• Keine Ergebnisse gefunden

Zulassung von Betrieben, die mit Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Zulassung von Betrieben, die mit Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Zulassung von Betrieben,

die mit Lebensmitteln und Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen

Mit dem Inkrafttreten des neu geordneten Lebensmittelhygienerechts der Europäischen Gemeinschaft am 1. Januar 2006 hat die Zulassung von Betrieben eine grundsätzlich neue Bedeutung bekommen.

Nach dem nunmehr geltenden Gemeinschaftsrecht ist eine Zulassung grundsätzliche Voraussetzung dafür, dass Lebensmittel tierischer Herkunft überhaupt in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Bis zum 31.12.2009 müssen alle Betriebe, die der Zulassungspflicht unterliegen, das Zulassungsverfahren durchlaufen und eine Zulassungsnummer erhalten haben.

Eine Verlängerung dieser Übergangsfrist wird es nicht geben, so dass nach diesem Termin die Produktion nur so verändert werden kann, dass der Betrieb der Zulassungspflicht nicht mehr unterliegt. Die Neuaufnahme einer zulassungspflichtigen Tätigkeit darf erst erfolgen, wenn das Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde.

Bei den zulassungspflichtigen Tätigkeiten sind zu nennen:

1. Schlachten

Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob das selbst gewonnene Fleisch ausschließlich über die eigene Ladentheke, über eine oder mehrere Filialen oder über andere Gewerbetreibende vermarktet wird. Betriebe mit eigener Schlachtung sind prinzipiell für diese Tätigkeit zulassungspflichtig.

2. Zerlegung

3. und / oder Verarbeitung (auch Verarbeitung von Convenience Produkten)

4. und die Abgabe an andere Gewerbetreibende, wenn die abgegebene Menge mehr als 1/3 der eigenen Produktion an Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischzubereitungen, Geflügelfleisch, Milch, Fisch, Eier und Eiprodukte u.a. tierische Lebensmitte)l beträgt.

5. Abgabe an Filialen

6. Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen/ Küchen die andere auch eigene Betriebsstätten beliefern Nicht zulassungspflichtig sind alle die Betriebe, die nicht selbst schlachten und alle Produkte über die eigene Ladentheke und direkt an den Endverbraucher abgeben.

Ablauf des Zulassungsverfahrens:

I.) Antrag auf Zulassung (nach § 9 der tierische Lebensmittelhygiene Verordnung (LMHV-Tier) vom 07.08.2007)

Dieser kann formlos oder unter Verwendung wie z. B. den Vordrucken des Fleischer-Verbandes NRW an den Kreis Steinfurt

Der Landrat

Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt SG 39.2

Tecklenburger Strasse 10 48565 Steinfurt Tel. 02551/69-2934 Fax. 02551/69-12934 Mail: amt39@kreis-steinfurt.de

Ansprechpartnerin: Dr. Barbara Biallas-Wiegner

gestellt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

a.) Betriebsspiegel [PDF: 47 kB] mit allgemeinen Angaben (Muster 1, Anlage 6 TierLMHV) b.) Beiblatt zum Betriebsspiegel z. B für Fleisch [PDF: 94 kB] (Muster 2, Anlage 6 TierLMHV)

Bei den hier abgefragten Mengenangaben handelt es sich um geschätzte Angaben, um die Kapazität des Betriebes beurteilen zu können.

c.) Grundrissplan des Betriebes, aus dem folgendes hervorgehen soll:

(2)

genutzte Räume mit Bezeichnung

Maschinenaufstellungsplan (z.B. Kutter, Wolf, Kessel, Abschwarter, Spülmaschine, Herd, Bräter...)

Personal- u. Materialfluss -/ Warenfluss

o

Welchen Weg nimmt das Personal vom Umkleidebereich bis zum Arbeitsplatz

o

Welchen Weg nehmen die Rohstoffe, Produkte wie Fleisch, Gewürze, Verpackung,

vom Ort der Anlieferung (Wareneingang), über das Lager (Kühlhaus, TK, Trockenlager), Vertrieb, Verkauf, Entsorgung .

Damit ein Verbot zulassungspflichtiger Tätigkeiten, ab dem 01.01.2010 vermieden wird, sollte von den betroffenen Betrieben unverzüglich ein Zulassungsantrag bei der o.g. Adresse eingereicht werden.

II.) Betriebsbegehung II.1) Betriebsprüfung

Bauliche Gegebenheiten - Fußboden, Wände, Decken, Türen, Fenster, Handwaschbecken u.a.

Personalhygiene – Hygienekleidung, Reinigungs- u. Desinfektionsmittel u.a.

Produkthygiene – Umgang mit und Lagerung von Produkten, Lagertemperaturen, Abdeckung von unverpackten oder angebrochenen Produkten

II. 2) Dokumentenprüfung (Leitlinienkonform)

Wareneingang

Warenausgang - bei Belieferung anderer Gewerbetreibende

Temperaturregistrierung – handschriftlich o. elektronisch (Datenlogger Datenträger)

Reinigungs- und Desinfektionspläne – wann, wird was, womit, wie oft gereinigt von wem und wie wird der Erfolg überprüft (Sichtkontrolle, Abklatschproben), Sicherheitsdatenblätter

Nebenprodukte-Beseitigung – Entsorgung der Abfälle tierischer Herkunft, Speiseabfälle, Kategorie III Material

Schulungsprogramm

1. Erstbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)

2. Jährliche Nachbelehrung nach Infektionsschutzgesetz (z.B. Verhalten bei Erkrankungen/Verletzungen, tägliche Hygiene)

3. Hygieneschulung nach § 4 der LMHV vom 08.08.2007

Prävention/Schädlingsbekämpfungsplan

1. Statuskontrolle – sind Schädlinge im Betrieb vorhanden (Ratten-, Mäuseköder, Schabenfallen, Fluginsekten)

2. Einzeichnen der Köderstationen in den Grundrissplan 3. Welche Mittel werden verwendet , Sicherheitsdatenblätter 4. Wie oft und mit welchem Ergebnis werden die Stationen überprüft

Trinkwasserversorgungsplan

1. Einzeichnen und Nummerierung der Zapfstellen in den Grundrissplan und ggf. Nummerierung der Zapfstellen vor Ort

2. Ergebnisse der jährlichen mikrobiologischen Trinkwasserüberprüfung

Abwasserentsorgungsplan (wenn noch möglich)

1. Einzeichnen der Bodeneinläufe und des Fettabscheiders in den Grundrissplan

Herstellungsverfahren

1. Angabe der einzelnen Herstellungsschritte je Produktart, in Form eines Fliesschemas 2. Angabe der bei dem jeweiligen Herstellungsschritt ggf. vorhandenen Gefahren 3. Überwachung u. Kontrolle d. Gefahren

III.) Zulassung

Nach Betriebs- und Dokumentenprüfung wird in Form eines Zulassungsbescheides die Zulassungsnummer, Bestandteil (DE NW 5-stellige Nummer EG).

Gleichzeitig wird diese Zulassungsnummer dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitgeteilt. Das BVL veranlasst die Veröffentlichung dieser Nummer, der zugelassenen Tätigkeit und des Namens des Betriebes in einer Betriebsliste im Internet.

Bei weiteren Fragen zur Zulassung stehe ich und die Mitarbeiter des Sachgebietes 39.2 gerne zur Verfügung .

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

10.43/her-10.56.02-16394/2020- Vorlagen NEU-Stand: 13.01.2021.. Seite 2 von 3 GEBÜHRENSATZUNG ERZEUGNISSE TIERISCHEN URSPRUNGS - SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN

Das Enzym Serinprotease soll in der Verarbeitung von proteinhaltigen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs eingesetzt werden, insbesondere auch bei der Herstellung von

• Wasser befindet sich in flüssigen wie auch in festen Lebensmitteln, in tierischen wie auch pflanzlichen. • Früchte und Gemüse haben einen besonders hohen Wasseranteil von bis

1. Über den Tiergesundheitsstatus des Herkunftsbetriebes, den Gesundheitsstatus der Tiere und zu Produktionsdaten, die das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnten, liegen

in Form einer Emulsion der Art Wasser in Oel, zur Verwendung in der Nahrungs- mittelindustrie, bestehend aus 70,4 Gewichtsprozent Fett (97,8 % Fett in der Tro- ckensubstanz),

Zuschlag, wenn die Untersuchung auf Verlangen zwischen 18.00 und 7.00 Uhr, an Samstagen nach 15.00 Uhr, an Sonntagen oder an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt wird.. Zuschlag

„Milk collection (all milks) and dairy products obtained - annual data"; Eurostat database, „EU trade since 1995 by HS6"; Committee for the Common Organisation of

Lebensmitteln tierischen Ursprungs (2021-7237) Audit MX – Mexiko Tiergesundheit in Ländern, die in der Liste. geführt werden (2021-7340)