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Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Freie Berufe:
Vorsorgeaufwendungen begünstigen
Ohne eine „ganze Reihe von steu- errechtlichen Korrekturen" wird sich die Schere zwischen dem Vorsorgebedarf von Arbeitneh-
mern und Freiberuflern immer mehr zuungunsten der Selbständi- gen öffnen. Diese These vertritt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Be- rufe (BFB), Dietrich W. Rollmann, Bonn-Bad Godesberg, in einem von der Firma Allgemeine Vermö- gensberatung AG, Frankfurt, ein- geholten „Gutachten zum Vorsor- gebedarf der Freien Berufe."
Im einzelnen weist Rollmann nach, daß es einem freiberuflich Tätigen mit Hilfe der Rentenversicherung nicht möglich sei, eine etwa den Beamten (Ministerialrat, Besol- dungsgruppe A 16) annähernd vergleichbare Altersversorgung aufzubauen. Um dies zu erreichen, müßte der Freiberufler dafür 80 Jahre lang Höchstbeiträge zur ge- setzlichen Rentenversicherung zahlen.
Daraus ergibt sich nach Rollmann die Notwendigkeit zusätzlicher Al- tersversorgungsmaßnahmen und Steuererleichterungen, die jedoch bisher vom Steuerrecht überhaupt nicht oder nur unzureichend be- rücksichtigt werden.
Einen Verstoß gegen das Prinzip der Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung sieht das Gut- achter) in der Ungleichbehandlung der Beiträge zur Sozialversiche- rung. Während Arbeitnehmer die Hälfte ihrer Beiträge steuerfrei
VO 21 Arbeitgeber erhalten, müssen Selbständige und Freie Berufe die Zukunftssicherung sowie Vorsor- ge für die Wechselfälle des Lebens ausschließlich aus eigener Kraft, das heißt, aus bereits versteuertem Einkommen, bestreiten. Auch die am 1. Januar 1980 in Kraft tretende Anhebung des sogenannten Vor- weg-Abzugsbetrages bei den Son- derausgaben ändere daran prinzi-
piell wenig. Gutachter Rollmann weist darauf hin, daß sich das Miß- verhältnis zwischen steuerfreiem Vorwegabzug und Arbeitgeberan- teil infolge der dynamisierten Ar- beitgeberanteile zunehmend ver- größert hat: Während sich der Ar- beitgeberanteil zur Sozialversi- cherung seit 1965 mehr als ver- fünffacht habe, sei der Vorwegab- zug bis zum Jahr 1980 erst auf das Zweieinhalbfache angehoben worden.
Als Abhilfemaßnahmen unterbrei- tet Rollmann folgende Vorschläge (übrigens zum Teil auch im Be- richt der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe vom 22. August 1979 bereits enthalten):
I> Die Vorsorgeaufwendungen der Selbständigen sollten je zur Hälfte als Sonderausgaben beziehungs- weise als Betriebsausgaben be- rücksichtigt werden. In Höhe der für jeden Freiberufler notwendi- gen Krankentagegeldversicherung wäre ein zusätzlicher Sonderaus- gaben-Abzugsbetrag erforderlich.
Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung müßten sich auch Freiberufler steuerbegün- stigt direkt versichern können. Die für Arbeitnehmer geltende Steuer- begünstigung nach dem Betriebs- rentengesetz und Einkommen- steuergesetz sollte künftig auch auf Selbständige ausgedehnt wer- den. Alternativ wird ein Sonder- ausgaben-Zusatzbetrag in Höhe von 2100 DM gefordert. Die Ver- mögensteuerfreiheit des Vorsor- gevermögens von Sozialversiche- rungsrechten müßte auch auf Frei- berufler ausgedehnt werden. (Le- sen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 2906 ff. dieses Heftes.) HC
„Krankenscheckkarte":
Erst Erfahrungen abwarten
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung habe bisher nicht vorgesehen, für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung eine einheitliche computerver- wendbare Scheckkarte nach dem
Ihr Urteil ist gefragt!
In den kommenden Mona- ten befragt die Arbeitsge- meinschaft LA-MED-Leser- analyse medizinischer Zeit- schriften e. V., in der die überregionalen und regio- nalen ärztlichen Fach- und Standesblätter zusammen- geschlossen sind, erneut die Ärzte zu ihrem Lesever- halten.
• Falls Sie zu den reprä- sentativ ausgewählten Ärz- ten gehören, die vom Un- tersuchungsinstitut IVE um ein Interview gebeten wer- den, bitten wir Sie recht herzlich um Ihre bereitwilli- ge Mitwirkung.
• Verlag, Redaktion und Herausgeber sind sehr dar- an interessiert zu erfahren, wie Sie das Informations- angebot des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES einschät- zen und nutzen. Zur weite- ren Verbesserung sind wir auf Ihr Urteil darüber ange- wiesen, wie das DEUT- SCHE ÄRZTEBLATT bei Ih- nen „ankommt". Sie zie- hen den Nutzen daraus!
Vielen Dank für Ihre Mitar- beit
Deutscher Ärzte-Verlag
Muster eines Modellversuchs im schleswig-holsteinischen Land- kreis Rendsburg-Eckernförde ein- zuführen. Vielmehr komme es zu- nächst darauf an, die Erfahrungen aus dem Versuch auszuwerten und eine zusammenfassende Dar- stellung der Erfahrungsberichte zu veröffentlichen. Dies erklärte die beamtete Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Frau Anke Fuchs, auf eine parlamenta- rische Anfrage des CDU-Bundes- tagsabgeordneten Benno Erhard, Bad Schwalbach. EB
Heft 44 vom 1. November 1979 2869 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT