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Schutz ruhiger Gebiete

Im Dokument Aktionsplan zur Lärmminderung (Seite 107-113)

3. Priorität (mittlere

3.6 Schutz ruhiger Gebiete

Bei der Erarbeitung von Lärmaktionsplänen sind gemäß Artikel 8 Abs. 1b der Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG bislang nicht von Lärm betroffene Gebiete vorsorglich vor einer Zunahme des Lärms zu schützen und dadurch in einem ruhigen Zustand zu bewahren. Ziel ist es, die Gesundheit und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten. Grundsätzlich kommen als ruhige Gebiete alle Bereiche infrage, die keinem relevanten Verkehrs-, Indus-trie-, Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sind. Potentiell ruhige Gebiete sind in der Regel unbebaute, weitestgehend naturbelassene oder land- und forst-wirtschaftlich genutzte, großflächige, zusammenhängende Naturräume.

Mögliche Beurteilungskriterien

Für die Festlegung ruhiger Gebiete können akustische und nicht akustische Kriterien herangezogen werden. Neben den Immissionspegeln (LDEN, ggf. auch LNight) ist deshalb auch die Gebietsnutzung, eine Mindestgröße der schützens-werten Areale und die Lage des Gebietes von Belang.

Gemäß den LAI-Hinweisen66 zur Lärmaktionsplanung sollte bei ruhigen Gebie-ten in Ballungsräumen der „überwiegende Teil der Flächen eine Lärmbelastung LDEN ≤ 50 dB(A) aufweisen. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn in den Randbereichen ein Pegel von LDEN = 55 dB(A) nicht überschritten wird und keine erheblichen Lärmquellen in der Fläche vorhanden sind.“ Für ruhige Gebiete auf dem Land wird angegeben, Pegelwerte bis LDEN = 40 dB(A) als Anhaltspunkt zu wählen.

Für Paderborn wurden zunächst einmal alle Gebiete mit kartierten Pegelbelas-tungen von LDEN < 55 dB(A) ausgewiesen. Das Ergebnis wurde mit potentiell

66 Bund / Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz: „LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung“ gemäß UMK-Umlaufbeschluss 33/2007, Stand 25.03.2009.

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geeigneten Flächennutzungen aus der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) überlagert. Als potentiell geeignet wurden Flächen der folgenden Objekt-arten ausgewählt:

Friedhof (Objektart: 1180, 9410, 9420, 9430)

Wasser, Fluss, Altarm, Kanal, Bach, Graben, Natürlicher See, Stausee, Baggersee, anderer See, Teich / Weiher, Sumpf (Objektart: 2510 / 3410, 8100, 8130, 8200, 8400, 8500, 8610, 8620, 8650, 8690, 8800, 8900)

Gebäude- und Freifläche Erholung (Objektart: 2800)

Grünanlage, Park, Wildgehege (Objektart: 4200, 4210, 4240)

Kleingarten, Wochenendeplatz, Campingplatz (Objektart: 4260, 4270, 4300)

Ackerland, Streuobst, Spargel, Grünland, Streuobstwiese, Gartenland (Objektart: 6110, 6120, 6140, 6210, 6220, 6310)

Baumschule, Obstbaumanlage, Obststrauchanlage (Objektart: 6320, 6710, 6720)

Moor, Heide, Brachland (Objektart: 6500, 6600, 6900)

Laub-, Nadel-, Mischwald, Gehölz (Objektart: 7100, 7200, 7300, 7400) Die Abbildung 50 zeigt das Ergebnis dieser Überlagerung. Zu berücksichtigen ist dabei, dass im Osten der Stadt ein Abschnitt der B 64 und der L 937 (Neu-enbeken – Dahl) nicht kartiert wurde, so dass hier Annahmen für die Lärmsitua-tion getroffen wurden. Auch in den übrigen Flächen können sich weitere - nicht kartierte - Lärmquellen befinden, die Schallpegel von LDEN > 50 dB(A) hervorru-fen, wie beispielsweise nicht kartierte Straßen und Schienenwege sowie Gewerbe- oder Sportflächen.

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101 Abbildung 50: potentielle ruhige Gebiete unter Berücksichtigung des kartierten

Straßen- und Schienenverkehrslärms (Bereich LDEN ≥ 55 dB(A) weiß dargestellt) sowie geeigneter Flächen der ALK

Quelle: Eigene Darstellung, Datengrundlagen Stadt Paderborn.

In einem nächsten Schritt sollen nun konkrete ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Dabei sind Gebiete, die von der Bevölkerung kaum oder gar nicht zur Erholung genutzt werden, weniger schützenswert als diejenigen, die auch für die Bewohner von hoher Bedeutung sind. Es wird deutlich, dass potentiell geeignete ruhige Flächen vor allem in Stadtrandlagen vorhanden sind. Wichtig für die Bevölkerung es ist jedoch, in der Nähe der Wohngebiete ebenfalls ruhige oder zumindest ruhigere Rückzugsbereiche zu bewahren. Deshalb wird emp-fohlen, zu unterscheiden in

ruhige Gebiete im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie. Sie bestehen aus großen, zusammenhängenden Flächen mit LDEN ≤ 50 dB(A), die nicht durch verlärmte Bereiche getrennt oder durchschnitten werden.

innerstädtische Erholungsflächen, die relativ zur Umgebung geringe Lärm-pegel aufweisen, über eine hohe Aufenthaltsfunktion verfügen und in fuß-läufiger Entfernung zu Wohnstandorten liegen. Sie sollten eine gewisse Größe besitzen, um in ihrer Kernfläche deutlich geringere Lärmpegel als in ihrer Peripherie zu ermöglichen.

Bahnstrecke Straße

LDEN < 55 dB(A)

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Festlegung von konkreten ruhigen Gebieten in Paderborn

Folgende Bereiche werden zur Ausweisung empfohlen:

Ruhige Gebiete

das Paderquellgebiet und die Paderauen entlang der Pader

das Naturschutzgebiet Gottegrund

Bereiche des Naturschutzgebietes Krumme Grund

der Staatsforst

der zentrale Bereich des Forst Samtholz Wewer

Bereiche der Lippeniederung bei Sande (NSG)

Bereiche des Paderborner Stadtwaldes - das Waldgebiet Haxterholz

- das Waldgebiet Wilhemsberg in Schloss Neuhaus - das Waldgebiet Habichtsee in Schloss Neuhaus - das Waldgebiet Neuenbeken

Erholungsflächen

der Bürgerpark in der Südstadt an der Borchener Straße

das Gelände um die Fischteiche

der Riemekepark

der Niesenteich Park

der Schloss- und Auenpark

der Lippesee zwischen Schloß Neuhaus und Sande Diese Gebiete sind in Abbildung 51 dargestellt.

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103 Abbildung 51: ruhige Gebiete in Paderborn

Strategien zur Sicherung der Ruhe

Beim Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme des Lärms steht der Vorsor-gegedanke und nicht die Lärmsanierung im Vordergrund. Es ist darauf zu achten, dass die akustische Situation nicht durch Verkehrsverlagerungen oder die Anlage neuer Bebauung im direkten Umfeld verschlechtert wird. Der Lärmaktionsplan und die darin festgesetzten ruhigen Gebiete stellen dabei einen von mehreren Belangen des Umweltschutzes dar, welche nach

§ 1 BauGB gegeneinander abgewogen werden müssen. Damit steht die Lärmaktionsplanung gleichberechtigt neben anderen städtischen Planungen wie z.B. der Freiraum-, Verkehrs- und Stadtplanung. Es ergibt sich keine direkte Verpflichtung zur Umsetzung der darin vorgeschlagenen Maßnahmen.

Um ruhige Gebiete dennoch nachhaltig vor einer Zunahme des Lärms zu schützen, ist es notwendig und sinnvoll sie mit den Zielen der vorhandenen Planungen aus den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege abzustim-men. Grundsätzlich sind zum Schutz ruhiger Gebiete vor einem Anstieg des Lärms z.B. folgende Maßnahmen möglich:

Überprüfung von Stadt- und Verkehrsplanungen hinsichtlich ihrer Auswir-kungen auf die ruhigen Gebiete (z.B. Verlärmung, Zerschneidung)

Bahnstrecke Straße ruhiges Gebiet Erholungsfläche

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Vermeidung von Siedlungserweiterungen in ruhige Gebiete hinein

Sicherung und / oder Verknüpfung bestehender Naturräume zur Schaffung ruhiger Korridore die das Erleben mehrerer ruhiger Gebiete ermöglichen (z.B. Lippe-Auen-Renaturierungsprogramm)

Schaffung von Pufferzonen innerhalb der ruhigen Gebiete mit einer Nut-zungsstaffelung. So empfiehlt sich im Inneren ruhiger Gebiete eine Platzie-rung leiser Nutzungen wie bspw. Ruhebereiche und Liegewiesen. Nach au-ßen hin empfiehlt sich die Anordnung lauterer Nutzungen, wie z.B. Sport-wiesen, Gastronomie und Einrichtungen mit hoher Besucherfrequenz.

Prinzipiell kommen auch Maßnahmen in Frage, die ruhige Gebiete noch ruhiger machen, lärmerhöhende Maßnahmen in ihrem Umfeld kompensieren oder neue ruhige Gebiete schaffen. Somit lässt sich zu einer höheren Erholungsfunktion und Lebensqualität in der Stadt beitragen:

Maßnahmen zur Lärmminderung, wie sie auch im Rahmen der Lärmsanie-rung an bestehenden Verkehrswegen im Aktionsplan empfohlen werden, und

Lärmschutzmaßnahmen entlang angrenzender Lärmquellen, beispielsweise begrünter Lärmschutzwall, Lärmschutzwände.

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