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Begründung Der Personalmangel in der Pflege wirkt sich besonders in der Psychiatrie- und der Langzeitpflege gravierend aus

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M 126/2004 GEF 8. September 2004 44C

Motion

2803 Burkhalter-Reusser, Bätterkinden (SP)

Weitere Unterschriften: 32 Eingereicht am: 05.05.2004

Besoldungszulagen an Auszubildende der Pflegeberufsschulen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit auszubildenden Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern mit familienrechtlichen Unterhalts- und Unterstützungspflichten auf Antrag eine Besoldungszulage in der Höhe der Gehaltsklasse 1 Grundgehalt zugesprochen wird.

Begründung

Der Personalmangel in der Pflege wirkt sich besonders in der Psychiatrie- und der Langzeitpflege gravierend aus. In diesen Bereichen ist es sehr schwierig, genügend qualifiziertes Personal zu finden. Da sich die Situation in Zukunft durch die demographischen Veränderungen noch verschärfen wird, müssen Massnahmen ergriffen werden, um mehr qualifiziertes Personal auszubilden.

Andererseits interessieren sich Frauen und Männer für eine Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, nachdem sie bereits eine andere Berufslehre durchlaufen haben. Oft kommt dieser Wunsch zu einem Zeitpunkt, in dem feste finanzielle Verpflichtungen bestehen. Für diese Personen ist es nicht möglich, mit der Entschädigung für Auszubildende Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ihre Familien zu ernähren. Sie sollen aber nicht wegen einer Ausbildung in finanzielle Not geraten. Diese Menschen verfügen gerade durch ihre Lebenserfahrung in einem anderen Beruf und der Familie über Qualifikationen und Kompetenzen, die äusserst nützlich sind für die Pflege.

Deshalb soll ihnen die Ausbildung mit einer höheren Entschädigung ermöglicht werden.

Antwort des Regierungsrates 1. Problemstellung

Die monatliche Ausbildungsentschädigung für Auszubildende in den Pflegeberufsschulen beträgt zwischen Fr. 883.80 (1. Jahr) bis Fr. 1805.55 (4. Jahr).

Auszubildenden mit Kindern werden ausserdem Kinder- und Betreuungszulagen ausgerichtet.

Die Motionärin beschreibt den Personalmangel besonders in der Psychiatrie- und Langzeitpflege und auch die Schwierigkeit, gerade in diesen Bereichen genügend qualifiziertes Personal zu finden. Sie verweist dann auf den Sachverhalt, dass sich Frauen und Männer für eine Ausbildung zur/m Pflegefachfrau/-mann interessieren,

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nachdem sie bereits eine andere Berufslehre absolviert haben. Oft erfolge dieser Entscheid zu einem Zeitpunkt, in dem feste finanzielle Verpflichtungen bestehen. Die Motionärin stellt dann fest, dass mit den festgelegten Ausbildungsentschädigungen es nicht möglich sei, eine Familie zu ernähren. Dabei verfügten gerade diese Personen durch ihre Lebenserfahrung in einem anderen Beruf und der Familie über Qualifikationen und Kompetenzen, die äusserst nützlich seien für die Pflege. Sie fordert darum für diesen Personenkreis eine höhere Ausbildungsentschädigung („Besoldungszulage in der Höhe der Gehaltsklasse 1 Grundgehalt“).

2. Zum Antrag der Motionärin

Die berufliche Bildung des Gesundheitsbereichs wird zur Zeit auf eidgenössischer Ebene reformiert. Die Zuständigkeit für die Berufsbildung im Gesundheitswesen wird in diesem Kontext auf den 1. Januar 2006 von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion an die Erziehungsdirektion übertragen. Im Kanton Bern wird darum in einem gemeinsamen Projekt von Erziehungsdirektion und Gesundheits- und Fürsorgedirektion die Neue Bildungssystematik für Gesundheitsberufe (NBS) umgesetzt. Diese beinhaltet die Schaffung einer neuen Berufsbildung auf der Sekundarstufe II (Fachangestellte/r Gesundheit FAGE) und die Tertiarisierung der Diplomausbildungen im Gesundheitsbereich. Neben den „Norm-Angeboten“ für junge Menschen nach der obligatorischen Schulzeit bzw. nach der abgeschlossenen - schulischen oder beruflichen - Ausbildung auf der Sekundarstufe II ist auch geplant, zu gegebener Zeit sowohl für Ausbildungen auf der Sekundarstufe II wie auch auf der Tertiärstufe berufsbegleitende modularisierte Bildungsangebote zu schaffen.

Ausserdem sollen die erworbenen Kompetenzen der Ausbildungswilligen überprüft und an die beabsichtigte Ausbildung angerechnet werden können; das bedeutet, dass in Abhängigkeit der jeweiligen Vorbildung nicht das ganze Ausbildungsprogramm absolviert werden müsste.

In den Planungen für die Umsetzung der Neuen Bildungssystematik für Gesundheitsberufe (NBS) sind somit Lösungen vorgesehen, die auf die Ausbildungsbedürfnisse von Erwachsenen besser abgestimmt sein werden.

Demgegenüber werden die heute angebotenen Ausbildungen in wenigen Jahren nicht mehr angeboten werden. Die von der Motionärin vorgeschlagene Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Ausrichtung einer Besoldungszulage sind auf die heute angebotenen Berufsbildungen ausgerichtet; aus zeitlichen Gründen macht es aber wenig Sinn, diese noch zu erarbeiten.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der von der Motionärin hervorgehobenen Bedeutung dieses Personenkreises als Rekrutierungspotential für den Pflegeberuf beigepflichtet werden kann. Angesichts der bevorstehenden Veränderungen im Berufsbildungssystem des Gesundheitsbereichs ist jedoch von der Erarbeitung von Lösungen für Absolventinnen und Absolventen von in wenigen Jahren nicht mehr bestehenden Ausbildungsgängen abzusehen. Die in der NBS vorgesehenen berufsbegleitenden modularisierten Bildungsangebote dürften das Anliegen der Motionärin weitestgehend erfüllen, da insbesondere auch die in anderen Berufen oder in der Familienarbeit erworbenen Kompetenzen bei der beabsichtigten Ausbildung angerechnet werden können.

Antrag

Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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