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Archiv "Was berufstätige Diabetiker beachten sollten" (07.12.2012)

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A 2444 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 49

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7. Dezember 2012 Für viele Berufe ist der Diabetes mellitus, sei

es Typ 1 oder Typ 2, an sich kein Hinderungs- grund für die Berufsausübung – eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt. Diabetiker sollten sich allerdings vor ihrer Berufswahl über ihre Rechte und Pflichten informieren.

„Vor einem Bewerbungsgespräch sollte man sich auf mögliche Fragen zur persönlichen Ge- sundheit gut vorbereiten, am besten gemeinsam mit einem Diabetologen“, rät Martin Hadder, Landesvorsitzender der Deutschen Diabetes- Hilfe – Menschen mit Diabetes Nordrhein- Westfalen. Es bestehe zwar keine Verpflich- tung, einen potenziellen Arbeitgeber über die Erkrankung zu informieren. Die Frage nach einer Schwerbehinderung müsse aber wahr- heitsgemäß beantwortet werden.

Wer jedoch Insulin spritzt und häufig an Un- terzuckerungen leidet, sollte keinen Beruf aus-

üben, bei dem er sich selbst oder andere ge- fährden könnte – etwa als Bauarbeiter, Dach- decker, Bus- oder Taxifahrer. Auch Tätigkeiten mit wichtigen Überwachungsaufgaben wie in der Flugsicherung sowie Berufe, bei denen das Tragen einer Waffe Pflicht ist, sind für Men- schen mit Diabetes ungeeignet. „In diesem Fall sollten junge Menschen mit Diabetes mellitus Typ 1 von vornherein einen anderen Beruf wäh- len und neu von Diabetes Betroffene, die bereits einen dieser Berufe ausüben, mit ihrem Arbeit- geber über ihre Erkrankung sprechen und sich von ihrem Arzt beraten lassen“, sagt Hadder.

Nach dem Schwerbehindertengesetz kön- nen Diabetiker bei den Versorgungsämtern ein Verfahren zur Feststellung des Grades der Be- hinderung einleiten. Dieser unterscheidet sich je nach Diabetestyp, Art der Behandlung, Ein- stellung der Stoffwechsellage und Einschnitten

in der Lebensführung durch die Erkrankung.

Personen, bei denen eine Schwerbehinderung festgestellt wird, können Nachteilsausgleiche geltend machen. Von besonderer Bedeutung für Schwerbehinderte sind die Auswirkungen der Behinderung auf den Arbeitsplatz oder das Berufsleben. Deshalb können sie auch hier Nachteilsausgleiche geltend machen.

Schwerbehinderte Menschen haben bei- spielsweise Anspruch auf einen bezahlten zu- sätzlichen Urlaub und stehen außerdem unter einem besonderen Kündigungsschutz: Kündi- gungen des Arbeitgebers bedürfen der vorheri- gen Zustimmung des Integrationsamtes. Das Amt holt eine Stellungnahme des zuständigen Arbeitsamtes, des Betriebs- oder Personalra- tes und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den betroffenen Arbeitnehmer an, be- vor es die Zustimmung erteilt. EB

WAS BERUFSTÄTIGE DIABETIKER BEACHTEN SOLLTEN

Künftige Ärztinnen und Ärzte – auch die „Generation Y“ genannt – haben andere Ziele und Werte als vergangene Ärztegenerationen.

Dies zeigte sich erneut beim Regio- nalkongress „Operation Karriere“

des Deutschen Ärzteblattes am 24.

November in Köln. 430 motivierte Teilnehmer diskutierten an diesem Samstag im Kölner Me diapark über Karrierestrategien, Weiterbildung und Existenzgründung.

„Heutige Nachwuchsmediziner legen besonderen Wert darauf, Fa- milie und Beruf miteinander ver-

einbaren zu können. Zudem wollen sie eine strukturierte Einar beitung, ein regelmäßiges Feedback von ihren Vorgesetzten, ein Coaching während ihrer Weiter bildung und eine soziale Einbindung in das Ar- beitsteam“, erklärte Prof. Dr. med.

Christian Schmidt, Geschäftsfüh- rer der Kliniken der Stadt Köln.

Krankenhäuser müssten darauf re - agieren und auf gute Führungs - quali täten ihres leitenden Perso- nals achten. Andererseits müssten die Kliniken von ihren jungen Mit- arbeitern auch Einsatzbereitschaft,

Der Gesetzentwurf gegen gewerbs- mäßige Förderung der Selbsttötung ist nach der Ersten Lesung im Bun- destag an den Rechts- und den In- nenausschuss überwiesen worden.

Der Entwurf wurde in der Nacht zum 30. November behandelt. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenber- BUNDESTAG

Sterbehilfe-Entwurf an Ausschüsse überwiesen

ger (FDP) vorgelegte Gesetzent- wurf soll die gewerbsmäßige, auf Gewinnerzielung angelegte Sui - zidbeihilfe verbieten. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen na- hestehende Personen hingegen sol- len sich nicht strafbar machen, wenn sie nur Teilnehmer an der Tat sind und selbst nicht gewerbsmäßig

handeln. kna/EB

Eigenverantwortung und Teamgeist erwarten können.

Neben Tipps zu Bewerbung und Berufsstart erhielten die Nach- wuchsmediziner in Köln Informa- tionen zu einzelnen Fachgebie- ten und zu einer künftigen Nieder- lassung.

Auch im nächsten Jahr wird das Deutsche Ärzteblatt weitere Kon- gresse „Operation Karriere“ veran- stalten, und zwar in Frankfurt am Main, Hamburg, München, Berlin und Köln. Die Teilnahme wird wie- derum kostenfrei sein. ER

Operation Karrie- re lockte mehr als 400 Teilnehmer mit Vorträgen, Diskus - sionsrunden und Workshops in den Kölner Mediapark.

Foto:Johannes Dreuw

KARRIEREKONGRESS

Große Nachfrage bei der „Generation Y“

A K T U E L L

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