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Archiv "Haftpflicht: Anspruch einer Nervenklinik" (15.10.1999)

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A-2556 (12) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 41, 15. Oktober 1999

Bewerbung

Erfahrungsbericht eines in der Weiter- bildung stehenden Jungarztes:

Ist das der einzig gangbare Weg?

Nach Abschluß von Studi- um, PJ und AiP-Phase ist die Facharztausbildung eine con- ditio sine qua non für eine mittelfristig endliche berufli- che Perspektive. Bedingun- gen mögen dabei zeitlich und regional variieren. Trotz an- zuerkennender Mahnungen im DÄ und in regionalen Ärzteblättern bleiben Be- werbungen häufig wochen- lang ohne Reaktion der Emp- fänger. Telephonische Bitten um Zwischenauskünfte wer- den zumeist von Sekretaria- ten beschieden, gelegentlich routiniert oder auch schnip- pisch, mit unverbindlich ver- tröstenden Hinweisen, aber auch Ausschreibungsdaten manchmal grundlegend be- richtigend. Selbst Internet- Anzeigen erweisen sich dabei häufig als gar nicht mehr ak- tuell.

Angebotene Vorstellun- gen der Bewerber sind – auch

ohne möglichen Einzelbe- weis – nach meinen Erfah- rungen nur gegen Zusiche- rung seitens des Bewerbers von „Unverbindlichkeit“ zu erlangen. Alle anstehenden Kosten gehen dabei selbst- verständlich zu seinen La- sten. Dabei erhaltene münd- liche Auskünfte zu Basiskon- ditionen (Bezahlung, Anzahl sogenannter „Dienste“, Ver- tragsdauer, Probezeiten, WB- Ermächtigungen, Wohnmög- lichkeiten) erweisen sich im nachhinein gelegentlich als nicht verläßlich. Übernah- meerwartungen der gesam- ten Sozialabgaben durch den Bewerber erscheinen heute als nicht mehr unmögliche Ausgangsbasis für weitere Gespräche.

Bei notwendigerweise mehrfach versandten gleich- zeitigen Bewerbungen poten- zieren sich die angedeuteten Belastungen, die Zeit ver- streicht, die Nerven liegen bald einmal blank. Ist dies, auch angesichts knappster Budgets und engster Perso- nalpläne, der auch für Ge- sundheitberufe einzig gang- bare Weg?

Dr. C. Sasse, Krusenberg 18, 28857 Syke-Barrien S P E K T R U M

LESERBRIEFE

Haftpflicht

Erfahrungen mit der Krankenhausver- waltung nach einem Unfall bei einem Notdienst:

Anspruch einer Nervenklinik

Kein Arzt sollte sich ir- gendwelchen Illusionen hin- geben – die Abschaffung des BAT dient zunächst nur dem einen Ziel: Möglichst viel ärztliche Leistung für mög- lichst wenig Geld zu erlangen.

Eine „leistungsorientierte Ver- gütung“ soll das Personal dis- ziplinieren. Keinem wird es danach besser gehen, aber vielen schlechter.

Wie phantasievoll und in- novativ Verwaltungen agie- ren können, wenn es darum geht, den gezahlten Lohn wieder zurückzuholen, erleb- te ich in der Rheinhessen-

Fachklinik Alzey. Auf dem Weg zwischen zwei Notdien- sten wurde ich gegen 1.00 nachts zu einem dritten Fall gerufen und erlitt dabei einen Unfall. Jetzt verlangen die kühnen Verwaltungsrecken der Nibelungenstadt Repara- turkosten von fast einem Mo- natsgehalt. Natürlich wurde die Forderung erst gestellt, nachdem ich aus der Klinik ausgeschieden war, damit der Betriebsrat kein Veto einle- gen konnte. Vielleicht ist es auch kein Zufall, daß dieser von der Berufshaftpflichtver- sicherung als absurd einge- schätzte Anspruch aus einer Nervenklinik kommt. Der be- vorstehende Prozeß ver- spricht jedenfalls ein interes- santer Präzedenzfall zu wer- den.

Dr. med. F. Jürgen Schell, Beuthener Straße 36, 55131 Mainz

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