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Archiv "Symposium „Telemedizin und Versorgungsforschung“ im Rahmen der Förderinitiative zur Versorgungsforschung der Bundesärztekammer" (28.01.2011)

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A 184 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 4

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28. Januar 2011 mit Wirkung zum 1. April 2011

Die Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen gemäß § 50 Bun- desmantelvertrag hat anstelle der 257. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 22. Dezember 2010 den nachfolgen- den Beschluss Nr. 932 gefasst:

Die Arbeitsgemeinschaft beschließt:

Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 Der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 werden aufgehoben.

Gültig ab 1. April 2011

Beschluss

der Partner des Bundesmantelvertrages anstelle der 117. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 22. Dezember 2010 zur Aufhebung der Beschlüsse

der Nrn. 101, 104 und 111 BMV-Ä

mit Wirkung zum 1. April 2011 Die Partner des Bundesmantelvertrages beschließen:

Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 101, 104 und 111 Die Beschlüsse der Nrn. 101, 104 und 111 werden aufgehoben.

Gültig ab 1. April 2011

Vorbehalt: Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner.  Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzen-

verband haben sich zur Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen sowie der Beschlüsse der Nrn. 101, 104 und 111 der Partner des Bun- desmantelvertrages zum 1. April 2011 verständigt.

Nach Änderung des Arzneimittelneuordnungsgesetztes (AMNOG), welches nach Artikel 1 Nr. 10 eine Aufhebung des § 73d SGB V zum 1. Januar 2011 vorsieht, werden die Gebührenordnungspo - sitionen 40865 bis 40868 des Abschnitts 40.17 des Kapitels 40 gestrichen. Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung ab 1. April 2011 die Überführung der Gebührenord- nungspositionen 40860 und 40862 des Abschnitts 40.17 für die Erst- und Folgeverordnung der spezialisierten ambulanten Pal - liativversorgung gemäß der Richtlinien des gemeinsamen Bun- desausschusses nach § 87b SGB V in die Gebührenordnungs - positionen 01425 und 01426 des Abschnitts 1.4 des EBM be- schlossen. Der notwendige Beschluss zur Streichung der betref- fenden Beschlüsse der Partner der Bundesmantelverträge nach den Nrn. 918, 921 und 927 sowie nach den Nrn. 101, 104 und 111 wurde durch diese zum 1. April 2011 schriftlich gefasst.

Die Gebührenordnungspositionen 40865 bis 40868 sind bereits ab dem 1. Januar 2011 nicht mehr berechnungsfähig, da die ge- setzliche Grundlage entfallen ist.

Bekanntmachung

Beschluss

der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen anstelle der 257. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) vom 22. Dezember 2010 zur Aufhebung der Beschlüsse der Nrn. 918, 921 und 927 der E-GO (Beschluss-Nr. 932)

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G

Mitteilungen

Die Beschlussfassungen anstelle der 112., 113., 114., 115. und 116. Sitzung der Partner der Bundesmantelverträge und die Be- schlussfassungen anstelle der 252., 253., 254., 255. und 256. Sit- zung der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der endgültigen Un- terzeichnung aller Mitglieder der Partner der Bundesmantelver- träge, der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen sowie den Spitzenverbänden der Krankenkassen veröffentlicht.

Zu diesen Beschlussfassungen sind die Unterschriftsverfahren abgeschlossen und somit der mitgeteilte Vorbehalt gegenstandslos.

Des Weiteren wurde eine Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Ver- einbarung“ (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen, vom 13.

Juli 2009, in Kraft getreten zum 1. Oktober 2009) mit Änderung zum 1. Januar 2011 unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung der Vertragspartner veröffentlicht. Das Unterschriftsverfahren ist ab- geschlossen und damit der Vorbehalt gegenstandslos. 

Mitteilungen

Aufhebung von Vorbehalten

Symposium

„Telemedizin und Versorgungsforschung“ im Rahmen der Förderinitiative zur Versorgungsforschung der Bundesärztekammer

am 16. Februar (Kaiserin-Friedrich-Stiftung, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin) Zunehmend werden telemedizinische Methoden in der Patientenver-

sorgung eingesetzt. In fast allen Fachgebieten werden diese neuartigen Versorgungsmodelle erprobt; teilweise haben sie bereits den Einzug in die Regelversorgung erreicht. Das Symposium „Telemedizin und Ver- sorgungsforschung“ befasst sich mit dem Einfluss telemedizinischer Verfahren auf die Versorgungssituation. Das Spektrum telemedizini- scher Verfahren soll hinsichtlich der Studienlage dargestellt werden, die Chancen und Risiken dieser Methoden sollen diskutiert werden.

Die Fortbildungsveranstaltung ist mit acht Fortbildungspunkten zer- tifiziert. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

Eine Anmeldung ist erforderlich unter www.bundesärztekammer.de.

Die Teilnahme ist nur im Rahmen der verfügbaren Plätze möglich.

Weitere Informationen bei der Bundesärztekammer, Dezernat Wis- senschaft und Forschung/Dezernat Telematik, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, Telefon: 030 400456-301; E-Mail: telematik@baek.de

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

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