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Aufgabe 1: 10 Punkte

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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Fach Allgemeine BWL I

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-ABW-P12-051015

Datum 15.10.2005

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

• Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden.

• Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich die- se bezieht.

• Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet.

• Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist.

• Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genann- ten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet.

Die Klausur bietet einen Wahlbereich (Aufgaben W6 bis W9), in dem nur zwei Aufgaben zur Lösung ausgewählt werden sollen. Werden mehr Aufgaben gelöst, kommen nur die ersten beiden Aufgaben in die Bewertung.

Bearbeitungszeit: 90 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner

Aufgaben: 9 insgesamt, davon 7 zu lösen -

Höchstpunktzahl: - 100 - Bewertungsschlüssel

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu

lösen Wahlbereich: Von den Aufga-

ben W6 bis W9 sind nur zwei zu lösen.

∑ Note

1 2 3 4 5 W6 W7 W8 W9

(2)

Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Aufgaben der Gruppe 1

Alle 5 Aufgaben sind zu bearbeiten!!!

Aufgabe 1: 10 Punkte

Betriebliche Ziele können unter verschiedenen Gesichtspunkten systematisiert werden.

a) SCHIERENBECK unterscheidet drei Zielkategorien. Nennen Sie diese! 1 Pkt.

b) Ordnen Sie die nachfolgend genannten Ziele eines Betriebes einer der drei unter a)

benannten Zielkategorien zu: 9 Pkte.

1. Verbesserung der Umsatzstruktur, 2. Ausnutzung von Währungsvorteilen, 3. Tendenzielle Kostensenkung,

4. Kundenwunschgerechte Erweiterung der Produktpalette, 5. Verringerung der Lagerbestände im Fertigwarenlager, 6. Schaffung eines ‚Liquiditätspolsters’,

7. Erschließung von Standorten in Osteuropa, 8. Sicherung der Dividende,

9. Erhöhung des Beteiligungskapitals.

Aufgabe 2: 10 Punkte

Beurteilen Sie folgende Rechtsformen hinsichtlich ihrer Eigenkapitalbasis:

a) Einzelkaufmann b) OHG

c) KG d) GmbH e) AG

Aufgabe 3: 10 Punkte

Der Produktlebenszyklus beschreibt unterschiedliche Phasen der Nachfrage nach einem Produkt vom Zeitpunkt der Entstehung bis zum Zeitpunkt des Verschwindens vom Markt.

a) Kennzeichnen Sie den Produktlebenszyklus durch die graphische Darstellung des idealtypischen Verlaufes und der Phasen der Nachfrage / des Absatzes eines Pro- duktes.

5 Pkte.

b) Aus der Theorie des Produktlebenszyklus lassen sich unter der Annahme einer erwerbswirtschaftlichen Zielsetzung für die betriebliche Forschung und Entwick- lung Erkenntnisse gewinnen.

- Definieren Sie zunächst, was unter Forschung und was unter Entwicklung ver- standen wird.

4 Pkte.

- Welche Erkenntnis lässt sich aus der Theorie des Produktlebenszyklus für die betriebliche Forschung und Entwicklung gewinnen?

1 Pkt.

(3)

Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Aufgabe 4: 10 Punkte

a) Erläutern Sie, was man unter dem Funktionsbereich der betrieblichen Finanzwirt- schaft versteht und inwiefern die Resultate der betrieblichen Finanzwirtschaft in der Handelsbilanz deutlich werden!

3 Pkte.

b) Es sind Im Vorfeld des Investitionsprozesses Investitionsentscheidungen zu treffen, die in engem Zusammenhang mit dem Finanzbereich stehen. Dabei kann die Ent- scheidungssituation in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Entscheidungsdaten und deren Entwicklung sehr unterschiedlich gestaltet sein. Nehmen Sie eine ent- sprechende Klassifizierung und Kennzeichnung der Situation der Investitionsent- scheidungen vor!

4 Pkte.

c) Der Studierende Herr Spant hat seinen ersten Praktikumstag in der Finanzabteilung eines großen Produktionsunternehmens. Er erhält eine Liste der laufenden Ab- schreibungen und brilliert bei deren Erhalt mit folgender Aussage:

Bei diesem beachtlichen Umfang der Abschreibungen haben Sie ein riesiges Innen- finanzierungsvolumen, das Ihnen die Realisierung großer Investitionsvolumina er- möglicht.

Nehmen Sie Stellung zu der Aussage des ambitionierten Herrn Spant!

3 Pkte.

Aufgabe 5: 10 Punkte

Sie kennen von zwei Investitionsvorhaben folgende Daten:

Vorhaben A: * fixe Kosten 18.000 GE

* variable Stückkosten 1 GE/Stück Vorhaben B: * fixe Kosten 12.000 GE

* variable Stückkosten 1,40 GE/Stück

a) Ermitteln Sie unter Angabe des Berechnungsweges die kritische Auslastung und 7 Pkte.

b) interpretieren Sie das Ergebnis! 3 Pkte.

(4)

Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Aufgaben der Gruppe 2:

Aus den folgenden 4 Aufgaben sind nur 2 auszuwählen und zu bearbeiten!!!

Aufgabe W6: 25 Punkte

In einem wirtschaftlichen Verbund rechtlich selbstständiger Unternehmen besteht folgende kapitalmä- ßige Verflechtung:

70% Unternehmen A 65%

Unternehmen B 10% Unternehmen C

55%

30% 10%

Unternehmen D 25% Unternehmen E

a) Definieren Sie, was in der Betriebswirtschaftslehre unter dem Begriff „Konzentration“

verstanden wird, und kennzeichnen Sie die beiden Grundformen der Konzentration!

Erläutern Sie die aufgeführten Konzentrationsformen, indem Sie diese zunächst in Bezug auf ein konkretes Unternehmen (A bis E) benennen und dann mit den Hauptmerkmalen kennzeichnen. Gehen Sie auch ein auf das Verhältnis von Unter- nehmen A zu Unternehmen E!

16 Pkte.

b) Unternehmenszusammenschlüsse können auf horizontaler, vertikaler oder lateraler

Grundlage erfolgen. Erläutern Sie, was hierunter jeweils zu verstehen ist! 6 Pkte.

c) Konsortien sind eine spezifische Form betrieblicher Zusammenschlüsse. Kenn-

zeichnen Sie diese Form des Zusammenschlusses von Betrieben! 3 Pkte.

Aufgabe W7: 25 Punkte

a) Ein modernes Personalwesen bedient sich u.a. der Erkenntnisse der Motivations- theorie, um den betrieblichen Leistungsprozess zu fördern.

Erläutern Sie in diesem Zusammenhang zwei stabile Persönlichkeitsmotive sowie zwei situationsbezogene Motive, die das Arbeitsverhalten von Menschen beeinflus- sen.

10 Pkte.

b) Die Arbeitsbewertung ist ein Mittel zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Entlohnungssystems. Kennzeichnen Sie das Vorgehen bei analytischen und sum- marischen Verfahren und unterscheiden Sie in diesem Zusammenhang Rangfolge- verfahren und Rangreihenverfahren als konkrete Formen summarischer und analyti- scher Bewertungsmethoden.

10 Pkte.

c) Begründen Sie, für welche betrieblichen Tätigkeiten solche Bewertungsverfahren

ungeeignet sind. 5 Pkte.

(5)

Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Aufgabe W8: 25 Punkte

Ein Mitarbeiter der Fertigungsabteilung eines metallverarbeitenden Betriebes hat sich in seiner Frei- zeit eine Lösung überlegt, die anstelle der bisher in aufwändigen Arbeitsschritten hergestellten Ein- zelteile eine neuartige Kompaktlösung aus anderen Werkstoffen mit einigen konstruktiven Änderun- gen vorsieht.

Er ist der Meinung, dass es sich um eine Erfindung von auch in anderen Produkten verwendbaren Bauteilen handelt, die industriell verwertbar ist und möchte diese deshalb schützen lassen, bevor er sie vermarktet.

Er fragt Sie um Rat und möchte folgendes wissen:

a) Könnte es sich tatsächlich um eine Erfindung handeln? Begründen Sie und geben

Sie vier Beispiele für nicht patentfähige Ideen! 8 Pkte.

b) Kann er zum Patentamt gehen und seine Erfindung schützen lassen, um sie dann zu vermarkten? Erklären Sie ihm, wie er sich zu verhalten hat und welche Schritte von ihm zu beachten sind!

7 Pkte.

c) Zeigen Sie die Schritte auf, die sich an die Inanspruchnahme einer Erfindung durch den Arbeitgeber bis zur Patenterteilung oder -versagung anschließen!

10 Pkte.

Aufgabe W9: 25 Punkte

Ihnen liegt folgende vereinfachte Strukturbilanz einer GmbH vor (Angaben in TGE):

Aktiva Passiva

diverses Anlagevermögen

Vorräte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Kassenbestand, Schecks

1.200

500 400 100

Gezeichnetes Kapital (EK) Gewinnrücklagen (EK) Jahresüberschuss (EK) kurzfristige Rückstellungen kurzfristige Verbindlichkeiten langfristige Verbindlichkeiten

100 200 50 50 700 1.100

Vorräte 2.200 2.200

Beachte: Kurzfristige Rückstellungen zählen als kurzfristige Verbindlichkeiten, EK = Eigenkapital Berechnen Sie unter Angabe der Formelansätze

a) die Liquiditätsgrade 1, 2 und 3 und 12 Pkte.

b) den Verschuldungsgrad 9 Pkte.

und schätzen Sie die ermittelten Ergebnisse ein! 4 Pkte.

Viel Erfolg!

(6)

Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Allgemeine BWL I

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. WI-ABW-P12-051015

Datum 15.10.05

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

02. November 2005

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu

lösen Wahlbereich: Von den

Aufgaben W6 bis W9 sind nur zwei zu lösen.

∑ Note

1 2 3 4 5 W6 W7 W8 W9

max. Punktzahl 10 10 10 10 10 25 25 25 25 100

(7)

Korrekturrichtlinie zur Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Lösung Aufgabe 1: 10 Punkte

SB 1, Abschnitt 2.2:

a) SCHIERENBECK unterscheidet die folgenden Zielkategorien: 1 Pkt.

(1) Erfolgsziele (2) Leistungsziele (3) Finanzziele

b) (1) Erfolgsziele: Verbesserung der Umsatzstruktur 1 Pkt.

tendenzielle Kostensenkung 1 Pkt.

Sicherung der Dividende 1 Pkt.

(2) Leistungsziele: Kundenwunschgerechte Erweiterung der Produktpalette 1 Pkt.

Verringerung der Lagerbestände im Fertigwarenlager 1 Pkt.

Erschließung von Standorten in Osteuropa 1 Pkt.

(3) Finanzziele: Ausnutzung von Währungsvorteilen 1 Pkt.

Schaffung eines ‚Liquiditätspolsters’ 1 Pkt.

Erhöhung des Beteiligungskapitals. 1 Pkt.

Lösung Aufgabe 2: Rechtsformen 10 Punkte

SB 1, Abschnitt 3.2.3:

Beurteilung hinsichtlich der Eigenkapitalbasis:

a) Einzelkaufmann: 2 Pkte.

— Vergleichsweise gering, da nur auf das Vermögen eines Unternehmers zurückgegriffen werden kann und Erhöhungen nur über die Einbehaltung von Gewinnen oder

— die Aufnahme stiller Gesellschafter erfolgen können

b) OHG: 2 Pkte.

— Höhere EK-Basis als Einzelkaufmann, da auf das Vermögen mehrerer Gesellschafter zurückgegriffen werden kann

— stille Gesellschafter ebenfalls möglich

c) KG: 2 Pkte.

— aufgrund der unbeschränkt haftenden Kommanditisten lassen sich neben mind.

einem Komplementär eine beliebige Anzahl von Kapitalanlegern finden

— zusätzlich stille Gesellschafter möglich

d) GmbH: 2 Pkte.

— Höhere EK-Basis, sofern mehrere Gesellschafter sich zusammenschließen

— grundsätzliche Möglichkeit zur Erhöhung der EK-Basis durch Gewinnthesaurierung

e) AG: 2 Pkte.

— Große Anzahl von (anonymen) Kapitalanlegern (insbesondere bei

Börsenfähigkeit) kann angesprochen und sicherlich auch erreicht werden aufgrund der beschränkten Haftung

— Erhöhung der Eigenkapitalbasis durch Gewinnthesaurierung möglich.

(8)

Korrekturrichtlinie zur Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Lösung Aufgabe 3: 10 Punkte

SB 2, Abschnitt 3.4.2.3:

a) Der Produktlebenszyklus ist gekennzeichnet durch folgenden idealtypischen Verlauf und Phasen der Nachfrage / des Absatzes:

Einführung Wachstum Reife Sättigung Auslauf 5 Pkte.

b) SB 2, Abschnitt 3.4.1:

- Forschung ist die geistige, methodische Arbeit zur Gewinnung neuer Erkenntnisse

2 Pkte.

Entwicklung ist die praktische Umsetzung von Forschungsergebnissen in Konstruktionen, Versuchsanlagen, Prototypen, Verfahren mit dem Ziel, die theoretisch bestimmten oder empirisch festgestellten Beziehungen für einen bestimmten Zweck nutzbar zu machen.

2 Pkte.

- Während ein Produkt 1 bereits den Produktlebenszyklus durchläuft, müssen die F u. E-Anstrengungen dahin gehen, ein neues oder weiter entwickeltes Produkt 2 zur Marktreife zu führen , das noch während der Reife- und Sättigungsphase des ersten Produktes auf dem Markt eingeführt werden kann, um

Nachfragerückgänge aufzufangen.

1 Pkt.

Lösung Aufgabe 4: 10 Punkte

a) SB 2, Abschnitt 3.2.1:

Funktionsbereich der Finanzwirtschaft:

Finanzierung und Investition kennzeichnen zusammen den Funktionsbereich der betrieblichen Finanzwirtschaft.

– Sie beziehen sich auf die Vorgänge und Resultate der Aufbringung und Verwendung von Kapital mit dem Ziel der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts.

1 Pkt.

1 Pkt.

Niederschlag der Resultate der Finanzwirtschaft in der Handelsbilanz:

Die Finanzstruktur des Betriebes wird aggregiert und stichtagsbezogen auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.

Die Investitionsstruktur wird auf der Aktivseite ausgewiesen.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

b) SB 3, Abschnitt 3.3.2:

Klassifizierung/Kennzeichnung der Situation der Investitionsentscheidungen:

– Investitionsentscheidungen unter Sicherheit: Die Daten sind eindeutig bekannt, da vollkommene Markttransparenz vorliegt (Arbeitshypothese)

1 Pkt.

– Investitionsentscheidungen unter Ungewissheit: Die Daten sind in Umrissen bekannt, jedoch ist ungewiss, welche Größen die Daten annehmen werden:

ƒ Investitionsentscheidungen unter Risiko: Es herrscht eine bedingte Ungewissheit über die Datenentwicklung, die durch objektive Wahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit ausgeglichen wird

ƒ Investitionsentscheidungen unter Unsicherheit: Es besteht eine

vollkommene Ungewissheit, da Daten der Vergangenheit nicht vorliegen,

1 Pkt.

1 Pkt.

1 Pkt.

(9)

Korrekturrichtlinie zur Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

c) SB 10, abschnitt 3.2.3:

Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten:

– Herr Spant zielt ab auf die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten.

– Die Einstufung dieser Finanzierungsart als Innenfinanzierung ist korrekt.

– Der Umfang der Abschreibungen allein lässt jedoch noch keine Rückschlüsse auf das Innenfinanzierungsvolumen zu.

Erst wenn

ƒ die Abschreibungen in die Preise einkalkuliert werden und

ƒ auch tatsächlich über den Markt "verdient“, also über die Umsatzerlöse in vollem Umfang zurückfließen und

ƒ diese Abschreibungsgegenwerte erst mittel- oder langfristig zur Ersatzbeschaffung eingesetzt werden,

stehen diese zwischenzeitlich für Investitionen zur Verfügung, erhöhen also mithin das Innenfinanzierungsvolumen.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

0,5 Pkte.

Lösung Aufgabe 5: 10 Punkte

SB 9, Abschnitt 3.3.1:

a) Kritische Auslastung

kv1 kv2

2 kr 1

m

= K F

KF

Stück 15.000 GE/Stck

1,00 - GE/Stck 1,40

GE 12.000 - GE 18.000

m kr = =

3 Pkte.

4 Pkte.

b) Bei 15.000 Stück haben beide Varianten die gleichen Gesamtkosten. 1 Pkt.

Oberhalb dieser Menge ist die Variante mit den höheren fixen kosten vorteilhaft (Vorhaben A),

1 Pkt.

unterhalb dieser Menge die Variante mit den niedrigeren fixen Kosten (Vorhaben

B) 1 Pkt.

Lösung Aufgabe W6: 25 Punkte

a) SB 1, Abschnitt 3.3.4:

Bei der Konzentration wird durch die vertragliche oder kapitalmäßige Bindung von Betrieben die wirtschaftliche Selbständigkeit eingeschränkt oder ganz aufgehoben.

Dabei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:

– der wirtschaftliche Verbund rechtlich selbstständig bleibender Betriebe und – der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Betrieben zu einer rechtlich und

wirtschaftlich neuen Einheit.

2 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

Dargestellte Konzentrationsformen:

– Mit Mehrheit beteiligte bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen: Die Betriebe A, B und C sind mit Mehrheit beteiligte bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen.

A hält keine Mehrheitsbeteiligung an E:

(0,65+0,7*0,10)*0,55+0,7*0,3*0,25=0,4485.

2 Pkte.

2 Pkte.

(10)

Korrekturrichtlinie zur Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

b) SB 1, Abschnitt 4.3.2:

– Von einem horizontalen Zusammenschluss wird gesprochen, wenn er sich auf

eine gleichartige Produktions- oder Handelsstufe bezieht. 2 Pkte.

– Ein vertikaler Zusammenschluss liegt bei Vereinigung aufeinander folgender

Produktions- oder Handelsstufen vor. 2 Pkte.

– Laterale (auch anorganische oder diagonale) Zusammenschlüsse sind branchenfremde Verbindungen, die vor allem im Ergebnis der Diversifikation entstanden sind. Sie finden sich in nahezu allen größeren Konzernen.

2 Pkte.

c) SB 1, Abschnitt 4.3.3:

Konsortien sind eine Kooperationsform in der Gestalt vertraglicher

Zusammenschlüsse von selbstständigen Unternehmen zur gemeinschaftlichen Realisierung einer bestimmten Aufgabe, rechtlich gestaltet als GbR. Ihre

Anwendung bezieht sich vor allem auf den Bereich der Kreditinstitute. Die Emission von Wertpapieren (Aktien, Anleihen, Obligationen) und auch die Vergabe von Großkrediten erfolgt zumeist über Konsortien mehrerer Kreditinstitute.

3 Pkte.

Lösung Aufgabe W7: 25 Punkte

a) SB 7, S. 31 f.:

Stabile Persönlichkeitsmotive der Arbeitsleistung

- Geldmotiv (Einkommenserzielung zur Existenzsicherung, Steigerung des Wohlstandes etc.)

- Kompetenzmotiv (Machtausübung, Einflussnahme auf Entwicklungen) - Sozialmotiv (Integration in soziale Systeme, Kommunikation)

Situationsbezogene Arbeitsmotive:

- Momentane physische und psychische Situation

- Sozialkontakte, die Einfluss auf die Arbeitsauffassung ausüben.

2 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

b) SB 7, S. 33 f.

Verfahren der Arbeitsbewertung:

- Summarische Methoden der Arbeitsbewertung beurteilen die Tätigkeit pauschal in ihrer Gesamtheit.

- Rangfolgeverfahren ordnen die Tätigkeiten jeweils paarweise nach dem Gesamtschwierigkeitsgrad und bilden daraus eine aufsteigende

Gesamtreihenfolge.

- Bei analytische Methoden werden verschiedene Kategorien von Anforderungen gebildet und Arbeiten nach diesen verschiedenen Anforderungen detailliert bewertet. Die (gewichtete) Bewertung der einzelnen Kategorien wird zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst.

- Beim Rangreihenverfahren werden für die verschiedenen Anforderungen in Verbindung mit den betrieblichen Tätigkeiten Rangordnungen gebildet, denen Zahlenwerte zwischen 0 und 100 zugeordnet werden.

2,5 Pkte.

2,5 Pkte.

2,5 Pkte.

2,5 Pkte.

c) Solche Bewertungsverfahren eignen sich nicht für Tätigkeiten, - die in ihrer Gesamtstruktur sehr komplex sind,

- die in der Regel nicht reproduzierbar sind und

- die mit einem hohen Maß an Kreativität zu qualifizierten Arbeitsergebnissen führen.

5 Pkte.

Für jedes richtige Pkte., max. 5 Pkte.

(11)

Korrekturrichtlinie zur Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Lösung Aufgabe W8: 25 Punkte

SB 2/ S. 33 ff.

a) Es könnte sich tatsächlich um eine Erfindung handeln, da 4 Pkte.

— sie auf erfinderischer Tätigkeit beruht und

— eine neue technische Lösung zum Inhalt hat,

— die industriell anwendbar ist und

— zum technischen Fortschritt beiträgt.

Nicht patentfähige Ideen sind bspw.: 4 Pkte.

— Entdeckungen sowie wiss. Theorien und mathematische Methoden

— Ästhetische Formschöpfungen

— Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten

(Je Bsp. 1 Pkt., max. 4 Pkte.)

— Programme für die DV

— Wiedergabe von Informationen

— Erfindungen, deren Veröffentlichung oder Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt

— Pflanzensorten oder Tierarten

— Biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren.

b) Nein, der Mitarbeiter kann nicht direkt zum Patentamt gehen. Diese Erfindung muss zuerst dem Arbeitgeber mit einer schriftlichen Erfindungsmeldung angezeigt werden. Dieser hat dann die Möglichkeit zu entscheiden, ob er die Erfindung selbst beanspruchen will oder nicht. Erst nach der Freigabe an den Erfinder darf dieser selbst tätig werden.

3,5 Pkte.

Erfolgt keine Freigabe und der Arbeitgeber will die Erfindung selbst beanspruchen, gehen alle Rechte und Pflichten, die sich im weiteren Verfahren der

Patentanmeldung ergeben, auf ihn über und er muss i.d.R. die Patentanmeldung innerhalb eines Jahres vornehmen.

3,5 Pkte.

c) Schritte:

(1) Ausarbeitung der Patentanmeldung in der Verantwortung des Arbeitgeber 2 Pkte.

(2) Einreichung beim Deutschen oder Europäischen Patentamt 2 Pkte.

(3) Stellen eines Rechercheantrages an das Patentamt zur Ermittlung der Chancen

auf eine Patentanmeldung 2 Pkte.

(4) Veröffentlichung als Offenlegungsschrift (=Anmeldung) mit der Möglichkeit der Einsichtnahme durch Jedermann innerhalb von 18 Monaten

2 Pkte.

(5) Stellen eines Prüfungsantrages zur Erteilung oder Versagung des Patentes und

Prüfung durch das Patentamt. 2 Pkte.

(12)

Korrekturrichtlinie zur Klausur ABW I WI-ABW-P12-051015

Lösung Aufgabe W9: 25 Punkte

a) SB 9, Abschnitt 2.5:

Liquiditätsgrade:

(%) bindl. 100

kurzfr.Ver ttel Zahlungsmi

L.1.Grades =

% 13,33

= 50. 100 + 700

L.1.Grades = 100

2 Pkte.

2 Pkte.

(%) bindl. 100

kurzfr.Ver

n Forderunge ge

kurzfristi +

L.2.Grades = ZM

% 66,66

= 50. 100 + 700

400 +

L.2.Grades = 100

2 Pkte.

2 Pkte.

(%) bindl. 100

kurzfr.Ver

Vorräte + n Forderunge ge

kurzfristi +

L.3.Grades = ZM

% 133,33

= 50. 100

+ 700

500 + 400 +

L.3.Grades = 100

2 Pkte.

2 Pkte.

b) SB 9, Abschnitt 2.6:

Verschuldungsgrad:

V = FK/EK mit

FK = 1.100 + 700 + 50 = 1.850 und EK = 100 + 200 + 50 = 350

V = 1.850/350 = 5,28 (muss nicht genannt werden: EK-Quote = 15,9 %)

3 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

2 Pkte.

Einschätzung:

Es liegt ein typisches Bilanzbild vieler mittelständischer Unternehmen vor mit relativ hohem Verschuldungsgrad und wenig komfortabler Liquiditätslage (L. 3. Grades am unteren Rand des Wünschenswerten)

4 Pkte.

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