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Schweizerische Ärztezeitung

Bollettino dei medici svizzeri Bulletin des médecins suisses

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch Organe officiel de la FMH et de FMH Services www.bullmed.ch Bollettino ufficiale della FMH e del FMH Services

Editores Medicorum Helveticorum

Editorial 1059

Zulassungsstopp – akzeptabler Kompromiss nach hartem Ringen

FMH 1061

Aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle – Jahresbericht 2012

SAMW 1072

Erleichterter Zugang zu wissenschaftlicher Literatur: Die SAMW erweitert das Angebot

Tribüne 1091

Finanzielle Fehlanreize verhindern Kosten- senkungen und Qualitätsverbesserungen

Horizonte 1100

Bücher, die Grenzen ausloten

«Zu guter Letzt» von Jean Martin 1102

Privat-öffentliche Partnerschaft

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3.7. 2013

(2)

I N H A LT

FMH

Editorial

1059 Zulassungsstopp – akzeptabler Kompromiss nach hartem Ringen Jürg Schlup

Recht

1061 Aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle – Jahresbericht 2012

Valérie Rothhardt

Wenn ein Patient Diagnose- und/oder Behandlungsfehler vermutet und eine Einigung zwischen Patient und Haft- pflichtversicherer nicht möglich war, dann gibt diese Stelle ein Gutachten in Auftrag.

1066 Swiss Quality Award 2013 – DDQ die Gewinner (Teil 2)

Jocelyne Bonnet; Michael T. Hirschmann, Adrian Bernard, Helmut Rasch, Johann Henckel

Vorgestellt werden die Gewinner der Kategorie «Manage- ment» und der «Kategorie Technologie». Die einen ha- ben sich beschäftigt mit einem neuen Modell für perina- tale Betreuung, die anderen mit Software zur Beurteilung der Prothesenposition nach Knie- und Hüftgelenksersatz.

Nachrufe

1069 In memoriam Andres Giedion Georg Eich

1070 Personalien

Organisationen der Ärzteschaft

1071 Fundierte Weiterbildung für Ärzte: SGIM zentraler Baustein für Qualitätssicherung und Patientensicherheit

Jean-Michel Gaspoz, François Héritier

Weitere Organisationen und Institutionen

1072 Erleichterter Zugang zu SAMW wissenschaftlicher Literatur: Die SAMW erweitert das Angebot Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissen- schaften

Für niedergelassene Ärzte ist es oft umständlich und kost- spielig, an Fachliteratur heranzukommen. Neben ihren be- reits bestehenden Angeboten bietet die SAMW jetzt auch ein vergünstigtes Online-Abonnement der EbM-Guidelines.

Weitere Organisationen und Institutionen SEVHep

1073 Der Kampf gegen Hepatitis B und C:

ein Notfall für die öffentliche Gesundheit in der Schweiz

Francesco Negro

Die Schweizer Expertengruppe für virale Hepatitis schlägt im Einvernehmen mit dem BAG die verstärkte Sensibilisierung der Ärzte vor: Eine systematische Früher- kennung soll alle Personen identifizieren, die bestimm- ten Risikogruppen angehören.

Briefe / Mitteilungen

1075 Briefe an die SÄZ

1078 Facharztprüfungen / Mitteilungen

FMH Services

1079 Assurance responsabilité civile professionnelle

FMH Insurance Services 1081 Stellen und Praxen

Tribüne

Standpunkt

1091 Finanzielle Fehlanreize verhindern Kostensenkungen und Qualitäts- verbesserungen

Michael Stamm

Der Autor beklagt, dass erhebliche Einsparpotentiale durch ambulante Operationen nicht genutzt würden.

Die aktuellen Abgeltungsmodalitäten verhinderten eine Nutzung dieser Potentiale. Anhand konkreter Beispiele und Zahlen zeigt er Einsparmöglichkeiten auf.

Management

1094 Das Unwahrscheinliche managen Matthias Mitterlechner, Johannes Rüegg- Stürm, Harald Tuckermann

In der letzten SÄZ-Ausgabe haben die Autoren analy- siert, weshalb die integrierte Versorgung eine recht un- wahrscheinliche Errungenschaft ist. Dieser zweite Bei- trag skizziert nun Ansatzpunkte, die integrierte Versor- gung wahrscheinlicher machen könnten. Genannt wird u. a. die Reflexion und Neupositionierung des eigenen Wertschöpfungsprozesses.

1098 Spectrum

(3)

I N H A LT

Horizonte

Buchbesprechungen 1099 Le «Indignez-vous» d’un

honnête homme engagé Jean Martin

«Nus parmi les chacals», so lautet der Titel des Buchs von Raymond Durous, einem 77-jährigen Autor, dessen Le- ben durch den Kampf gegen Ungleichheit und Unge- rechtigkeit geprägt ist. Thema seines Buches sind die Kin- der, das Leben ausgebeuteter und missbrauchter Kinder und das Leben, wie es für Kinder eigentlich sein sollte.

Horizonte

1100 Bücher, die Grenzen ausloten Erhard Taverna

Sexualität bei Jugendlichen mit chronischer Krankheit oder Behinderung, Leben mit einer lebensbedrohlichen Krankheit, Halluzinationen und andere unheimliche neu- rologische Phänomene, das sind die Grenzbereiche, um die es hier geht.

Zu guter Letzt

1102 Privat-öffentliche Partnerschaft Jean Martin

Jean Martin findet es gut, wenn dem Staat starke private Partner gegenüberstehen – auch in der Medizin. Er berichtet, wie im Kanton Waadt die Gesundheitsbe- hörde und die Société vaudoise de médecine in mehre- ren Bereichen zusammenarbeiten. Es sind nicht immer einfache, aber fruchtbare Initiativen, die Absprachen und Loyalität erfordern.

Anna

Redaktion

Dr. med. et lic. phil. Bruno Kesseli (Chefredaktor)

Dr. med. Werner Bauer Prof. Dr. med. Samia Hurst Dr. med. Jean Martin Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Dr. med. Jürg Schlup (FMH) Prof. Dr. med. Hans Stalder Dr. med. Erhard Taverna

lic. phil. Jacqueline Wettstein (FMH) Redaktion Ethik

PD Dr. theol. Christina Aus der Au Prof. Dr. med. Lazare Benaroyo Dr. phil., dipl. biol. Rouven Porz Redaktion Medizingeschichte

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Fürsprecher Hanspeter Kuhn (FMH) Managing Editor

Annette Eichholtz M.A.

Redaktionssekretariat Elisa Jaun Redaktion und Verlag

EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz Tel. 061 467 85 55, Fax 061 467 85 56 E-Mail: redaktion.saez@emh.ch Internet: www.saez.ch, www.emh.ch Herausgeber

FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, Postfach 170, 3000 Bern 15 Tel. 031 359 11 11, Fax 031 359 11 12 E-Mail: info@fmh.ch

Internet: www.fmh.ch Herstellung Schwabe AG, Muttenz Marketing EMH Dr. Karin Würz

Leiterin Marketing und Kommunikation Tel. 061 467 85 49, Fax 061 467 85 56 E-Mail: kwuerz@emh.ch

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«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»

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Jahresabonnement: CHF 320.–, zuzüglich Porto

© 2013 by EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Basel. Alle Rechte vor- behalten. Nachdruck, elektronische Wiedergabe und Übersetzung, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.

Erscheint jeden Mittwoch ISSN 0036-7486

ISSN 1424-4004 (Elektronische Ausg.)

I M P R E S S U M

Delegierte der Fachgesellschaften Allergologie und Immunologie:

Prof. Dr. A. Bircher

Allgemeinmedizin: Dr. B. Kissling Anästhesiologie und Reanimation:

Prof. P. Ravussin

Angiologie: Prof. B. Amann-Vesti Arbeitsmedizin: Dr. C. Pletscher Chirurgie: Prof. Dr. M. Decurtins Dermatologie und Venerologie:

PD Dr. S. Lautenschlager Endokrinologie und Diabetologie:

Prof. Dr. G. A. Spinas

Gastroenterologie: Prof. Dr. W. Inauen Geriatrie: Dr. M. Conzelmann Gynäkologie und Geburtshilfe:

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. W. Holzgreve

Hämatologie: Dr. M. Zoppi Handchirurgie: PD Dr. L. Nagy Infektologie: Prof. Dr. W. Zimmerli Innere Medizin: Dr. W. Bauer Intensivmedizin: Dr. C. Jenni Kardiologie: Prof. Dr. C. Seiler Kiefer- und Gesichtschirurgie:

Dr. C. Schotland

Kinder- und Jugendpsychiatrie: Dr. R. Hotz Kinderchirurgie: Dr. M. Bittel

Medizinische Genetik: Dr. D. Niedrist Neonatologie: Prof. Dr. H.-U. Bucher Nephrologie: Prof. Dr. J.-P. Guignard Neurochirurgie: Prof. Dr. H. Landolt Neurologie: Prof. Dr. H. Mattle Neuropädiatrie: Prof. Dr. J. Lütschg Neuroradiologie: Prof. Dr. W. Wichmann

Nuklearmedizin: Prof. Dr. J. Müller Onkologie: Prof. Dr. B. Pestalozzi Ophthalmologie: Dr. A. Franceschetti ORL, Hals- und Gesichtschirurgie:

Prof. Dr. J.-P. Guyot Orthopädie: Dr. T. Böni Pädiatrie: Dr. R. Tabin

Pathologie: Prof. Dr. G. Cathomas Pharmakologie und Toxikologie:

Dr. M. Kondo-Oestreicher

Pharmazeutische Medizin: Dr. P. Kleist Physikalische Medizin und Rehabilitation:

Dr. M. Weber

Plast.-Rekonstrukt. u. Ästhetische Chirurgie:

Prof. Dr. P. Giovanoli Pneumologie: Prof. Dr. T. Geiser

Prävention und Gesundheitswesen:

Dr. C. Junker

Psychiatrie und Psychotherapie:

Dr. G. Ebner

Radiologie: Prof. Dr. B. Marincek Radioonkologie: Prof. Dr. D. M. Aebersold Rechtsmedizin: Prof. T. Krompecher Rheumatologie: Prof. Dr. M. Seitz Thorax-, Herz- und Gefässchirurgie:

Prof. Dr. T. Carrel

Tropen- und Reisemedizin: PD Dr. C. Hatz Urologie: PD Dr. T. Zellweger

Redaktion

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I M P R E S S U M

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E d i t o r i a l

F M H

Editores Medicorum Helveticorum Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 27/28

1059

Am längsten Tag des Jahres haben die eidgenössischen Räte erneut einen – Zulas­

sungsstopp für Ärztinnen und Ärzte beschlossen. Er ist auf dem Dringlichkeitsweg einge­

führt worden, gilt ab dem 1.

Juli 2013 und soll maximal drei Jahre in Kraft bleiben.

Das «vorübergehend für drei Jahre» hören wir nun schon zum vierten Mal inner­

halb von elf Jahren. Statt einer Lösung zur Steuerung der Ärz­

tedichte präsentierte der Bundesrat bereits in den Jahren 2002, 2005 und 2008 je einen auf drei Jahre befristeten Zu­

lassungsstopp als «vorübergehende» Massnahme. Ist die aller­

neueste Neuauflage des Ärztestopps wirklich vorübergehend, wie Bundesrat Alain Berset verschiedentlich äusserte? Für die Ärzteschaft muss der nun Beschlossene der Letzte sein!

Die FMH und der VSAO haben sich hinter den Kulissen monatelang gegen die Neuauflage des Zulassungsstopps engagiert, denn dieser ist ein schlechtes Signal an den ärzt­

lichen Nachwuchs, den die Schweiz dringend benötigt. Wäh­

rend der Frühjahrs­ und Sommersession pendelte die Vorlage mehrmals zwischen den beiden Parlamentskammern hin und her. Nicht möglich war es, den Zulassungsstopp gänzlich

zu verhindern. Aber in diesen fünf Monaten konnten wir Wesentliches dazu beitragen, dass die Legislative unseren For­

derungen Gehör schenkte. Die nun vom Parlament beschlos­

sene Fassung zeugt davon und stellt einen auch für die FMH und den VSAO akzeptablen Kompromiss dar.

Ohne Bedürfnisnachweis zugelassen sind diejenigen Ärz­

tinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungs­

stätte gearbeitet haben. Und zwar unabhängig davon, ob diese Ärztinnen und Ärzte während dieser drei Jahre in Wei­

terbildung standen oder als Facharzt tätig waren.

Nach diesen drei Jahren am Spital verstehen Ärztinnen und Ärzte das Schweizer Gesundheits­ und Sozialsystem und die Sprache der Patienten. Dies sind notwendige, jedoch nicht hinreichende Voraussetzungen, um eine – für die FMH zentrale – qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zudem ermöglicht die Drei­

Jahres­Regelung jungen, gutausgebildeten Ärztinnen und Ärzten eine sinnvolle Berufsplanung.

Wie andere Branchen brauchen das Gesundheitswesen und die Ärzteschaft Planungssicherheit. Dringliche Zulas­

sungsbeschränkungen als vermeintlich vorübergehende Massnahmen im Drei­Jahres­Rhythmus sind das genaue Ge­

genteil. Immerhin belässt die nun beschlossene Kompromiss­

regelung unseren jungen Ärztinnen und Ärzten eine beruf­

liche Perspektive und lässt ihnen die Wahl zwischen einer Tätigkeit im Spital oder in einer Praxis. Diese Wahlmöglich­

keit trägt auch dem Wunsch junger Berufskolleginnen und

­kollegen Rechnung, Teilzeit arbeiten zu können. Der nun gefundene Kompromiss ist somit ein wichtiges Signal für unsere Nachwuchsärzte, die wir dringend brauchen und auf die wir uns freuen!

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident der FMH

Zulassungsstopp – akzeptabler Kompromiss nach hartem Ringen

Ein Zulassungsstopp ist kein taugliches Mittel, die Ärztedichte zu steuern.

Der gefundene Kompromiss gibt jungen

Kolleginnen und Kollegen zumindest

eine berufliche Perspektive.

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Editores Medicorum Helveticorum

1061

R e c h t

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 27/28

Aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle – Jahresbericht 2012

Die aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle hat die Aufgabe, im Auftrag eines in der Schweiz behan- delten Patienten einen oder mehrere Gutachter1 zu beauftragen, um festzustellen, ob der Arzt in der Pri- vatpraxis oder im Spital einen Diagnose- oder Behand- lungsfehler begangen hat. Die Gutachter werden von der betreffenden medizinischen Fachgesell- schaft vorgeschlagen, sodass unabhängige und kom- petente Gutachter gefunden werden können. Das Honorar der Gutachterin wird von den Haftpflicht- versicherern der Ärzte oder Spitäler übernommen.

Der Patient muss lediglich eine Verwaltungsgebühr von 600 Franken zuzüglich MWST entrichten.

Die Gutachterstelle ist ein nützliches und effi- zientes Instrument für Patienten und Ärzte. Sie ermög- licht einerseits der Patientin die kostengünstige Klä- rung der Frage, ob sie Opfer eines ärztlichen Fehlers ge- worden ist. Andererseits gibt sie dem Arzt bzw. seinem Haftpflichtversicherer und dem Patienten eine zuver- lässige Grundlage, um den Fall sinnvoll zu erledigen.

Die aussergerichtliche FMH-Gutachterstelle hat im Jahr 2012 insgesamt 64 Gutachten erstellt. In 30 Fällen wurden ein oder mehrere Diagnose- oder Behandlungsfehler bejaht; in 32 Fällen konnte kein Fehler festgestellt werden.

Die FMH-Gutachterstelle ist nicht für alle Strei- tigkeiten zuständig. Sie gibt ein Gutachten nur dann in Auftrag, wenn der Patient einen erheblichen Ge- sundheitsschaden erlitten hat, und zwischen Patient und Haftpflichtversicherer bis anhin keine Einigung erzielt werden konnte. Vorausgesetzt ist zudem, dass der Fall nicht bereits vor einem Gericht hängig ist oder ein Gericht darüber entschieden hat.

Der Antrag, den der Patient ausführlich zu be- gründen hat, ermöglicht eine rasche Entscheidung darüber, welche Fachgesellschaft betroffen und wie komplex ein Fall ist. Oft ist es notwendig, ein inter- disziplinäres Gutachterteam zu beauftragen.

Statistik 2012

Statistische Zuordnung zu den Fachgebieten Bei den multidisziplinären Gutachten erfolgt die

Zuordnung zum so weit erkennbar am stärksten be- troffenen Fachgebiet. Beispiel: Ist ein Gutachter- team primär für die Gynäkologie und sekundär für die Anästhesiologie eingesetzt worden, und wird ein Fehler nur in der Gynäkologie bejaht, so wird das Gutachten der Kategorie «Gynäkologie, Fehler be- jaht» zugeordnet. Wird im selben Fall in der Anäs- thesiologie ein Fehler bejaht, nicht aber in der Gynäkologie, so erfolgt die Zuordnung ausschliess- lich unter «Anästhesiologie, Fehler bejaht». Wird bezüglich beider Fächer ein Fehler festgestellt, so erscheint der Fall statistisch unter «Gynäkologie, Fehler bejaht».

Die Statistik spiegelt folglich nicht das gesamte Ausmass der gutachterlichen Tätigkeit wider.

Interpretation der Statistik

2012 wurden 64 Gutachten abgeschlossen, gegen- über 77 Gutachten im Vorjahr. In etwas über einem Drittel (37 %) der beurteilten Fälle ging es aus-

schliesslich um Behandlungen durch Ärzte in der Privatpraxis. Bei knapp zwei Drittel der Fälle ging es entweder ausschliesslich um die Begutachtung von Spitalbehandlungen oder von Behandlungen in beiden Institutionen. Für die im Jahr 2012 erstatte- ten Gutachten waren 21 fachübergreifende Gutach- terteams im Einsatz.

Die Fehleranerkennungsquote ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen und beträgt für das Jahr 2012 46,9 % (gegenüber 44,2% im Jahr 2011).

In den Jahren 2003 bis 2012 lag die Fehleran- erkennungsquote zwischen 34,9 % (2004) und 50,6 % (2010). Die Fehlerverneinungsquote bewegte sich entsprechend zwischen 45,7 % und 65,1 %.

In den Jahren 2008 bis 2012 bewegte sich die Feh- leranerkennungsquote zwischen 44,2 % und 50,6 %.

Im gleichen Zeitraum betrug die Fehlerverneinungs- quote dementsprechend zwischen 45,7 % und 55,8 %.

Daraus lässt sich einerseits erkennen, dass sich die Fehleranerkennungsquote in den letzten Jahren stabilisiert, und andererseits, dass sich die Differenz zwischen der Zahl der anerkannten und der vernein- ten Fehler verringert hat.

Valérie Rothhardt Rechtsanwältin, Rechtsdienst FMH

1 Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument die männliche Form von Personen verwendet, gemeint sind aber stets beide Geschlechter.

Korrespondenz:

Valérie Rothhardt Aussergerichtliche Gutachterstelle der FMH Postfach 6159

CH-3001 Bern Tel. 031 359 12 10 Fax 031 359 12 12

«Die Gutachter werden von der betreffenden medizinischen

Fachgesellschaft vorgeschlagen, sodass unabhängige und kompetente

Gutachter gefunden werden können.»

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 27/28

1062

Editores Medicorum Helveticorum

Tabelle 1

Übersicht 1982–2012.

Zeitraum erstellte

Gutachten Behandlungs-/

Diagnosefehler bejaht

Behandlungs-/

Diagnosefehler verneint

Behandlungs-/

Diagnosefehler unbestimmt

Ganze Schweiz 1982–2011 3391 1140 2155 96

Deutschschweiz und Tessin 2012 36 18 17 1

Romandie 2012 28 12 15 1

Ganze Schweiz 2012 64 30 32 2

100 % 46,9 % 50,0 % 3,1 %

Ganze Schweiz 1982–2012 3455 1170 2187 98

100 % 33,9 % 63,3 % 2,8 %

Ganze Schweiz (letzte 10 Jahre) 2002–2012 804 357 432 15

100 % 44,4 % 53,7 % 1,9 %

Tabelle 2

Ergebnisse nach Fachgebieten 1982–2012.

erstellte Gutachten Behandlungs-/

Diagnosefehler bejaht Behandlungs-/

Diagnosefehler verneint

Behandlungs-/

Diagnosefehler unbestimmt

Allgemeinmedizin 239 88 141 10

Anästhesiologie 118 38 77 3

Chirurgie 830 293 510 27

Dermatologie 30 9 19 2

Gastroenterologie 14 2 12 0

Gynäkologie und Geburtshilfe 438 166 264 8

Handchirurgie 52 19 31 2

Herz­ und thorakale

Gefässchirurgie 25 8 16 1

Innere Medizin 233 78 151 4

Kardiologie 22 12 9 1

Kieferchirurgie 23 3 20 0

Kinderchirurgie 14 4 10 0

Kinderpsychiatrie 1 0 1 0

Nephrologie 2 0 2 0

Neurochirurgie 92 25 65 2

Neurologie 25 7 17 1

Onkologie 9 4 5 0

Ophthalmologie 133 40 87 6

Orthopädische Chirurgie 657 243 399 15

Oto­Rhino­Laryngologie ORL 120 27 89 4

Pädiatrie 68 28 37 3

Pathologie 6 4 2 0

Pharmakologie 2 2 0 0

Physikalische Medizin

u. Rehabilitation 13 3 9 1

Plast. und Wiederherstellungs­

chirurgie 128 27 99 2

Pneumologie 2 1 1 0

Psychiatrie 15 7 8 0

Radiologie 51 14 34 3

Radio­Onkologie 1 1 0 0

Rheumatologie 16 5 11 0

Urologie 76 12 61 3

Total 1982–2012 3455 1170 2187 98

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R e c h t

F M H

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 27/28

1063

Editores Medicorum Helveticorum

Die Zahlen sind vorsichtig zu interpretieren. Die gegenüber den Jahren 2011 und 2010 tiefere Anzahl der erstellen Gutachten lässt nicht ohne weiteres auf eine nachlassende Nachfrage schliessen. Aufgrund der geringen Fallzahlen können einige wenige Fälle, deren Begutachtung am Ende des vorangehenden oder am Anfang des folgenden Jahres abgeschlossen wird, die Statistik deutlich beeinflussen.

Die 64 Begutachtungen, welche im Jahr 2012 abgeschlossen wurden, spiegeln lediglich die Tätig- keit der FMH-Gutachterstelle wider. Deshalb sind sie nicht repräsentativ für die Spital- und Arzthaft- pflichtsituation in der Schweiz. Es ist bekannt, dass anderweitig zahlreiche private Gutachten in Auftrag gegeben werden, und ein grosses, nicht universitäres Kantonsspital jährlich mit rund 20 bis 30 Haft- pflichtfällen konfrontiert wird.

Die vorliegende Statistik zeigt auf, wie viele Gutachten aus welchen Fachgebieten über die FMH- Gutachterstelle abgewickelt, und wie viele Diagno se- bzw. Behandlungsfehler bejaht wurden. Andere Schlussfolgerungen können – wie bereits erwähnt – aufgrund der geringen Datenbasis und der fehlen- den Vergleichswerte nicht gezogen werden. Ins- besondere wäre es nicht zulässig, hieraus Hoch- rechnungen betreffend die Fehlerhäufigkeit in den verschiedenen Fachgebieten oder allgemein in der Medizin für die Schweiz anzustellen.

Was die Statistik nicht zeigt, ist der grosse Auf- wand an Zeit und Ressourcen für Anfragen, die dann doch nicht zu einem Gutachten führen – entweder, weil die Anfrage nicht vollständig bei uns eingeht, oder weil die betreffende medizinische Fachgesell- schaft der Ansicht ist, dass kein Anhaltspunkt für ei- nen Behandlungsfehler vorliegt, weshalb sie eine Be- gutachtung ablehnt. Patienten, vermehrt auch An- wältinnen, Ärztinnen, Versicherungen und andere Institutionen, wenden sich mit den unterschied- lichsten Fragen an die aussergerichtliche Gutachter- stelle. Diese versucht, im Rahmen des Mög lichen nützliche Hinweise für das weitere Vorgehen zu ge- ben, selbst dann, wenn eine Fragestellung nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Es erweist sich oft als schwierig, den Patientinnen zu vermitteln, dass das Verfahren reglementiert ist, und dass nicht jede Komplikation oder enttäuschte Heilungserwartung zu einem Gutachten führen kann.

Kausalität zwischen Fehler und Gesundheitsschaden

Die Feststellung, dass ein Diagnose- oder Behand- lungsfehler vorliegt, führt zur Abklärung, ob der fest- gestellte Fehler die Ursache für den geltend gemach- ten Gesundheitsschaden ist. Die Haftung kann nur dann bejaht werden, wenn ein Fehler vorliegt, also die Sorgfaltspflicht verletzt wurde, ein Schaden ein- getreten ist, und der Fehler für den Schaden ursäch- lich war. Der Gutachter hat für die Beurteilung, ob ein Kausalzusammenhang vorliegt, festzustellen,

wie sich der Gesundheitszustand des Patienten darstellen würde, wenn der Fehler nicht gemacht worden wäre. Wäre derselbe Schaden eingetreten, war der Fehler nicht kausal.

In zahlreichen Fällen, in denen ein Fehler bejaht wurde, lag kein oder nur ein unwahrscheinlicher Kausalzusammenhang vor. Auch in der Medizin haben also glücklicherweise nicht alle Fehler nega- tive oder gar gravierende Konsequenzen.

Bis anhin wurde dieser Aspekt in der Statistik nicht aufgeführt. Für das Jahr 2012 wurde bei weniger als einem Viertel (21,8 %) der Fälle, in denen ein Feh- ler bejaht wurde, die Kausalität eher oder klar bejaht.

In den übrigen Fällen wurde die Kausalität verneint oder lediglich als möglicherweise gegeben erachtet.

Dies lässt sich dadurch erklären, dass es oft schwierig ist, den Einfluss einer einzigen Ursache – hier eines Diagnose- oder Behandlungsfehlers – auf das unbe- friedigende Gesamtergebnis zu bestimmen. Häufig wird ein Gesundheitsschaden noch durch andere Ur- sachen herbeigeführt, wie etwa eine ungünstige Pro- gnose für die Heilung oder Vorerkrankungen.

Aufklärung und Kommunikation zwischen Ärztin und Patient

Die Frage nach der genügenden Aufklärung allein kann nicht Gegenstand eines FMH-Gutachtens sein.

Sie kann aber zusätzlich zum vermuteten Diagnose- und/oder Behandlungsfehler thematisiert werden, falls der Patient einen Aufklärungsmangel geltend macht.

Weil der Arzt beweisen muss, dass und wenn ja, wie er aufgeklärt hat, möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die Aufklä- rung hinreichend zu dokumentieren. Möglicherweise liegt kein Diagnose- oder Behandlungsfehler vor, son- dern der Arzt hat lediglich seine Aufklärungspflicht verletzt, indem er den Patienten nicht oder nur un- vollständig über den durchzuführenden Eingriff auf- geklärt hat. Falls durch die sorgfältige Behandlung ein Schaden entstanden ist, weil sich ein Risiko verwirk- licht hat, haftet die Ärztin auch in den Fällen der un- genügenden Aufklärung. Im Jahr 2012 hat die Gut- achterstelle einen solchen Fall bejaht.

Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die Kom- munikation zwischen Arzt und Patientin nicht opti- mal war. Bleibt der Behandlungserfolg aus oder stellen sich nach einer Behandlung neue gesund- heit liche Probleme ein, kann eine unbefriedigende Kommunikation beim Patienten zu Frustration füh- ren, und weckt oder verstärkt den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.

Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung hat einen grossen Stellen- wert bei der Begutachtung durch die aussergericht- liche Gutachterstelle FMH. Sie wird durch die fol- genden Massnahmen sichergestellt:

– Die medizinischen Fachgesellschaften schlagen Aktuelle

Forumthemen Diskutieren Sie mit!

Im Forum präsentieren wir regel mässig brisante Themen aus Politik, Öko­

nomie und Wissen­

schaft, die das Schwei­

zer Gesundheitswesen be­

treffen. Bringen Sie Ihre Meinung ein oder kom­

mentieren Sie die Äusse­

rungen Ihrer Kolleginnen und Kollegen. Das Forum finden Sie unter:

www.saez.ch/forum/

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 27/28

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Editores Medicorum Helveticorum

für jeden Fall einen oder mehrere Gutachter vor.

Diese werden beauftragt, sobald alle Parteien mit der Beauftragung ihrer Person einverstanden sind. Falls erforderlich wird ein Gutachterteam aus verschiedenen Disziplinen zusammenge- stellt. Dadurch soll einerseits sichergestellt wer- den, dass die Unbefangenheit der Gutachter gewährleistet ist, andererseits, dass die Begut- achtung kompetent durchgeführt wird. Wenn immer möglich wird auch sichergestellt, dass die Gutachter diejenige Landessprache sprechen, welcher auch der Patient mächtig ist.

– Das nun seit Jahren verwendete Schema für die Gutachter erweist sich als hilfreich. Es struktu- riert das Gutachten und stellt sicher, dass auf alle relevanten Aspekte eingegangen wird. Dadurch wird eine Qualität des Gutachtens erreicht, die

es erlaubt, eine angemessene rechtliche Lösung des Falles zu finden.

– Ein weiteres Instrument der Qualitätssicherung ist das juristische Lesen des Gutachtensentwurfs durch eine Rechtsanwältin des Rechtsdienstes der FMH. Die Parteien sind praktisch immer mit diesem Vorgehen einverstanden. Das juristische Lesen dient dazu, das Gutachten auf Klarheit, Verständlichkeit auch für medizinische Laien, Vollständigkeit, Schlüssigkeit und rechtliche Re- levanz zu überprüfen.

Ausbildung der Gutachter

Die Rechtsanwältinnen des FMH-Rechtsdienstes referieren unter anderem an Veranstaltungen, wel- che die Ausbildung medizinischer Gutachter oder das Haftpflichtrecht allgemein betreffen. Im Berichtsjahr referierten sie anlässlich der Gutachterkurse der Swiss Insurance Medicine (SIM), des Instituts für Rechtsmedizin Zürich sowie des Jahreskongresses der Schweizerischen Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM) in Basel.

Dauer des Verfahrens

Immer wieder wird die lange Verfahrensdauer be- mängelt. Vor allem die betroffenen Patienten erwar- ten eine baldige Antwort auf ihre Fragen. Es kommt vereinzelt vor, dass eine Begutachtung vor Ablauf eines Jahres seit Einreichung des Antrags abgeschlos- sen werden kann. Im Schnitt muss man aber mit einer Dauer von ungefähr 17 bis 18 Monaten ab Ein- reichen des vollständigen Antrags rechnen. Diese lange Dauer lässt sich unter anderem folgendermas- sen erklären: Ein reglementiertes, transparentes und

von allen akzeptables Verfahren benötigt Zeit. Je nach Fall dauert allein die Suche nach kompetenten Gutachtern mehrere Monate. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die vorgeschlagene Gutachterin von einer der Parteien abgelehnt wird. Hinzu kommt der Zeitaufwand für das juristische Lesen des Entwurfs, welcher dann zu einer Überarbeitung oder Ergän- zung des Gutachtens führen kann. Wie bereits er- wähnt, erhöht sich dadurch oft die Qualität des Gut- achtens. Auch die Suche nach und die Herausgabe der erforderlichen medizinischen Dokumente berei- tet häufig Schwierigkeiten, was zu Verzögerungen führt. Zudem kommt es immer wieder vor, dass Pa- tienten nicht optimal kooperieren, weshalb sie bei- spielsweise wegen mehrwöchiger Auslandaufenthal- ten nicht innert nützlicher Frist vom Gutachter un- tersucht und befragt werden können.

Sind mehrere Gutachter beauftragt, so benötigt jeder Verfahrensschritt mehr Zeit, begonnen bei der Anhörung und Untersuchung der Patientin bis zur Schlussredaktion des Gutachtens. Nicht zu vergessen ist, dass die berufliche Belastung vieler Gutachter der- art hoch ist, dass sie die benötige Zeit für die Ausar- beitung eines Gutachtens kaum finden können; oft wird dafür sogar ein Teil der Freizeit geopfert.

Die aussergerichtliche Gutachterstelle ist eine von vielen Anbietern von medizinischen Gutach- ten. Übernimmt sie einen Fall zur Begutachtung, wird dieser nach Reglement und für alle Parteien nach denselben Massstäben erledigt.

Wissenschaftlicher Beirat

Der wissenschaftliche Beirat überwacht im Auftrag des FMH-Zentralvorstandes die Tätigkeit der Gutach- terstelle. Er hat keine Entscheidkompetenz im Ein- zelfall, sondern entlastet den Zentralvorstand von seiner Aufsichtspflicht und unterstützt die Gutach- terstelle bei der Lösung allfälliger Schwierigkeiten in einem Begutachtungsverfahren. Im Berichtsjahr hat sich der Beirat zweimal zu einer Sitzung getroffen und stichprobenweise acht Gutachtendossiers und zwei Nichteintretensentscheide durchgesehen.

Die Mitglieder des Beirats sind Dr. med. Bruno Lerf, Präsident, Dr. med. Jürg Knessl und Rechts- anwalt Massimo Pergolis.

Personelles

Susanne Friedli ist Leiterin der Gutachterstelle und betreut die Dossiers aus der Deutschschweiz und dem Tessin. Ihr Stellvertreter, Sébastian Lerch, bear- beitet die Dossiers aus der Romandie.

«Auch in der Medizin haben also glücklicherweise nicht alle Fehler

negative oder gar gravierende Konsequenzen.»

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Editores Medicorum Helveticorum

Ende September 2012 hat Fürsprecherin Lucia Rabia die FMH nach acht Jahren verlassen. Während dieser Zeit hat Lucia Rabia die Gutachterstelle mit Willensstärke und Engagement supervisiert. Wir danken ihr an dieser Stelle herzlich für ihre wertvolle Mitarbeit und wünschen ihr alles Gute für ihre wei- tere berufliche Laufbahn. Seit Oktober 2012 wird die aussergerichtliche Gutachterstelle von Valérie Roth- hardt, Rechtsanwältin, supervisiert, unterstützt seit November 2012 von Dr. iur. Ursina Pally Hofmann, Rechtsanwältin. Beide Anwältinnen sind im Rechts- dienst der FMH tätig.

Dank

Die Gutachterstelle kann nur funktionieren, wenn die einzelnen Akteure mitwirken. Wir danken den medizinischen Fachgesellschaften und ihren Dele- gierten für die wertvolle Unterstützung und den Gutachtern für ihre Disponibilität und ihre grossar- tige Arbeit zur Klärung der Fälle. Die Gutachterstelle dankt den behandelnden Ärztinnen sowie den Spi- talleitungen, die auf Anfrage der Patienten offen und fair bei den Begutachtungen mitgewirkt haben.

Susanne Friedli und Sébastian Lerch betreuen die Dossiers von der ersten Anfrage bis zum Versand des Gutachtens. Sie sind die Ansprechpersonen für alle Beteiligten eines Verfahrens und leisten viel Koordi- nations- und Beratungsarbeit. Ich danke Susanne Friedli und Sébastian Lerch herzlich für ihren gro- ssen Einsatz und ihre Motivation.

Empfehlung an die Patienten

Die FMH-Gutachterstelle ermöglicht es den Pa tienten, ihren Anwälten und anderen, den Pa- tienten beratenden Personen, den Fall vor Ein- reichung des definitiven Gutachterantrags tele- fonisch mit dem für das Dossier zuständigen Mitarbeiter zu besprechen. Die folgenden Fra- gen können dabei geklärt werden: Welcher Arzt hat wahrscheinlich anlässlich welcher Behand- lung einen Fehler gemacht? An welche weiteren potentiellen Fehlerquellen sollte noch gedacht werden? Welches ist der beklagte Gesundheits- schaden? Auf welche besonderen Aspekte soll die Gutachterstelle den Delegierten der Fachge- sellschaft hinweisen, der einen Gutachter vor- schlag unterbreiten muss? usw. Diese Vorbe- sprechungen benötigen Zeit, sie können aber viele Rück fragen vermeiden und führen dazu, dass das Verfahren effizienter gestaltet werden kann.

Die Unterlagen für die Einreichung eines An- trags auf Begutachtung sind unter der folgen- den Adresse erhältlich: Aussergerichtliche Gut- achterstelle der FMH, Postfach 6159, 3001 Bern, Tel. 031 359 12 10 (vormittags von 8 bis 12 Uhr), Fax 031/359 12 12.

Weitere Informationen unter www.fmh.ch Services → Gutachterstelle.

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Gestationsalter bei der Aufnahme.

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Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94:27/28 Umfassende Geburtsbegleitung

Ausgangslage

Von den jährlich 4000 Geburten in der Geburtsklinik des Genfer Universitätsspitals finden schätzungs- weise mindestens 20 % ohne jegliche ärztliche Inter- vention statt. Durch eine Abgrenzung der Kompe- tenzbereiche lässt sich unseres Erachtens die Betreu- ung der Gebärenden verbessern.

Einführung eines neuen Modells für die perinatale Betreuung

Die Pflegedienstleiterin der Geburtsklinik hat die Lancierung dieses Pilotprojekts für eine umfassende Geburtsbegleitung ermöglicht und unterstützt. Die Projektskizze: Ein Team von acht Hebammen über- nimmt die gesamte Begleitung von Frauen, die sich für dieses Modell entschieden haben und deren

Schwangerschaft ohne medizinische Besonderhei- ten verläuft. Das Hauptziel besteht darin, den Frauen im Auftrag des Chefarztes von Beginn der Schwan- gerschaft bis zum Austritt aus der Wochenbettabtei- lung eine Begleitung im Spital durch ein spezielles Hebammenteam zu bieten.

Seit Januar 2011 erfasst dieses Projekt alle Tätig- keiten von Fachpersonen im Zusammenhang mit der Begleitung von normalverlaufenden Schwanger- schaften und Geburten. Das Projekt zeigt die auto- nome Rolle der Hebammen in einem Universitäts- spital auf. Es ist gelungen, die verschiedenen Partner für das Projekt zu gewinnen und ihre Zu- stimmung zur Weiterentwicklung zu erhalten. In den Universitätsspitälern der Schweiz ist diese Art von umfassender Begleitung von normalverlaufen- den Schwangerschaften und Geburten durch Hebammen neu.

Jocelyne Bonnet

Swiss Quality Award 2013 – ausgezeichnete Qualitätsinnovationen im Fokus

Aus knapp 60 eingereichten Projekten wurden anlässlich des Nationalen Symposiums für Quali­

tätsmanagement im Gesundheitswesen am 12. Juni vier Projekte mit dem Swiss Quality Award 2013 ausgezeichnet. Getragen wird der Preis von drei Organisationen: der Schweizeri­

schen Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen SQMH, dem Institut für Evalua tive Forschung in der Medizin IEFM der Universität Bern sowie der Verbindung der

Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH. Die drei Trägerorganisationen freuen sich, Ihnen nachfol­

gend die Gewinnerprojekte der Kategorien

«Man agement» und «Technologie» vorzustellen.

Die Siegerprojekte der Kategorien «Patienten­

sicherheit» und «Empowerment» wurden in der letzten Ausgabe (26/2013) der Schweizerischen Ärztezeitung publiziert.

Dr. med. Christoph Bosshard, Mitglied des Zentral- vorstandes der FMH, Verantwortlicher Ressort Daten, Demographie und Qualität und SAQM

Quality Award 2013 – die Gewinner (Teil 2)

Gewinner Kategorie Management

Korrespondenz:

Jocelyne Bonnet

Hebammenexpertin Geburtshilfe Universitätsspital Genf Pflegedirektion Boulevard de la Cluse 30 Maternité

CH-1205 Genf

jocelyne.bonnet[at]hcuge.ch www.hug­ge.ch

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Editores Medicorum Helveticorum

nisch nicht zu gebrauchen ist. Im Rahmen der Spezial sprechstunde «Die schmerzhafte Knie-TP»

standen wir vor der Aufgabe, eine Methode zu ent- wickeln, die einfach und in der klinischen Routine einsetzbar ist sowie die Bestimmung der Prothesen- position verlässlich ermöglicht.

Wir konnten feststellen, dass sich durch die Ver- wendung von 3D-rekonstruierten CT-Bildern die Messfehler derart minimieren lassen, dass die gemes- senen Werte klinisch wertvolle Aussagen ermögli- chen. Zudem haben wir ein spezielles Bildgebungs- protokoll entwickelt, das 3mm Schichten des Hüft- Gewinnerteam der Kategorie «Management» des Swiss Quality Awards 2013:

Jocelyne Bonnet, Lucia Floris, Virginie Briet (v. l. n. r.).

Gewinner Kategorie Technologie

Korrespondenz:

PD Dr. med.

Michael T. Hirschmann Klinik für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates

Kantonsspital Baselland CH-4101 Bruderholz

michael.hirschmann[at]unibas.ch Michael T. Hirschmann, Adrian Bernard, Helmut Rasch, Johann Henckel

Software zur akkuraten Beurteilung der Prothesenposition nach Knie- und Hüft- gelenksersatz mittels dreidimensional rekonstruierten CT-Bildern

Für die meisten Patienten bedeutet ein totaler Ersatz des Kniegelenkes (Knie-TP) das Ende ihres Leidens.

Für andere allerdings nehmen die Beschwerden kein Ende. Rund ein Viertel aller Patienten ist nach einer Knie-TP nicht zufrieden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Eine Fehlpositionierung der Prothese gilt als eine der entscheidenden Ursachen. Für den be- handelnden Orthopäden ist es von unschätzbarem Wert, die Positionierung der Knie-TP präzise und ver- lässlich beurteilen zu können.

Bisher erfolgt die Beurteilung auf Röntgen- oder axialen Computertomographie-Bildern (2D-CT).

Nach einer 2011 im Journal of Bone & Joint Surgery publizierten Arbeit ist die Ausmessung der Knie-TP im Röntgen als auch im 2D-CT wenig verlässlich.

Dies ergibt sich aus der nicht standardisierbaren Bildakquise, der ungenauen Messmethodik und der Schwierigkeit die anatomischen/prothetischen Landmarken eindeutig zu erkennen. In der genann- ten Studie konnten maximale Abweichungen inner- halb der gleichen Methode und zwischen zwei Un- tersuchern von bis zu 20° für das Röntgen und 10°

für das 2D-CT nachgewiesen werden. Als Orthopäde versucht man die Prothese mit einer Genauigkeit von ±3° zu positionieren. Dieser Wert zeigt, dass die Ausmessung der Knie-TP im Röntgen und 2D-CT kli-

Die Lancierung und Umsetzung dieses Projekts hat sich auf die Entwicklung der Berufspraxis ausge- wirkt: Gespräch und Austrittsuntersuchung nach der Geburt, Sprechstunde sechs bis zehn Wochen nach der Geburt sowie Schulung in der Ausführung von einfachen Dammnähten.

Auswertung und Perspektiven

Es ist geplant, die Ausgaben der umfassenden Betreu- ung mit den Kosten einer traditionellen Betreuung zu vergleichen. Gemäss Aussagen der Patientinnen beim Austritt aus der Wochenbettabteilung scheint die Zufriedenheit mit der umfassenden Betreuung höher zu sein. Zudem stellte man fest, dass die Ab- senzen im Hebammenteam deutlich geringer sind als bei anderen Fachpersonen des Departements. Zur Auswertung dieses Projekts wurden bestimmte Indi- katoren herangezogen, die aus der klinischen Doku- mentation sowie aus einem Fragebogen stammen, den die Patientinnen zwei Monate nach der Geburt selbst ausgefüllt haben. Sobald alle Indikatoren aus- gewertet sind, wird entschieden, wie es nach dieser ersten Testphase weitergehen soll.

Bildausgabe nach Ausmessung der Knieprothesen- Position (Varus-Valgus links, Flexion-Extension Mitte, Rotation rechts).

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Swiss Quality Award

Kluge Ideen im Qualitätsmanagement helfen nicht nur Patientinnen und Patienten, sie nützen dem gesamten Gesundheitswesen. Deshalb rückt der Swiss Quality Award jährlich innovative Qualitätspro­

jekte ins Rampenlicht. Getragen wird der Preis gemeinsam von der Verbindung der Schweizer Ärztin­

nen und Ärzte FMH, dem Institut für Evaluative Forschung in der Medizin IEFM der Universität Bern so­

wie der Schweizerischen Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen SQMH. Der Swiss Quality Award prämiert neue, praxiserprobte Projekte in den Kategorien Management, Patien­

tensicherheit, Technologie und Empowerment. Jede Preiskategorie ist mit 10 000 Franken dotiert. Die Preisverleihung findet jeweils im Rahmen des Nationalen Symposiums für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen statt.

Alle Informationen zum Swiss Quality Award und die Onlineplattform mit den Projektpostern der Gewinner sowie weiteren eingereichten Projekten befinden sich unter www.swissqualityaward.ch Michael T. Hirschmann, Helmut Rasch, Adrian Bernard (v. l. n. r.):

Vertreter des Gewinnerteams der Kategorie «Technologie» des Swiss Quality Awards 2013.

und Sprunggelenkes sowie Dünnschichten des Kniegelenkes (mind. 0.7mm) beinhaltet. So ist es möglich, den Datensatz standardisiert entlang der mechanischen Beinachse auszurichten und den Messfehler auf ±1° zu reduzieren. Für die Bildanalyse wurde basierend auf Python, welche C++-Kompo- nenten und VTK-Modulen (www.vtk.org) verbindet, eine spezifische Software entwickelt. Diese führt den Untersucher in 8 Minuten Schritt für Schritt durch den Messvorgang. Die einfache Bedienbarkeit und die verständliche Datenausgabe sowie Speichermög- lichkeit für Orthopäden und Radiologen im PACS, schaffen die Voraussetzung für eine klinische Rou- tine-Anwendung (Abb. S. 1067). Nach ausgiebiger Evaluation und Validierung wird dieses Verfahren seit Juli 2012 in unserer Klinik eingesetzt.

Mit Hilfe der von uns entwickelten Software zur Bestimmung der Position von Knie- und Hüft-TPs haben wir zu einer signifikanten Verbesserung der klinischen Diagnostik beigetragen. In Zukunft wer- den wir die Software auch für andere Gelenke weiter- entwickeln und anderen Krankenhäusern eine Lizenz zur Nutzung anbieten.

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In memoriam Andres Giedion

Andres Giedion wurde als zweites Kind von Sigfried Giedion und Carola Giedion-Welcker in München geboren. Seine Kindheit und Jugend in Zürich waren durch das kulturelle Interesse seiner Eltern geprägt.

Der Vater lehrte an der Harvard University, der ETH Zürich und am MIT moderne Architektur und war Mitbegründer der Congrès Internationaux d’Archi- tecture Moderne. Seine Mutter prägte als Kunsthis- torikerin, Autorin und Mitglied des Gremiums für Ankäufe des Kunsthauses das kulturelle Leben von Zürich und stand den Surrealisten nahe. Künstler wie Moholy-Nagy, Arp, Schwitters, Mondrian, Max Ernst, James Joyce und Le Corbusier verkehrten mit den Gie- dions und machten ihr Heim zu einem Treffpunkt der

«Internationalen Moderne».

Andres Giedion besuchte das Gymnasium und studierte Medizin in Zürich. Das Staatsexamen be- stand er 1950. Er doktorierte über «Die hämorrhagi- sche Encephalitis postvaccinalis» und entschied sich für eine Ausbildung in Pädiatrie am Children’s Hospi- tal in Boston bei C. Janeway. Dort begegnete er E.B.D. Neuhauser, einem der Gründerväter der Kin- derradiologie. Beeindruckt von Neuhauser und der Bedeutung der Radiologie in der Kindermedizin kehrte er 1954 nach Zürich ans Kinderspital zurück.

Unter Guido Fanconi hatte das Spital Weltruhm erlangt, doch eine Röntgenabteilung fehlte. Auf Wunsch von Fanconi erlernte Giedion die radiologi- schen Grundlagen am Kantonsspital Zürich, dem heutigen USZ, parallel zu seiner Tätigkeit als Oberarzt in der Kinderklinik. Auch die Radiologie hatte in Zü- rich unter Hans Rudolf Schinz internationale Bedeu- tung gewonnen. Wichtige Kontakte pflegte er mit Kollegen wie W. A. Fuchs, A. Rüttimann, M. del Bono und E. Maranta. Im Hinblick auf die neu zu schaf- fende Röntgenabteilung im Kinderspital kehrte Giedion nach Boston zu Neuhauser zurück, wo er seine Kenntnisse bei Experten wie D. Wittenborg und C. Harris erweiterte.

Andres Giedion übernahm 1959 die Leitung der Radiologie und später die neugeschaffene Chefarzt- position am Kinderspital Zürich. Er beschäftigte sich intensiv mit der Projektionsradiographie und Durch- leuchtungsuntersuchungen, wovon zahlreiche Publi- kationen zeugen. Sein Hauptinteresse galt dem Ske- lett, vor allem bei Missbildungen. Er widmete sich der Beobachtung, Charakterisierung und Klassifizierung der Knochendysplasien. Dabei kamen ihm sein brei- tes Interesse, seine scharfe Beobachtungsgabe und sein Kombinationsvermögen zustatten. Publikatio- nen, wie «Konstitutionelle Skeletterkrankungen» im Standardwerk «Schinz, Radiologische Diagnostik in Klinik und Praxis» legen davon Zeugnis ab.

Giedion habilitierte sich 1968 an der medizini- schen Fakultät der Universität Zürich mit dem Thema: «Zapfenepiphysen: Naturgeschichte und diagnostische Bedeutung einer Störung des enchon- dralen Wachstums». Er analysierte Veränderungen an den Wachstumszonen der Fingerknochen und fand Merkmale bestimmter genetischer Erkrankun- gen, die nun seinen Namen tragen. Seine Antritts- vorlesung endete folgendermassen: «Die direkte oder verschlüsselte Sprache der Morphologie auf- zuzeichnen und wiederzugeben, ist unser Beruf.

Morphologie aber ist ein Abenteuer. Dies ist unser Lust-Gewinn.»

Andres Giedion war ein international geachteter Vertreter der Kinderradiologie und Experte für Kno- chendysplasien. Er war Mitbegründer der Schweize- rischen Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie, der International Skeletal Dysplasia Society, der Gesell- schaft für Pädiatrische Radiologie und der European Society of Pediatric Radiology, sowie Organisator und Präsident des 14. Jahreskongresses letzterer Ge- sellschaft. Die Wertschätzung, die er genoss, äusserte sich in vielen Ehrenmitgliedschaften von radiologi- schen und kinderradiologischen Gesellschaften.

Giedion verfolgte mit Interesse die Entwicklung der Technik. Ein Sabbatical 1982 am Hospital for Sick Children in Toronto bei D. Harwood-Nash diente ihm als Einführung in die Computertomographie des Nervensystems. Die Einführung der CT im Kin- derspital kurz nach seiner Pensionierung ist mass- geblich seiner Vorarbeit zu verdanken. Auch im Ruhestand blieb er dem Kinderspital und der Univer- sität eng verbunden. Seine Energie war unbegrenzt, Gipfel wurden auch im wörtlichen Sinn erklommen, speziell in seiner zweiten Heimat, Davos, wo er Kraft und Freude schöpfte zusammen mit seiner Frau Monica. Noch 2002 schrieb er ein Buch über «Die Architektur der Davoser Alphütten» und kehrte gleichsam zu seinen kulturhistorischen Wurzeln zurück.

Andres Giedion verstarb in seinem 88. Lebens- jahr. Er bleibt in Erinnerung als herausragende Per- sönlichkeit, als Wegbereiter der Kinderradiologie und als Erforscher der Knochendysplasien. Er vertrat seine Anliegen mit Brillanz und Leidenschaft und wurde weit über die Grenzen seiner Heimat bekannt.

Viele erinnern sich mit Dankbarkeit an den gütigen und treuen Freund, der sich mit grosser Zuneigung und Einfühlungsvermögen ebenso um seine kleinen Patienten gekümmert hat wie um seine Studenten, Schüler und Kollegen.

PD Dr. med. Georg Eich, Aarau Prof. Dr. med.

Andres Giedion (2.5. 1925–15. 1. 2013)

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Personalien

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern

Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt haben sich angemeldet:

Sabine Maria Fischer, Fachärztin für Kardiologie und Innere Medizin FMH, Luzerner Kantons- spital, 6000 Luzern 16

André Marti Surovy, Facharzt für Dermatolo - gie & Venerologie FMH, St. Leonhaårdstr. 20, 9000 St. Gallen, ab ca. November 2013: Inseli- quai 12, 6005 Luzern

Saphira Rodenhausen Mosses, Fachärztin für Rheu- matologie FMH, Centramed, Frankenstrasse 2, 6002 Luzern

Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Pu- blikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern.

Ärztegesellschaft des Kantons Schwyz

Zur Aufnahme in die Ärztegesellschaft des Kan- tons Schwyz hat sich angemeldet:

Cornelius Würtenberger, Facharzt für orthopädi- sche Chirurgie und Traumatologie des Bewe- gungsapparates, Querstrasse 4, 8805 Richters- wil. Tätigkeit in Praxis Dr. Komorek in 8808 Pfäffikon und Belegarzt Regionalspital Einsiedeln.

Einsprachen gegen diese Aufnahme richten Sie schriftlich innert 20 Tagen an Dr. med. Hugo Brunner, Dorfstrasse 14, 6417 Sattel.

Unterwaldner Ärztegesellschaft Zur Aufnahme in die Unterwaldner Ärztege- sellschaft haben sich angemeldet:

Jörg-Christoph Blecher, Facharzt für Mund-/

Kiefer-/Gesichtschirurgie, Industriestrasse 23, 6055 Alpnach,

Tobias Brandenburg, Facharzt für Plastische, Re- konstruktive und Ästhetische Chirurgie, Son- nenbergstrasse 11, 6052 Hergiswil

Einsprachen gegen diese Aufnahmen sind mit Begründung innert 20 Tagen an die Präsidentin der Unterwaldner Ärztegesellschaft zu richten.

Todesfälle / Décès / Decessi Antonio Binzoni (1921), † 26.1.2013, Specialista in medicina interna generale, 6500 Bellinzona

Peter Bleiker (1923), † 29.4.2013, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, 9016 St. Gallen

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

AG

Bernhard Andreas Wolf,

Facharzt für Urologie, Kaiserstrasse 7a, 4310 Rheinfelden

BE

Eva Cordula Boose,

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Effingerstrasse 92, 3008 Bern

GE

Nemanja Polic,

Spécialiste en chirurgie orthopédique et traumatologie de l’appareil locomoteur et Médecin praticien, 1, rue Emile-Yung, 1205 Genève

Ärztegesellschaft des Kantons Bern Ärztlicher Bezirksverein Bern Regio Zur Aufnahme als ordentliche Mitglieder haben sich angemeldet:

Thomas Fischer, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH, Humboldtstrasse 24, 3013 Bern

Michèle Irene Mérat, Fachärztin für Anästhesie FMH, Bellevuestrasse 163, 3095 Spiegel Einsprachen gegen diese Vorhaben müssen in- nerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Präsidenten des Ärztlichen Bezirksvereins Bern Regio einge- reicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über die Aufnahme der Gesuche und über die allfälligen Einspra- chen.

Preise / Prix Rössler-Preis 2013

Der diesjährige Rössler-Preis geht an Olivier Voinnet, Professor für RNA-Biologie am Depar- tement Biologie der ETH Zürich. Der Franzose erhält den mit 200 000 Schweizer Franken do- tierten Förderpreis für seine bahnbrechenden Entdeckungen im Bereich der Molekular- und Zellbiologie.

Wolter de Loos Award

An der European Conference on Traumatic Stress in Bologna wurde Prof. Dr. med. Ulrich Schnyder, Klinikdirektor der Klinik für Psychia- trie und Psychotherapie des UniversitätsSpitals Zürich, mit dem Wolter de Loos Award for Dis- tinguished Contribution to Psychotraumatol- ogy in Europe ausgezeichnet.

The International Otopathology Society

Le travail intitulé «Partial restoration of the VOR in humans by motion-modulated electri- cal stimulation of the vestibular system» de Nils Guinand, Angelica Perez-Fornos, Marco Pe- lizzone, Jean-Philippe Guyot, du Service d’Oto- rhino-laryngologie et de Chirurgie cervico- faciale des Hôpitaux Universitaires de Genève et de la Faculté de Médecine de l’Université de Genève a été récompensé du Travel Award de

«The International Otopathology Society»

(a.k.a. The Schuknecht Society, Massachusetts Eye and Ear Infirmary, Harvard Medical School, Boston).

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S G I M / S G A M

O R G A N I S AT I O N E N D E R Ä R Z T E S C H A F T

Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2013;94: 27/28

Das Weiterbildungsprogramm für Allgemeine Innere Medizin (AIM) von SGIM und SGAM bewährt sich

Fundierte Weiterbildung für Ärzte: zentraler Bau- stein für Qualitätssicherung und Patientensicherheit

Der am 1. Januar 2011 in Kraft getretene neue Facharzt­

titel für Allgemeine Innere Medizin bedeutet für angehende Allgemeininternisten fünf Jahre anspruchsvolle Weiter­

bildung. Basis dafür ist das gemeinsame Weiterbildungs­

programm für Allgemeine Innere Medizin (AIM) der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Me­

dizin (SGIM) und der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Medizin (SGAM). Die Originalität des Wei­

terbildungsprogramms ist in seiner Flexibilität und sei­

nem modularen Aufbau begründet. Die Facharztprüfung für Allgemeine Innere Medizin (AIM), die 2013 erstmals gemeinsam von SGIM und SGAM durchgeführt wird, ist ein zentraler Baustein des Weiterbildungsprogramms.

Nur wenige Weiterbildungsprogramme müssen den Weiterbildungsbedarf in so vielen medizinischen Tätigkeitsfeldern abdecken, und nur wenige wurden so konzipiert, dass jeder junge Arzt die für seine zu­

künftige Karriere relevantesten Fähigkeiten finden und auswählen kann. Dies gilt nicht nur für die Wahl zwischen einer Karriere im Spital oder in der Praxis, sondern noch in stärkerem Masse für die verschiede­

nen Profile einer Tätigkeit als Hausarzt. Möchte ein junger Kollege in einer ländlichen Hausarztpraxis in einer Region arbeiten, wo es an Fachärzten mangelt?

Dann benötigt er solide Grundlagen in Innerer Medi­

zin und Fachkenntnisse in Pädiatrie, kleiner Chirur­

gie, Traumatologie bzw. Gynäkologie. Entscheidet er sich für die Arbeit in der Stadt oder am Stadtrand, z. B.

in einer Ärztegemeinschaft mit ambulantem Notfall­

zentrum? Dann kann er seine Fachkenntnisse dem­

entsprechend auswählen. Möchte er eine Hausarzt­

praxis im Stadtzentrum eröffnen? Dann hat er die Möglichkeit, seine Kenntnisse in Innerer Medizin und bestimmten klassischen Fachbereichen wie Pneumo­

logie und Kardiologie zu vertiefen. Interessiert er sich für psychosomatische Probleme? Dann kann er sich psychiatrische Fachkenntnisse aneignen. Das Weiter­

bildungsprogramm AIM bietet mit seiner Flexibilität und seinem modularen Aufbau mögliche Antworten und Lösungen auf die meisten dieser Fragen.

Herausforderungen und Zukunft –

Flexibilität und Professionalität sind gefragt Die Herausforderung für das Weiterbildungspro­

gramm AIM besteht darin, sich im Sinne eines «ler­

nenden Programms» kontinuierlich an die zukünf­

tigen Praxisbedingungen und die Bedürfnisse der Patienten anzupassen. Ein Beispiel dafür ist die Pallia­

tivmedizin. Ein weiteres Beispiel von entscheidender Bedeutung ist die Behandlung komplexer Patienten, insbesondere der Erwerb von Kenntnissen zur Leitung multiprofessioneller Teams bzw. von Techniken zur gemeinsamen Entscheidungsfindung oder zur moti­

vierenden Gesprächsführung, mit denen es gelingt, den Patienten zum Mitverantwortlichen und Partner zu machen.

Und die Forschung? Eine medizinische Disziplin ist nur dann glaubwürdig, wenn sie durch spezifi­

sche Forschungsergebnisse untermauert wird. In der Grundversorgungsmedizin steckt die Forschung je­

doch noch in den Kinderschuhen. All diese Ziele, Trends und Entwicklungen gilt es bei der Weiterent­

wicklung des Weiterbildungsprogramms AIM zu be­

rücksichtigen.

Die Facharztprüfung für Allgemeine Innere Medi­

zin (AIM) spiegelt diese Herausforderungen wider.

Facharztprüfung AIM – zweite Durchführung 2013

Erstmalig wird die Facharztprüfung 2013 für Allge­

meine Innere Medizin (AIM) 2013 in Zusammen­

arbeit zwischen der SGIM und der SGAM durchge­

führt. Die zweite Facharztprüfung findet am 29. Ok­

tober 2013 im Congress Center Basel statt. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Prüfung, beste­

hend aus Multiple­Choice(MC)­Fragen in englischer Sprache und fünf Kurzantwort­Fragen (KAF) in deut­

scher, französischer oder italienischer Sprache.

Das Anmeldeportal zur zweiten Facharztprüfung in Allgemeiner Innerer Medizin (AIM) 2013 ist seit 1. Mai 2013 geöffnet. Weitere Informationen zur Facharztprüfung AIM 2013 und den Anmeldemoda­

litäten finden Sie auf dem gemeinsamen Webportal Facharztprüfung AIM der SGIM und der SGAM:

www.aim­info.ch.

Die Anmeldefrist für die Facharztprüfung AIM 2013 vom 29. Oktober 2013 im Congress Center Basel läuft am 31. Juli 2013 ab. Die Vorbereitung und Orga­

nisation der beiden Facharztprüfungen AIM 2013 wird von der SGIM durchgeführt.

Jean­Michel Gaspoz a, François Héritier b

a Vorsteher des Präsidiums der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGIM)

b Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Allgemeine Medizin (SGAM)

Korrespondenz:

Geschäftsstelle SGIM Solothurnerstrasse 68 CH­4008 Basel Tel. 061 225 93 31 info[at]sgim.ch

Das Anmeldeportal zur zweiten Facharztprüfung

in Allgemeiner Innerer Medizin (AIM) 2013 ist

seit 1. Mai 2013 geöffnet.

Referenzen

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