Postgradualer
Studiengang Wirtschaft
Fach Allgemeine BWL I
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. PW-ABW-P11-020608
Datum 08.06.02
Um größtmögliche Gerechtigkeit zu erreichen, ist nachfolgend zu jeder Aufgabe eine Musterlösung inklusive der Verteilung der Punkte auf Teilaufgaben zu finden. Natürlich ist es unmöglich, jede denkbare Lösung anzugeben. Stoßen Sie bei der Korrektur auf eine andere als die angegebene Lösung, die richtig ist, ist eine entsprechende Punktzahl zu vergeben. Sind in der Musterlösung die Punkte für eine Teilaufgabe summarisch angegeben, so ist die Verteilung dieser Punkte auf Teillösungen dem Korrektor überlassen. Rechenfehler sollten nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wird mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so sind die hierfür vorgesehenen Punkte zu erteilen.
50% der insgesamt zu erreichenden Punktzahl (hier also 50 Punkte von 100 möglichen) reichen aus, um die Klausur erfolgreich zu bestehen.
Die differenzierte Bewertung in Noten nehmen Sie bitte nach folgendem Bewertungsschema vor:
% der von der Gesamtpunktzahl erzielten Punkte
Note
95-100 1 sehr gut
90-94,5 1,3
85-89,5 1,7
80-84,5 2 gut
75-79,5 2,3
70-74,5 2,7
65-69,5 3 befriedigend
60-64,5 3,3
55-59,5 3,7
50-54,5 4 ausreichend
0-49,5 5 nicht ausreichend
Lösung Aufgabe 1: 10 Punkte
a) SB 1, Abschnitt 3.4, S.23
Betriebswirtschaftliche Entscheidungen haben einerseits eine Wirkung nach außen (Einbettung des Unternehmens in das Volkswirtschaftsgefüge) andererseits eine Wirkung nach innen (grundlegende Ablauf- und Aufbauorganisation).
Beispiele sind die Festlegung des Unternehmenszwecks, die Wahl des Standortes, die Wahl der Rechtsform oder Entscheidungen zu Unternehmenszusammen- schlüssen.
1 Punkt
1 Punkt
Konstitutive Entscheidungen befassen sich mit
· den grundlegenden Ablauf- und Aufbauorganisationen von Unternehmen in der Gründungsphase und
· der grundlegenden Planung und Organisation von Prozess und Institution in seiner Gesamtheit während der Existenz des Unternehmens.
1 Punkt 1 Punkt Funktionale Entscheidungen sind weniger auf die Gesamtheit des Unternehmens
bezogen und konzentrieren sich vorwiegend auf einzelne betriebliche
Funktionsbereiche wie z. B. Beschaffung, Produktion, Absatz, Finanzierung oder Investitionen.
2 Punkte
b) SB 1, Abschnitt 3.1, S.17
In der wissenschaftlichen Praxis ist Corporate Identity die strategisch geplante, operativ veranlasste und realisierte Selbstdarstellung und Verhaltensweise des Unternehmens nach innen und außen auf der Basis eines (Soll-)Images. Darin wird eine bestimmte Unternehmensphilosophie sichtbar. Das geplante Erreichen eines bestimmten Abbildes in der Umwelt ist mit entscheidend für die Ableitung
betrieblicher Ziele.
4 Punkte
Lösung Aufgabe 2: 10 Punkte
SB 1, Abschnitt 4., S.25 ff.:
a) Pro:
Die Personengesellschaften haben prinzipiell Vorteile bei der Kreditfinanzierung dank der erweiterten Haftungsbasis (Privatvermögenshaftung).
Contra:
Es ist für sie aber problematischer, zusätzliche Gesellschafter aufzunehmen
· zum einen wegen der Mitspracherechte bei der Geschäftsführung, die bei den Altgesellschaftern unerwünscht sein könnte,
· zum anderen wegen der unbeschränkten Haftung.
Die KG hat es leichter, neue Gesellschafter zu finden. Diese Rechtsform lässt wegen der beschränkten Haftung der Kommanditisten einen Übergang zur
Kapitalgesellschaft erkennen.
6 Punkte
b) Schröder kann
· zum einen seine Bank um einen Kredit bitten,
· zum anderen kann er sich einen stillen Gesellschafter suchen, der sich mit einer Einlage an seinem Unternehmen beteiligt. So bliebe er in seinen
unternehmerischen Entscheidungen unabhängig. Er muss allerdings dem möglichen stillen Gesellschafter (z.B. anhand der letzten Jahresabschlüsse oder einer Planungsrechnung der Investition) deutlich machen können, dass in Zukunft eine angemessene Verzinsung der stillen Einlage zu erwarten ist.
4 Punkte
a) SB 2, Abschnitt 3.4, Stufen der FuE: 6 Punkte
· Grundlagenforschung: Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, die noch unbestimmt sind in Hinblick auf das Erreichen angestrebter Ziele, benötigter Zeitdauer oder der ökonomischen Verwertbarkeit.
Sinn liegt in der kreativen Suche nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Chance zu ökonomisch verwertbaren Inventionen bieten.
2 Punkte
· Angewandte Forschung: Ausrichtung auf ein konkretes praktisches Anwendungsgebiet mit konkreter ökonomischer Verwertbarkeitsabsicht.
Sinn liegt in der Ableitung von konkreten Problemlösungen aus Erkenntnissen der Grundlagenforschung.
2 Punkte
· Entwicklung: Praktische Umsetzung von Forschungsergebnissen in
fertigungsreife Lösungen, aus denen Marktprodukte abgeleitet werden sollen.
Sinn liegt in der Innovation, der Schaffung fertigungsreifer Produkte, um im sich entwickelnden Wettbewerb bestehen zu können.
2 Punkte
b) SB 2, Abschnitt .4.4, 4 Punkte
Patente sind Erfindungen, die neue technische Lösungen zum Inhalt haben, wenn sie zum technischen Fortschritt beitragen und industriell anwendbar sind. Mit der Patenterteilung erhält der Erfinder das alleinige Recht, ein Erzeugnis oder Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen. Der Rechtsschutz für ein Patent beträgt 20 Jahre.
2 Punkte
Lizenzen sind vertraglich vereinbarte Weitergaben von Patenten zu deren Nutzung,
wobei diese Nutzung angemessen zu vergüten ist. 2 Punkte
Lösung Aufgabe 4: 10 Punkte
SB 3, Abschnitt 3.3.1
a) Grundlegender Zusammenhang zwischen Anlagenbedarf und Anlagenbestand: 2 Punkte
· Anlagenbedarf und -bestand werden im Rahmen der Anlagendisposition aufeinander abgestimmt. Zielstellung ist, eine Deckung zwischen beiden Komponenten zu erreichen.
· Gelingt dies nicht, kommt es entweder - Zur Anlagenbeschaffung oder - Zur Anlagenausmusterung.
b) 8 Punkte
Brutto- bedarf
Ver- fügbar-
keits- bedarf
Einsatz- bedarf
nicht einsetz-
barer An- lagen- bestand
Unter- brech.- bestand
Ausfall- bestand theo-
re- tischer
An- lagen- bestand tech-
nisch ver- füg- barer
An- lagen- bestand realer
An- lagen- bestand Reser-
ve- bedarf
Zusatz- bedarf
Auf- trags- bedarf CBBr
CBV
CBE
CBZ
CBRes QBN
Q QBUbr
Q
QBT QBAus
Lösung Aufgabe 5: 10 Punkte
a) SB 6, Abschnitt 2.3: 4 Punkte
Träger von Personalentscheidungen:
· Träger der Personalarbeit im Unternehmen sind grds. alle Führungskräfte, also die Mitarbeiter mit organisatorisch und arbeitsrechtlich begründeter
Weisungsbefugnis.
· In kleinen Unternehmen trifft der Unternehmer personelle Entscheidungen.
· Einen Personalbereich gibt es i.d.R. erst in Unternehmen ab einer Größe von etwa 200 Mitarbeitern.
b) SB 6, Abschnitt 2.3:
Organisationsmodelle für den Personalbereich:
· Funktionsbezogene Organisation: Bildung von Unterabteilungen nach bestimmten Funktionen (Personalplanung, Beschaffung, Verwaltung,
Gehaltsabrechnung etc.). Innerhalb der Abteilungen wird die jeweilige Funktion gegenüber allen Beschäftigtengruppen wahrgenommen.
2 Punkte
· Objektbezogene Organisation: Bildung von Unterabteilungen für bestimmte Mitarbeitergruppen (z.B. technische, kaufmännische, wissenschaftliche Mitarbeiter), in denen jeweils sämtliche Funktionen übernommen werden.
2 Punkte
· Gemischte Organisation: Kombination der funktionsbezogenen und
objektbezogenen Organisation: Bildung von Unterabteilungen nach bestimmten Funktionen (z.B. Personalplanung, -verwaltung, -entwicklung ...) und weitere Untergliederung der Unterabteilungen nach bestimmten Mitarbeitergruppen (Angestellte, Arbeiter, Führungskräfte). Oder auch Bildung von Unterabteilungen nach bestimmten Mitarbeitergruppen und weitere Untergliederung nach
Funktionen. Oder Bildung von Unterabteilungen nach Mitarbeitergruppen und Funktion und weitere Untergliederung nach Mitarbeitergruppen und/oder Funktionen.
2 Punkte
Lösung Aufgabe 6: 10 Punkte
SB 9, Kap. 2.1, S. 9 f.
a) Finanzierung im weiteren Sinne/Kennzeichnung: Bereitstellung von finanziellen Mitteln jeder Art einerseits zur Durchführung der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung und andererseits zur Vornahme bestimmter außerordentlicher finanztechnischer Vorgänge (Gründung, Kapitalerhöhung, Fusion, Umwandlung, Sanierung usw.). Finanzierung bedeutet stets Veränderung der betrieblichen Kapitalausstattung in volumenmäßiger, struktureller oder temporärer Hinsicht.
2 Punkte
b) Kapitalbeschaffung beinhaltet außerbetriebliche Kapitalaufnahme und Kapital- zuwachs von innen.
Kapitalfreisetzung bedeutet Umschichtung von Vermögen in liquide Mittel wie z.B.
Abschreibungen, Liquidierung von Vermögensteilen.
Kapitalumschichtungen beinhalten Maßnahmen, die zur Strukturveränderung des Kapitals (z.B. Ersatz von Fremd- durch Eigenkapital) führen oder auf Vermeidung von Mittelabflüssen (z.B. Leasing) zielen.
Kapitalabfluss tritt in Unternehmen auf, wenn früher beschafftes Kapital zurück gezahlt wird oder im Unternehmen Verluste aufgetreten sind, die mit einer Verringerung des Kapitals einhergehen.
2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte
2 Punkte
a) SB 9, Kap. 3.4.1, S. 51 f. 10 Punkte Definition Kapitalwert: Der Kapitalwert einer Investition kann definiert werden als
Differenz der barwertigen Ein- und Auszahlungen bei einem bestimmten Zinssatz oder auch als Barwert aller mit dem Zinssatz i auf den Zeitpunkt Null bezogenen Zahlungen.
2 Punkte
Veränderung des Kapitalwertes:
a.1 Mit steigenden Einzahlungen steigt der Kapitalwert.
a.2 Mit steigenden Auszahlungen nimmt der Kapitalwert ab.
a.3 Mit steigender Nutzungsdauer steigt der Kapitalwert.
a.4 Mit steigendem Kalkulationszinssatz nimmt der Kapitalwert ab.
2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte
b) SB 10, Abschnitt 2.2.3.3 4 Punkte
b.1
7 , 18 %
4 2 100
100 10 *
4 15 2
, 0 6 100
100 * =
- - + +
= + -
- + +
= +
e e l
k d
t k k d
i r
2 Punkte
b.2
* 100 6 , 33 % 98
10 6 2
+ =
= r
2 Punkte
c) SB 10, Abschnitt 2.2.3.3 6 Punkte
Schuldverschreibungen sind Gläubigerpapiere und verbriefen die termingerechte Rückzahlung des Kapitalbetrages sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen. Der Emittent nimmt mit Schuldverschreibungen ein langfristiges Darlehen über den Kapitalmarkt auf. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen gehört zur Kategorie der Fremdfinanzierung (Aufnahme von FK) sowie zur Kategorie der Außenfinanzierung (das Kapital fließt von außen zu).
2 Punkte
Wandelschuldverschreibungen: Verbriefen neben dem Anspruch auf Rück- und Zinszahlung das Recht, nach einer Sperrfrist die Schuldverschreibung in Aktien umzutauschen. Mit der Nutzung des Umtauschrechts in Aktien erlischt das ursprüngliche Gläubigerverhältnis und wird zum Beteiligungsverhältnis.
2 Punkte
Optionsschuldverschreibungen: Verbriefen neben dem Forderungsrecht ein Bezugsrecht auf Aktien der ausgebenden Gesellschaft. Das Forderungsrecht wird durch die Ausübung des Bezugsrechts nicht berührt.
2 Punkte
Lösung Aufgabe W8: 20 Punkte
a) SB 9, Kap. 3.4.4, S. 59 und 3.5, ÜA 1:
Grundsätzlich ist die Anschaffungsauszahlung für ein Investitionsobjekt die einzige sichere Größe. Alle anderen sind risikobehaftet, und zwar in dem Sinne, dass negative Abweichungen von dem als wahrscheinlich angesetzten Wert auftreten können. Dem Risiko steht auch die Chance gegenüber, dass positive Abweichungen vom wahrscheinlichen Wert auftreten können.
5 Punkte (Bei korrekter Argumentation je Feld 0,5 Punkte)
In die Investitionsrechnung eingehende Größe
Risiko Chance
Anschaffungsauszahlung Kein Risiko Keine Chance
Betriebs- und Instandhaltungs- auszahlungen
tatsächliche Werte sind höher als erwartet
tatsächliche Werte sind niedriger als erwartet
38 t-Kran (Euro)
55 t-Kran (Euro)
Investitionsausgaben 561.000 667.000
Auftragssonderkosten bei der Beschaffung der Anlagen 4.000 10.000
Restwert nach 6 Jahren 56.100 100.050
Lineare Abschreibung p.a. 84.817* 96.158** (s.u.)
Durchschnittliche Kapitalbindung 310.550*** 388.525****
Kalkulatorische Zinsen p.a.: durchschn. Kap.bindung * 0,09 27.950 34.976 (s.u.)
Fixkosten pro Jahr 43.000 51.000 (s.u.)
Zurechenbare feststehende Personalkosten 154.000 129.000 (s.u.)
Variable Kosten: Fahrleistung 32.340***** 34.860****** (s.u.)
Variable Kosten: Kranbetrieb 82.000 90.000 (s.u.)
* (561.000+4.000-56.100):6
** (667.000+10.000-100.050):6
*** (565.000-56.100):2 + 56.100
**** (677.000-100.050):2+100.050
***** (14.000:100)*231
****** (14.000:100)*249
38 t-Kran (Euro)
55 t-Kran (Euro) Durchschnittliche erfasste Kosten p.a. 84.817
27.950 43.000 154.000 32.340 82.000
96.158 34.967 51.000 129.000 34.860 90.000
4 Punkte 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte 2 Punkte
424.107 435.985
Basierend auf dem Kostenvergleichsverfahren der Investitionsrechnung sollte die Alternative „38t-Kran“ realisiert werden, da die Kosten mit 424.107 unter denen der Alternative „55t-Kran“ liegen.
1 Punkt
Lösung Aufgabe W9: 20 Punkte
a) SB 2, Abschnitt 3.2.1:
Funktionsbereich der Finanzwirtschaft:
· Finanzierung und Investition kennzeichnen zusammen den Funktionsbereich der betrieblichen Finanzwirtschaft.
· Sie beziehen sich auf die Vorgänge und Resultate der Aufbringung und Verwendung von Kapital mit dem Ziel der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts.
2 Punkte 0,5 Punkte 0,5 Punkt
Niederschlag der Resultate der Finanzwirtschaft in der Handelsbilanz:
· Die Finanzstruktur des Betriebes wird aggregiert und stichtagsbezogen auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.
· Die Investitionsstruktur wird auf der Aktivseite ausgewiesen.
2 Punkte 0,5 Punkte 0,5 Punkte b) SB 3, Abschnitt 3.3.2:
Klassifizierung/Kennzeichnung der Situation der Investitionsentscheidungen:
· Investitionsentscheidungen unter Sicherheit: Die Daten sind eindeutig bekannt, da vollkommene Markttransparenz vorliegt (Arbeitshypothese)
2 Punkte
· Investitionsentscheidungen unter Ungewissheit: die Daten sind in Umrissen bekannt, jedoch ist ungewiss, welche Größen die Daten annehmen werden:
– Investitionsentscheidungen unter Risiko: Es herrscht eine bedingte Ungewissheit über die Datenentwicklung, die durch objektive Wahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit ausgeglichen wird.
– Investitionsentscheidungen unter Unsicherheit: Es besteht eine vollkommene Ungewissheit, da Daten der Vergangenheit nicht vorliegen und nur auf subjektive Wahrscheinlichkeiten zurückgegriffen werden kann.
2 Punkte 2 Punkte
2 Punkte
· Herr Spant zielt ab auf die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten.
· Die Einstufung dieser Finanzierungsart als Innenfinanzierung ist korrekt.
· Der Umfang der Abschreibungen allein lässt jedoch noch keine Rückschlüsse auf das Innenfinanzierungsvolumen zu.
Erst wenn
– die Abschreibungen in die Preise einkalkuliert werden und
– auch tatsächlich über den Markt „verdient“, also über die Umsatzerlöse in vollem Umfang zurückfließen und
– diese Abschreibungsgegenwerte erst mittel- oder langfristig zur Ersatzbeschaffung eingesetzt werden,
stehen diese zwischenzeitlich für Investitionen zur Verfügung, erhöhen also mithin das Innenfinanzierungsvolumen.
1 Punkt 1 Punkt
1 Punkt 1 Punkt 1 Punkt
Lösung Aufgabe W10: 20 Punkte
a) SB 1, Abschnitt 4.3.4:
Bei der Konzentration wird durch die vertragliche und / oder kapitalmäßige Bindung von Betrieben die wirtschaftliche Selbstständigkeit eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Dabei sind zwei Möglichkeiten zu unterscheiden:
· der wirtschaftliche Verbund rechtlich selbstständig bleibender Betriebe und
· der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Betrieben zu einer rechtlich und wirtschaftlich neuen Einheit.
1 Punkt
1 Punkt 1 Punkt Dargestellte Konzentrationsformen:
· Mit Mehrheit beteiligte bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen: Die Betriebe A, B und C sind mit Mehrheit beteiligte bzw. im Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen.
A hält keine Mehrheitsbeteiligung an E:
(0,65+0,7*0,10)*0,55+0,7*0,3*0,25=0,4485.
2 Punkte
1 Punkt
· Abhängige und herrschende Unternehmen: Durch die Mehrheitsbeteiligung ist zwischen den Betrieben A, B, C und E faktisch ein Abhängigkeitsverhältnis gegeben, sofern die kapitalmäßige Beteiligung mit den Stimmrechtsanteilen übereinstimmt. Darüber hinausgehende vertragliche Regelungen sind möglich.
2 Punkte
· Konzerne: Konzerne sind verbundene Unternehmen, die bei rechtlicher Selbstständigkeit unter einer einheitlichen Leitung stehen. Juristisch oder faktisch entstehen dadurch wirtschaftliche Abhängigkeiten. Das könnte auf A, B und C als Konzernunternehmen zutreffen.
2 Punkte
· Wechselseitig beteiligte Unternehmen: Verbindung der Betriebe C und E. 2 Punkte b) SB 1, Abschnitt 4.3.2:
· Von einem horizontalen Zusammenschluss wird gesprochen, wenn er sich auf eine gleichartige Produktions- oder Handelsstufe bezieht.
2 Punkte
· Ein vertikaler Zusammenschluss liegt bei Vereinigung aufeinander folgender Produktions- oder Handelsstufen vor.
2 Punkte
· Laterale (auch anorganische oder diagonale) Zusammenschlüsse sind branchenfremde Verbindungen, die vor allem im Ergebnis der Diversifikation entstanden sind. Sie finden sich in nahezu allen größeren Konzernen.
2 Punkte
c) SB 1, Abschnitt 4.3.3:
Konsortien sind eine Kooperationsform in der Gestalt vertraglicher
Zusammenschlüsse von selbstständigen Unternehmen zur gemeinschaftlichen 2 Punkte