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Inhaltsverzeichnis. Pflege & Geld Mehr Wissen Pflege optimal finanzieren. Rund um das Gutachten. Finanzen in der Pflege EXTRA PFLEGE UND FINANZEN

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Inhaltsverzeichnis

Pflege & Geld

Mehr Wissen – Pflege optimal finanzieren

Rund um das Gutachten

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung? ... Seite 3 Wenn der Gutachter kommt ... Seite 4 Die 6 Module des Gutachtens – kurz erklärt ... Seite 6 Fragen an den Rechtsexperten ... Seite 7 Widerspruch lohnt sich ... Seite 8 Ergebnisse Pflegegutachten Fakten & Zahlen... Seite 9

Finanzen in der Pflege

Rente für pflegende Angehörige ... Seite 10 Pflege im Ausland – was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?... Seite 11 Was kostet eine Tagespflege? ... Seite 12 Elternunterhalt ... Seite 13 Leistungen der Krankenkasse ... Seite 15 Das neue Entlastungsbudget ... Seite 16 Bayern–das Landespflegegeld ... Seite 17

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3 Die Pflegeversicherung ist eine der Säulen der Sozialversicherung in Deutschland. Jeder Arbeitnehmer zahlt in die Pflegeversicherung ein und hat später im Alter ein Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung. Wie hoch die finanzielle Zuwendung ausfällt, hängt zum einen vom jeweiligen Pflegegrad und zum anderen von der Form der Pflege ab.

Keine Vollversicherung

Die Pflegeversicherung ist, wie andere Sozialversicherungen auch, keine sogenannte Vollversicherung. Das heißt, die Versicherten haben keinen Anspruch darauf, dass alle Kosten, die anfallen, komplett übernommen werden. Die Pflegeversicherung stellt vielmehr eine soziale Grundsicherung dar, wie das bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch der Fall ist. Vorgesehen sind nur Hilfsleistungen, die einen unterstützenden Charakter haben.

Eigenleistungen, die andere Träger erbringen, sind unter Umständen erforderlich, um den gewohnten Lebensstil zu erhalten.

Pflegegeld für die Betreuung zu Hause

Alle Menschen, die Pflege brauchen, sollten nach Möglichkeit selbst darüber entscheiden, welche Pflege für sie infrage kommt. Rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen entscheiden sich, nicht selten auch aus finanziellen Gründen, für die häusliche Pflege, die entweder von Angehörigen oder von ehrenamtlichen Helfern übernommen wird. Wenn das der Fall ist, dann besteht ein Anrecht auf Pflegegeld. Wie hoch das Pflegegeld ausfällt, richtet sich nach dem Pflegegrad und damit auch nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit.

Bei der häuslichen Pflege werden zwischen 125 Euro beim Pflegegrad 1 und 901 Euro beim Pflegegrad 5 bezahlt.

Wenn die Angehörigen keine Zeit für die Pflege haben oder wenn die Pflegebedürftigen keine Angehörigen mehr haben, aber in ihrem eigenen Zuhause gepflegt werden möchten, dann kann

ein professioneller Pflegedienst diese Aufgabe übernehmen.

Für die Pflege durch einen professionellen Pflegedienst sieht die Pflegeversicherung zwischen 125 Euro für den Pflegegrad 1 und 1.995 Euro für den Pflegegrad 5 vor.

Die vollstationäre Pflege

Für Menschen, die vollstationär in einem Pflegeheim ihren Lebensabend betreut werden, sieht die Pflegeversicherung ebenfalls unterschiedliche Leistungen vor, die sich am Pflegegrad orientieren. Auch hier gibt es für den Pflegegrad 1 125 Euro im Monat und für den höchsten Pflegegrad 5 bis zu 2.005 Euro von der Pflegeversicherung.

Den einheitlichen Eigenanteil sowie die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt der Pflegebedürftige selbst.

Wenn das Geld nicht reicht

Reichen die eigenen finanziellen Mittel dafür nicht

aus, stehen verschiedene

Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, allen voran die Sozialhilfe, die auf Antrag gewährt werden kann. Zunächst jedoch muss der Ehepartner der pflegebedürftigen Person

sein Vermögen und sein Einkommen beisteuern.

Gibt es diesen nicht oder sind auch dessen finanzielle Mittel erschöpft, besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in „gerader Linie”.

Das sind in der Regel die Kinder der pflegebedürftigen Person.

IM ÜBERBLICK

è Die Höhe der Versicherungsleistung ist vom Pflegegrad und von der Form der Pflege abhängig (ein professioneller Pflegedienst wird höher vergütet als die Pflege durch Angehörige).

è Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten.

è Anspruch auf Versicherungsleistung hat nur der Pflegebedürftige, nicht die pflegenden Angehörigen.

Pflege durch einen professionellen Pflegedienst

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Jeder, der Mitglied bei einer Krankenkasse ist, ist gleichzeitig auch bei der Pflegekasse

versichert. Grundsätzliches zur gesetzlichen Pflegeversicherung

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OPTIMALE VORBEREITUNG AUF DEN GUTACHTER

Luise K. ist 86 Jahre alt und lebt nach dem Tod ihres Mannes allein in einer kleinen Wohnung.

Bislang kam sie aufgrund der Unterstützung ihrer Tochter, die dreimal täglich bei ihr vorbeikam, noch gut zurecht. Doch seit einem leichten Schlaganfall benötigt sie nicht mehr nur beim Putzen und Einkaufen Hilfe, sondern auch beim täglichen Waschen und Anziehen. Auch eine Demenz zeigt sich schleichend. Zwar ist sie noch nicht so weit fortgeschritten, dass sie sich dabei selbst in Gefahr bringt – aber die Anfänge sind spürbar. Für eine intensivere Betreuung fehlt der berufstätigen Tochter jedoch die Zeit und ein Pflegedienst ist teuer. Deshalb muss Luise K. nun klären, ob sie Anspruch auf Pflegeleistungen hat.

Diese Aufgabe übernimmt ihre Tochter für sie.

Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades stellen

Um die erforderliche Unterstützung für die Pflege zu erhalten, stellt sie zunächst bei der zuständigen Pflegekasse ihrer Mutter einen Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrades. Die Pflegekasse beauftragt nun den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) damit, ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Der MDK ist der pflegerische und medizinische Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung.

Gutachter des MDK sind meist Pflegefachkräfte, Ärztinnen oder Ärzte, die überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Die sogenannte Pflegebegutachtung erfolgt immer dort, wo die Pflegebedürftigen leben. Dazu vereinbart der MDK einen Besuchstermin mit Luise K.

Wichtige Unterlagen zusammenstellen

Um gut auf diesen wichtigen Termin vorbereitet zu sein, kopiert Luise K.s Tochter alle Dokumente, die den Gesundheitszustand ihrer Mutter widerspiegeln, wie Medikamentenpläne, Arzt- und Krankenhausberichte sowie Entlassungspapiere des Krankenhauses und der Reha. Außerdem erstellt sie eine Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten und vermerkt, wie oft diese aufgesucht werden müssen und wie viel Zeit dafür benötigt wird. Sie weiß auch, dass Informationen über eventuelle weitere Erkrankungen ihrer Mutter, wie Allergien oder Diabetes, für den Gutachter hilfreich sind.

Seit einiger Zeit hat sie zudem ein Pflegetagebuch geführt. Darin hat sie alle Maßnahmen zur Grundpflege, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität, mit dem dazugehörigen Zeitaufwand dokumentiert. Auch alle Aktivitäten zur hauswirtschaftlichen Versorgung, wie Einkaufen, Kochen, Waschen oder das Reinigen der Wohnung, hat sie notiert. Sie schreibt auch auf, wann sie ihre Mutter bei einer Tätigkeit lediglich beaufsichtigt hat. Denn, auch das Anleiten und Beaufsichtigen (zum Beispiel beim Waschen) ist eine Pflegetätigkeit. Ebenfalls listet sie alle Hilfsmittel auf, die sie für die Pflege benötigt, wie z.B. Rollator, Toilettensitzerhöhung, Wegwerfwindeln, Einmalhandschuhe u.v.m.

Wenn der Gutachter kommt

Die richtige Vorbereitung ist schon die halbe Miete. Was wird geprüft, auf was kommt

es an?

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5 Die Pflegebedürftige auf den Besuchstermin vorbereiten

Im Vorfeld des Besuchstermins spricht Luise K.s Tochter ausführlich mit ihr über die anstehende MDK-Begutachtung, denn sie muss wissen, dass eine Begutachtung ansteht und dass es wichtig für die Einstufung in einen Pflegegrad ist, dass sie offen und ehrlich ihre Defizite zugibt. Es wäre falsch, die Situation zu beschönigen und Probleme aus Scham zu verharmlosen oder zu verschweigen.

So wird es dem Gutachter zum Beispiel schwerfallen zu glauben, dass sie sich nicht mehr alleine wäscht, wenn sie akkurat gewaschen und perfekt gekleidet vor ihm sitzt.

Häufig stellen Pflegebedürftige jedoch während des Besuches ihre Lebenssituation sehr viel positiver dar, als sie wirklich ist. Es ist nämlich leider so, dass die Pflegebegutachtung von vielen Betroffenen als Prüfung empfunden wird, die es zu bestehen gilt. Deshalbzeigen sie sich von ihrer besten Seite. Daher ist es ganz wichtig für Luise K.

zu wissen, dass der MDK nicht kommt, um festzustellen, welche Fähigkeiten zur Bewältigung ihres Alltags sie noch besitzt, sondern vielmehr dargestellt werden muss, was alles ohne fremde Hilfe nicht mehr funktioniert.

Der Gutachter ist da

Für Luise K.s Tochter ist es natürlich selbstverständlich, bei dem anstehenden Termin dabei zu sein. Dies ist zum einen ihr gutes Recht, zum anderen weiß sie, dass es von Vorteil ist, wenn jemand anwesend ist, der sich mit der Situation gut auskennt und dem der Pflegebedürftige vertraut. Dies entschärft dieoft belastende Situation. Außerdem kann sie dann auch eingreifen, wenn ihre Mutter ihre Lage besser darstellt, als sie tatsächlich ist.

Während seines Besuchs stellt der Gutachter Luise K. viele Fragen und lässt sich ein paar Dinge zeigen.

So will er zum Beispiel wissen, wo sie sich jeden Tag wäscht. Zudem wird er sie bitten, Treppen zu steigen, sich hinzusetzen und wieder aufzustehen.

Dabei kann er sehen, wie gut Mobilität und Orientierung sind. Einiges kann aber auch nur von ihrer Tochter geschildert werden, wie etwa die nächtliche Unruhe – ein Anzeichen für Demenz.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Ernährung.

Entscheidend ist dabei nicht die nötige Zubereitung des Essens, sondern das mundgerechte Zerkleinern und die Nahrungsaufnahme. Kartoffelbrei mit dem Löffel alleine zu essen ist vielleicht noch gut möglich, aber wie funktioniert es mit einem Stück Fleisch, das geschnitten, oder der Suppe, die auf dem

Löffel zum Mund geführt werden muss? Auch hier sollte nichts beschönigt werden!

Unterschiedliche Schweregrade zur Einstufung in Pflegegrade

Laut der neuen, seit 1. Januar 2017 gültigen MDK- Begutachtungsrichtlinien gibt es unterschiedliche Schweregrade zur Einstufung der Pflegebedürftigen: „selbstständig“, „überwiegend selbstständig“, „überwiegend unselbstständig“

und „unselbstständig“. Je nach dem Grad der Selbstständigkeit werden Punkte vergeben, die der Gutachter in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, notiert. Daraus ergibt sich die Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl am Ende der Begutachtung ist, desto schwerwiegender ist der Unterstützungsbedarf. Daraus folgt dann eine Empfehlung für einen Pflegegrad, den der MDK- Gutachter in seinem Gutachten notiert. Außerdem schlägt er darin Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation vor, gibt Empfehlungen über die Art und den Umfang von Pflegeleistungen und notiert Hinweise zu einem individuellen Pflegeplan. Das fertiggestellte Gutachten schickt er dann an die zuständige Pflegekasse.

Wie geht es nun weiter?

Innerhalb von fünf Wochen nach Antragstellung der Leistungen muss die Pflegekasse auf Grundlage der Ergebnisse der MDK- Pflegebegutachtung über den Pflegegrad und die Höhe der finanziellen Unterstützung oder über eine Ablehnung entscheiden. Der Einstufungsbescheid wird schriftlich zugestellt.

Als gesetzlich Versicherte hat Luise K. zudem ein Recht darauf, mit dem Bescheid von der Pflegekasse auch ihr MDK-Gutachten zu erhalten.

Das ist wichtig für einen eventuellen Widerspruch bei Ablehnung eines Pflegegrads oder einer zu niedrigen Einstufung.

Denn:

Fast jeder dritte Erstantrag auf Pflegebedürftigkeit wird zunächst abgelehnt oder zu niedrig beschieden.

Aber nicht nur das: Niedersachsens größter Sozialverband, der SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V., hat vor einiger Zeit ausgewertet, dass 51 Prozent aller angefochtenen Gutachten letztendlich neu bewertet worden sind.

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6 Dieser Widerspruch gegen den Entscheid der Pflegekasse kann innerhalb von vier Wochen schriftlich erfolgen. Zunächst reicht dafür ein formloses Schreiben, allerdings muss eine Begründung für den Widerspruch nachgereicht und die eigene Sicht einer fehlerhaften Beurteilung schlüssig und detailliert dargelegt werden. Die Pflegekasse prüft, ob dem Widerspruch stattgegeben wird und beauftragt dann den MDK mit einer erneuten Begutachtung.

Auf Basis der Einstufung in einen bestimmten Pflegegrad kann Luise K. nun entsprechende Leistungen ihrer Pflegekasse, wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen, in Anspruch nehmen.

Die 6 Module der Beurteilung

Der Gutachter macht sich ein Bild über die Pflegebedürftigkeit und inwieweit der

Pflegebedürftige seinen Alltag bewältigt. Bei der Beurteilung orientiert er sich an den folgenden Modulen:

Modul 1: Mobilität

Hier geht es um die Einschätzung, ob die Person körperlich dazu imstande ist, ohne fremde, personelle Unterstützung bestimmte Körperhaltungen einzunehmen. Die Zuhilfenahme von Hilfsmitteln wie Rollator oder ähnlichem gilt als selbstständig. Geprüft wird beispielsweise das Halten einer stabilen Sitzposition, Treppen steigen oder Positionswechsel im Bett.

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

In diesem Modul werden die geistigen Fähigkeiten bewertet. Hier wird geprüft, wie sich der Pflegebedürftige an Gesprächen beteiligt, wie die zeitliche Orientierung ist, das Verständnis von Zusammenhängen und Inhalten sowie auch das Erinnerungsvermögen.

Modul 3: Verhaltensweisen und Psyche

Hier geht es um die Verhaltensweisen als Folge von Gesundheitsproblemen, die immer wieder auftreten, und personelle Unterstützung benötigen. Beispiele hierfür sind Panikattacken, Wutanfälle oder auch Unruhezustände. Erfasst wird die Häufigkeit der benötigten Hilfe.

Module 4: Selbstversorgung

Dieses Modul wird am höchsten gewichtet. Der Gutachter prüft, wie selbstständig der Pflegebedürftige im Alltag ist und was alleine bewältigt werden kann: An- und Ausziehen, Essen, Trinken, Körperhygiene usw.

Modul 5: Umgang mit Krankheit und Therapie In diesem Modul wird die selbstständige Krankheitsbewältigung erfasst. Wie oft benötigt der der Pflegebedürftige Medikamente, Verbandswechsel oder auch Arztbesuche und wieviel zusätzliche Unterstützung wird dafür gebraucht?

Modul 6: Alltagsleben und soziale Kontakte Der Gutachter wertet, wie der Pflegebedürftige seinen Alltag meistert. Wie selbstständig kann der Tagesablauf gestaltet und geplant werden? Wie ist der Kontakt zu Freunden und Bekannten?

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7 Roman Kirschner ist Jurist und hat sich

spezialisiert auf Pflegethemen.

Es war viele Jahre im Bereich Gesundheits- und Pflegerecht als Anwalt tätig. Heute steht er Betroffenen als Berater zur Verfügung und beantwortet uns drei wichtige Fragen zum Thema „Widerspruchsverfahren bei der Einstufung in den Pflegegrad”.

Frage:

1.Was sind die häufigsten Fehler, die vorkommen, wenn das Gutachten nicht so ausgefallen ist, wie der Antragsteller es sich erhofft hat?

Die Antragsteller dürfen einen negativen Bescheid der Pflegekasse nicht als eine persönliche Niederlage sehen oder als eine Missachtung durch die Pflegekasse. Der Bescheid ist ein ganz nüchterner Verwaltungsakt, der auf Fakten basiert.

Demnach muss der Antragsteller der Pflegekasse Fakten liefern, die zu einer anderen Verbescheidung führen.

Die Antragsteller sollen sich zunächst das Gutachten kommen lassen und sorgfältig prüfen.

Am besten bespricht man das Gutachten mit dem Hausarzt und einer fachkundigen Pflegefachkraft.

Kommt eine fachkundige Person zu dem Ergebnis, das Gutachten gibt den Zustand des Pflegebedürftigen nicht richtig wieder, sollte unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.

Die Frist hierzu beträgt einen Monat ab dem Zugang des Bescheids. Der Widerspruch kann fristwahrend ohne eine Begründung eingereicht werden, sofern das Gutachten noch nicht vorliegt oder von einer fachkundigen Person noch nicht geprüft worden ist.

Der Antragsteller muss der Pflegekasse Fakten liefern. Das ist das Einzige, was zählt. Die persönliche Belastung findet leider keine Beachtung.

2. Es kommt ja immer wieder vor, dass eine Höherstufung des Pflegegrades trotz Verschlechterung des Gesundheitszustandes abgelehnt wird. Wann kann der Antragsteller erneut einen Antrag stellen?

Hierzu gibt es keine Frist. Es sollte jedoch eine medizinisch-pflegerische Veränderung eingetreten sein. Auch hier empfiehlt sich wieder die enge Abstimmung mit dem Hausarzt und der fachkundigen Pflegefachkraft sowie eine gezielte Beratung.

3. Macht eine Anfechtung des Gutachtens Sinn?

Wie hoch sind die Chancen, dass man dabei Erfolg hat?

Eine Anfechtung macht immer dann Sinn, wenn das Gutachten nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Eine Einschätzung hierzu durch die begleitenden Fachkräfte ist absolut hilfreich.

Roman Kirschner

Rechtsexperte für Gesundheitsthemen & Pflege

3 Fragen, an de n Rechtsexpert en

ROMAN KIRSC HNER

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8 Bei vielen überwiegt die Enttäuschung und Verzweiflung, wenn der Antrag auf einen Pflegegrad abgelehnt wurde oder man mit dem zugeteilten Pflegegrad nicht einverstanden ist.

Knapp ein Drittel der Erstanträge wird abgelehnt oder zu niedrig eingestuft. Bei Anträgen auf höhere Pflegeleistungen werden ca. 50 Prozent abgelehnt.

Doch man kann sich wehren und Widerspruch einlegen.

Lohnt sich ein Widerspruch?

Allein 2017 war jeder zweite Widerspruch gegen die Pflegegrad-Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgreich. Die Gutachter empfahlen in knapp 30 Prozent der Widersprüche einen anderen Pflegegrad. Bei ungefähr einem Viertel der Pflegebedürftigen hatte sich inzwischen der Hilfebedarf verändert.

Warum legen nur so wenig Betroffene Widerspruch ein?

Bei mehr als 1,6 Millionen Pflegegutachten legen nur knapp sieben Prozent der Betroffenen Widerspruch ein. Für viele Patienten und Pflegebedürftige sind die Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen nicht transparent genug. Viele haben auch Angst vor dem Aufwand eines Widerspruchverfahrens und dessen Komplexität.

Wie lege ich Widerspruch ein?

Der Widerspruch muss innerhalb einer Frist von einem Monat eingelegt werden. Hierfür reicht ein kurzes Schreiben, dass man dem Bescheid widerspricht. Wichtig ist, dass sich der Widerspruch formal gegen den Bescheid der Pflegekasse wendet und nicht gegen das Urteil.

Die Begründung zum Widerspruch kann nachgereicht werden.

Wie begründe ich den Widerspruch?

Bei der Begründung des Widerspruchs muss die Form gewahrt und nicht emotional argumentiert werden. Selbstverständlich ist man persönlich sehr betroffen, sollte sich allerdings beim

Widerspruch an die Fakten halten. Man muss begründen, warum mehr Pflege erforderlich ist, als im Gutachten angegeben wurde. Hierfür empfiehlt es sich, das Gutachten Punkt für Punkt durchzugehen und beispielsweise ärztliche Atteste beizufügen.

Vannessa Aulbach – Online- Pflegeberaterin bei PFLEGE.PRO hat folgenden Mustertext für Sie

bereitgestellt.

Beispiel eines Widerspruchsschreibens

Den neuesten Meldungen zufolge, ist jede zweite Einstufung in den Pflegegrad falsch. Zum einen, weil Gutachter dem Widerspruch folgten, und zum anderen, weil sich der Zustand der zu Pflegenden in der Zwischenzeit verschlechtert hatte.

Falscher Pflegegrad? Widerspruch lohnt sich!

(9)

9 Seit dem 01. Januar 2017 ist ein neues Verfahren gültig, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Davon profitieren besonders Menschen mit psychischer Erkrankung. Aber es gibt auch Verlierer, sagt Expertin Vanessa Aulbach.

Immer wieder gibt es Stimmen, die beklagen, dass Menschen mit körperlicher Behinderung, wie beispielsweise mit einer Parkinson- Erkrankung, sich durch das neue System benachteiligt fühlen.

Was meint Vanessa Aulbach dazu?

„Das neue Begutachtungsassessment(NBA) bewertet die Durchführung einer Handlung als selbstständig, auch wenn sie unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln erfolgt. Leider gibt es bei Reformen immer „Gewinner“ und „Verlierer“.

Trotzdem, ist das Ganze individuell je nach Modul zu betrachten. Es ist durchaus möglich, dass ein Rollstuhlfahrer beispielsweise bei der Mobilität weniger Punkte erhält, dafür aber bei einem anderen Modul wiederum mehr Punkte als nach dem alten System. Aber ja, letztlich kann das schon passieren. Unter Umständen können dem ein oder anderen an der Stelle schon Punkte verloren gehen.“

Insgesamt bezogen im Jahr 2017 3.400.566 Pflegebedürftige Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon wurden rund 2,6 Millionen zu Hause und rund 831.776 in stationären Einrichtungen gepflegt.

Wo wird es nach Inkrafttreten des PSG II geregelt?

§§ 14, 15 SGB XI

sowie Anlage 1 und 2 zu § 15 SGB XI

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, neues

Begutachtungsinstrument und Pflegegrade sowie Einzelpunkte und Bewertungssystematik des neuen Begutachtungsinstruments.

ambulant 76%

stationär 24%

Gesamtzahl Leistungsbezieher 2017

ambulant stationär

Ergebnisse Pflegegutachten – Fakten & Zahlen

(10)

10 Gibt es eigentlich eine Rente für Pflegende? Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Beiträge zur Rentenversicherung von der Krankenkasse bzw. der Pflegekasse übernommen. Dies geschieht beispielsweise, wenn pflegende Angehörige ihre Berufstätigkeit ganz oder teilweise aufgeben müssen, um die Pflege zu gewährleisten. Wer einen Familienangehörigen im häuslichen Umfeld pflegt, sollte daher prüfen, ob er nicht Anspruch auf eine Rentenbeitragszahlung durch die Pflegekasse hat. Zahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge weiter, so ist sichergestellt, dass die Beitragsjahre für die Rente, auch bekannt als Rentenpunkte, fortgeführt werden und sich die Rente entsprechend erhöht.

Für wen übernimmt die Pflegekasse die Rentenbeitragszahlungen?

Folgende Voraussetzungen müssen nach dem Pflegestärkungsgesetz erfüllt sein, um einen Anspruch auf die Rentenbeitragszahlungen durch die Pflegekasse zu haben:

ü Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.

ü Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden.

ü Die wöchentliche Pflegezeit beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche verteilt auf zwei Tage.

ü Der MDK muss bei der Begutachtung festlegen, dass die Pflegezeit von mindestens 10 Stunden pro Woche erfüllt ist.

ü Werden mehrere Personen gepflegt, können die Pflegezeiten addiert werden (Additionspflege).

ü Der pflegende Angehörige darf kein Geld für die Pflege erhalten und nebenbei maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Wie stelle ich einen Antrag auf Rentenbeitragszahlung?

Wenn Sie die oben genannten Anforderungen erfüllen, können Sie sich den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ bei Ihrer Krankenkasse, der Pflegekasse oder auch der zuständigen Rentenversicherung holen. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen – es reicht die Beantwortung des Fragebogens.

Den Fragebogen können Sie auch hier bei der Deutschen Rentenversicherung downloaden.

(Verlinkung: http://www.deutsche-

rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/2 04984/publicationFile/1900/2009_12_28_pflegep ersonen_anlage1_pdf.pdf)

Als pflegender Angehöriger fragt man sich, wer die Rentenbeiträge zahlt, während man einen Angehörigen pflegt. Wir haben alles Wissenswerte zusammengefasst.

Rente für pflegende Angehörige

Info

Was versteht man unter Additionspflege?

Unter Additionspflege werden die Pflegefälle zusammengefasst, die von einer Pflegeperson betreut werden. Beispielsweise wenn man beide Elternteile zu Hause pflegt oder auch die eigene Mutter und den Schwiegervater, auch wenn diese in unterschiedlichen Haushalten leben. Wer zwei oder mehrere Personen pflegt, hat die Möglichkeit, die Stunden, welche er für die Pflege aller Personen benötigt, zusammenzufassen.

Dies ist wichtig, um die Mindestanforderung von 10 Stunden Pflegezeit pro Woche für die Rentenbeitragszahlung zu erfüllen.

(11)

11 Viele Senioren wünschen sich einen Teil des

Jahres im sonnigen Süden zu verbringen oder möchten zu ihren Kindern ins Ausland ziehen.

Doch was passiert, wenn man im Ausland pflegebedürftig wird oder ist? Wer übernimmt dann die Kosten?

Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?

Wer ins Ausland geht, bekommt nicht immer alle Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Dauert der Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr werden die Leistungen der Pflegekasse weiter bezahlt und man kann das Pflegegeld sowie die Sach- und Kombinations- leistungen weiter beanspruchen. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob der Aufenthalt im europäischen Ausland oder in Übersee stattfindet.

Wer beabsichtigt, Pflegesachleistungen weiter zu beanspruchen, muss im Ausland von einer Pflegekraft begleitet werden, die bei einem Pflegedienst arbeitet oder ein Vertragsverhältnis mit der Pflegekasse hat.

Was passiert bei einem Auslandsaufenthalt über sechs Wochen?

Wer plant, länger als sechs Wochen pro Kalenderjahr im Ausland zu leben, bekommt das Pflegegeld weiterhin gezahlt, wenn sich der Pflegebedürftige in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz aufhält.

Sachleistungen werden bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht erbracht.

Auch der Anspruch auf die Verhinderungspflege erlischt bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Wochen. Ebenso die Zahlung der Pflegehilfsmittel, was bedeutet, dass beispielsweise die Reparatur des Rollators oder Ähnliches nicht übernommen werden.

Wer zahlt ein Pflegeheim im Ausland?

Da die Kosten für das Pflegeheim in manchen Ländern weit unter den Kosten für Pflegeheime in Deutschland liegen, liebäugeln Familien mit dieser Alternative. Doch es ist Vorsicht geboten, denn was auf den ersten Blick günstiger erscheint, kann schnell zur Kostenfalle werden. Die deutsche Pflegeversicherung ist nicht verpflichtet, die Pflege im Ausland zu bezahlen. Bei einem Leben im europäischen Ausland zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich das Pflegegeld aus.

Wer mit dem Gedanken spielt, sich im Ausland pflegen lassen zu wollen, sollte sich rechtzeitig über eine private Pflegeversicherung informieren, denn die private Pflegeversicherung zahlt meistens unabhängig vom Wohnsitz des Versicherten. Die Rente des Pflegebedürftigen wird weiterhin voll ausgezahlt, solange die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten bleibt.

Pflege im Ausland – Was zahlt die

gesetzliche Pflegeversicherung?

(12)

12 Die Tagespflege soll die pflegenden Angehörigen entlasten und dem Pflegebedürftigen weiterhin sein gewohntes Umfeld und seine Lebenssituation erhalten. Bei der Tagespflege befinden sich die Pflegebedürftigen tagsüber in speziellen Tagespflegestätten, die sich um den Pflegebedürftigen kümmern und darüber hinaus auch verschiedene Therapie- und Freizeitangebote anbieten.

Wie finanziert sich die Tagespflege?

In der Pflegeversicherung ist ein monatliches Budget für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 vorgesehen, mit dem die Leistungen der Tagespflege finanziert werden können. Das Budget für den jeweiligen Pflegegrad beträgt pro Monat für

ü den Pflegegrad 2: 689,00 € ü den Pflegegrad 3: 1298,00 € ü den Pflegegrad 4: 1612,00 € ü den Pflegegrad 5: 1995,00 €

Diese Beträge sind ausschließlich für die Tagespflegegedacht und können nicht für andere Angebote genutzt oder anteilig als Pflegegeld beansprucht werden.

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.

Wie setzen sich die Kosten für die Tagespflege zusammen?

Zum einen kommen die Kosten für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird, zum Tragen. Diese Kosten werden bis zur Obergrenze des Budgets (siehe Auflistung oben) von den Pflegekassen übernommen.

Die Kosten für die Verpflegung müssen vom Tagespflegegast selbst übernommen werden. Die Kosten hierfür variieren je nach Anbieter.

Fallen Transportkosten für mich an?

Wenn der Pflegebedürftige nicht alleine oder durch Angehörige zur Tagespflege gebracht werden kann, bieten viele Tagespflegeheime einen Transportdienst an. Die Kosten für diesen Transportdienst werden mit der Pflegekasse abgerechnet. Bei vielen Einrichtungen sind die Kosten für den Transportdienst mit in der Tagespauschale enthalten. Wird dieser Service nicht in Anspruch genommen, reduziert sich die Pauschale um den entsprechenden Faktor.

Wer beispielsweise ein Taxi für den Transport zum Tagespflegeheim bucht, muss dieses privat bezahlen. Die Fahrtkosten zur Tagespflege sind grundsätzlich Bestandteil der Leistungen der Tagespflege, die über die Einrichtung mit den Pflegekassen abgerechnet werden können.

Die Kosten für Krankentransporte werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen: Es muss eine zwingend medizinische Notwendigkeit vorliegen und diese muss vom behandelnden Arzt mit einer ärztlichen Verordnung bescheinigt werden. Da es sich bei der Tagespflege nicht um eine medizinisch notwendige Therapie handelt, werden die Fahrtkosten nicht durch die Krankenkassen erstattet. Es besteht die Möglichkeit, die Fahrtkosten über die Betreuungsleistungen nach § 45 b Sozialgesetzbuch XI abzurechnen. Diese Abrechnung ist nur dann möglich, wenn die Betreuungsleistungen nicht bereits anderweitig für die Tagespflege, beispielsweise für Unterkunft oder Verpflegung, abgerechnet werden. Wer auf einen Fahrservice angewiesen ist, sollte sich daher am besten ein Tagespflegeheim mit entsprechendem Transportdienst suchen, bei dem die Kosten für diesen Service in der Tagespauschale enthalten sind.

Die Tagespflege kann eine hervorragende Ergänzung zur Pflege zu Hause sein. Seit Januar 2017 gibt es dafür auch ein eigenes Budget, das auf das Pflegegeld angerechnet wird.

Tagespflege: Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

(13)

13 Heute ist es selten, dass Familien mit mehreren Generationen an einem Ort leben. Aus diesem Grund ist es schwieriger geworden, pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.

Entsprechend steigt die Anzahl der Menschen, die in Pflegeheimen untergebracht werden oder häusliche Pflege in Anspruch nehmen müssen.

Diese professionelle Betreuung kostet aber oftmals mehr, als der Pflegebedürftige selbst bezahlen kann.

Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern

Reichen neben den eigenen Einkünften des Pflegebedürftigen die Leistungen aus der Pflegeversicherung, wie Pflegegeld oder Pflegewohngeld, nicht aus, muss zunächst der Ehepartner sein Vermögen und sein Einkommen beisteuern. Gibt es diesen nicht oder sind auch dessen finanzielle Mittel erschöpft, übernimmt auf Antrag das Sozialamt die Differenz. Diese Kosten werden dann allerdings von den Angehörigen des Pflegebedürftigen zurückgefordert, denn es besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in

„gerader Linie“. Das sind in der Regel die Kinder des Pflegebedürftigen. Diese müssen, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, für den Unterhalt der Eltern sorgen – selbst dann, wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war.

Nur in seltenen Ausnahmefällen entfällt die Unterhaltsverpflichtung, so zum Beispiel, wenn der Pflegebedürftige seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen grob vernachlässigt hat.

In welchen Fällen und wie viel müssen die Kinder zahlen?

Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen, Vermögen und ihrer familiären Situation ab. All dies müssen sie gegenüber dem Sozialamt offenlegen. Gibt es mehrere Geschwister, wird bei allen geprüft, inwieweit sie einen Beitrag zum Unterhalt der Eltern leisten können. Ist jedoch nur eines von mehreren Kindern leistungsfähig – und damit unterhaltspflichtig – liegt die Last allein bei diesem.

Bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrags wird, abhängig von bestimmten Faktoren, wie Gehalt, Wohnsituation, Anzahl und Alter der Kinder oder Aufwendungen für die private Altersvorsorge, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen um gewisse Freibeträge reduziert. Dieser verbleibende Betrag ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.

Die Hälfte dieses Betrages wird als Unterhalt festgelegt.

Welche Ausgaben können sich

Unterhaltspflichtige anrechnen lassen?

Nicht für den Elternunterhalt ausgeben müssen die Kinder ihr Einkommen und Vermögen, wenn sie dadurch Gefahr laufen, ihren eigenen Unterhalt nicht mehr bestreiten zu können. Zu diesem Zweck gibt es das sogenannte Schonvermögen.

Zum Schonvermögen gehört alles, was die Rechtsprechung dem Unterhaltspflichtigen zur Sicherung seines eigenen Lebensunterhalts, zum Beispiel für Miete, Nahrungsmittel usw., zugesteht.

Elternunterhalt

Wenn das Geld für die Pflege nicht reicht

(14)

14 Im Folgenden werden weitere Beispiele für

Ausgabenaufgelistet, die zusätzlich vom Einkommen abgezogen werden können:

ü Ausbildungs- und Studienkosten der Kinder ü Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sowie weitere

berufsbedingte Aufwendungen ü Rücklagen für ein neu anzuschaffendes

Fahrzeug, das für die Fahrt zur Arbeit benötigt wird

ü Fahrtkosten zum Pflegeheim

ü Kosten für Hobbys des Unterhaltspflichtigen sowie des Ehepartners oder der Kinder ü Kosten für Kinderbetreuung

ü Kosten für Urlaub

ü Unterhaltszahlungen an Ex-Partner, Kinder oder Kindeskinder

ü Zins- und Tilgungszahlungen für vor der Entstehung der Unterhaltspflicht eingegangene Kredite

Diese Ausgaben verringern das Nettoeinkommen, welches die Berechnungsgrundlage für die Zuzahlung ist. Je mehr Ausgaben das unterhaltspflichtige Kind also hat, desto weniger muss es letztendlich selbst zuzahlen.

Ebenso können 5 Prozent des Bruttoeinkommens, das im gesamten Erwerbsleben erwirtschaftet wurde, für die Altersvorsorge aus sozialversicherungs-pflichtiger und 25 Prozent aus nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgezogen werden. Dies gilt natürlich nur, wenn tatsächlich Altersvorsorgerücklagen in dieser Höhe gebildet werden.

Auch wer selbst bewohnten Wohnraum besitzt, muss diesen bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße nicht veräußern. Auch Autos können unter das Schonvermögen fallen und müssen dann nicht veräußert werden.

Von dem so ermittelten bereinigten Nettoeinkommen wird zudem ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro für einen Single abgezogen, der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. Aufs Jahr hochgerechnet liegt das sogenannte Schonvermögen somit bei knapp 40.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen für Verheiratete und bei knapp 22.000 Euro für Singles.

Rechenbeispiele Alleinstehendes Kind

Sohn (geschieden, eine elfjährige Tochter aus erster Ehe, der er Unterhalt zahlt) verfügt über 2.500 Euro bereinigtes Nettoeinkommen: Davon abgezogen wird der Selbstbehalt in Höhe von 1.800 Euro. Es bleiben 700 Euro. 50 Prozent davon, also 350 Euro, beträgt in diesem Fall also letztendlich der für den Elternunterhalt einzusetzende Anteil.

Verheiratetes Kind

Sohn, verheiratet, ein Kind, verfügt über 2.500 Euro bereinigtes Nettoeinkommen im Monat, seine Ehefrau über 1.500 Euro. Zusammen ergibt das ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.000 Euro. Abgezogen wird der Selbstbehalt für eine Familie in Höhe von 3.240 Euro. Es bleiben 760 Euro. 50 Prozent davon, also 380 Euro, beträgt in diesem Fall also letztendlich der für den Elternunterhalt einzusetzende Anteil.

Zukunftsausblick

Die am 12. März 2018 im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgehaltenen Ergebnisse versprechen nun baldige positive Änderungen für unterhaltspflichtige Kinder.

Union und SPD sehen nämlich eine enorme Entlastung im Elternunterhalt vor. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht zu lesen:

„Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“

Diese Einkommensgrenze soll für jedes einzelne Kind gelten und nicht etwa für das gemeinsame Einkommen von Geschwistern.

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15 Viele pflegende Angehörige verlieren die Übersicht, wenn es darum geht, welche Kosten von wem übernommen werden und wo man welche Leistungen beantragen muss. Nicht ausschließlich trägt die Pflegekasse die Kosten, denn bei medizinischen Problemen und Maßnahmen übernehmen die Krankenkassen.

Vorab richtig informieren

Gerade bei Hilfsmitteln ist es häufig der Fall, dass man sich an den falschen Ansprechpartner wendet. Eigentlich sollten beide Kassen miteinander kommunizieren, aber dies klappt nicht immer problemlos. Die meisten Hilfsmittel für die Pflege werden zunächst bei den Krankenkassen beantragt. Wenn der Antrag aber abgelehnt wird, weil es sich um Pflegehilfsmittel handelt, ist es eigentlich die Aufgabe der Krankenkasse, dies der Pflegekasse mitzuteilen und den Antrag weiterzuleiten. Passiert das nicht, greifen viele pflegende Angehörige in die eigene Tasche. Daher sollte man sich im Rahmen der Pflegeberatung oder auch bei unseren Online- Coaches vorab gut informieren, bevor man die Hilfsmittel selbst bezahlt.

Was gilt als Behandlung – was als Pflege?

Grundsätzlich ist die Krankenkasse für alle medizinischen Maßnahmen der richtige Ansprechpartner, wie beispielsweise bei der Behandlung von Krankheiten. Die Pflegekasse übernimmt die Leistungen für die Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuung sowie Haushaltshilfen. Der Unterschied zwischen den beiden Kassen neben den zuständigen Aufgabengebieten ist auch, dass die Krankenkasse bis auf eine begrenzte Zuzahlung alle Kosten übernimmt, während die Pflegeversicherung nur eine Teilkasko-Versicherung ist.

Wenn die eigenen Rücklagen und die Zuschüsse der Pflegeversicherung nicht reichen, muss man sich an das Sozialamt wenden.

Die Leistungen der Krankenkasse zusammengefasst:

Behandlungspflege

Hier gibt es eine Erstverordnung für 14 Tage – diese kann nach Bedarf aber auch über einen längeren Zeitraum verlängert werden. Die Pflegebedürftigen müssen 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Kalendertage im Jahr und bis zu 10

€ pro Verordnung selbst tragen.

Häusliche Krankenpflege

Diese Hilfe dauert üblicherweise bis zu vier Wochen und ist abhängig vom Krankheitsfall. Sie umfasst alle drei Pflegebereiche (Grund-, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung) und kann in Ausnahmefällen auch länger als vier Wochen andauern. Hier entspricht die Zuzahlung der der Behandlungspflege. Die Pflegebedürftigen müssen 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Kalendertage im Jahr und bis zu 10

€ pro Verordnung selbst tragen.

Haushaltshilfe

Üblicherweise wird diese je nach Krankheitsfall bis zu vier Wochen gestellt. Hier müssen die Betroffenen 10 Prozent der Kosten tragen – mindestens fünf, aber maximal 10 € pro Tag.

Kurzzeitpflege

Diese kann für bis zu 8 Wochen im Jahr beantragt werden und muss bis zum Höchstbetrag von 1612

€ im Jahr entsprechend selbst finanziert werden.

Rehabilitation

Diese wird üblicherweise für 21 Tage und bei bestimmten Diagnosen nach einem Krankenhausaufenthalt, beispielsweise wegen einer Knieprothese oder nach einem Herzinfarkt, gewährt. Hier müssen 10 € pro Tag für maximal 28 Tage zugezahlt werden.

Nicht alle Leistungen für Pflegebedürftige zahlt die Pflegekasse. Bei medizinischen Maßnahmen sind die Krankenkassen in der Pflicht. Wir zeigen, welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Wissen, was die Krankenkasse für die Pflege zahlt

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16 Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht ein gemeinsames Budget für die Tages-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vor. Details zu diesen Plänen werden erst noch folgen, aber es ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung der flexibleren Inanspruchnahme von Pflegeangeboten getan. Auf diese Weise soll zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beigetragen und die häusliche Versorgung gestärkt werden. Zudem sollen die pflegenden Angehörigen entlastet werden. Pflegende Angehörige werden einen Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitations- leistungen nach ärztlicher Verordnung erhalten.

Der Vertragstext im Original

Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann.

Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten.

Quelle: GroKo-Vertrag, Abschnitt Pflege Seite 97 Welche Versprechungen werden konkret gemacht?

Das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige setzt sich zusammen aus den Summen für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege (jeweils 1.612 Euro) plus der

Summe, die für die Tages- und Nachtpflege zur Verfügung stünde.

Je nach Pflegegrad stünden jedem Versicherten folgende jährliche Beträge zur Verfügung:

Pflegegrad 2: 11.492 Euro

Pflegegrad 3: 18.800 Euro

Pflegegrad 4: 22.568 Euro

Pflegegrad 5: 27.164 Euro

Welche weiteren Änderungen in der Pflege wurden beschlossen?

Darüber hinaus sollen in einem Sofortprogramm 8.000 neue Stellen für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Der finanzielle Mehraufwand soll komplett durch Mittel der Krankenversicherung und aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung erfolgen. Nachts sollen Heime tendenziell mehr Personal bereitstellen. Eine bessere, gleichmäßigere Bezahlung soll es durch flächendeckende Tarifverträge und eine Angleichung des Pflegemindestlohns in Ost und West geben. Mit der „Konzertierte Aktion Pflege“

soll mehr Personal gewonnen werden. So sollen unter anderem eine Ausbildungsoffensive, Anreize für eine bessere Rückkehr von Teil- in Vollzeit, ein Wiedereinstiegsprogramm, eine bessere Gesundheitsvorsorge für die Beschäftigten sowie eine Weiterqualifizierung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften für Aufschwung beim Pflegepersonal sorgen.

Mehr Flexibilität – das Entlastungsbudget kommt

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Landespflegegeld

: 1.000 Euro schnell und unbürokratisch

Die Bayerische Staatsregierung möchte Pflegebedürftige und pflegende Angehörige besser unterstützen und hat das Landespflegegeld eingeführt. Dafür investiert Bayern 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab dem Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Alle Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 und höher sind anspruchsberechtigt – unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einem Pflegeheim leben. Darüber hinaus muss der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern sein.

Wie beantrage ich das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld soll schnell und unbürokratisch beantragt werden können. Bei den bayrischen Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie als Download

http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.p dferhält man den Antrag auf Landespflegegeld.

Diesen muss man ausgefüllt mit einer Ablichtung des Personalausweises bzw. Reisepasses und einer Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse an die Landespflegegeldstelle München schicken. Ab Mitte Juli 2018 soll der Antrag auch online ausgefüllt werden können.

Ab wann gilt das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld kann ab sofort für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) beantragt werden. Die Antragsfrist hierfür endet am 31.12.2018. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen

Bayern –das Landespflegegeld

Referenzen

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