Rechnung
über den Haushalt des Einzelplans 30
Bundesministerium für Bildung und Forschung
für das Haushaltsjahr 2018 Inhalt
Kapitel Bezeichnung Seite
Vorwort zum Einzelplan... 1620
Überblick zum Einzelplan... 1621
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan... 1623
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung... 1624
3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems... 1636
3004 Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie... 1647
3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben... 1666
3012 Bundesministerium... 1673
- 1619 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nimmt die Aufgaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der Bildungs- und Forschungspolitik wahr. Bildung und Forschung sind zentrale Zukunftsinvestitionen, die maßgeblich zum Wohlstand in Deutsch- land, seinem Innovationsvermögen und seiner internationalen Wett- bewerbsfähigkeit beitragen.
Bildung erschließt den Menschen den Zugang zu Wissen und eröff- net ihnen die Möglichkeit zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturel- len Teilhabe. Staaten mit hohem Bildungsstand zeigen im internatio- nalen Vergleich die größten Wachstumsraten des Bruttoinlandspro- dukts. Angesichts der demografischen Entwicklung und eines be- schleunigten internationalen Wettbewerbs wird der Bedarf nach hoch qualifizierten Fachkräften immer größer.
Die Aufgaben des BMBF für ein leistungsfähiges Bildungswesen umfassen den gesamten Lebensverlauf. Sie reichen von der früh- kindlichen Förderung bis zur Erwachsenenbildung auch im höheren Alter (lebensbegleitendes Lernen). Gemeinsam mit den Ländern kümmert sich das BMBF um die außerschulische berufliche Bildung, die Ausbildungsförderung und die Weiterbildung. Wichtige Schwer- punkte sind der Einsatz für mehr Bildungsgerechtigkeit, die Gestal- tung des demografischen Wandels und - damit zusammenhängend - die Entwicklung wirksamer Strategien gegen einen drohenden Fach- kräftemangel. Der Erfolg des dualen Ausbildungssystems zeigt sich derzeit auch an der EU-weit niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit.
Durch ein wettbewerbsfähiges Wissenschafts- und lnnovations- system werden die Grenzen des Wissens erweitert, neue Technolo- gien und Anwendungen ermöglicht und in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen übersetzt. Dazu hatte die Bundesregierung die drei großen Pakte mit den Ländern abgeschlossen (Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation).
Das Wissenschaftssystem hat sich dadurch dynamisch weiterentwi- ckelt - hin zu mehr exzellenter Forschung und Lehre, zu mehr Ver- netzung, zu mehr internationaler Zusammenarbeit und zu nachhalti- gen Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesell- schaft.
Auf Basis des neugefassten Art. 91b GG wird die mit der Exzellenz- initiative begonnene erfolgreiche Förderung von Spitzenforschung an Universitäten nun verstetigt. Weitere zentrale Initiativen sind das Tenure-Track-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Förderinitiative "Innovative Hochschule".
Exzellente Forschung findet Lösungen für globale Probleme und Strategien für nachhaltiges Wirtschaften und Energie, für ein gesun- des Leben, eine intelligente Mobilität, eine digital vernetzte Wirt- schaft und Gesellschaft, eine innovative Arbeitswelt und für die zivile Sicherheit. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Fortschritt in allen Le- bensbereichen und ist Grundlage für innovative und wettbewerbsfä- hige Produkte und Dienstleistungen. Die Hightech-Strategie wird in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifen- den Innovationsstrategie weiterentwickelt. Ziel der Strategie ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesell- schaften weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln und neue Impulse für mehr Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Durch noch besseren Ideen-, Wissens- und Technologie- transfer, d. h. die Umsetzung von Forschungsergebnissen in markt- fähige Produkte und Dienstleistungen sowie Anwendungen mit ge- sellschaftlichem Nutzen, sollen neue Wertschöpfung und zukunftssi- chere Arbeitsplätze geschaffen werden. Dabei konzentriert sich die Hightech-Strategie auf prioritäre Zukunftsaufgaben für Wachstum,
Wohlstand und Lebensqualität und setzt verstärkt auf die Mitgestal- tung von Innovation durch die Bürgerinnen und Bürger. Zugleich trägt sie zu einer dynamischen und innovativen Wirtschaft bei und schafft ein innovationsfreundliches Umfeld. Die Bundesregierung wird an die bisherigen Erfolge der Hightech-Strategie anknüpfen und diese weiter ausbauen. Dabei wird sie die Schaffung einer offe- nen Innovationskultur zu einem Leitthema machen und von einem Verständnis von Innovationen ausgehen, welches neue Technologi- en wie auch neue Formen des Lernens, Zusammenlebens und Ar- beitens umfasst.
Die Digitalisierung verändert die Art, wie Menschen leben, arbeiten und miteinander kommunizieren. Die positiven Wirkungen der Digi- talisierung werden sich nur entfalten, wenn Staat, Wirtschaft, Wis- senschaft und Gesellschaft den Wandel aktiv mitgestalten.
Das Deutsche Internet-Institut mit Sitz in Berlin erforscht mit einem interdisziplinären Ansatz ethische, rechtliche, wirtschaftliche und ge- sellschaftliche Fragen der Digitalisierung. Dadurch sollen wichtige Erkenntnisse gewonnen und Handlungsempfehlungen an Wirtschaft und Politik gegeben werden.
Mit der Digitalisierung sind neue Formen der interdisziplinären und internationalen Zusammenarbeit in der Wissenschaft - über organi- satorische, räumliche und zeitliche Grenzen hinweg - entstanden.
Der freie Zugang (Open Access) zu Publikationen kann das wissen- schaftliche Arbeiten erheblich erleichtern. So unterstützt das BMBF beispielsweise die nachhaltige Etablierung von Open Access als ei- nen Standard des wissenschaftlichen Publizierens in der deutschen Wissenschaft.
Die Förderung aus dem Epl. 30 erstreckt sich auch auf die Umset- zung von Forschungsergebnissen in der Praxis. Hierunter fallen u. a. Prototyp- und Demonstrationsanlagen und -vorhaben, Untersu- chungen von FuE-Aspekten zu technischen Regeln, Normen und Standards, die Setzung innovationsfreundlicher Rahmenbedingun- gen sowie Projekte der internationalen Zusammenarbeit und des Technologietransfers in Entwicklungsländer.
Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen ferner Ausgaben für vorbereitende und begleitende Studien und Gutachten (einschließlich externer Be- ratung und Begutachtung einzelner Fördermaßnahmen), für die Be- reitstellung von aussagefähigen Datengrundlagen, für die im Rah- men der Projektzielsetzungen erforderliche kommunikative Verbrei- tung der Förderbedingungen und Ergebnisse, für die Verbreitung von Fachinformationen für die Öffentlichkeit, für den wissenschaftli- chen Erfahrungsaustausch im nationalen und internationalen Rah- men sowie für die Erstattung von Aufwendungen für Koordinierungs- maßnahmen im Rahmen der Bewerbung um Fördermittel aus den Forschungsrahmenprogrammen der EU geleistet werden.
Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren Zuwendungen für FuE- Projekte in der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Ei- genbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 Prozent - vorausge- setzt.
Bei der Durchführung von Vorhaben oder Programmen entstehen Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektbegleitungen so- wie für das Programmmanagement des BMBF. Diese sind bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt und dort getrennt ausgewie- sen. Detailinformationen zu den Projektträgern und Projektbeglei- tern des BMBF ergeben sich aus der Übersicht 2.
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30 Vorwort zum Einzelplan
Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4
E i n n a h m e n
Verwaltungseinnahmen ... 30.245.000,00 34.024.977,43 3.779.977,43 Übrige Einnahmen ... 6.031.000,00 34.583.041,03 28.552.041,03 Gesamteinnahmen ... 36.276.000,00 68.608.018,46 32.332.018,46
A u s g a b e n
Personalausgaben ... 118.895.000,00 111.793.079,84 -7.101.920,16 Sächliche Verwaltungsausgaben ... 72.654.000,00 60.167.347,87
übertragbare Mittel (1.556.551,49)
Summe (61.723.899,36) -10.930.100,64
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 15.207.854.000,00 14.416.486.609,36 Rest aus 2017/übertragbare Mittel (180.714.495,42) (201.725.089,03)
Summen (15.388.568.495,42) (14.618.211.698,39) -770.356.797,03 Ausgaben für Investitionen ... 2.577.091.000,00 2.547.311.552,91
Rest aus 2017/übertragbare Mittel (1.823.395,48) (20.585.998,53)
Summen (2.578.914.395,48) (2.567.897.551,44) -11.016.844,04 Besondere Finanzierungsausgaben ... -359.464.000,00 28.090.231,99 387.554.231,99 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ... 0,00 0,00
Rest aus 2017/übertragbare Mittel (4.862.000,00) (23.567.328,51)
Summen (4.862.000,00) (23.567.328,51) 18.705.328,51
2017 2018
Hauptgruppe 4 ... 1.920.000,00 € 8.645.709,87 € Hauptgruppe 5 ... 1.439.000,00 € 1.813.299,23 € Hauptgruppe 6 ... 900.000,00 € 12.129.427,09 € Hauptgruppe 7 ... 499.000,00 € 439.268,29 € Hauptgruppe 8 ... 104.000,00 € 539.624,03 € zusammen ... 4.862.000,00 € 23.567.328,51 €
Gesamtausgaben ... 17.617.030.000,00 17.163.848.821,97 davon flexibilisiert ... 158.327.000,00 139.642.443,03 davon nicht flexibilisiert ... 17.458.703.000,00 17.024.206.378,94 Rest aus 2017/übertragbare Mittel (187.399.890,90) (247.434.967,56)
Summen (17.804.429.890,90) (17.411.283.789,53) -393.146.101,37
Verpflichtungen
(Einzelplan) für dasJahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände-
rungen T€
Gesamtstand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 1.505.070 - -23 1.505.047 994.703 - 994.703 3.109.495 - 4.104.198
2020... 1.332.780 - 23 1.332.803 882.255 - 882.255 2.306.447 - 3.188.702
2021... 1.136.070 - - 1.136.070 696.149 - 696.149 879.503 - 1.575.653
2022... 870.420 - - 870.420 538.297 - 538.297 328.968 - 867.265
2023... 201.250 - - 201.250 185.945 - 185.945 159.743 - 345.688
2024... 128.000 - - 128.000 127.556 - 127.556 159.075 - 286.631
2025... - - - - - - - 149.756 - 149.756
2026... - - - - - - - 120.003 - 120.003
2027... - - - - - - - 97.705 - 97.705
2028... - - - - - - - 79.929 - 79.929
2029... - - - - - - - 72.281 - 72.281
2030... - - - - - - - 73.389 - 73.389
2031... - - - - - - - 73.094 - 73.094
2032... - - - - - - - 73.003 - 73.003
2033... - - - - - - - 72.912 - 72.912
2034... - - - - - - - 72.821 - 72.821
2035... - - - - - - - 189.980 - 189.980
2036... - - - - - - - 20.366 - 20.366
2037... - - - - - - - 20.366 - 20.366
2038... - - - - - - - 20.366 - 20.366
ab 2039... - - - - - - - 100.876 - 100.876
zusammen... 5.173.590 - - 5.173.590 3.424.906 - 3.424.906 8.180.080 - 11.604.986
Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.
vermögenswirksame Beträge:
Vermögensabgänge... 6.677.150,48 €
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Überblick zum Einzelplan 30
Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 30 in 2018 - Beträge in T€
B e z e i c h n u n g
EinnahmenA u s g a b e n
HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Soll 2018... 36.276 118.895 72.654 15.207.854 882 2.576.209 -359.464 17.617.030
Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2017... - 1.920 1.439 900 499 104 - 4.862
aus 2017 freigegebene Reste... - - - 180.714 1.823 - - 182.538
verfügbares Soll... 36.276 120.815 74.093 15.389.468 3.204 2.576.313 -359.464 17.804.430 Ist 2018... 68.608 111.793 60.167 14.416.487 2.080 2.545.232 28.090 17.163.849 Differenz (Ist ./. Soll)... 32.332 -9.022 -13.926 -972.982 -1.124 -31.081 387.554 -640.581 Im Einzelnen:
Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-
tor)... - 670 624 41.226 - 15.854 387.621 445.994 Deckung aus anderen HGR und Kapiteln für
üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - 300 - - - 300
Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne
üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). 23.093 1.017 4.196 364.510 - 26.495 - 396.217
Einsparung für andere HGR und Kapitel für
üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - 300 - - - 300
Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2018... - 8.646 1.813 12.129 439 540 - 23.567
nach 2019 übertragbare Mittel (ohne flexibili-
sierte Ausgaben)... - - 1.557 201.725 685 19.901 - 223.868
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30 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
Kap. 3011 Tit. 981 01.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
Kap. 3011 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").
3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
Kap. 3012 Tit. 831 01.
4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3011 Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.
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Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 30
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel sind die wesentlichen Schwerpunkte der Bildungs- politik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung zusammengefasst.
Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebens- lauf mit einem Gesamtvolumen von rd. 270 Mio. Euro und solche zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Hö- he von rd. 541 Mio. Euro einschließlich der Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Darüber hinaus sind hier die Studien-, Fortbildungs- und sonstige in- dividuelle Bildungsfinanzierung durch den Bund (Bundesausbil- dungsförderungsgesetz [BAföG]) sowie die Leistungen der Begab- tenförderungswerke, der beruflichen Begabtenförderung und das nationale Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) mit einer Summe von rd. 3,0 Mrd. Euro verankert.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Im Zuge der beschleunigten Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie mit Blick auf die steigende Lebenserwartung gewinnt die Stärkung des Lernens im Lebenslauf immer mehr an Bedeu- tung. Hierfür müssen entsprechende Möglichkeiten und Anreize ge- schaffen werden.
Um auch benachteiligten Kindern und Jugendlichen unabhängig von der Förderung im Elternhaus ein gutes Rüstzeug mit auf ihren Bil- dungsweg zu geben, unterstützt das BMBF seit 2013 deutschland- weit außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für Kinder von drei bis 18 Jahren. Mit dem Programm "Kultur macht stark.
Bündnisse für Bildung" werden Maßnahmen von Bildungskooperati- onen auf lokaler Ebene, insbesondere im Bereich der kulturellen Bil- dung, gefördert.
Eine hohe Qualität der frühen Bildung in den Kindertagesstätten ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildungsbiographie aller Kinder.
Durch die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte so- wie die sie begleitende Forschung wird die Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte als Qualitätskriterium gefördert.
Lehrerinnen und Lehrer sind entscheidend für die Qualitätsverbes- serung von Unterricht und Schule und für den Erfolg des Bildungs- systems. Mit der "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" trägt der Bund gemeinsam mit den Ländern dazu bei, den gesamten Prozess der Lehrerbildung von der Ausbildung über die berufliche Einstiegspha- se bis hin zur Weiterbildung inhaltlich und strukturell weiterzuentwi- ckeln.
Die Bemühungen um die Qualifizierung der Lehrkräfte für inklusive Bildung über alle Bildungsbereiche hinweg unterstützt das BMBF vor allem durch die Förderung von Forschungsaktivitäten.
Das BMBF hat einen breit angelegten Agendaprozess zur Umset- zung des UN-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Ent- wicklung (BNE) gestartet. Der im Sommer 2017 verabschiedete Na- tionale Aktionsplan soll dazu beitragen, Maßnahmen der BNE in den Strukturen von Bildung verlässlich zu verankern.
Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung ist ei- ne wesentliche Aufgabe im deutschen Bildungssystem, da die zu- nehmende Globalisierung und der fortlaufende Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft insbesondere durch die Digitalisierung dazu führen, dass sich die Qualifikationsanforderungen an Fachkräf- te stetig verändern.
Deshalb müssen Ausbildungsordnungen bestehender Berufe mo- dernisiert sowie neue Ausbildungsberufe geschaffen und mit neuen oder aktualisierten Fortbildungsordnungen zusätzliche Perspektiven für Karrieren im Beruf eröffnet werden. Durch eine frühzeitige indivi- duelle Förderung und eine intensivere Berufsorientierung sollen so- wohl die Zahl an Schulabgängern ohne Schulabschluss weiter redu- ziert als auch der Übergang von Schule in Ausbildung weiter ver- bessert werden. Diese Maßnahmen, etwa im Rahmen der Initiative
"Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsab- schluss", beugen nicht nur dem drohenden Fachkräftemangel vor, sondern auch einer hohen Jugendarbeitslosigkeit.
Im Rahmen der Strategie Bildungsoffensive für die digitale Wissens- gesellschaft des BMBF werden die Länder bei der Vermittlung digi- taler Kompetenzen unterstützt.
Mit der Dekade für Alphabetisierung wird eine gesamtgesellschaftli- che Anstrengung fortgesetzt, um Erwachsene auf den unteren Kom- petenzstufen zu erreichen, sie zum Weiterlernen zu motivieren und ihnen adäquate Angebote zu machen.
Ziel der Studien- und Bildungsfinanzierung der Bundesregierung ist es, dass der Bildungsaufstieg junger Menschen nicht an finanzi- ellen Hürden scheitert. Daher wird das BAföG regelmäßig überprüft und angepasst, um eine bedarfs- und familienbedürfnisgerechte Ausbildungsförderung zu gewährleisten. Die Übernahme des frühe- ren Finanzierungsanteils der Länder beim BAföG durch den Bund seit dem 1. Januar 2015 hat zu einer dauerhaften Entlastung der Länder geführt, die ihnen ein verstärktes Engagement in ihren bil- dungspolitischen Zuständigkeiten, insbesondere für Hochschulen, ermöglicht.
Mit der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wurde das bewährte "Meister-BAföG" zum modernen "Auf- stiegs-BAföG" mit höheren Fördersätzen, Freibeträgen und Zu- schussanteilen, mehr Familienfreundlichkeit, modernen Förderstruk- turen und einer erweiterten Förderung weiterentwickelt.
Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche Begab- tenförderung und das Deutschlandstipendium richten sich an den besonders begabten und leistungsfähigen Nachwuchs. Letzteres wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer Stipendien- kultur in Deutschland.
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3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4
E i n n a h m e n
Übrige Einnahmen ... 6.031.000,00 9.776.998,28 3.745.998,28 Gesamteinnahmen ... 6.031.000,00 9.776.998,28 3.745.998,28
A u s g a b e n
Sächliche Verwaltungsausgaben ... 11.838.000,00 5.995.626,46 -5.842.373,54 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 3.954.353.000,00 3.448.151.311,53
Rest aus 2017/übertragbare Mittel (141.775.495,42) (124.563.710,65)
Summen (4.096.128.495,42) (3.572.715.022,18) -523.413.473,24 Ausgaben für Investitionen ... 796.042.000,00 796.728.209,86
Rest aus 2017/übertragbare Mittel (1.823.395,48) (780.089,96)
Summen (797.865.395,48) (797.508.299,82) -357.095,66
Besondere Finanzierungsausgaben ... 0,00 0,00 0,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ... 0,00 0,00
Rest aus 2017/übertragbare Mittel (500.000,00) (8.863.098,31)
Summen (500.000,00) (8.863.098,31) 8.363.098,31
2017 2018
Hauptgruppe 6 ... 500.000,00 € 8.506.002,65 € Hauptgruppe 8 ... 0,00 € 357.095,66 € zusammen ... 500.000,00 € 8.863.098,31 €
Gesamtausgaben ... 4.762.233.000,00 4.250.875.147,85 davon flexibilisiert ... 48.162.000,00 39.798.901,69 davon nicht flexibilisiert ... 4.714.071.000,00 4.211.076.246,16 Rest aus 2017/übertragbare Mittel (144.098.890,90) (134.206.898,92)
Summen (4.906.331.890,90) (4.385.082.046,77) -521.249.844,13
Verpflichtungen
(Kapitel) für dasJahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände-
rungen T€
Gesamtstand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 462.000 - - 462.000 330.493 - 330.493 520.482 - 850.975
2020... 311.130 - - 311.130 241.586 - 241.586 295.265 - 536.851
2021... 198.720 - - 198.720 124.955 - 124.955 121.613 - 246.568
2022... 91.920 - - 91.920 60.434 - 60.434 12.601 - 73.036
2023... 26.500 - - 26.500 15.610 - 15.610 401 - 16.011
2024... 4.000 - - 4.000 4.000 - 4.000 401 - 4.401
2025... - - - - - - - 401 - 401
2026... - - - - - - - 401 - 401
2027... - - - - - - - 401 - 401
2028... - - - - - - - 401 - 401
2029... - - - - - - - 401 - 401
2030... - - - - - - - 401 - 401
2031... - - - - - - - 401 - 401
2032... - - - - - - - 401 - 401
2033... - - - - - - - 401 - 401
2034... - - - - - - - 401 - 401
2035... - - - - - - - 401 - 401
2036... - - - - - - - 401 - 401
2037... - - - - - - - 401 - 401
2038... - - - - - - - 401 - 401
ab 2039... - - - - - - - 3.452 - 3.452
zusammen... 1.094.270 - - 1.094.270 777.079 - 777.079 959.832 - 1.736.910
vermögenswirksame Beträge:
Vermögensabgänge... 6.567.036,60 €
- 1625 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
3002
Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 3002 in 2018 - Beträge in T€
B e z e i c h n u n g
EinnahmenA u s g a b e n
HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Soll 2018... 6.031 - 11.838 3.954.353 682 795.360 - 4.762.233
Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2017... - - - 500 - - - 500
aus 2017 freigegebene Reste... - - - 141.775 1.823 - - 143.599
verfügbares Soll... 6.031 - 11.838 4.096.628 2.505 795.360 - 4.906.332
Ist 2018... 9.777 - 5.996 3.448.151 1.820 794.908 - 4.250.875
Differenz (Ist ./. Soll)... 3.746 - -5.842 -648.477 -685 -452 - -655.457
Im Einzelnen:
Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-
tor)... - - - 32.007 - - - 32.007
Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne
üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). - - - 112.794 - - - 112.794
Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2018... - - - 8.506 - 357 - 8.863
nach 2019 übertragbare Mittel (ohne flexibili-
sierte Ausgaben)... - - - 124.564 685 95 - 125.344
Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4
Zusatzangaben für Kapitel 3002
Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel 3002 ... 0,00 0,00 Rest aus 2017/übertragbare Mittel (500.000,00) (8.863.098,31)
Summen (500.000,00) (8.863.098,31) 8.363.098,31
ErläuterungenRest aus flexibilisierten Ansätzen 2017 aus Kap. 3002... 500.000,00 € Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2017 für Tit. 685 30 ... 500.000,00 € Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2018
von Tit. 685 30 ... 8.506.002,65 € von Tit. 894 30 ... 357.095,66 € zusammen... 8.863.098,31 €
- 1626 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,
Nachwuchsförderung
Einnahmen Übrige Einnahmen
162 01-142 Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) ... 6.000.000,00 9.759.974,39 3.759.974,39 381 03-890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7 ... 0,00 0,00 0,00 Titelgruppe 02
Tgr.02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (31.000,00) (17.023,89) (-13.976,11)
HaushaltsvermerkDer auf die Länder entfallende Anteil ist von den Einnahmen abzusetzen.
162 21-142 Zinsen ... 1.000,00 824,24 -175,76 182 21-142 Tilgung ... 30.000,00 16.199,65 -13.800,35
vermögenswirksame Beträge:
Vermögensabgang... 16.240,17 €
Ausgaben
Haushaltsvermerk
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 685 30.
Ausgenommen sind Tit. 882 60, 882 61, 893 20 und Tgr. 70.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
681 01-142 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hoch-
schul- und Wissenschaftskooperation ... 148.850.000,00 154.173.170,36 5.323.170,36 Solländerung (5.323.170,36)
Erläuterungen
Deckung gemäß Haushaltsvermerk
bei Kap. 3003 Tit. 685 16 ... 5.323.170,36 € Sollzugang ... 5.323.170,36 € Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 119.000 - - 119.000 66.336 - 66.336 2.669 - 69.005
2020... 69.000 - - 69.000 40.000 - 40.000 - - 40.000
2021... 50.000 - - 50.000 25.000 - 25.000 - - 25.000
zusammen.. 238.000 - - 238.000 131.336 - 131.336 2.669 - 134.005
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3003 Tit. 685 16.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03-890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7 ... 0,00 0,00 0,00 Titelgruppe 10
Tgr.10 Begabtenförderung (375.567.000,00) (362.367.630,31) (-13.199.369,69)
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 6 000 T€ gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungs- fähig: 681 10, 681 11, 681 12 und 685 11.
4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
681 10-142 Zuschüsse an Begabtenförderungswerke ... 266.267.000,00 266.247.491,55 -19.508,45
Erläuterungenkassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 685 42 zu Lasten aller Epl. ... 19.508,45 € Summe nachrichtlich ... 19.508,45 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (19.508,45) (19.508,45) - 1627 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
3002
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 54.600 - - 54.600 54.430 - 54.430 158.360 - 212.790
2020... 53.300 - - 53.300 53.137 - 53.137 106.500 - 159.637
2021... 35.000 - - 35.000 34.865 - 34.865 53.500 - 88.365
2022... 18.000 - - 18.000 17.889 - 17.889 - - 17.889
zusammen.. 160.900 - - 160.900 160.321 - 160.321 318.360 - 478.681
Haushaltsvermerk
Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc-Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt werden.
681 11-144 Begabtenförderung Berufliche Bildung ... 50.300.000,00 53.272.190,36 2.972.190,36 Solländerung (2.972.190,36)
Erläuterungen
Deckung gemäß Haushaltsvermerk
bei Tit. 681 12 ... 2.972.190,36 € Sollzugang ... 2.972.190,36 € Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 18.000 - - 18.000 18.000 - 18.000 28.470 - 46.470
2020... 15.610 - - 15.610 15.610 - 15.610 11.636 - 27.246
2021... 7.000 - - 7.000 7.000 - 7.000 3.954 - 10.954
2022... 4.000 - - 4.000 3.968 - 3.968 - - 3.968
zusammen.. 44.610 - - 44.610 44.578 - 44.578 44.060 - 88.638
681 12-142 Deutschlandstipendium ... 51.000.000,00 33.819.251,49 -17.180.748,51
Solländerung (-17.179.887,27) (-861,24)
Erläuterungen Einsparung
für Tit. 681 11 ... 2.972.190,36 € für Tit. 685 11 ... 1.028.696,91 € für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 13.179.000,00 € Sollabgang ... 17.179.887,27 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (861,24) (861,24)
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 48.000 - - 48.000 35.183 - 35.183 - - 35.183
2020... 120 - - 120 111 - 111 - - 111
2021... 120 - - 120 111 - 111 - - 111
2022... 120 - - 120 - - - - - -
zusammen.. 48.360 - - 48.360 35.405 - 35.405 - - 35.405
685 11-142 Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs 8.000.000,00 9.028.696,91 1.028.696,91 Solländerung (1.028.696,91)
Erläuterungen
Deckung gemäß Haushaltsvermerk
bei Tit. 681 12 ... 1.028.696,91 € Sollzugang ... 1.028.696,91 €
- 1628 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 5.700 - - 5.700 5.700 - 5.700 1.568 - 7.268
2020... 1.000 - - 1.000 523 - 523 1.213 - 1.736
2021... 1.300 - - 1.300 - - - - - -
zusammen.. 8.000 - - 8.000 6.223 - 6.223 2.782 - 9.005
Titelgruppe 20
Tgr.20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (541.295.000,00) (468.877.106,49) (-72.417.893,51)
Haushaltsvermerk1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungs- fähig: 681 21, 685 20, 685 21 und 893 20.
681 20-144 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ... 265.680.000,00 261.186.696,03 -4.493.303,97
Solländerung (-209.220,00) (-4.284.083,97)
Erläuterungen Einsparung
für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 209.220,00 € Sollabgang ... 209.220,00 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (4.284.083,97) (4.284.083,97)
Haushaltsvermerk1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
681 21-144 Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen Bil-
dung ... 13.778.000,00 14.433.549,84 655.549,84 Solländerung (655.549,84)
Erläuterungen
Deckung gemäß Haushaltsvermerk
bei Tit. 685 20 ... 655.549,84 € Sollzugang ... 655.549,84 € Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 2.800 - - 2.800 2.359 - 2.359 7.031 - 9.390
2020... 2.600 - - 2.600 2.242 - 2.242 4.995 - 7.238
2021... 2.600 - - 2.600 943 - 943 2.151 - 3.094
2022... 2.500 - - 2.500 124 - 124 - - 124
zusammen.. 10.500 - - 10.500 5.668 - 5.668 14.177 - 19.845
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig de- ckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 02.
2. Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den Ausgaben zu.
685 20-144 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung ... 92.837.000,00 55.525.172,30 -37.311.827,70
Solländerung (6.045.266,77) (-43.357.094,47)
Erläuterungen
kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
bei Tit. 685 20 ... 43.355.816,61 € Sollzugang ... 43.355.816,61 € Einsparung
für Tit. 681 21 ... 655.549,84 € für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 16.655.000,00 € für Kap. 3011 Tit. 972 06 ... 20.000.000,00 € Sollabgang ... 37.310.549,84 €
- 1629 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
3002
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 685 20 ... 43.355.816,61 € Summe nachrichtlich ... 43.355.816,61 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (43.355.816,61) (43.357.094,47) (43.357.094,47)
Verpflichtungenfür das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 15.000 - - 15.000 - - - 63.380 - 63.380
2020... 15.000 - - 15.000 4.503 - 4.503 42.681 - 47.184
2021... 15.000 - - 15.000 - - - 21.989 - 21.989
2022... 15.000 - - 15.000 4.294 - 4.294 - - 4.294
zusammen.. 60.000 - - 60.000 8.797 - 8.797 128.050 - 136.847
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.
Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
685 21-153 Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung ... 97.000.000,00 65.731.688,32 -31.268.311,68
Solländerung (-31.268.000,00) (-311,68)
Erläuterungen Einsparung
für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 31.268.000,00 € Sollabgang ... 31.268.000,00 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (311,68) (311,68)
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE
T€ üpl/apl
T€ sonstige
T€ Summe
T€ zu Lasten VE
T€ sonstige
T€ Summe
T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 66.200 - - 66.200 49.303 - 49.303 30.800 - 80.103
2020... 30.800 - - 30.800 27.795 - 27.795 - - 27.795
zusammen.. 97.000 - - 97.000 77.098 - 77.098 30.800 - 107.898
893 20-153 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten ... 72.000.000,00 72.000.000,00 0,00
Verpflichtungenfür das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 20.400 - - 20.400 20.400 - 20.400 30.130 - 50.530
2020... 26.400 - - 26.400 19.185 - 19.185 9.215 - 28.400
2021... 20.400 - - 20.400 7.258 - 7.258 957 - 8.215
zusammen.. 67.200 - - 67.200 46.843 - 46.843 40.302 - 87.145
Titelgruppe 40
Tgr.40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf (267.169.000,00) (287.073.592,30) (19.904.592,30)
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben folgender Titel sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig de- ckungsfähig: 685 41, 685 42 und 685 44.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungs- fähig: 685 41, 685 42 und 685 44.
- 1630 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
661 40-142 Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen an die Kreditanstalt für
Wiederaufbau) ... 12.200.000,00 8.462.636,15 -3.737.363,85
Solländerung (-3.737.045,00) (-318,85)
Erläuterungen Einsparung
für Kap. 3011 Tit. 972 06 ... 3.602.000,00 € für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 135.045,00 € Sollabgang ... 3.737.045,00 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (318,85) (318,85)
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... - - - - - - - 15.200 - 15.200
2020... - - - - - - - 12.200 - 12.200
2021... - - - - - - - 14.200 - 14.200
2022... - - - - - - - 12.200 - 12.200
2023... 4.000 - - 4.000 4.000 - 4.000 - - 4.000
2024... 4.000 - - 4.000 4.000 - 4.000 - - 4.000
zusammen.. 8.000 - - 8.000 8.000 - 8.000 53.800 - 61.800
vermögenswirksame Beträge:
Vermögensabgang... 6.550.796,43 € Haushaltsvermerk
Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens-Ein- zugsverfahren fließen den Ausgaben zu.
685 41-144 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens ... 133.427.000,00 115.616.986,91 -17.810.013,09
Solländerung (11.934.324,89) (-29.744.337,98)
Erläuterungen
kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
bei Tit. 685 41 ... 28.606.986,03 € Sollzugang ... 28.606.986,03 € Einsparung
für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 16.399.000,00 € für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 273.661,14 € Sollabgang ... 16.672.661,14 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 685 41 ... 28.606.986,03 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 711 71 ... 1.137.351,95 € Summe nachrichtlich ... 29.744.337,98 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (28.606.986,03) (29.744.337,98) (29.744.337,98)
Verpflichtungenfür das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 35.000 - - 35.000 16.703 - 16.703 114.019 - 130.723
2020... 20.000 - - 20.000 19.940 - 19.940 83.291 - 103.231
2021... 15.000 - - 15.000 14.944 - 14.944 11.000 - 25.944
2022... 15.000 - - 15.000 14.978 - 14.978 - - 14.978
zusammen.. 85.000 - - 85.000 66.566 - 66.566 208.311 - 274.876
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.
Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
- 1631 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
3002
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
3. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3004 Tit. 272 01.
685 42-144 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen ... 46.542.000,00 93.658.232,77 47.116.232,77
Solländerung (74.273.163,25) (-27.156.930,48)
Erläuterungen
kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
bei Tit. 685 42 ... 26.812.692,78 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
bei Kap. 0903 Tit. 683 11 zu Lasten aller Epl. ... 21.213.481,00 € bei Tit. 518 71 zu Lasten aller Epl. ... 174.874,80 € bei Tit. 681 10 zu Lasten aller Epl. ... 19.508,45 € bei Kap. 3003 Tit. 632 50 zu Lasten aller Epl. ... 220.768,50 € bei Kap. 3004 Tit. 685 10 zu Lasten aller Epl. ... 186.000,00 € bei Kap. 3004 Tit. 685 11 zu Lasten aller Epl. ... 23.368,60 € bei Kap. 3004 Tit. 685 70 zu Lasten aller Epl. ... 35.902,52 € bei Kap. 3004 Tit. 687 04 zu Lasten aller Epl. ... 268.637,34 € bei Kap. 3011 Tit. 434 57 zu Lasten aller Epl. ... 21.540,95 € bei Kap. 3011 Tit. 529 01 zu Lasten aller Epl. ... 11.739,47 € bei Kap. 3011 Tit. 542 01 zu Lasten aller Epl. ... 107.881,85 € bei Kap. 3011 Tit. 632 57 zu Lasten aller Epl. ... 716.296,52 € Verstärkung durch Mehreinnahme
bei Kap. 1106 Tit. 272 02 ... 11.683.860,67 € Deckung gemäß Haushaltsvermerk
bei Kap. 1106 Tit. 686 12 ... 15.000.000,00 € Sollzugang ... 76.496.553,45 € Einsparung
für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 2.223.390,20 € Sollabgang ... 2.223.390,20 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 685 42 ... 26.812.692,78 € Summe nachrichtlich ... 26.812.692,78 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (49.812.692,78) (27.156.930,48) (27.156.930,48)
Verpflichtungenfür das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE
T€ üpl/apl
T€ sonstige
T€ Summe
T€ zu Lasten VE
T€ sonstige
T€ Summe
T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 54.800 - - 54.800 43.524 - 43.524 40.235 - 83.759
2020... 54.800 - - 54.800 36.622 - 36.622 22.898 - 59.520
2021... 29.800 - - 29.800 14.075 - 14.075 13.461 - 27.536
2022... 14.800 - - 14.800 2.892 - 2.892 - - 2.892
zusammen.. 154.200 - - 154.200 97.112 - 97.112 76.594 - 173.706
Haushaltsvermerk
1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.
Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.
Erläuterungen zum Haushaltsvermerk
Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €
6. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMBF: Bildung in-
tegriert/Bildungsprämie... - 47.116.232,77
685 44-154 Qualitätsoffensive Lehrerbildung ... 75.000.000,00 69.335.736,47 -5.664.263,53
Solländerung (-5.664.000,00) (-263,53)
Erläuterungen Einsparung
für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 5.664.000,00 € Sollabgang ... 5.664.000,00 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (20.000.000,00) (20.000.263,53) (263,53) - 1632 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... 22.500 - - 22.500 18.554 - 18.554 26.788 - 45.342
2020... 22.500 - - 22.500 21.918 - 21.918 235 - 22.153
2021... 22.500 - - 22.500 20.759 - 20.759 - - 20.759
2022... 22.500 - - 22.500 16.290 - 16.290 - - 16.290
2023... 22.500 - - 22.500 11.610 - 11.610 - - 11.610
zusammen.. 112.500 - - 112.500 89.132 - 89.132 27.022 - 116.154
Titelgruppe 50
Tgr.50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
(2.631.670.000,00) (2.197.050.503,25)(-434.619.496,75)
Haushaltsvermerk1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig deckungsfähig.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
632 50-141 BAföG - Schülerinnen und Schüler ... 1.019.200.000,00 739.381.693,91 -279.818.306,09 632 51-142 BAföG - Zuschüsse an Studierende ... 1.484.500.000,00 1.031.134.046,09 -453.365.953,91 Solländerung (-298.564.763,25) (-154.801.190,66)
ErläuterungenEinsparung
für Tit. 671 50 ... 298.564.763,25 € Sollabgang ... 298.564.763,25 €
671 50-142 BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen
an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ... 127.970.000,00 426.534.763,25 298.564.763,25 Solländerung (298.564.763,25)
Erläuterungen
Deckung gemäß Haushaltsvermerk
bei Tit. 632 51 ... 298.564.763,25 € Sollzugang ... 298.564.763,25 €
Titelgruppe 60
Tgr.60 Kompensationsmittel Föderalismusreform (715.200.000,00) (715.200.000,00) (0,00)
Haushaltsvermerk
Rückzahlungen nicht zweckgerecht verwendeter Bundesmittel fließen den Aus- gaben zu.
882 60-139 Kompensationsmittel für die Abschaffung der GA Hochschulbau ... 695.300.000,00 695.300.000,00 0,00 882 61-139 Kompensationsmittel für die Abschaffung der GA Bildungsplanung ... 19.900.000,00 19.900.000,00 0,00
Titelgruppe 70
Tgr.70 Europäische Schulen (34.320.000,00) (26.334.243,45) (-7.985.756,55)
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 518 71, 687 71, 711 71, 812 71 und 812 72.
518 71-114 Mieten und Pachten ... 835.000,00 660.125,20 -174.874,80
Erläuterungenkassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 685 42 zu Lasten aller Epl. ... 174.874,80 € Summe nachrichtlich ... 174.874,80 € Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... - - - - - - - 835 - 835
518 72-114 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-
schaftsmanagement ... 11.003.000,00 5.335.501,26 -5.667.498,74 - 1633 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
3002
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2018 in 2018 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
Jahren T€
sonstige Verände- rungen
T€
Gesamt- stand Sp. 8-10
T€
Soll VE T€
üpl/apl T€
sonstige T€
Summe T€
zu Lasten VE T€
sonstige T€
Summe T€
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
2019... - - - - - - - 997 - 997
2020... - - - - - - - 401 - 401
2021... - - - - - - - 401 - 401
2022... - - - - - - - 401 - 401
2023... - - - - - - - 401 - 401
2024... - - - - - - - 401 - 401
2025... - - - - - - - 401 - 401
2026... - - - - - - - 401 - 401
2027... - - - - - - - 401 - 401
2028... - - - - - - - 401 - 401
2029... - - - - - - - 401 - 401
2030... - - - - - - - 401 - 401
2031... - - - - - - - 401 - 401
2032... - - - - - - - 401 - 401
2033... - - - - - - - 401 - 401
2034... - - - - - - - 401 - 401
2035... - - - - - - - 401 - 401
2036... - - - - - - - 401 - 401
2037... - - - - - - - 401 - 401
2038... - - - - - - - 401 - 401
ab 2039... - - - - - - - 3.452 - 3.452
zusammen.. - - - - - - - 12.071 - 12.071
Haushaltsvermerk
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass das Grundstück Elise-Aulinger- Straße 21 in München der Europäischen Schule München für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen wird.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen wer- den.
687 71-114 Beiträge zu laufenden Kosten Europäischer Schulen ... 14.500.000,00 11.313.311,47 -3.186.688,53
Solländerung (-3.186.000,00) (-688,53)
Erläuterungen Einsparung
für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 3.186.000,00 € Sollabgang ... 3.186.000,00 € Haushaltsvermerk
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
711 71-114 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ... 682.000,00 1.820.305,52 1.138.305,52
Solländerung (1.820.305,52) (-682.000,00)
Erläuterungen
kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
bei Tit. 685 41 ... 1.137.351,95 € bei Tit. 711 71 ... 682.000,00 € bei Kap. 3003 Tit. 685 05 ... 953,57 € Sollzugang ... 1.820.305,52 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 711 71 ... 682.000,00 € Summe nachrichtlich ... 682.000,00 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (1.823.395,48) (685.089,96) (682.000,00) 812 71-114 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT) ... 4.004.000,00 4.004.000,00 0,00 812 72-114 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-
ständen sowie Software im Bereich Informationstechnik ... 3.296.000,00 3.201.000,00 -95.000,00 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (95.000,00) (95.000,00)
Flexibilisierte Ausgaben Titelgruppe 30
Tgr.30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (48.162.000,00) (39.798.901,69) (-8.363.098,31)
685 30-153
F BIBB - Betrieb ... 47.302.000,00 39.295.997,35 -8.006.002,65
Solländerung (500.000,00) (-8.506.002,65)
- 1634 -
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
Erläuterungen
Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2017 aus Kap. 3002 ... 500.000,00 € Sollzugang ... 500.000,00 €
flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel (500.000,00) (8.506.002,65) 894 30-153
F BIBB - Investitionen ... 860.000,00 502.904,34 -357.095,66
Erläuterungenflex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel (357.095,66) - 1635 -
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
3002
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2018
€
Ist 2018
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5