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Archiv "Pflege: Personalmangel" (17.10.2003)

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P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 4217. Oktober 2003 AA2705

W

urde noch vor etwa 15 Jah- ren für die bundesdeutschen Krankenhäuser der „Pflege- notstand“ ausgerufen und mit nur palliativ wirkenden Maßnahmen not- dürftig überwunden, so gibt es seit ge- raumer Zeit in den Krankenhäusern wieder einen Personalzusatzbedarf – nicht zuletzt infolge der Leistungs- verdichtung und der inzwischen auf 17 Millionen Patienten je Jahr gestie- genen Zahl der Krankenhauspatien- ten. Auch wegen des geänderten Arbeitszeitgesetzes resultiert nach

Schätzungen in den Krankenhäusern ein Zusatzpflegepersonalbedarf von rund 10 000 Fachkräften.

Noch mehr zeichnet sich auch im Bereich der Heim- und Altenpflege ein akuter Personalnotstand ab.Allein in den Altenheimen fehlen derzeit rund 20 000 Pflegefachkräfte. Eine gute Pflege nach den gesetzlich ver- schärften Qualitätsvorschriften in den rund 9 200 Altenheimen ist nicht gesi- chert. Der Missstand hat dazu geführt, dass oftmals die Personaldecke ge- streckt werden muss und nur noch der Mangel verwaltet wird. Die Pflege- fachkräfte erbringen Jahr für Jahr neun Millionen Überstunden. Allein in den Altenheimen sind nach Ermitt- lungen des Deutschen Instituts für an- gewandte Pflegeforschung, Köln, rund 3 600 Planstellen im Bereich Pflege nicht besetzt.Wegen der Neugründun- gen von vertragsverpflichteten Alten- heimen und Pflegeeinrichtungen er- gibt sich ein Zusatzpersonalbedarf von 400 Stellen. Hinzu kommt: Der Stress am Krankenbett und in der Pflege wächst schier ins Unendliche.

Die Folge: Ein Drittel der Pflegekräf- te war im vergangenen Jahr längerfri- stig krank, wesentlich häufiger und mehr als noch ein Jahr davor. Dass

hier etwas passieren muss und die Po- litiker aktiv werden müssten, darauf deuten auch die aktuellen Zahlen hin:

Heute gibt es rund 2,1 Millionen Pfle- gebedürftige. Davon werden rund 605 000 Pflegebedürftige in Heimen versorgt. Die Zahl der Senioren und multimorbiden Patienten, damit auch der Pflegebedürftigen, wächst in den kommenden Jahren sprunghaft. Die geburtenstarken Jahrgänge treten zu- nehmend in das Senioren- und Pflege- alter. Im Alter zwischen 60 und 65 Jahren beträgt die Pflegequote 1,6

Prozent. Bei Senioren über 80 Jahre hingegen hat der Anteil die Rate von 20 Prozent bereits überschritten. Ab dem 90. Lebensjahr sind mehr als 60 Prozent der Hochbetagten pflegebe- dürftig. Bevölkerungsstatistiker und Gerontologen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2040 um 50 Prozent steigen wird – bei der unrealistischen Annah- me eines unveränderten Gesundheits- und Pflegezustandes. Die Politik muss das zur Kenntnis nehmen. Schließlich hat der 3.Altersbericht der Kommissi- on des Deutschen Bundestages ein- dringlich darauf hingewiesen. Selbst wenn künftig die Bundesbürger gesünder würden, würden immer noch 2,6 bis 2,7 Millionen Pflegebe- dürftige auf qualifizierte Pflege ange- wiesen sein, so das Zentrum für Al- tersfragen, Berlin.

Immer mehr zeichnen sich Defizite in der Pflegeversicherung ab – 2003 voraussichtlich bereits rund 760 Mil- lionen Euro (Schätzungen der Tech- niker Krankenkasse). Die bisher noch vorhandenen Rücklagen schmelzen bald dahin. Die Pflegeversicherung wackelt, der bisher konstante Beitrags- satz von 1,7 Prozent kommt ins Rut- schen (nach oben).Dr. rer. pol. Harald Clade

K

KO OM MM ME EN NT TA AR R

Pflege

Personalmangel

liche Todesfall“ ist an die zuständige kantonale Behörde zu melden.

In Deutschland sind aktive Sterbehil- fe und Tötung auf Verlangen unzulässig.

Und dies soll jedenfalls nach Auffassung der Delegierten des Deutschen Ärzteta- ges auch so bleiben. Im Mai hatten sie in Köln in einem einstimmig verabschiede- ten Beschluss aktive Sterbehilfe und die Hilfe zur Selbsttötung abgelehnt. Die Schweizer Ärzteschaft begründet ihren Schritt mit der „Realität in der Schweiz“.

So sei nach § 115 Strafgesetzbuch die Beihilfe zum Suizid erlaubt, wenn sie nicht aus selbstsüchtigen Beweggrün- den erfolge, sagte die Generalsekretärin der SAMW, Dr. Margrit Leuthold. An- gesichts der veränderten Rechtslage würden Ärzte und Pflegepersonal in Al- ters- und Pflegeheimen „unvermittelt mit dem Suizidwunsch eines älteren Menschen konfrontiert werden“. Im Jahr 2001 hatte der eidgenössische Bun- desrat die Neuregelung gebilligt, wo- nach Bewohner und Patienten von städ- tischen Alten- und Krankenheimen in Zürich Suizid mithilfe einer Sterbehilfe- organisation begehen können.

Gefahr eines ethischen Dammbruchs

Die Empfehlungen sollen Leuthold zu- folge eine Hilfestellung bieten, wie mit dieser Situation umgegangen werden soll. Unumstritten ist die geplante Neu- regelung auch in der Schweiz nicht. So befürchten viele Ärzte und die Kirchen einen ethischen Dammbruch. In ihren – zurzeit noch geltenden – Richtlinien

„Ärztliche Betreuung sterbender und zerebral schwerstgeschädigter Lang- zeitpatienten“ aus dem Jahr 1996 hatte die SAMW noch festgehalten, dass die Beihilfe zum Suizid kein Teil der ärztli- chen Tätigkeit sei. Diese Richtlinien würden zurzeit revidiert und voraus- sichtlich im Spätherbst zur so genann- ten Vernehmlassung publiziert. Stellung- nahmen, auch kritische, würden durch- aus ernst genommen und berücksich- tigt, sagte Leuthold gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Gisela Klinkhammer

Die Richtlinien und Empfehlungen „Behandlung und Be- treuung von älteren pflegebedürftigen Menschen“ im In- ternet: www.aerzteblatt.de/plus4203

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