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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Academic year: 2022

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Rechnung

über den Haushalt des Einzelplans 17

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

für das Haushaltsjahr 2019 Inhalt

Kapitel Bezeichnung Seite

Vorwort zum Einzelplan... 1516

Überblick zum Einzelplan... 1517

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan... 1519

1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien... 1520

1702 Kinder- und Jugendpolitik... 1525

Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790)... 1533

1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik... 1538

1710 Sonstige Bewilligungen... 1548

1711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben... 1552

1712 Bundesministerium... 1559

1713 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben... 1566

1714 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien... 1573

1715 Antidiskriminierungsstelle des Bundes... 1577

- 1515 -

(2)

Wesentliche Politikbereiche und Ziele

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist innerhalb der Bundesregierung für die folgenden Poli- tikfelder verantwortlich, die für wesentliche Aufgaben zur Gestaltung unserer Gesellschaft stehen:

1. Familie, 2. ältere Menschen, 3. Gleichstellung, 4. Kinder und Jugend, 5. Freiwilligendienste,

6. Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege.

Deutschland ist ein familienfreundliches Land. In diesem Bereich verfolgt das BMFSFJ das Ziel, bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine Entscheidung für Familie und Kinder zu er- leichtern. Hierzu gehört eine wirksame Familienförderung mit dem Ziel, für Familien beruflich und privat bestmögliche Perspektiven zu schaffen.

Deutschland erkennt die Chancen des demografischen Wandels.

Ein wichtiges Ziel ist daher, die Rolle der älteren Generation zu stär- ken und deren wertvolles Erfahrungswissen in die Gesellschaft ein-

zubringen. Langfristig soll ihre Rolle innerhalb unserer Gesellschaft - hin zu einem Leitbild des aktiven Alters - neu definiert werden.

Das BMFSFJ unterstützt die Gleichstellung von Frauen und Män- nern durch Förderung von Maßnahmen sowohl zur Überwindung tradierter Rollenbilder als auch zur gleichen Teilhabe im Erwerbsle- ben. Ziel ist ein Umdenken in der Gesellschaft hin zu einem zeitge- mäßen Rollenverständnis.

Das BMFSFJ verfolgt das Ziel, Kindern und Jugendlichen bestmögli- che Zukunftsvoraussetzungen zu schaffen und ihnen langfristig ei- nen Weg in ein gutes Berufsleben zu ebnen. Hierzu gehört auch ein wirksamer Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.

Ein wichtiges Ziel ist auch die Förderung der demokratischen Kultur, des zivilen Engagements sowie der interkulturellen Kompetenz. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das BMFSFJ die Freiwilligendienste der Länder und bietet die Möglichkeit eines Bundesfreiwilligendiens- tes. Beide Dienste wollen das soziale Bewusstsein stärken und die jungen Menschen auf ihrem Weg hin zu mündigen und verantwor- tungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern begleiten.

Durch die Entwicklung einer ressortübergreifenden Engagementpoli- tik im Rahmen der nationalen Engagementstrategie und einer nach- haltigen Förderung der Wohlfahrtspflege verfolgt das BMFSFJ das Ziel, soziales Bewusstsein in allen Politikbereichen zu stärken und hierdurch die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engage- ment in unserer Gesellschaft nachhaltig zu verbessern.

Zur Gliederung des Einzelplans

Die gesetzlichen Leistungen für Familien sind als finanzwirksamster Schwerpunkt im Kapitel 1701 dargestellt. Es folgen die Programm- haushalte der Politikbereiche Kinder- und Jugendpolitik (Kap. 1702) sowie Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik (Kap. 1703). Im Kapitel für sonstige Bewilligungen (Kap. 1710) sind insbesondere Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände sowie Zuweisungen an den Fonds sexueller Missbrauch vorgese- hen.

Hiernach sind das Kapitel zu den zentral veranschlagten Verwal- tungseinnahmen und -ausgaben (Kap. 1711) sowie die Kapitel für das Bundesministerium (Kap. 1712) und seine Behörden im Ge- schäftsbereich (Kap. 1713 und Kap. 1714) und für die Antidiskrimi- nierungsstelle des Bundes (Kap. 1715) dargestellt.

- 1516 -

17 Vorwort zum Einzelplan

(3)

Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Verwaltungseinnahmen ... 19.816.000,00 26.653.427,21 6.837.427,21 Übrige Einnahmen ... 179.269.000,00 154.332.891,68 -24.936.108,32 Gesamteinnahmen ... 199.085.000,00 180.986.318,89 -18.098.681,11

A u s g a b e n

Personalausgaben ... 150.318.000,00 158.786.907,46 8.468.907,46 Sächliche Verwaltungsausgaben ... 66.027.000,00 53.310.103,96

Rest aus 2018/übertragbare Mittel (34.562,73) (34.562,73)

Summen (66.061.562,73) (53.344.666,69) -12.716.896,04

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 9.946.759.000,00 9.968.612.472,73 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (74.414.171,31) (94.069.318,18)

Summen (10.021.173.171,31) (10.062.681.790,91) 41.508.619,60

überplanmäßige Ausgaben... 276.256.602,68 €

davon nicht genehmigte üpl-Ausgaben... 7.979.350,85 €

Ausgaben für Investitionen ... 335.218.000,00 324.446.627,53 -10.771.372,47 Besondere Finanzierungsausgaben ... -50.000.000,00 12.095.766,81 62.095.766,81 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ... 0,00 0,00

Rest aus 2018/übertragbare Mittel (24.442.473,23) (35.564.929,11)

Summen (24.442.473,23) (35.564.929,11) 11.122.455,88

2018 2019

Hauptgruppe 4 ... 7.228.197,30 € 6.841.162,93 € Hauptgruppe 5 ... 10.662.264,00 € 20.511.300,72 € Hauptgruppe 6 ... 0,00 € 499.070,29 € Hauptgruppe 7 ... 1.388.129,98 € 2.104.421,91 € Hauptgruppe 8 ... 5.163.881,95 € 5.608.973,26 € zusammen ... 24.442.473,23 € 35.564.929,11 €

Gesamtausgaben ... 10.448.322.000,00 10.517.251.878,49 davon flexibilisiert ... 181.199.000,00 179.399.364,10 davon nicht flexibilisiert ... 10.267.123.000,00 10.337.852.514,39 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (98.891.207,27) (129.668.810,02)

Summen (10.547.213.207,27) (10.646.920.688,51) 99.707.481,24

überplanmäßige Ausgaben... 276.256.602,68 €

davon nicht genehmigte üpl-Ausgaben... 7.979.350,85 €

Verpflichtungen

(Einzelplan) für das

Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände-

rungen T€

Gesamtstand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 443.545 - 8.779 452.324 299.105 93 299.198 60.860 - 360.058

2021... 179.453 - -279 179.174 44.931 700 45.631 7.117 - 52.748

2022... 84.862 - -8.500 76.362 22.500 - 22.500 425 - 22.925

2023... 29.340 - - 29.340 8.312 - 8.312 - - 8.312

2024... 6.926 - - 6.926 - - - - - -

2025... 5.514 - - 5.514 - - - - - -

2026... 5.603 - - 5.603 - - - - - -

2027... 5.694 - - 5.694 - - - - - -

2028... 5.786 - - 5.786 - - - - - -

2029... 5.880 - - 5.880 - - - - - -

2030... 5.975 - - 5.975 - - - - - -

2031... 6.072 - - 6.072 - - - - - -

2032... 6.170 - - 6.170 - - - - - -

2033... 6.270 - - 6.270 - - - - - -

2034... 3.186 - - 3.186 - - - - - -

zusammen... 800.276 - - 800.276 374.849 793 375.642 68.401 - 444.044

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgänge... 750.268,06 € Vermögenszugänge... 692.028,17 €

- 1517 -

Überblick zum Einzelplan 17

(4)

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 17 in 2019 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g

Einnahmen

A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Soll 2019... 199.085 150.318 66.027 9.946.759 1.960 333.258 -50.000 10.448.322

Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2018... - 7.228 10.662 - 1.388 5.164 - 24.442

aus 2018 freigegebene Reste... - - - 41.786 - - - 41.786

über- und außerplanmäßige Ausgaben... - - - 276.257 - - - 276.257

verfügbares Soll... 199.085 157.546 76.689 10.264.802 3.348 338.422 -50.000 10.790.807 Ist 2019... 180.986 158.787 53.310 9.968.612 1.244 323.203 12.096 10.517.252 Differenz (Ist ./. Soll)... -18.099 1.241 -23.379 -296.189 -2.104 -15.219 62.096 -273.555

Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-

tor)... - 10.315 339 37.615 - 863 62.096 111.227 Deckung aus anderen HGR und Kapiteln für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - - - 157.656 - - - 157.656

Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). 13.983 1.264 665 51.887 - 10.065 - 63.881

Einsparung für andere HGR und Kapitel für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - 968 567 101.376 - 408 - 103.320

Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2019... - 6.841 20.511 499 2.104 5.609 - 35.565

nach 2020 übertragbare Mittel (ohne flexibili-

sierte Ausgaben)... - - 35 94.069 - - - 94.104

- 1518 -

17 Überblick zum Einzelplan

(5)

Haushaltsvermerk - Ausgaben

1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 17 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:

Kap. 1711 Tit. 981 07.

Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1711 Tit. 381 07.

Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").

3. Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (Anlage 2 zu Kap. 1702) ist einschließlich der Vorbemerkung verbind- lich.

Allgemeine Erläuterungen:

Flexibilisierung:

Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

- 1519 -

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 17

(6)

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

In diesem Kapitel sind die wesentlichen gesetzlichen Leistungen, insbesondere der Familienpolitik in Höhe von rd. 8,6 Mrd. Euro zu- sammengefasst.

Einen Schwerpunkt bildet das Elterngeld (Titel 681 02) mit einem Volumen von 6,9 Mrd. Euro. Ein weiterer wichtiger Aufgabenschwer- punkt mit insgesamt 779 Mio. Euro ist der Bereich Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz nebst Verwal- tungskostenerstattung (Tgr. 01).

Des Weiteren sind folgende gesetzliche Leistungen etatisiert:

1. Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Titel 632 07) mit 718 Mio. Euro,

2. Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen (Titel 685 01) mit rd. 170 Mio. Euro,

3. Einlage in die "Stiftung Mutter und Kind - Schutz des ungebore- nen Lebens" (Titel 685 02) mit rd. 96 Mio. Euro,

4. Familienpflegezeit (Titel 862 01) mit 1,1 Mio. Euro, 5. Gräbergesetz (Titel 632 01) mit 40,7 Mio. Euro.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Zu den wesentlichen Zielen der Familienpolitik gehört es, Familien und Kinder wirksam zu unterstützen und zu fördern sowie die Ver- einbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Ziel des 2007 eingeführten Elterngeldes ist es, Familien im Jahr nach der Geburt eine hohe finanzielle Unterstützung zu bieten. Das Elterngeld fängt in erster Linie den Einkommenswegfall auf, der den Eltern wegen der Betreuung ihres Neugeborenen entsteht. Das El- terngeld besteht aus zwei Gestaltungskomponenten: Basiseltern- geld und ElterngeldPlus. Den einkommensunabhängigen Mindest- betrag von 300 Euro Basiselterngeld bzw. 150 Euro ElterngeldPlus können alle Eltern erhalten. In seiner flexiblen Ausgestaltung passt sich das Elterngeld unterschiedlichen Lebens- und Einkommenssitu- ationen an. Unterstützt durch das Elterngeld beteiligen sich zuneh- mend auch die Väter an den familiären Aufgaben der Kinderbetreu- ung. Insgesamt trägt das Elterngeld dazu bei, die wirtschaftliche Si- tuation der Familien zu stabilisieren.

Um Abhängigkeit von Leistungen nach dem SGB II aufgrund von Kindern zu vermeiden, gibt es seit 2005 den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag wird als Leistung für Familien gewährt, die trotz Er- werbstätigkeit wegen ihrer Kinder auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind. Ziel ist es, zusammen mit dem Wohngeld von Leistungen des Arbeitslosengeldes II unabhängig zu werden.

Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ist im Verhält- nis zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz als Auffang- tatbestand anzusehen. Es wird Eltern gezahlt, die in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, aber in einer Weise mit dem deutschen Arbeits-, Dienst- und Sozialrechtssystem verbunden sind, die eine Kindergeldzahlung angemessen erscheinen lässt. Ziel ist es, dass diese Eltern unter denselben Voraussetzungen und in der- selben Höhe Kindergeld erhalten wie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Eltern.

Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unter- haltsvorschuss erhalten. Dieser wird seit dem 1. Juli 2017 für alle Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ohne Begrenzung der Bezugsdauer gezahlt. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es seit dem 1. Juli 2017 ebenfalls ei- nen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ohne Begrenzung der Be- zugsdauer. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf Leistun- gen nach dem SGB II angewiesen ist oder wenn der alleinerziehen- de Elternteil im Leistungsbezug nach SGB II ein eigenes Einkom- men von mindestens 600 Euro brutto erzielt.

Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Verwaltungseinnahmen ... 115.000,00 86.207,11 -28.792,89 Übrige Einnahmen ... 179.000.000,00 144.838.123,02 -34.161.876,98 Gesamteinnahmen ... 179.115.000,00 144.924.330,13 -34.190.669,87

A u s g a b e n

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 8.663.992.000,00 8.819.983.886,19 155.991.886,19

überplanmäßige Ausgaben... 275.733.199,14 €

davon nicht genehmigte üpl-Ausgaben... 7.979.350,85 €

Ausgaben für Investitionen ... 1.100.000,00 692.028,17 -407.971,83 Besondere Finanzierungsausgaben ... 0,00 0,00 0,00 Gesamtausgaben ... 8.665.092.000,00 8.820.675.914,36 155.583.914,36

davon nicht flexibilisiert ... 8.665.092.000,00 8.820.675.914,36

überplanmäßige Ausgaben... 275.733.199,14 €

davon nicht genehmigte üpl-Ausgaben... 7.979.350,85 €

Verpflichtungen

(Kapitel)

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamtstand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 100 - - 100 - - - - - -

2021... 100 - - 100 - - - - - -

zusammen... 200 - - 200 - - - - - -

- 1520 -

1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien

(7)

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgänge... 663.321,48 € Vermögenszugänge... 692.028,17 €

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1701 in 2019 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g

Einnahmen

A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Soll 2019... 179.115 - - 8.663.992 - 1.100 - 8.665.092

über- und außerplanmäßige Ausgaben... - - - 275.733 - - - 275.733

verfügbares Soll... 179.115 - - 8.939.725 - 1.100 - 8.940.825

Ist 2019... 144.924 - - 8.819.984 - 692 - 8.820.676

Differenz (Ist ./. Soll)... -34.191 - - -119.741 - -408 - -120.149

Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - - - 157.133 - - - 157.133

Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). - - - 1.141 - - - 1.141

Einsparung für andere HGR und Kapitel für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - - - 408 - 408

- 1521 -

Gesetzliche Leistungen für die Familien 1701

(8)

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

112 01-231 Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten ... 100.000,00 80.180,72 -19.819,28 119 99-290 Vermischte Einnahmen ... 15.000,00 6.026,39 -8.973,61

Übrige Einnahmen

182 01-290 Tilgungsbeträge von Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz und

Pflegezeitgesetz ... 0,00 663.321,48 663.321,48

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgang... 663.321,48 € Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:

862 01.

232 07-237 Einnahmen nach § 8 Abs. 2 Unterhaltsvorschussgesetz ... 179.000.000,00 144.174.801,54 -34.825.198,46 381 03-890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und

381 .7 ... 0,00 0,00 0,00

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

632 01-249 Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ... 40.650.000,00 40.824.914,87 174.914,87 Solländerung (174.914,87)

Erläuterungen

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe bei Tit. 862 01 ... 174.914,87 € Sollzugang ... 174.914,87 € Erläuterungen

überplanmäßige Ausgabe... 174.914,87 € Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 174.914,87 Euro eingewilligt.

Ruherechtsentschädigungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherr- schaft. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 10 Absatz 1 Gräbergesetz.

Das BMF hat gemäß § 37 Abs. 6 Satz 2 BHO zugelassen, dass die Mehrausgabe nicht als Vorgriff behandelt wird.

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.

632 07-237 Ausgaben nach § 8 Abs. 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes ... 718.000.000,00 871.230.853,83 153.230.853,83 Solländerung (153.230.853,83)

Erläuterungen

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus- gabe

bei Tit. 681 13 ... 113.023.404,27 € bei Tit. 685 01 ... 5.416.541,65 € bei Tit. 862 01 ... 233.056,96 € bei Kap. 1702 Tit. 684 02 ... 34.557.850,95 € Sollzugang ... 153.230.853,83 € Erläuterungen

überplanmäßige Ausgabe... 153.230.853,83 € Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 145.251.502,98 Euro eingewilligt.

Das BMF hat in die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 7.979.350,85 Euro nicht eingewilligt.

Mehrbedarf bei den Unterhaltszahlungen. Die Mehrausgabe dient der Erfüllung ei- ner Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 8 Absatz 1 des Un- terhaltsvorschussgesetzes.

Das BMF hat für einen Betrag von 7.979.350,85 € bestätigt, dass es bei rechtzeiti- ger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hätte.

Haushaltsvermerk

Die Einnahmen fließen mit Ausnahme der Einnahmen nach § 7 UVG den Ausga- ben zu.

681 01-232 Erziehungsgeld ... 0,00 -28.639,71 -28.639,71 Solländerung (-28.639,71)

Erläuterungen Einsparung

für Tit. 681 02 ... 28.639,71 € Sollabgang ... 28.639,71 € Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.

2. Einnahmen (Rückzahlungen, Erstattungen) fließen den Ausgaben zu.

- 1522 -

1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(9)

681 02-232 Elterngeld ... 6.860.000.000,00 6.982.356.070,15 122.356.070,15 Solländerung (122.356.070,15)

Erläuterungen

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus- gabe

bei Tit. 681 03 ... 160.255,03 € bei Kap. 1702 Tit. 684 02 ... 10.451.513,74 € bei Kap. 1703 Tit. 681 21 ... 1.625.794,79 € bei Kap. 1703 Tit. 684 11 ... 9.541.989,36 € bei Kap. 1703 Tit. 684 12 ... 2.835.797,27 € bei Kap. 1703 Tit. 684 14 ... 42.084.354,91 € bei Kap. 1711 Tit. 431 57 ... 34.714,45 € bei Kap. 1711 Tit. 432 57 ... 417.235,87 € bei Kap. 1711 Tit. 443 57 ... 1.288,58 € bei Kap. 1711 Tit. 446 57 ... 515.213,32 € bei Kap. 1712 Tit. 547 01 ... 37.651,32 € bei Kap. 1713 Tit. 681 01 ... 175.429,35 € bei Kap. 1713 Tit. 681 31 ... 14.091,07 € bei Kap. 1715 Tit. 542 01 ... 6.348,23 € bei Kap. 1715 Tit. 684 01 ... 89.634,31 € haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe bei Kap. 0604 Tit. 893 01 zu Lasten aller Epl. ... 54.336.118,84 € Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Tit. 681 01 ... 28.639,71 € Sollzugang ... 122.356.070,15 € Erläuterungen

überplanmäßige Ausgabe... 122.327.430,44 € Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 122.327.430,44 Euro eingewilligt.

Elterngeld für Anspruchsberechtigte. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfül- lung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundesel- terngeld- und Elternzeitgesetz.

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 01.

2. Einnahmen (Rückzahlungen, Erstattungen) fließen den Ausgaben zu.

681 03-232 Betreuungsgeld ... 0,00 -160.255,03 -160.255,03 Solländerung (-160.255,03)

Erläuterungen Einsparung

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Tit. 681 02 ... 160.255,03 € Sollabgang ... 160.255,03 € Haushaltsvermerk

Einnahmen (Rückzahlungen, Erstattungen) fließen den Ausgaben zu.

685 01-235 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen ... 170.309.000,00 163.751.346,35 -6.557.653,65 Solländerung (-6.557.653,65)

Erläuterungen Einsparung

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Tit. 632 07 ... 5.416.541,65 € für Kap. 1703 Tit. 981 03 ... 1.141.112,00 € Sollabgang ... 6.557.653,65 € Erläuterungen

Bezüglich der Buchung über 1.141.112,00 € liegt eine Titelverwechslung vor, die erst nach Abschluss der Bücher festgestellt wurde. Die Buchung hätte bei Kap.

1701 Tit. 981 03 erfolgen sollen.

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 100 - - 100 - - - - - -

2021... 100 - - 100 - - - - - -

zusammen.. 200 - - 200 - - - - - -

685 02-290 Einlage in die Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Le-

bens" ... 96.033.000,00 96.033.000,00 0,00

Haushaltsvermerk

Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelas- sen, dass ein Bediensteter aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Geschäfte der Stiftung unentgeltlich führt.

- 1523 -

Gesetzliche Leistungen für die Familien 1701

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(10)

Ausgaben für Investitionen

862 01-290 Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz ... 1.100.000,00 692.028,17 -407.971,83 Solländerung (-407.971,83)

Erläuterungen Einsparung

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Tit. 632 01 ... 174.914,87 € haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Tit. 632 07 ... 233.056,96 € Sollabgang ... 407.971,83 € vermögenswirksame Beträge:

Vermögenszugang... 692.028,17 € Haushaltsvermerk

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel ge- leistet werden: 182 01.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03-890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und

981 .7 ... 0,00 0,00 0,00 Titelgruppe 01

Tgr.01 Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (779.000.000,00) (665.976.595,73) (-113.023.404,27)

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 636 11, 681 11, 681 12 und 681 13.

2. Einnahmen (Rückzahlungen, Erstattungen) fließen den Ausgaben zu.

636 11-219 Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesagentur für Arbeit für die

Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes ... 51.000.000,00 57.476.224,15 6.476.224,15 Solländerung (6.476.224,15)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Tit. 681 13 ... 6.476.224,15 € Sollzugang ... 6.476.224,15 € Haushaltsvermerk

Aus den Ausgaben dürfen anfallende Nebenkosten (z. B. für Publikationen und Organisationsuntersuchungen) geleistet werden.

681 11-231 Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG ... 153.000.000,00 177.007.687,25 24.007.687,25 Solländerung (24.007.687,25)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Tit. 681 12 ... 273,55 € bei Tit. 681 13 ... 24.007.413,70 € Sollzugang ... 24.007.687,25 €

681 12-231 Kindergeld und Kindergeldzuschlag für Bedienstete und Versorgungs-

empfänger der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen

Rechts ... 0,00 -273,55 -273,55 Solländerung (-273,55)

Erläuterungen Einsparung

für Tit. 681 11 ... 273,55 € Sollabgang ... 273,55 €

681 13-231 Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeld-

gesetz ... 575.000.000,00 431.492.957,88 -143.507.042,12 Solländerung (-143.507.042,12)

Erläuterungen Einsparung

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Tit. 632 07 ... 113.023.404,27 € für Tit. 636 11 ... 6.476.224,15 € für Tit. 681 11 ... 24.007.413,70 € Sollabgang ... 143.507.042,12 €

- 1524 -

1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(11)

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Der Bereich der Kinder- und Jugendpolitik umfasst ein finanzielles Volumen in Höhe von rd. 988 Mio. Euro.

Besonderes finanzielles Gewicht hat die Anregung und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch den Kinder- und Ju- gendplan des Bundes (KJP, Titel 684 01). Hierfür stehen in 2019 rd. 205 Mio. Euro zur Verfügung.

Ein weiterer finanzieller Schwerpunkt sind die Maßnahmen zur Um- setzung der Qualifizierungsoffensive (Titel 684 02), für die rd.

259 Mio. Euro vorgesehen sind. Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Titel 684 04) stehen im Jahr 2019 rd. 116 Mio. Euro zur Verfügung. Hieraus sollen u. a. das Bundesprogramm “Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremis- mus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ gefördert werden.

Mit der Zuweisung an die Stiftung Frühe Hilfen (Titel 684 03) stärkt die Bundesregierung durch einen Ansatz von 51 Mio. Euro in 2019 die im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinder- schutz (KKG) gesetzlich verankerten Frühen Hilfen.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Das BMFSFJ soll gem. § 83 Abs. 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhil- fe) als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern, soweit sie von überregionaler Be- deutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann (Anregung und Förderung der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene). Ziel des BMFSFJ ist es, die- se Aufgabe auf Bundesebene insbesondere mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sowie den hierzu erlassenen Richtli- nien umzusetzen. So sollen durch die Förderung die Ziele und Auf- gaben nach §§ 1 und 2 SGB VIII erfüllt werden, um Rahmenbedin- gungen für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder- und Ju- gendhilfe auf Bundesebene zu schaffen und zu sichern.

Bei den Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensi- ve geht es darum, die Qualität der Betreuung und Bildung im früh- kindlichen Bereich zu unterstützen. Mit dem Bundesprogramm zur sprachlichen Bildung sollen die alltagsintegrierte sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen befördert sowie damit eng verknüpfte Themen wie Zusammenarbeit mit Eltern und Inklusion mit in den Blick genommen werden. Mit dem neuen Modul "Kita-Einstieg: Brü- cken bauen in frühe Bildung" soll insbesondere für Familien mit Fluchthintergrund ein besserer Zugang zur Regelbetreuung erreicht werden. Ergänzt wird dieses Bundesprogramm durch die beiden Programme “Elternchance II - Familien früh für Bildung gewin- nen“, “Betriebliche Kinderbetreuung“ und "Kita-Plus" sowie ergän- zende Maßnahmen zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Ziel ist es, die Sprach- und Integrationsförderung zu verbessern, die elterliche Bildungsbegleitung zu stärken und die berufliche Chancengleichheit von Müttern und Vätern zu steigern.

Dies soll durch konkrete Anreize an Arbeitgeber, sich für ihre Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter durch Einrichtung betrieblicher Kinderbe-

treuung zu engagieren, erreicht werden. Die Förderung der Maß- nahmen durch den Bund wird durch ESF-Mittel kofinanziert.

Die Förderung der Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt vor allem bei Kindern und Jugendlichen hat das Ziel, demokratisches Verhalten und zivilgesellschaftliches Engagement auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene zu unterstüt- zen. Mit dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" erfolgt dazu die Förderung von lokalen Partnerschaften für Demokratie, von landes- weiten Demokratiezentren, zur Strukturentwicklung bundeszentraler Träger und von Modellprojekten gegen Rechtsextremismus und an- dere Formen von Radikalität, insbesondere des gewaltbereiten Sa- lafismus und des Antisemitismus.

Durch die Stiftung Frühe Hilfen wird auf der Grundlage des seit 2012 geltenden Bundeskinderschutzgesetzes zusammen mit Län- dern, Städten, Gemeinden und Landkreisen deutschlandweit ein An- gebot von Frühen Hilfen unterstützt. Ziel ist es, dass junge Familien, die sich überfordert fühlen, möglichst frühzeitig Hilfe und Unterstüt- zung erhalten.

In 2019 soll das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist, durch eine nachhaltige und dauerhafte Finanzierung mit Bundesmitteln die Qualität der frühen Bildung, Er- ziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kinderta- gespflege bundesweit weiterzuentwickeln und so langfristig einen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern in Deutschland zu erreichen. Die Beteili- gung des Bundes an der Finanzierung erfolgt durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder im Rahmen einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG).

Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Verwaltungseinnahmen ... 9.300.000,00 13.400.067,41 4.100.067,41 Übrige Einnahmen ... 172.000,00 476.952,98 304.952,98 Gesamteinnahmen ... 9.472.000,00 13.877.020,39 4.405.020,39

A u s g a b e n

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 677.434.000,00 643.489.921,72 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (49.423.667,34) (43.230.141,03)

Summen (726.857.667,34) (686.720.062,75) -40.137.604,59 Ausgaben für Investitionen ... 310.400.000,00 302.332.000,00 -8.068.000,00 Besondere Finanzierungsausgaben ... 0,00 0,00 0,00 Gesamtausgaben ... 987.834.000,00 945.821.921,72

davon nicht flexibilisiert ... 987.834.000,00 945.821.921,72 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (49.423.667,34) (43.230.141,03)

Summen (1.037.257.667,34) (989.052.062,75) -48.205.604,59 - 1525 -

Kinder- und Jugendpolitik 1702

(12)

Verpflichtungen

(Kapitel) für das

Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamtstand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 242.148 - -17.221 224.927 105.533 - 105.533 41.300 - 146.833

2021... 65.980 - 17.221 83.201 30.515 700 31.215 3.046 - 34.261

2022... 50.141 - - 50.141 17.306 - 17.306 222 - 17.528

2023... 12.000 - - 12.000 8.312 - 8.312 - - 8.312

zusammen... 370.269 - - 370.269 161.666 700 162.366 44.568 - 206.935

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgänge... 77.153,39 €

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1702 in 2019 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g

Einnahmen

A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Soll 2019... 9.472 - - 677.434 - 310.400 - 987.834

aus 2018 freigegebene Reste... - - - 36.453 - - - 36.453

verfügbares Soll... 9.472 - - 713.887 - 310.400 - 1.024.287

Ist 2019... 13.877 - - 643.490 - 302.332 - 945.822

Differenz (Ist ./. Soll)... 4.405 - - -70.397 - -8.068 - -78.465

Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-

tor)... - - - 21.817 - - - 21.817

Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). 292 - - 16.945 - 8.068 - 25.013

Einsparung für andere HGR und Kapitel für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - - - 45.009 - - - 45.009

nach 2020 übertragbare Mittel (ohne flexibili-

sierte Ausgaben)... - - - 43.230 - - - 43.230

- 1526 -

1702 Kinder- und Jugendpolitik

(13)

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

111 01-290 Gebühren, sonstige Entgelte ... 0,00 0,00 0,00 119 99-290 Vermischte Einnahmen ... 9.300.000,00 13.400.067,41 4.100.067,41

Übrige Einnahmen

152 01-290 Zinsen aus Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugend-

bildungs- und Jugendbegegnungsstätten und Jugendherbergen ... 15.000,00 13.145,03 -1.854,97 172 01-290 Tilgung von Darlehen zum Bau und zur Einrichtung von zentralen Jugend-

bildungs- und Jugendbegegnungsstätten und Jugendherbergen ... 77.000,00 77.153,39 153,39

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgang... 77.153,39 €

232 01-246 Rückerstattungen von Zuwendungen im Rahmen der Förderung nach den

Richtlinien zum "Garantiefonds- Hochschulbereich" ... 80.000,00 12.231,60 -67.768,40 232 02-261 Einnahmen aus sonstigen Zuweisungen der Länder zu besonderen Maß-

nahmen ... 0,00 159.000,03 159.000,03

Erläuterungen

Verstärkung

für Tit. 684 01 ... 159.000,03 € zusammen ... 159.000,03 € Haushaltsvermerk

Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:

684 01.

234 01-270 Einnahmen aus Abführungen des Sondervermögens "Kinderbetreuungs-

ausbau" ... 0,00 82.595,54 82.595,54 381 03-890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und

381 .7 ... 0,00 132.827,39 132.827,39

Erläuterungen

Verstärkung

für Tit. 684 04 ... 132.827,39 € zusammen ... 132.827,39 €

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

661 01-411 Zuschüsse im Rahmen der Sonderfazilität "Schutz in Flüchtlingsunter-

künften" der KfW-Bankengruppe ... 50.000,00 23.882,73 -26.117,27 Solländerung (-26.117,27)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 26.117,27 € Sollabgang ... 26.117,27 €

684 01-261 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für

Aufgaben der freien Jugendhilfe ... 205.168.000,00 217.417.968,52 12.249.968,52

Solländerung (28.997.920,35) (-16.747.951,83)

- 1527 -

Kinder- und Jugendpolitik 1702

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(14)

Erläuterungen

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 684 01 zu Lasten aller Epl. ... 10.095.717,40 € Verstärkung durch Mehreinnahme

bei Tit. 232 02 ... 159.000,03 € Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Kap. 1106 Tit. 686 12 ... 21.024.771,97 € bei Kap. 6002 Tit. 546 02 ... 500.000,00 € Sollzugang ... 31.779.489,40 € Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 981 03 ... 215.641,67 € für Kap. 1711 Tit. 981 07 ... 2.565.927,38 € Sollabgang ... 2.781.569,05 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 684 01 zu Lasten aller Epl. ... 10.095.717,40 € Summe nachrichtlich ... 10.095.717,40 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (10.095.717,40) (16.747.951,83) (16.747.951,83)

Erläuterungen

Deckung aus Kap. 1106 Tit. 686 12: Es handelt sich um Vorhaben, die aus zweckgebundenen ESF-Mitteln und nationalen Haushaltsmitteln auf der Grund- lage eines festgeschriebenen Interventionssatzes kofinanziert werden. Die Auf- teilung der Haushaltsmittel ist durch Bewilligungsbescheid festgelegt. Da der In- terventionssatz eingehalten werden muss, sind am Jahresende nicht verausgab- te aber noch benötigte ESF-Mittel beim jeweiligen Programmtitel für die Ausfi- nanzierung der noch laufenden ESF-Programme in den kommenden Haushalts- jahren zu belassen, auch wenn der nationale Haushaltstitel nicht notleidend ist.

Bezüglich der Buchung über 215.641,67 € liegt eine Titelverwechslung vor, die erst nach Abschluss der Bücher festgestellt wurde. Die Buchung hätte bei Kap.

1702 Tit. 981 03 erfolgen sollen.

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 33.300 - - 33.300 23.609 - 23.609 4.177 - 27.786

2021... 11.500 - - 11.500 8.154 - 8.154 3.046 - 11.200

2022... 7.000 - - 7.000 4.315 - 4.315 222 - 4.537

2023... 2.000 - - 2.000 - - - - - -

zusammen.. 53.800 - - 53.800 36.078 - 36.078 7.445 - 43.524

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben zu Nr. 10 der Erläuterungen sind übertragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 10 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 06.

3. Mehrausgaben zu Nr. 11 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

4. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 05.

5. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 02.

6. Mehrausgaben zu Nr. 11 und 12 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden:

Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.

Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

7. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zu- wendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich.

Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finan- zen.

8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen zum Haushaltsvermerk

Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €

1. Fachstelle für internationale Jugendarbeit der

Bundesrepublik Deutschland e. V. , Bonn... 2.892 2.892.000,00 4. Akademie der Kulturellen Bildung des Bun-

des und des Landes NRW e. V. , Remscheid. 1.062 1.062.000,00 8. Internationale Jugendbibliothek e. V. , Mün-

chen... 942 942.000,00

- 1528 -

1702 Kinder- und Jugendpolitik

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 684 01

(15)

Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €

9. Bundesakademie für musikalische Jugendbil-

dung, Trossingen... 1.020 1.020.000,00 10. Aufteilung der Projektförderungen nach

Handlungsfeldern... 199.252 0,00 11. Mittel des europäischen Sozialfonds, soweit

nicht in den Erläuterungen Nr. 10 enthalten 12. Zuschüsse der EU, soweit nicht in den Erläu-

terungen Nr. 10 enthalten

684 02-261 Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive ... 259.313.000,00 227.080.662,26 -32.232.337,74

Solländerung (-18.721.123,01) (-13.511.214,73)

Erläuterungen

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 684 02 zu Lasten aller Epl. ... 13.511.214,73 € bei Kap. 1703 Tit. 684 12 zu Lasten aller Epl. ... 12.845.760,74 € Sollzugang ... 26.356.975,47 € Einsparung

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Kap. 1701 Tit. 632 07 ... 34.557.850,95 € haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Kap. 1701 Tit. 681 02 ... 10.451.513,74 € für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 68.733,79 € Sollabgang ... 45.078.098,48 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 684 02 zu Lasten aller Epl. ... 13.511.214,73 € Summe nachrichtlich ... 13.511.214,73 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (26.356.975,47) (13.511.214,73) (13.511.214,73)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 121.558 - -17.221 104.337 11.243 - 11.243 35.535 - 46.777

2021... - - 17.221 17.221 6.216 - 6.216 - - 6.216

2022... 17.221 - - 17.221 3.045 - 3.045 - - 3.045

zusammen.. 138.779 - - 138.779 20.504 - 20.504 35.535 - 56.039

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Ti- tel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 684 01.

4. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ mit folgendem Titel gegensei- tig deckungsfähig: Kap. 1710 Tit. 684 02.

5. Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden:

Kap. 1106 Tit. 272 02 und Kap. 1710 Tit. 272 02.

6. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen zum Haushaltsvermerk

Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €

1. Zuschuss des Bundes... 259.313 214.587.691,65

684 03-265 Zuweisungen an die Stiftung Frühe Hilfen ... 51.000.000,00 48.513.490,42 -2.486.509,58 Solländerung (-2.486.509,58)

- 1529 -

Kinder- und Jugendpolitik 1702

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 684 01

(16)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 768.681,25 € für Kap. 1711 Tit. 981 03 ... 235.664,48 € für Kap. 1711 Tit. 981 07 ... 1.482.163,85 € Sollabgang ... 2.486.509,58 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (1.380.594,77) (1.380.594,77)

Erläuterungen

Die Einwilligung des BMF gemäß § 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten ge- blieben.

Bezüglich der Buchung über 235.664,48 € liegt eine Titelverwechslung vor, die erst nach Abschluss der Bücher festgestellt wurde. Die Buchung hätte bei Kap.

1702 Tit. 981 03 erfolgen müssen.

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 5.000 - - 5.000 - - - - - -

2021... 4.000 - - 4.000 - - - - - -

2022... 3.000 - - 3.000 - - - - - -

zusammen.. 12.000 - - 12.000 - - - - - -

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

684 04-165 Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie ... 115.500.000,00 107.545.931,17 -7.954.068,83 Solländerung (-7.954.068,83)

Erläuterungen

haushaltstechnische Verrechnungen

bei Tit. 381 03 ... 132.827,39 € Sollzugang ... 132.827,39 € Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 5.769.069,46 € für Kap. 1711 Tit. 981 07 ... 2.317.826,76 € Sollabgang ... 8.086.896,22 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (9.425.740,31) (9.425.740,31)

Erläuterungen

Die Einwilligung des BMF gemäß § 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten ge- blieben.

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 70.000 - - 70.000 69.376 - 69.376 - - 69.376

2021... 40.000 - - 40.000 15.099 - 15.099 - - 15.099

2022... 15.000 - - 15.000 9.946 - 9.946 - - 9.946

2023... 10.000 - - 10.000 8.312 - 8.312 - - 8.312

zusammen.. 135.000 - - 135.000 102.733 - 102.733 - - 102.733

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind übertragbar.

2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1710 Tit. 272 02.

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.

Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

- 1530 -

1702 Kinder- und Jugendpolitik

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 684 03

(17)

Erläuterungen zum Haushaltsvermerk

Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €

1. Zuschuss des Bundes... 115.500 0,00

684 05-261 Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe an Jugendorganisationen

politischer Parteien ... 1.900.000,00 1.835.190,00 -64.810,00 Solländerung (-64.810,00)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 64.810,00 € Sollabgang ... 64.810,00 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (41.230,00) (41.230,00)

Erläuterungen

Die Einwilligung des BMF gemäß § 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten ge- blieben.

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 684 01.

684 06-165 Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung ... 5.929.000,00 4.270.367,94 -1.658.632,06 Solländerung (-1.658.632,06)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 1.544.435,67 € für Kap. 1711 Tit. 981 07 ... 114.196,39 € Sollabgang ... 1.658.632,06 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (2.123.409,39) (2.123.409,39)

Erläuterungen

Die Einwilligung des BMF gemäß § 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten ge- blieben.

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 1.840 - - 1.840 24 - 24 136 - 161

2021... 1.480 - - 1.480 - - - - - -

2022... 1.920 - - 1.920 - - - - - -

zusammen.. 5.240 - - 5.240 24 - 24 136 - 161

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.

686 04-261 Zuschuss an das Deutsche Jugendinstitut e. V., München ... 14.062.000,00 13.684.662,09 -377.337,91 Solländerung (-377.337,91)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 377.337,91 € Sollabgang ... 377.337,91 € Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 500 - - 500 - - - - - -

686 05-261 Beitrag zum Deutsch-Israelischen Jugendwerk ... 1.000.000,00 942.023,00 -57.977,00 Solländerung (-57.977,00)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 57.977,00 € Sollabgang ... 57.977,00 €

- 1531 -

Kinder- und Jugendpolitik 1702

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 684 04

(18)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 4.500 - - 4.500 - - - - - -

2021... 4.500 - - 4.500 - - - - - -

zusammen.. 9.000 - - 9.000 - - - - - -

686 06-261 Beitrag zum Deutsch-Griechischen Jugendwerk ... 3.000.000,00 1.663.780,59 -1.336.219,41 Solländerung (-1.336.219,41)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 1.336.219,41 € Sollabgang ... 1.336.219,41 € Haushaltsvermerk

1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:

684 01.

2. Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben geleistet werden, die im Zusammen- hang mit vorbereitenden Maßnahmen entstehen.

686 07-261 Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk ... 13.512.000,00 13.511.963,00 -37,00

Solländerung (-37,00)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 37,00 € Sollabgang ... 37,00 € Haushaltsvermerk

Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.

686 08-261 Beitrag zum Deutsch-Polnischen Jugendwerk ... 7.000.000,00 7.000.000,00 0,00 Ausgaben für Investitionen

882 02-261 Zuweisungen zum Bau, zum Erwerb, zur Einrichtung und zur Bauerhal- tung von zentralen oder überregionalen Jugendbildungs- und Jugendbe-

gegnungsstätten sowie Jugendherbergen ... 10.400.000,00 2.332.000,00 -8.068.000,00 Solländerung (-8.068.000,00)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 1711 Tit. 972 03 ... 8.068.000,00 € Sollabgang ... 8.068.000,00 € Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 5.450 - - 5.450 1.281 - 1.281 1.452 - 2.733

2021... 4.500 - - 4.500 1.045 700 1.745 - - 1.745

2022... 6.000 - - 6.000 - - - - - -

zusammen.. 15.950 - - 15.950 2.326 700 3.026 1.452 - 4.478

Haushaltsvermerk

In Ausnahmefällen können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finan- zen auch Ausgaben für Bauvorhaben für zentrale Aufgaben von Zuwendungs- empfängern geleistet werden.

884 02-270 Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen "Kinderbetreu-

ungsausbau" für die "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018" ... 0,00 0,00 0,00 884 03-270 Zuweisung für Investitionen an das Sondervermögen "Kinderbetreuungs-

ausbau" für die "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020" ... 300.000.000,00 300.000.000,00 0,00 Besondere Finanzierungsausgaben

981 03-890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und

981 .7 ... 0,00 0,00 0,00 - 1532 -

1702 Kinder- und Jugendpolitik

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 686 05

(19)

Ü b e r b l i c k z u r A n l a g e Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Verwaltungseinnahmen ... 0,00 7.516.311,79 7.516.311,79 Übrige Einnahmen ... 0,00 760.599.720,47 760.599.720,47 Gesamteinnahmen ... 0,00 768.116.032,26 768.116.032,26

A u s g a b e n

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 0,00 82.595,54 82.595,54 Ausgaben für Investitionen ... 0,00 298.491.335,44 298.491.335,44 Besondere Finanzierungsausgaben ... 0,00 469.542.101,28 469.542.101,28 Gesamtausgaben ... 0,00 768.116.032,26 768.116.032,26

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 1790 in 2019 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g

Einnahmen

A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Ist 2019... 768.116 - - 83 - 298.491 469.542 768.116

Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-

tor)... - - - 83 - 298.491 469.542 768.116 Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). 768.116 - - - -

- 1533 -

Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens

"Kinderbetreuungsausbau" (1790)

1790

Referenzen

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