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Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Academic year: 2022

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Rechnung

über den Haushalt des Einzelplans 30

Bundesministerium für Bildung und Forschung

für das Haushaltsjahr 2017 Inhalt

Kapitel Bezeichnung Seite

Vorwort zum Einzelplan... 1650

Überblick zum Einzelplan... 1651

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan... 1653

3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung... 1654

3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems... 1666

3004 Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie... 1678

3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben... 1697

3012 Bundesministerium... 1703

- 1649 -

(2)

Wesentliche Politikbereiche und Ziele

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung nimmt die Auf- gaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der Bildungs- und For- schungspolitik wahr. Bildung und Forschung sind zentrale Zukunfts- investitionen, die maßgeblich zum Wohlstand in Deutschland, sei- nem Innovationsvermögen und seiner internationalen Wettbewerbs- fähigkeit beitragen.

Bildung erschließt den Menschen den Zugang zu Wissen und eröff- net ihnen die Möglichkeit zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturel- len Teilhabe. Staaten mit hohem Bildungsstand zeigen im internatio- nalen Vergleich die größten Wachstumsraten des Bruttoinlandspro- dukts. Angesichts der demografischen Entwicklung und eines be- schleunigten internationalen Wettbewerbs wird der Bedarf nach hoch qualifizierten Fachkräften immer größer.

Die Aufgaben des BMBF für ein leistungsfähiges Bildungswesen umfassen den gesamten Lebensverlauf. Sie reichen von der früh- kindlichen Förderung bis zur Erwachsenenbildung auch im höheren Alter (lebensbegleitendes Lernen). Gemeinsam mit den Ländern kümmert sich das BMBF um die außerschulische berufliche Bildung, die Ausbildungsförderung und die Weiterbildung. Wichtige Schwer- punkte sind der Einsatz für mehr Bildungsgerechtigkeit, die Gestal- tung des demografischen Wandels und - damit zusammenhängend - die Entwicklung wirksamer Strategien gegen einen drohenden Fach- kräftemangel. Der Erfolg des dualen Ausbildungssystems zeigt sich derzeit auch an der europaweit niedrigsten Jugendarbeitslosigkeit.

Durch ein wettbewerbsfähiges Wissenschafts- und lnnovations- system werden die Grenzen des Wissens erweitert, neue Technolo- gien und Anwendungen ermöglicht und in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen übersetzt. Dazu hatte die Bundesregierung die drei großen Pakte mit den Ländern abgeschlossen (Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative und Pakt für Forschung und Innovation).

Das Wissenschaftssystem hat sich dadurch dynamisch weiterentwi- ckelt – hin zu mehr exzellenter Forschung und Lehre, zu mehr Ver- netzung, zu mehr internationaler Zusammenarbeit und zu nachhalti- gen Partnerschaften zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesell- schaft.

Auf Basis des neugefassten Art. 91b GG wird die mit der Exzellenz- initiative begonnene erfolgreiche Förderung von Spitzenforschung an Universitäten nun verstetigt. Die Exzellenzstrategie wird zukünf- tig Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten in Deutschland för- dern. Weitere zentrale neu beschlossene Projekte sind das Pro- gramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die neue Förderinitiative "Innovative Hochschule".

Exzellente Forschung findet Lösungen für globale Probleme und Strategien für nachhaltiges Wachstum, für ein gesundes Leben, eine intelligente Mobilität, eine digital vernetzte Wirtschaft und Gesell- schaft, eine innovative Arbeitswelt und für die zivile Sicherheit. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für Fortschritte in allen Lebensberei- chen und ist Grundlage für innovative und wettbewerbsfähige Pro- dukte und Dienstleistungen. Die Hightech-Strategie wurde in dieser Legislaturperiode zu einer umfassenden ressortübergreifenden In- novationsstrategie weiterentwickelt. Übergreifendes Ziel der neuen Strategie ist es, Deutschlands Position im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften weiter zu stärken, Ressourcen effektiver zu bündeln und neue Impulse für die Innovationstätigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft zu setzen. Durch noch besseren Ideen-, Wissens-

und Technologietransfer, d. h. die Umsetzung von Forschungser- gebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen sowie An- wendungen mit gesellschaftlichem Nutzen, sollen neue Wertschöp- fung und zukunftssichere Beschäftigungspotenziale generiert wer- den. Um dies zu erreichen, sieht die Strategie prioritäre Zukunftsauf- gaben, Aktivitäten zur Optimierung der Rahmenbedingungen und der Förderung von Forschung und Entwicklung sowie zur Stärkung der Aufgeschlossenheit gegenüber gesellschaftlichen und technolo- gischen Entwicklungen sowie der Partizipation vor.

Die Digitalisierung verändert unser Leben grundlegend. Die Bundes- regierung fördert und gestaltet den digitalen Wandel aktiv und hat hierzu die Digitale Agenda 2014-2017 vorgelegt.

Mit dem Deutschen Internet-Institut sollen die Auswirkungen der Di- gitalisierung auf Gesellschaft und Wirtschaft erforscht werden.

Durch den Transfer der Ergebnisse in Öffentlichkeit und Politik sol- len Ansätze entwickelt werden, wie Deutschland die Chancen der Digitalisierung optimal nutzen kann.

Mit der Digitalen Agenda hat sich die Bundesregierung auch die Förderung des ungehinderten Informationsflusses in der Wissen- schaft zur Aufgabe gemacht und Open Access als ein wichtiges In- strument hierfür identifiziert. Mit einer Open Access-Strategie wird der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen durch eine Reihe von Maßnahmen, die insbesondere die Eigeninitiative der Wissen- schaft unterstützen, verbessert werden.

Die Förderung aus dem Epl. 30 erstreckt sich auch auf die Umset- zung von Forschungsergebnissen in der Praxis. Hierunter fallen u. a. Prototyp- und Demonstrationsanlagen und -vorhaben, Untersu- chungen von FuE-Aspekten zu technischen Regeln, Normen und Standards sowie die Setzung innovationsfreundlicher Rahmenbe- dingungen sowie Projekte der internationalen Zusammenarbeit und des Technologietransfers in Entwicklungsländer.

Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen ferner Ausgaben für vorbereitende und begleitende Studien und Gutachten (einschließlich externer Be- ratung und Begutachtung einzelner Fördermaßnahmen), für die Be- reitstellung von aussagefähigen Datengrundlagen, für die im Rah- men der Projektzielsetzungen erforderliche kommunikative Verbrei- tung der Förderbedingungen und Ergebnisse, für die Verbreitung von Fachinformationen für die Öffentlichkeit, für den wissenschaftli- chen Erfahrungsaustausch im nationalen und internationalen Rah- men sowie für die Erstattung von Aufwendungen für Koordinierungs- maßnahmen im Rahmen der Bewerbung um Fördermittel aus den Forschungsrahmenprogrammen der EU geleistet werden.

Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren Zuwendungen für FuE- Projekte in der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Ei- genbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 Prozent - vorausge- setzt.

Bei der Durchführung von Vorhaben oder Programmen entstehen Ausgaben für Projektträgerleistungen und Projektbegleitungen so- wie für das Programmmanagement des BMBF. Diese sind bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt und dort getrennt ausgewie- sen. Detailinformationen zu den Projektträgern und Projektbeglei- tern des BMBF ergeben sich aus der Übersicht 2.

- 1650 -

30 Vorwort zum Einzelplan

(3)

Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Verwaltungseinnahmen ... 30.245.000,00 80.403.029,07 50.158.029,07 Übrige Einnahmen ... 6.031.000,00 27.091.773,18 21.060.773,18 Gesamteinnahmen ... 36.276.000,00 107.494.802,25 71.218.802,25

A u s g a b e n

Personalausgaben ... 118.815.000,00 108.175.735,71 -10.639.264,29 Sächliche Verwaltungsausgaben ... 69.608.000,00 59.290.244,11

übertragbare Mittel (12.968,79)

Summe (59.303.212,90) -10.304.787,10

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 15.440.736.000,00 14.803.315.247,77 Rest aus 2016/übertragbare Mittel (243.985.802,64) (320.356.869,99)

Summen (15.684.721.802,64) (15.123.672.117,76) -561.049.684,88 Ausgaben für Investitionen ... 2.454.939.000,00 2.278.986.318,13

Rest aus 2016/übertragbare Mittel (606.000,00) (4.735.351,78)

Summen (2.455.545.000,00) (2.283.721.669,91) -171.823.330,09 Besondere Finanzierungsausgaben ... -434.231.000,00 26.973.447,99 461.204.447,99 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ... 0,00 0,00

Rest aus 2016/übertragbare Mittel (5.420.000,00) (24.061.672,95)

Summen (5.420.000,00) (24.061.672,95) 18.641.672,95

2016 2017

Hauptgruppe 4 ... 1.750.000,00 € 12.491.274,30 € Hauptgruppe 5 ... 1.320.000,00 € 2.456.405,16 € Hauptgruppe 6 ... 1.950.000,00 € 8.510.645,07 € Hauptgruppe 7 ... 300.000,00 € 499.143,20 € Hauptgruppe 8 ... 100.000,00 € 104.205,22 € zusammen ... 5.420.000,00 € 24.061.672,95 €

Gesamtausgaben ... 17.649.867.000,00 17.276.740.993,71 davon flexibilisiert ... 149.745.000,00 131.308.378,38 davon nicht flexibilisiert ... 17.500.122.000,00 17.145.432.615,33 Rest aus 2016/übertragbare Mittel (250.011.802,64) (349.166.863,51)

nachr.: Umsetzung nach § 50 BHO (95.000,00)

Summen (17.899.878.802,64) (17.625.907.857,22) -273.970.945,42

Verpflichtungen

(Einzelplan) für das

Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände-

rungen T€

Gesamtstand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 1.876.452 - 170.750 2.047.202 1.241.587 1.640 1.243.227 2.960.695 - 4.203.922

2019... 1.764.621 - 70.000 1.834.621 1.042.819 - 1.042.819 2.068.557 - 3.111.376

2020... 1.383.858 - 60.000 1.443.858 931.640 - 931.640 1.377.980 - 2.309.620

2021... 1.053.960 - - 1.053.960 672.388 - 672.388 208.515 - 880.903

2022... 313.607 - -750 312.857 218.372 - 218.372 113.596 - 331.968

2023... 138.023 - - 138.023 57.245 - 57.245 102.498 - 159.743

2024... 65.273 - - 65.273 58.395 - 58.395 100.680 - 159.075

2025... 56.662 - - 56.662 56.245 - 56.245 93.510 - 149.756

2026... 44.267 - - 44.267 44.255 - 44.255 75.748 - 120.003

2027... 24.199 - - 24.199 24.101 - 24.101 73.604 - 97.705

2028... 8.558 - - 8.558 8.517 - 8.517 71.412 - 79.929

2029... 1.771 - - 1.771 1.756 - 1.756 70.525 - 72.281

2030... 295 - - 295 295 - 295 73.094 - 73.389

2031... - - - - - - - 73.094 - 73.094

2032... - - - - - - - 73.003 - 73.003

2033... - - - - - - - 72.912 - 72.912

2034... - - - - - - - 72.821 - 72.821

2035... - - - - - - - 189.980 - 189.980

2036... - - - - - - - 20.366 - 20.366

2037... - - - - - - - 20.366 - 20.366

ab 2038... - - - - - - - 121.242 - 121.242

künftige Jahre.. 300.000 - -300.000 - - - - - - -

zusammen... 7.031.546 - - 7.031.546 4.357.614 1.640 4.359.254 8.034.201 - 12.393.455

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgänge... 6.739.743,84 €

- 1651 -

Überblick zum Einzelplan 30

(4)

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 30 in 2017 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g

Einnahmen

A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Soll 2017... 36.276 118.815 69.608 15.440.736 5.020 2.449.919 -434.231 17.649.867

Umsetzungen nach § 50 BHO... - 95 - - - 95

Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2016... - 1.750 1.320 1.950 300 100 - 5.420

aus 2016 freigegebene Reste... - - - 243.986 456 - - 244.442

verfügbares Soll... 36.276 120.660 70.928 15.686.672 5.776 2.450.019 -434.231 17.899.824 Ist 2017... 107.495 108.176 59.290 14.803.315 3.453 2.275.533 26.973 17.276.741 Differenz (Ist ./. Soll)... 71.219 -12.484 -11.638 -883.357 -2.323 -174.486 461.204 -623.083

Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-

tor)... 30 1.387 - 29.318 - 13.242 461.234 505.181 Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). 19.932 42 5.153 288.842 - 184.862 30 478.929

Einsparung für andere HGR und Kapitel für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - - - 290.753 - - - 290.753

Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2017... - 12.491 2.456 8.511 499 104 - 24.062

nach 2018 übertragbare Mittel (ohne flexibili-

sierte Ausgaben)... - - 13 320.357 1.973 2.762 - 325.105

- 1652 -

30 Überblick zum Einzelplan

(5)

Haushaltsvermerk - Ausgaben

1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:

Kap. 3011 Tit. 981 01.

2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:

Kap. 3011 Tit. 981 07.

Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").

3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:

Kap. 3012 Tit. 831 01.

4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3011 Tit. 381 07.

Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").

Allgemeine Erläuterungen:

Flexibilisierung:

Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

- 1653 -

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 30

(6)

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

In diesem Kapitel sind die wesentlichen Schwerpunkte der Bildungs- politik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung zusammengefasst.

Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebens- lauf mit einem Gesamtvolumen von rd. 253 Mio. Euro und solche zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Hö- he von rd. 540 Mio. Euro.

Darüber hinaus sind hier die Studien-, Fortbildungs- und sonstige in- dividuelle Bildungsfinanzierung durch den Bund (Bundesausbil-

dungsförderungsgesetz [BAföG] und berufliche Aufstiegsfortbildung [AFBG]) sowie die Leistungen der Begabtenförderungswerke, der beruflichen Begabtenförderung und das nationale Stipendienpro- gramm (Deutschlandstipendium) mit einer Summe von rd. 3,0 Mrd. Euro verankert.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Im Zuge der beschleunigten Entwicklung von Wissenschaft und Technik sowie mit Blick auf die steigende Lebenserwartung gewinnt die Stärkung des Lernens im Lebenslauf immer mehr an Bedeu- tung. Hierfür müssen entsprechende Möglichkeiten und Anreize ge- schaffen werden.

Um auch benachteiligten Kindern und Jugendlichen unabhängig von der Förderung im Elternhaus ein gutes Rüstzeug mit auf ihren Bil- dungsweg zu geben, unterstützt das BMBF seit 2013 deutschland- weit außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung für Kinder von drei bis 18 Jahren. Mit dem Programm "Kultur macht stark.

Bündnisse für Bildung" werden Maßnahmen von Bildungskooperati- onen auf lokaler Ebene, insbesondere im Bereich der kulturellen Bil- dung, gefördert. Das erfolgreiche Programm, wurde 2016 auch für junge erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre geöffnet.

Eine hohe Qualität der frühen Bildung in den Kindertagesstätten ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildungsbiographie aller Kinder.

Durch die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte so- wie die sie begleitende Forschung wird die Professionalisierung der pädagogischen Fachkräfte als Qualitätskriterium gefördert.

Lehrerinnen und Lehrer sind entscheidend für die Qualitätsverbes- serung von Unterricht und Schule und für den Erfolg des Bildungs- systems. Mit der "Qualitätsoffensive Lehrerbildung" trägt der Bund gemeinsam mit den Ländern dazu bei, den gesamten Prozess der Lehrerbildung von der Ausbildung über die berufliche Einstiegspha- se bis hin zur Weiterbildung inhaltlich und strukturell weiterzuentwi- ckeln.

Die Bemühungen um die Qualifizierung der Lehrkräfte für inklusive Bildung über alle Bildungsbereiche hinweg unterstützt das BMBF vor allem durch die Förderung von Forschungsaktivitäten. Der in- haltliche Fokus liegt auf der Ausrichtung der Fachkräftebildung auf gemeinsame Lehr-Lernprozesse behinderter und nicht behinderter Lernender.

Das BMBF sorgt dafür, dass das UN-Weltaktionsprogramm Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland mit Leben gefüllt wird.

Ziel ist es, Nachhaltigkeit breit zu verankern. So wird in der berufli- chen Bildung erstmals auch die Kaufmännische Berufsausbildung in die Nachhaltigkeitsförderung aufgenommen und im Elementarbe- reich wird mit der Stiftung Haus der kleinen Forscher Bildung für nachhaltige Entwicklung bundesweit in rund 25.000 Kitas, Horte und Grundschulen gebracht.

Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung ist ei- ne wesentliche Aufgabe im deutschen Bildungssystem, da die zu- nehmende Globalisierung und der fortlaufende Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft dazu führen, dass sich die Qualifikati-

onsanforderungen an Fachkräfte stetig verändern. Deshalb müssen Ausbildungsordnungen bestehender Berufe modernisiert sowie neue Ausbildungsberufe geschaffen und mit neuen oder aktualisier- ten Fortbildungsordnungen zusätzliche Perspektiven für Karrieren im Beruf eröffnet werden. Durch eine frühzeitige individuelle Förde- rung und eine intensivere Berufsorientierung sollen sowohl die Zahl an Schulabgängern ohne Schulabschluss weiter reduziert als auch der Übergang von Schule in Ausbildung weiter verbessert werden.

Diese Maßnahmen, etwa im Rahmen der Initiative “Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, beugen nicht nur dem drohenden Fachkräftemangel vor, sondern auch einer hohen Jugendarbeitslosigkeit: Diese ist in Deutschland mit 7,0 Pro- zent (2015) die geringste in der Europäischen Union (durchschnitt- lich 20 Prozent).

Mit der Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung und ihrer Überführung in eine Dekade für Alphabetisierung im Jahr 2015 wird eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung fortgesetzt, um Erwachsene auf den unteren Kompetenzstufen zu erreichen, sie zum Weiterlernen zu motivieren und ihnen adäquate Angebote zu machen. Ziel der Studien- und Bildungsfinanzierung der Bundes- regierung ist es, dass der Bildungsaufstieg junger Menschen nicht an finanziellen Hürden scheitert. Daher wird das BAföG regelmäßig überprüft und an die Bedarfe angepasst - durch die jüngste Reform steigen die Bedarfssätze und Freibeträge ab dem Wintersemester 2016/2017 jeweils um sieben Prozent. Die Übernahme des früheren Finanzierungsanteils der Länder beim BAföG durch den Bund seit dem 1. Januar 2015 hat zu einer dauerhaften Entlastung der Länder geführt, die ihnen ein verstärktes Engagement in ihren bildungspoli- tischen Zuständigkeiten, insbesondere für Hochschulen, ermöglicht.

Wer einen beruflichen Aufstieg zum Meister-, Fachwirt, Erzieher oder vergleichbaren Fortbildungsabschluss anstrebt, kann ab 1. Au- gust 2016 von der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsge- setzes (AFBG) profitieren. Mit dieser dritten Novelle des so genann- ten "Meister-" oder "Aufstiegs-BAföG" werden die AFBG-Förderleis- tungen erhöht, die Förderstrukturen modernisiert, Bürokratie abge- baut und mehr Menschen der Zugang zu einer geförderten Auf- stiegsqualifizierung eröffnet.

Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche Begab- tenförderung und das Deutschlandstipendium richten sich an den besonders begabten und leistungsfähigen Nachwuchs. Letzteres wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer Stipendien- kultur in Deutschland.

- 1654 -

3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,

Nachwuchsförderung

(7)

Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Übrige Einnahmen ... 6.031.000,00 7.404.341,19 1.373.341,19 Gesamteinnahmen ... 6.031.000,00 7.404.341,19 1.373.341,19

A u s g a b e n

Sächliche Verwaltungsausgaben ... 8.656.000,00 5.960.188,43 -2.695.811,57 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 3.943.647.000,00 3.546.049.692,39

Rest aus 2016/übertragbare Mittel (176.713.802,64) (166.359.756,02)

Summen (4.120.360.802,64) (3.712.409.448,41) -407.951.354,23 Ausgaben für Investitionen ... 792.880.000,00 791.682.436,79

Rest aus 2016/übertragbare Mittel (456.000,00) (1.823.395,48)

Summen (793.336.000,00) (793.505.832,27) 169.832,27

Besondere Finanzierungsausgaben ... 0,00 0,00 0,00 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ... 0,00 0,00

Rest aus 2016/übertragbare Mittel (1.450.000,00) (6.070.478,19)

Summen (1.450.000,00) (6.070.478,19) 4.620.478,19

2016 2017

Hauptgruppe 6 ... 1.450.000,00 € 6.070.478,19 € zusammen ... 1.450.000,00 € 6.070.478,19 €

Gesamtausgaben ... 4.745.183.000,00 4.343.692.317,61 davon flexibilisiert ... 42.324.000,00 37.703.521,81 davon nicht flexibilisiert ... 4.702.859.000,00 4.305.988.795,80 Rest aus 2016/übertragbare Mittel (178.619.802,64) (174.253.629,69)

Summen (4.923.802.802,64) (4.517.945.947,30) -405.856.855,34

Verpflichtungen

(Kapitel)

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände-

rungen T€

Gesamtstand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 397.900 - - 397.900 379.979 1.640 381.619 512.740 - 894.359

2019... 295.020 - - 295.020 258.677 - 258.677 263.010 - 521.687

2020... 229.100 - - 229.100 184.803 - 184.803 113.463 - 298.265

2021... 136.900 - - 136.900 109.032 - 109.032 13.901 - 122.933

2022... 18.650 - - 18.650 8.650 - 8.650 6.951 - 15.601

2023... 19.000 - - 19.000 - - - 401 - 401

2024... 6.250 - - 6.250 - - - 401 - 401

2025... - - - - - - - 401 - 401

2026... - - - - - - - 401 - 401

2027... - - - - - - - 401 - 401

2028... - - - - - - - 401 - 401

2029... - - - - - - - 401 - 401

2030... - - - - - - - 401 - 401

2031... - - - - - - - 401 - 401

2032... - - - - - - - 401 - 401

2033... - - - - - - - 401 - 401

2034... - - - - - - - 401 - 401

2035... - - - - - - - 401 - 401

2036... - - - - - - - 401 - 401

2037... - - - - - - - 401 - 401

ab 2038... - - - - - - - 3.853 - 3.853

zusammen... 1.102.820 - - 1.102.820 941.140 1.640 942.780 919.935 - 1.862.715

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgänge... 6.572.672,04 €

- 1655 -

Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

3002

(8)

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 3002 in 2017 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g

Einnahmen

A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Soll 2017... 6.031 - 8.656 3.943.647 4.820 788.060 - 4.745.183

Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2016... - - - 1.450 - - - 1.450

aus 2016 freigegebene Reste... - - - 176.714 456 - - 177.170

verfügbares Soll... 6.031 - 8.656 4.121.811 5.276 788.060 - 4.923.803 Ist 2017... 7.404 - 5.960 3.546.050 3.453 788.230 - 4.343.692 Differenz (Ist ./. Soll)... 1.373 - -2.696 -575.761 -1.823 170 - -580.110 Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-

tor)... - - - 9.497 - 170 - 9.667

Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). - - - 119.133 - - - 119.133

Einsparung für andere HGR und Kapitel für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - - - 290.753 - - - 290.753

Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2017... - - - 6.070 - - - 6.070

nach 2018 übertragbare Mittel (ohne flexibili-

sierte Ausgaben)... - - - 166.360 1.823 - - 168.183

Z u s a t z a n g a b e n z u m K a p i t e l Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

Zusatzangaben für Kapitel 3002

Ausgabereste aus flexibilisierten Haushaltsansätzen im Kapitel 3002 ... 0,00 0,00 Rest aus 2016/übertragbare Mittel (1.450.000,00) (6.070.478,19)

Summen (1.450.000,00) (6.070.478,19) 4.620.478,19

Erläuterungen

Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2016 aus Kap. 3002... 1.450.000,00 € Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2016 für Tit. 685 30 ... 1.450.000,00 € Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2017 von Tit. 685 30 .. 6.070.478,19 €

- 1656 -

3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens,

Nachwuchsförderung

(9)

Einnahmen Übrige Einnahmen

162 01-142 Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

(BAföG) ... 6.000.000,00 7.395.656,02 1.395.656,02 381 03-890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und

381 .7 ... 0,00 0,00 0,00 Titelgruppe 02

Tgr.02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (31.000,00) (8.685,17) (-22.314,83)

Haushaltsvermerk

Der auf die Länder entfallende Anteil ist von den Einnahmen abzusetzen.

162 21-142 Zinsen ... 1.000,00 498,51 -501,49 182 21-142 Tilgung ... 30.000,00 8.186,66 -21.813,34

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgang... 16.057,70 €

Ausgaben

Haushaltsvermerk

Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 5 Abs. 2 bis 5 HG.

In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 685 30.

Ausgenommen sind Tit. 518 71, 711 71, 812 71, 882 60, 882 61 und 893 20.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

681 01-142 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hoch-

schul- und Wissenschaftskooperation ... 147.450.000,00 150.692.892,78 3.242.892,78 Solländerung (3.242.892,78)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Kap. 3003 Tit. 685 16 ... 3.242.892,78 € Sollzugang ... 3.242.892,78 € Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 55.000 - - 55.000 55.000 - 55.000 26.736 - 81.736

2019... 24.000 - - 24.000 - - - 2.669 - 2.669

2020... 18.000 - - 18.000 - - - - - -

2021... 8.000 - - 8.000 - - - - - -

zusammen.. 105.000 - - 105.000 55.000 - 55.000 29.405 - 84.405

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: Kap. 3003 Tit. 685 16.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03-890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und

981 .7 ... 0,00 0,00 0,00 Titelgruppe 10

Tgr.10 Begabtenförderung (375.567.000,00) (354.980.725,50) (-20.586.274,50)

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind in Höhe von 3 000 T€ gegenseitig deckungsfähig.

3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungs- fähig: 681 10, 681 11, 681 12 und 685 11.

4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.

681 10-142 Zuschüsse an Begabtenförderungswerke ... 266.267.000,00 262.057.711,85 -4.209.288,15

Solländerung (-2.161.348,95) (-2.047.939,20)

Erläuterungen Einsparung

für Tit. 681 11 ... 2.161.348,95 € Sollabgang ... 2.161.348,95 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (2.047.939,20) (2.047.939,20) - 1657 -

Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

3002

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(10)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 60.500 - - 60.500 58.607 - 58.607 148.800 - 207.407

2019... 59.120 - - 59.120 59.120 - 59.120 99.240 - 158.360

2020... 56.500 - - 56.500 56.500 - 56.500 50.000 - 106.500

2021... 53.500 - - 53.500 53.500 - 53.500 - - 53.500

zusammen.. 229.620 - - 229.620 227.727 - 227.727 298.040 - 525.767

Haushaltsvermerk

Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc-Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt werden.

681 11-144 Begabtenförderung Berufliche Bildung ... 50.300.000,00 52.461.348,95 2.161.348,95 Solländerung (2.161.348,95)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Tit. 681 10 ... 2.161.348,95 € Sollzugang ... 2.161.348,95 € Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 18.000 - - 18.000 18.000 - 18.000 27.563 - 45.563

2019... 16.000 - -600 15.400 15.400 - 15.400 13.070 - 28.470

2020... 8.000 - -220 7.780 7.780 - 7.780 3.856 - 11.636

2021... 5.000 - - 5.000 3.954 - 3.954 - - 3.954

zusammen.. 47.000 - -820 46.180 45.134 - 45.134 44.490 - 89.623

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

681 12-142 Deutschlandstipendium ... 51.000.000,00 32.061.896,47 -18.938.103,53

Solländerung (-18.551.967,56) (-386.135,97)

Erläuterungen Einsparung

für Tit. 685 11 ... 403.967,56 € für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 18.148.000,00 € Sollabgang ... 18.551.967,56 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (386.135,97) (386.135,97)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 48.000 - - 48.000 47.612 - 47.612 - - 47.612

685 11-142 Leistungswettbewerbe und Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs 8.000.000,00 8.399.768,23 399.768,23 Solländerung (399.768,23)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Tit. 681 12 ... 403.967,56 € Sollzugang ... 403.967,56 € Einsparung

für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 4.199,33 € Sollabgang ... 4.199,33 €

- 1658 -

3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(11)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 7.000 - - 7.000 5.800 - 5.800 615 - 6.415

2019... 1.000 - 600 1.600 1.568 - 1.568 - - 1.568

2020... 1.000 - 220 1.220 1.213 - 1.213 - - 1.213

zusammen.. 9.000 - 820 9.820 8.582 - 8.582 615 - 9.197

Titelgruppe 20

Tgr.20 Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (540.495.000,00) (465.863.691,91) (-74.631.308,09)

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig deckungsfähig.

3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungs- fähig: 681 21, 685 20, 685 21 und 893 20.

681 20-144 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ... 264.580.000,00 251.847.073,36 -12.732.926,64

Solländerung (-209.220,00) (-12.523.706,64)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 209.220,00 € Sollabgang ... 209.220,00 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (12.523.706,64) (12.523.706,64)

Haushaltsvermerk

1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

681 21-144 Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen Bil-

dung ... 12.778.000,00 12.581.984,89 -196.015,11 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (196.015,11) (196.015,11)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 4.000 - - 4.000 3.995 - 3.995 6.468 - 10.463

2019... 4.900 - - 4.900 4.574 - 4.574 2.465 - 7.039

2020... 5.000 - - 5.000 4.995 - 4.995 - - 4.995

2021... 2.500 - - 2.500 2.376 - 2.376 - - 2.376

zusammen.. 16.400 - - 16.400 15.940 - 15.940 8.934 - 24.874

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind in Höhe von 5 000 T€ mit folgendem Titel gegenseitig de- ckungsfähig: Kap. 3004 Tit. 687 02.

2. Einnahmen aus der Beteiligung anderer Staaten an den Verwaltungskosten für die Durchführung der Austauschmaßnahmen fließen den Ausgaben zu.

685 20-144 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruflichen Bildung ... 94.137.000,00 64.008.370,53 -30.128.629,47

Solländerung (13.336.816,61) (-43.465.446,08)

Erläuterungen

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 685 20 ... 43.355.816,61 € Sollzugang ... 43.355.816,61 € Einsparung

für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 30.019.000,00 € Sollabgang ... 30.019.000,00 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 685 20 ... 43.355.816,61 € Summe nachrichtlich ... 43.355.816,61 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (43.355.816,61) (43.465.446,08) (43.465.446,08) - 1659 -

Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

3002

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(12)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 22.000 - - 22.000 21.990 - 21.990 52.212 - 74.201

2019... 22.000 - - 22.000 21.993 - 21.993 41.450 - 63.443

2020... 22.000 - - 22.000 21.981 - 21.981 20.700 - 42.681

2021... 22.000 - - 22.000 21.989 - 21.989 - - 21.989

zusammen.. 88.000 - - 88.000 87.953 - 87.953 114.361 - 202.315

Haushaltsvermerk

1. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.

Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

Erläuterungen zum Haushaltsvermerk

Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €

4. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMBF: Jobstarter/

Jobstarter Connect/Jobstarter plus/Perspekti-

ve Berufsabschluss... - 0,00

685 21-153 Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung ... 97.000.000,00 65.426.263,13 -31.573.736,87

Solländerung (-30.000.000,00) (-1.573.736,87)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 30.000.000,00 € Sollabgang ... 30.000.000,00 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (1.573.736,87) (1.573.736,87)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 46.200 - - 46.200 46.200 - 46.200 38.173 - 84.373

2019... 30.800 - - 30.800 30.800 - 30.800 - - 30.800

zusammen.. 77.000 - - 77.000 77.000 - 77.000 38.173 - 115.173

893 20-153 Überbetriebliche Berufsbildungsstätten ... 72.000.000,00 72.000.000,00 0,00

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 22.400 - - 22.400 22.400 - 22.400 26.130 - 48.530

2019... 22.400 - - 22.400 21.492 - 21.492 8.639 - 30.130

2020... 26.800 - - 26.800 9.215 - 9.215 - - 9.215

2021... 18.400 - - 18.400 957 - 957 - - 957

2022... 10.000 - - 10.000 - - - - - -

2023... 10.000 - - 10.000 - - - - - -

zusammen.. 110.000 - - 110.000 54.063 - 54.063 34.769 - 88.832

Titelgruppe 40

Tgr.40 Stärkung des Lernens im Lebenslauf (252.571.000,00) (245.433.448,38) (-7.137.551,62)

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

- 1660 -

3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(13)

2. Die Ausgaben folgender Titel sind in Höhe von 10 000 T€ gegenseitig de- ckungsfähig: 685 41, 685 42 und 685 44.

3. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungs- fähig: 685 41 und 685 42.

661 40-142 Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen an die Kreditanstalt für

Wiederaufbau) ... 15.200.000,00 9.171.258,91 -6.028.741,09

Solländerung (-6.000.000,00) (-28.741,09)

Erläuterungen Einsparung

für Kap. 3011 Tit. 972 06 ... 6.000.000,00 € Sollabgang ... 6.000.000,00 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (28.741,09) (28.741,09)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... - - - - - - - 15.200 - 15.200

2019... - - - - - - - 15.200 - 15.200

2020... - - - - - - - 15.200 - 15.200

2021... 1.700 - - 1.700 1.700 - 1.700 13.500 - 15.200

2022... 8.650 - - 8.650 8.650 - 8.650 6.550 - 15.200

2023... 9.000 - - 9.000 - - - - - -

2024... 6.250 - - 6.250 - - - - - -

zusammen.. 25.600 - - 25.600 10.350 - 10.350 65.650 - 76.000

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgang... 6.556.614,34 € Haushaltsvermerk

Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens-Ein- zugsverfahren fließen den Ausgaben zu.

685 41-144 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens ... 130.829.000,00 97.706.192,12 -33.122.807,88

Solländerung (-4.253.210,54) (-28.869.597,34)

Erläuterungen

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 685 41 ... 28.606.986,03 € Sollzugang ... 28.606.986,03 € Einsparung

für Kap. 3011 Tit. 972 01 ... 32.500.000,00 € für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 360.196,57 € Sollabgang ... 32.860.196,57 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 685 41 ... 28.606.986,03 € Summe nachrichtlich ... 28.606.986,03 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (28.606.986,03) (28.869.597,34) (28.869.597,34)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 100.000 - - 100.000 91.150 - 91.150 35.085 - 126.236

2019... 100.000 - - 100.000 93.410 - 93.410 20.609 - 114.019

2020... 77.000 - - 77.000 70.220 - 70.220 13.071 - 83.291

2021... 11.000 - - 11.000 11.000 - 11.000 - - 11.000

zusammen.. 288.000 - - 288.000 265.780 - 265.780 68.766 - 334.546

Haushaltsvermerk

1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.

Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

- 1661 -

Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

3002

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(14)

3. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3004 Tit. 272 01.

Erläuterungen zum Haushaltsvermerk

Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €

6. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMBF: Professiona- lisierung des pädagogischen Personals/

Begleitprogramm IZBB und sonstige Zu-

schüsse der EU... - 0,00

685 42-144 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen ... 46.542.000,00 78.830.742,29 32.288.742,29

Solländerung (82.101.435,07) (-49.812.692,78)

Erläuterungen

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 685 42 ... 37.570.000,00 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 685 42 zu Lasten aller Epl. ... 2.242.692,78 € bei Kap. 3003 Tit. 685 13 zu Lasten aller Epl. ... 21.121.794,66 € bei Kap. 3003 Tit. 685 14 zu Lasten aller Epl. ... 2.173.192,11 € bei Kap. 3003 Tit. 685 60 zu Lasten aller Epl. ... 6.000.000,00 € bei Kap. 3004 Tit. 685 13 zu Lasten aller Epl. ... 8.462.320,45 € Verstärkung durch Mehreinnahme

bei Kap. 1106 Tit. 272 02 ... 6.253.880,80 € Sollzugang ... 83.823.880,80 € Einsparung

für Kap. 3011 Tit. 981 01 ... 1.722.445,73 € Sollabgang ... 1.722.445,73 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 685 42 ... 37.570.000,00 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 685 42 zu Lasten aller Epl. ... 2.242.692,78 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Kap. 3004 Tit. 683 24 zu Lasten aller Epl. ... 10.000.000,00 € Summe nachrichtlich ... 49.812.692,78 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (77.570.000,00) (49.812.692,78) (49.812.692,78)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... 14.800 - - 14.800 9.224 - 9.224 60.486 - 69.710

2019... 14.800 - - 14.800 10.320 - 10.320 29.916 - 40.235

2020... 14.800 - - 14.800 12.899 - 12.899 9.999 - 22.898

2021... 14.800 - - 14.800 13.556 - 13.556 - - 13.556

zusammen.. 59.200 - - 59.200 45.998 - 45.998 100.401 - 146.399

Haushaltsvermerk

1. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einspa- rungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12.

2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckge- bundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.

Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.

Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.

Erläuterungen zum Haushaltsvermerk

Lfd.Nr. Bezeichnung Soll T€ Ist €

7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMBF: Bildung in-

tegriert/Bildungsprämie... - 32.288.742,29

685 44-154 Qualitätsoffensive Lehrerbildung ... 60.000.000,00 59.725.255,06 -274.744,94

Solländerung (27.181.000,00) (-27.455.744,94)

Erläuterungen

- 1662 -

3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(15)

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 685 44 ... 27.181.000,00 € Sollzugang ... 27.181.000,00 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 685 44 ... 27.181.000,00 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Kap. 3003 Tit. 687 73 ... 12.000,00 € Summe nachrichtlich ... 27.193.000,00 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (27.181.000,00) (27.455.744,94) (27.455.744,94)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... - - - - - - - 73.160 - 73.160

2019... - - - - - - - 27.920 - 27.920

2020... - - - - - - - 235 - 235

zusammen.. - - - - - - - 101.315 - 101.315

Titelgruppe 50

Tgr.50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

(2.643.600.000,00) (2.352.846.699,83)

(-290.753.300,17)

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig deckungsfähig.

2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.

3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.

632 50-141 BAföG - Schülerinnen und Schüler ... 1.026.000.000,00 794.588.489,08 -231.411.510,92 Solländerung (-231.411.510,92)

Erläuterungen Einsparung

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Kap. 0501 Tit. 687 32 zu Lasten aller Epl. ... 131.479.510,92 € für Tit. 671 50 ... 99.932.000,00 € Sollabgang ... 231.411.510,92 €

632 51-142 BAföG - Zuschüsse an Studierende ... 1.502.700.000,00 1.143.426.210,75 -359.273.789,25 Solländerung (-359.273.789,25)

Erläuterungen Einsparung

haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen Aus-

gabe für Kap. 0501 Tit. 687 32 zu Lasten aller Epl. ... 159.273.789,25 € für Tit. 671 50 ... 200.000.000,00 € Sollabgang ... 359.273.789,25 €

671 50-142 BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen

an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ... 114.900.000,00 414.832.000,00 299.932.000,00 Solländerung (299.932.000,00)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Tit. 632 50 ... 99.932.000,00 € bei Tit. 632 51 ... 200.000.000,00 € Sollzugang ... 299.932.000,00 €

Titelgruppe 60

Tgr.60 Kompensationsmittel Föderalismusreform (715.200.000,00) (715.200.000,00) (0,00)

Haushaltsvermerk

Rückzahlungen nicht zweckgerecht verwendeter Bundesmittel fließen den Aus- gaben zu.

882 60-139 Kompensationsmittel für die Abschaffung der GA Hochschulbau ... 695.300.000,00 695.300.000,00 0,00 882 61-139 Kompensationsmittel für die Abschaffung der GA Bildungsplanung ... 19.900.000,00 19.900.000,00 0,00

Titelgruppe 70

Tgr.70 Europäische Schulen (27.976.000,00) (20.971.337,40) (-7.004.662,60)

- 1663 -

Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

3002

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(16)

518 71-114 Mieten und Pachten ... 835.000,00 660.125,20 -174.874,80

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... - - - - - - - 835 - 835

2019... - - - - - - - 835 - 835

zusammen.. - - - - - - - 1.670 - 1.670

518 72-114 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegen-

schaftsmanagement ... 7.821.000,00 5.300.063,23 -2.520.936,77

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... - - - - - - - 1.276 - 1.276

2019... - - - - - - - 997 - 997

2020... - - - - - - - 401 - 401

2021... - - - - - - - 401 - 401

2022... - - - - - - - 401 - 401

2023... - - - - - - - 401 - 401

2024... - - - - - - - 401 - 401

2025... - - - - - - - 401 - 401

2026... - - - - - - - 401 - 401

2027... - - - - - - - 401 - 401

2028... - - - - - - - 401 - 401

2029... - - - - - - - 401 - 401

2030... - - - - - - - 401 - 401

2031... - - - - - - - 401 - 401

2032... - - - - - - - 401 - 401

2033... - - - - - - - 401 - 401

2034... - - - - - - - 401 - 401

2035... - - - - - - - 401 - 401

2036... - - - - - - - 401 - 401

2037... - - - - - - - 401 - 401

ab 2038... - - - - - - - 3.853 - 3.853

zusammen.. - - - - - - - 13.347 - 13.347

Haushaltsvermerk

1. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass das Grundstück Elise-Aulinger- Straße 21 in München der Europäischen Schule München für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich überlassen wird.

2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen wer- den.

687 71-114 Beiträge zu laufenden Kosten Europäischer Schulen ... 14.500.000,00 11.558.544,45 -2.941.455,55

Erläuterungen

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 711 71 ... 274.000,00 € Summe nachrichtlich ... 274.000,00 € Haushaltsvermerk

Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.

711 71-114 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten ... 4.820.000,00 3.452.604,52 -1.367.395,48

Solländerung (456.000,00) (-1.823.395,48)

Erläuterungen

kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

bei Tit. 687 71 ... 274.000,00 € bei Tit. 711 71 ... 182.000,00 € Sollzugang ... 456.000,00 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest

für Tit. 711 71 ... 182.000,00 € Summe nachrichtlich ... 182.000,00 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (456.000,00) (1.823.395,48) (1.823.395,48) - 1664 -

3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(17)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2017 in 2017 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2018... - - - - - 1.640 1.640 - - 1.640

812 71-114 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für

Verwaltungszwecke (ohne IT) ... 0,00 0,00 0,00

Flexibilisierte Ausgaben Titelgruppe 30

Tgr.30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (42.324.000,00) (37.703.521,81) (-4.620.478,19)

685 30-153

F BIBB - Betrieb ... 41.464.000,00 36.673.689,54 -4.790.310,46

Solländerung (1.280.167,73) (-6.070.478,19)

Erläuterungen

Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2016 aus Kap. 3002 ... 1.450.000,00 € Sollzugang ... 1.450.000,00 € Einsparung

für Tit. 894 30 ... 169.832,27 € Sollabgang ... 169.832,27 €

flex. Reste aus Vorjahr / übt. flex. Mittel (1.450.000,00) (6.070.478,19) 894 30-153

F BIBB - Investitionen ... 860.000,00 1.029.832,27 169.832,27 Solländerung (169.832,27)

Erläuterungen

Deckung flexibilisierter Ausgaben gemäß § 5 Abs. 3 HG

bei Tit. 685 30 ... 169.832,27 € Sollzugang ... 169.832,27 €

- 1665 -

Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung

3002

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2017

Ist 2017

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Referenzen

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Eine Maßeinheit muss für den Wert eines Merkmals nicht angegeben werden (Attribute des Elements wert).. Statistisches Bundesamt, Projektteam eSTATISTIK.core 08/2019 Bedeutung

an die opferwillige Liebe der Glaubensgenossen in den Ostseeprovinzen. Bei Überreichung dieses Original-Schreibens an Eine hohe Landes-Versammlung glaubt der

Rückflüsse von Darlehen und von Kapitaleinlagen, Einnahmen aus Veräußerung von Beteiligungen und von Sachen des Anlagevermögens Beiträge und ähnliche Entgelte. Zuweisungen

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