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Archiv "VERGLEICH: Preis der (Presse)Freiheit" (09.10.1980)

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PERSONALBEDARF

Zum Beitrag von Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe „Entwicklungstendenzen des Personalbedarfs in der stationären Ver- sorgung", Heft 32/1980, Seite 1925:

Neubewertung der Bereitschaftsdienste

... Die gestiegene Arbeitsintensität des Krankenhauspersonals ist im Gegensatz zur Zahl von Betten und Pflegetagen (Mitternachtsstatistik!) gut an der sprunghaft gestiegenen Zahl von diagnostischen und thera- peutischen Eingriffen pro Patient sowie ihrer Komplexität und Dauer abzulesen.

Nachdrücklich unterstützen möchte ich die Aufforderung, daß diejeni- gen, die Kostendämpfung im Ge- sundheitswesen beschließen, den. Mut haben sollten, die Leistungs- dämpfung öffentlich zu verant- worten!

Zutreffend ist die Beschreibung des fast auf vollen Touren laufenden Rund-um-die-Uhr-Dienstes im „Be- reitschaftsdienst". Sie bedarf einer wesentlichen Ergänzung: Die ein- satzfreien Zeiten im „Bereitschafts- dienst" sind gefüllt mit Anspannung und Bereitschaftsverantwortung, sie sind keineswegs Freizeit (!). Mit der medizinischen Entwicklung hat sich der „Bereitschaftsdienst" qualitativ verändert, nicht nur quantitativ: Die- ser Dienst ist zu einer Arbeitsbereit- schaft geworden, die der Arbeitszeit zugerechnet werden muß. Er kann arbeitszeitrechtlich nicht mehr als

„Nicht-Arbeit" gelten. Folge: Durch- gehende Arbeitszeiten sind zu be- grenzen, zum Beispiel auf 24 Stun- den (oder 16 Stunden, vergleiche Clemens-Modell, DEUTSCHES ÄRZ- TEBLATT Heft 35/1978). Ein Verbot der 32-Stunden-Dienste (sogar bis zu 56!) ist auch wegen der Patien- tengefährdung durch übermüdetes Personal vorrangig und von öffent- lichem Interesse; dazu bedarf es eines gesetzlichen Arbeitszeit- schutzes.

Unverständlich ist mir, warum der Marburger Bund

a) immer noch den Weg der Verteue- rung der „Bereitschaftsdienste" be- schreiten will, um die Zahl zu sen-

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ken, wo doch im selben Artikel das Scheitern dieser Politik konstatiert wird;

b) nicht an die erste Stelle der For- derungen die Begrenzung der durchgehenden Arbeitszeit und die qualitative Neubewertung der „Be- reitschaftsdienste" rückt.

Damit würde man direkter die Pa- tientengefährdung durch übermü- detes Personal und die Gefahr von Regreßprozessen für das Personal abbauen, die Stellenvermehrung in kleinen Abteilungen in Grenzen hal- ten, die Krankenhausärzte und -schwestern/pfleger in den Genuß des heute bevorzugten Freizeitaus- gleichs bringen und — last not least — die Einkommensverluste geringer halten.

Dr. med. Gerhard Limbrock Kinderarzt

Hoheluftchaussee 114 2000 Hamburg 20

VERGLEICH

Zur Preiserhöhung des „Spiegel":

Preis der (Presse)Freiheit

Von Heft 36 an (1. September 1980) kostet der Spiegel in der Bundesre- publik 3,50 Mark. Das hat — laut Spiegel — seinen Grund, denn: „Nur eine gesicherte wirtschaftliche Un- abhängigkeit garantiert unabhängi- ge Information." So weit der Spie- gel. Nur eine gesicherte wirtschaftli- che Unabhängigkeit garantiert un- abhängige Ärzte. Wer Leistung ver- langt, muß diese auch bezahlen. In keinem Land dieser Erde ist ein staatliches Versicherungssystem

„rentabel". So weit wir Ärzte, wobei wir keineswegs so vermessen sind wie der Spiegel, 16,7 Prozent mehr zu verlangen, ausgehend von der letzten Heftpreiserhöhung 1978, und schon gar nicht von der 350prozenti- gen Preiserhöhung, gemessen am Heftpreis von 1 DM. Wie sagt der Spiegel doch so schön in seiner Hausmitteilung: „Pressefreiheit hat ihren Preis, besonders, wenn sie sich privatwirtschaftlich finanzieren muß." Und die ärztliche Freiheit?

Dr. med. Friedrich Luce 4782 Erwitte

Unfallchirurgie

legungen wertvolle Anregungen sein, sind jedoch nicht ohne weite- res auf das deutsche System über- tragbar.

Nach dem heute vorgeschriebenen Weiterbildungsgang beherrscht der Chirurg das orthopädische Fachge- biet meist noch weniger als der Or- thopäde die Chirurgie, in der dieser immerhin ein bis zwei Jahre seiner Weiterbildung tätig war; kann und soll man aber deshalb vom Orthopä- den erwarten, daß er auch für die Verletzungen der inneren Organe kompetent ist, zumal unsere ortho- pädischen Kliniken nur sehr selten auch räumlich im Bereiche der chir- urgischen Nachbardisziplinen lie- gen? Kann und soll der „Allgemein- chirurg" auch für sämtliche Kno- chen- und Gelenkverletzungen kom- petent sein?

Hier ist in Deutschland vielerorts die Unfallchirurgie vorhanden und oft genug erforderlich, ein Teilgebiet der Chirurgie, das sich schwer- punktmäßig der Verletzungen der Organsysteme annimmt, ein Teilge- biet, dessen Faszination und Be- rechtigung gerade eben in jenem Grenzgebiet zwischen Chirurgie und Orthopädie liegt. Es geht weder um die Verdienste, die einzelne Chir- urgen oder Orthopäden für ihre Fachgebiete errungen haben, und die nicht geschmälert werden sol- len, noch um Monopolansprüche ei- nes Fachgebietes — schon gar nicht eines Teilgebietes! — noch etwa um eine unkollegiale Abwertung einer anderen Arztgruppe, es geht schlicht und praxisbezogen um das gemeinsame und nicht gegeneinan- der gerichtete Bemühen aller Ärzte, eine möglichst gute Versorgung der Patienten zu erreichen.

Prof. Dr. med. B. Friedrich Direktor der

Unfallchirurgischen Klinik Zentralkrankenhaus St.-Jürgen-Straße 2800 Bremen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 41 vom 9. Oktober 1980 2435

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