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Radverkehrsförderung im Landkreis Karlsruhe - 1. Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes Landkreis Karlsruhe

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Academic year: 2022

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Sitzungsvorlage KT/48/2018

Radverkehrsförderung im Landkreis Karlsruhe

- 1. Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes Landkreis Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

7 Kreistag 22.11.2018 öffentlich

4 Anlagen

1. Entwurf Radverkehrskonzept 2018 des Landkreises Karlsruhe*

2. Übersicht denkbarer Radverkehrsmaßnahmen an Kreisstraßen 3. Übersicht denkbarer Radverkehrsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen

4. Maßnahmenübersichtskarte*

*Die Anlagen 1 und 4 werden ausschließlich im Ratsinformationssystem und auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe veröffentlicht. Die Unterlagen sind den Mitgliedern des Kreistages bereits mit der Vorlage Nr. 32/2018 an den AUT/BA vom 11.10.2018 zur Verfügung gestellt wor- den.

Beschlussvorschlag

Der Kreistag,

1. stimmt der ersten Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes Landkreis Karlsru- he (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) zu.

2. beauftragt die Verwaltung, die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen auf de- ren mögliche Realisierung hin zu prüfen und bei der Fortschreibung des Kreis- straßenprogramms zu berücksichtigen.

3. begrüßt die in Anlage 3 dargestellten Strecken aus radverkehrstechnischer Sicht und beauftragt die Verwaltung, mit dem jeweils zuständigen Straßenbaulastträ- ger Gespräche über eine mögliche Realisierung zu führen.

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I.Sachverhalt

1. Ausgangslage

Der Kreistag misst der nachhaltigen Radverkehrsförderung besondere Bedeutung zu und hatte im Jahr 2010 ein Radverkehrskonzept beschlossen.

Ziel der Konzeption ist es, Wege zur Förderung des Radverkehrs auf allen Ebenen und Bereichen der Politik, Organisation, Planung, Infrastruktur, Kommunikation und Service aufzuzeigen. Seitdem hat sich auf dem Gebiet des Radverkehrs viel bewegt: Neue Radwegeverbindungen wurden hergestellt, innovative Verkehrslösungen gefunden, Beschilderungen optimiert und touristische Radrouten ausgearbeitet. Veränderte Rah- menbedingungen wie z. B. eine erweiterte Förderlandschaft, Pedelecs und neue Kon- zepte wie die RadSTRATEGIE-BW, Radschnellverbindungen und das RadNETZ-BW, geben Anlass, das Radverkehrskonzept fortzuschreiben und zukunftsorientiert auszu- richten.

Im Vorgriff auf das Konzept wurde dem Verwaltungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung vom 07.12.2017 ausführlich über den Teilbereich „Fördersituation für Radver- kehrsprojekte“ und „Aktuelle Radverkehrsprojekte“ berichtet, weshalb an dieser Stelle auf erneute Ausführungen verzichtet wird.

Das Gremium hatte die Verwaltung beauftragt, zusammen mit dem Radverkehrskon- zept auch eine umfängliche Übersicht zukünftiger geplanter Projekte vorzulegen.

Weiter hat der Ausschuss für Umwelt und Technik am 11.10.2018 das Thema vorbera- ten und schlägt dem Kreistag einstimmig den o. a. Beschlussvorschlag vor.

2. Fortschreibung des Radverkehrskonzepts

Für die Fortschreibung wurde die grundsätzliche Struktur des Konzepts beibehalten.

Neben grundsätzlichen Aussagen über die Bedeutung des Radverkehrs und der For- mulierung von Zielen können erstmals Aussagen über den Zielerreichungsgrad getrof- fen werden. Dies wurde möglich, da mit dem Radverkehrskonzept 2010 eine „Null- Analyse“ erstellt wurde und mittlerweile mehrere Wirkungskontrollen durchgeführt wur- den. Dargestellt werden die organisatorischen Bedingungen im Landratsamt und die Maßnahmen, die mit Erstellung des Radverkehrskonzeptes im Jahr 2010 installiert wurden. Wiederum mündet das Radverkehrskonzept in konkrete Leitpunkte, die die konkrete Umsetzung der Ziele auf den verschiedenen Ebenen der Kommunikati- on/Organisation, der Planung und Infrastruktur, dem Radverkehrsnetz und dem Service erleichtern.

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Eingearbeitet wurden zwischenzeitlich in Kraft gesetzte Planwerke wie der Nationale Radverkehrsplan 2012 mit Bundesradverkehrsnetz, die 2016 durch den Landtag Ba- den-Württemberg verabschiedete RadSTRATEGIE-BW mit RadNETZ-BW und die nun durch Erlass vom 03.07.2018 eingeführten Qualitätskriterien und Musterlösungen des Landes-BW als auch die vorhandenen Radverkehrskonzepte unserer Kreiskommunen und angrenzenden Stadt- und Landkreise. Ihre Ziele bzw. Vorgaben werden bei der täglichen Arbeit ebenso berücksichtigt wie aktuelle Forschungen und wissenschaftliche Erkenntnisse, die zusammen mit Meldungen aus der Zivilgesellschaft und unseren Kommunen auf Kreisebene zusammengeführt werden.

Ein wichtiger Schritt war, dass sämtliche Städte und Gemeinden im Landkreis eine/n Mitarbeiter/in für den Radverkehr Ende 2008 benannt haben, der/die als erster An- sprechpartner/in fungiert und den engen Kontakt zwischen Landratsamt und Kommu- nen sicherstellt. Dies ist wichtig, da ein Radverkehrsmanagement nur dann sinnvoll stattfinden kann, wenn alle beteiligten Stellen miteinander vernetzt sind. Aus diesem Grund legt die Landkreisverwaltung auf einen intensiven interkommunalen und - behördlichen Austausch großen Wert. So waren in den sechs Anhörungsrunden und zwei Netzwerkveranstaltungen von 2015 bis 2017 zur Fortschreibung des Radver- kehrskonzeptes nicht nur Ämter im Landratsamt, sondern alle beteiligten Träger öffent- licher Belange wie Kommunen und Verbände eingebunden. Die Beteiligungsquote lag bei über 50% und war geprägt von Zustimmung und Anregungen.

Mit dem digitalen Radverkehrskataster, auf das alle Beteiligten Zugriff haben, oder mit dem digitalen Radroutenplaner, der leicht mit den Homepages der Kommunen verlinkt werden kann, erhalten die Städte und Gemeinden als auch die Bevölkerung eine um- fangreiche Datenbasis.

Spezielle Beratungen, z. B. über konkrete Fördermöglichkeiten oder für lokale Radver- kehrskonzepte runden die Arbeit der Landkreisverwaltung ab.

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Der weitere Ausbau der Vernetzung und Kommunikation ist einer der Hauptinhalte der fortgeschriebenen Radverkehrskonzeption. Als wesentliches Ziel gilt es zu erreichen, das Fahrrad in den Köpfen der Menschen als taugliches Fortbewegungsmittel neben dem Automobil und dem öffentlichen Personennahverkehr zu verankern.

3. Radwegebaumaßnahmen

a) Allgemeines

Grundlage der Maßnahmenplanung ist das im Jahr 2007 erstmals aufgestellte Kreis- radverkehrsnetz. Es baut auf übergeordneten Radwegeplanungen wie dem europäi- schen/nationalen Radverkehrsnetz aus 2007 „Rheinradweg“, dem RadNETZ-BW aus 2016 und zukünftig dem Radschnellverbindungsnetz auf. Ebenso wurden hier kommu- nale Radverkehrsnetze aus deren Radverkehrskonzepten berücksichtigt. Das Kreisrad- verkehrsnetz befindet sich, aufgrund der Umsetzung von Radverkehrsmaßnahmen und Planungsprozesse an den Netzen, in einem permanenten Fortführungsprozess.

Der derzeitige Stand des Kreisradverkehrsnetzes kann dem Anhang 3 des Radver- kehrskonzeptes entnommen werden.

Die Anlage 4 zur Vorlage zeigt auf, welche der Radverkehrsmaßnahmen im Hinblick auf übergeordnete landesweite Radwegeverbindungen „Hauptradverkehrsnetz“ sowie im Hinblick auf ein kreisweites durchgängiges Netz noch zu realisieren sind. Hierzu wurden die Maßnahmen in Zuständigkeit des Kreises (Anlage 2) sowie an Bundes- und Landesstraßen (Anlage 3) in Form einer Karte visualisiert. Die in den Listen vorge- nommene Einteilung nach sicherheitsrelevanten Kriterien (Startnetz- bzw. Zielnetz- Standard), wurden mit Hilfe der durch Erlass eingeführten Qualitätskriterien des Landes Baden-Württemberg vorgenommen.

Erläuterung Startnetz-Standard / Zielnetz-Standard

Radverkehrsanlagen werden seit 2016 in Baden-Württemberg anhand verschiedener Kriterien klassifiziert. In 2018 wurde diese Klassifizierung nun auch verbindlich einge- führt. Grundlage hierfür bilden die bereits vorhandenen Regelwerke wie beispielsweise die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (ERA) und stellen somit eine transparente Bündelung der derzeit für den Radverkehr gültigen Empfehlungen, Richtlinien und Normen dar. Da hierbei auch Empfehlungen verwendet wurden, welche eine Idealvorstellung darstellen und in der Praxis nicht immer umsetzbar sind, hat das Land-BW bei der Klassifizierung einen flexiblen Ansatz gewählt. Die folgenden Standards bilden dies ab.

Unter „Startnetz-Standard“ versteht man alltagstaugliche Wege mit Abstrichen gegen- über der ERA. Dies sollte bei minimalem Ausbau die Regel sein. Bei der Prüfung des Landes im Rahmen des RadNETZ-BW und unserer Kreisnetzprüfung wurden jedoch Abschnitte ermittelt, welche nicht die Minimalanforderungen erfüllen. Dies kann damit begründet werden, dass alte Radverkehrsverbindungen nicht mehr den neusten Re- gelwerken entsprechen, als auch durch die Zunahmen des motorisierten Verkehrs über

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Der „Zielnetz-Standard“ definiert alltagstaugliche Wege mit Qualitätsstandards gemäß ERA und VwV-StVO. Bei Abschnitten mit reinem Freizeitradverkehr müssen die Wege zwar sicher, aber nicht durchgängig alltagstauglich sein.

Mit dieser Einteilung hat das Land-BW lediglich das dargestellt, was schon vorhanden ist, aber nicht für jeden sichtbar war. Mit den beiden zuvor beschriebenen Standards wurde zudem ein flexibler und einheitlicher Umgang mit den Regelwerken geschaffen.

Mit Hilfe dieser einheitlichen Bewertungsgrundlage wird es zukünftig einfacher, Maß- nahmen einschätzen zu können und Bauprogramme aufzubauen. Weiter dienen sie auch als Argumentationsgrundlage gegenüber Baulastträgern und Fördermittelzu- schussgebern. Aufgrund dieser Grundlage in Verbindung mit unserem Radverkehrs- konzept sind wir auch so erfolgreich bei der Fördermittel-Akquise (siehe Radweg Obergrombach-Helmsheim).

b) Aktuelle Radwegprojekte entsprechend dem Kreisstraßenprogramm

 Der abgeschlossene Radwegebau an der K3502 Obergrombach-Helmsheim benö- tigt Mittel in Höhe von 920.000 € und wird mit 330.000 € durch das LGVFG sowie 150.000 € durch die Kommunalrichtlinie gefördert. Der Anteil der Stadt Bruchsal be- trägt 110.000 €. Der Eigenanteil des Landkreises beträgt somit voraussichtlich rd.

330.000 € oder rd. 36 %.

 Im Zuge der Erneuerung der Kanalisation wird die Radverkehrsinfrastruktur in der OD Berghausen entlang der K3541 verbessert. Die zuwendungsfähigen Kosten be- tragen rd. 445.000 €. Die Förderung nach dem LGVFG beträgt rd. 220.000 €. Der Anteil der Gemeinde Pfinztal beträgt rd. 110.000 €. Das Projekt soll ab 2020 von der Gemeinde Pfinztal umgesetzt werden.

 Im Zuge der Randentlastungsstraße ist der Bau eines Radweges bei Menzingen an- gedacht. Die Kosten belaufen sich auf ca. 270.000 €. Der Zuschuss nach dem LGVFG beträgt ca. 125.000 €. Die Maßnahme wird von der Stadt Kraichtal durchge- führt.

 Für den Radweg zwischen Bretten-Sprantal und der Kreisgrenze bei Nußbaum ent- lang der K3568 wurde ein Zuschuss nach dem LGVFG in Aussicht gestellt. Die Ge- samtkosten betragen geschätzt 260.000 €. Die Förderung wird voraussichtlich rd.

130.000 € betragen. Die Realisierung ist für das Jahr 2019 geplant.

 Im Zuge des Ausbaus der K3520 zwischen Östringen und der Kreisgrenze wird im nächsten Jahr der Geh- und Radweg von 2,00 m auf eine regelkonforme Breite von 2,50 m verbreitert und zusätzlich eine Netzlücke von ca. 150 m beseitigt

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c) Ausblick

Da der Landkreis Karlsruhe in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden be- reits ein hervorragendes Radwegenetz entlang seiner Kreisstraßen ausgebaut hat, sind in den nächsten Jahren nur vereinzelte und meist kleinere Radwegebaumaßnahmen wie Querungshilfen und Markierungen durchzuführen.

Generell wird bei Neu-, Aus- und Umbau von Kreisstraßen geprüft, ob Radinfrastruk- turmaßnahmen notwendig und sinnvoll sind.

Aufgrund der derzeit positiven Fördersituation im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur geht die Verwaltung davon aus, dass für einen großen Teil der künftigen Radwegepro- jekte eine Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erreicht werden kann.

Die Verwaltung schlägt, bezogen auf die Übersicht „Denkbare Radverkehrsmaßnah- men ohne Unter- und Erhaltungsrelevanz an Kreisstraßen“ (Anlage 2) vor, diese Vor- haben bei der Fortschreibung des Kreisstraßenprogramms in die Planungsüberlegun- gen mit einzubeziehen. Damit ist noch keine Entscheidung über eine Realisierung ver- bunden, vielmehr soll damit der Auftrag an die Verwaltung gegeben werden, die jewei- lige Machbarkeit zu prüfen. Sofern diese vorliegt, wird jede Einzelmaßnahme dem Gremium zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die in der Anlage 3 „Übersicht denkbare Radverkehrsmaßnahmen ohne Unter- und Erhaltungsrelevanz an Bundes- und Landesstraßen“ aufgeführten Streckenabschnitte sollten aus Sicht der Verwaltung ebenfalls näher auf deren Machbarkeit geprüft wer- den. Für diese Machbarkeitsprüfung bzw. eine eventuelle spätere Realisierung ist aller- dings in der Regel die Zuständigkeit des Landratsamtes als untere Straßenbauverwal- tung nicht gegeben, so dass im Benehmen mit den Städten und Gemeinden aber zu- mindest beim jeweiligen Baulastträger um Aufnahme in das Bauprogramm geworben werden sollte.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Über die Radverkehrsförderung wird jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung ent- schieden. Über die Maßnahmen an Kreisstraßen wird im Rahmen der Fortschreibung des Kreisstraßenprogrammes entschieden.

III. Zuständigkeit

Der Kreistag ist gemäß § 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe zuständig für Grundsatzbeschlüsse, hier Radverkehrskonzept mit Radwegemaßnahmen.

Referenzen

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