ber- liner Gesetzes- vorhaben für die KVB ein finanziel- ler Kraftakt ist.

(12)

Herr Hess, Bundesgesundheits- minister Jens Spahn ist bekannt für seinen Arbeitseifer, wenn es darum geht, neue Gesetze auf den Weg zu bringen. Weniger bekannt sind die Auswirkungen dieser Gesetzesflut auf die Ver- waltung, beispielsweise auf die Gedikom. Können Sie uns auf- klären, welche Gesetze welche Folgen bereits jetzt schon für Ihre Mitarbeiter haben?

Herr Spahn hat in diesem Jahr be- reits drei für uns relevante Gesetz- gebungsverfahren abgeschlossen und zahlreiche weitere Gesetzes- entwürfe auf den Weg gebracht.

Als Tochtergesellschaft der KVB spüren wir die politischen Anforde- rungen meist im operativen Betrieb des Servicecenters. Im Zuge des TSVG, also des Terminservice-

und Versorgungsgesetzes, vermit- telt zum Beispiel die Terminservice- stelle der KVB Akutfälle sowie Ter- mine für Kinder- und Hausärzte.

Wir haben unsere Mitarbeiter dem- entsprechend geschult und vor- bereitet. Durch unseren bereits bestehenden 24/7-Service war die Gedikom jedoch der Gesetzes- änderung schon einen Schritt voraus.

Für das TSVG rüsten Sie sich sicher schon für die Zeit ab Januar 2020. Welche Vorberei- tungen haben Sie getroffen, um die neuen Aufgaben professio- nell zu erledigen? Wie finden Sie auf dem angespannten Arbeits- markt überhaupt neues Perso- nal?

Wir haben unser Recruiting ver- stärkt, um rechtzeitig Personal für einen Start nach dem Jahreswech- sel zu gewinnen. Neben den klassi- schen Wegen der Stellenausschrei- bung haben wir etwa Werbespots in Kinos und bei lokalen Radiosen- dern geschaltet und werben online mit einem neuen Imagefilm. Außer- dem haben wir die bestehende Software weiterentwickelt, um sie den neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen, und unsere Mitarbei- ter in den beiden neuen Software- lösungen – SmED und eTermin- service – fit gemacht. Zur Einhal- tung von Qualitätsstandards sind

gerade für SmED als Medizin- produkt weiterführende Fortbil- dungen und Kompetenzaufbau für leitende Angestellte nötig.

Wirkt sich das erweiterte Port- folio auch auf die Anzahl der Mit- arbeiter aus?

Mit SmED verlängern sich die Fall- bearbeitungszeiten. Das bedeutet, dass wir mehr Mitarbeiter zur Be- arbeitung der gleichen Anzahl von Fällen brauchen. Auf der anderen Seite lässt der eTerminservice Er- leichterungen in der Terminservice- stelle erwarten, aber auch für die KVB-Mitglieder bei der Termin- meldung und Selbststeuerung. Die endgültigen Entwicklungen kann ich jedoch nicht mit Sicherheit vorhersagen. Für eine finale Be- wertung bedarf es auf jeden Fall einer angemessenen Erfahrungs- phase.

Herr Hess, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

Christian Hess ist Geschäftsführer der KVB-Tochter Gedikom. Im Interview mit KVB FORUM beschreibt er, wie aus neuen Gesetzen neue Aufgaben werden und wie die Gedikom diese Herausforderungen mit gewohntem Elan und Professionalität annimmt.

MEHR AUFGABEN, MEHR PERSONAL

Christian Hess ist sich sicher:

Die Gedikom ist auch für die Auf-

gaben aus dem TSVG gerüstet.

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13 GESUNDHEITSPOLITIK

D

as Bayerische Rettungs- dienstgesetz (BayRDG) verpflichtet den Besteller eines Patiententransports, den Ver- dacht auf oder die Diagnose von Infektionskrankheiten oder eine bekannte Besiedelung mit einem multiresistenten Erreger bereits bei der Anforderung mitzuteilen (siehe Infokasten). Dies gilt gleichermaßen für in Deutschland seltene hoch- kontagiöse Krankheiten wie Ebola- oder Lassa-Fieber, bei denen be- sondere Einsatzpläne zum Tragen kommen, als auch für alltägliche Krankheiten wie beispielsweise Gürtelrose oder Noroviren-Gastro- enteritis.

Infektionstransportkategorien Zur Übermittlung dieser Information dienen zukünftig sogenannte Infek- tionstransportkategorien (ITK). Je nach Erkrankung reicht die Mittei- lung der entsprechenden Kategorie aus. Teils ist aber auch zusätzlich die Benennung des Erregers oder der Krankheit erforderlich. Die Leit- stellen werden beim Besteller eines Krankentransports oder arztbeglei- teten Patiententransports aktiv ab- fragen, ob infektionshygienische Maßnahmen durch das Rettungs- dienstpersonal erforderlich sind.

Der Besteller des Transports muss den Patienten in eine ITK einstufen und der Leitstelle diese ITK – in bestimmten Fällen auch den Erre- ger oder die Krankheit – mitteilen.

Bei Bedarf unterstützt der Leit- stellenmitarbeiter den Besteller bei der Einstufung seines Patienten.

Nähere Informationen zu den ITK entnehmen Sie bitte dem Flyer

„Infektionstransporte im Rettungs- dienst Bayern“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern. Wir empfehlen Ihnen, das Faltblatt in der Praxis aufzubewahren und die Inhalte mit Ihren Mitarbeitern zu besprechen. Sie finden den Flyer zum Herunterladen im Broschüren- Portal der Bayerischen Staats- regierung, Direktaufruf:

www.bestellen.bayern.de/shoplink/

03100086.htm

Die Bekanntmachung des Ministe- riums finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/

Sonstige Verordnungen/Auswahl Krankenbeförderung.

Christian Winter (KVB)

Der Infektionsstatus von Patienten ist gegenüber der Integrierten Leitstelle des Rettungsdienstes immer anzugeben. Die genauen Pflichten beschreibt ein aktueller Flyer des Bayerischen Innenministeriums.

PATIENTENTRANSPORT:

ANSTECKENDE KRANKHEITEN MITTEILEN!

Das sagt das Bayerische Rettungsdienstgesetz

Wer rettungsdienstliche Leistungen bestellt, ist verpflichtet, der Integrierten Leitstelle oder dem Unternehmer bei der Bestellung das Vorliegen oder den Verdacht einer Infektionskrankheit oder einer Besiedelung mit multiresistenten Erregern genauso mitzu- teilen wie Informationen über Maßnahmen, die zu deren Verhütung und Bekämpfung erforderlich sind (Artikel 40 Absatz 3 Satz 1 BayRDG).

(14)

S

o sind auch für 2020 einige Neuheiten im Angebot, zum Beispiel „Cyberschutz – so schützen Sie sich und Ihre Praxis vor der Gefahr aus dem Internet“

oder „Informationen zur Methadon- substitution“. Wieder im Programm ist das Thema „Prüfungen im Ver- tragsarztbereich – Damokles- schwert oder Panikmache?“.

Alle Veranstaltungen aus unserem Seminarprogramm 2020, Zusatz- termine und kurzfristig aufgenom- mene Veranstaltungen zu aktuel- len Themen sowie unsere komfor- table Online-Anmeldung finden Sie unter www.kvb.de in der Rub- rik Service/Fortbildung. Nutzen Sie hier unsere umfangreiche Such- funktionen, um genau die Veran- staltungen zu finden, die Ihren Be- dürfnissen entsprechen und mel- den Sie sich bequem online an.

Bei vielen kostenfreien Seminaren erhalten Sie auf diesem Weg so- fort eine Anmeldebestätigung.

Auch Ende 2019 werden wir jeder Praxis unsere aktuelle Seminar- broschüre für das kommende Jahr auf dem Postweg zuschicken. Um Ihnen und Ihrem Praxispersonal den umfassenden Überblick über unser Seminarangebot zu erleich- tern, sind nun alle Angebote in einer einzigen Seminarbroschüre zusammengefasst und hier nach Zielgruppen ausgewiesen. Sie kön- nen Veranstaltungen aus folgen- den Seminarkategorien wählen:

„ Niederlassung, Veränderung und Abgabe

„ Abrechnung

„ Verordnung

„ Qualität

„ DMP

„ Digitalisierung

„ Praxisorganisation

Die Seminarbroschüre für das Jahr 2020 umfasst somit unser breit- gefächertes Angebot für alle Be- darfe Ihrer Praxis – sei es als Arzt, Psychotherapeut, angesteller Arzt, angestellter Psychotherapeut oder nichtärztliche Praxisangestellte.

Zudem finden Sie in unserer Bro- schüre unser Seminarangebot für Ärzte, die am Bereitschaftsdienst teilnehmen oder in Zukunft daran teilnehmen möchten. Wenn Sie sich gerne als Qualitätszirkel-Mo- derator engagieren möchten oder bereits als solcher tätig sind, finden Sie hierzu ebenfalls ein entspre-

chendes Angebot. Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen in der neuen Broschüre 2020 unser Angebot für Online-Fortbildungen. So können Sie sich zum Beispiel auf unserer Weiterbildungsplattform Cura Campus® zu verschiedenen Fach- themen, wie DMP, Hygiene oder Impfen – unabhängig von räumli- chen und zeitlichen Einschränkun- gen – fortbilden.

Für den Fall, dass es weitere The- men gibt, die wir ins Programm aufnehmen sollten, freuen wir uns über Ihr Feedback, um das Ange- bot auch weiterhin an Ihre Bedürf- nisse anpassen zu können.

Haben Sie Interesse an einer Referententätigkeit?

Um unser Seminarangebot auch in Zukunft interessant und abwechs- lungsreich zu gestalten, sind wir immer auf der Suche nach externen Referenten, die unsere Seminare in unserem Sinne durchführen.

Wenn Sie Ihre fachliche Kompetenz und Expertise an Ihre Kollegen oder an das Praxispersonal zu einem bestimmten Thema weitergeben möchten, freut sich unser Team Veranstaltungsmanagement über Ihre unverbindliche Anfrage an E-Mail: seminarberatung@kvb.de.

Marion Leicht (KVB)

Um Sie und Ihr Praxisteam auch weiterhin bei der Bewältigung veränderter gesetzlicher Vorgaben, dem Umgang mit technischen Neuerungen und Trends in der Organisationsentwicklung oder der Personalführung zu unterstützen, haben wir für das kommende Jahr unser Seminarangebot weiterentwickelt und ausgebaut.

NEUES SEMINARPROGRAMM 2020

Um Praxisinha- bern und ihren Praxisteams den Überblick über das Seminar- angebot 2020 der KVB zu er- leichtern, sind erstmals alle An- gebote in einer einzigen Semi- narbroschüre, statt in zwei ge- trennten Bro- schüren zusam- mengefasst.

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15 KVB INTERN

D

ie Digitalisierung schreitet voran und weder die KVB noch die Praxen versper- ren sich den Chancen und Möglich- keiten, die sich uns allen dadurch im Gesundheitswesen eröffnen.

Und so ist es für die KVB selbst- verständlich, dass wir unseren Mit-

gliedern nützliche, zeitgemäße und vor allem sichere Online-Services zur Verfügung stellen, die ihnen den Praxisalltag erleichtern und möglichst viele Verwaltungstätig- keiten beschleunigen. Durch kon- tinuierliche Anpassungen an die Bedürfnisse der bayerischen Pra- xen wird das Online-Angebot in

„Meine KVB“ ständig erweitert, ver- bessert und mitgliederorientiert gestaltet. Dazu gehört auch, dass wir selbstverständlich das Feed- back unserer Ärzte und Psycho- therapeuten aufgreifen und prüfen, wie wir ihre Vorschläge – wo dies technisch möglich und inhaltlich

sinnvoll ist – in unsere Anwendun- gen integrieren können. Wir möch- ten Sie also ausdrücklich ermutigen, uns jederzeit Rückmeldung zu ge- ben, wenn Sie Ideen haben, wie wir Ihnen in „Meine KVB“ das Praxis- leben weiter erleichtern können.

Ihre Vorschläge erreichen uns per E-Mail an mitgliederportal@kvb.de.

Die wichtigsten Funktionen in „Meine KVB“

In „Meine KVB“ stehen Ihnen viele nützliche Anwendungen zur Verfü- gung, die Sie mithilfe eines über- sichtlich strukturierten und intuitiv bedienbaren „Kachelsystems“ an-

steuern können. Auf diese Weise erhalten Sie einen raschen Zugriff zu allen Online-Services, die wir hier für Sie bereitstellen, wie zum Bei- spiel einen Zugang zu den wichtigs- ten Formularen, die Sie dort nach Themen sortiert vorfinden. Oder der Möglichkeit, die Dienstpläne Ihrer Notarztdienste zu verwalten,

Den Mitgliedern der KVB steht mit dem Portal „Meine KVB“ ein spezieller Online-Service zur Verfügung, der es ihnen erlaubt, zum Beispiel ihren Honorar- bescheid per Mausklick einzusehen, Fortbildungen zu absolvieren oder ihre Sprechzeiten zu ändern. Über die Vielzahl der Funktionen in „Meine KVB“

geben wir Ihnen an dieser Stelle einen kurzen Überblick.

DAS MITGLIEDERPORTAL

„MEINE KVB“

Die Startseite von „Meine KVB“: Hier lassen sich alle Online-Funktio- nen mithilfe eines modernen

„Kachelsystems“

übersichtlich ansteuern.

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die Planung Ihrer Bereitschafts- dienste vorzunehmen, Sonografie- anträge zu stellen oder Ihre DMP- Leistungen zu dokumentieren. Auch Ihre Sprechzeiten und privaten Kontaktdaten können Sie selbst- ständig im Mitgliederportal pflegen (siehe Kasten, Seite 17).

Psychotherapeuten haben die Mög- lichkeit, mit der Therapieplatz- verwaltung ihr Angebot online zu pflegen und freie Plätze an die Ko- ordinationsstelle Psychotherapie der KVB zu melden: So behalten unsere Mitglieder ihre aktuellen Therapieplätze stets im Blick.

Abrechnungs-Upload – völlig unabhängig von Ihrer Praxis- software

Jedes Quartal gehen zirka 24.000 Abrechnungen bei der KVB ein. Seit 2010 ermöglicht die KVB ihren Mit- gliedern, die Online-Abrechnung über das Mitgliederportal „Meine KVB“ durchzuführen. Die Abrech- nungsdaten werden hierbei mithil- fe eines einfachen Upload-Verfah- rens hochgeladen. Da es sich bei diesem Einreichungsweg um eine webbasierte Portallösung handelt, kann er unabhängig von Ihrer Praxis- software genutzt werden. Dieser

Weg der Abrechnungsabgabe hat jede Menge Vorteile für Sie: So sind Sie zeitlich und räumlich völlig flexibel und können uns Ihre Ab- rechnungsdaten bis zur Abgabe- frist rund um die Uhr – auch am Wochenende – schnell und sicher übermitteln.

Zeit sparen Sie auch deshalb, weil Ihnen online bereits eine aktuelle Sammelerklärung als PDF zum Download zur Verfügung steht.

Diese ist schon mit Ihren Angaben vorbefüllt, sodass Sie sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die KVB verschicken müssen. Ein weiterer Vorteil ist die umgehende elektronische Empfangsbestätigung, die Sie nach Ihrem Upload von uns erhalten. Außerdem sehen Sie in Ihrer Einreichungsübersicht inner- halb weniger Minuten, ob Ihre Ab- rechnungsdatei von uns verarbeitet werden kann und wie viele Scheine Sie bei der KVB eingereicht haben.

Ganz wichtig: Mit der Online-Über- mittlung Ihrer Abrechnungsdaten erfüllen Sie die höchsten Anforde- rungen an den Datenschutz. Und weil auch die Übertragungssicher- heit gewahrt ist, spricht alles dafür, diesen Weg der Abrechnungsabga- be zu nutzen.

Das Nachrichtencenter in

„Meine KVB“

Durch die Nutzung des Nachrich- tencenters haben Sie die Möglich- keit, die Mitteilungen der KVB über den sicheren Weg des Mitglieder- portals zu empfangen. Das Nach- richtencenter von „Meine KVB“

wird über das Briefumschlag-Sym- bol in der Navigationsleiste des Mitgliederportals angesteuert und bietet Ihnen verschiedene Funktio- nen: So können Sie hier Ihre neuen Honorar- oder Genehmigungs- bescheide einsehen und ausdru- cken oder Ihre Eingangsbestäti- gungen der DMP-Datenstelle zu DMP-Dokumentationen abfragen.

Dokumente mit rechtlicher Wir- kung werden von uns weiterhin postalisch versandt, jedoch wer- den Ihnen Kopien zur sofortigen Einsicht über das Nachrichten- center zugestellt. Optimal nutzen Sie das Nachrichtencenter übri- gens, wenn Sie die E-Mail-Be- nachrichtigung aktivieren und eine persönliche E-Mail-Adresse hin- terlegen, um über den Eingang neuer Nachrichten informiert zu werden. Auf diese Weise müssen Sie sich nur dann einloggen, wenn es von uns Neuigkeiten gibt.

Wenn Sie im Nachrichten- center eine per- sönliche E-Mail-

Adresse hinter- legen, werden

Sie über den Eingang neuer Nachrichten in-

formiert.

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17 KVB INTERN

So einfach loggen Sie sich in Ihr Mitgliederportal ein Um ins Mitgliederportal „Meine KVB“ zu gelangen, müssen Sie sich lediglich mit Ihrer Benutzerkennung einloggen. Den Einstieg hierfür fin- den Sie unter www.kvb.de direkt auf der Startseite. In der linken Seitennavigation finden Sie einen Button mit dem „Meine KVB“-Logo.

Sie müssen nun wählen, ob Sie sich mit Ihrem Token oder über die TI einloggen wollen. Nach erfolg- reichem Login befinden Sie sich automatisch auf der „Meine KVB“- Startseite. Um alle Anwendungen nutzen zu können, benötigen Sie einen aktuellen Browser. Wir emp- fehlen Ihnen die aktuellen Versio- nen von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Apple Safari, um die Service-Features wie das KBV-Fortbildungsportal, die Online-Fortbildungen in Cura Campus oder die Sektorenüber- greifende Qualitätssicherung in vollem Umfang nutzen zu können.

Für Vermittlungsthemen – zum

Self-Services in „Meine KVB“

Das Mitgliederportal „Meine KVB“ bietet Ihnen mit den sogenann- ten Self-Services jetzt auch die Möglichkeit, Ihre persönlichen Praxisdaten wie Sprechzeiten und Abwesenheiten sowie Ihre privaten Kontaktdaten selbst anzupassen. Auf diese Weise sind Sie völlig flexibel und nicht mehr auf einen Mitarbeiter der KVB und damit auf unsere Geschäftszeiten angewiesen. Das Angebot unserer Self-Services wird ständig erweitert. Unsere neueste Op- tion betrifft die Abwesenheitsmeldung: Als Arzt oder Psychothera- peut sind Sie gesetzlich verpflichtet, der KVB Abwesenheiten von mehr als einer Woche zu melden. Seit November 2019 können Sie diese Meldungen ganz bequem online durchführen – sowohl für sich selbst als auch für Ihre Praxiskollegen. Falls erforderlich kön- nen Sie in dieser Funktion auch gleich Ihren Vertreter benennen – schnell, einfach und völlig papierlos.

Beispiel bei Praxisabgabe, Praxis- gesuch, Kooperationen, Weiter- bildungsstellen für angehende Haus- und Fachärzte oder Ausbil- dungsstellen für psychologische Psychotherapeuten – lohnt sich insbesondere auch ein Blick in die KVB-Börse, auf deren Funktionen Sie aus dem Mitgliederportal ebenfalls direkten Zugriff haben.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt in „Meine KVB“ oder unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/

Online-Angebote/Meine KVB. Dort finden Sie viele nützliche Anwen- dungshinweise in Form eines Hand- outs, einer Funktionsübersicht und anschaulicher Videotutorials.

Redaktion

Auf unserer Internetseite www.kvb.de haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer Benutzerken- nung und einem Tokencode ins Mitgliederportal

„Meine KVB“

einzuloggen.

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Herr Krug, Frau Brehme, seit wann gibt es das Mitglieder- portal „Meine KVB“?

Brehme: Das Mitgliederportal ist im Juni 2010 live gegangen und besteht in seiner jetzigen Form mit der modernen Kacheloptik seit Ende 2016.

Auf der Internetseite der KVB stellen wir unseren Mitgliedern ja schon viele Informationen – sowohl geschützt als auch un- geschützt – rund um ihren Praxis- betrieb zur Verfügung. Worin besteht der Zusatznutzen von

„Meine KVB“?

Krug: Der besondere Nutzen liegt darin, dass sich das Mitglied an einer Stelle sicher und datenschutz- konform einloggen und hier sämt- liche Informationen und Dienst- leistungen der KVB digital einsehen und anwenden kann. Als Mitglied profitiert man hier also von einer Plattform für viele Anwendungen.

Brehme: Bei der Anmeldung wird neben der Benutzerkennung ein TI-Anschluss vorausgesetzt oder ein sogenannter „2nd factor“ ab- gefragt. Dadurch ist der Nutzer aus- reichend stark authentisiert, um Geschäftsprozesse mit uns digital anzustoßen, um elektronische Dokumentationen durchzuführen

und um Unterlagen wie die Honorar- abrechnung einzusehen und her- unterzuladen. Das starke Authenti- sierungsverfahren gibt uns die Mög- lichkeit, auf „Meine KVB“ alle On- line-Dienste der KVB – unabhängig von ihrem datenschutzrechtlichen Bedarf – an einer Stelle gesammelt anzubieten. Dabei ist „Meine KVB“

nicht einfach nur eine „Linksamm- lung“ verschiedener Anwendungen, sondern bietet mit dem Benutzer- profil, dem Nachrichtencenter, der Suche und den Supportfunktionen moderne Services, die mit den anderen Anwendungen verknüpft werden können und wie eine portal- weite Klammer dienen.

Stichwort „Nachrichtencenter“:

Wie gut wird diese Funktion ge- nutzt? Und inwieweit ist eine Weiterentwicklung in Richtung papierlose Kommunikation ge- plant?

Krug: Das Nachrichtencenter wird aktuell noch nicht so genutzt, wie wir uns das vorstellen. Letztlich ist es der eigentliche Kanal, über das das Mitglied seine Informationen von uns in digitaler Form erhält.

Für eine bessere Nutzung muss die KVB mehr, in Zukunft hoffent- lich sämtliche Informationen über das Nachrichtencenter bereitstel- len. Das ist ein Entwicklungspro- zess, an dem wir kontinuierlich

arbeiten. Wir wollen unsere Mit- glieder hierbei mitnehmen und das Schritt für Schritt mit ihnen um- setzen. Mit der Möglichkeit, im Nachrichtencenter eine private E-Mail-Adresse zu hinterlegen, über die man informiert wird, wenn wichtige KVB-Unterlagen im Portal abgerufen werden können, haben wir schon jetzt einen wichtigen Step in Richtung papierlose Kom- munikation getan. Denn letztlich ist das der Weg der Zukunft, nicht mehr alles per Post oder Fax an unsere Mitglieder zu verschicken, sondern ihnen stattdessen ein digitales Archiv mit allen wichtigen KVB-Unterlagen anzubieten.

Brehme: Das Nachrichtencenter bietet den sicheren Kommunika- tionsweg der Ende-zu-Ende-Ver- schlüsselung. Damit und mit der bereits jetzt verfügbaren Infra- struktur bestehen aus meiner Sicht in Zukunft gute Vorausset- zungen für eine papierlose Kom- munikation der KVB mit ihren Mit- gliedern.

Apropos papierlos: Was ist das sogenannte „Signature-Pad“ und wie wird es von den Nutzern an- genommen?

Brehme: Bei Anträgen an die KVB ist es manchmal nötig, dass neben dem Antragsteller, der ja über sei-

Wer sind die Gesichter, die Projektverantwortlichen hinter dem Mitgliederportal

„Meine KVB“? Und welche Visionen haben sie für die Zukunft der Plattform?

Ein Interview mit Tobias Krug (Stabsstellenleiter) und Christina Brehme (Senior Projektmanagerin) der Stabsstelle Controlling und Projektmanagementoffice in der KVB.

EINE PLATTFORM –

VIELE ANWENDUNGEN

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19 KVB INTERN

Christina Brehme und Tobias Krug stehen jeder Anregung von Mitgliedern zur Verbesserung des Portals posi- tiv gegenüber.

nen Login authentisiert ist, eine dritte Person den Antrag unter- schreiben muss. Um hier nicht auf den Papier- und Postweg zurück- greifen zu müssen, bieten wir di- rekt bei der Antragstellung ein Unterschriftsfeld an, in dem die dritte Person mit der Maus unter- schreiben kann. Die Unterschrift wird dann als Bild mit dem Antrag übermittelt. Bis jetzt haben in den Fällen, in denen die Unterschrift Dritter notwendig war, 60 Prozent der betroffenen Personen davon Gebrauch gemacht.

Krug: Es gibt aber natürlich weiter- hin Dienstleistungen, zum Beispiel Sammelerklärungen, bei denen die Schriftform notwendig ist. Hier haben wir der Politik Vorschläge für eine digitale, unbürokratische Lösung gemacht. Ansonsten gehen wir bei diesem Thema sehr prag- matische Wege, zum Beispiel beim Sonografie-Antrag, der keine ge- setzliche Schriftformerfordernis hat.

Was sind die größten Heraus- forderungen bei der Weiter- entwicklung von „Meine KVB“?

Krug: Eine große Herausforderung ist der Umgang mit den Prozessen, die zwar innerhalb von „Meine KVB“ beginnen, aber dann außer- halb des Portals weiter bearbeitet werden. Es ist zum Beispiel nicht zielführend, für unsere Mitglieder in „Meine KVB“ einen Online-An- trag anzubieten, wenn er dann KVB-intern wie ein Papierformular behandelt und weiterverarbeitet wird. Wir müssen also darauf ach- ten, dass unsere Funktionen mit vielen anderen Prozessen und Pro- jekten zusammenspielen.

Brehme: Da wir mit verschiedenen Entwicklerteams aus München, Augsburg und Passau arbeiten, die sich per Videokonferenzen ab- stimmen, ist es eine weitere Heraus-

forderung, hier die Übersicht zu behalten und zu gewährleisten, dass am Ende aus Nutzersicht alles zusammenpasst.

Ist „Meine KVB“ auch für mobile Endgeräten optimiert?

Krug: Ja, durch den neuen Zugangs- weg können sich unsere Mitglieder jetzt auch mit dem Smartphone und Tablet in „Meine KVB“ einlog- gen und alle Anwendungen nutzen.

Eine Einschränkung gibt es: In

„Meine KVB“ sind bestimmte An- wendungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verlinkt, die nur im sichern Netz der KVen (SNK) funktionieren. Der Zugang mit mobilen Endgeräten erfolgt über das Internet, sodass diese Anwendun- gen vom Tablet oder Smartphone aus nicht erreichbar sind. Dazu gehören das KBV-Fortbildungs- portal und der eTerminservice.

Brehme: Prinzipiell sind über das Internet als Zugangsweg alle An- wendungen auch vom Smartphone aus nutzbar. Aktuell haben wir al- lerdings mit 0,3 Prozent noch einen relativ geringen Anteil an Nutzern, die mit dem Smartphone auf

„Meine KVB“ zugreiften. Wir gehen aber davon aus, dass dieser Anteil 2020 zunimmt und planen opti- mierte Ansichten für das Smart- phone.

Wie ist das generelle Feedback unserer Mitglieder zum Mitglie- derportal? Wie gut kommen sie mit den Funktionen zurecht?

Brehme: Wir werten das Feedback unserer Mitglieder regelmäßig aus.

Rückmeldungen erhalten wir haupt- sächlich über die Feedbackfunk- tion des Mitgliederportals und über unsere „Friendly User Gruppe“.

Das Feedback ist gemischt, aber durchweg konstruktiv. Unser Ziel ist es, alle Funktionen so selbst-

erklärend zu gestalten, dass kein Mitglied eine Anleitung oder eine Schulung für die Nutzung benötigt.

Aus diesem Grund verzichten wir auf Nutzerhandbücher. Für die Kernfunktionen stehen stattdessen Erklärvideos zur Verfügung, die bestimmte Services kurz und knapp darstellen.

Krug: Das Feedback unserer Mit- glieder ist uns natürlich sehr wich- tig, deshalb haben wir auch das Mitgliederportal umgestellt. Es ist jetzt im Internet erreichbar. Der schwierige Zugang war in den letz- ten Jahren immer der Hauptkritik- punkt. Darauf haben wir reagiert und abgewogen, welche Möglichkei- ten es gibt, damit sich alle Mitglie- der über das Internet sicher ein- loggen können. Ein anderer Kritik- punkt betraf die Suchfunktion.

Diese haben wir verbessert, damit das Gesuchte schneller gefunden wird. Grundsätzlich freuen wir uns immer über Feedback und neh- men es sehr ernst. Ich kann des- halb nur an alle Mitglieder appel- lieren, die Feedbackfunktion zu nutzen und uns mitzuteilen, was stört, was gut funktioniert oder welche zusätzlichen Features ver- misst werden. Nur mit den Rück- meldungen unserer Mitglieder können wir das Portal nach ihren Wünschen nutzbringend gestalten.

Interview Marion Munke (KVB)

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S

eit dem Sommersemester 2019 findet am Institut für Allgemeinmedizin (Direktor:

Prof. Dr. med. Thomas Kühlein) ein Wahlpflichtfach statt, das verhin- dern soll, dass die Studierenden später als niedergelassene Ärzte mehr oder weniger unvorbereitet

ihren ersten Bereitschaftsdienst antreten müssen. Geleitet wird die Veranstaltung, die sich in drei Tei- le gliedert, von erfahrenen nieder- gelassenen Lehrärzten.

In einem Vorlesungsblock werden zunächst grundlegende, stets wiederkehrende Inhalte wie „Arbei- ten nach Leitsymptomen“, „die häufigsten Behandlungsanlässe“

und „Besonderheiten verschiedener Patientengruppen“ unterrichtet. An- schließend nehmen die Studieren-

den im Rahmen eines Praktikums zusammen mit einem erfahrenen Lehrarzt am Ärztlichen Bereit- schaftsdienst (Fahrdienst und/oder Sitzdienst in einer Notfallpraxis) teil.

Die Semesterleistung besteht in der Anfertigung von Protokollen zu den erlebten Einsätzen. Ein „Lieb- lingsfall“ wird von jedem Teilneh- mer im abschließenden Seminar vorgestellt und unter Supervision in der Gruppe diskutiert. Der Lehr- koordinator des Allgemeinmedizi- nischen Instituts der FAU, Dr. med.

Marco Roos, erklärt dazu, dass auf diese Weise das Wissen, die Fertig- keiten und die richtige Haltung, die im Bereitschaftsdienst allesamt sehr dem allgemeinmedizinisch geprägten Denken und Handeln entsprechen, transportiert werden.

Die erste Veranstaltung dieser Art brachte im vergangenen Sommer- semester gleich zwei wichtige Er- kenntnisse. Zum einen: Die nach einer praktisch angelegten Lehre

„dürstenden“ Studierenden waren mit vollem Eifer und großem Enga- gement bei der Sache. Und zum anderen: Das Ziel des Wahlpflicht- fachs wurde vollumfänglich erreicht, denn die Evaluation hat gezeigt, dass alle Teilnehmer neugierig und angstfrei ihren ersten Bereitschafts- dienst antreten werden.

Dr. med. Thomas Ruppert, Lehrarzt an der FAU Erlangen-Nürnberg

Alle niedergelassenen Ärzte nehmen am Ärztlichen Bereitschaftsdienst teil.

Zwar werden Medizinstudierende während des Studiums durch Vorlesungen und Praktika in der Notfallmedizin unterrichtet – eine spezifische Annäherung an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es allerdings bisher nicht. Abhilfe schafft eine eigene Lehrveranstaltung an der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg.

FIT FÜR DEN ÄRZTLICHEN BEREITSCHAFTSDIENST

Lehrarzt Thomas Ruppert zusam- men mit einem Medizinstuden- ten (9. Semester)

und dem Fahrer des Bereit- schaftsdienst- fahrzeugs (von links).

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21 NACHWUCHSFÖRDERUNG

D

ie Idee zu dieser Initiative entstand bei den regel- mäßigen Treffen des KVB- Nachwuchsteams mit den jeweili- gen Fachschaften vor Ort. Im Rah- men dieser Zusammenkünfte ka- men seitens der Studierenden im- mer wieder Fragen auf wie: „Was muss ich mir unter einer Gesund- heitsorganisation vorstellen?“ oder

„Welchen Nutzen hat diese Körper- schaft für meine spätere ärztliche Tätigkeit?“. Als die insgesamt elf Studierenden aus München, Re- gensburg und Würzburg am 22.

Oktober das KVB-Gebäude in der Elsenheimerstraße betraten, kann- ten die wenigsten von ihnen die Antworten auf diese Fragen.

Um die Interessen der Studierenden an diesem Tag in den Mittelpunkt zu rücken, verzichtete man be- wusst auf langatmige Power-Point- Vorträge. Im Mittelpunkt der Ver- anstaltung standen die Fragen der Studierenden, auf die im Laufe des Nachmittags KVB-Mitarbeiter ver- schiedener Fachabteilungen ein- gingen: „Wie und wo kann ich mich später niederlassen?“, „Wie funktio- niert das mit dem Geldverdienen?“,

„Wer berät mich zu den vielen Fra- gen, die ich habe?“, „Wie sieht die medizinische Tätigkeit der Zukunft

aus?“, „Welche Möglichkeiten und Grenzen ergeben sich durch die Digitalisierung?“ und „Was sind eigentlich die Aufgaben der KVB als ärztliche Interessenvertretung?“.

Schnell wurde deutlich, dass sich die jungen Nachwuchsmediziner bereits heute intensiv mit ihrer Zukunft beschäftigen und an der Körperschaft KVB durchaus interes- siert sind.

Neben der inhaltlichen Auseinander- setzung mit diesen und vielen wei- teren Themen stand für die jungen Gäste auch ein Besuch in der Ver- mittlungs- und Beratungszentrale der KVB auf dem Programm. Ein besonderes Highlight stellte der Besuch beim Vorstand der KVB dar.

In der Diskussion mit den Studieren- den gaben der Vorstandsvorsitzen- de Dr. med. Wolfgang Krombholz und Dr. med. Claudia Ritter-Rupp, zweite stellvertretende Vorsitzende des Vorstands, den Studierenden den Rat mit auf den Weg, sich von den vielen, teils widersprüchlichen Informationen über die vertrags- ärztliche Versorgung auf ihrem Werdegang nicht irritieren zu lassen.

„Sammeln Sie Ihre eigenen Erfah- rungen. Schauen Sie sich die Nie- derlassung an und machen Sie sich Ihr ganz persönliches Bild“, so lau-

tete die Empfehlung. Eine spontane Handzeichenabfrage ergab, dass für viele Studierende die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versor- gung durchaus eine erstrebens- werte Option darstellt.

Das Interesse und die positiven Reaktionen der jungen Mediziner während der Veranstaltung bestä- tigen den Ansatz der KVB, bereits im Studium mit dem Ärztenach- wuchs in Kontakt zu treten und der als anonym empfundenen Körper- schaft in der Begegnung mit Mit- arbeitern buchstäblich ein Gesicht zu geben.

Dr. rer. pol. Matthias Fischer, Simon Moßburger (beide KVB)

„Was macht eigentlich die KVB?“: Viele Vertragsärzte mögen sich diese Frage während ihrer Studienzeit des Öfteren gestellt haben, weil das Thema vertrags- ärztliche Versorgung in der medizinischen Ausbildung kaum zur Sprache kam.

Daran hat sich bis heute leider nicht viel geändert – ein Grund für die KVB, die Vorstände der bayerischen Medizinfachschaften zu einer Kennenlernführung

nach München einzuladen. Ein Besuch beim Vorstand der KVB durfte selbst- verständlich nicht fehlen.

MEDIZINSTUDIERENDE ZU GAST IN DER KVB

Zwischen den informativen Programmpunk- ten gab es für die Gäste der bayerischen Medizinfach- schaften Gele- genheit für einen kurzen Fototermin mit dem KVB-Vor- stand und Mit- arbeitern des KVB-Nach- wuchsteams.

Referenzen

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