schutzmaske getragen und für Frischluft gesorgt werden. Aldehyde bleiben in diesen Fällen die Mittel der Wahl, da Chloramine wegen Oxidation metallischer Gegenstände ausscheiden und Phenolderivate we- gen ihrer Umweltbelastung nicht in Betracht kommen.
Bei Gesprächen mit und Unter- suchungen von offen Tuberkulösen sollte man sich nicht anhusten las- sen. In besonderen Fällen kann vom Erkrankten und seinem Gegenüber (Arzt, MTA, Sozialarbeiter, Rich- ter) ein enganliegender Nasen- Mund-Schutz getragen werden, der allerdings keinen absoluten Schutz vor Ansteckung bietet.
Toiletten: Die tägliche Rei- nigung wird mit einem der üblichen Reinigungsmittel durchgeführt; eine Desinfektion ist nicht erforderlich.
Bei den Waschgelegenheiten sind Seifen- und Papierhandtuchspender mit Abwurfkorb zur Verfügung zu stellen. In der Damenkabine ist ein Hygienetreteimer (mit Plastiktüten- einsatz) bereitzuhalten! Den Be- diensteten müssen gesonderte, für Behördenbesucher nicht zugängli- che Toiletten zur Verfügung stehen (§ 14 UVV VBG 103).
Entsorgung: Spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände aus Arbeitsbereichen, die der ambulan- ten medizinischen Untersuchung dienen oder wo Körpergewebe und -flüssigkeiten sowie Ausscheidungen von Menschen untersucht werden, dürfen nur sicher umschlossen in den Abfall gegeben werden; das be- deutet, daß derartige Gegenstände über geschlossene Behältnisse ent- sorgt werden müssen, deren Wände von Spitzen nicht durchstochen wer- den können. Bei den Gesundheits- ämtern werden hier insbesondere blutverunreinigte Kanülen erfaßt.
Andere Artikel, zum Beispiel blut- verunreinigte Einmalspritzen, Tup- fer und Pflaster sowie gebrauchte Mundspatel und Einmalurinbecher werden über dichte, verschließbare Plastiksäcke entsorgt.
Besonderer Dank für die fachliche Unterstützung gebührt Herrn Pro- fessor Dr. Walter Steuer, Leiter des Medizinischen Landesuntersu- chungsamtes Stuttgart.
Literatur
1. Desinfektionsmaßnahmen bei Tuberkulo- se. Deutsches Zentralkomitee zur Bekämp- fung der Tuberkulose. — Stand April 1984 — Geschäftsstelle: Poppenhusenstr. 14c, 2000 Hamburg 60
2. Editorial. Hygiene-Praxis 2/86
3. Exmer, M.; Krizek, L.; Hoffmann, K. und Vogel, F.: Hygienische Maßnahmen zur Verhütung der Übertragung von HIV im Krankenhaus. Dt. Ärztebl. 85, Heft 5 (1988)
4. Johnston, R. F.; Wildrick, K. H.: „State of the Art" Review. Chemotherapy an the Care of Patients with Tuberculosis. Amer.
Rev. Respir. Dis. 109 (1974) 636-664 5. Resolution der Fachkonferenz über For-
maldehyd (19. 3. 86). Öff. Gesundh.-Wes.
48 (1986) 466-467
6. Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfek- tionen. Hrsg. vom Bundesgesundheitsamt.
Gustav-Fischer-Verlag Stuttgart (1986) 7. Schmitz, W.: Das Sanatorium als private
Krankenanstalt — Notwendigkeit einer Be- griffsbestimmung. Öff. Gesuridh.-Wes. 49 (1987) 201-210
8. Schmitz, W.: AIDS-Hygiene in Körperpfle- ge-Berufen. Dt. Ärztebl. 84, Heft 38 (1987) 9. Steuer, W.: Krankenhaushygiene. Gustav-
Fischer-Verlag Stuttgart (1983)
10. Unfallverhütungsvorschrift „Gesundheits- dienst" VBG 103. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspfle- ge, Schäferkampsallee 24, 2000 Hamburg 6 11. Unfallverhütungsvorschrift „Wäscherei"
VBG 7 y. Berufsgenossenschaft für Ge- sundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Schäferkampsallee 24, 2000 Hamburg 6 12. Unfallverhütungsvorschrift „Gesundheits-
dienst" GUV 8.1 Bayerischer Gemein- deunfallversicherungsverband, Barer Str.
24, 8000 München 34
13. Wiss. Beirat d. Bundesärztekammer: For- maldehyd. Dt. Ärztebl. 84, Heft 45 (1987)
Die Mitautoren:
Medizinaloberrat
Dr. med. Günther Loytved, Tbc-Fürsorgearzt des Staatlichen Gesundheitsamtes Bad Kissingen Medizinaloberrat
Dr. med. Horst Rusche,
Betriebsarzt. des Staatlichen Gesund- heitsamtes Bad Kissingen
Regierungssekretär Georg Rauchfuß, Sicherheitsbeauftragter des Staatlichen Gesundheitsamtes Bad Kissingen
Anschrift für die Verfasser:
Medizinaldirektor
Dr. med. Winfried Schmitz Staatliches Gesundheitsamt Salinenstraße 1
8730 Bad Kissingen
Pulmonale Embolektomie
Bei Patienten mit akut massiver Lungenembolie werden thromboly- tische Behandlungsmethoden einge- setzt, es sei denn, diese sind kon- traindiziert oder der Patient ist hämodynamisch in so schlechtem Zustand, daß die Zeit für einen Ver- such mit thrombolytischen Behand- lungsmethoden nicht ausreicht. Bei diesen beiden Gruppen und da, wo sich der Zustand durch thrombolyti- sche Therapie verschlechtert, wird die Lungen-Embolektomie von den Autoren als effektive Alternativ- Therapie mit einer akzeptablen Le- talität betrachtet. Da die meisten Lungenembolien außerhalb der Herz-Lungen-Stationen auftreten, sollten Chirurgen vielleicht lernen, Lungen-Embolektomien auch unter Normothermie vorzunehmen. Wann immer möglich, sollten Patienten mit akut massiver Lungenembolie jedoch in ein Krankenhaus über- führt werden, wo eine Lungenan- giographie durchgeführt werden kann und komplette Herz-Lungen- Bypass-Einrichtungen sowie speziel- ler Sachverstand und -kenntnis zur Verfügung stehen. Ein derartiges Vorgehen gibt auch einer kleinen Zahl von Zentren Gelegenheit, ge- nügend Erfahrungen bei der Be- handlung dieser Erkrankung zu sam- meln. Dadurch würden auch weitere klinische Versuche ermöglicht.
Schließlich legen neuere Befun- de nahe, daß Lungen-Embolekto- mie auch bei einigen Patienten mit chronischen thromboembolischen Erkrankungen positive Wirkungen zeigen kann. Jhn
Gray, H. H., et al.: Pulmonary Embolec- tomy: Its Place in the Management of Pul- monary Embolism. The Lancet I (1988) 1441-1445.
Dr. H. H. Gray, Dept. of Cardiology, Brompton, Hospital, Fulham Road, London SW3 6HP, England.
A-102 (46) Dt. Ärztebl. 86, Heft 3, 19. Januar 1989