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IV-Rundschreiben Nr. 212 vom 15. Dezember 2004

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Bereich Aufsicht

IV-Rundschreiben Nr. 212 vom 15. Dezember 2004

Aenderung der Verordnung über Geburtsgebrechen per 01.01.05 Art. 13 IVG und Art. 1 Abs. 2 GgV

Die Liste im Anhang zur Verordnung vom 9. Dezember 1985 über Ge- burtsgebrechen wird wie folgt geändert:

Ziff. 387, 390, 428, 463 und 466

387

Angeborene Epilepsie (ausgenommen Formen, bei denen eine antikon- vulsive Therapie nicht oder nur während eines Anfalls notwendig ist)

390

Angeborene cerebrale Lähmungen (spastisch, dyskinetisch [dyston, cho- reo-athetoid], ataktisch)

428

Kongenitale Paresen der Augenmuskeln (sofern Prismen, Operation oder orthoptische Behandlung notwendig sind)

463

Angeborene Störungen der Thyreoidea-Funktion (Athyreose und Hy- pothyreose)

466

Angeborene Störungen der Gonaden-Funktion (bei Missbildungen der Gonaden, Anorchie, Klinefelter-Syndrom und Androgenresistenz, siehe auch Ziff. 488)

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