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Archiv "Lehrgänge zur Einführung in die vertragsärztliche Tätigkeit" (17.10.1997)

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A-2770

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(90) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 42, 17. Oktober 1997 Über das seltene, aber schwerwiegen-

de Risiko einer pulmonalen Hypertonie nach Einnahme des Serotonin-Agonisten Dexfenfluramin wurde kürzlich in einer Sitzung des Ausschusses „Unerwünschte Arzneimittelwirkungen“ der Arzneimit- telkommission der deutschen Ärzte- schaft (AkdÄ) beraten und eine kritische Nutzen-Risiko-Bewertung durchgeführt.

Eine entsprechende Mitteilung im Deut- schen Ärzteblatt mit Hinweis auf die dringende Notwendigkeit, eine eventuel- le Therapie mit diesem Wirkstoff auf ma- ximal drei Monate zu begrenzen, befand sich in Vorbereitung.

Neue Erkenntnisse über weitere, gra- vierende Risiken veranlaßten aktuell die Servier Deutschland GmbH (Lizenz- nehmer), das Ruhen der Zulassung für Fenfluramin- und Dexfenfluramin-halti- ge Präparate sowie den Rückruf aller betroffenen Chargen zu beantragen:

Der amerikanischen Arzneimittel- überwachungsbehörde FDA waren 33 Berichte über Herzklappenveränderun- gen zugegangen, die bei adipösen Patien- ten nach – durchschnittlich ca. neunmo- natiger – Einnahme einer Kombination von Fenfluramin und Phentermin beob- achtet wurden. In nahezu allen Fällen

waren die Veränderungen echokardio- graphisch nachweisbar. Bei über der Hälfte der Betroffenen lag zudem eine pulmonale Hypertonie vor (1).

Wenn auch ein kausaler Zusammen- hang zwischen dem Auftreten der gra- vierenden Veränderungen an Mitral-, Aorten- und/oder Trikuspidalklappen

und der Einnahme von Fenfluramin, Phentermin oder Dexfenfluramin nicht gesichert ist, entschieden sich die „Labo- ratoires Servier“ zur Marktrücknahme von Fenfluramin und Dexfenfluramin.

Für die USA wurden ebenfalls ent- sprechende Entscheidungen getroffen.

Auf Antrag des oben genannten pharmazeutischen Unternehmers hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 23. Sep- tember 1997 einen Bescheid erlassen, mit dem das Ruhen der Zulassung dieser Arzneimittel und der Rückruf aller im Verkehr befindlichen Chargen der unten genannten Präparate angeordnet wurde.

Fertigarzneimittel: Ponderax®, Pon- derax®retard, Isomeride®

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233- 237, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04-5 18,

Fax 02 21/40 04-5 39 N

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Rückruf von Ponderax ® (Fenfluramin) und Isomeride ® (Dexfenfluramin)

(1) Scrip Nr. 2250, 18. Juli 1997, S. 16

KV Hamburg, 12. November

Hamburg, Ärztehaus, Humboldt- straße 56, 22083 Hamburg. Beginn 9.00 Uhr – Ende gegen 16.30 Uhr.

Schriftliche Anmeldungen unter Anga- be von Vor- und Zunamen, Geburtsda- tum und genauer Anschrift an die KV Hamburg, Abteilung Arztregister

(obige Anschrift), Tel 0 40/2 28 02-3 43.

Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto der KV Hamburg, Nr. 133 5006 (BLZ 200 906 02) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Hamburg, mit dem Vermerk „Gebühr für Einführungslehrgang“ zu überwei- sen. Außerdem sollten auf dem Über- weisungsabschnitt zusätzlich Vor- und Zuname in Blockschrift eingesetzt wer- den.

KV Niedersachsen, 29. November

Osnabrück, Ärztehaus, An der Blan- kenburg 64, 49078 Osnabrück. Beginn 9.00 Uhr – Ende gegen 14.00 Uhr. Recht- zeitige Anmeldungen sind spätestens bis zum 10. November 1997 unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und genauer Anschrift an die KV Nie- dersachsen, Bezirksstelle Osnabrück, Postfach 26 49, 49016 Osnabrück, Tel 05 41/94 98-1 09, zu richten. Die Teilnah- me ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Die Teilnahmegebühr von 35,00 DM ist bis zum 21. November 1997 auf das Konto der KV Niedersachsen, Nr. 166 6754 (BLZ 265 606 25) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Osnabrück, mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang“ zu überweisen. !

48. Nürnberger Fortbildungskongreß der Bayerischen Landesärztekammer

Vom 5. bis 7. Dezember 1997 veranstaltet die Bayerische Landesärztekammer in der Meistersingerhalle unter Leitung von Herrn Dr. med. H. H. Koch, Klini- kum Nürnberg Nord, ihren 48. Fortbildungskongreß.

Kongreßthemen: Recht und Medizin, Das aktuelle Thema, Impfen – aktueller denn je! Depressive Störungen in der ärztlichen Praxis, Diabetes mellitus im Aufwind, Phytotherapie – eine sinnvolle Alternative?

Seminare und Kurse: Allergie – Allergologische Probleme in der täglichen Praxis, Bronchoskopie für Anästhesisten und Intensivmediziner, Praktische Dia- betologie, Reanimation bei Kindern und Erwachsenen, Medikamentöse Schmerztherapie, Praktische Übungen zu Internet, Akute Schmerzsyndrome des Bewegungsapparates – Schwerpunkt Physikalische Medizin

5. und 6. Dezember:Sonographie-Symposium, Fortbildungskurs für ärztliches Assistenzpersonal: Röntgendiagnostik – Strahlentherapie – Nuklearmedizin

6. Dezember:Fortbildungskurs für Arzthelferinnen

7. Dezember: Öffentliche Veranstaltung: Zuckerkrank – ein Problem?

Auskunft: Bayerische Landesärztekammer, Referat Ärztliche Fortbildung, Frau H. Müller-Petter, Mühlbaurstraße 16, 81677 München, Tel 0 89/41 47-2 32,

Fax 41 47-2 80 N

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Lehrgänge zur Einführung in die

vertragsärztliche Tätigkeit

(2)

KV Westfalen-Lippe, 29. November

Dortmund, im Hause der KV Westfa- len-Lippe, Robert-Schimrigk-Straße 4–6, 44141 Dortmund. Beginn 9.30 Uhr – Ende gegen 16.30 Uhr. Rechtzeitige Anmeldun- gen unter Angabe von Vor- und Zuna- men, Geburtsdatum und genauer An- schrift an die KV Westfalen-Lippe, Lan- desstelle (obige Anschrift), Tel 02 31/

94 32-2 54.

Die Teilnahme ist nur zulässig nach schriftlicher Bestätigung. Die Teilnahme- gebühr von 40,00 DM ist gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung auf das Kon- to der KV Westfalen-Lippe, Landesstelle, Nr. 261 3123 (BLZ 440 606 04) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Dortmund, mit dem Vermerk „Ein- führungslehrgang“ zu überweisen.

KV Nordrhein, 22. November Köln, Ärztehaus, Sedanstraße 10–16, 50668 Köln. Beginn 9.00 Uhr. Der Teil- nehmerkreis ist auf 200 Personen be- grenzt. Schriftliche Anmeldungen sind bis zum 31. Oktober 1997 an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln (obi-

ge Anschrift), Tel 02 21/77 63-1 79, zu richten.

Die Teilnahmegebühr von 50,00 DM ist auf das Konto der KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Nr. 104 7256 (BLZ 370 606 15) bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank Köln, mit dem Vermerk „Einführungslehrgang“ zu überweisen.

KV Rheinhessen, 8. November

Mainz, im Hause der KV Rheinhes- sen, Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz.

Beginn 9.00 Uhr – Ende gegen 14.00 Uhr. Der Teilnehmerkreis ist begrenzt.

Anmeldungen unter Angabe von Vor- und Zuname, Geburtsdatum und genau- er Anschrift an die KV Rheinhessen (obige Anschrift), Tel 0 61 31/3 26-1 31 (Frau Kalkhof).

Die Teilnahmegebühr von 30,00 DM ist nach Erhalt der Anmeldebe- stätigung auf das Konto der KV Rhein- hessen, Nr. 11 079 019 (BLZ 551 900 00) bei der Mainzer Volksbank, mit dem Vermerk „Einführungslehr-

gang“ zu überweisen. N

A-2772

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(92) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 42, 17. Oktober 1997 835. Zu Kapitel U Pauschalerstat-

tungen der E-GO

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

1. Änderung der Nr. 7111

7111 Pauschalerstattung für Versand- material sowie für die Versendung bzw.

den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungsergebnissen bildgebender Verfahren, je Versand . . . .6,90 DM

2. Änderung der Nr. 7116

7116 Pauschalerstattung ggf. entste- hender zusätzlicher Kosten bei Versen- dung bzw. Transport infektiösen Materi- als (z. B. im Postdienst durch zusätzliche Frankierung als Wertbrief oder Wertpa- ket) . . . 10,00 DM

3. Änderung der Nr. 7120

7120 Pauschalerstattung für die Ver- sendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g (z. B. im Postdienst Standardbrief) oder für die Übermittlung eines Tele-

fax . . . 1,10 DM

4. Änderung der Nr. 7121

7121 Pauschalerstattung für die Ver- sendung bzw. den Transport von Brie- fen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 50 g (z. B. im Postdienst Kompakt- brief) . . . 2,20 DM

5. Änderung der Nr. 7123

7123 Pauschalerstattung für die Ver- sendung bzw. den Transport von Brie- fen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 1000 g (z. B. im Postdienst Maxi- brief) . . . 4,40 DM

(Gültig ab 1. September 1997)

836. Zu Kapitel B II. der E-GO Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Neuaufnahme einer vertraglichen Anmerkung hinter der Leistung nach Nr. 16

Die Leistung nach Nr. 16 kann bei

kontinuierlicher Betreuung eines Patien- ten mit Mukoviszidose-Erkrankung nur dann berechnet werden, wenn der Inter- nist mit der Schwerpunktbezeichnung

„Pneumologie“ oder der Kinderarzt im Durchschnitt der letzten vier Quartale die Betreuung von mindestens 20 Patienten je Quartal mit Mukoviszidose-Erkrankung nachweisen kann.

Eine Mukoviszidose-Erkrankung gilt als nachgewiesen, wenn die Diagnose durch einen Schweißtest und/oder durch die Messung der nasalen Potentialdiffe- renz und/oder durch die Bestimmung des Genotyps bestätigt wurde.

(Gültig ab 1. Januar 1998)

837. Zu § 34 EKV (Regelung zur Sachkostenabrechnung)

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Die Kosten für Materialien, die gem. A.1.4 Allgemeine Bestimmun- gen der Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO) nicht in den berechnungsfähigen Leistungen enthalten sind und auch nicht über Sprechstundenbedarf bezogen wer- den können, werden gesondert abge- rechnet.

Der Vertragsarzt wählt diese geson- dert berechnungsfähigen Materialien un- ter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsge- botes und der medizinischen Notwendig- keit aus.

Der Vertragsarzt hat als rechnungs- begründende Unterlagen die Original- rechnungen bei der rechnungsbeglei- chenden Stelle, die durch die Partner des Gesamtvertrages bestimmt wird, zur Prüfung einzureichen. Aus den einge- reichten Rechnungen muß der Name des Herstellers bzw. des Lieferanten, die Ar- tikelbezeichnung sowie die vom Herstel- ler bzw. Lieferanten festgelegte Artikel- nummer hervorgehen.

Der Vertragsarzt ist verpflichtet, die tatsächlich realisierten Preise in Rech- nung zu stellen und ggf. vom Hersteller bzw. Lieferanten gewährte Rückvergü- tungen, wie Preisnachlässe, Rabatte, Umsatzbeteiligungen, Bonifikationen und rückvergütungsgleiche Gewinnbe- teiligungen mit Ausnahme von Barzah- lungsrabatten weiterzugeben.

Der Vertragsarzt bestätigt dies durch Unterschrift gegenüber der rechnungs- begleichenden Stelle.

Die Partner der Gesamtverträge kön- nen abweichende Regelungen treffen, insbesondere für einzelne gesondert be- rechnungsfähige Materialien Maximal- oder Pauschalbeträge vereinbaren.

(Gültig ab 1. Oktober 1997) N

Bekanntmachungen

Beschlüsse und Feststellungen der 193. Sitzung der AG Ärzte/Ersatzkassen

am 28. August 1997

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