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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kapitel B e z e i c h n u n g Seite

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Academic year: 2022

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Zweiter Nachtrag zum

Bundeshaushaltsplan 2020 Einzelplan 17

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Inhalt

Kapitel B e z e i c h n u n g Seite

Überblick zum Einzelplan ... 2

1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien... 3

Ausgaben-Tgr. 01 Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz... 4

1702 Kinder- und Jugendpolitik... 5

Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (1790)... 9

Übersicht Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)... 13

(2)

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen... 66 574 - 66 574 19 816 +46 758 Übrige Einnahmen... 179 274 - 179 274 179 269 +5 Gesamteinnahmen... 245 848 - 245 848 199 085 +46 763

Ausgaben

Personalausgaben... 165 812 - 165 812 150 318 +15 494

Sächliche Verwaltungsausgaben... 58 939 - 58 939 66 027 -7 088

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 11 200 393 123 000 11 323 393 9 946 759 +1 376 634 Ausgaben für Investitionen... 856 828 1 250 000 2 106 828 335 218 +1 771 610

Besondere Finanzierungsausgaben... -26 709 - -26 709 -50 000 +23 291

Gesamtausgaben... 12 255 263 1 373 000 13 628 263 10 448 322 +3 179 941 davon flexibilisiert... 177 607 - 177 607 181 199 -3 592 davon nicht flexibilisiert... 12 077 656 1 373 000 13 450 656 10 267 123 +3 183 533

Flexibilisierte Ausgaben nach § 5 HG

Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3... 144 640 - 144 640 129 015 +15 625

Aus Hauptgruppe 5... 29 712 - 29 712 40 679 -10 967

Aus Hauptgruppe 7... 60 - 60 1 960 -1 900

Aus Hauptgruppe 8... 3 195 - 3 195 9 545 -6 350 Zusammen... 177 607 - 177 607 181 199 -3 592

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2020

Verpflichtungsermächtigung... 890 715 6 000 896 715 davon fällig:

im Haushaltsjahr 2021 bis zu... 428 952 3 000 431 952 im Haushaltsjahr 2022 bis zu... 261 386 3 000 264 386 im Haushaltsjahr 2023 bis zu... 136 296 - 136 296 im Haushaltsjahr 2024 bis zu... 44 081 - 44 081 im Haushaltsjahr 2025 bis zu... 20 000 - 20 000

17 Überblick zum Einzelplan

Überblick zum Einzelplan 17

Bisheriges Soll 2020 1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020 1 000 €

Soll 2019 1 000 €

Veränderung gegenüber

2019 1 000 €

(3)

Überblick zum Kapitel 1701

Bisheriges Soll 2020 1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020 1 000 €

Soll 2019 1 000 €

Veränderung gegenüber

2019 1 000 €

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen... 115 - 115 115 -

Übrige Einnahmen... 179 000 - 179 000 179 000 - Gesamteinnahmen... 179 115 - 179 115 179 115 -

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 9 889 142 20 000 9 909 142 8 663 992 +1 245 150

Ausgaben für Investitionen... 1 000 - 1 000 1 100 -100

Besondere Finanzierungsausgaben... - - - - -

Gesamtausgaben... 9 890 142 20 000 9 910 142 8 665 092 +1 245 050 davon nicht flexibilisiert... 9 890 142 20 000 9 910 142 8 665 092 +1 245 050

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2020 Die Verpflichtungsermächtigung bleibt

unverändert.

Gesetzliche Leistungen für die Familien 1701

(4)

Ausgaben

Titelgruppe 01

Tgr. 01 Kindergeld und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (1 381 700) (20 000) (1 401 700)

681 11 -231

Kindergeld für Anspruchsberechtigte nach § 1 BKGG 186 000

20 000

206 000

1701 Gesetzliche Leistungen für die Familien

Titel

Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g BisherigesSoll 2020

1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020

1 000 €

(5)

Überblick zum Kapitel 1702

Bisheriges Soll 2020 1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020 1 000 €

Soll 2019 1 000 €

Veränderung gegenüber

2019 1 000 €

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen... 9 300 - 9 300 9 300 -

Übrige Einnahmen... 172 - 172 172 -

Gesamteinnahmen... 9 472 - 9 472 9 472 -

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 680 449 103 000 783 449 677 434 +106 015

Ausgaben für Investitionen... 810 500 1 250 000 2 060 500 310 400 +1 750 100

Besondere Finanzierungsausgaben... - - - - -

Gesamtausgaben... 1 490 949 1 353 000 2 843 949 987 834 +1 856 115 davon nicht flexibilisiert... 1 490 949 1 353 000 2 843 949 987 834 +1 856 115

Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2020

Verpflichtungsermächtigung... 153 216 6 000 159 216 davon fällig:

im Haushaltsjahr 2021 bis zu... 76 072 3 000 79 072 im Haushaltsjahr 2022 bis zu... 31 838 3 000 34 838 im Haushaltsjahr 2023 bis zu... 31 106 - 31 106 im Haushaltsjahr 2024 bis zu... 14 200 - 14 200

Kinder- und Jugendpolitik 1702

(6)

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99

-290

Vermischte Einnahmen 9 300

-

9 300 Erläuterungen:

Der Titel dient insbesondere als Verbuchungsstelle für Zuwendungen, die von den Zuwendungsempfängern nicht oder nicht zweckentsprechend verwendet wurden und daher zurückzuzahlen sind.

Darüber hinaus werden auch Restmittel aus ausgelaufenen Programmen des Sondervermögens Kinderbetreuungsausbau (Kapitel 1790) vereinnahmt.

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

684 06

-165

Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung 5 969

3 000

8 969 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2020 ... 8 043 T€

Es treten hinzu ... 6 000 T€

Neue Verpflichtungsermächtigung ... 14 043 T€

davon fällig:

+3 000 T€ im Haushaltsjahr 2021 bis zu...6 495 T€

+3 000 T€ im Haushaltsjahr 2022 bis zu...5 061 T€

im Haushaltsjahr 2023 bis zu... 2 487 T€

Haushaltsvermerk:

Der Haushaltsvermerk bleibt unverändert.

Erläuterungen:

Adresse und Bezeichnung

Finanzierungs-

anteil in Prozent Soll 2020

1 000 €

Soll 2019

1 000 €

Ist 2018

1 000 €

mit ohne

Eigenmittel

1 2 3 4 5 6

Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung

e. V., Berlin... 99,74 100,00 3 407 2 898 - - aus Kap. 1702 Tit. 684 06

Projektförderung

2. Projektförderung... 5 562 3 031 3 728 Insgesamt ... 8 969 5 929 3 728 - Summe Tit. 684 06 ... 8 969 5 929 3 728

684 07 -261

Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Ju-

gendhilfe

100 000

100 000 Haushaltsvermerk:

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgen- dem Titel geleistet werden: Kap. 1105 Tit. 684 07.

1702 Kinder- und Jugendpolitik

Titel

Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g BisherigesSoll 2020

1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020

1 000 €

(7)

3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei fol- gendem Titel: Kap. 1105 Tit. 684 07.

4. Aus dem Ansatz sind 25 000 T€ für den gemeinnützigen langfris- tigen internationalen Jugendaustausch, insbesondere der Förde- rung der gemeinnützigen Mitglieder des Arbeitskreises internati- onaler Jugendaustausch (AJA) vorzusehen.

Erläuterungen:

Aus dem Titelansatz können Jugendverbände, Träger der politischen, kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, einschließlich ihrer Einrichtungen sowie Jugendbil- dungsstätten, Jugendherbergen und Träger des gemeinnützigen sowie internatio- nalen Jugendaustauschs gefördert werden. Dazu gehört auch die Übernahme von betrieblichen Fixkosten.

Aus dem Ansatz werden auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder Projektmanagement geleistet.

Ausgaben für Investitionen

882 01

-141

Zuweisungen von Finanzhilfen an die Länder nach Artikel 104c GG ins- besondere für vorbereitende zusätzliche investive Maßnahmen der Län- der zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

750 000

750 000

Haushaltsvermerk:

1. Die Ausgaben sind bis zum Inkrafttreten einer die Verausgabung der Mittel regelnden Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern (Art. 104c i. V. m. Art. 104b GG) gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haus- haltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2. Nicht in 2020 verausgabte Mittel fließen dem Tit. 884 06 zur Zu- führung an das noch zu errichtende Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grungschulalter" zu.

3. Die Erläuterungen sind verbindlich.

Erläuterungen:

Die Mittel sind für die Gewährung von Finanzhilfen an die Länder für zusätzliche investive Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Reali- sierung des investiven Ausbaus der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern in 2020 vorgesehen. Insbesondere: Investitionen in Hygienemaßnahmen, Aus- stattungsinvestitionen, Planungsleistungen Dritter (außerhalb der Verwaltung) und andere investive Vorbereitungsmaßnahmen unter der Bedingung der späteren Realisierung der entsprechenden Investitionen im Rahmen des Finanzhilfepro- gramms „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“. Die Einzelheiten werden durch die Verwaltungsvereinbarung geregelt.

884 05 -270

Zuweisung für Investitionen an das Sondervermögen "Kinderbetreuungs-

ausbau" für die "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"

500 000

500 000 884 06

-141

Zuweisung aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket an das Sondervermögen "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsange- bote für Kinder im Grundschulalter"

-

-

Haushaltsvermerk:

1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgen- dem Titel geleistet werden: 882 01.

2. Die Erläuterungen sind verbindlich.

Kinder- und Jugendpolitik 1702

Titel

Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g BisherigesSoll 2020

1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020

1 000 € Noch zu Titel 684 07

(8)

Erläuterungen:

Die Ausgaben sind für Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztags- schulen und Ganztagsbetreuung vorgesehen. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit ab 2022 zusätzlich. Die Einzelheiten werden durch das Ganztagsförderungsgesetz geregelt.

1702 Kinder- und Jugendpolitik

Titel

Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g BisherigesSoll 2020

1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020

1 000 € Noch zu Titel 884 06

(9)

Überblick zur Anlage

Bisheriges Soll 2020 1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020 1 000 €

Soll 2019 1 000 €

Veränderung gegenüber

2019 1 000 €

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen... - - - - -

Übrige Einnahmen... - - - - -

Gesamteinnahmen... - - - - -

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). - - - - -

Ausgaben für Investitionen... - - - - -

Besondere Finanzierungsausgaben... - - - - -

Gesamtausgaben... - - - - -

davon nicht flexibilisiert... - - - - -

Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens

"Kinderbetreuungsausbau" (1790)

1702

(10)

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen

119 99

-270

Vermischte Einnahmen -

-

- Haushaltsvermerk:

1. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2008 - 2013" sind nach Art. 7 Abs. 1 der Verwaltungsver- einbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"

zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01, 882 01 und 919 01.

2. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2013 - 2014" sind nach § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 02, 882 02 und 919 02.

3. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2015 - 2018" sind nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 03, 882 03 und 919 03.

4. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2017 - 2020" sind nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebun- den. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Ti- teln: 611 04, 882 04 und 919 04.

5. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreu- ungsfinanzierung 2020 - 2021" sind nach dem Gesetz über Fi- nanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kin- der zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 05, 882 05 und 919 05.

Übrige Einnahmen

154 01

-270

Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau -

-

- Haushaltsvermerk:

1. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2008 - 2013" sind nach Art. 7 Abs. 2 der Verwaltungsver- einbarung Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung"

zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 01.

2. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2013 - 2014" sind nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 02.

3. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2015 - 2018" sind nach § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

1702 Anlage 2

Wirtschaftsplan des Sondervermögens

"Kinderbetreuungsausbau" (1790)

Titel

Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g BisherigesSoll 2020

1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020

1 000 €

(11)

zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 611 03.

4. Mehreinnahmen aus dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungs- finanzierung 2017 - 2020" sind nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau des Tagesbetreuung für Kinder zweckge- bunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgen- dem Titel: 611 04.

5. Mehreinnahmen sind nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau des Tagesbetreuung für Kinder zweckge- bunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei fol- gendem Titel: 611 05.

331 04 -270

Zuweisung für Investitionen vom Bund "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"

-

-

- Haushaltsvermerk:

Mehreinnahmen sind nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bun- des zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden.

Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:

882 05 und 919 05.

359 05 -850

Entnahme aus Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinan- zierung 2020 - 2021"

-

-

- Haushaltsvermerk:

Mehreinnahmen sind nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bun- des zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder zweckgebunden.

Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:

882 05 und 919 05.

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

611 01

-820

Abführung an den Bundeshaushalt Investitionsprogramm "Kinderbetreu- ungsfinanzierung 2008 - 2013"

-

-

- Haushaltsvermerk:

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah- men bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 154 01.

Erläuterungen:

Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 an Kap. 1702 Tit. 234 01 sowie von Rest- mitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 an Kap. 1702 Tit. 119 99.

611 02 -820

Abführung an den Bundeshaushalt Investitionsprogramm "Kinderbetreu- ungsfinanzierung 2013 - 2014"

-

-

- Haushaltsvermerk:

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah- men bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 154 01.

Erläuterungen:

Abführungen von Zinsen aus Titel 154 01 an Kap. 1702 Tit. 234 01 sowie von Restmitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 an Kap. 1702 Tit. 119 99.

Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens

"Kinderbetreuungsausbau" (1790) 1702

Titel

Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g BisherigesSoll 2020

1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020

1 000 € Noch zu Titel 154 01

(12)

611 03 -820

Abführung an den Bundeshaushalt Investitionsprogramm "Kinderbetreu- ungsfinanzierung 2015 - 2018"

-

-

- Haushaltsvermerk:

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah- men bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 154 01.

Erläuterungen:

Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 an Kap. 1702 Tit. 234 01 sowie von Rest- mitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 an Kap. 1702 Tit. 119 99.

611 04 -820

Abführung an den Bundeshaushalt Investitionsprogramm "Kinderbetreu- ungsfinanzierung 2017 - 2020"

-

-

- Haushaltsvermerk:

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnah- men bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 154 01.

Erläuterungen:

Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 an Kap. 1702 Tit. 234 01 sowie von Rest- mitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 an Kap. 1702 Tit. 119 99.

611 05 -820

Abführungen an den Bundeshaushalt Investitionsprogramm "Kinderbe-

treuungsfinanzierung 2020 - 2021"

-

- Haushaltsvermerk:

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehrein- nahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 154 01.

Erläuterungen:

Abführungen von Zinsen aus Tit. 154 01 an Kap. 1702 Tit. 234 01 sowie von Rest- mitteln ausgelaufener Programme aus Tit. 119 99 an Kap. 1702 Tit. 119 99.

Ausgaben für Investitionen

882 05

-270

Finanzhilfen nach Art. 104 b GG an die Länder für Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern unter sechs Jahren Investitionspro- gramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021"

-

-

Haushaltsvermerk:

1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfä- hig: 919 05.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehr- einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99, 331 04 und 359 05.

Besondere Finanzierungsausgaben

919 05

-850

Zuführung an Rücklagen Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinan-

zierung 2020 - 2021"

-

- Haushaltsvermerk:

1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfä- hig: 882 05.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehr- einnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99, 331 04 und 359 05.

1702 Anlage 2

Wirtschaftsplan des Sondervermögens

"Kinderbetreuungsausbau" (1790)

Titel

Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g BisherigesSoll 2020

1 000 €

Für 2020 treten hinzu

1 000 €

Neues Soll 2020

1 000 €

(13)

Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung

Ausgaben- soll 2020

a) Bis einschl.

31.12.2018 eingegan- gene Ver- pflichtungen fällig ab 2020

davon fällig

2020 2021 2022 2023 Folge-

jahre

in künftigen Haushalts-

jahren b) VE 2019

c) VE 2020 d) es treten hinzu e) Neue VE

1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Kapitel 1702

684 06 - Maßnahmen der Integ- rations- und Migrationsfor- schung

8 969 a) 136 136 - - - - -

b) 5 240 1 840 1 480 1 920 - - -

c) 8 043 3 495 2 061 2 487 - -

d) 6 000 3 000 3 000 - - -

e) 14 043 6 495 5 061 2 487 - -

Summe des Kapitels 1702 2 843 949 a) 44 568 41 300 3 046 222 - - -

b) 370 269 242 148 65 980 50 141 12 000 - -

c) 153 216 76 072 31 838 31 106 14 200 -

d) 6 000 3 000 3 000 - - -

e) 159 216 79 072 34 838 31 106 14 200 -

Summe des Einzelplans 17 13 628 263 a) 68 402 60 860 7 117 425 - - -

b) 800 276 443 545 179 453 84 862 29 340 63 076 -

c) 890 715 428 952 261 386 136 296 64 081 -

d) 6 000 3 000 3 000 - - -

e) 896 715 431 952 264 386 136 296 64 081 -

Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE)

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