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Archiv "Sterbehilfe: Dammbruch" (02.08.2004)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 31–322. August 2004 AA2141

S E I T E E I N S

D

er „Spiegel“ berichtete in sei- nem Heft 30 von den Aus- wirkungen des holländischen Eu- thanasiegesetzes. Eine Bildunter- schrift lautet: „Der allgemeine Trend geht zum sozialverträglichen Frühableben.“ Das steht da einfach so. Gegen Ende des Artikels er- fährt der Leser die Quelle. Der ehemalige Präsident der Bundes- ärztekammer Karsten Vilmar hatte vor Jahren den Begriff – ironisch – geprägt.

Vilmar löste damals einen lan- desweiten Empörungssturm aus.

Unisono verurteilten Politiker und Presse Vilmars Wortwahl, so als ha- be er sozialverträgliches Frühable- ben gefordert, obwohl das Gegen-

teil der Fall war. Vilmar sprach von der Empörung der Ertappten. Das führte zu weiterem Protest. Auf dem Deutschen Ärztetag 1999 in Cottbus gab sich die damalige Ge- sundheitsministerin, Andrea Fi- scher, eisig gegenüber dem aus dem Amt scheidenden Ärztetagspräsi- denten.

Heute kann, siehe „Spiegel“, eine solche Charakterisierung der Ster- behilfedebatte, aktuell in Holland, wie selbstverständlich in der Be- richterstattung zitiert werden. So ändern sich die Zeiten.

Am Beispiel Holland, aber nicht nur an diesem, sondern auch an Ent- wicklungen in unserem Land lässt sich im Übrigen ablesen, wie weit

der Meinungswandel hinsichtlich Sterbehilfe bereits gediehen ist. Das holländische Euthanasiegesetz, das den ärztlich assistierten Selbstmord eröffnete, hat in unserem Nachbar- land zu einem Dammbruch geführt und zudem die öffentliche Diskussi- on in Hollands Nachbarländern, einschließlich Deutschland, beflü- gelt. Die Erfahrungen aus Holland bestärken allerdings darin, die Ster- behilfe, ob durch Ärzte oder andere, strikt abzulehnen.

Sterbebegleitung, wie unlängst wieder in den Grundsätzen der Bun- desärztekammer beschrieben (DÄ 19/2004) ja, Euthanasie nein. Sozial- verträglich darf die nie (wieder) werden. Norbert Jachertz

Sterbehilfe

Dammbruch

Festbeträge

Pillenpoker D

as könnte sich in der Sommer-

pause als reizvolle Denksport- aufgabe eignen: Schaffen es die Arz- neimittelhersteller, so viel politischen Druck zu erzeugen, dass dem Ge- meinsamen Bundesausschuss (G-BA) schließlich nichts anderes übrig bleibt, als seinen Beschluss vom 20.

Juli über die Bildung einer Arznei- mittel-Festbetragsgruppe für Statine unter Einbeziehung patentgeschütz- ter Arzneimittel wieder aufzuwei- chen? Denn mit rund 900 Millionen Euro Umsatzvolumen und rund 10,5 Millionen Verordnungen jährlich geht es hier nicht um Peanuts: Die In- dustrie sieht (wieder einmal) den Forschungsstandort Deutschland ge- fährdet; der G-BA sieht dagegen keine andere Möglichkeit, das vom Gesetzgeber anvisierte Einsparvo- lumen von einer Milliarde Euro in der Arzneimittelversorgung herbei- zuführen. Bis zum Bundeskanzler

waren die Vertreter der pharmazeu- tischen Industrie in dieser Angele- genheit bereits vor der G-BA-Ent- scheidung vorgedrungen. Und die nach dem Treffen, an dem auch die Bundesgesundheitsministerin teil- nahm, formulierte Absichtserklä- rung, die Entscheidungsgrundlagen bei Bildung der Festbetragsgruppen noch einmal auf den Prüfstand zu stellen, stimmte sie zunächst hoff- nungsvoll, patentgeschützte Arznei- mittel weiterhin gesondert vermark- ten zu können (vgl. DÄ, Heft 30/2004).

Allerdings hatten sie es mit einem Ge- meinsamen Bundesausschuss zu tun, der unter Zugzwang steht. Unter keinen Umständen konnte er sich noch einmal so wie bei der Defini- tion chronischer Erkrankungen zur Begrenzung von Zuzahlungen oder bei der Ausnahmeliste weiterhin er- stattungsfähiger Medikamente von der Politik vorführen lassen. Die

Auswirkungen eines frühzeitigen Einknickens bei der Festbetragsre- gelung wären verheerend gewesen;

in der Öffentlichkeit hätte der mit großen Machtbefugnissen ausgestat- tete G-BA bereits in der Anfangs- phase seinen Kredit verspielt. Wohl nicht zuletzt deshalb fand der G-BA- Vorsitzende Rainer Hess nach der Festbetrags-Entscheidung deutliche Worte. Der G-BA habe trotz Einla- dung des Gesundheitsministeriums zu einem weiteren Gespräch schnell entschieden, weil er dem Eindruck entgegentreten musste, dass seine Normsetzung im Dialog mit der In- dustrie verhandelt werden könnte.

Rechtlich ist die G-BA-Entschei- dung nicht zu beanstanden; sie folgt den Vorgaben des GKV-Moderni- sierungsgesetzes. Man darf gespannt sein, mit welchem Griff in die Trick- kiste sich die Politik dieses Problems entledigt. Thomas Gerst

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