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Handreichung für Betreuungslehrer/innen an bayerischen Gymnasien

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Handreichung für Betreuungslehrer/innen an bayerischen Gymnasien

Hier: fachspezifische Hinweise für das Fach Englisch

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LEITFADEN FÜR BETREUUNGSLEHRER IM FACH ENGLISCH (Stand: Okt. 2014)

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Sie haben die Betreuung eines Referendars beziehungsweise einer Referendarin im Fach Englisch übernommen. Dafür zuerst einmal herzlichen Dank! Denn die Tätigkeit der Betreu- ungslehrer ist für die Ausbildung unserer Referendare* ausgesprochen wichtig; oft verhilft sie zu Einsichten oder Entwicklungsschritten, die sonst vielleicht gar nicht möglich gewesen wären. Andererseits sind mit der Betreuungslehrertätigkeit natürlich auch verschiedene Auf- gaben und Pflichten verbunden, und die mögen bei manchem Kollegen und mancher Kolle- gin Fragen aufwerfen oder vielleicht sogar Unbehagen erzeugen: Zum Beispiel, wenn es um den ´richtigen´ Grad der Betreuung geht. Um rechtliche Vorgaben. Um unterschiedliche Ge- pflogenheiten an Seminar- und Einsatzschule. Oder auch die abschließenden Beobachtungen (oft irrtümlich als „Zweigschulgutachten“ bezeichnet), die am Ende jemand schreiben muss, und bei denen man zwar schon Auskunft über die Leistungen eines Referendars geben könnte, andererseits aber möglichst „nichts falsch machen“ möchte.

Im Folgenden soll daher auf der Basis der Erfahrungen verschiedener bayerischer Englisch- Seminarlehrkräfte versucht werden, auf wichtige Fragen rund um die Betreuung von Refe- rendaren etwas näher einzugehen. Vielleicht können wir dabei einige Missverständnisse ausräumen und zumindest den noch nicht so Erfahrenen unter Ihnen Hilfestellungen anbie- ten, die unsere Zusammenarbeit verbessern und Ihnen die Arbeit erleichtern.

(* aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im weiteren Text nur die männliche Form verwendet. Sie ist aber neu- tral zu verstehen: es sind stets sowohl Referendare wie auch Referendarinnen gemeint – und entsprechend männliche und weibliche Betreuungslehrkräfte, Schüler, Schulleiter etc. )

1) Was ist der Sinn des Zweigschuleinsatzes aus der Sicht der Seminarschulen?

Im Zweigschuleinsatz sollen die Referendare die seit Beginn ihrer Ausbildung erworbenen Kenntnisse verstärkt im Unterricht anwenden und dabei Selbständigkeit und Routine gewin- nen. Deshalb ist ihre Stundenzahl im Vergleich zum ersten Ausbildungsabschnitt erhöht; und auch der Schulwechsel dient diesem Ziel. Die Referendare sollen sich indessen nicht nur mit einem gewissen Abstand zur Seminarschule ´freischwimmen´ können, sondern sie müssen auch noch neue Methoden und Unterrichtsformen ausprobieren und in gewisser Weise ih- ren eigenen Stil finden dürfen.

Dazu brauchen sie aus unserer Sicht dreierlei: Freiräume, Vertrauen und eine gute Betreu- ung. Letztere soll jetzt von Ihnen geleistet werden, und sie ist schon von der Grundidee her anspruchsvoll (weshalb Sie die Übertragung dieser Aufgabe durchaus als Kompliment ver- stehen sollten). Denn gute Betreuung sollte eine Kombination sein aus verlässlicher Beglei-

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tung, wirksamer pragmatischer Beratung und Inspiration. Obendrein sollte die betreuende Lehrkraft den Referendar auch vor gröberen Fehlern bewahren, ohne ihn andererseits allzu sehr zu lenken oder am Ende gar zu gängeln. Hier eine gute Balance zu finden ist freilich nicht immer einfach, weshalb später noch ausführlicher darauf eingegangen wird. Zuvor scheint es sinnvoll, erst einmal den Lernstand der Referendare am Beginn des Zweigschul- einsatzes in den Blick zu nehmen.

2) Was können die Referendare schon – und was noch nicht?

Jede Seminarschule und auch jedes Englisch-Seminar setzt sicherlich eigene Schwerpunkte und Akzente. Dennoch verläuft die Ausbildung in wesentlichen Fragen zumeist recht ähnlich.

Das liegt zum einen an den gemeinsamen verbindlichen Grundlagen (wie dem KMS von 2011 zum Unterricht in den modernen Fremdsprachen und unseren in der sogenannten „ASG“

gesammelten Ausbildungsanweisungen). Zum anderen müssen alle Seminarschulen den glei- chen Rahmenbedingungen gerecht werden; das heißt, sie müssen die Referendare rasch an die Unterrichtsrealität heranführen, sie auf selbständige Arbeit im Zweigschuleinsatz vorbe- reiten und ihnen bereits die erfolgreiche Bewältigung der ersten Prüfungslehrprobe ermögli- chen. Infolgedessen haben die meisten Referendare am Ende des ersten Ausbildungsab- schnitts einen vergleichbaren Ausbildungsstand. Er umfasst im Fach Englisch in der Regel Folgendes:

• rund zehn Wochen zusammenhängende Unterrichtserfahrung in einer Klasse

• Kenntnis der wichtigsten Methoden, Unterrichts- und Sozialformen; dabei wurden ei- gene Erfahrungen meist vorrangig mit lehrerzentriertem Unterricht gesammelt, manchmal aber auch schon mit freieren Formen

• Kenntnis des Aufbaus verschiedener Standard-Stundentypen (z.B. Texteinführung, Grammatikstunde) und Standardverfahren (z.B. Vokabeleinführung)

• Einblick in die Gestaltung von Tafelbildern und –anschriften sowie in grundlegende Möglichkeiten der Ergebnissicherung

• Überblick über die Grundzüge und jeweiligen Besonderheiten des Unter-, Mittel- und Oberstufenunterrichts in Englisch

• Kenntnis des KMS von 2011 und des Lehrplans (wobei genauere inhaltliche Kennt- nisse des Fachlehrplans wohl nur für die bislang unterrichtete Jahrgangsstufe erwar- tet werden können)

• gründliche Einführung in die Erstellung von Leistungserhebungen. Hierbei ist aber zu bedenken, dass die Referendare bis zum Ende des ersten Ausbildungsabschnitts trotzdem noch nicht mehr als eine Stegreifaufgabe oder ggf. Teile einer Schulaufgabe wirklich selbständig entworfen haben dürften, und die Gestaltung von mündlichen Schulaufgaben meist noch gar nicht thematisiert wurde.

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• Einführung in die Korrektur und Bewertung von Leistungserhebungen (in der Regel mit praktischen Übungen im Rahmen einer oder mehrerer Korrekturfachsitzungen.

Selbständig (vor)korrigiert wurde aber vor Beginn des Zweigschuleinsatzes wohl nicht mehr als eine Extemporale und eine Schulaufgabe im Fach Englisch.)

• Vertrautheit mit einem Lehrwerk und seinen Bestandteilen

• Fähigkeit, den Unterricht mittel- und längerfristig realistisch zu planen

An dieser Aufzählung lässt sich bereits erahnen, wie intensiv und arbeitsam die ersten Mo- nate des Referendariats für die Teilnehmer sind. Für Sie als Betreuungslehrkräfte ist es in- dessen vermutlich genauso wichtig, zu wissen, was die Referendare zu Beginn des Zweigschuleinsatzes noch nicht können, da sich daraus ja weitgehend ihr Betreuungsbedarf ergibt. Deshalb hier auch die Gegenprobe:

- die Referendare haben noch keine Routine bei der Erstellung von Leistungsnachwei- sen. Das betrifft sowohl deren Umfang als auch die richtige Gewichtung ihrer Teile - zudem sind sie noch nicht in der Lage, für alle Kompetenzbereiche (also z.B.

Hörverstehen oder Mediation) auf Anhieb geeignete Prüfungsaufgaben zu erstellen oder sicher zu korrigieren

- auch die Einschätzung des jeweils angemessenen Anspruchsniveaus für die verschiedenen Jahrgangsstufen gelingt noch nicht ohne Weiteres

- im Unterricht mangelt es oft noch an Zielstrebigkeit

- und das pädagogische Verhaltensrepertoire ist noch nicht breit genug ausgebildet, um sich auch in schwierigeren Klassen gut zu behaupten. Das gilt umso mehr, da die Referendare nun auch in Klassenstufen unterrichten müssen, mit denen sie bislang noch kaum Erfahrung gesammelt haben.

3. Wie sollte die Betreuung aussehen?

a) Die verbindlichen Richtlinien

Wir wollen Sie jetzt nicht mit amtlichen Vorschriften verschrecken – zumal auch Freiräume bleiben sollen, damit Sie auf Ihre eigene, für Sie überzeugende Weise die Betreuung des Ihnen anvertrauten Referendars übernehmen können. Trotzdem gibt es einige verbindliche Vorgaben, die wir kurz erwähnen sollten. So müssen Betreuungslehrkräfte den von ihnen begleiteten Referendar mindestens dreimal pro Halbjahr im Fachunterricht besuchen und die hierbei gesehenen Stunden angemessen besprechen. Außerdem wirken sie über ihre Unterrichtsbesuche und Aufzeichnungen an der Erstellung der abschließenden schriftlichen

„Beobachtungen der Einsatzschule“ mit, welche nach Beendigung des Einsatzes des Refe- rendars spätestens bis zum 1. März bzw. 1. Oktober der Seminarschule zugehen müssen. Im Unterrichtsalltag sollen Betreuungslehrkräfte den Referendar (bei Bedarf) in allen wesentli-

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chen Belangen unterstützen, insbesondere aber bei der Erstellung von Leistungserhebungen.

Sie sollen ihm dabei aber auch eine gewisse Selbständigkeit zugestehen und mithelfen, dass für ihn die „Kontinuität der Ausbildung“ gewahrt bleibt – der Referendar also nicht zu Prü- fungsformen oder Unterrichtsverfahren genötigt wird, die den Grundsätzen der Ausbildung an der Seminarschule oder auch dem KMS zum Unterricht in den modernen Fremdsprachen völlig zuwiderlaufen. (Zur wichtigen Frage nach dem Verhältnis zwischen Einsatz- und Semi- narschule später noch mehr.)

Die für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst relevanten Richtlinien finden Sie auf diesem Portal unter http://www.gymnasium2020.bayern.de/seminarausbildung/zukunft_im_blick_- _begleitung_im_einsatzjahr/ im „Materialpaket 4 – Rechte, Pflichten und Spielräume kennen“.

b) Gute Betreuung im Schul- und Unterrichtsalltag

Wie gute Betreuung im Alltag aussieht, hängt natürlich stark von den individuellen Bedürf- nissen und den Gegebenheiten vor Ort ab. Wünschenswert wäre aber, dass die Betreuungs- lehrkraft für den Referendar eine Art Brückenfunktion wahrnimmt – sowohl in die Unter- richtspraxis als auch zu den Gepflogenheiten der Einsatzschule. Sicherlich wird man zu Be- ginn ´seinem Referendar´ die Materialien der Fachschaft zeigen und ihn mit den hausinter- nen Regelungen bezüglich der Respizienz vertraut machen. Es wäre aber auch denkbar und sogar wünschenswert, dass man den jungen Kollegen gelegentlich – bei besonders

´lohnenden Anlässen´ – zu Hospitationen in den eigenen Unterricht einlädt. Oder Besuche bei Kollegen vermittelt, von deren Art zu unterrichten der Referendar profitieren könnte.

Die Besuche im Unterricht des Referendars wiederum sollten möglichst gleichmäßig über das Halbjahr verteilt werden. Was die anschließende Besprechung betrifft, so darf sie ganz gewiss die Stärken loben, sollte darüber aber beobachtete Mängel nicht verschweigen. Eine ehrliche und differenzierte Rückmeldung ist, so lange sie wertschätzend geschieht, die beste Basis für die Weiterentwicklung des Referendars.

Die sonstige Betreuung wird natürlich von den zeitlichen Rahmenbedingungen mitbestimmt.

Grundsätzlich kann sie durchaus flexibel und bedarfsabhängig gestaltet werden; in vielen Fällen hat es sich aber auch bewährt, einen festen wöchentlichen Termin zu finden, zu dem beide Seiten Zeit für ein Gespräch haben, wenn entsprechender Anlass besteht. Über den Fachunterricht hinaus kann der Referendar außerdem auf Möglichkeiten hingewiesen wer- den, sich am Schulleben zu beteiligen, sofern es die Zeit erlaubt. Damit soll keinesfalls einer permanenten Überlastung das Wort geredet werden. Aber wenn ein ohnehin aufwändiges Klassenprojekt leicht in der Aula als Ausstellung präsentiert werden könnte, warum sollte man das nicht empfehlen? Oder auch die Lehrer-Bigband oder den Kollegensport?

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c) Hilfestellung bei Leistungsnachweisen und Korrekturen

Hier wird in der Regel von jungen Lehrkräften noch stärkere Unterstützung benötigt. Dabei geht es nicht allein um die oben schon genannten Aspekte, sondern oft auch schon um die Klarheit der Aufgabenstellung. Vor Klippen und Fallen für die nachfolgende Korrektur muss manchmal ebenfalls gewarnt werden, bevor Missverständlichkeiten in der Angabe diese allzu mühevoll werden lassen.

Es ist deshalb sinnvoll, wenn der Referendar der Betreuungslehrkraft die Angaben für seine geplanten schriftlichen Leistungserhebungen einige Tage vorher vorlegt. Wie lange vorher, darüber gehen die Meinungen etwas auseinander. Wir halten eine Woche bei Schulaufgaben und einige Tage bei Extemporalen für ausreichend. Es soll aber in jedem Fall so viel Zeit blei- ben, dass notwendige Änderungen und Verbesserungen noch ohne Hast vorgenommen werden können.

Schwieriger zu klären ist die Frage, wie weit die konkrete Hilfe bei der Aufgabenerstellung gehen soll. Den Referendar bei unpassender Aufgabenstellung lediglich auf allgemeine Richtlinien oder Vorschläge aus dem Lehrerhandbuch zu verweisen, wäre wohl zu wenig.

Andererseits sollte man auch nicht der Versuchung nachgeben, dem jungen Kollegen aus Mitleid einfach die gerade passende eigene Angabe aus dem Vorjahr zu spendieren. Das wäre zwar solidarisch, verhindert aber, dass der Referendar lernt, was er doch gerade lernen sollte – nämlich selbst Aufgaben zu erstellen. Wenn man sich dieses Problems bewusst ist, spricht allerdings nichts dagegen, dem Referendar eine ältere Angabe als Anregung für ähnli- che, aber selbst zu erstellende Aufgaben zu überlassen. Oder gegebenenfalls bei großer Zeitnot eine Teilaufgabe einer eigenen Angabe zur Übernahme freizugeben, aber zu verlan- gen, dass dann zumindest die anderen Teile der Arbeit neu entwickelt werden.

Bei der Korrektur von Leistungserhebungen benötigen die Referendare ebenfalls noch Hilfe, wenngleich ihnen die Grundprinzipien und die gängigen Korrekturzeichen bereits geläufig sein müssen. Oft genug werden sich noch grundsätzliche Fragen oder auch Dilemmasituatio- nen ergeben, bei denen sie sehr dankbar sind, wenn sie einen kompetenten Ansprechpart- ner haben. -- Eine umfassende Nachkorrektur aller Leistungserhebungen durch den Betreu- ungslehrer ist übrigens nicht erforderlich, und sie stünde auch im Widerspruch zum selbst- verantwortlichen Unterricht des Referendars. Stattdessen sollten Betreuungslehrkräfte ähn- lich verfahren wie Fachbetreuer bei der Respizienz, indem sie etwa 3 – 5 Arbeiten unter- schiedlicher Leistungsniveaus genauer prüfen und sich überzeugen, dass Korrektur und Be- wertung sachgerecht erfolgt sind.

d) Ungünstige Formen der Betreuung

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Natürlich kann man beim Betreuen auch Fehler machen; das ist aber meist nicht so schlimm und muss daher an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden. Gelegentlich kommt es aller- dings zu grundsätzlicheren Fehlformen, über die man reden sollte. Da ist zum Beispiel die

„Unterbetreuung“, die etwa dann gegeben wäre, wenn ein Betreuungslehrer nur selten Zeit und noch seltener Lust hat, irgendwelche Fragen zu beantworten. Wenn er seine Unter- richtsbesuche erst am Halbjahresende macht – dafür alle drei binnen zehn Tagen – und ihm ansonsten das Vorankommen des Referendars erkennbar nicht wichtig ist.

Das Gegenstück, die „Überbetreuung“, ist nicht viel günstiger. Damit ist allerdings keine in- tensive Begleitung gemeint (die durchaus angebracht sein kann), sondern eine so enge Kon- trolle und Steuerung, dass der Referendar seine Eigenständigkeit verliert und die „Eigenver- antwortlichkeit“ seines Wirkens bloß noch Makulatur ist. Überbetreuung geschieht dabei oft aus guter Absicht; doch sollte man im Umgang mit den (immerhin auch schon) erwachsenen Referendaren stets pädagogisches Augenmaß bewahren und nicht allzu forsch Entwürfe

„vorlegen lassen“, straffe Korrekturfristen anordnen oder nur noch sein eigenes Layout in den Angaben akzeptabel finden.

Generell bedenklich ist es, wenn die Betreuung nicht mit der Grundausrichtung betrieben wird, die Referendare zu mehr Selbständigkeit zu führen. Des Weiteren sind Bestrebungen abzulehnen, dem Referendar seine (zugegebenermaßen noch unterstützungsbedürftige) Eigenverantwortlichkeit wegzunehmen oder ihn gar offen zu degradieren. Das geschieht zum Beispiel dann, wenn man den Referendar zwingt, eine Schulaufgabe auf einen angeblich vor- gegebenen Wunsch-Schnitt hin zu korrigieren. Oder indem man angesichts von Schülerbe- schwerden über den Kopf des Referendars hinweg Änderungen seiner Noten verkündet.

Solche Maßnahmen sollten möglichst unterbleiben. In anderen schwierigeren Fällen (bei- spielsweise Terminproblemen) darf die Betreuungslehrkraft aber durchaus auf geltende Standards und Rahmenbedingungen verweisen, sofern der Gedanke der Kollegialität dabei nicht aufgegeben wird.

e) Zusammenarbeit mit der Seminarschule

Durch obige Hinweise soll nicht der Eindruck entstehen, wir würden den Einsatzschulen de- taillierte Vorschriften machen oder sie gar von Ferne ´kontrollieren´ wollen. Das ist weder unser Anliegen noch unsere Aufgabe. Wir melden auch keine zufällig erfahrenen Besonder- heiten an den Einsatzschulen irgendwie „nach oben“ weiter. Vielmehr sagen wir unseren Referendaren deutlich, dass im Zweigschuleinsatz grundsätzlich die Regelungen vor Ort Vor- rang haben – zumal sie selbst ja auch bewusst eine andere Schule und deren Gepflogenhei- ten kennenlernen sollen.

Schwierigkeiten können allerdings dann auftauchen, wenn an der Einsatzschule Festlegun- gen getroffen wurden, die in offenem Widerspruch zu unserer Ausbildung oder dem KMS von 2011 stehen (beispielsweise „zwingende“ Fachschaftsbeschlüsse, die für alle Jahrgangs- stufen den Schwellenwert für die Note 4 fest vorschreiben wollen; oder die Pflichtvorgabe von Aufgabenformen, die eigentlich nicht mehr zulässig sind.) Hier bitten wir, die Anliegen

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unserer Ausbildung und auch die Sicht des Referendars selbst zu respektieren, sofern er sie schlüssig begründen kann.

Ansonsten verstehen wir uns in erster Linie als Kollegen, wenngleich mit besonderen Aufga- ben. Deshalb sind wir auch für Sie als Betreuungslehrkraft ohne Weiteres erreichbar, sollten Schwierigkeiten auftreten oder sich allgemeine Rückfragen bezüglich der Seminarausbildung ergeben. Kontakt können Sie am einfachsten per E-Mail aufnehmen; der von Ihnen betreute Referendar wird Ihnen die Adresse jederzeit mitteilen.

f) Betreuung von Lehrproben und Hausarbeiten

Kurz sei auch dieses Thema noch gestreift. Die Lage ist hier allerdings eindeutig: Die Refe- rendare müssen die beiden in die Gesamtnote eingehenden Arbeiten in allen Teilen eigen- ständig bewältigen und dies sowohl im Lehrprobenentwurf wie auch in der Hausarbeit expli- zit schriftlich versichern. Trotzdem gibt es natürlich einen gewissen Ermessensspielraum, solange es um Fragen allgemeiner Natur geht. Es ist also durchaus in Ordnung, wenn der Referendar beispielsweise wissen möchte, welche Dauer eine Gruppenarbeitsphase in einer Lehrprobenstunde nicht überschreiten sollte. Oder mit Ihnen als zuständigem Betreuungs- lehrer allgemein Stärken und Schwächen eines Filmclips zum Stundeneinstieg diskutiert. Der konkrete Zuschnitt der Lehrprobe aber und die Details ihrer Ausarbeitung müssen allein dem Referendar vorbehalten bleiben.

Wenn die Lehrprobe stattgefunden hat, und Sie als Betreuungslehrkraft an den Beratungen über die Note teilnehmen konnten, bitten wir Sie übrigens, die Vertraulichkeit zu wahren und Details der Beratungen dem Referendar später nicht mitzuteilen (da es sich hierbei um Prüfungsgeschäfte handelt).

4. Wie und wozu wird die Leistung des Referendars beurteilt?

a) Formales

Da der Zweigschuleinsatz ein wichtiger Teil der Ausbildung ist, muss er auch in der Gesamt- bilanz gewürdigt werden; zu diesem Zweck werden zum Ende des Einsatzjahres – bei Schul- wechsel auch schon nach einem Halbjahr – die „Beobachtungen der Einsatzschule“ erstellt (vgl. auch Abschnitt 3 a). Diese Beobachtungen müssen (gemäß LPO II, §§ 22, 22a und 22b) drei Hauptfelder berücksichtigen, nämlich die Unterrichtskompetenz, die erzieherische Kompetenz und die Sachkompetenz des Referendars. Innerhalb dieser separat zu beschrei- benden Hauptfelder finden dann die verschiedenen Einzelbeobachtungen ihren Platz.

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Der Rahmen der Beobachtungen wird in der ASG genauer vorgeben. Spätestens zur Abfas- sung des schriftlichen Berichts lohnt hier ein Blick in die Abschnitte C 7.1 und 7.2. Der Ab- schnitt C 7.2 geht dabei auf die Erstellung der Beobachtungen ein und weist unter anderem darauf hin, dass sie nicht zu knapp oder gar formblattartig wiedergegeben werden dürfen.

Vielmehr muss es „[d]er Bericht […] gestatten, ein umfassendes Bild von der Tätigkeit des Studienreferendars an der Einsatzschule zu gewinnen.“

C 7.1 dagegen präsentiert eine Vielzahl möglicher Beobachtungsaspekte zu den verschiede- nen Kompetenzbereichen, an welchen man sich für seine eigenen Ausführungen gut orien- tieren kann (und auch soll). Man lasse sich hier aber nicht von der großen Auswahl schre- cken, denn es handelt sich nicht um eine Pflichtliste, sondern um eine Aufzählung von Mög- lichkeiten (die zudem vorranging mit Blick auf das umfangreichere Schlussgutachten der Se- minarlehrer erstellt wurde.)

Hilfreich für die Abfassung der Beobachtungen der Einsatzschule ist ein Formular mit Textfeldern, welches wahrscheinlich schon an Ihrer Schule verfügbar ist, ansonsten aber auch unter http://www.gymnasium2020.bayern.de/seminarausbildung/zukunft_im_blick_- _begleitung_im_einsatzjahr/ im „Materialpaket 3 - Beobachten und Dokumentieren“ auf diesem Portal zur Verfügung steht.

b) Wer schreibt die „Beobachtungen“ – und was geschieht mit ihnen?

In der ASG heißt es unter C 7.2.2 zwar „Der Leiter der Einsatzschule fasst […] die Beobach- tungen des Betreuungslehrers (bzw. der Betreuungslehrer) zusammen.“ In der Praxis sind es allerdings meist die Betreuungslehrer, die den entsprechenden Text vorformulieren. Ein sinnvolles Verfahren dabei ist, dass einer der beiden Betreuungslehrer den ganzen Text fe- derführend und unter Einarbeitung der Eindrücke aus beiden Fächern verfasst. Alternativ kann auch der zweite Betreuungslehrer den vom Kollegen für das erste Fach grundlegend erstellten Text jeweils mit separaten Beobachtungen zu seinem Fach ergänzen, soweit das nötig ist.

Der Referendar erhält zunächst übrigens keinen Einblick in die schriftlichen Beobachtungen der Einsatzschule, sondern bekommt diese erst am Ende der Ausbildung zu Gesicht. Vorher geht der Text nur an die Seminarschule, wo ihn die Seminarlehrkräfte lesen und dann bei ihrer Gesamteinschätzung der Leistungen des Referendars entsprechend berücksichtigen. Im Schlussgutachten wird in der Regel auf die Beobachtungen der Einsatzschule(n) deutlicher Bezug genommen; oft werden auch Passagen daraus zitiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Seminarlehrkräfte vollständig an die Sicht der Einsatzschulen gebunden sind – zumal sie ja auch noch weitere Aspekte der Gesamtleistung berücksichtigen müssen.

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c) Kann man beim Abfassen der „Beobachtungen“ auch Fehler machen?

Man kann Fehler machen – indem man beispielsweise die Leistung des Referendars explizit zu benoten versucht (was nicht zulässig ist), nur in Stichpunkten formuliert (ebenfalls nicht zulässig) oder seine Ausführungen auf eine so schmale Basis gründet, dass wesentliche Eig- nungs- oder Tätigkeitsbereiche gar nicht erwähnt werden. Andere Fehler rühren von der Befürchtung mancher Betreuungslehrer her, jegliche Kritik würde die Berufsaussichten des Referendars schwer beschädigen. Oder von dem Irrglauben, der Text müsste durchgängig in neutralisierendem Personalabteilungsdeutsch verfasst sein.

Tatsache ist, dass die Beobachtungen aus der Einsatzschule zu den wesentlichen Aspekten aller drei Haupt-Kompetenzen einen möglichst klaren und anschaulichen Eindruck vermitteln sollen. Das ist wichtig, damit wir als Seminarlehrkräfte ein klares Bild bekommen und ent- weder Übereinstimmungen mit unseren bisherigen eigenen Beobachtungen oder auch Ab- weichungen und Weiterentwicklungen erkennen können. Hinweise auf Defizite und Leis- tungsmängel geben uns außerdem eine Chance, die zugrundeliegenden Schwierigkeiten im letzten Ausbildungsabschnitt (vielleicht) noch gezielt zu vermindern. Ein glattpolierter, völlig kantenlos formulierter Bericht dagegen nützt niemandem. Er nützt noch nicht einmal im Lob, weil auch jenes dann wenig glaubwürdig erscheint.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass der Bericht der Einsatz- schule kein Arbeitszeugnis darstellt. Man ist daher nicht zu durchgängigen Positivformulie- rungen gezwungen und muss andererseits berechtigte Kritik nicht taktvoll allein durch Schweigen ausdrücken. Für uns als Seminarlehrer wiederum wäre es auch fast unmöglich, bei einer inhaltlichen Auslassung nachzuvollziehen, ob sie tatsächlich Kritik bedeutet, auf einem Mangel an Beobachtungen beruht, oder gar nur ein Versehen darstellt.

d) Wünsche und Formulierungshilfen

Wir als Seminarlehrkräfte wünschen uns klare und verständliche Formulierungen in den Be- richten der Einsatzschulen – und den Mut zur Wertung. Dabei lasse man sich nicht davon irritieren, dass die Beobachtungen keine Notenvorschläge enthalten sollen, denn damit ist lediglich gemeint, dass keine abschließenden Ziffernnoten für die drei genannten Hauptfel- der der Kompetenz vergeben werden sollen. Dies würde nämlich eine unnötige Vorfestle- gung bedeuten. Obendrein wären formale und juristische Komplikationen (einschließlich Klagen) denkbar, falls die Noten im abschließenden Gesamtgutachten anders ausfallen als in der Bilanz des Einsatz(halb)jahrs.

Die Beobachtungen zu einzelnen Aspekten des unterrichtlichen und pädagogischen Wirkens, des Einsatzes und der Qualifikation dürfen dagegen sehr wohl wertend formuliert werden, und es darf dabei auch auf fachspezifische Besonderheiten eingegangen werden, etwa auf die Fähigkeit des Referendars zur fremdsprachlichen Gesprächsführung, seinen Umgang mit Aussprachefehlern oder die Wirksamkeit seines Unterrichts insgesamt.

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Ein wenig Behutsamkeit ist bei wertenden Aussagen aber dennoch angebracht, denn man kann dabei auf verschiedene Weise über das Ziel hinausschießen oder missverstanden wer- den. Hinzu kommt, dass gerade bei kürzeren Texten und Stellungnahmen wie dem Einsatz- schul-Bericht (der in der Regel zwei bis drei Seiten umfasst) allein schon die ausführliche Schilderung eines Einzelproblems diesem ein übermäßiges Gewicht verleiht. Deshalb hier abschließend noch einige Empfehlungen und Formulierungshilfen für den Text:

Ø Man bemühe sich um Ausgewogenheit im Gesamttext. Das heißt: wenn der Referen- dar Stärken und Schwächen gezeigt hat, sollte der Text beides widerspiegeln. Be- richte, die sich nur mit Kritik befassen, erwecken den Eindruck, es gäbe an der Leis- tung des Referendars gar nichts zu loben. Umgekehrt gilt: Reines Lob ist nur bei ei- nem Ausnahmetalent angebracht, das wirklich in allen Bereichen glänzt.

Ø Man sollte im Bericht nur Beobachtungen erwähnen, die einigermaßen wesentlich oder typisch sind. Einmaliges zweiminütiges Zuspätkommen zum Unterricht rechtfer- tigt es noch nicht, einen Referendar als „meistens pünktlich“ zu charakterisieren.

Reine Bagatellen lässt man besser unerwähnt, um ihnen nicht unnötiges Gewicht zu verleihen.

Ø Die übrigen Aussagen kann man durch entsprechende Beifügungen qualifizieren und gegebenenfalls abtönen. Orientierung bieten hierbei die Schulnoten und die Bewer- tungen für Mitarbeit und Verhalten sowie für sie typische Umschreibungen. Häufig- keitsangaben („stets“, „meist“, „häufig“, „nicht immer“, „nur sehr gelegentlich“) helfen ebenfalls bei der Differenzierung.

Ø Wenn ein Referendar in einem Bereich gut gearbeitet hat, sollten die verwendeten Prädikate damit in Einklang stehen. (Beispiele wären: „gut“, „sehr selbständig“,

„kaum je verbesserungsbedürftig“, „durchgängig gelungen“ und dergleichen mehr) Ø Hat ein Referendar zu Beginn des Einsatzes noch Schwächen gezeigt und Hilfe benö-

tigt, sich dann aber erheblich gesteigert, steht man unter Umständen vor einem Di- lemma: Man möchte einerseits die Mängel nicht verschweigen, andererseits vor al- lem die Steigerung und das jetzt erreichte Niveau hervorheben. Hier können Formu- lierungen helfen wie „Nach anfänglichen Schwierigkeiten“, „zunehmend“, oder auch

„mit etwas Hilfestellung … mittlerweile … immer besser …“

Ø Leistungen im Bereich der Note 3 kann man qualifizieren mit „ordentlich“, „solide“,

„stets brauchbar“, „meist gut angemessen“, „insgesamt recht gelungen“ oder „inzwi- schen weitgehend ohne Hilfestellung“.

Ø Vorsicht ist dagegen geboten bei Formulierungen, die unbeabsichtigt sehr negativ klingen. Hier sollte man sich bewusst sein, dass – trotz aller oben gemachten Ein- schränkungen – die schriftlichen Beobachtungen der Einsatzschule auch einen beur- teilenden Charakter besitzen. Wenn es im Text etwa heißt, dass der Referendar sich in einem bestimmten Zusammenhang „meist redlich bemühte“, dann wird damit kei-

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neswegs mehr eine etwas gedämpfte Anerkennung für einen Berufsneuling ausge- drückt, sondern erstens Unvermögen bescheinigt (der Referendar „bemühte“ sich –

„konnte“ aber nicht wirklich. Und das obendrein, obwohl seine Anstrengung „redlich“

war). Zweitens wird (mit „meist“) auch noch auf einen schwankenden, jedenfalls nicht dauerhaften Einsatz hingewiesen. Damit würde also eine Leistung umschrieben, die höchstens noch die Note 5 bekäme.

Ø Wer sich aber nach diesen Hinweisen nun eher verunsichert als bestätigt fühlt, möge trotzdem nicht verzagen: Der Bericht der Einsatzschule wird in jedem Fall vor der Weitergabe vom Schulleiter durchgesehen; und da dieser erheblich mehr Erfahrung mit Gutachten und bewertenden Texten hat, wird er unpassende Formulierungen in aller Regel bemerken und abändern. Zu einer Schreibblockade beim Entwurf des Be- richts aus Sorge vor Fehlern besteht daher kein Grund.

5. Schluss / Anmerkungen zum Anhang

Als Anhang haben wir zwei Beobachtungsbögen beigefügt, die Sie für Unterrichtsbesuche nutzen können (nicht müssen). Diese Vorlagen könnten Ihnen Schreibarbeit ersparen und sind bewusst verschieden gewählt, da ja unterschiedliche Lehrkräfte unterschiedliche Stile und Materialien bevorzugen. Auf diese Weise haben Sie etwas Auswahl; Sie können die Vorlagen bei Bedarf auch für sich selbst noch weiterentwickeln.

Ansonsten bedanken wir uns noch einmal für Ihre Mitwirkung bei der Ausbildung der Referendare und hoffen auf weitere gute Zusammenarbeit.

Mit besten Grüßen

die Englisch-Seminarlehrer an den bayerischen Gymnasien

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