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Zentrale Fachstelle Wohnen - Information, Beratung, Hilfe

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Academic year: 2022

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Ansprechpartnerinnen und -partner

Innere Mission Wohnungslosenhilfe

na

Straffälligenbetreuung

Drogenhilfe:

Bahnhofsplatz 29 Tel. 361-17017,-17018, -59296

Mo, Di, Do, Fr 9-11.30 h, Do13.30-14.30h Bahnhofsplatz 29 Tel. 361-6194 Mo, Di, Do 8-12 h

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therapie h ilfe

Bahnhofsplatz 29

^ Tel. 361-59266 Mo, Di, Do 9-14 h Fr9-12h

Bahnhofsplatz 29

•l'nllü".;:Jr.,IL Tel. 361-8427 Mo, Di, Do 9-14 h Fr9-12h

ä FW ZENTRALE FACHSTELLE WOHNEN Information, Beratung, Hilfe

MletSChulden? Wohnraumvermittlung?

Räumungsklage?

Vorübergehende Unterkunft?

Kündigung der Wohnung?

Obdachlos?

(2)

Wer wir sind

Wir sind eine gemeinsame Beratungsstelle verschiedener freier Träger und des Amtes für Soziale Dienste.

Was wir für Sie tun können

... wenn Ihre Wohnung gefährdet ist

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam Hilfsmög- lichkeiten, um Ihre Wohnung für Sie zu erhalten.

Wir versuchen, zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter/lhrerVermieterin zu vermitteln und können Ihnen bei Mietschulden auch finanziell helfen (meist als Darlehen).

...wenn Sie obdachlos sind

Falls Sie obdachlos sind und akut eine Unterkunft brauchen, vermitteln wir Ihnen vorübergehend eine Notunterkunft.

Die Zentrale Fachstelle Wohnen unterstützt Sie bei derWohnungssuche.

Sie haben Mietschulden?

Aber der Vermieter hat noch keine Kündigung ausgesprochen?

Warten Sie nicht ab, bis der Vermieter eine Kündi- gung ausspricht.

Sprechen Sie Ihren Vermieter an und verhandeln Sie, wie die Mietschulden beglichen werden können (z.B. in Raten?).

Benötigen Sie dabei Beratung/Unterstützung?

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5'aSg Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

(3)

ÖD p, H ag ^!

Sie haben eine Mahnung erhalten?

Sie haben die laufende Miete und/oder die vorherige Miete nicht bis zum 3. Werktag des Monats gezahlt, und Ihr Hauseigentümer hat Ihnen eine Mahnung zugeschickt?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Fristlose Kündigung? Klage?

Ihr Hauseigentümer hat Ihnen Ihre Wohnung fristlos gekündigt, weil Sie mit Ihren Mietzahlungen im Rückstand sind.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Der Termin für die Zwangsräumung steht bereits fest?

Der Gerichtsvollzieher hat Ihnen schriftlich den Termin mitgeteilt, an dem er die Räumung Ihrer Wohnung durchführen wird. Diese Räumung wird auch gegen Ihren Willen, notfalls unter Zwang durchgeführt.

Vielleicht können wir Ihnen auch jetzt noch helfen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

(4)

Warten Sie nicht,

kommen Sie sofort!

Für eine Beratung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Personalausweis Mietvertrag

aktuelle Mietquittung (Überweisung) Einkommensnachweis

(ALG2, Rentenbescheid u.a.)

• Schreiben des Vermieters zum Mietrückstand (Kündigung?) oder des Gerichts (Klage?)

So erreichen Sie uns

ZENTRALE FACHSTELLE WOHNEN

ä FW

Bahnhofsplatz 29 (Tivolihochhaus) 28195 Bremen

Auskunft, Anmeldung: Tel. 361-2620 Termine sind auch außerhalb der genannten Sprechzeiten möglich.

Ansprechpartnerinnen und -partner

Amt für Sozial® Dienste

Bahnhofsplatz 29 Mitte

Gröpelingen Oslebshausen, Burg Walle

Findorff

Tel. 361-8551 Tel. 361-14608 Tel. 361-13841 Tel. 361-13834 Tel. 361-8552 Mo und Do 9-12 h

Außenstellen der Zentralen Fachstelle Wohnen (Amt für Soziale Dienste):

Sedanplatz 7 Tel. 361 -7494, -89068 Pfalzburger Str. 69 Tel. 361-19554, -79266 Neuenlander Str. 10 Tel. 361 -10860,-89471 Mo und Do 9-12 h

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Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

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