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Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) - Wahl der weiteren Vertreter/innen des Landkreises Karlsruhe in den Aufsichtsrat

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Büro des Landrats

Az.: 10.11001; 10.2-012.15-4853058

Sitzungsvorlage KT/53/2019

Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK)

- Wahl der weiteren Vertreter/innen des Landkreises Karlsruhe in den Aufsichtsrat

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

11 Kreistag 25.07.2019 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag benennt im Wege der Einigung sechs weitere Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen für den Aufsichtsrat der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK):

Die Benennung lag zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungvorlagen noch nicht vor und wird spätestens zur Sitzung als Ergänzungsvorlage nachgereicht.

I.Sachverhalt

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.05.2014 die Gründung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (BLK) beschlossen.

Nach § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der BLK GmbH setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

a) Landrat des Landkreises Karlsruhe kraft Amtes,

b) sechs Mitglieder des Landkreises Karlsruhe, die auf Vorschlag des Kreisverban- des Karlsruhe des Gemeindetages Baden-Württemberg (Kommunaler Landes- verband kreisangehöriger Städte und Gemeinden) durch den Kreistag gewählt werden, und

c) sechs Mitglieder der TelemaxX GmbH.

Die Entsendungsberechtigten haben für ihre Aufsichtsratsmitglieder Stellvertreter zu benennen. Bei der Entsendung der sechs Mitglieder des Landkreises Karlsruhe soll darauf geachtet werden, dass die Bereiche des südlichen, nördlichen und östlichen Landkreises jeweils zwei Sitze erhalten.

(2)

Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4853058

Seite 2 Bisherige Besetzung

Landkreis- bereich

Mitglieder Stellvertreter

Ost Bürgermeister Thomas Nowitzki (Oberderdingen)

Bürgermeister Ulrich Hintermayer (Kraichtal)

Ost Bürgermeister Markus Rupp (Gondelsheim)

Bürgermeister Felix Geider (Östringen) Mitte/

Nord

Bürgermeister Bernd Stober

(Eggenstein-Leopoldshafen)

Bürgermeister Tony Löffler (Ubstadt-Weiher) Mitte/

Nord

Bürgermeister Thomas Deuschle (Waghäusel)

Bürgermeister Sven Weigt

(Karlsdorf-Neuthard) Süd Oberbürgermeister

Sebastian Schrempp (Rheinstetten)

Bürgermeisterin Nicola Bodner (Pfinztal) Süd Bürgermeister

Jens Timm (Karlsbad)

Bürgermeisterin Sabrina Eisele (Marxzell)

Vorschlag für die neue Besetzung

Der Kreisverband Karlsruhe des Gemeindetages Baden-Württemberg hat zugesagt, bis zur Kreistagssitzung einen Besetzungsvorschlag einzureichen.

Wahlverfahren

Nach §§ 48 LKrO, 104 Abs. 1 Satz 2 GemO, 40 Abs. 2 GemO ist die Einigung über die Entsendung der Vertreter anzustreben. Nur wenn eine solche Einigung nicht zustande kommt, werden die vom Kreistag zu entsendenden Aufsichtsratsmitglieder aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Be- werber statt. Eine Einigung setzt einen einstimmigen Beschluss aller anwesenden stimmberechtigten Kreistagsmitglieder ohne Stimmenthaltungen voraus.

In der Vergangenheit erfolgte die Besetzung immer im Wege der Einigung.

Die als Aufsichtsratsmitglieder Vorgeschlagenen sind bei der Wahl nicht befangen (§

14 Abs. 3 Satz 2 LKrO).

(3)

Az.: 10.11001; 10.2 - 012.15 - 4853058

Seite 3 II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach § 1 Ziff. 2 b) der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist für die Entsendung von Vertreter/innen in den Aufsichtsrat eines Beteiligungsunternehmens i.S.v. § 48 LKrO i.V.m. § 104 Abs. 1 GemO der Kreistag zuständig.

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