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Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH - Beitritt der Stadt Karlsruhe mit dem Gewerbegebiet Rheinhafen zur Interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breitbandausbau im Landkreis Karlsruhe

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Amt für Mobilität und Beteiligungen

Az.: 24.2; 24.21001; 24.21002-921.51-5229222

Sitzungsvorlage KT/08/2020

Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH

- Beitritt der Stadt Karlsruhe mit dem Gewerbegebiet Rheinhafen zur Interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breitbandausbau im Landkreis Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

9 Kreistag 23.01.2020 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Kreistag ermächtigt den Landrat, dem Vertrag über den Beitritt der Stadt Karlsruhe - vorerst nur mit dem Gewerbegebiet Rheinhafen - zur Interkommunalen Zusammenar- beit zum Thema Breitbandausbau im Landkreis Karlsruhe, zu den in der Sitzungsvorla- ge dargestellten Konditionen, zuzustimmen.

I.Sachverhalt

Der Stadt Karlsruhe wurde im Rahmen der Bundesbreitbandförderung Förderung für den FTTB/H-Ausbau im Gewerbegebiet Rheinhafen (GE Rheinhafen) bewilligt. Ein Teil des Ausbaukonzeptes ist neben dem eigentlichen FTTB/H-Ausbau auch der Netzbe- trieb des geförderten Netzes, der gemäß den Nebenbestimmungen des Förderbe- scheides nicht auch vom Zuwendungsempfänger selbst durchgeführt werden darf. Die Stadt Karlsruhe war daher auf der Suche nach einer Versorgungsmöglichkeit für das GE Rheinhafen. Eine separate Ausschreibung des Netzbetriebes für nur ein Gewerbe- gebiet wurde als schwierig angesehen.

Daraufhin fanden Gespräche zwischen der Stadt Karlsruhe und der BLK statt, ob eine Versorgung des GE Rheinhafen durch eine Gebietsergänzung des Landkreisgebietes vorstellbar wäre.

Da es sich bei dem unterversorgten GE Rheinhafen um ein kleines Gebiet handelt, wä- re eine Interkommunale Zusammenarbeit, wie mit der im Landkreis Calw liegenden Stadt Bad Herrenalb, möglich.

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Az.: 24.2; 24.21001; 24.21002 - 921.51 - 5229222

Seite 2 Die Verantwortung und die Durchführung des Baus der Backbonestrecke in Karlsruhe und des Ausbaugebietes im GE Rheinhafen wird in eigener Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe durchgeführt.

Das Gebiet wird anschließend über die BLK betreut und vom Betreiber Inexio versorgt.

Inexio wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2015 gefunden.

Damit könnte sowohl der Ausbau als auch die Versorgung des Gebietes zügig umge- setzt werden.

Voraussetzung ist, dass der Fördergeber diesem Vorgehen zustimmt und die Regelun- gen im Landkreisgebiet Karlsruhe auch für das Ausbaugebiet in der Stadt Karlsruhe gelten.

Das Modell wurde in einem ersten Schritt den für die Bundesförderung zuständigen Stellen in Berlin und Stuttgart vorgestellt. Sowohl die Bundes- wie auch die Landesver- tretung haben grundsätzlich zugestimmt, dass eine solche geringfügige Erweiterung des BLK-Gebietes möglich wäre. Insbesondere die daraus gewonnenen Synergien, die damit einhergehende Netzstabilität und die wirtschaftliche Umsetzung des Projektes, überzeugten die Verantwortlichen.

Als nächsten Schritt soll zum Abschluss des Beitritts von der Stadt Karlsruhe, wie mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Karlsruhe und dem Landkreis Karlsruhe selbst, eine Interkommunale Zusammenarbeit in Form eines Vertrages über den Breit- bandausbau beschlossen werden. Den Vertrag und damit den Beitritt wird der Gemein- derat der Stadt Karlsruhe im Februar 2020 behandeln.

Der Kreistag entscheidet nun über eine Ermächtigung des Landrats zum möglichen Abschluss eines Vertrages zur interkommunalen Zusammenarbeit zum Thema Breit- bandausbau mit der Stadt Karlsruhe. Das im Landkreis Karlsruhe verwendete Muster gilt auch für die Stadt Karlsruhe. Vor Abschluss des Vertrages wird mit dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe noch abgestimmt, ob der Vertragsabschluss mit der Neufas- sung des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 15. Dezember 2015 einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Für diesen Fall wird eine Genehmigung des Vertrages beim Regierungspräsidium eingeholt.

Finanzierung

Die BLK erhält von den Betreiberentgelten, die bei einem FTTB/H Gewerbekunden zwischen 156 € netto p.a. und maximal 840 € netto p.a. (100 Mbit/s symmetrisch) lie- gen, jeweils 48 € netto p.a. pro Kunde.

Daneben erhält die BLK einen jährlichen Fixkostenanteil von 25.000 € netto von der Stadt Karlsruhe.

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Az.: 24.2; 24.21001; 24.21002 - 921.51 - 5229222

Seite 3 Mit der jährlichen Pauschale werden folgende Leistungen der BLK von Seiten der Stadt Karlsruhe mitfinanziert:

- Bereitstellung der im Landkreis Karlsruhe entworfenen Netzkonzeption - Nutzung eines von der Bundesnetzagentur genehmigten Betreibervertrages - Betreuung der Netzübergabe der einzelnen Gebiete an den Betreiber Inexio - Koordination von Werbemaßnahmen

- Überlassung von erarbeiteten Unterlagen (Ausschreibungen u.a.) - Unterstützung bei förderrechtlichen Fragestellungen

- Nutzung des abgestimmten und getesteten Materialkonzeptes des Landkreises Karlsruhe, das sowohl vom Land wie auch von der Bundesförderstelle bereits ge- nehmigt ist

- Abstimmung der verschiedenen Akteure während der Realisierung eines Gebietes (FTTH/FTTB)

- Abrechnung mit dem Netzbetreiber

- Unterstützung bei der Prüfung von Dokumentationen und Faserkonzepten

Durch den Beitritt werden die Ausbaumaßnahmen im Landkreis Karlsruhe nicht beein- trächtigt. Im Gegenteil: Durch die zusätzliche Trasse in Karlsruhe vom Knotenpunkt der inexio GmbH (im Technologiepark in Karlsruhe) zum GE Rheinhafen, kann auch das Backbone des Landkreises über eine weitere Redundanztrasse innerhalb Karlsruhe angebunden werden. Hierdurch wird die Netzstabilität des Backbonenetzes erhöht.

Bei weiteren kleinen Gebietserweiterungen in sogenannten weißen Flecken – unterver- sorgte Gebiete in Karlsruhe – für die eine Bundesförderung nach einer Markterkundung noch gewährt werden könnte, könnte ebenfalls noch eine Versorgung durch die BLK erfolgen. Dafür würde sich der jährliche Betrag pro Ausbaugebiet um 5.000 € erhöhen.

Die Regelung der Aufteilung der Betreiberentgelte würde auf diese zusätzlichen Gebie- te ebenfalls Anwendung finden.

Der Aufsichtsrat der BLK hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 18.12.2019 vorbe- raten und einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Der Verwaltungsausschuss wird die Angelegenheit in seiner Sitzung am 16.01.2020 vorberaten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Mit dem Beitritt der Stadt Karlsruhe werden dem Betreibermodell weitere Kunden zuge- führt und damit zusätzliche Einnahmen entstehen. Investitionskosten und Pachtzahlun- gen für den Backboneanschluss werden von Seiten der Stadt Karlsruhe getragen.

III. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aufgrund der wesentlichen Bedeutung des Beschlusses aus § 1 Nr. 19 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe.

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Az. 24.2; 24.21001; 24.21002 - 921.51 - 5229222

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