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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit" (13.11.1998)

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Nach der seit 1994 gültigen Vereinba- rung von Qualitätssicherungsmaßnah- men beim ambulanten Operieren gemäß

§ 14 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V besteht eine Dokumentations- pflicht für alle ambulanten operativen Eingriffe, die unter den Zuschlagnum- mern 80 bis 87 EBM aufgelistet sind. Die Dokumentation wird auf dem sogenann- ten Basisdokumentationsbogen durch- geführt. Die erhebliche Zahl der resul- tierenden Bögen bedeutete eine zuneh- mende Belastung für die auswertenden Stellen, zumal in vielen Fällen Rückspra- chen notwendig waren, um unvollständig ausgefüllte Formblätter zu komplettie- ren. Andererseits stellt die Basisdoku- mentation auch für den Operateur einen zusätzlichen Zeitaufwand dar, der um so ärgerlicher empfunden wird, je kleiner der durchgeführte Eingriff ist. Da aber Qualität – auch die inhaltliche Qualität der abgegebenen Dokumentationsbögen – wesentlich von der Bereitwilligkeit der Ärzte abhängt, haben die Partner der dreiseitigen Verträge, die Kassenärztli- che Bundesvereinigung, die Deutsche

Krankenhausgesellschaft und die Spit- zenverbände der Krankenkassen be- schlossen, die bisher gültige Dokumen- tationspflicht gemäß § 6 Abs. 1 des oben genannten Vertrages für Eingriffe aus dem Zuschlagskatalog nach Nr. 80 EBM

(sogenannte kleine Eingriffe) zum 1. 1. 1999 auszusetzen. Dies soll bei den Operateuren als Signal für Qualität statt Quantität verstanden werden. Die Ver- tragspartner behalten sich jedoch vor, zu einem späteren Zeitpunkt eventuell auch für einzelne Eingriffe aus dem Zu- schlagskatalog nach der EBM-Nummer 80 fachspezifische Dokumentationsin- strumente zu entwickeln.

Um Mißverständnisse zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, daß der EBM durch die Änderungsvereinbarung nicht berührt wird und die übrigen Qualitäts- anforderungen der oben genannten Ver- einbarung gemäß § 14 weiterhin gelten.

A-2940

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(72) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 46, 13. November 1998

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Dokumentation beim ambulanten Operieren neu geregelt

zwischen

1. dem AOK-Bundesverband, Bonn dem Bundesverband der Betriebs- krankenkassen, Essen

dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach

der See-Krankenkasse, Hamburg dem Bundesverband der landwirt-

schaftlichen Krankenkassen, Kassel der Bundesknappschaft, Bochum dem Verband der Angestellten-Kran- kenkassen e.V., Siegburg

dem AEV – Arbeiter-Ersatzkassen- Verband e.V., Siegburg

und

2. der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, Düsseldorf

sowie

3. der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, Köln

In Abänderung der am 13. 6. 1994 ge- schlossenen Vereinbarung von Qualitäts- sicherungsmaßnahmen beim ambulan- ten Operieren gemäß § 14 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V vereinbaren die Vertragspartner:

1. Die in § 6 Abs. 1 S. 2 der Verein- barung geregelte Pflicht zur Dokumen- tation nach den Vorgaben der Anlage 1 Nr. 1 erstreckt sich nicht auf diejeni- gen ambulanten Operationen, die un- ter Nr. 80 EBM aufgeführt sind. Die in Anlage 3 zu § 8 geregelte Vergütung wird nur noch für die Dokumenta- tion der nicht unter Nr. 80 EBM aufge- führten ambulanten Operationen ge- währt.

2. Die Änderungen treten zum 1. 1. 1999 in Kraft.

Köln/Düsseldorf/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Hamburg/Bochum/Sieg- burg, den 12. Oktober 1998 ) KV Mecklenburg-Vorpommern,

9. Dezember

Schwerin, im Verwaltungsgebäude der KV Mecklenburg-Vorpommern, Neumühler Straße 22, 19057 Schwerin (Neumühle). Beginn 10.00 Uhr – Ende 17.00 Uhr. Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Meck- lenburg-Vorpommern (obige Anschrift), Tel 03 85/74 31-3 69 (Frau Krohlow). Die Teilnahmegebühr beträgt 40,00 DM.

KV Niedersachsen, 30. Januar Göttingen, Ärztehaus Göttingen, Eingang Herbartweg, Elbinger Straße 2, 37083 Göttingen. Beginn 9.00 Uhr – En- de gegen 14.00 Uhr. Rechtzeitige An- meldung spätestens bis zum 11. Dezem- ber 1998 unter Angabe von Vor- und

Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Niedersachsen, Bezirksstelle Göttingen (obige An- schrift), Tel 05 51/7 07 09-1 10. Die Teil- nahme ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Die Teilnahmegebühr von 35,00 DM ist bis zum 8. Januar 1999 auf das Konto der KV Niedersachsen, Be- zirksstelle Göttingen, Nr. 570 (BLZ 260 500 01) oder bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Göttingen, Nr. 2 367-939 (BLZ 250 906 08) mit dem Vermerk „Einführungslehrgang“ zu

überweisen. )

Weitere Lehrgänge zur Ein- führung in die vertragsärztliche Tä- tigkeit finden Sie in DÄ 44/1998.

Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit

Dezember 1998 bis Januar 1999

Bekanntmachungen

Änderungsvereinbarung

zur Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim

ambulanten Operieren gemäß § 14 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V

Referenzen

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b) In einer Dialysepraxis oder Dialy- seeinrichtung müssen für die Hämodia- lyse von Erwachsenen mindestens 10 Behandlungsplätze vorhanden sein und nachgewiesen werden.

Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Meck- lenburg-Vorpommern (obige Anschrift), Tel 03 85/74 31-3 69 (Frau Krohlow)..

(1) Für die programmierte ärztliche Schulung von Typ-II-Diabetikern ohne Insulinbehandlung ist die Abrechnungs- nummer 8013, von Typ-II-Diabetikern mit Insulinbehandlung die

503, 504, 507, 509 und 524 dürfen nur abge- rechnet werden, wenn der abrechnende Arzt gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung nachweist, daß sie entweder von ihm selbst als

Punktzahlanforderung der für ein Zusatzbudget berechtigten Ärzte einer Arztgruppe aus den Leistungen des je- weiligen Zusatzbudgets der ersten bei- den Quartale des Jahres

Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Meck- lenburg-Vorpommern (obige Anschrift), Tel 03 85/74 31-3 69 (Frau Krohlow)..

Oktober 1996 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Nieder- sachsen, Bezirksstelle Braunschweig (obige Anschrift), Tel 05 31/24 14-1 18,

Zu der Kritik, daß keine Normalbe- reiche für Kinder verfügbar seien , ist zu bemerken , daß spätestens zum Jahresen- de 1995 für alle Enzyme auch Referenz- bereiche