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Änderung der Richtlinien zur Vergabe des Kreisintegrationspreises des Landkreises Karlsruhe

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Amt für Integration

Az.: 33-484.10-3778757

Sitzungsvorlage KT/14/2018

Änderung der Richtlinien zur Vergabe des Kreisintegrationspreises des Landkreises Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

15 Kreistag 25.01.2018 öffentlich

1 Anlage Synopse der Richtlinien des Kreisintegrationspreises 2012 / 2017

Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt die Richtlinien zur Vergabe des Kreisintegrationspreises in ge- änderter Form („Änderungsfassung 2017“, Anlage zur Sitzungsvorlage).

I.Sachverhalt

Seit 2013 würdigt der Landkreis Karlsruhe das vielfältige Engagement im Bereich der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte durch die Auslobung eines Kreisintegrationspreises.

Der Kreisintegrationspreis wird für vorbildliche und herausragende Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Landkreis Karlsruhe öffentlich ausge- schrieben und vertreten durch den Landrat alle zwei Jahre vergeben.

Die Richtlinien zur Vergabe des Kreisintegrationspreises wurden erstmalig am 19.07.2012 durch den Kreistag verabschiedet. Im Sinne einer Aktualisierung wird ange- regt, die Richtlinien in einzelnen Punkten zu modifizieren.

Der abgeänderte Richtlinienentwurf ist anhand einer Synopse in der Anlage dargestellt.

Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2017 den Ände- rungen der Richtlinien einstimmig zugestimmt.

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Az.: 33 - 484.10 - 3778757

Seite 2 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Mehrausgaben entstehen dem Haushalt alle zwei Jahre in Höhe des unveränderten Preisgeldes von 3.000 €.

III. Zuständigkeit

Gemäß §1 Nr. 6 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben

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