• Keine Ergebnisse gefunden

Handreichung für Betreuungslehrer/innen an bayerischen Gymnasien

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Handreichung für Betreuungslehrer/innen an bayerischen Gymnasien"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

1

Handreichung für Betreuungslehrer/innen an bayerischen Gymnasien

Hier: fachspezifische Hinweise für das Fach Französisch

(2)

2

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

Sie haben die Betreuung einer Studienreferendarin oder eines Studienreferendars1 im Fach Französisch übernommen. Dafür danken wir Ihnen herzlich. Als Betreuungslehrkraft sind Sie ein wichtiger Ansprechpartner und Ratgeber und tragen wesentlich zur fachlichen und persön- lichen Entwicklung der Studienreferendare bei. Darüber hinaus wirken Sie durch Ihre Be- obachtungen bei deren Beurteilung mit.

Bitte lassen Sie sich bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe von den folgenden Hinweisen der bayerischen Französisch-Seminarlehrkräfte leiten.

1. Kenntnisse der Studienreferendare am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts

Die Ausbildung der Studienreferendare an den Seminarschulen erfolgt auf der Grundlage ver- bindlicher Ausbildungspläne und Bestimmungen.

Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts haben die Studienreferendare folgenden Ausbil- dungsstand:

 12 oder 13 Wochen zusammenhängende Unterrichtserfahrung in einer Französisch- klasse

 Fähigkeit zur mittel- und langfristigen Planung des Französischunterrichts

 Kenntnis des aktuellen Lehrplans und des KMS vom 05.08.2011 zum Unterricht in den modernen Fremdsprachen

 Kenntnis des Aufbaus verschiedener Typen von Standardstunden (z. B. Lektionsein- führung, Grammatikeinführung, Textarbeit, Übungsstunden)

 Kenntnis der wichtigsten Methoden, Unterrichts- und Sozialformen

 Überblick über die Grundzüge des Französischunterrichts in der Unter- und Mittelstu- fe, erste Einblicke in den Oberstufenunterricht

 Überblick über kompetenzorientierte Aufgabenformen im Französischunterricht

 Überblick über die Gestaltung von Tafelbildern sowie über grundlegende Methoden der Ergebnissicherung

 Einblick in den sinnvollen Einsatz verschiedener auditiver, visueller, audiovisueller und digitaler Medien

 erste Erfahrungen mit der Erstellung, Korrektur und Bewertung von großen und klei- nen Leistungsnachweisen in schriftlicher und mündlicher Form

Bitte bedenken Sie Folgendes:

 Die Studienreferendare haben im Fach Französisch im ersten Ausbildungsabschnitt meistens nur eine Schulaufgabe und eine Stegreifaufgabe selbst erstellt und korrigiert.

Es fehlt ihnen also die Routine bei der Erstellung und Korrektur kompetenzorientierter Prüfungsaufgaben und bei der Einschätzung des angemessenen Anspruchsniveaus von Leistungsnachweisen.

 Die Studienreferendare hatten noch wenig Gelegenheit, vielfältige Unterrichtsmetho- den und Arbeitsformen zu erproben.

1 Im Folgenden wird zur leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet. Sie schließt immer auch die weibliche Form mit ein.

(3)

3

 Die pädagogische Erfahrung der Studienreferendare im Umgang mit Schülerinnen und Schülern verschiedener Altersstufen ist noch begrenzt.

2. Verbindliche Richtlinien für die Betreuung der Studienreferendare im zweiten Aus- bildungsabschnitt

 Die Betreuungslehrkraft berät den Studienreferendar in allen fachdidaktischen und methodischen Fragen.

 Sie besucht den Studienreferendar mindestens dreimal pro Halbjahr unangemeldet im Fachunterricht, bei Bedarf auch öfter, und bespricht die besuchten Stunden aus- führlich, wobei in der wertschätzenden Rückmeldung sowohl Stärken als auch Schwä- chen der Unterrichtsstunde angesprochen werden. Die Unterrichtsbesuche werden gleichmäßig über das Halbjahr verteilt. Der erste Besuch sollte möglichst bald erfol- gen.

 Die Betreuungslehrkraft wirkt auf der Grundlage ihrer Unterrichtsbesuche und ver- bindlichen Aufzeichnungen an der Erstellung der abschließenden schriftlichen „Be- obachtungen der Einsatzschule“ mit, die nach Beendigung des Einsatzes des Studi- enreferendars spätestens bis zum 1. März bzw. 1. Oktober an die Seminarschule ge- schickt werden.

 Die für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst relevanten Richtlinien finden Sie auf diesem Portal unter:

http://www.gymnasium2020.bayern.de/seminarausbildung/zukunft_im_blick_- _begleitung_im einsatzjahr/ im „Materialpaket 4 – Rechte, Pflichten und Spiel- räume kennen“.

3. Betreuung und Beratung der Studienreferendare

 Die Betreuungslehrkraft berät den Studienreferendar bei der Stoffverteilung für das Halbjahr, bei der Planung einzelner Unterrichtssequenzen sowie bei der Umsetzung der Kompetenzorientierung und der aufgeklärten Einsprachigkeit im Französischunter- richt.

 Sie macht den Studienreferendar mit den Besonderheiten einzelner Jahrgangsstufen und der verwendeten Lehrwerke vertraut (z. B. Anfangsunterricht in der Unterstufe, Motivation der Schüler in der Mittelstufe, Besonderheiten des Unterrichts in F1-, F2- und F3-Klassen).

 Übernimmt ein Studienreferendar eine Klasse zum Halbjahr, überprüft die Betreu- ungslehrkraft die lückenlose Weitergabe wichtiger Informationen durch die Lehrkraft des ersten Halbjahres.

 Die Betreuungslehrkraft gibt Anregungen in methodischen Fragen, empfiehlt wichtige Unterrichtsmaterialien und Hilfsmittel und unterstützt den Studienreferendar beim Entwerfen eigener landeskundlich-interkultureller und literarischer Unterrichtsdossiers sowie bei der Umsetzung besonderer Unterrichtskonzepte, z. B. in offenen Unter- richtsformen.

 Sie weist den Studienreferendar auf wichtige Fachschaftsbeschlüsse und schulinterne Regelungen hin, z. B. bei der Durchführung mündlicher Schulaufgaben.

(4)

4

 Sie unterstützt den Studienreferendar beim Einsatz fachspezifischer auditiver, visuel- ler, audiovisueller und digitaler Medien.

 Sie berät und unterstützt den Studienreferendar bei der Arbeit in besonders leistungs- starken oder leistungsschwachen Klassen sowie bei besonderen pädagogischen Her- ausforderungen, z. B. bei Disziplinproblemen oder Inklusionsmaßnahmen.

 Sie beobachtet bei ihren Unterrichtsbesuchen die Bewertung mündlicher Leistungen und berät den Studienreferendar bei der Notenfindung.

 Die Betreuungslehrkraft unterstützt und berät den Studienreferendar bei der Erstellung der kleinen und großen schriftlichen Leistungsnachweise sowie der mündlichen Schulaufgaben und überprüft die Aufgabenentwürfe auf fachliche Korrektheit, Schwierigkeitsgrad, Umfang und Kompetenzorientierung der Aufgabenformen.

 Sie berät den Studienreferendar bei der Korrektur und Bewertung und überprüft drei bis fünf, in Einzelfällen auch mehr, Arbeiten unterschiedlicher Leistungsniveaus vor der Rückgabe gründlich auf die fachliche Korrektheit der Korrekturen und auf die An- gemessenheit der Bewertung.

 Die Betreuungslehrkraft oder eine andere Fachlehrkraft fungieren als Zweitprüfer in den mündlichen Schulaufgaben des Studienreferendars.

 Die Betreuungslehrkraft weist den Studienreferendar auf wichtige allgemeine Vor- schriften und auf von der schulinternen Lehrerkonferenz der Einsatzschule getroffene Festlegungen auf der Grundlage der GSO hin, die bei der Benotung beachtet werden müssen (z. B. Anzahl und Art der großen Leistungsnachweise).

 Sie bindet den Studienreferendar in die außerunterrichtlichen Aktivitäten der Fach- schaft ein (z. B. DELF scolaire, Deutsch-Französischer Tag, Schüleraustausch, Wett- bewerbe).

 Die Betreuungslehrkraft ermöglicht dem Studienreferendar, falls dies organisatorisch realisierbar ist, gelegentliche Hospitationen im eigenen Unterricht oder vermittelt Un- terrichtsbesuche bei Kollegen, z. B. in der Oberstufe, im W-Seminar oder im P- Seminar.

 Empfehlenswert ist ein fester wöchentlicher Besprechungstermin der Betreuungslehr- kraft und des Studienreferendars, bei dem sowohl fachliche als auch didaktische, me- thodische, pädagogische und schulorganisatorische Aspekte angesprochen werden.

 Die Betreuungslehrkraft wirkt als kollegialer Ratgeber. Sie gibt dem Studienreferendar neben intensiver Beratung auch den Freiraum, selbstständig zu arbeiten und eigene Er- fahrungen zu sammeln.

4. Betreuung von Prüfungslehrproben und schriftlichen Hausarbeiten

 Sowohl die Planung der zweiten Prüfungslehrprobe als auch die Erstellung der schrift- lichen Hausarbeit liegen allein in der Eigenverantwortung des Studienreferendars.

Dies schließt eine maßvolle unterstützende Beratung bei allgemeinen didaktischen, methodischen oder pädagogischen Fragen nicht aus.

(5)

5

 Die Betreuungslehrkraft ist in der Prüfungslehrprobe anwesend. Sie nimmt ohne Stimmrecht beratend an der anschließenden Besprechung teil. Über den Verlauf der Besprechung ist Stillschweigen zu bewahren.

5. Mitwirkung an der Erstellung der „Beobachtungen der Einsatzschule“

 Am Ende des Halb- bzw. Schuljahres werden von Ihrer Schulleitung für jeden Studi- enreferendar im zweiten Ausbildungsabschnitt die „Beobachtungen der Einsatzschule“

erstellt.

 Dazu werden Sie von Ihrem Schulleiter gemäß §22 LPO II um die Formulierung von Beobachtungen in den folgenden Bereichen gebeten:

1. Unterrichtskompetenz

1.1 Didaktische und methodische Planung und Vorbereitung des Unterrichts 1.2 Durchführung des Unterrichts

1.3 Feststellung des Lernfortschritts, Leistungserhebung und Leistungsbewer- tung

1.4 Reflexion der Planung und Durchführung sowie der Ergebnisse des eige- nen Unterrichts

2. Erzieherische Kompetenz 2.1 Umgang mit Schülern

2.2 Sicherung der notwendigen Ordnung

2.3 Schülerbeobachtung und Beratung von Schülern und Eltern 3. Handlungs- und Sachkompetenz

 Die genauen Bestimmungen sowie eine ausführliche Liste der Beobachtungsaspekte lassen sich den ASG (Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Gymna- sien) in den Abschnitten C 7.1 und C 7.2 entnehmen.

 Die Beobachtungen müssen es gestatten, ein differenziertes Bild von der Tätigkeit des Studienreferendars in der Einsatzschule zu gewinnen. Dennoch werden von der Be- treuungslehrkraft nicht zu jedem Einzelpunkt Aussagen erwartet.

 Bei der Formulierung in den einzelnen Fächern stützt sich die Betreuungslehrkraft auf ihre Beobachtungen und Aufzeichnungen des vergangenen Halb- oder Schuljahres.

 Im Fach Französisch spielt die Sprachkompetenz des Studienreferendars eine wichtige Rolle. Sie ist sowohl bei der „Durchführung des Unterrichts“ als auch bei der „Leis- tungserhebung“ und im Bereich der „Handlungs- und Sachkompetenz“ von entschei- dender Bedeutung. Auch das landeskundlich-interkulturelle und das literarische Fach- wissen des Studienreferendars sollten Berücksichtigung finden.

 Für die Abfassung der Beobachtungen der Einsatzschule ist ein Formular mit Textfel- dern hilfreich, das auf diesem Portal zur Verfügung steht:

http://www.gymnasium2020.bayern.de/seminarausbildung/zukunft_im_blick_-

_begleitung im einsatzjahr/ im „Materialpaket 3 - Beobachten und Dokumentie- ren“.

Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit bei der Betreuung der Studienreferendare!

Die Französisch-Seminarlehrkräfte an den bayerischen Gymnasien

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

B., der Sinus im erften Quadranten (Sig. Puncte a des Durchfchnitts des beweglichen Schenfels eines von Nu an wachfenden Winkels mit dem Kreis, oder von dem Endpunct des drehenden

und daß das andere Ende B diefer Seite fih auf eine Birfe bezog, die 1 Met. auf der Verlängerung von ber zweiten Seite BC ftand. Trägt man Ddiefe Maße auf das Terrain, fo ift e8

 Die Betreuungslehrkraft unterstützt und berät den Studienreferendar bei der Erstellung der kleinen und großen schriftlichen Leistungsnachweise sowie der

Die Ausbildungssituation sollte den angehenden Kunstpädagogen Raum für die Auslotung der eigenen Lehrer- persönlichkeit sowie für die Erprobung offener Unterrichtsformen,

Auch die Korrektur und die Notengebung bedürfen, insbesondere bei den ersten Leistungserhebungen, die die Studienreferendare selbständig durchfüh- ren, einer Beratung

• Motivation für konsequentes Durchgreifen und zeitnahes, promptes Reagie- ren, was im einstündigen Fach Musik von eminenter Wichtigkeit ist. 4 Beratungsfeld Wahlunterricht

Aller- dings benötigen die Kolleginnen und Kollegen im Vorbereitungsdienst darin Unterstützung, weil sie an den Einsatzschulen für die Leistungserhebungen voll

• planen und gestalten den Unterricht in Wirtschaft und Recht kompetenzorientiert. Dabei setzen sie sinnvolle Schwerpunkte. • stellen den Lernfortschritt der Schülerinnen und