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Archiv "Definition und Weiterbildungsinhalte des Gebietes: „Hygiene und Umweltmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 1. Oktober 1993" (27.09.1996)

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von manifesten Krankheiten erkannt werden und damit frühzeitig wirksa- me Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.

Für eine effiziente Sekundär- prävention kommt der Beachtung der Kausalität eine entscheidende Bedeu- tung zu, weil eine effektive Interventi- on nur durch die Identifizierung der schädigenden Einwirkung möglich sein kann. Bei allen Erkrankungen ist

eine kausale Therapie anzustreben.

Daher wird man auch bei der Thera- pie umweltbedingter Erkrankungen, der Tertiärprävention, in erster Linie auf die Eliminierung der schädigen- den Noxen hinarbeiten. Auch dies setzt die wissenschaftlich fundierte Identifizierung der tatsächlichen Krankheitsursache voraus. Nur eine konsequente kausale Betrachtungs- weise ermöglicht es, bei umweltmedi- zinischen Fragestellungen Bezie- hungsketten zwischen Krankheiten und äußeren Ursachen aufzuzeigen und Risiken zu vermindern. Dabei ist es auch in der patientenbezogenen Umweltmedizin unumgänglich, daß

die Wirkungen der Umweltbelastun- gen auf den Menschen als Einzelper- son oder als Gruppe mit klinischen oder epidemiologischen Methoden untersucht werden (9). Wie in allen empirischen Wissenschaften, kann auch in der Umweltmedizin die Allge- meingültigkeit nur durch das signifi- kant häufige Auftreten einer Beob- achtung abgeleitet werden. Um auf- grund epidemiologischer Daten eine

Kausalbeziehung ableiten zu dürfen, müssen neben einer statistisch signifi- kanten Assoziation noch weitere Kri- terien beachtet werden (Konsistenz, Spezifität, Stärke der Assoziation, Dosiswirkungsbeziehung, biologische Plausibilität, richtige zeitliche Bezie- hung, statistische Signifikanz) (14).

Die Unschädlichkeit einer Noxe wird allerdings niemals bewiesen werden können, da ein Negativbeweis aus wissenschaftstheoretischen Gründen nicht zu erbringen ist. Diesbezügliche, durchaus verständliche Wünsche von Exponierten und Politikern werden daher auch von der Umweltmedizin niemals erfüllbar sein.

Da es keinen Lebensbereich oh- ne ein gewisses Risiko gibt, muß eine ausgewogene Risikoanalyse immer das gesamte System, in der Medizin also den ganzen Menschen, erfassen (8). Vom Ansatz her muß eine Um- weltmedizin als ganzheitliche Medi- zin aufgefaßt werden, denn sie be- zieht die belebte Umwelt, die techni- sche Umwelt sowie die Mitwelt ganz allgemein ein. Sie befaßt sich auf wis- senschaftlicher Grundlage ganzheit- lich mit den physischen und psychi- schen Auswirkungen der allgemeinen Umwelt auf das Individuum.

Die klinische Umweltmedizin läßt sich somit als Lehre der durch ärztliche Untersuchungen feststellba- ren Auswirkungen der allgemeinen Umwelt auf die physische und psychi- sche Gesundheit des Menschen und deren Beseitigung im Hinblick auf ei- ne Erhaltung oder Förderung der Ge- sundheit definieren. Dabei geht die Umweltmedizin von Ursache-Wir- kungs-Beziehungen zwischen den Be- dingungen der allgemeinen Umwelt (äußere Belastung) einerseits und der Gesundheit des Menschen (innere Belastung und Beanspruchung) ande- rerseits aus (Kausalitätsprinzip).

Wichtige Ziele der Umweltmedi- zin sind:

!die physische und psychische Gesundheit des Menschen in seiner allgemeinen Umwelt zu erhalten und zu fördern: Gefahrenvermeidung;

!durch die allgemeine Umwelt bedingte Gesundheitsschäden mit modernen Untersuchungsmethoden der Medizin frühzeitig zu objektivie- ren und kausal zuzuordnen: Risikoer- kennung;

! auf Beseitigung der gesund- heitsschädigenden Bedingungen der allgemeinen Umwelt hinzuwirken:

Risikoabwehr.

Umweltmedizinische klinische Tätigkeit

Umweltmedizinische Beratung kann prinzipiell in verschiedenen In- stitutionen erfolgen. Für die klinische umweltmedizinische Beratung, Dia- gnostik und Behandlung eignen sich umweltmedizinische Ambulanzen an umweltmedizinischen Einrichtungen – sofern hier Ärzte mit entsprechen- A-2458

T H E M E N D E R Z E I T AUFSÄTZE

(40) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 39, 27. September 1996 Definition und Weiterbildungsinhalte des Gebietes

„Hygiene und Umweltmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 1. Oktober 1993

Definition

Die Hygiene und Umweltmedizin umfaßt die Erkennung aller exogener Fak- toren, welche die Gesundheit des einzelnen oder der Bevölkerung beeinflus- sen, sowie die Entwicklung von Grundsätzen für den Gesundheits- und Um- weltschutz. Dazu gehört die Erarbeitung und Anwendung von Methoden zur Erkennung, Erfassung, Beurteilung sowie Vermeidung schädlicher Einflüsse.

Sie unterstützt die im Krankenhaus, im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Praxis tätigen Ärzte in der Krankenhaushygiene, Umwelthygiene und Umweltmedizin, Epidemiologie, Sozial- und Individualhygiene.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung

Vermittlung, Erwerb und Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Krankenhaushygiene, Mitwirkung bei Planung und Betrieb von Krankenhäusern, Beratung bezüglich Infektionsverhütung, -er- kennung und -bekämpfung, Überwachung der Desinfektion und Sterilisati- on sowie der Ver- und Entsorgungseinrichtungen mittels physikalischer, che- mischer und biologischer Verfahren, in der Prophylaxe und Epidemiologie von infektiösen und nichtinfektiösen Krankheiten einschließlich des indivi- duellen und allgemeinen Seuchenschutzes; in der Umwelthygiene und präventiven Umweltmedizin, Beurteilung der Beeinflussung des Menschen durch Umweltfaktoren und Schadstoffe in Boden, Wasser, Luft, Lebensmit- teln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, in der Sozial- und Individual- hygiene. Vermittlung und Erwerb von Kenntnissen in der Toxikologie, Mi- krobiologie, Rechtsmedizin und Arbeitsmedizin sowie Medizintechnik, Krankenhausplanung, -bau und -betrieb.

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