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Aktionsplan zur Lärmminderung

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www.LK-argus.de Bericht

Aktionsplan zur Lärmminderung

April 2011

LK Argus GmbH

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Stadt Paderborn

Aktionsplan zur Lärmminderung

Bericht April 2011

Auftraggeber Stadt Paderborn Stadtplanungsamt Abteilung Verkehr Pontanusstraße 55 33102 Paderborn www.paderborn.de

Auftragnehmer LK Argus GmbH Novalisstraße 10 D-10115 Berlin Tel. 030.322 95 25 30 Fax 030.322 95 25 55 berlin@LK-argus.de www.LK-argus.de

Bearbeiter

Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs Dipl.-Ing. Jana Lawinczak Dipl.-Ing. Michael Schreiber

in Zusammenarbeit mit Lärmkontor GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Tel. 040.38 99 94 0 Fax 040.38 99 94 44 hamburg@laermkontor.de www.laermkontor.de

Bearbeiter

Dipl.-Ing. Mirco Bachmeier Dipl.-Ing. Marion Bing

konsalt GmbH

Altonaer Poststraße 13 22767 Hamburg Tel. 040. 35 75 27 0 Fax 040. 35 75 27 16 info@konsalt.de www.konsalt.de

Bearbeiter Dipl.-Umweltw.

Bettina Bachmeier

Dipl.-Soz. Margit Bonacker

Berlin, 4. April 2011

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Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011 Inhalt

1 Einleitung 1

1.1 Untersuchungsgebiet 1

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen 5

1.3 Auslösepegel und Grenzwerte 7

1.4 Zuständige Behörden 8

1.5 Vorgehensweise 9

2 Bestandsanalyse 11

2.1 Lärmsituation 11

2.1.1 Lärmkartierung für den Straßenverkehr 11 2.1.2 Lärmkartierung für den Schienenverkehr 18 2.2 Verkehrsinfrastruktur des Kfz-Verkehrs 23

2.2.1 Straßennetz 23

2.2.2 Verkehrsorganisation 25

2.2.3 Verkehrsmengen 27

2.3 Auswertung der Daten zur Luftqualität 31

2.4 Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik 34

2.5 Konfliktanalyse und Handlungsbedarf 38

2.6 Vorhandene Planungen 42

2.6.1 Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold,

Teilabschnitt Paderborn – Höxter 43

2.6.2 Integriertes Handlungskonzept Innenstadt 43 2.6.3 Voruntersuchung zum Stadtentwicklungsbericht 44 2.6.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2008 45 2.6.5 Städtebaulicher Rahmenplan Stadtheide 48

2.6.6 Verkehrsentwicklungsplan 2004 48

2.6.7 Nahverkehrsplan 50

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Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht

April 2011

2.6.8 Radverkehr 52

2.6.9 Fußverkehr 54

2.6.10 Maßnahmen aus Investitionsprogrammen des Bundes 55

3 Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans 56

3.1 Generell mögliche Maßnahmen und Strategien im

Straßenverkehr 56

3.2 Handlungsansätze für das Hauptverkehrsstraßennetz der 1. Stufe der Lärmkartierung (Pflichtaufgabe) 58 3.3 Handlungskonzept für das erweiterte Untersuchungsnetz

(freiwillige Maßnahmen) 61

3.3.1 Stadtentwicklung 61

3.3.2 Allgemeine Hinweise für zielverkehrsdämpfende

Maßnahmen 64

3.3.3 Förderung von lärmarmen Verkehrsmitteln 67 3.3.4 Rahmenkonzept für das Kfz-Hauptverkehrsstraßennetz 72 3.3.5 Lkw-Führungskonzept und Lkw-Fahrverbote 74 3.3.6 Geschwindigkeitsreduktion auf Hauptstraßen 76

3.3.7 Verkehrsmanagement 81

3.3.8 Fahrbahnsanierungskonzept 84

3.3.9 Straßenraumgestaltung 88

3.3.10 Elektromobilität in Paderborn 91

3.3.11 Lärmschutz am Ausbreitungsweg 91

3.3.12 Passiver Schallschutz 93

3.4 Generell mögliche Maßnahmen und Strategien im

Schienenverkehr 94

3.5 Maßnahmenvorschläge Schienenverkehr 96

3.6 Schutz ruhiger Gebiete 99

4 Wirkungsanalysen und Empfehlungen 105

4.1 Vorstellung der Maßnahmen-Planfälle 105

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Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011

4.1.1 Planfall A 105

4.1.2 Planfall B 108

4.2 Akustische Wirkung 109

4.2.1 Planfall A 109

4.2.2 Planfall B 111

4.3 Kostenschätzung 114

4.4 Empfehlungen und Prioritäten 115

4.5 Langfristige Strategien 118

4.6 Strategische Umweltprüfung 119

5 Information und Öffentlichkeitsbeteiligung 121

6 Zusammenfassung 125

Tabellenverzeichnis 129

Abbildungsverzeichnis 130

Anhang 133

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Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011

1

1 Einleitung

1.1 Untersuchungsgebiet

Die kreisangehörige Großstadt Paderborn liegt im Nordosten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen in der Region Ostwestfalen-Lippe. Sie gliedert sich in die Stadtteile Kernstadt, Benhausen, Dahl, Elsen, Marienloh, Neuenbeken, Schloss Neuhaus, Sande und Wewer.

Einwohner- und Beschäftigte

Die Bevölkerung in der Universitätsstadt nahm seit Mitte der 80er Jahre deutlich zu. In den letzten vier Jahren verlangsamte sich jedoch das Wachstum und liegt nun bei circa 550 Einwohnern im Jahr. Mit Stand vom 30.04.2010 waren in Paderborn 143.119 Einwohner mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet. Dieses entspricht einer Bevölkerungsdichte von 797 Einwohnern je km²1. Die Einwoh- nerzahl des gesamten Kreises Paderborn beträgt ca. 300.000 Menschen2. Die Altersgruppe der 18- bis 29-jährigen ist aufgrund der Universität und der anderen Hochschulen überproportional stark vertreten. Infolge der bevorste- henden Erweiterung der Uni und der Immatrikulierung eines Doppeljahrganges wird sich kurzfristig die Zahl der Studienanfänger erhöhen. Mittelfristig wird sich jedoch auch in Paderborn der demographische Wandel auswirken. So wird sich die Gruppe der 50- bis 65-jährigen im Zeitraum 2003 bis 2020 stark zunehmen (+51%) und die Zahl der Senioren steigt an (+11 % bei den 65-75 jährigen, +30% bei den über 75 jährigen), wohingegen die Zahl der unter 50-jährigen um 10% sinken wird3.

In der Stadt Paderborn waren im Jahr 2008 ca. 65.700 Arbeitnehmer sozialver- sicherungspflichtig tätig4. Damit stieg ihre Zahl in den vergangenen zehn Jahren um ca. 13 %. Täglich sind etwa 30.500 Berufseinpendler und 13.100 Berufs- auspendler im Stadtgebiet unterwegs5. Der Pendlersaldo ist damit deutlich positiv. Die meisten Auspendler sind in Richtung Bielefeld unterwegs.

Der Motorisierungsgrad lag im Jahr 20086 in der Stadt Paderborn bei

548 Kfz/Tsd. bzw. 478 Pkw/Tsd. Einwohnern. Im Kreisgebiet liegt der Wert bei

1 Stadt Paderborn www.paderborn.de, Zugriff im Juli 2010

2 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen www.it.nrw.de, Zugriff Februar 2009.

3 Bezirksregierung Detmold: „Altersstrukturprognose 2003 bis 2020“, Stadt Paderborn, Referat 105/Statistik, November 2006.

4 Stadt Paderborn:“Statistisches Jahrbuch 2008“

5 Agentur für Arbeit: „Pendlerzählung 2008

6 Stadt Paderborn:“Statistisches Jahrbuch 2008“

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598 Kfz/Tsd. Einwohnern7. Dieses ist recht hoch und entspricht damit eher einem Motorisierungsgrad im ländlichen Raum. Im Jahr 2000 stellte sich die Verkehrsmittelwahl wie folgt dar: Fußgänger/Radfahrer 37%, ÖPNV 7%, MIV 56%8.

Verkehrliche Erschließung

Im Stadtgebiet von Paderborn verläuft zwischen der Kernstadt und dem Stadt- teil Schloß Neuhaus im Osten und den Stadtteilen Elsen, Sande und Wewer im Westen die A 33, welche die A 2 in Richtung Ruhrgebiet bzw. Hannover mit der A 44 in Richtung Dortmund bzw. Kassel verbindet. Die fünf Anschlussstellen im Stadtgebiet sind PB-Sennelager, PB-Schloss Neuhaus, PB-Elsen, PB-Zentrum und PB-Mönkeloh. Auch aufgrund der guten Verkehrsanbindung an die angren- zenden Wirtschaftsräume Ruhrgebiet, Hannover und Kassel sind v.a. im Südwesten der Stadt zahlreiche Industrie- und Gewerbeflächen angeordnet. Im Stadtgebiet verlaufen außerdem die folgenden Bundesstraßen: B 1 von Nordos- ten nach Südwesten, B 64 in West-Ost-Richtung und B 68 von Südosten kommend. Die weitere Erschließung der Stadt übernehmen die Landesstraßen L 755, L 756, L 813, L 814, L 815 und L 937 sowie die Kreisstraßen K 1, K 2, K 5, K 7, K 28, K 29, K 32, K 37 und K 38.

In West-Ost-Richtung durchquert die Haupteisenbahn- und IC-Strecke Hamm – Kassel das Stadtgebiet. Davon zweigt die Sennebahn in nördlicher Richtung nach Bielefeld ab. Auf der IC-Strecke verkehrt derzeit der Intercity Düsseldorf- Hamm-Kassel-Erfurt-Berlin-Stralsund bzw. Erfurt-Leipzig-Dresden. Zum Fahr- planwechsel im Dezember 2010 wird auf der Strecke Dortmund – Kassel über Paderborn ein ICE-Paar mit Weiterfahrt über Würzburg nach München verkeh- ren. Im Nahverkehr werden die Regionalexpress-Linie RE 11 und Regional- bahn-Linien RB 72, RB 74, RB 84 und RB 89 angeboten. Auch die S-Bahnlinie S 5 aus Hannover endet in Paderborn. Die RB 89 nach Münster verkehrt im Halbstundentakt, die RB 72 nach Herford, die RB 74 nach Bielefeld und RB 84 nach Holzminen verkehren dagegen im Stundentakt. Auch die S 5 Paderborn- Hannover verkehrt stündlich. Lediglich der Regionalexpress RE 11 Paderborn- Düsseldorf und die RB 89 Paderborn-Warburg fahren nur alle 2 Stunden.

Circa 15 km südwestlich des Stadtgebietes befindet sich der Flughafen Pader- born / Lippstadt.

7 Nahverkehrsverbund Paderborn / Höxter: „Nahverkehrsplan 2007/08“, Paderborn, März 2008.

8 H. Feier u.a. (Heinz+Feier GmbH): „Stadt Paderborn Verkehrsentwicklungsplan“ im Auftrag der Stadt Paderborn, Wiesbaden 2004.

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Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011

3 Abbildung 1: Liniennetzplanausschnitt Nahverkehrsverbund Paderborn-Höxter,

Stand November 2009

Quelle: www.nph.de, Zugriff März 2009.

Abbildung 2: Verkehrliche Erschließung der Stadt Paderborn

Der Regionalbusverkehr wird von der BahnBus Hochstift GmbH (BBH) betrie- ben, welche seit dem 01.11.2008 den Markennamen DB Bahn Ostwestfalen-

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Lippe-Bus verwendet. Das Unternehmen bietet die folgenden (Schnellbus) Linien an9:

Linie 201 Paderborn - Schwaney - Dringenberg – Willebadessen,

(Schnellbuslinie) Linie 400 Paderborn - Flughafen Paderborn/Lippstadt – Büren,

Linie 410 Paderborn - Fürstenberg - Bad Wünnenberg – Büren,

Linie 420 Paderborn - Schloss Neuhaus - Klausheide – Hövelhof,

Linie 438 Paderborn - Altenbeken - Bad Driburg,

(Schnellbuslinie) Linie 440 Paderborn - Schloss Neuhaus – Delbrück,

Linie 444 Paderborn - Ostenland – Delbrück,

Linie 445 Paderborn - Anreppen - Boke – Delbrück,

Linie 450 Paderborn – Bad Lippspringe Schlangen - Horn

Linie 460 Paderborn - Tudorf - Wewelsburg - Flughafen Pader- born/Lippstadt,

Linie 470 Paderborn - Borchen – Alfen,

Linie 482 Paderborn - Borchen - Henglarn - Husen – Lichtenau,

Linie 484 Paderborn - Dörenhagen - Herbram – Lichtenau,

(Schnellbuslinie) Linie 485 Paderborn - Lichtenau - Scherfede – Warburg,

Linie 486 Paderborn - Dörenhagen - Ebbinghausen – Lichtenau,

Linie 493 Paderborn - Salzkotten / Upsprunge – Geseke.

Neben diesen Linien fährt außerdem am Wochenende und vor Feiertagen der NachtExpress mit den Linien N1 bis N8 von Paderborn in die umliegenden Städte und Gemeinden.

Der städtische Personennahverkehr wird vom PaderSprinter, der zur E.ON Westfalen Weser AG gehört, betrieben. Derzeit umfasst das Liniennetz 13 Haupt- und 7 Nebenlinien10.

9 Quellen: www.nph.de und http://bbh.eurocit.com/, Zugriff Januar 2009.

10 www.padersprinter.de, Zugriff Januar 2009.

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5 Im gesamten Nahverkehr gelten die Tarife des Nahverkehrsverbunds Pader-

born-Höxter (NPH).

Abbildung 3: Liniennetz PaderSprinter, Stand September 2008

Quelle: www.padersprinter.de, Zugriff Januar 2009.

1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtliche Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EG-Umgebungslärm- richtlinie vom 25.06.200211. Unter dem Begriff Umgebungslärm versteht man

„unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Gelän- den für industrielle Tätigkeiten gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminde- rung von Umweltverschmutzung ausgeht“. Mit der Ergänzung des Bundes- Immissionsschutzgesetz12 (BImSchG) um einen Teil sechs mit dem Titel

„Lärmminderungsplanung“ und die Paragrafen 47a bis 47f wurde die EG-

11 Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, in Kraft getreten am 18.07.2002.

12 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.

September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470).

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Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 in deutsches Recht überführt. Das BImSchG wird durch die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung13 (BImSchV) ergänzt, welche Details für die Erstellung und Meldung der Lärmkarten an das Land sowie zu deren Veröffentlichung regelt.

In der Umgebungslärmrichtlinie wird festgelegt, unter welchen Kriterien eine Lärmaktionsplanung durchgeführt werden muss und bis wann bestimmte Arbeiten zu erbringen sind. So mussten beispielsweise bis Mitte des Jah- res 2007 strategische Lärmkarten zu den relevanten Lärmarten eines Gebietes angefertigt werden. Im Anschluss daran waren auf Basis der angefertigten strategischen Lärmkarten von der zuständigen Behörde Aktionspläne auszuar- beiten. Die Fristen für die Abgabe der Lärmaktionspläne waren jedoch von keiner deutschen Stadt einzuhalten und wurden verlängert.

Das vorhandene Regelwerk sieht folgende Arbeiten und Fristen vor:

Bis 30. Juni 2007

Erstellen von Lärmkarten für

Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio. Kfz/Jahr)

Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 Zugfahrten/Jahr) Großflughäfen (> 50.000 Flüge/Jahr)

Ballungsräume (>250.000 Einwohner) Bis 18. Juli 2008 Erstellen von Lärmaktionsplänen

Bis 30. Juni 2012

Erstellen von Lärmkarten für

Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/Jahr)

Haupteisenbahnstrecken (> 30.000 Zugfahrten/Jahr) Ballungsräume (>100.000 Einwohner)

Bis 18. Juli 2013 Erstellen von Lärmaktionsplänen

Spätestens alle 5 Jahre Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Lärmkarten und Aktionspläne

Die Mindestanforderungen an Aktionspläne sind in Anhang V der Umgebungs- lärmrichtlinie aufgeführt. Im Wesentlichen umfasst die Aktionsplanung vier Handlungsblöcke:

1. Bestandsanalyse: Auswertung der Lärmkarten und der bereits vorliegenden Planungen,

2. Maßnahmenplanung: Entwicklung von geeigneten Maßnahmen zur Lärm- minderung,

13 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-

schutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) vom 06.03.2006 (BGBl. I S.

516).

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7 3. Wirkungsanalyse: Darstellung der voraussichtlichen Reduzierung von

Lärmbetroffenheiten,

4. Kommunikation: Abstimmung der Planung in der Verwaltung und in der Lokalpolitik sowie Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.

Da die im Anhang V der Richtlinie genannten, möglichen Maßnahmen sehr allgemein gehalten sind (Verkehrsplanung, Raumordnung, quellenorientierte technische Maßnahmen, Verringerung der Schallübertragung, verordnungs- rechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreize), wurden diverse Arbeitshilfen erstellt, wie z.B. die LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung von der Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz14, Leitfäden und Handreichungen der Bundesländer, z.B. der Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Lärmaktionspla- nung15, und weitere Arbeitshilfen16. Diese Materialien werden im Lärmaktions- plan Paderborn berücksichtigt.

1.3 Auslösepegel und Grenzwerte

Auslösewerte sind die Belastungsschwellen, bei deren Erreichen bzw. Über- schreiten Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden sollen. Sie dienen der Lärmaktionsplanung als Orientierungswerte für die Dringlichkeit von Maßnahmen. Anders als bei den Grenzwerten löst das Überschreiten von Auslösewerten keine rechtlich begründeten Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen aus. Verbindliche Lärmgrenzwerte sind für die Lärm- aktionsplanung in Deutschland nicht definiert worden.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz (MUNLV) des Landes NRW hat in seinem Runderlass vom 07.02.2008 festgelegt: „Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dies gilt nicht in Gewerbe- oder Industriegebie- ten nach §§ 8 und 9 der Baunutzungsverordnung sowie in Gebieten nach § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuches mit entsprechender Eigenart.“ Damit sollen sich die Kommunen zunächst auf die hoch belasteten Lärmbrennpunkte konzentrie- ren. Darüber hinaus steht es den Gemeinden frei, eigene strengere Auslöse-

14 Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: „LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung“ gemäß UMK-Umlaufbeschluss 33/2007, Stand 25.03.2009.

15 Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

„Runderlass zur Lärmaktionsplanung“ V-5-8820.4.1 vom 07.02.2008.

16 EA.UE (Ltg.), konsalt GmbH, LK Argus GmbH, Lärmkontor GmbH: Silent City - Leitfaden zur Lärmaktionsplanung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Finanziert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Umweltbundesamt, 2008.

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werte zu wählen. „Die Festlegung von Maßnahmen sowie die Entscheidung über deren Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf liegen im Ermessen der zuständigen Behörde. In der Regel ist dazu eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.

Als Kriterien für die Prioritätensetzung kommen z.B. in Frage:

Ausmaß der Pegelüberschreitung,

Schutzbedürftigkeit und Anzahl der betroffenen Personen,

Gesamt-Lärmbelastung,

technischer, zeitlicher und finanzieller Aufwand.“17

Vom Umweltbundesamt wird empfohlen als Auslösewerte die Pegel

LDEN ≥ 65 dB(A) und LNight ≥ 55 dB(A) zu wählen, denn diese führen gemäß den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung bei dauerhafter Einwirkung zu einer erhöhten Gesundheitsgefährdung. Auch der Sachverständigenrat für Umwelt- fragen18 weist in seinem Umweltgutachten 2008 diese Werte als eines der zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdung geeignet befundenen Umwelthand- lungsziele aus.

Neben den Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums (1. Priorität) werden in Paderborn auch die Betroffenheiten im gesundheitsgefährdenden Bereich in die Betrachtungen (2. Priorität) mit einbezogen:

1. Priorität: LDEN > 70 dB(A), LNight > 60 dB(A) 2. Priorität: LDEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A).

1.4 Zuständige Behörden

Zuständige Behörde für die Lärmaktionsplanung in Paderborn ist die Stadt Paderborn, Stadtplanungsamt Abteilung Verkehr.

17 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 7.2.2008.

18 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300.

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9 Ansprechpartner in der Abteilung Verkehr ist:

Herr Jürgen Schell Pontanusstraße 55 33102 Paderborn Tel.: 05251 / 88 – 1147 Fax: 05251 / 88 – 2061

E-Mail: j.schell@paderborn.de.

Die Lärmkartierung und die Bestimmung der Betroffenheiten an Hauptverkehrs- straßen mit einem Verkehrsaufkommen > 6 Mio. Kfz/Jahr wurde durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW durchgeführt. Für die Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 Zugfahrten/Jahr) erfolgte die Kartierung durch das Eisenbahnbundesamt. Darüber hinaus wurde im Auftrag der Stadt Paderborn die Lärmkartierung für ein verdichtetes Straßennetz und ein erwei- tertes Schienenverkehrsnetz durch das Büro Lärmkontor GmbH errechnet.

Paderborn ist nicht von relevanten Lärmpegeln durch IVU-Anlagen19 oder Großflughäfen (> 50.000 Flüge/Jahr) betroffen.

1.5 Vorgehensweise

Die Stadt Paderborn hat für die Lärmaktionsplanung im Straßenverkehr eine gesamtstädtische Herangehensweise gewählt. Das bedeutet, dass zusätzlich zu den verpflichtend in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung zu untersu- chenden Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz/Jahr ein erweitertes Verkehrs- straßennetz betrachtet wird. Dieser Ansatz ist sinnvoll, da in Paderborn im Vergleich zu anderen Großstädten die Betroffenheit im Straßennetz mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen relativ gering ist und dadurch einen ganzheitlichen Ansatz anstelle punktuell wirkender Einzelmaßnahmen gesamtstädtisch wirksame Konzepte entworfen werden können.

Das Vorgehen orientiert sich an den Vorgaben im Anhang V der Umgebungs- lärmrichtlinie (vgl. Kapitel 1.2):

1. Bestandsanalyse (Kapitel 2),

2. Beschreibung der vorhandenen Planungen (Kapitel 2.6) und Maßnahmen- planung (Kapitel 3),

3. Wirkungsanalyse (Kapitel 4),

19 Industrielle Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.

September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

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4. Überschlägige Kostenschätzung und Empfehlungen zur zeitlichen Reihung (Kapitel 4).

Im Bericht werden die gesetzlich geforderten und die von der Stadt Paderborn zusätzlich durchgeführten Planungsschritte getrennt ausgewiesen.

Die Bestandsanalyse zeigt die Lärmsituation und beschreibt die Betroffenheiten im Straßen- und Schienenhauptnetz.

Darauf aufbauend erfolgt die Zusammenstellung bereits vorhandener Planun- gen zu akustisch relevanten Maßnahmen und geeigneter Lärmminderungs- maßnahmen im Allgemeinen bzw. für das Untersuchungsnetz der Stadt Pader- born.

Im Anschluss daran werden die erarbeiteten Maßnahmen in der Wirkungsana- lyse bzgl. ihres Potentials zur Verringerung der Betroffenenzahlen untersucht und eine überschlägliche Kostenschätzung und Prioritätenreihung abgegeben.

Abschließend werden die untersuchten Themenfelder zu langfristigen Strate- gien zusammengefasst und ein Ausblick auf das weitere Vorgehen gegeben.

Die endgültige Abstimmung der Maßnahmen soll in fachlich besetzten Arbeits- gruppen aus Mitgliedern der Verwaltung und externen Stellen beraten werden.

Anschließend sollen die abgestimmten Maßnahmen dem Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt entsprechend der Zuständigkeit entweder zur Kenntnis oder zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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2 Bestandsanalyse 2.1 Lärmsituation

2.1.1 Lärmkartierung für den Straßenverkehr

Untersuchungsnetz

Vom Land Nordrhein-Westfalen wurden gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2007 alle Hauptverkehrsstraßen, das sind alle Bundesfern- und Landes- straßen, mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von mehr als 16.400 Kfz (vgl. Abbildung 4) kartiert.

Abbildung 4: untersuchtes Straßennetz

Dies ist im Paderborner Stadtgebiet der Abschnitt der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahn A 33, die Paderborn mit der A 2 Hannover-Oberhausen sowie der A 44 Dortmund-Kassel verbindet. Außerdem wurden Bundesstraßen- abschnitte der B 64 (Richtung Höxter, Münster) von der Anschlussstelle Pader- born-Zentrum bis zur L 937 sowie von der Anschlussstelle Paderborn-Schloss Neuhaus bis zur Sennelagerstraße, der B 68 (Richtung Kassel) zwischen Südring und Umgehungsstraße B 64 und die B 1 (Richtung Hameln, Soest)

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kartiert. Zudem wurden die L 813 (Heinz-Nixdorf-Ring) und die L 755 von der Paderborner Straße in Borchen bis zur Giselastraße und von der Warburger Straße bis zur Benhauser Straße kartiert.

Darüber hinaus entschied sich die Stadt Paderborn für die Lärmaktionsplanung das verkehrslärmrelevante innerstädtische Straßennetz zu kartieren, was weit über die gesetzlich geforderten Straßenabschnitte hinausgeht (vgl. Abbildung 4).

Lärmkartierung für das Netz der 1. Stufe

Die Schallimmissionspläne des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrau- cherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zeigen die Lärmsituation entlang des kartierungspflichtigen Straßennetzes (>6 Mio. Kfz/a) für das Tagesmittel (Abbildung 5) und die Nachtstunden (Abbildung 6). Die farbigen Isophonenflä- chen stellen die Pegel entlang des Untersuchungsstraßennetzes dar, die außerhalb der Gebäude in 4 m Höhe über dem Boden errechnet wurden. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne und der Betroffenen kamen die vorläufigen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) und für die Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) zur Anwendung.

Abbildung 5: Schallimmissionsplan LDEN Straßenverkehr - VBUS

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV): „Ergebnisse der Lärmkartierung Paderborn“, Stand März 2009.

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13 Abbildung 6: Schallimmissionsplan LNight Straßenverkehr - VBUS

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV): „Ergebnisse der Lärmkartierung Paderborn“, Stand März 2009.

Die Tabelle 1 zeigt die Belastetenzahlen unter Berücksichtigung der aktualisier- ten Lkw-Anteile in den verschiedenen Pegelbereichen und ihren Anteil an der Bevölkerung Paderborns.

Tabelle 1: Betroffenheiten durch Straßenverkehrslärm im Straßennetz

> 6 Mio. Kfz/a

LDEN

dB(A)

Belastete Menschen

Straßen- lärm

Anteil an der Gesamtbe-

völke- rung20

LNight

dB(A)

Belastete Menschen

Straßen- lärm

Anteil an der Gesamtbe-

völkerung

20

> 55 bis 60 2.600 1,8 % > 50 bis 55 1.300 0,9 %

> 60 bis 65 800 0,6 % > 55 bis 60 300 0,2 %

> 65 bis 70 200 0,1 % > 60 bis 65 100 0,1 %

> 70 bis 75 100 0,1 % > 65 bis 70 0 0,0 %

> 75 0 0,0 % > 70 0 0,0 %

Summe 3.700 2,6 % Summe 1.700 1,2 %

Quelle: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV): „Ergebnisse der Lärmkartierung Paderborn“, Stand 03.03.08, aktualisierte Statistiken zum Straßenlärm, Stand 06.03.09.

20 Bezogen auf 143.119 Einwohner, Stand 30.04.2010, Quelle: Stadt Paderborn www.paderborn.de, Zugriff Juli 2010.

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April 2011

14

In Tabelle 2 wird deutlich, wie viel Fläche des gesamten Stadtgebietes und wie viele Wohnungen relevant vom Lärm der Straßen mit einem jährlichen Ver- kehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kfz im 24 Stunden Zeitraum LDEN betrof- fen sind.

Tabelle 2: geschätzte Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Wohnungen und Flächen im Straßennetz > 6 Mio. Kfz/a

LDEN dB(A) Flächen

in km² Wohnungen

> 55 25,4 1.600

> 65 6,0 100

> 75 1,5 0

Quelle: LANUV: „Ergebnisse der Lärmkartierung Paderborn“, Stand 03.03.08, aktuali- sierte Statistiken zum Straßenlärm, Stand 06.03.09.

Für den Gesamttag sind an den kartierten Straßen mit einem jährlichen Ver- kehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Fahrzeugen 300 Personen Lärmbelas- tungen von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt. In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei 400 Personen.

Sehr hohen Belastungen mit einem Beurteilungspegel LDEN über 70 dB(A) und LNight über 60 dB(A) sind je 100 Personen ausgesetzt.

Lärmkartierung für das erweiterte Untersuchungsnetz

Bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen wird von den Straßenverkehrsbehörden eine Begründung dieser Maßnahmen auf Basis der Lärmpegel gefordert, die nach der Berechnungsmethode aus den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 9021) ermittelt wurden. Deshalb wurden für das erweiterte Untersuchungsnetz neben den Lärmkarten auf Basis der vorläu- figen Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm die Schallimmissionsplä- ne nach RLS 90 erstellt. Die Ergebnisse beider Berechnungsmethoden unter- scheiden sich in dicht bebauten Stadtgebieten kaum voneinander. Die Lärmkar- ten für die Gesamtstadt sind Abbildung 7 (24h) und Abbildung 8 (Nacht) bzw.

Abbildung 9 und Abbildung 10 zu entnehmen.

21 FGSV: „Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – RLS 90“, 1990/1992.

(23)

Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011

15 Abbildung 7: Schallimmissionsplan LDEN Straßenverkehr - VBUS

Abbildung 8: Schallimmissionsplan LNight Straßenverkehr - VBUS

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April 2011

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Abbildung 9: Schallimmissionsplan LTag Straßenverkehr – RLS 90

Abbildung 10: Schallimmissionsplan LNacht Straßenverkehr - RLS 90

(25)

Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011

17 Die Tabellen zeigen für den Gesamttag an den kartierten Straßen 4.100

Personen, die Lärmbelastungen von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt sind. Dies entspricht einem Anteil von 2,9 % aller Bewohner Paderborns. In den Nacht- stunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffe- nen bei 4.700 Personen. Das entspricht 3,3 % der Gesamtbevölkerung. Sehr hohen Belastungen mit einem Beurteilungspegel LDEN über 70 dB(A) sind 600 Personen und LNight über 60 dB(A) sind 700 Personen ausgesetzt. Dies ent- spricht weniger als einem Prozent der Gesamtbevölkerung.

Tabelle 3: Betroffenheiten durch Straßenverkehrslärm im gesamten Hauptstraßennetz

LDEN

dB(A)

Belastete Menschen

Straßen- lärm

Anteil an der Gesamtbe-

völke- rung22

LNight

dB(A)

Belastete Menschen

Straßen- lärm

Anteil an der Gesamtbe-

völkerung

22

> 55 bis 60 15.900 11,1 % > 50 bis 55 10.500 7,3 %

> 60 bis 65 8.700 6,1 % > 55 bis 60 4.000 2,8 %

> 65 bis 70 3.500 2,4 % > 60 bis 65 700 0,5 %

> 70 bis 75 600 0,4 % > 65 bis 70 0 0,0 %

> 75 0 0,0 % > 70 0 0,0 %

Summe 28.700 20,1 % Summe 15.200 10,6 %

Summenfehler beruhen auf Rundungen

Tabelle 4: geschätzte Zahl der durch Straßenverkehrslärm belasteten Wohnungen und Flächen im gesamten Hauptstraßennetz

LDEN dB(A) Flächen

in km² Wohnungen23

> 55 51,8 13.800

> 65 13,0 2.000

> 75 1,8 0

22 Bezogen auf 143.119 Einwohner, Stand 30.04.2010, Quelle: Stadt Paderborn www.paderborn.de, Zugriff Juli 2010

23 Über die Anzahl Bewohner pro Wohnung (2,08) und die Belasteten Personen in einer Pegelklasse wurde auf die von Lärm belasteten Wohnungen geschlussfolgert.

(26)

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April 2011

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2.1.2 Lärmkartierung für den Schienenverkehr

Durch das Stadtgebiet verläuft in Ost-West-Richtung die Haupteisenbahn- und IC-Strecke Hamm – Kassel (KBS 430), von der in Richtung Norden die Bahn- strecke nach Bielefeld (KBS 403) abzweigt. Neben dem Personenverkehr wird vor allem auf der Strecke Hamm – Altenbeken große Teile an Güterverkehren abgewickelt, die vor allem nachts verkehren.

Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes

Aufgrund der von der DB AG angegebenen Zugzahlen ist in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung nur der Bereich zwischen dem Hauptbahnhof Pader- born und Neuenbeken kartierungspflichtig. Die Abbildung 11 und Abbildung 12 zeigen das Ergebnis der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes mit Bezugsjahr 2007. Bei der Berechnung wurde die südlich der Bahnstrecke zwischen Driburger Straße und Georg-Marshall-Ring vorhandene Lärmschutz- anlage nicht berücksichtigt.

Abbildung 11: Lärmkarte LDEN des Eisenbahn-Bundesamtes

Quelle: Lärmkarte Eisenbahn-Bundesamt 2008, Datengrundlage: Geoinformationen © Vermessungsverwaltungen der Bundesländer und BKG (www.bkg.bund.de) Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem ATKIS® Gleislage DB Netz AG/DB-GIS Bahn Geodaten.

(27)

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19 Abbildung 12: Lärmkarte LNight des Eisenbahn-Bundesamtes

Quelle: Lärmkarte Eisenbahn-Bundesamt 2008, Datengrundlage: Geoinformationen © Vermessungsverwaltungen der Bundesländer und BKG (www.bkg.bund.de) Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem ATKIS® Gleislage DB Netz AG/DB-GIS Bahn Geodaten.

Die folgende Tabelle 5 zeigt die Belastetenzahlen in den verschiedenen Pegelbereichen und ihren Anteil an der Bevölkerung Paderborns. In Tabelle 6 wird dargestellt, wie viel Fläche des Stadtgebietes und wie viele Wohnungen vom Schienenlärm im 24 Stunden Zeitraum LDEN betroffen sind.

Die Tabellen zeigen, dass bezogen auf den Gesamttag an der kartierten Schienenstrecke 1.060 Personen Lärmbelastungen von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt sind. Dies entspricht einem Anteil von 0,7 % aller Bewohner Pader- borns. In den Nachtstunden liegt die Anzahl der von einer Lärmbelastung LNight > 55 dB(A) Betroffenen bei 1.730 Personen. Das entspricht 1,2 % der Gesamtbevölkerung. Sehr hohen Belastungen mit einem Beurteilungspegel LDEN über 70 dB(A) sind 560 Personen und LNight über 60 dB(A) sind 950 Personen ausgesetzt.

Im Vergleich zum Straßenverkehrslärm fällt auf, dass zwar weniger Menschen durch Schienenverkehrslärm betroffen sind, die Spitzenbelastungen

LDEN > 75 dB(A) und LNight > 65 dB(A) aber höher sind.

(28)

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April 2011

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Tabelle 5: durch Schienenverkehrslärm belastete Menschen – 1. Stufe

LDEN

dB(A)

Belastete Menschen Schienen-

lärm

Anteil an der Gesamtbe- völkerung24

LNight

dB(A)

Belastete Menschen Schienen-

lärm

Anteil an der Gesamtbe- völkerung24

> 55 bis 60 4.550 3,1 % > 50 bis 55 3.350 2,3 %

> 60 bis 65 1.000 0,7 % > 55 bis 60 780 0,5 %

> 65 bis 70 500 0,3 % > 60 bis 65 470 0,3 %

> 70 bis 75 300 0,2 % > 65 bis 70 270 0,2 %

> 75 260 0,2 % > 70 210 0,1 %

Summe 6.610 4,6 % Summe 5.080 3,5 %

Quelle: Eisenbahn-Bundesamt: „Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf die nächste Zehnerstelle)“ Bonn, 2008.

Tabelle 6: geschätzte Zahl durch Schienenverkehrslärm belasteter Flächen und Wohnungen – 1. Stufe

LDEN dB(A) Flächen

in km² Wohnungen

> 55 11,8 3.022

> 65 2,6 478

> 75 0,8 117

Quelle: Eisenbahn-Bundesamt: „Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf die nächste Zehnerstelle)“ Bonn, 2008.

Lärmkartierung für das erweiterte Schienennetz

Um einen Überblick über die durch den Eisenbahnverkehr verursachte Lärmsi- tuation im gesamten Paderborner Stadtgebiet zu erhalten, wurden im Auftrag der Stadt Paderborn auch die bisher nicht lärmkartierungspflichtigen Strecken- abschnitte nach VBUSch25 kartiert. Dabei wurde auch die in der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes fehlende Lärmschutzanlage in Kaukenberg berücksichtigt. Die Ergebnisse sind in Abbildung 13 für den 24-Stunden- Zeitraum DEN und in Abbildung 14 für die Nacht dargestellt.

24 Bezogen auf 143.119 Einwohner, Stand 30.04.2010, Quelle: Stadt Paderborn www.paderborn.de, Zugriff Juli 2010

25 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen.

10. Mai 2006

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21 Abbildung 13: Lärmkarte LDEN für das erweiterte Schienennetz

Abbildung 14: Lärmkarte LNight für das erweiterte Schienennetz

(30)

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April 2011

22

In Tabelle 7 sind die durch den Schienenverkehrslärm des erweiterten Schie- nennetzes belasteten Menschen aufgeführt. Am gesamten Tag sind

1.400 Menschen in Paderborn von Lärmpegeln über 65 dB(A) (LDEN) betroffen.

Das entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung Paderborns von 1 %.

Nachts sind 2.400 Einwohner, also 1,6 % der Bevölkerung, von Lärmpegeln über 55 dB(A) (LNight) belastet. Sehr hohen Belastungen durch den Schienen- verkehr von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) sind 600 bzw. 1.100 Men- schen ausgesetzt. Das entspricht in beiden Fällen weniger als 1 % der Pader- borner Bevölkerung.

Wie bereits in der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamt wird deutlich, dass die Gesamtzahl der von Schienenverkehrslärm betroffenen Menschen in Paderborn geringer als die Zahl der durch Straßenverkehrslärm betroffenen Menschen ist. Allerdings ist die Anzahl der höchsten Belastungen von

LDEN > 75 dB(A) bzw. LNight > 65 dB(A) ausgesetzten Personen im Schienenver- kehr höher.

Tabelle 8 fast die durch Schienenverkehrslärm betroffenen Flächen und Woh- nungen zusammen.

Tabelle 7: durch Schienenverkehrslärm belastete Menschen – erweitertes Schienennetz

LDEN

dB(A)

Belastete Menschen Schienen-

lärm

Anteil an der Gesamtbe- völkerung26

LNight

dB(A)

Belastete Menschen Schienen-

lärm

Anteil an der Gesamtbe- völkerung26

> 55 bis 60 8.800 6,1 % > 50 bis 55 6.400 4,5 %

> 60 bis 65 1.600 1,1 % > 55 bis 60 1.300 0,9 %

> 65 bis 70 800 0,6 % > 60 bis 65 700 0,5 %

> 70 bis 75 400 0,3 % > 65 bis 70 200 0,1 %

> 75 200 0,1 % > 70 200 0,1 %

Summe 11.800 8,2 % Summe 8.800 6,1 %

26 Bezogen auf 143.119 Einwohner, Stand 30.04.2010, Quelle: Stadt Paderborn www.paderborn.de, Zugriff Juli 2010

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23 Tabelle 8: geschätzte Zahl durch Schienenverkehrslärm belasteter Flächen und

Wohnungen – erweitertes Schienennetz LDEN dB(A) Flächen

in km² Wohnungen27

> 55 26,8 5.600

> 65 5,8 600

> 75 1,3 100

2.2 Verkehrsinfrastruktur des Kfz-Verkehrs

2.2.1 Straßennetz

Bei den untersuchten Straßen (Abbildung 15) handelt es sich um:

Bundesautobahn A 33,

Bundesstraßen B 1, B 64 und B 68,

Landesstraßen L 755, L 756, L 813, L 814, L815, L 937 und

die übrigen kartierten Kreis- und Gemeindestraßen des Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßennetzes.

27 Über die Anzahl der Bewohner pro Wohnung (2,08) und die belasteten Personen in einer Pegelklasse wurde auf die von Lärm belasteten Wohnungen geschlussfolgert.

(32)

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April 2011

24

Abbildung 15: Straßenhierarchie

Quelle: H. Feier u.a. (Heinz+Feier GmbH): „Stadt Paderborn Verkehrsentwicklungs- plan“ im Auftrag der Stadt Paderborn, Wiesbaden 2004.

Die Fahrbahndeckschichten des untersuchten Straßennetzes sind überwiegend in Asphaltbauweise erstellt. Damit sind im Hauptstraßennetz grundsätzlich lärmarme Beläge vorhanden. Mehrere Erschließungsstraßen in Wohngebieten sind mit Betonsteinpflaster oder Klinkersteinen ausgeführt. Im Innenstadtbe- reich und im Zentrum Schloss Neuhaus sind einige Straßen mit Natursteinen gepflastert. Diese Materialien führen zwar grundsätzlich zu höheren Schalle- missionen, da es sich hierbei jedoch um Nebenstraßen geringer verkehrlicher Bedeutung handelt, überwiegen die gestalterischen Anforderungen. Neben dem Fahrbahnmaterial ist auch der Zustand der Fahrbahnoberfläche akustisch von Bedeutung.

Die Abbildung 16 zeigt den Straßenzustand nach Zustandsklassen. Die Stadt Paderborn greift für die Beurteilung auf ein 8-stufiges Bewertungssystem zurück. Straßen, die in die Kategorien 6 bis 8 eingestuft sind, sind sanierungs- bedürftig. Die Kategorie 1 repräsentiert den Neuzustand, Kategorie 0 bedeutet, dass der Zustand nicht näher bestimmt wurde. Es werden zum Teil deutliche Mängel erkennbar. So wurden der Ludwigsfelder Ring, der Heinz-Nixdorf-Ring und diverse Straßenabschnitte in der Innenstadt den hohen Zustandsklassen 6 bis 8 zugeordnet.

(33)

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25 Abbildung 16: Straßenzustandsklassen im Berechnungsnetz

Quelle: eigene Darstellung, Daten Stadt Paderborn, Stand 2009.

2.2.2 Verkehrsorganisation

Auf den Landes-, Kreis- und Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h bis zu 100 km/h. Nur auf der Bundesstraße B 64 sind zwischen der Querung der Barkhauser Straße und der Anschlussstelle Warburger Straße bis zu 120 km/h zulässig. Der im Stadtgebiet verlaufende Autobahnabschnitt der A 33 ist einseitig auf 130 km/h begrenzt.

Im Hauptnetz gilt überwiegend die zulässige Höchstgeschwindigkeit von

50 km/h. Beschränkungen auf 30 km/h oder auf 7 km/h sind im Stadtkern und in den Straßen der Wohngebiete, die nicht zum Bus-Vorrangsnetz gehören, eingerichtet (vgl. Abbildung 17).

In einzelnen Straßen sind Lastwagendurchfahrtsverbote abgestuft nach der Begrenzung des zulässigen Gesamtgewichtes eingerichtet worden.

Keine Angaben Zustandsklasse 1 bis 3 Zustandsklasse 4 und 5 Zustandsklasse 6 bis 8

(34)

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26

Abbildung 17: zulässige Höchstgeschwindigkeiten und Beschränkungen des zulässigen Gesamtgewichtes im Berechnungsnetz

Quelle: Eigene Darstellung, Daten Stadt Paderborn, Stand 2010.

Das Radwegenetz der Stadt Paderborn weist besonders an den Hauptstraßen noch einige Lücken auf. Das Gehwegnetz ist dagegen weitgehend gut ausge- baut. Außerorts und entlang des äußeren Hauptstraßenrings sind zumeist gemeinsame Geh- und Radwege vorhanden, ebenso in den äußeren Bereichen der Radialen. Auf dem Innenstadtring erfolgt eine Trennung beider Verkehrs- teilnehmer. Diese Trennung wird auch im innenstadtnahen Bereich der Radia- len und in den Stadtteilzentren fortgeführt.

In Paderborn existieren in einzelnen Streckenabschnitten separate Busfahrstrei- fen, zumeist fährt der Bus jedoch im Mischverkehr mit den anderen Kraftfahr- zeugen. Die Haltestellen sind nicht einheitlich gestaltet. Es gibt Busbuchten, mit/ohne Materialwechsel und Fahrbahnhaltestellen.

Die Lage der Lichtsignalanlagen (LSA) ist der Abbildung 18 zu entnehmen.

LSA-Koordinationen (Grüne Wellen) sind auf Teilen des inneren und äußeren Stadtrings, sowie teilweise auf den äußeren (K 7, L 813, B 64, L 756, K 38) und inneren (B 68, K 38, Borchener Straße, Bahnhofstraße, Neuhäuser Straße, Fürstenweg) Radialen vorhanden. An allen LSA-Knoten, die von Bussen des PaderSprinters befahren werden, sind ÖPNV-Bevorrechtigungen eingerichtet.

(35)

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27 Abbildung 18: Standpunkte von Lichtsignalanlagen und LSA-Koordinationen in

Paderborn

Quelle: Darstellung Stadt Paderborn, Stand 2009.

2.2.3 Verkehrsmengen

Die im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung aus dem Jahr 2004 verwen- deten Verkehrsmengen wurden im Zuge der Arbeiten zur Luftreinhalteplanung vom Stadtplanungsamt aktualisiert, so dass die vorliegenden Verkehrsmengen derzeit aus dem Jahr 2006 stammen. Für die A 33 liegen Daten aus einer Verkehrszählung des Landes NRW im Jahr 2005 vor.

Die höchsten Verkehrsmengen im Untersuchungsnetz treten auf der A 33 mit 33.500 Kfz / 24 h bis 44.600 Kfz / 24 h auf. Die B 64 nordwestlich der Autobahn weist Werte zwischen 17.400 Kfz / 24 h und 20.500 Kfz / 24 h auf, südöstlich der Autobahn liegen sie bei 15.600 Kfz / 24 h bis 25.620 Kfz / 24 h, entlang der B 1 zwischen 19.900 Kfz / 24 h bis 21.800 Kfz / 24 h. Der innere Straßenring weist Verkehrsmengen von 17.200 Kfz / 24 h bis 32.600 Kfz / 24 h auf. Auch auf dem äußeren Ring sind überwiegend hohe Werte von 17.000 Kfz / 24 h bis 25.400 Kfz / 24 h vorhanden. Etwas niedriger liegen sie im Straßenzug Schwa- benweg, Augustdorfer Straße, Steubenstraße und Karl-Schurz-Straße mit

(36)

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10.100 Kfz / 24 h bis 15.400 Kfz / 24 h und auf der K 29 mit 11.200 Kfz / 24 h bis 16.400 Kfz / 24 h. Bei den Radialen zwischen dem inneren und äußeren Ring sind vor allem die Bahnhofstraße, die Neuhäuser Straße (bis Elsener Straße), die Detmolder Straße, die Borchener Straße, der Abschnitt Warburger Straße zwischen Fanny-Nathan-Straße und B 64 und die Benhauser Straße zwischen Berliner Ring und Karl-Schurz-Straße hoch belastet mit Verkehrs- mengen zwischen 16.900 Kfz / 24 h bis 31.800 Kfz / 24 h.

Verkehrsmengen zwischen 8.100 Kfz / 24 h und 14.800 Kfz / 24 h weisen die B 68, die L 755 bis Frankfurter Weg, der Frankfurter Weg und der Grüne Weg bis zur Breslauer Straße, ein Teil der Breslauer Straße, die K 37 ab Frankfurter Weg Richtung Wewer, die Rathenaustraße, die Riemekestraße zwischen Rathenaustraße und L 813, die Elsener Straße und Neuhäuser Straße ab Weierstraßweg, der Straßenzug Paderborner Straße-Von-Ketteler-Straße- Sander Straße bis Nesthauser Straße, der Straßenzug Wilhelmshöhe- Münsterstraße-Residenzstraße, der Straßenzug Fürstenweg-Dubelohstraße- Bielefelder Straße, die Detmolder Straße ab Steubenstraße stadtauswärts, der Straßenzug Löffelmannweg-Nordstraße,-Penzlinger Straße, die Benhauser Straße zwischen Dörener Platz und Hermann-Schwiete–Ring, der Hermann- Schwiete–Ring, die L 755 ab Karl-Schurz-Str. bis Benhausen, die Driburger Straße, die Leostraße-Warburger Straße zwischen Husener Straße und Von- Spee-Straße und der Dahler Weg zwischen L 755 und Brakeler Straße auf.

Dies sind vor allem die Verbindungsstraßen zwischen dem inneren und äuße- ren Straßenring und die weiterführenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.

Auf den übrigen Abschnitten des Untersuchungsnetzes liegt die Verkehrsstärke unter 8.000 Kfz / 24 h.

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29 Abbildung 19: DTV im Jahr 2006 in Kfz/24h

Quelle: Eigene Darstellung, Datengrundlage Stadt Paderborn.

Die Schwerverkehrsanteile (SV-Anteile) im Hauptstraßennetz innerorts betra- gen tagsüber überwiegend zwischen 2 % und 3,5 %. Auf den Bundesstraßen B 1 und B 64 sowie der Landesstraße L 813 (zwischen B 1 und B 64) liegt der SV-Anteil überwiegend bei 5-7 %. Die höchsten SV-Anteile mit über 7 % treten in folgenden Bereichen auf: auf der B 64 nordwestlich der Autobahn, auf der B 1 südwestlich der A 33 in Teilabschnitten, auf der Borchener Straße südlich der B 64, auf der Bahnhofstraße im Abschnitt Rathenaustraße bis Friedrich- straße, auf den Wohngebietsstraßen mit stärkeren Buslinienverkehren und im gesamten Autobahnabschnitt der A 33 (vgl. Abbildung 20).

Nachts ist die Verteilung der hochbelasteten Strecken grundsätzlich ähnlich.

Jedoch gehen die SV-Anteile in der Kernstadt auf unter 2 % zurück, während sie auf der A 33 und dem die Stadt umschließenden Bundesstraßenring sowie der L 814 (Gogrevenstraße) in weiten Teilen auf über 7 % ansteigen.

0 – 2.500

>2.500 – 5.000

>5.000 – 10.000

>10.000 – 15.000

>15.000 – 20.000

>20.000 – 35.000

>35.000

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Abbildung 20: SV-Anteil am Tag (6-18 Uhr) im Berechnungsnetz

Quelle: Eigene Darstellung, Daten Stadt Paderborn, Stand 2009.

Abbildung 21: SV-Anteil in der Nacht (22-6 Uhr) im Berechnungsnetz

Quelle: Eigene Darstellung, Daten Stadt Paderborn, Stand 2009.

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31

2.3 Auswertung der Daten zur Luftqualität

Für die Stadt Paderborn wurden die NOx- und PM10-Gesamtjahresemissionen des Straßenverkehrs streckenspezifisch berechnet28. Der Luftreinhalteplan der auf Basis dieser Berechnungen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entwirft, liegt noch nicht vor. Da für Paderborn derzeit nur flächendeckend Emissionsdaten und noch keine Immissionsdaten vorliegen, ist eine verlässli- che Bewertung der Situation, welche anhand von Immissionsgrenzwerten erfolgt, noch nicht möglich.

Die NOX- und PM10-Emissionen wurden bei den Berechnungen des LANUV für das Jahr 2006 streckenspezifisch für das Untersuchungsgebiet ermittelt. Die pro Tagesgruppe bestimmten stündlichen Emissionen wurden zu Jahreswerten aggregiert. Im Ergebnis wird deutlich, dass die schweren Nutzfahrzeuge überproportional zu den Abgasemissionen beitragen. Der Anteil für die NOx- Emissionen liegt bei 43 % und für die PM10-Abgasemissionen bei 25 %, bei einem Anteil der schweren Nutzfahrzeuge an der Fahrleistung von 3 %. 63 % der PM10-Emissionen werden durch Aufwirbelung und Abrieb verursacht.

Die Jahresemissionen für NOx und PM10 sind in Abbildung 22 und Abbildung 23 dargestellt. Daraus ist ersichtlich, dass die höchsten Emissionen an der Bun- desstraße B 64 v.a. westlich der Warburger Straße, der Bahnhofstraße und dem westlichen Altstadtring (Friedrichstraße, Paderwall, Heierswall) sowie an den innenstadtnahen Abschnitten der Detmolder Straße und der Neuhäuser Straße auftreten. Diese Emissionsdaten sagen aber nicht unbedingt etwas über die maßgeblichen Immissionen aus, deren Grenzwerte eingehalten werden müssen.

28 C. Schneider u.a. (Aviso GmbH): „Emissionsberechnungen im Rahmen der Aufstellung eines Luftreinhaltesplanes für das Plangebiet in Paderborn“, im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Aachen, August 2008.

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Abbildung 22: NOx-Jahresemissionen in kg/(a*km) im Analysejahr 2006

Quelle: C. Schneider u.a. (Aviso GmbH): „Emissionsberechnungen im Rahmen der Aufstellung eines Luftreinhaltesplanes für das Plangebiet in Paderborn“, im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Aachen, August 2008.

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33 Abbildung 23: PM10-Gesamt-Jahresemissionen in kg/(a*km) im Analysejahr 2006

Quelle: C. Schneider u.a. (Aviso GmbH): „Emissionsberechnungen im Rahmen der Aufstellung eines Luftreinhaltesplanes für das Plangebiet in Paderborn“, im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Aachen, August 2008.

In der europäischen Richtlinie 96/62/EG29 und ihrer Tochterrichtlinie

1999/30/EG30 wurden Grenzwerte für PM10- und NOx-Immissionen festgelegt.

Mit der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22.

BImSchV) wurden diese in nationales Recht umgesetzt. In der am 21. Mai 2008 in Kraft getretenen europäischen Richtlinie 2008/50/EG31, welche die beiden oben genannten Richtlinien ersetzt, werden die Grenzwerte für NOx und PM10

unverändert übernommen.

Der über eine Stunde gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid von 200 µg/m³ darf ab 1. Januar 2010 höchstens 18-mal pro Jahr überschritten

29 Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität.

30 Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft.

31 Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa.

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werden. Der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Stick- stoffdioxid beträgt 40 µg/m³. Auch dieser Wert gilt ab dem 1. Januar 2010. Für Benzol wurde mit der europäischen Richtlinie 2000/69/EG32 ein Grenzwert von 5 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt und ebenfalls mit der 22. BImSchV in nationales Recht umgesetzt. Dieser Wert darf ebenfalls ab dem 1. Januar 2010 nicht überschritten werden.

In einem Screening wurden die Bahnhofstraße und die Friedrichstraße als Bereiche hoher Luftschadstoffimmissionen identifiziert. Daraufhin wurden hier zwei Passivsammler eingerichtet, für die folgende Immissionsdaten als Jahres- mittelwerte für das Jahr 2008 vorliegen33:

Stickstoffdioxid:

Bahnhofstraße: 50 µg/m³

Friedrichstraße: 51 µg/m³

An beiden Standorten wird somit der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 40 µg/m³ überschritten.

Benzol:

Bahnhofstraße: 2,0 µg/m³

Friedrichstraße: 2,3 µg/m³.

Der über ein Jahr gemittelte Grenzwert von 5 µg/m³ wird an keiner der beiden Sammelstellen überschritten.

Für Partikel PM10 gelten seit dem 1. Januar 2005 ein über 24 Stunden gemittel- ter Grenzwert von 50 µg/m³, der maximal 35-mal im Jahr überschritten werden darf, und ein über ein Kalenderjahr gemittelter Immissionsgrenzwert von 40 µg/m³. In Paderborn liegen derzeit keine Daten zu PM10-Immissionen vor.

2.4 Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik

Da lärmmindernde Maßnahmen häufig auch andere Konflikte lösen, ist es sinnvoll auch die Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet zu analysieren und auf Überlagerungen mit lärmbelasteten Bereichen zu prüfen.

Von der Kreispolizeibehörde Paderborn wurden eine Liste der Unfallhäufungs- stellen (vgl. Tabelle 9) und die zugehörigen Unfalldiagrammskizzen der Einjah-

32 Richtlinie 2000/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

16. November 2000 über die Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft.

33 http://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/ber_trend/2008.htm, Zugriff 03.08.2009

(43)

Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011

35 reskarte für das Jahr 2008 und der Dreijahreskarte für die Jahre 2006-2008 zur

Verfügung gestellt. Berücksichtigt wurden alle Unfälle im Paderborner Stadtge- biet mit Ausnahme der Autobahn A 33. Abbildung 24 zeigt die Überlagerung der Unfallhäufungsstellen mit den lärmbelasteten Bereichen. Zur Verdeutlichung der Zuständigkeiten wird auch die Baulastträgerschaft mit dargestellt.

Die Unfallhäufungsstellen der Dreijahreskarte zeigen die Unfälle mit schweren Unfallfolgen mit verletzten oder getöteten Personen. Besonders schwere Unfälle mit Getöteten kommen im Stadtgebiet nur selten vor. Die Einjahreskarte bezieht sich auf Häufungen gleichartiger Unfälle. Der mit Abstand am häufigs- ten auftretende Unfalltyp im Stadtgebiet ist der Unfall im Längsverkehr gefolgt vom Abbiege-Unfall.

Es wird deutlich, dass vor allem auf dem Altstadtring und den von dort ausge- henden Radialen Überlagerungen von hoch lärmbelasteten Bereichen und Unfallhäufungen auftreten.

(44)

Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht

April 2011

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Abbildung 24: Unfallhäufungsstellen und –linien, Bezugsjahr 2008

Quelle: Eigene Darstellung, Datengrundlage Unfallhäufungsstellen 2008 Kreispolizeibehörde Paderborn, 31.12.2008.

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Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht April 2011

37 Tabelle 9: Unfallhäufungsstellen (UHSt) des Jahres 2008 im Paderborner

Stadtgebiet Legende Unfalltyp

1 Fahrunfall 2 Abbiege-Unfall

3 Einbiegen / Kreuzen-Unfall 4 Überschreiten-Unfall

5 Unfall durch ruhenden Verkehr 6 Unfall im Längsverkehr 7 Sonstiger Unfall

Nr. Straße

sonstige Bezeichnung/ Anschlussstelle /

Stationierung ufigster Unfalltyp UHSt 1 Jahr UHSt 3 Jahre

1 L 755 Halberstädter Straße 2 6 X X

2 L 755 Berliner Ring / Driburger Straße 6 X X

3 Heinz-Nixdorf-Ring Fürstenallee 6 X X

4 B 64

Salzkottener Straße / Auffahrt Richtung

Höxter aus Richtung Salzkotten kommend 1 X 5 B 64

Abfahrt zum George-Marshall-Ring aus

Richtung Höxter kommend 1 X

6 B 68

Warburger Straße zw. Haxtergrund und B

64, AS 11, Stat. 3,100 - 3,600 1 X

7 B 68 / B 64 3 X

8 L 755 / L 813 Südring / Warburger Straße 6 X

9 L 755 / K 38 Berliner Ring / Benhauser Straße 6 X

10 L 813

Münsterstraße zw. Römerstraße und

Residenzstraße, Stat. 0,200 - 0,700 6 X

11 K 38 Detmolder Straße / Steubenstraße 2 / 6 X

12 Bahnhofstraße Rathenaustraße 6 X

13 Dubelohstraße Heinz-Nixdorf-Ring, Auffahrt B 1 6 X

14 Driburger Straße Auf der Lieth 2 X

15 Marienloher Straße Mastbruchstraße X

16 Nordstraße Hermannstraße 3 X

17 L 755 Südring / Husener Straße 6 X

18 L 755 / K 38 Ludwigsfelder Ring / Dahler Weg 6 X

19 L 756

Bielefelder Straße zw. Dreihausen und Klausheider Straße, AS 16, Stat. 0,200 -

0,700 2 X

20 L 756 Dubelohstraße 6 X

21 L 813 Wilhelmshöhe 6 X

22 L 813 Elsener Straße / Paderborner Straße 6 X

23 L 813 Bahnhofstraße / Frankfurter Weg 6 X

24 K 7 / K 5 Von-Ketteler-Straße / Gesselner Straße 2 X

25 K 29 / B 1 Ausfahrt aus Richtung Bad Lippspringe 3 X

26 K 38

Herbert-Schwiete-Ring zw. Berliner Ring und

Detmolder Straße, AS 1, Stat. 0,200 - 0,700 1 X 27 K 38

Detmolder Straße zw. Brukterer Weg und Therese-Pöhler Weg, AS 1, Stat. 1,250 -

1,750 6 X

28 Am Westerntor 6 X

29 Neuhäuser Tor 6 X

30 Gierstor 6 X

31 Heierstor 6 X

32 Elsener Straße Erzberger Straße 3 X

Quelle: Unfallhäufungsstellen 2008, Kreispolizeibehörde Paderborn, 31.12.2008.

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Stadt Paderborn Aktionsplan zur Lärmminderung Bericht

April 2011

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2.5 Konfliktanalyse und Handlungsbedarf

Obwohl die Stadt Paderborn gesetzlich verpflichtet ist, nur im Zuge der Haupt- verkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz/a einen Lärmaktionsplan mit Konfliktanalyse und Handlungsbedarf aufzustellen, hat die Stadt Paderborn das gesamte Straßennetz untersucht.

Die im Kapitel 1.3 genannten Auslösewerte, bei deren Erreichen bzw. Über- schreiten Lärmschutzmaßnahmen in Betracht gezogen oder ergriffen werden sollen, werden in weiten Teilen des Hauptstraßennetzes überschritten. Da jedoch nicht in allen diesen Bereichen auch Menschen wohnen, muss zunächst nach Bereichen mit und ohne betroffene Bewohner unterschieden werden. Für den Entwurf von Maßnahmen ist es zudem wichtig Prioritäten zu setzen. Dabei sollen vor allem in den Bereichen Maßnahmen getroffen werden, wo diese besonders vielen Menschen zugutekommen und / oder wo sehr hohe Pegel- überschreitungen auftreten.

Bei der Ermittlung des Handlungsbedarfs erfolgt eine dreistufige Priorisierung in Bereiche höchster (1. Priorität), hoher (2. Priorität) und mittlerer Belastung (3. Priorität). Grundlage für diese Bewertung ist die Überlagerung der Lärmpe- gel mit der Einwohnerverteilung Paderborns bzw. mit der Flächenausweisung im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen. Als Lärmbelastungs- schwerpunkte kommen nur solche Gebiete infrage, die im Flächennutzungsplan oder in den Bebauungsplänen als Wohngebiet bzw. Mischgebiet ausgewiesen sind und die für den Gesamttag Lärmpegel von LDEN > 65 dB(A) aufweisen.

Tabelle 10: Bereiche mit hoher, höchster und mittlerer Straßenverkehrslärmbelastung im Pflichtnetz

Stadtteil Priorität Straße

Kernstadt 2 Borchener Straße im Abschnitt Frankfurter Weg bis Giselastraße

3 Berliner Ring im Abschnitt Driburger Straße bis Benhauser Straße

Schloss Neuhaus

2 A 33 im Abschnitt Römerstraße bis Verner Straße

Sande 3 Münsterstraße im Abschnitt Nesthauser Straße bis Auf dem Sandfelde und im Bereich Zum Holthof

Tabelle 11: Bereiche mit hoher, höchster und mittlerer

Straßenverkehrslärmbelastung außerhalb des vom Gesetzgeber her zu untersuchenden Straßennetzes

Stadtteil Priorität Straße Kernstadt 1 Friedrichstraße

Bahnhofstraße im Abschnitt Friedrichstraße bis Grunigerstraße

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