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Archiv "Pille danach: Rezeptfreie Vergabe angestrebt" (13.02.2004)

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B

ei einer Teilöffnung der Krankenhäuser für ambu- lant zu erbringende speziali- sierte Leistungen und die Be- handlung bei besonderen Er- krankungen (§ 116 b SGB V) sowie einer befristeten Er- mächtigung für ambulante Leistungen bei Unterversor- gung (§ 116 a SGB V) wür- de der Aspekt der persönli- chen Arzt-Patienten-Bezie- hung außer Acht gelassen, hat die Bundesärztekammer kri- tisiert. Dagegen sei es sinnvoll, das Instrument einer persönli- chen Ermächtigung von Kran- kenhausärzten zur Erbrin- gung von bestimmten Leistun- gen gemäß § 116 a und b SGB V mehr als bisher zu nutzen.

Mit Blick auf die bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen sowie die Integrierte Versor- gung seien die Erwartungen

zu hoch geschraubt. Die mei- sten Krankenhäuser könnten keine zusätzlichen ambulato- rischen Leistungen überneh- men. Dazu seien sie weder personell noch von ihrer In- frastruktur her in der Lage.

Die Management-Gesell- schaften als Betreiber neuer medizinischer Versorgungs- zentren und Beteiligte der In- tegrierten Versorgung beur- teilt die Bundesärztekammer ebenfalls überwiegend nega- tiv. Es müsse berücksichtigt werden, dass die angestellten Ärzte der Direktionsgewalt ih- rer Arbeitgeber unterworfen sind und zum Teil nichtärztli- che Geschäftsführer über die Dienstobliegenheiten entschei- den. Die Krankenhäuser sei- en nach den gesetzlichen Vor- gaben zur Integrierten Versor- gung einem Verdrängungswett- bewerb ausgesetzt. Dadurch

könne sich das Arbeitsplatz- risiko der Klinikärzte und der angestellten Ärzte in Zentren erhöhen. Auch gebe es bei der Privatliquidation das Problem der persönlichen Leistungser- bringung als Voraussetzung für die Liquidationsmöglich- keit privater ärztlicher Lei- stungen. Dieses Erfordernis müsse auch in nichtärztlichen Management-Gesellschaften beachtet werden. HC

Klinische Prüfungen

Broschüre für Patienten

NRW-Gesundheitsdienst informiert über

Medikamentenprüfung.

A

ls Patient in einer Medika- mentenprüfung“ heißt ei- ne Verbraucherbroschüre des nordrhein-westfälischen öf- fentlichen Gesundheitsdien- stes. In der 30 Seiten umfas- senden Broschüre wird er- klärt, was klinische Prüfun- gen sind, welche Vor- und

Nachteile eine Teilnahme ha- ben kann und wie die Studie abläuft. Darüber hinaus er- fährt der Patient, welche Schutz-Standards für die Teil- nehmenden gelten, ob für die Teilnahme bestimmte Rechte oder Pflichten bestehen und welche Kontrollinstanzen es für klinische Prüfungen gibt.

Die Broschüre, die unter der Mitarbeit der Verbrau- cherzentrale Hamburg und mit Unterstützung der nord- rhein-westfälischen Ärztekam- mern entstanden ist, ist in fast allen NRW-Gesundheits- ämtern oder kreisfreien Städ- ten erhältlich. Sie kann außer- dem aus dem Internet unter www.loegd.nrw.de herunter- geladen werden. MM A K T U E L L

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 713. Februar 2004 AA377

Pille danach

Rezeptfreie Vergabe angestrebt

O

hne Rezept wird sie in 28 Ländern über den Apothekentisch gescho- ben. Anders hierzulande: Die „Pille da- nach“, das umstrittene Notfall-Verhü- tungsmittel mit dem Gestagen Levo- norgestrel (duofem®, Levogy-non®), ist in Deutschland verschreibungspflichtig.

Sie könnte aber in diesem Jahr freigege- ben werden. Dafür setzen sich zumin- dest viele Verbände ein, beispielsweise pro familia e.V. Der Ausschuss für Ver- schreibungspflicht von Arzneimitteln des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bonn, hat das Präparat bereits aus der Ver- schreibungspflicht entlassen. „Wir hof- fen, dass es bald zu einer gesetzlichen

Freigabe kommt“, sagte Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), bei einer Tagung in Berlin. Die BZgA, die sich seit Jahren mit der „Pille da- nach“ beschäftigt, will im März eine umfassende Studie vorlegen, die ge- meinsam mit dem Bundesgesundheits- und dem Bundesforschungsministeri- um erstellt wird.

D

ie Ergebnisse der Studie liegen zwar noch nicht vor, doch die Nachfrage nach Levonorgestrel dürfte auch in Deutschland hoch sein – überträgt man die Erfahrungen anderer europäischer Länder auf Deutschland. „Das Gesta- gen ist die Antwort auf ein wirkliches Bedürfnis“, beschreibt es die Pariser Gynäkologin Dr. Elisabeth Aubeny. In Frankreich, wo seit Juni 1999 die re- zeptfreie Abgabe per Erlass und seit Dezember 2000 per Gesetz erlaubt ist, greifen jeden Monat mehr als 85 000

Frauen auf das Verhütungsmittel zu- rück. Komplikationen seien dabei nicht bekannt geworden, berichtet Aubeny.

Ersetzt würden die regulären Verhü- tungsmethoden durch die „Pille da- nach“ nicht: Der Verkauf „normaler“

Kontrazeptiva steige sogar weiter an.

Die „Pille danach“ sei strikt von der

„Abtreibungspille“ zu unterscheiden, da sie lediglich die Ovulation verhinde- re, einer bereits eingenisteten Eizelle jedoch nicht schade, betonte Monika Häußler-Sczepan (pro familia).

B

ereits im Juli 2003 hat das BfArM die rezeptfreie Vergabe der „Pille danach“ befürwortet. Die Entschei- dung darüber liegt jedoch beim Ge- setzgeber. Sollte er der Freigabe zu- stimmen, muss die Rechtsverordnung noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Dort blockieren allerdings bisher Bay- ern, Baden-Württemberg und das Saar- land. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann Akut

Gesundheitsreform

Bundesärztekammer für persönliche Ermächtigung

Integrierte Versorgung birgt Gefahren durch

nichtärztliche Management-Gesellschaften.

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