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Archiv "Förderinitiative der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung – Ausschreibung der Förderung eines Projektes zum Thema: Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive „Privatisierung“) von Krankenhäusern auf die Qualität der Krankenve

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 3⏐⏐19. Januar 2007 A141

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Die Bundesärztekammer führt derzeit auf der Grundlage eines Be- schlusses des 108. Deutschen Ärztetags ein Programm zur Förde- rung der Versorgungsforschung durch1. Die Förderinitiative hat eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahren und zielt darauf, unter sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine verbesserte Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung aufzuzeigen. Parallel zu der bereits lau- fenden 1. Förderphase und noch vor der für Mitte 2007 geplanten Ausschreibung einer 2. Förderphase schreibt die Bundesärztekam- mer nun auf Beschluss des Vorstands die Förderung eines Projektes zu der im Folgenden skizzierten Forschungsfrage gesondert aus.

1. Forschungsfrage

Die Bundesärztekammer fordert zur Einreichung von Förderan- trägen für ein Forschungsvorhaben auf, mit dem die „Auswir- kungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive „Pri- vatisierung“) von Krankenhäusern auf die Qualität der Krankenversorgung (ambulante, Anschlussbehandlung und stationäre Versorgung) der Bevölkerung“ auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau analysiert werden sollen. Da die Um- setzung der Forschungsfrage sowohl hinsichtlich ihrer Operatio- nalisierung als auch hinsichtlich der heranzuziehenden Daten- quellen einige grundsätzliche methodische Fragen aufgeworfen hat, wurde durch den Vorstand der Bundesärztekammer eine Machbarkeitsstudie2in Auftrag gegeben. Bei der Projektkonzep- tion soll auf die Inhalte und Ergebnisse der Studie Bezug genom- men und auf das beabsichtigte Verfahren zum Umgang mit den aufgeworfenen Fragestellungen eingegangen werden.

Bei der Projektkonzeption sollte insbesondere auf folgende Aspekte Bezug genommen werden:

– Privatisierungsfolgen sollen anhand einer Analyse von Trä- gerunterschieden oder von Trägerwechseln untersucht werden. Es sind ggf. Kombinationen denkbar.

– Es ist ein Studiendesign erwünscht, bei dem – soweit mög- lich – auch Aussagen über die Auswirkungen von Krankenhaus- privatisierungen auf die berufliche Situation der Ärzte („Physi- cian Factor“) getroffen werden können. Grundlage hierfür könnte z. B. eine Analyse von Strukturdaten (Veränderungen des Perso- nalschlüssels, Weiterbildung usw.) sein.

– Es ist ein Studiendesign erwünscht, bei dem zusätzlich mög- liche Auswirkungen auf die ambulanten Versorgungsstrukturen und die Chancen bzw. Risiken für die Implementierung integrier- ter Strukturen untersucht werden.

– Es ist darzustellen, welche Grundgesamtheit bzw. welche Untersuchungseinheiten (z. B. Krankenhäuser der Maximalver- sorgung) der Analyse zugrunde gelegt werden und wie sich Kon- trollgruppen zusammensetzen sollen.

– Es ist darzustellen, anhand welcher Indikatoren die Qualität der Krankenversorgung und ggf. auf Privatisierungsfolgen zurückzuführende Veränderungen gemessen werden sollen.

– Es ist darzustellen, welche Datenquellen für die Analyse her- angezogen werden sollen und ob der Zugang zu den geplanten Daten gewährleistet ist. Die Wahl der Datenquellen sollte unter Berücksichtigung der in der Machbarkeitsstudie vorgenommenen Kommentierung begründet werden.

– Es ist darzustellen, wie der großen Varianz innerhalb der je- weiligen Trägerkategorien (öffentliche, freigemeinnützige und private Träger) und hier insbesondere innerhalb der zu untersu- chenden Kategorie „Private Trägerschaft“ angemessen Rechnung getragen werden kann.

Der Bundesärztekammer ist an einer – soweit es die erforderli- che Sorgfalt der Projektdurchführung im Hinblick auf die Qualität der Projektergebnisse zulässt – möglichst raschen Bearbeitung der Forschungsfrage gelegen.

2. Projektbegleitung

Die von der Bundesärztekammer geförderten Projekte werden durch einen Berichterstatter („Projektpaten“) aus dem Kreis der Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung oder dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer kontinuier- lich begleitet. Der Förderempfänger muss sich mit einer Berichts- pflicht gegenüber dem Berichterstatter und dem zuständigen Steuerungsgremium (Ständige Koordinationsgruppe Versor- gungsforschung) in Form von Zwischenauswertungen, Doku- mentationen und Auskünften, einverstanden erklären.

3. Förderempfänger

Antragsberechtigt sind Mitarbeiter aus universitären und außer- universitären Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Praxen, Krankenhäuser, Rehabili- tationskliniken, Institute) sowie Patientenorganisationen und Fachgesellschaften.

4. Förderzweck, Rechtsgrundlagen

Für die geförderten Vorhaben werden mit den Projektnehmern privatrechtliche Verträge geschlossen. Die Kostenkalkulation hat sich an den auf der Homepage der Bundesärztekammer abrufba-

ren Mustern zu orientieren3.

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Bekanntmachungen

FÖRDERINITIATIVE DER BUNDESÄRZTEKAMMER ZUR VERSORGUNGSFORSCHUNG Ausschreibung der Förderung eines Projektes zum Thema:

Auswirkungen unterschiedlicher Trägerstrukturen (inklusive „Privatisierung“) von Krankenhäusern auf die Qualität der Krankenversorgung der Bevölkerung

1vgl. hierzu auch das Rahmenkonzept der Bundesärztekammer unter http://www.bundes aerztekammer.de/page.asp?his=0.6.3289.3293

2Die Machbarkeitsstudie ist abrufbar unter http://www.bundesaerztekammer.de/down loads/VFAusschrMachbarkeitsstudie.pdf

3Muster für die Kostenkalkulation unter: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/

VFAusschrKostenkalkulation.pdf

(2)

A142 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 3⏐⏐19. Januar 2007

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

5. Fördervoraussetzungen

Projektleiter müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorar- beiten ausgewiesen sein. Sie müssen ihre Bereitschaft zur inter- disziplinären Zusammenarbeit und zur Akzeptanz eines vorha- benbegleitenden Beratungsangebots erklären.

Von der Förderung sind grundsätzlich Projekte ausgenommen, die bereits im Rahmen anderer Förderaktivitäten substanziell ge- fördert werden, es sei denn, durch klar bestimmte Kooperationen können wesentliche Teilaspekte besonders prägnant bearbeitet werden.

6. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Dem Projekt wird ein Zuschuss gewährt (Projektförderung). Ei- genleistungen und ggf. Kofinanzierungen sind klar voneinander abzugrenzen. Die Laufzeit des beantragten Projekts darf 3 Jahre nicht übersteigen. Die maximale Fördersumme aus Mitteln der Bundesärztekammer beträgt grundsätzlich 200 000A für die Dauer der gesamten Projektförderung. Kooperationen mit ande- ren Mittelgebern sind grundsätzlich erwünscht; sie sind in Art und Umfang offenzulegen.

7. Sonstige Förderbestimmungen

Der Förderempfänger muss sich verpflichten, sämtliche Ergeb- nisse zeitnah internationalen Zeitschriften mit Peer-Review- Verfahren und/oder den der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglichen wissenschaftlichen Medien zur Veröffentlichung nach Projekt- abschluss anzubieten (weitergehende Nutzungsrechte, insbe- sondere die frühestmögliche Information der Bundesärztekam- mer, werden im jeweiligen Fördervertrag geregelt).

8. Verfahren

8.1

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die zuständige Geschäftstelle der Bundesärztekammer.

Bundesärztekammer Dezernat VI

Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin

Tel.: 0 30/40 04 56-4 63 bzw. -4 67 Fax: 0 30/40 04 56-4 86

E-Mail: dezernat6@baek.de 8.2

Wir bitten Sie, Ihren aussagekräftigen Antrag vom vorgesehenen Projektleiter unterzeichnet bis zum 09. März 2007 postalisch in 5-facher Ausfertigung einzureichen. Zusätzlich ist der Antrag in bearbeitbarer elektronischer Form einzureichen. Nähere Anforde- rungen an den Inhalt des Antrags sind dem Anhang (s. u.) zu ent- nehmen.

Der Antrag ist in deutscher Sprache abzufassen und soll die zu- grunde liegenden Hypothesen und Ziele darlegen sowie das ge- plante methodische und inhaltliche Vorgehen beschreiben. Aus der Vorlage des Antrags können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

8.3

Aus den Förderanträgen werden durch die Ständige Koordinati- onsgruppe Versorgungsforschung Forschungsansätze mit über- zeugenden Konzepten ausgewählt. Diese werden nach abschlie-

ßender Prüfung dem Vorstand der Bundesärztekammer zur defini- tiven Förderentscheidung empfohlen.

Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung ih- res Antrags schriftlich informiert.

Anhang:

Die Anträge sollen folgende Angaben enthalten:

1. Name des Projektleiters und der beteiligten Wissenschaftler mit vollständiger Adresse (inkl. Telefon-, Telefax-Nr. und E- Mail-Adresse)

2. Thema des Antrags

3. Darstellung der Ziele und Hypothesen

4. eigene Vorarbeiten (für das Thema relevante Forschungspro- jekte und Publikationen)

5. Beschreibung des Arbeitsprogramms (Hauptzielgrößen, Me- thoden, Instrumente, Messparameter, Datenquellen)

6. Schätzung der beantragten Mittel, Eigenleistungen und ggf.

Kofinanzierung 7. Unterschrift(en) 8. Anlagen

– Literaturverzeichnis zum Untersuchungsthema (maximal fünf Titel, auch Fremdpublikationen)

– Kurzer tabellarischer Lebenslauf der beteiligten Wissen- schaftler mit den fünf wichtigsten eigenen Publikationen der letzten Jahre inkl. Angabe der Impactfaktoren

Berlin, 19. Januar 2007

Prof. Dr. med. Dr. h. c. J.-D. Hoppe Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. med. Dr. h. c. P. C. Scriba

Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats

7. Davoser Tage

15. bis 17. Februar

Veranstaltungsort: Kongresszentrum Davos, Promenade 92, CH-7270 Davos Platz

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Dr. phil. Sieg- fried Borelli, Dr. med. Christian Buol, Dr. med. Josias Mattli, Dr. med. Gregor Niedermaier, Dr. med. Walter Kistler (alle Davos)

Programm: Einzelvorträge, Kurse, Seminare, praktische Übungen und Workshops zu folgenden Themen: Rund um den Bewegungsapparat; praxisnahe Wundbehandlung; Ma- gen-Darm-Probleme; Asthmamanagement bei Kindern und Jugendlichen; Phytotherapie, Impfforum; Dermatologie im Wandel der Zeit (u. a.)

Organisation/Auskünfte: Annamarie Piacente, ufm Büel, CH-7247 Saas/Prättigau, Telefon: 00 41/81/4 13 01 50, Fax:

00 41/81/4 13 01 49, E-Mail: info@davosertage.ch )

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