• Keine Ergebnisse gefunden

Institut Arbeit und Technik

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Institut Arbeit und Technik"

Copied!
14
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kulturwissenschaftliches

Institut Institut Arbeit und Technik Wissenschaftszentrum

Nordrhein-Westfalen Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie

Folien zum Vortrag

Warum Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn braucht

bei der Vorstandsklausur des DGB Östliches Ruhrgebiet am 17. August in der Sportschule Kaiserau

Dr. Claudia Weinkopf

Institut Arbeit und Technik Wissenschaftszentrum NRW

(2)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Niedriglohnanteile in Deutschland steigen

Ausmaß von Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland ist umstritten

unterschiedliche Definitionen

mangelnde Verfügbarkeit vor allem aktueller Daten

Manche behaupten, man müsse Niedriglöhne erst noch „einführen“

Tatsächlich gibt es jedoch bereits einen hohen und zudem steigenden Anteil von Niedriglohn- beschäftigung

gemäß OECD-Definition: Löhne in Höhe von bis zu zwei Dritteln des gesamtwirtschaftlichen Medians

(3)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Niedriglohnschwellen und Anteile von Niedriglohn- beschäftigten (Vollzeitbeschäftigte, 2003)

Quelle: IAT-Berechnungen mit dem BA-BeschäftigtenpanelDeutschland 19,6% 17,7%

gesamt

19,5%

36,8%

Ostdeutschland

17,3%

15,4%

Westdeutschland

Niedrig- lohn- anteil

Westdeutschland:

1.736 €

Ostdeutschland:

1.309 € 1.661 €

Niedriglohnschwelle (Vollzeit brutto)

Variante II:

Separate Ost-West- Berechnung Variante I:

Einheitliche Niedriglohnschwelle

(4)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Entwicklung des Niedriglohnanteils seit 1980

(Vollzeit; Ost-West-Differenzierung der Schwellen)

0%

4%

8%

12%

16%

20%

1980 1981

1982 1983

1984 1985

1986 1987

1988 1989

1990 1991

1992 1993

1994 1995

1996 1997

1998 1999

2000 2001

2002 2003 Deutschland

Westdeutschland Ostdeutschland

Quelle: Bis 1998 IABS-R01, ab 1999 BA-Beschäftigtenpanel

(5)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Strukturelle Merkmale der Niedriglohnbeschäftigten

(Vollzeit 2003)

Knapp drei Viertel (74,3 %) haben eine

abgeschlossene Berufsausbildung oder sogar einen akademischen Abschluss

Fast zwei Drittel sind Frauen, gut ein Drittel sind Männer

Rund drei Viertel sind im mittleren Alter (25 bis 54 Jahre)

Ausländer/innen sind überrepräsentiert, aber knapp 88 % sind Deutsche

(6)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Wirtschaftszweige mit hohen Niedriglohnanteilen

(Vollzeit 2002)

Sonstige Dienstleistungen 76,1 %

Private Haushalte 75,2 %

Hotels und Gaststätten 70,1 %

Landwirtschaft 40,5 %

Lebensmittel, Getränke, Tabakwaren 35,4 %

Handel 33,0 %

Unternehmensbezogene DL 32,8 %

Bekleidungsindustrie 32,1 %

Gesundheit und Soziales 21,6 %

(7)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Niedriglohnanteile unter allen Beschäftigten

(2004)

Niedriglohngrenzen (brutto pro Stunde)

Westdeutschland: 9,83 € Ostdeutschland: 7,15 €

Niedriglohnanteil gesamt: 20,8 % aller Beschäftigten

Vollzeit: 14,6 %

sozialversicherungspflichtige Teilzeit: 21,1 % Minijobs: 85,8 %

Weniger als 7,50 € brutto pro Stunde verdienen ca.

4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland!

davon 56 % in Teilzeit oder Minijobs

(8)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Niedriglohnarbeit ist häufig mehrfach prekär

Niedriger Stundenlohn + oft kurze Arbeitszeit (Teilzeit oder Minijob)

kaum Chancen auf eigenständige Existenzsicherung - selbst bei Vollzeit

schlechte soziale Absicherung

ungünstige Arbeitsbedingungen

geringe Beschäftigungsstabilität

oftmals hohe Anforderungen an die zeitliche Flexibilität

Sprungbrett-Funktion in besser bezahlte Arbeit wird tendenziell überschätzt

tatsächlich sind die Chancen auf „Aufwärtsmobilität“

gesunken

(9)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Deutschland braucht einen gesetzlichen Mindest- lohn! (1)

Tarifverträge alleine bieten keinen wirksamen Schutz gegen Niedrig(st)löhne mehr

Branchenbezogene Mindeststandards alleine reichen nicht aus

Typische Niedriglohnbranchen bleiben außen vor

Lohndumping-Konkurrenz zwischen Unternehmen muss wirksam unterbunden werden

Mindestlohn ist ein wichtiger Baustein zur Armutsbekämpfung trotz Erwerbstätigkeit

(10)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Deutschland braucht einen gesetzlichen Mindest- lohn! (2)

Unternehmen dürfen sich nicht mehr darauf verlassen können, dass der Staat Niedriglöhne ohne jede Untergrenze subventioniert

Beispiel Arbeitslosengeld II:

Im September 2005 erhielten 906.000 Personen ALG II ergänzend zu eigenem Erwerbseinkommen – davon etwa 280.000 Vollzeitbeschäftigte

Beispiel Minijobs:

Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben auf Seiten der Beschäftigten wird von Unternehmen offenbar vielfach zum Anlass genommen, Lohnabschläge vorzunehmen

(11)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Eckpunkte zur Umsetzung

Bei der Ausgestaltung der Einführungsphase kann man aus den britischen Erfahrungen lernen – z.B.

Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung durch eine unabhängige Expertenkommission

frühzeitige Ankündigung und schrittweise Steigerung, damit Unternehmen sich vorbereiten können

Einfache und transparente Ausgestaltung

Breite Öffentlichkeitsarbeit und wirksame Kontrolle

(12)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Anteil der tarifgebundenen Beschäftigten in

Deutschland

(13)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

Mindestlöhne in der EU

(Stand 2006)

Neun der 15 alten EU-Mitgliedsländer haben gesetzlichen Mindestlohn

Ausnahmen: Dänemark, Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Schweden

Höhe zwischen 437 € (Portugal) und 1.503 € (Luxemburg) für Vollzeitbeschäftigte pro Monat

Stundenlöhne in der Spitzengruppe zwischen 7,36 € und 8,69 €

Neun der 10 neuen EU-Mitgliedsländer haben gesetzlichen Mindestlohn

zwischen 116 € (Lettland) und 580 € (Malta) pro Monat

(14)

In st itu t A rb ei t u nd T ec hn ik

Mindestlohn

EU-Länder ohne gesetzlichen Mindestlohn

Länder Politische Besonderheiten Tarifbindung Dänemark

Schweden Finnland

hoher gewerkschaftlicher Organisationsgrad

(> 80%) bedingt durch das Gent-System 80 – 90%

Österreich Pflichtmitgliedschaft der Arbeitgeber in der

Wirtschaftskammer 98%

Italien Verfassung führt zur de facto

Allgemeinverbindlichkeit aller tariflichen Löhne 90%

Deutschland deutlicher Rückgang der Tarifbindung 68 / 53%

Quelle: Schäfer 2005

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

=> Unterstützung durch Geld, wenn Kooperations- wille und -bedürfnis signalisiert wird/zum Aufbau einer neuen Kooperationskultur. Prämissen der neuen

stehen der Agentur also für die weitere Kostendeckung zur Verfügung, oder anders ausgedrückt 11,04 % des Kundennettopreises (hier 15,09 €/Std.) kann die Agentur für die Fixkosten

mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte.

Institut Arbeit und Technik Vielen Dank für.

=> Platz-Sharing, Betreuung an einzelnen Wochentagen Für die Schulkindbetreuung nach den geplanten Neuregelungen werden voraussichtlich mehr Spiel- räume bestehen. Diese

=> Platz-Sharing, Betreuung an einzelnen Wochentagen Für die Schulkindbetreuung nach den geplanten Neuregelungen werden voraussichtlich mehr Spiel- räume bestehen. Diese

• Durchführung in Herne: Institut Arbeit und Technik, Gelsenkirchen?. • Mitwirkung der

Allgemeine Probleme der tariflichen Arbeitszeitregulierung 1.Die vertraglichen Arbeitszeiten liegen 1,2 Stunden über den tariflichen Arbeitszeiten 2.Die faktische Norm