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Pressemitteilung vom 14.12.2018; einstweiliges Verfügungsverfahren Bremer Tageszeitungen AG (2)

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 77/2018

vom 14.12.2018

Termin in den einstweiligen Verfügungsverfahren

zwischen den Kommanditisten der Mehrheitsaktionärin der Bremer Tageszeitun- gen AG

3. Kammer für Handelssachen – Beginn: Montag, 17.12.18, 11:00 Uhr, Saal 117

Die beiden einstweiligen Verfügungsverfahren werden von den Kommanditisten der Hackmack, Meyer KG, der Mehrheitsaktionärin der Bremer Tageszeitungen AG, im Hinblick auf die am 28.12.2018 anstehende Gesellschafterversammlung betrieben. Die Bremer Tageszeitungen AG verlegt u.a. den „Weser-Kurier“. Derzeit verfügt die Hackmack, Meyer KG über keinen persönlich haftenden Gesellschafter. Die Versuche, sich auf einen neuen persönlich haftenden Gesell- schafter zu einigen, sind fehlgeschlagen, weil die Parteien des Verfügungsverfahrens bislang keine Einigung in dieser Frage erzielen konnten.

Die beiden Verfügungskläger begehren in den vorliegenden Verfahren, es der jeweils anderen Seite zu untersagen, auf der Gesellschafterversammlung Beschlüsse zu fassen, wonach der jeweilige Verfügungskläger aus der Hackmack, Meyer KG ausgeschlossen wird.

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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