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Jahresbericht 2013 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

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Jahresbericht 2013

Dezernat III Amt für Jugend, Familie und Frauen

Magistrat der Stadt Bremerhaven Dezernat III Amt für Jugend, Familie und Frauen Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Jugendamt@magistrat.bremerhaven.de

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Herausgeber:

Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen 1. Auflage 2014

Verantwortlich: Susanne Hild, Frank Lilkendey Redaktionsschluss: 31.07.2014

Anschrift:

Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Hinrich-Schmalfeldt-Str., 27576 Bremerhaven

Telefon: 0471/590-2123 Fax: 0471/590-2536 E-Mail: jugendamt@magistrat.bremerhaven.de Internet: http://www.bremerhaven.de

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 1

Vorwort 4

1 Überblick 6

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung 6 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick 7

1.3 Ausgaben auf einen Blick 8

2 Kinder, Familie und Frauen 11

2.1 Frauenförderung 11

2.2 Elterngeld 11

2.2.1 Betreuungsgeld 14

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen 15

3.1 Das Modell der Präventionskette 15

3.1.1 Familienzentren 15

3.1.2 „Willkommen an Bord“ 15

3.2 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“ 16

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen 17

4.1 Hilfen zur Erziehung 17

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge

Menschen 17

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen 18

5.1 Unterhaltsvorschuss - Schlaglichter 18

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften 18

5.3 Beurkundungen 18

5.4 Beistandschaften und Beratungen 19

5.5 Pflegekinderwesen 19

5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen 19 5.6 Tätigkeiten und Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle 19

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe 20

6.1 Sozialer Dienst 20

6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern 20

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven 20

6.1.1.2 Kindeswohlgefährdung 20

6.2 Evaluation und Qualitätsverbesserung 21

6.2.1 Strukturpaket „Kinderschutz“ 21

6.2.2 Runder Tisch 21

6.2.3 Störungen des Prozesses durch Fachkräfte 22

(5)

6.4.1 Ergebnisse der Bundesstatistik/Strafverfolgungsstatistik 25 6.4.2 Erkenntnisse aus den Jugendstrafverfahren 25

6.4.3 Verteilung nach Nationalitäten 28

6.5. Kooperation bei der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 29

6.6 Sozialraumarbeit 29

6.6.1 „Die Wohnung“ 29

6.6.1.1 Elternarbeit: Elternschule 29

6.6.1.2 Familienausflüge im Sommerferienprogramm der „Wohnung“ 29

7 Beratungsangebote 31

7.1 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien 31

7.1.1 Elternarbeit in der Erziehungsberatung 31

7.2.1 Hilfeentwicklung in der Beratungsstelle 32

7.2.2 Geschlecht der HilfeempfängerInnen 33

7.2.3 Altersgruppen der HilfeempfängerInnen 33

7.2.4 Migrationshintergrund 34

7.2.5 Wohnort der HilfeempfängerInnen 35

7.2.6 Herkunftsfamilie der HilfeempfängerInnen vor Hilfebeginn 35

7.2.7 Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle 36

7.2.8 Gründe für die Gewährung der Hilfe/Anmeldungsgründe 37 7.2.9 Spezifische Veranstaltungen für Eltern/Familien 39 7.3 Die Kinder-Beauftragte des Amtes für Jugend, Familie und Frauen 40

8 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 42

8.1 Angebote in Kindertagesstätte und Hort 42

8.1.1 Angebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf 44 8.2 Kooperation zwischen den Bremerhavener Kindertagesstätten und den

Grundschulen 43

8.3 Richtlinien zur Zusammenarbeit mit Elterngremien und Kindertages-

einrichtungen für Kinder in der Stadt Bremerhaven 44 8.4 Zusammenarbeit mit Eltern in den städtischen Kindertagesstätten 45

8.5 Unterausschuss Kinderförderung 48

8.6 Entwicklungs- und Bildungswege der Kinder dokumentieren 49

8.7 Projekte / Ergebnisse 50

8.7.1 ESF-Modellprogramm „MEHR Männer in Kitas“

Sachbericht / Abschlussbericht 50

8.7.2 Bundesprojekt „Offensive Frühe Chancen“ – Schwerpunkt-Kitas Sprache und

Integration 55

8.7.3 „Perspektive Kita“ 56

8.7.4 Projekt „Prima-Kita“ - Präventiver und mitarbeiterorientierter Arbeiter- und

Gesundheitsschutz in Bremerhavener Kindertageseinrichtungen 57 8.7.5 Projekt „Anerkannter Bewegungskindergarten“ 58

8.7.6 Projekt „Kindergarten Plus“ 60

8.8 Kinderförderung in Zahlen 61

8.9 Familienunterstützende Angebote - Kindertagespflege 61 8.9.1 Zusammenarbeit mit Kindertagespflegepersonen 62

8.9.2 Zusammenarbeit mit den Eltern 62

8.9.3 Fortbildung 62

8.9.4 Situation der Tagespflege 63

8.9.5 Zusammenarbeit mit weiteren Fachdiensten 64

(6)

9 Jugendförderung 66

9.1 Jugendförderung 66

9.1.1 Freizeiteinrichtungen 67

9.1.1.1 Kinder- und Jugendtreff, Internet Treff und die Fachstelle „Jugendschutz im Internet“ im Dienstleistungszentrum Grünhöfe 68

9.1.1.1.1 Angebote 68

9.1.1.2 Freizeitstätte Lehe-Treff 72

9.1.1.3 Freizeittreff Eckernfeld 78

9.1.1.4 Stadtteil-Treff Wulsdorf 82

9.1.1.5 Freizeiteinrichtung Carsten-Lücken-Straße 87

9.1.1.6 Freizeittreff Leherheide 90

9.1.1.7 Spielpark Leherheide 96

9.1.2 Mobile Spielbetreuung 104

9.2 Streetwork 105

9.2.1 Streetwork beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven 106

9.3 Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 108

9.3.1 Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz beim Amt für Jugend, Familie

und Frauen 108

9.4 Jugendherberge Wüstewohlde 109

10 Das Helene-Kaisen-Haus 110

10.1 Beteiligung im Helene-Kaisen-Haus 110

10.2 Grundhaltungen und Grundlagen der Mitarbeiterschaft 111

10.3 Aktuelles aus der Einrichtung 113

10.3.1 Auslastung der verschiedenen Angebotsformen 114

10.3.2 Verweildauer 116

11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 117

11.1 Abbildungsverzeichnis 117

11.2 Tabellenverzeichnis 118

(7)

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahr 2013 entwickelte sich die Präventionskette, auch durch den Ausbau von weiteren Familienzentren, erfolgreich weiter.

Dabei ist insbesondere die Weiterentwicklung eines gemeinsamen Qualitätsprozesses in den Familienzentren, der mit Mitteln von „Lernen vor Ort“ und Bundesmitteln „Anschwung für frühe Hilfen“ gefördert wurde, hervorzuheben. Gleichzeitig wurde somit sehr deutlich, dass sich dieser Ansatz der frühen Hilfen bewährt.

Neben den Familienzentren haben aber auch andere Angebote der frühen Hilfen neue Möglichkeiten der trägerübergreifenden Zusammenarbeit getroffen. Dazu haben u. a. die Netzwerke „Frühe Hilfen“ und die Kooperation mit verschiedenen Ämtern beigetragen.

Dieses bedeutet auch, dass das Netzwerk mit Schul- und Kindertageseinrichtungen erfolgreich weiterentwickelt wurde.

Weiteres Hauptaugenmerk der Arbeit des Amtes für Jugend, Familie und Frauen im Jahr 2013 waren Entwicklung der Hilfen zur Erziehung sowie der Aufbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren.

In der praktischen Arbeit der Beratung der Erziehungsberatungsstellen und des Allgemeinen Sozialen Dienste wuchsen die Aufgabe zur Thematik „Trennung von Eltern bzw. Lebenssituation nach Trennung von Eltern sowie die Arbeit mit hochstrittigem Umgang der Eltern während und nach der Trennung“ an.

Der Zuwachs von Alleinerziehenden und Eltern mit schwierigen Lebenssituationen hat auch dazu geführt, dass an den Bereich Beistandschaften/Unterhalt etc. weitere Anforderungen gestellt wurden.

Ebenfalls wurde der Vormundschaftsbereich ausgebaut; hier sind insbesondere höhere Anforderungen durch den Zuzug unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge festzustellen.

Für den engagierten Einsatz für Kinder, Jugendliche und Eltern in der

Stadt Bremerhaven möchten wir uns recht herzlich bei allen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Jugend, Familie und

Frauen - aber auch bei unseren Kooperationspartnern im Magistrat sowie

den Freien Trägern der Jugendhilfe - bedanken.

(8)

Wir hoffen, der Jahresbericht 2013 gibt einen Einblick in die personellen Strukturierungen, Neu- und Umorientierungen sowie die Weiterentwicklung der Arbeit des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

Für Anregungen oder Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Klaus Rosche Susanne Hild

Stadtrat Leiterin des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

(9)

1 Überblick

1 Überblick

Seit Beginn der aktualisierten Berichterstattung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen wird dem jeweiligen Jahresbericht ein Blick auf die Ausgangssituation in Bremerhaven voran gestellt. Bestandteil sind Aspekte der demographischen Situation der Stadt Bremerhaven, die erbrachten Leistungen in der Jugendhilfe und die daraus resultierende Ausgaben- und Einnahmensituation des AfJFF.

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung

Für Bremerhaven ist in den zurückliegenden Jahren ein Wandel im Bereich der demographischen Entwicklung feststellbar. Die Abwanderung Bremerhavener Einwohner in das Umland hat sich weiter verringert. Strukturelle Abwanderung von Familien findet nicht mehr statt; aus dem zweiten Umlandring gewinnt Bremerhaven im Jahr 2013 erneut Einwohner hinzu.

Die Ausweisung weiterer attraktiver Lebensgebiete und die Investition in deren Ausbau wirkt offenbar stabilisierend.

Demographie Bremerhavener Bevölkerungsgruppen

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000

2009 2010 2011 2012 2013 Jahr

Anzahl

Kinder Jugendliche Heranwachsende junge Volljährige

Abbildung 003: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

2009 2010 2011 2012 2013

Kinder

0 bis unter 3 Jahren 2.819 2.768 2.764 2.727 2.783 3 bis unter 7 Jahren 3.807 3.810 3.788 3.825 3.793 7 bis unter 14 Jahren 7.202 7.113 6.923 6.857 6.919 0 bis unter 14 Jahren 13.828 13.691 13.475 13.409 13.495

Jugendliche 14 bis unter 18 Jahren 4.589 4.542 4.410 4.402 4.395

Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahren 4.180 4.117 3.797 3.617 3.623

junge Volljährige

18 bis unter 27 Jahren 13.245 10.680 12.786 14.048 12.614 Einwohner gesamt 114.031 113.842 112.982 113.393 113.724 Tabelle 001: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

(10)

1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

Fallzahlen nach SGB VIII 2009 2010 2011 2012 2013

Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesamt 3.427 3.508 3.569 3.781 3.873

- kommunale Träger 1.483 1.660 1.700 1877 1.916

- freie Träger 1.944 1.848 1.869 1907 1.957

davon integrativ betreute behinderte Kinder 269 272 290 286 300

- Kinderkrippe 232 299 316 402 596

- Kindergarten 2.756 2.791 2.821 2798 2.835

- Horte 439 418 412 440 442

Freiplätze / Ermäßigungen 1.443 1.687 1.676 1552 1.712

- Kindertagesstätten, kommunal 581 822 836 765 838

- Kindertagesstätten, freie Träger 862 865 840 787 874

Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesamt 103 121 90 101 98

HzE + Leistungen 2.402 2.067 2.031 2343 2406

- stationär §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42 1.382 1.019 1.172 1205 1510

- Pflegestellen § 33 571 585 598 478 613

- ambulant §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 1.020 1.048 859 1138 896

Hilfen für junge Volljährige 130 157 125 128 118

- stationär 117 141 114 115 109

- Pflegestellen 42 37 37 38 31

- ambulant 13 16 11 12 9

Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1.616 1.709 1.878 1659 1.699

Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio. € 2,5 3,0 3,0 2,9 2,8

Vormundschaften / Pflegschaften 271 307 309 315 394

Beistandschaften 1.712 1.738 1.768 1749 1.736

Beurkundungen 555 735 701 914 865

Einträge ins Sorgerechtsregister 134 191 196 206 411

ausgesprochene Adoptionen 7 8 11 2 0

Adoptionsbewerber 10 8 0 5 5

Kinder in Adoptionspflege 6 7 4 5 5

Bewilligte Anträge auf Eltern- oder Betreungsgeld 1.423 1.456 1.496 1458 1.647 Auszahlbetrag Eltern- und Betreuungsgeld in Mio. € 4,9 4,8 4,5 4,6 4,75

Betreuungsgeld - - - - 0,02

Elterngeld 4,9 4,8 4,5 4,6 4,73

Jugendgerichtshilfe 1.043 1.151 1.322 1358 1.038

Tabelle 002: Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

(11)

1.3 Ausgaben auf einen Blick

Der für 2013 zu verzeichnende erneute Anstieg der Gesamtfallzahl (siehe hierzu 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick, HzE + Leistungen) ist eine wesentliche Ursache für den Anstieg der Ausgaben.

Im Gegensatz zu den letzten beiden Berichtsjahren stieg die Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Jahr 2013 deutlich an. Diese Entwicklung wirkte sich 2013 erkennbar auf der Ausgabenseite aus.

Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen

0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00 35,00

2009 2010 2011 2012 2013

Millionen €

Jahr 0 100 200 300 400 500 600 700 KiWo-Meldungen

Kindertagesstätten Hilfen zur Erziehung vollstätionär

ambulant Jugendförderung kommunal

freie Träger Kindeswohlgefährdungsmeldungen

Abbildung 004: Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen

2013 stiegen die kommunalen Finanzleistungen für die Träger der freien Jugendhilfe im stationären Bereich der Hilfen zur Erziehung – wie im Vorjahr – erneut an.

Aufgabenfelder 2009 2010 2011 2012 2013

Kindertagesstätten 16.887.906,43 18.679.019,20 24.426.150,53 27.846.204,52 30.616.948,83 - kommunal 10.032.322,71 11.758.087,45 15.587.810,68 17.770.354,92 15.631.777,69 - freie Träger 6.855.583,72 6.920.931,75 8.838.339,85 10.075.849,60 14.985.171,14 Hilfen zur Erziehung 21.114.886,25 24.083.422,33 22.535.705,76 23.504.671,30 25.562.210,04 - kommunal 2.588.784,72 2.467.949,75 2.357.709,97 2.352.817,60 2.327.628,70 - freie Träger 18.526.101,53 21.615.472,58 20.177.995,79 21.151.853,70 23.324.581,34 vollstätionär 14.631.902,38 16.587.354,77 15.821.823,46 17.080.840,25 18.652.529,76

ambulant 6.482.983,87 7.496.067,56 6.713.882,30 6.423.831,05 6.999.680,28

Jugendförderung 2.128.160,91 2.138.393,51 2.364.825,60 2.378.967,98 2.485.656,84 kommunal 1.686.635,37 1.667.078,02 1.785.551,83 1.784.566,56 1.920.349,23 freie Träger 441.525,54 472.315,49 579.273,77 594.401,42 565.307,61 Tabelle 003: Ausgaben (in €) ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick

Der im Jahr 2011 begonnene Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wurde im Berichtsjahr 2013 intensiv fortgesetzt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit war weiterhin die räumliche und bauliche Planung neuer Kinderkrippen. Die in der zugehörigen Tabelle aufgeführten finanziellen Aufwendungen für den Bereich der Kindertagesstätten (30.616.948,83 €) sind ein Spiegelbild dieser Bemühungen.

An der Umsetzung der im Bedarfsplan für die Bremerhavener Kindertagesstätten beschriebenen Ansprüche, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für drei- bis sechsjährige Kinder zu erfüllen und die Öffnungszeiten an den Bedarf anzupassen, wurde im Jahr 2013 intensiv gearbeitet.

(12)

Zuwendungen

Die Übersicht stellt das Fördervolumen, die Anzahl der Bewilligungen und den Zuwendungszweck dar.

Unterschieden wird in institutionelle Förderungen (Gegenstand der Förderung sind in der Regel die gesamten Ausgaben und der gesamte satzungsmäßige Zweck der Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger) und Projektförderungen (Gegenstand der Förderung sind inhaltliche und zeitlich abgegrenzte Vorhaben). Die Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen des öffentlichen Haushalts, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Stellen außerhalb der Verwaltung gewährt werden, ohne dass die Empfänger einen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch darauf haben. Die Bewilligung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, d. h. der Zuwendungsempfänger hat zunächst alles in seinen Kräften Stehende und für ihn Zumutbare zu tun, um die Finanzierung des Zuwendungszwecks durch eigene Mittel sicherzustellen. Die öffentliche Förderung ist nur ergänzend. Die Empfänger der Zuwendungen müssen jährlich nachweislich über die geleistete Zuwendung berichten.

Bei Projektförderungen darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungen sind den Zuwendungsarten eindeutig zugeordnet; eine Wahlmöglichkeit zwischen den Zuwendungsarten gibt es daher nicht.

Die in diesem Bericht erfassten institutionellen Zuwendungen ergeben insgesamt eine Summe von 9.676.080,53 €. Hinzu kommen 1.330.910,20 € an Projektförderungen.

Die dauerhaften Empfänger institutioneller Zuwendungen sind hier u.a. die Kindertagesstätten der freien Träger wie AWO, Diakonisches Werk, etc. Insgesamt erhalten 32 Kindergärten einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten.

Weitere Projekte wie Sommerferienlager, Maßnahmen der Jugendförderung (Seminare, Ferienfreizeiten und Gruppenfahrten nach den Richtlinien der Jugendförderung), Personalkosten für Jugendbildungsreferenten und Familienzentren wurden wie auch in den Jahren zuvor unterstützt.

Insgesamt wurden 36 Empfänger/innen in 2013 gefördert.

(13)

lfd.

Nr. Name des Zuwendungsempfängers

Zuwendungs- art

§ 23 LHO Projekt- förderung/

institutionelle Förderung

Zuwendung Ist 2013

1 Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen (AFZ) I / P 194.616,06 €

2 Arbeiterwohlfahrt (AWO) P 954.662,42 €

4 Arbeit und Leben e.V. I / P 51.067,91 €

5 Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) P 13.876,00 € 6 Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) Stamm Goten P 4.171,00 €

7 BdP Stamm Rainbow P 5.513,00 €

8 BEK Kindertagesstätte "Bonhoeffer Haus" I 93.744,00 €

9 Bremerhavener Topf e.V. P 41.957,85 €

10 Diakonisches Werk I / P 1.309.070,70 €

11 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) I / P 1.220.130,50 €

12 Evangelisches-lutherisches Kirchenkreisamt P 3.272.370,93 €

13 Ev.-luth. Stadtjugenddienst P 88.000,00 €

14 Ev. Jugend Wesermünde Süd P 157,50 €

15 Förderkreis für Waldorfpädagogik e.V. I / P 70.671,84 €

16 GISBU/Diakonie P 8.230,00 €

17 Initiative Jugendhilfe Bremerhaven (IJB) I / P 658.956,40 € 18 Katholische Kirchengemeinde Hl. Herz-Jesu Lehe I 745.960,67 €

19 Kath. Kirchengemeinde St. Ansgar I 427.444,07 €

20 Kath. Kirchengemeinde St. Michael P 9.907,26 €

21 Kath. Kirchengemeinde St. Willehad P 2.880,00 €

22 Kindergarten "Große Kirche" P 1.344,00 €

23 "Kindertreff Oase" P 315.260,73 €

24 Kreissportbund Bremerhaven P 28.000,00 €

25 Lebenshilfe Kindertagesstätte "Walter-Delius-Str." 2 I 260.426,00 €

26 Mäuse vom Kampacker e.V. P 91.490,30 €

27 Rassegeflügelzüchter Bremerhaven P 420,00 €

28 Rückenwind für Leher Kinder e.V. I 28.885,00 €

29 Samtgemeinde Hagen P 70,00 €

30 Schule für Alle in Brmerhaven gGmbH P 53.361,84 €

31 Sozialistische Jugend Deutschlands (SJD) -Die Falken I / P 71.230,61 €

32 Stadtjugendring Bremerhaven I / P 123.638,01 €

33 Tagesstätten Strohhalm I 809.785,23 €

34 Verein für Freizeitgestaltung e.V. P 39.465,00 €

35 Weitblick gGmbH P 10.000,00 €

36 Zentralelternbeirat (ZEB) P 225,90 €

11.006.990,73 €

Tabelle 004: Zuwendungen an Träger der Jugendhilfe im Jahr 2013 (in €)

(14)

2 Kinder, Familie und Frauen

2 Kinder, Familie und Frauen

2.1 Frauenförderung

Die Zukunftsfähigkeit einer Kommune hängt entscheidend davon ab, ob Familien gern dort leben und ob es ihnen dort gelingen kann, Familienaufgaben im konkreten Alltag zu bewältigen.

Ein familienfreundliches Klima bietet verlässliche Rahmenbedingungen.

Um dies zu erreichen, ist die Sicherung und Stärkung der sozialen, kulturellen, gesundheitlichen und ökonomischen Strukturen erforderlich.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen unterstützt und berät hier. Eine enge Vernetzung mit Institutionen, Vereine und Verbänden ist inzwischen selbstverständlich.

So wurden auch im Jahr 2013 wieder diverse Vereine und Verbände finanziell durch das Amt unterstützt.

Im Jahr 2013 wurden nachfolgende Projekte gefördert:

Haushaltsstelle 6480/684 01

(Zuschüsse im Rahmen der Betreuung von Frauenprojekten und –vereinen)

Arbeitskreis „Mosaik“ Veranstaltung Frauenwoche 307,-- € Leben mit Krebs e.V. Veranstaltung Frauenwoche 60,-- € GISBU Frauenhaus Veranstaltung Frauenwoche 1.100,-- € Katholische Frauenseelsorge Veranstaltung Frauenwoche 160,-- € ZGF Bremerhaven Ausstellung Frauenwoche 2.376,-- € ZGF Bremerhaven Fachtag für Alleinerziehende 800,-- € ZGF Bremerhaven FrauenBerufsTag (Kinderbetreuung) 453,-- €

ZGF Bremerhaven Fachvortrag 300,-- €

Tabelle 005: Zuschüsse im Rahmen der Betreuung von Frauenprojekten und –vereinen 2.2 Elterngeld

Aufgabe des Sachgebietes Elterngeld ist der Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für alle in Bremerhaven wohnenden AntragstellerInnen.

Das Elterngeld, das für Geburten ab 01.01.2007 eingeführt wurde, ist eine Einkommensersatzleistung für Familien mit kleinen Kindern, die als zentrales Element die Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen darstellt.

Ziel ist es dazu beizutragen, Familien nach der Geburt eines Kindes die finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter

 die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen,

 nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,

 mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und

(15)

Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

1038

996

950

1029 1025

1015

986

943

1007 1014

880 900 920 940 960 980 1000 1020 1040 1060

2009 2010 2011 2012 2013

Jahr Zahl der Anträge

Anzahl eingegangener Anträge Anzahl bewilligter Anträge

Abbildung 005: Darstellung der Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gestärkt werden, damit junge Paare den Wunsch nach einem Kind nicht aus diesen Gründen weiter aufschieben.

Elterngeld ist als Entgeltersatzleistung ausgestaltet, welches sich am wegfallenden Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt und beträgt höchstens 1.800 Euro/pro Monat. Aber auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten für diese Zeit den Mindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro.

Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2013.

Gesamt Antrag-

stellerinnen

Antrag- steller

Anzahl eingegangener Anträge 1025 895 130

Anzahl bewilligter Anträge 1014 885 129

Durchschnittliche Monatsbeträge

Bis 300,- Euro 412 397 15

Mehr als 300,- bis 600,-Euro 261 247 14

Mehr als 600,- bis 900,- Euro 159 140 19

Mehr als 900,- bis 1200,- Euro 88 55 33

Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro 43 17 26

Mehr als 1500,- aber weniger als 1800,- Euro 29 17 12

Durchschnittlich 1800,- Euro oder mehr 20 11 9

Tabelle 006: Darstellung der Antrags- und Finanzsituation

Der Bezugszeitraum von Elterngeld ist auf 12 Monate begrenzt. Wenn der Partner seine Arbeit für mindestens zwei Monate einstellt bzw. reduziert und er ebenfalls einen Antrag stellt, kann dieser auf 14 Monate ausgedehnt werden. Vierzehn Monate Elterngeld können Elternteile beantragen, denen die elterliche Sorge bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht und die nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben. Der Bezugszeitraum wird jeweils um die Dauer des Bezuges von Mutterschaftsgeld nach der Geburt gekürzt.

(16)

Durchschnittliche Monatsbträge Elterngeld

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

2009 2010 2011 2012 2013 Jahr

Fallzahl

Bis 300,- Euro Mehr als 300,- bis 600,-Euro

Mehr als 600,- bis 900,- Euro Mehr als 900,- bis 1200,- Euro

Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro Mehr als 1500,- aber weniger als 1800,- Euro Durchschnittlich 1800,- Euro oder mehr

Abbildung 006: Durchschnittliche Monatsbeiträge Elterngeld der Jahre 2009 – 2013

Geschwisterbonus und Verlängerungsoption

267

160 252

208 249

124 230

153

231 235

0 50 100 150 200 250 300

Es erhielten einen Geschwisterbonus Inanspruchnahme der Verlängerungsoption Fallzahl

2008 2009 2010 2011 2012

Abbildung 007: Geschwisterbonus und Verlängerungsoptionen (Elterngeld)

Den Geschwisterbonus erhält die antragstellende Person wenn in ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter drei oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahre alt sind. In diesem Fall wird das zustehende Elterngeld um 10%, mindestens aber um 75,00 Euro erhöht. Im Jahr 2013 wurde dieser an 217 antragstellende Personen ausgezahlt.

Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Möglichkeit, die Auszahlung des Elterngeldes auf die doppelte Anzahl von Monaten, bei halber Rate zu strecken. Diese Option wurde 2013 von 198 Antragstellenden Personen gewählt.

Elterngeld wird seit dem 1. Januar 2011 auf Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) sowie auf die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag nach

§ 6a BKGG angerechnet.

(17)

2.2.1 Betreuungsgeld

Ab dem 01.08.2013 haben Eltern für ihre Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (§ 24 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 22 und 23 SGB VIII). Zeitgleich hat der Gesetzgeber im BEEG in der ab dem 01.08.2013 geltenden Fassung das Betreuungsgeld von zunächst monatlich 100

€ und ab dem 01.08.2014 monatlich 150 € pro Kind eingeführt. Das Betreuungsgeld wird in der Regel vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes, d.h. höchstens 22 Monate, gezahlt. Es kommt nur für Kinder in Betracht, die nach dem 31.07.2012.geboren sind.

Im Unterschied zum Elterngeld müssen die Eltern ihre Erwerbstätigkeit nicht reduzieren, um Betreuungsgeld zu erhalten. Betreuungsgeld und Elterngeld schließen sich jedoch grundsätzlich aus, denn erst, wenn der Elterngeldanspruch für das jeweilige Kind verbraucht ist, setzt das Betreuungsgeld ein. Deshalb kann in Ausnahmefällen schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes Betreuungsgeld bezogen werden, um den nahtlosen Übergang vom Elterngeld zum Betreuungsgeld sicherzustellen. In diese Fällen endet der auf maximal 22 Monate begrenzte Zahlungsanspruch bereits vor dem 36. Lebensmonat des Kindes.

Betreuungsgeld setzt voraus, dass die Eltern für das Kind keine frühkindliche Förderung in einer öffentlichen Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

Ihnen soll damit die Wahl und Gestaltung der Kinderbetreuung im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes überlassen werden, die sie persönlich für die richtige halten.

Im Jahr 2013 hat die Elterngeldstelle 145 Anträge auf Betreuungsgeld entgegengenommen und beschieden. Damit blieb die Zahl der Anträge hinter den Erwartungen zurück. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Maße sich der Anspruch auf Betreuungsgeld bei den jungen Eltern manifestiert.

Die Elterngeldstelle befindet sich in der Hinrich-Schmalfeldt-Str., Stadthaus 2. Sie ist mit fünf Verwaltungsfachkräften (3 Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften) besetzt. Einen gewichtigen Teil der Arbeit nimmt, neben der Annahme und Bearbeitung der Elterngeld- und Betreuungsgeldanträge, die Beratung (auch vor der Geburt!) in allen Angelegenheiten, die das Elterngeld- und Elternzeitgesetz betreffen, ein.

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3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3.1 Das Modell der Präventionskette

Das Modell der Präventionskette ist darauf ausgerichtet, ein umfassendes und tragfähiges Netz für Kinder und Eltern in ihrer Kommune unter Beteiligung Aller zu entfalten.

Die Teilnehmer/innen des Netzwerkes, die aus freien Trägern der Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe, der Bundesagentur für Arbeit, der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Schulen, Schwangerschaftsberatungsstellen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammengesetzt waren, tauschten sich aus bzw. lernten die verschiedenen Bedürfnisse jedes Mitglieds kennen. Die Vernetzungsstrukturen wurden in den folgenden Monaten vertieft. Der Ausbau der altersbezogenen Arbeitsgruppe im Bereich U3 mit weiteren Akteuren wurde begonnen und angeregt. Es wurden große Netzwerktreffen durchgeführt. Gemeinsame Projekte zwischen dem Gesundheitsbereich und dem Amt für Jugend, Familie und Frauen konnten angeschoben werden. Die Verbreitung der NEST–Materialien des Nationalen Zentrums Früher Hilfen Berlin verlief erfolgreich. Die gute Zusammenarbeit bei der Durchführung eines Fachtages „Frühe Hilfen und Familienhebammen“ im November 2013 war Auftakt für die Vernetzung der Angebote der Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen. Es nahmen mehr als 130 Personen aus unterschiedlichen Professionen teil. Die Vernetzung dieser unterschiedlichen Arbeitsfelder, die im Rahmen der Präventionskette mitwirken, wurde durch einen „Markt der Möglichkeiten“

unterstützt. Die Ergebnisse dieses Fachtages gelten als Leitlinie für die weitere Planung und Umsetzung der Netzwerke.

3.1.1 Familienzentren

Auch der weitere Ausbau der Familienzentren in Bremerhaven hat dazu beigetragen, die Lebenssituationen und Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern sowie die Bindungsqualitäten und Erziehungskompetenzen von Eltern zu stärken und Wege aufzuzeigen, die belastende Situationen über winden helfen und Zugang zu weiteren Hilfsangeboten eröffnen. Die Wahrnehmung der derzeit sechs Familienzentren durch die Familien wird als positive gesehen, die niederschwelligen Angebote wie Krabbelgruppen, Mutter/Kindgruppen entwickeln sich immer mehr zu kleinen Netzwerken, die gerade Eltern und vor allem Alleinerziehende in der Stadt benötigt werden. Zusätzlich wird die Elternkompetenz in diesen Einrichtungen gestärkt und ausgebaut.

3.1.2 „Willkommen an Bord“

„Willkommen an Bord“ ist ein Angebot im Rahmen der „Bremerhavener Präventionskette“ auf der Basis des Rahmenkonzepts Hausbesuche. Es handelt sich um ein aufsuchendes, ambulantes pädagogisches Willkommensangebot für alle Familien mit neugeborenen Kindern in Bremerhaven. Es hat wertschätzenden Charakter und weist Eltern und Kinder bei Bedarf auf entsprechende weiterführende Hilfen hin. Es ist auf einen breiten, systematischen Zugang zu allen Familien mit Neugeborenen angelegt. „Willkommen an Bord“ hat das Ziel, alle Familien mit neugeborenen Kindern in Bremerhaven zu besuchen.

Das neugeborene Kind wird begrüßt und seinen Eltern eine positive Haltung zum Start

(19)

3.2 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“

Wohin mit der Spende für einen wohltätigen Zweck? Vor dieser Frage standen auch im Jahr 2013 viele Firmen, Vereine und Bürger, wenn sie bei besonderen Anlässen auf Geschenke für Freunde und Kunden verzichten und stattdessen Gutes tun wollten. Der als mögliche Antwort auf diese Frage im Jahr 2008 vom Amt für Jugend, Familie und Frauen eingerichtete Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“ durfte auch im zurückliegenden Zeitraum gern dafür genutzt werden die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven zu verbessern.

Wer den Fonds auch zukünftig fördern möchte kann seine Geldspende auf das folgende Konto einzahlen:

Weser-Elbe Sparkasse IBAN: DE98 2925 0000 0001 1000 09

BIC: BRLADE21BRS

Bei der Einzahlung müssen das Kassenzeichen 0211113261111 und das Stichwort

„Kinderfreundliches Bremerhaven“ angegeben werden.

Spendenbescheinigungen werden erteilt-. Die Spendenden können über die Verwendung des Geldes direkt bestimmen. Wenn keine Zweckbindung vorliegt, entscheidet der Spendenbeirat, der halbjährlich tagt. In diesem Gremium sitzen neben dem zuständigen Stadtrat unter anderem Vertreter/innen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen, der Stadtverordnetenfraktion, des Jugendhilfeausschusses, der freien Wohlfahrtsverbände und der Arbeitsgemeinschaft „Erziehungshilfen Bremerhaven“.

Im Jahr 2013 standen im Spendenfonds 50.455,00 € zur Verfügung. Davon wurden u.a.

32.080,00 € an die folgenden Projekte als Förderung vergeben:

Einrichtung Projekt Förderbetrag

Ev.-luth. Kita Marienkirche Frühstücksangebot 1.920,00 € Ev.-luth Kita Michaelis

Ev.-luth. Kita Christuskirche

Frühstücksangebot Frühstücksangebot

1.560,00 € 2.160,00 €

Ev.-luth Kita Vogelnest Frühstücksangebot 840,00 €

Ev.-luth. Kita Kreuzkirche. Frühstücksangebot 2.160,00 €

Kita Braunstr: Frühstücksangebot 4.800,00 €

Kita St. WIllehad Frühstücksangebot 2.880,00 €

Kita Große Kirche Frühstücksangebot 1.344,00 €

Kita Stettiner Str. Frühstücksangebot 4.896,00 €

Kita Neuemoorweg Frühstücksangebot 3.840,00 €

Kita IJB Frühstücksangebot 2.880,00 €

IJB Bütteler Str.

Ev.-luth. Christuskirche Ev.-luth. Kreuzkirche Ev.-luth. Michaelis Kita Julius-Brecht-Str.

Kita Neuemoorweg

Teilhabemaßnahme Teilhabemaßnahme Teilhabemaßnahme Teilhabemaßnahme Teilhabemaßnahme Teilhabemaßnahme

420,00 € 420,00 € 420,00 € 280,00 € 700,00 € 560,00 € 32.080,00 € Tabelle 007: Ausgaben 2013 Spendenfonds Kinderfreundliches Bremerhaven

Die Förderform „Frühstücksangebot“ beinhaltet einen Betrag von 1 Euro pro Kind und Woche.

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4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4.1 Hilfen zur Erziehung

Die rechtzeitige Gewährung von geeigneten, notwendigen und sozialraumorientierten Hilfen für die Familien mit einem Bedarf an Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen und die keine Unterstützung oder Hilfe in der Familie finden, mit dem Ziel des Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe, war auch im Jahr 2013 die Aufgabenstellung der Arbeit im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE).

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen

Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

0 500 1000 1500 2000 2500

2009 2010 2011 2012 2013 Jahr

Fallzahl

Gesamt-Fallzahl stationär in Pflegestellen

Abbildung 008: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

2009 2010 2011 2012 2013

Gesant-Fallzahl HzE+ 2402 2067 2031 2343 2406

- stationär SGB VIII §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42 1382 1019 1172 1205 1510

- Pflegestellen SGB VIII § 33 571 585 598 577 613

- ambulant SGB VIII §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 1020 1048 859 1138 896 Tabelle 008: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

Die Gesamtfallzahl HzE+ stieg im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich an. Im Gegensatz zum Jahr 2012 ist der wesentliche Anstieg im Jahr 2013 bei den stationären Fallzahlen zu erkennen. Die Zahl der ambulanten Hilfen nahm dagegen stark ab.

Trotz der im Rahmen des „Strukturmaßnahmenkonzeptes zur Reduzierung der Kosten der Jugendhilfe“ umgesetzten Steuerungsvorgaben konnte keine Reduzierung der Ausgaben, wie dies im Jahr 2011 der Fall war, oder sogar eine Fallzahlenreduzierung in den kostenintensiven Bereichen erzielt werden.

Die 2012 abgegebene Prognose dass es deutlich erkennbar sei, das die 2011 erreichte

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5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5.1 Unterhaltsvorschuss – Schlaglichter

Die Gewährung der Leistung erfolgt nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz – UVG).

Anspruchsberechtigt ist, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und nicht oder nicht regelmäßig ausreichend Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.

Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.

Die Höhe der Leistung bemisst sich nach der Höhe des für die Kinder der ersten (null bis fünf Jahre) und zweiten (sechs bis elf Jahre) Altersstufe jeweils geltenden Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes für das erste Kind. Unterhalts-zahlungen des anderen Elternteils und Waisenbezüge werden auf die Unter- haltsvorschussleistung angerechnet.

Hat die/der Berechtigte gegen den Elternteil, bei dem sie/er nicht lebt, einen Unterhaltsanspruch, so geht dieser Anspruch auf das Land über.

Das Land Bremen, vertreten durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven, ist als Leistungsträger mit der Durchsetzung der übergegangenen Ansprüche gegenüber den Zahlungspflichtigen betraut.

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften

Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 wurden Regelungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und der Anzahl der zu führenden Vormundschaften/Pflegschaften getroffen.

Nach § 1793 Abs. 1 a BGB hat der Vormund mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten.

Durch die Änderung der Gesetzeslage wurde eine Umorganisation des Vormundschafts- und Pflegschaftsbereiches und eine personelle Aufstockung notwendig. Die Aufgabenwahrnehmung war nunmehr insgesamt auf die Abteilung Familienrecht zu übertragen.

5.3 Beurkundungen

Im Amt für Jugend, Familie und Frauen besteht die Möglichkeit im Rahmen der Freiwilligkeit kostenfrei Erklärungen in Kindschaftsangelegenheiten beurkunden zu lassen.

Im § 59 SGB VIII (Beurkundung) ist abschließend geregelt, was beurkundet werden darf. Hierzu gehören beispielsweise Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Bereiterklärungen zur Annahme eines zur Adoption

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vorgeschlagenen Kindes, die Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet sowie Sorgeerklärungen.

Beim zuständigen Jugendamt wird ein Register über abgegebene und ersetzte Sorgeerklärungen geführt.

5.4 Beistandschaften und Beratungen

Elternteile denen die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre, können beim Jugendamt den Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft stellen um die Feststellung der Vaterschaft zu betreiben und die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Gleiches gilt auch im Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge für den Elternteil, in dessen Obhut das Kind lebt.

Darüber hinaus regelt der § 18 SGB VIII in welchen Fällen das Jugendamt Müttern, Vätern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes gewähren soll.

5.5 Pflegekinderwesen

Die Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist es, die Kontinuität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit mit und für die Pflegekinder, für die das Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven Verantwortung trägt, zu gewährleisten. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit unter anderem mit der Adoptionsvermittlungsstelle, den Abteilungen 51/61 (Allgemeiner Sozialdienst) und 51/5 (Abteilung Wirtschaftliche Hilfen) und selbstverständlich besonders die ständige Kontaktpflege zu den für das Amt tätigen Familien.

Außerdem betreuen die beiden PflegekinderdienstmitarbeiterInnen selbst einen Teil der Pflegekinder, deren langfristiger Verbleib in der Pflegefamilie geplant ist.

Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation des Angebotes von verpflichtenden Grundkursen für alle neuen BewerberInnen und zweier freiwilliger Aufbaukurse zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, sind darüber hinaus wesentliche Arbeitsinhalte der MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes.

5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen

Auch im Berichtszeitraum 2013 warb der Pflegekinderdienst wieder um neue Pflegeeltern. Durch telefonische und persönliche Beratungen interessierter Familien und Einzelpersonen aus der Stadt Bremerhaven und in größerer Anzahl auch aus dem gesamten Landkreis und der Stadt Cuxhaven sollen diese Bemühungen unterstützt werden.

5.6. Tätigkeiten und Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgaben der sozialpädagogischen Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle reichen von dem Führen von Beratungsgesprächen für potentielle Adoptiv- BewerberInnen bis hin zur Aufnahme und zur Überprüfung dieser BewerberInnen.

Sobald es von Seiten der Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle zu einer Vermittlung eines Kindes an eines ihrer Bewerberpaare kommt, begleitet sie diesen Prozess sehr eng (Übergänge schaffen, Hausbesuche, Begleitung zum ersten Besuch bei den Familienhebammen etc.)!

Die Beratung und Begleitung von abgebenden Müttern vor und nach der Geburt fällt ebenfalls in den Arbeitsbereich der Adoptionsvermittlungsstelle.

(23)

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6.1 Sozialer Dienst

Aufgabe des Sozialen Dienstes (ASD) ist es, erzieherische Hilfen ganzheitlich, familienstabilisierend und generationsübergreifend anzubieten. Wesentliche Grundlage ist hierbei das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Der ASD erarbeitet nach der Feststellung des Hilfebedarfs unter Mitwirkung der Betroffenen einen Hilfeplan.

Die gewährten Hilfen sind Hilfen zur Selbsthilfe und zur Verselbständigung. Der ASD arbeitet dabei ressourcenorientiert unter Einbeziehung sozialer Netzwerke, vermittelt weitergehende Angebote und Hilfen, prüft und gewährt geeignete Hilfen zur Erziehung.

6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Dieser grundgesetzlichen Norm des SGB VIII entspricht, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten an den Hilfen beteiligt werden.

Partizipation ist, auch wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht, im Interesse des Kindes, wenn es gelingt, gedeihliche Zustände in seinem Zuhause zu schaffen. Im Hilfeplanverfahren wie auch in Fällen der Kindeswohlgefährdung ist die Ausgangslage mit allen Beteiligten zu klären, sind Ziele (Kontrakt) zu vereinbaren und deren Umsetzung (Veränderung) zu begleiten.

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven

Kinderschutz hat einen hohen Stellenwert in Politik, Gesellschaft und in unserem Rechtssystem. Der überwiegende Teil der Eltern kümmert sich liebevoll um ihre Kinder und ermöglicht diesen ein Aufwachsen in Sicherheit und Geborgenheit. Dem Amt für Jugend, Familien und Frauen (im Folgenden: Jugendamt), kommt im Rahmen des Kinderschutzes die Funktion zu, nicht verfrüht oder mit zu hoher Intensität in elterliche Befugnisse einzugreifen; auf der anderen Seite aber Gefährdungen des Kindeswohls rechtzeitig und effektiv abzuwehren („staatliches Wächteramt“). Hinzu kommt, dass diese „Garantenstellung“ nicht als Zwangsmaßnahme ausgelegt ist, sondern präventiv angelegt sein muss. Gewollt ist vom Gesetzgeber, dass die Kinder an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, teilhaben können. Kinderschutz lässt sich nur aus einem Gesamtkontext heraus betrachten, der die Perspektive von

„Unterstützen – Helfen – Schützen“ beinhaltet.

6.1.1.2 Kindeswohlgefährdung

Auch im Jahr 2013 waren Situationen zu bewältigen, in denen das Kindeswohl gefährdet war oder zumindest die Sorge um eine Gefährdung bestand.

In der folgenden Abbildung ist die Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen der letzten fünf Jahre dargestellt.

Im Jahr 2013 stieg die Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich an. Der bisherige Höchststand der Meldungen im Jahr 2010 wurde zwar noch nicht wieder erreicht, weit davon entfernt war das Jahresergebnis 2013 aber nicht mehr. Diese Entwicklung forderte die ganze Aufmerksamkeit aller MitarbeiterInnen des Amtes für Jugend Familie und Frauen und insbesondere die der Stadtteilbüros.

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Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2009- 2013

588 618

587

554

608

0 100 200 300 400 500 600 700

Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013

Gesamtfallzahl

gesamt Mitte Süd

Abb. 009: Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2009-2013 6.2 Evaluation und Qualitätsverbesserung

6.2.1 Strukturpaket „Kinderschutz“

Der Entwickler des Projektes hat sich mit den bestehenden Strukturen, dem „Was“ und den zum Teil sehr individuellen Umsetzungen auf der operativen Ebene, dem „Wie“

auseinander gesetzt.

Das Strukturpaket „Kinderschutz“ gibt Regeln zum WAS - „Was ist zu veranlassen?“.

Dies löste unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten über das WIE – „Wie ist es durchzuführen“ aus.

Aus der Frage „WIE lernen wir und WAS lernen wir?“ ergab sich der Arbeitstitel dieses Projektes

„Voneinander Lernen bei der Herausnahme von Kindern“

Der dialogische Prozess orientiert sich an den Lerninhalten des Kronberger Kreises.

Hier geht es in erster Linie um das Verständnis für einander und den Grundgedanken der Partizipation.

 Beginn eines dialogischen Prozesses im Stadtgebiet Bremerhaven durch Bildung eines runden Tisches

 (7 Monate) Beteiligte: Väter und Mütter, SozialarbeiterInnen, Psychologischer Fachdienst, Zentrale Steuerung

 Befragung der Eltern bei / nach Herausnahme von Kindern (6 Monate)

 Ergebnisse zur Entwicklung des Kinderschutzes in Bremerhaven sichern (2 Monate)

6.2.2 Runder Tisch

(25)

eingeladen, denen das Modell des Kronberger Kreises und die Arbeitsergebnisse aus Bremen vorgestellt wurden.

Es wurde ein Dialog mit dem Thema „Wie lernen wir aus unseren Fehlern“ eingeleitet.

Die Beteiligten einigten sich darauf unter der Prämisse „Wie können wir mit den Menschen im Gespräch bleiben, bei denen wir die Kinder herausgenommen haben?“

einen kritischen Blick auf das „Wie“ im Kinderschutz zu werfen.

Während dieses Prozesses wurde im gemeinsamen Dialog deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Sozialen Dienst in der Situation der Herausnahme schwer zu steuern war, die Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt aufgrund des Vorlaufs sehr erschwert wurde und über die Eltern geredet wurde, aber nicht mit ihnen.

Intensiver Prozess im Gremium Intensiver Prozess im Gremium

Diffamierung

Angriffe destruktiv

Erfahrungen

Tribunal

Mit dem Wissen, wie ein dialogischer

Prozess zu führen ist (Kronberger Kreis,

AG Bremen)

EINIGUNG IM GREMIUM

Bedürfnisse Sichtweisen Einschätzungen wurden in den Hintergrund

gestellt.

Vorgespräche mit Eltern Diffamierung

Abb. 010: Intensiver Prozessverlauf im Gremium 6.2.3 Störungen des Prozesses durch Fachkräfte

Ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand während des Projektes war immer wieder die Sensibilisierung der KollegenInnen auf das Thema: „Aus Fehlern lernen“. Es gab Störungen im Rahmen des Prozessverlaufs aufgrund der benannten Einschätzungen und Sichtweisen von Fachkräften.

(26)

Abb. 011: Störungen des Prozesses durch Fachkräfte 6.2.4 Dialogischer Prozess

Gemeinsam mit der Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen und den Verantwortlichen der Zentralen Steuerung der Sozialen Dienste gibt es einen Auftrag für die Projektentwickler, eine Fachgruppe innerhalb des Allgemeinen Sozialdienstes für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz zu bilden. Deren zentrale Aufgabe ist die Partizipation aller KollegenInnen des Allgemeinen Sozialdienstes und die jährliche Befragung der betroffenen Eltern sowie ein jährlicher Bericht zum Sachstand mit gegebenenfalls Empfehlungen für die Umsetzung des Kinderschutzes in Bremerhaven.

Abb. 012: Dialogischer Prozess

Hierüber haben wir im Bericht 2012 ausführlich berichtet.

Die Ergebnisse haben uns einerseits überrascht und andererseits Mut gemacht dieses Thema weiter zu vertiefen.

Schwerpunkt der weiteren Arbeit waren die sich ergebenden Anregungen der Eltern und die sich daraus für uns notwendigen Möglichkeiten der Veränderung.

Dieses wird schwerpunktartig durch die beiden folgenden Darstellungen verdeutlicht.

(27)

6.3.1 Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro

Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro

0 100 200 300 400 500 600

Nord, stationär Mitte, stationär Süd, stationär Nord, ambulant Mitte, ambulant Süd, ambulant Fallzahl

2009 2010 2011 2012 2013

Abb. 013: Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro

Die Gesamtfallzahl ist im Jahr 2013 angestiegen. Dies gilt für den stationären aber nicht für den ambulanten Bereich. Alle Stadtteilbüros sind von dieser Entwicklung betroffen. Durch die Neugestaltung der Bezirksgrenzen der Stadtteilbüros ist es zu Fallverschiebungen gekommen. Hiervon wesentlich betroffen sind die Stadtteilbüros Nord und Süd.

6.3.2 Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro

Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro

0 50 100 150 200 250 300 350

2009 2010 2011 2012 2013 Jahr

Anzahl

Nord Mitte Süd

Abb. 014: Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro

2009 2010 2011 2012 2013

Nord 126 125 126 121 142

Mitte 288 302 296 281 277

Süd 157 158 176 176 194

Tabelle 009: Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro

(28)

6.4 Jugendgerichtshilfe / Jugendhilfe im Strafverfahren 6.4.1 Ergebnisse der Bundesstatistik/Strafverfolgungsstatistik

 Erst seit 2007 werden die folgenden Daten in Deutschland flächendeckend erhoben. Die hier vorgestellten Ergebnisse stammen aus der im Februar 2014 veröffentlichten Untersuchung, bezogen auf 2012. In dem Zeitraum von 2007 – 2012 sind die Verurteiltenzahlen um 14% gesunken. Auf Jugendliche und Heranwachsende bezogen wurde sogar ein Rückgang um 26% ermittelt.

 Deutsche Gerichte verurteilten rund 136.600 Personen (18% der Gesamtzahl) zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe. Bei 94.300 Personen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, d. h., sieben von zehn der Verurteilten erhielten die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit zu vermeiden.

 Nach Jugendstrafrecht wurden 91.700 junge Menschen verurteilt, dabei wurde bei zwei von drei (67%) der Heranwachsenden das am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht angewandt.

 Die registrierte Kriminalität ist ein vorwiegend männliches Phänomen; 2012 waren 81% der Verurteilten Männer. Junge Menschen treten, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung, deutlich häufiger in Erscheinung, Jugendliche etwa eineinhalb Mal so oft, Heranwachsende knapp dreimal so oft wie Erwachsene.

Jugendstrafrecht 91 695 44 984 46 711

Jugendstrafe 14 803 4 761 10 042

davon

ohne Bewährungsaussetzung 5 939 1 732 4 207 mit Bewährungsaussetzung 8 864 3 029 5 835 Zuchtmittel/Erziehungsmaßregeln 76 892 40 223 36 669 davon

Zuchtmittel 67 389 34 662 32 727

Erziehungsmaßregeln 9 503 5 561 3 942

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2014

Tabelle. 010: Darstellung des Statistischen Bundesamtes 6.4.2 Erkenntnisse aus den Jugendstrafverfahren

Über die Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren erhebt die Jugendgerichtshilfe Daten zu Anzahl der Täter wie auch zu ausgewählten Delikten. Diese Zahlen sind in der Regel deutlich niedriger als die der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Dieses liegt zum einen daran, dass die Staatsanwaltschaft Fälle wegen Geringfügigkeit oder wegen nicht hinreichenden Tatverdachtes einstellt und zum anderen daran, dass JugendstaatsanwälteInnen und JugendrichterInnen nach dem Jugendgerichtsgesetz die Möglichkeit haben, Verfahren ohne Verurteilung einzustellen.

In der gesamten Bundesrepublik wird in den letzten Jahren ein Rückgang der Fallzahlen im Bereich der jugendlichen und heranwachsenden Straftäter konstatiert.

Dieser Trend, der nach Überzeugung der Wissenschaftler wie auch der Praktiker aller der Professionen, die am Jugendgerichtsverfahren beteiligt sind, vielfältige Ursachen hat, ist auch in Bremerhaven festzustellen.

(29)

Fallzahl-Entwicklung

415

566 610 588

472

66 115 120 108 87

510

408

536 591

406

52 62 56 71 73

1043

1151

1322 1358

1038

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600

2009 2010 2011 2012 2013

Fallzahl

Jugendliche männl. Jugendliche w eibl. Heranw achsende männl. Heranw achsende w eibl. Fälle gesamt

Abb. 015: Fallzahlenentwicklung im Bereich der Jugendgerichtshilfe Gewaltdelikte:

Auch wenn der Anteil der Gewaltdelikte insgesamt zurückgegangen ist, ist er im Verhältnis zu dem Rückgang der Fallzahlen insgesamt um 5% gestiegen.

Anteil der Gewaltdelikte am Anklageaufkommen 2013

17%

83%

Anklagen gesamt Gewaltdelikte

Abb. 016: Anteil der Gewaltdelikte an dem Anklageaufkommen (2013)

Die vorstehende wie auch die beiden folgenden Grafiken beleuchten einen nur kleinen Personenkreis der Gesamtpopulation, der besonders gefährdet, aber auch gefährlich ist. Das Repertoire der Jugendhilfe kann hier besonders nachhaltig Hilfe bieten, wenn es frühzeitig und konsequent genutzt wird.

Spezifizierung der Gewaltdelikte:

Der gravierende Rückgang bei den gefährlichen Körperverletzungen ist sicher sehr positiv zu vermerken, insgesamt ist aber das Niveau der Gewalttaten an dem

(30)

gesamten Fallaufkommen nicht zufriedenstellend – und Erklärungsansätze, die über die Zitierung der Sozialindikatoren hinausgehen, liegen nicht vor.

Entwicklung der Gewaltdelikte in Bremerhaven

76

99 99

83 85

61

99

81

99

76 54

68

46 42

1 3 2 5

0 0 1 1 0

60

5 0

20 40 60 80 100 120

2009 2010 2011 2012 2013

Anzahl

Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung

Raub, räuber. Erpressung, sex. Nötigung etc. Vergew altigung (und Versuch) Tötungsdelikte (u. Versuch) ohne Straßenverkehr

Abbildung 017: Entwicklung der Gewaltdelikte in Bremerhaven Anteil Gewaltdelikte an der Gesamtpopulation:

Dieses belegt auch die folgende Darstellung. Der Anteil der weiblichen Gewalttäter liegt weiter unter 20%.

Anteil der Gewaltdelikte an der Gesamtpopulation

1151

1322 1358

192159 261220 251213 234212 208169

33 41 38 22 39

1043 1038

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600

2009 2010 2011 2012 2013

Anklagen gesamt Gewaltdelikte gesamt männlich gesamt weiblich

Abb. 018: Anteil der Gewaltdelikte an der Gesamtpopulation

Unter Gendergesichtspunkten sollen die Abbildungen der folgenden Seite dieses verdeutlichen.

(31)

Geschlechtsspezifische Verteilung der Gruppe der Jugendlichen (2013)

84%

16%

Jugendliche männlich Jugendliche weiblich Abb. 019: Geschlechtsspezifische Verteilung der Gruppe der Jugendlichen (2013)

Geschlechtsspezifische Verteilung der Gruppe der Heranwachsenden (2013)

85%

15%

Heranwachsende männlich Heranwachsende weiblich Abb. 020: Geschlechtsspezifische Verteilung der Gruppe der Heranwachsenden (2012) 6.4.3 Verteilung nach Nationalitäten

Der Anteil der ausländischen jungen Menschen ist konstant bei ca. 20% der Gesamtbevölkerung.

Ausländerinnenanteil am Gesamtfallaufkommen

1043 1151 1322 1358 1038

228 235 251 227 223

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

2009 J. 2010 J. 2011 J. 2012 J. 2013J

Gesamt Anteil Ausländer Abb. 021: Ausländeranteil am Gesamtfallaufkommen

(32)

6.5. Kooperation bei der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren

Kooperationspartner im Jugendstrafverfahren ist der freie Träger der Jugendhilfe GISBU. Die Angebote umfassen die Sozialen Trainingskurse, die Werkstatt „Holzbock“

und den Täter-Opfer-Ausgleich.

6.6 Sozialraumarbeit 6.6.1 „Die Wohnung“

6.6.1.1 Elternarbeit: Elternschule

In der „Wohnung“ gibt es seit jeher zahlreiche Angebote für Eltern, aber auch für Alleinerziehende. In der jüngeren Vergangenheit wurde die Elternschule angeboten, in der die Erziehungskompetenz von oft jungen Eltern gestärkt und verbessert werden soll. Das Angebot ist angeschoben worden aus Mitteln des Programms Wohnen in Nachbarschaften sowie aus einer Kooperation mit der Volkshochschule Bremerhaven.

Die aktuelle Elternschule richtet sich vorwiegend an Migrantinnen mit türkischem Hintergrund. Da ein großer Teil von ihnen erst seit kurzer Zeit in Deutschland lebt oder aus kulturellen Einschränkungen mit der deutschen Sprache noch nicht ausreichend vertraut ist, finden wesentliche Aspekte des Kurses auch in türkischer Sprache statt.

Migranten aus der Türkei, die erst kurze Zeit in Deutschland sind, haben häufig mit zahlreichen Problemen zu kämpfen. Das Eintreten in eine fremde Kultur mit einem unbekannten, oft fremden Wertesystem führt leicht zu Orientierungsproblemen.

Besonders Frauen mit geringen Deutschkenntnissen sind wenig integriert und sollen hier auch dazu motiviert werden, im Anschluss an das Seminar als ersten Schritt zur Integration die deutsche Sprache zu erlernen.

Viele junge Familien bekommen ein Kind, ohne sich auf ihre Rolle als Eltern

vorbereitet zu haben. Häufig entstehen da Probleme, wenn diese jungen Eltern selbst eine schwierige Kindheit gehabt haben und besonders dann, wenn deren Eltern ihnen kein Vorbild sein konnten, da sie selbst ein sehr problembelastetes Leben geführt haben. So fehlt diesen jungen Eltern oft eine grundsätzliche Orientierung im Leben, die sich nun bei der Kindererziehung besonders deutlich niederschlägt.

Ursachen dafür sind häufig im Zusammenleben innerhalb der Familie und in der Kommunikation miteinander zu finden. Hier setzt die Elternschule an, in dem sie neben Gesprächsrunden auch ganz praxisorientierte Hilfen für ein besseres Miteinander anbietet. Theoretisch vermitteltes Wissen wird durch Rollenspiel und praktische Übungen gefestigt. Mit diesen neuen Werkzeugen gehen die Teilnehmer in ihre Familie zurück, wenden sie dort an und geben in den nachfolgenden Treffen oft positive Rückmeldungen.

6.6.1.2 Familienausflüge im Sommerferienprogramm der „Wohnung“

Nicht nur Arbeit ist für Eltern in der „Wohnung“ angesagt, sondern auch für Freizeitvergnügungen wird gesorgt, und zwar mit der ganzen Familie. Viele unserer Eltern können sich einen großen Urlaub in den Sommerferien nicht leisten, deshalb bietet die „Wohnung“ kleine und größere Unternehmungen in dieser Zeit an. In diesen Ferien stand u.a. der Jaderpark auf dem Programm und als Höhepunkt eine Busfahrt nach Holland in den Drouvener Zand. Familien aus allen hier lebenden Kulturen waren dabei und erlebten einen abwechslungsreichen und unterhaltsamen Tag.

(33)

Abb. 022: Teilnehmer/Innen des Familienausfluges zum Drouvener Zand

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