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TOP 25 - Wohnraumanpassung im Bereich „Hilfe zur Pflege“

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In der Senatssitzung am 6. Oktober 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport

02.10.2020 S 6

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 06.10.2020

„Wohnraumanpassung im Bereich „Hilfe zur Pflege““

(Anfrage für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft)

A. Problem

Die Fraktion der CDU hat für die Fragestunde der Stadtbürgerschaft folgende Anfrage an den Senat gestellt:

„Wir fragen den Senat:

1. Wie viele der in den Jahren 2018, 2019 und 2020 eingereichten Anträge zur Wohnrauman- passung wurden nach jeweils welchem Zeitraum positiv beschieden?

2. Welche Stellen sind in der Stadt Bremen mit welcher Aufgabenstellung in die Bearbeitung dieser Anträge eingebunden?“

B. Lösung

Zu den vorgenannten Anfragen wird dem Senat folgende Antworten vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Sowohl im Jahr 2018 als auch im Jahr 2019 wurden im Rahmen der Hilfe zur Pflege in jeweils zehn Fällen Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 64e SGB XII gewährt.

Im Jahr 2020 gibt es bislang einen Fall. Die Zahl der gestellten, aber abgelehnten Anträge ist statistisch nicht erfasst.

Zu Frage 2:

Für pflegeversicherte Personen mit festgestelltem Pflegegrad wird der Antrag vorrangig bei der jeweiligen Pflegekasse gestellt. Bestehen die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen, kann im Rahmen der Hilfe zur Pflege eine Leistungsergänzung oder eine volle Leistungsgewährung erfol- gen.

Dabei arbeiten die Zentrale Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziale Dienste, der gemeinnützige Verein kom.fort, die Sozialzentren und Fachdienste des Amtes für Soziale Dienste eng zusam- men. Im Einzelfall kann auch ein Architekt oder eine Architektin hinzugezogen werden.

Die Zentrale Fachstelle Wohnen führt Beratungen durch, koordiniert das Antragsverfahren, erstellt Sozialberichte und leitet die notwendigen Unterlagen weiter an das jeweils zuständige Sozialzent- rum oder einen Fachdienst des Amtes für Soziale Dienste und bei Bedarf an kom.fort. Der Verein kom.fort führt Beratungen durch, schätzt die Kosten ab und holt Kostenvoranschläge ein.

(2)

Das zuständige Sozialzentrum oder der Fachdienst prüfen den Leistungsanspruch anhand der Beratungsergebnisse. Sie holen gegebenenfalls ein pflegefachliches Gutachten ein und führen die Kostenabwicklung durch.

C. Alternativen

Werden nicht empfohlen.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Es entstehen keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen durch die Beantwor- tung dieser Anfrage. Ausgehend von der genderbezogenen Verteilung der gesamten Hilfe zur Pflege-Fälle in der Stadtgemeinde Bremen lassen sich die unter B. benannten 21 bewilligten Fälle zu 2/3 (insgesamt damit 14 Fälle) in weibliche und zu 1/3 (insgesamt damit 7 Fälle) in männliche Leistungsbeziehende einteilen.

E. Beteiligung / Abstimmung Nicht erforderlich.

F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

G. Beschluss

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport vom 02.10.2020 einer mündlichen Antwort auf die Anfrage der Fraktion der CDU in der Fragestunde der Stadtbürgerschaft zu.

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