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Jahresbericht 2011 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

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Jahresbericht 2011

Dezernat III Amt für Jugend, Familie und Frauen

Magistrat der Stadt Bremerhaven Dezernat III Amt für Jugend, Familie und Frauen Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail: Jugendamt@magistrat.bremerhaven.de

(2)

Herausgeber:

Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen 1. Auflage 2012

Verantwortlich: Susanne Hild, Frank Lilkendey Redaktionsschluss: 30.09.2012

Anschrift:

Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Hinrich-Schmalfeldt-Str., 27576 Bremerhaven

Telefon: 0471/590-2123 Fax: 0471/590-2536 E-Mail: jugendamt@magistrat.bremerhaven.de Internet: http://www.bremerhaven.de

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 1

Vorwort 4

1 Überblick 6

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung 6 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick 7 1.2.1 Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick 8

1.3 Ausgaben auf einen Blick 9

2 Kinder, Familie und Frauen 12

2.1 Frauenförderung 12

2.2 Elterngeld 13

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen 17

3.1 Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes 17

3.1.1 Rahmenkonzept Familienzentrum 17

3.1.2 Rahmenkonzept Hausbesuche 17

3.1.3 Konzept Ausweitung Schule für Eltern 17

3.2 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“ 17

3.3 Bundesfreiwilligendienst im Amt 51 18

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen 20

4.1 Hilfen zur Erziehung 20

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge

Menschen 20

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen 21

5.1 Unterhaltsvorschuss – Schlaglichter 21

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften - Schlaglichter 21

5.3 Beurkundungen - Schlaglichter 21

5.4 Beistandschaften und Beratungen - Schlaglichter 22

5.5 Pflegekinderwesen 23

5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen 25 5.6 Tätigkeiten und Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle 26

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe 27

6.1 Sozialer Dienst 27

6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern 27

(4)

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven 27

6.1.1.2 Kindeswohlgefährdung 27

6.1.1.3 Gemeinsam im Interesse der Kinder (Kooperationsvereinbarungen) 28 6.1.1.4 Zertifizierte Qualifizierung als „Qualitätsmanager/innen im Kinderschutz“ 28 6.1.2 Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro 29 6.1.3 Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro 29

6.2 Jugendgerichtshilfe 30

6.2.1 Grundlagen der Leistung 30

6.2.2 Erkenntnisse aus den Jugendstrafverfahren 30

6.2.3 Verteilung nach Nationalitäten 33

6.3. Kooperation bei der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 34 6.3.1 Sozialer Trainingskursus (STK) 2011 der Jugendgerichtshilfe in

Zusammenarbeit mit der GISBU 34

6.4 Sozialraumarbeit 37

6.4.1 „Die Wohnung“ 37

7 Beratungsangebote 38

7.1 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien 38 7.1.1 Implementierung und lokale Orientierung 38 7.2.1 Hilfeentwicklung in der Beratungsstelle 39

7.2.2 Geschlecht der HilfeempfängerInnen 39

7.2.3 Altersgruppen der HilfeempfängerInnen 40

7.2.4 Migrationshintergrund 41

7.2.5 Wohnort der HilfeempfängerInnen 41

7.2.6 Herkunftsfamilie der HilfeempfängerInnen vor Hilfebeginn 41

7.2.7 Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle 42

7.2.8 Gründe für die Gewährung der Hilfe/Anmeldungsgründe 43 7.2.9 Teilnahme an Fachgruppen und Arbeitsgemeinschaften 44

7.2.10 Veranstaltungsreihe 45

7.3 Die Kinder-Beauftragte des Amtes für Jugend, Familie und Frauen 46

7.3.1 Kinderrechtepreis 2011 47

7.3.2 Kinderaktionswoche und Familientag 2011 48 7.3.2.1 Kinderaktionstage „Kinder haben was zu sagen” 48

7.3.2.2 Familientag 2011 48

7.3.3 Spielleitplanung in Bremerhaven-Geestemünde 49 7.3.4 ModeratorInnen für den Bereich „Kinder- und Jugendbeteiligung“ / Ausbildung 50

8 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 51

8.1 Angebote in Kindertagesstätte und Hort 51

8.1.1 Umsetzungstand zum Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei

Jahren 51

8.1.2 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Kindern in Bremerhavener Kindertagesstätten und Horten 2011 53 8.2 Weiterentwicklung der Kooperationen zwischen den Bereichen Kindertages-

stätten und Primarschulen 54

8.3 Entwicklungs- und Bildungswege der Kinder dokumentieren 59

8.4 Projekte/ Ergebnisse 60

8.4.1 Bericht über die Kinderkrippe in der Kindertagesstätte Robert-Blum-Straße

Betriebsbeginn 1. März 2011 62

8.5 Bundesprojekt „Offensive Frühe Chancen“ - Schwerpunkt-Kitas Sprache

und Integration 64

8.6 AFZ-Projekt: „Perspektive Kita“ 64

8.7 ESF-Modellprogramm „MEHR Männer in Kitas“ 65

(5)

8.8 Kinderförderung in Zahlen 66 8.9 Familienunterstützende Angebote - Kindertagespflege 67

8.9.1 Zusammenarbeit mit den Eltern 67

8.9.2 Fortbildung 67

8.9.3 Situation der Tagespflege 68

8.9.4 Zusammenarbeit mit weiteren Fachdiensten 70

8.9.5 Ausblick für den Bereich Tagespflege 71

8.9.6 Herausforderungen in der Kindertagespflege 71

9 Jugendförderung 72

9.1 Jugendförderung 72

9.1.1 Freizeiteinrichtungen 74

9.1.1.1 Freizeittreff Leherheide 75

9.1.1.2 Freizeitstätte Lehe-Treff 90

9.1.1.3 Freizeittreff Eckernfeld 97

9.1.1.4 Freizeitstätte Carsten-Lücken-Straße 103

9.1.1.5 Kinder- und Jugendtreff im Dienstleistungszentrum Grünhöfe 108

9.1.1.6 Stadtteil-Treff Wulsdorf 112

9.1.1.7 Spielpark Leherheide 116

9.1.2 Mobile Spielbetreuung 123

9.2 Streetwork 126

9.2.1 Streetwork beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven 127

9.3 Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 129

9.4 Fachstelle „Jugendschutz im Internet“ 131

9.5 Jugendherberge Wüstewohlde 132

10 Das Helene-Kaisen-Haus 133

10.1 Vernetzung des Helene-Kaisen-Hauses 133

10.2 Gremienarbeit 134

10.3 Kooperationen 135

10.4 Aktuelles aus der Einrichtung 135

10.4.1 Auslastung der verschiedenen Angebotsformen 136

10.4.2 10.4.2 Verweildauer 138

11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 139

11.1 Abbildungsverzeichnis 139

11.2 Tabellenverzeichnis 140

(6)

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

der vorliegende Bericht will über die regelmäßigen Aufgaben, Projekte und fachlichen Entwicklungen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen im vergangenen Jahr informieren.

Auch für das Jahr 2011 haben die einzelnen Abteilungen und Organisationseinheiten ihre Aufgaben beschrieben und die besonderen Schwerpunkte – insbesondere im Bereich Beteiligung – dargestellt.

Wie in den Jahren davor haben 2 Themen der Kinder- und Jugendhilfe besondere Aktualität:

Der Aufbau der frühen Hilfen - insbesondere des Bundeskinderschutzgesetzes, das Ende 2011 verabschiedet wurde - und der weitere Ausbau für Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren.

Auch wenn dieser Bereich im besonderen Fokus stand, möchten wir darauf hinweisen, dass auch in anderen Bereichen viele Entwicklungen stattgefunden haben.

Die Kooperationen zwischen den Bereichen Kindertagesstätten und Primarschulen, deren Grundlagen unter anderem in gemeinsam mit den beteiligten Fachkräften der jeweiligen Einrichtungen durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagen erarbeitet wurde, konnte weiter entwickelt werden.

Zu einer weiteren Säule der Arbeit des Amtes für Jugend Familie und Frauen hat sich zwischenzeitlich der Bundesfreiwilligendienst (BFD), in dem sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl engagieren, entwickelt.

Um den unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen gerecht werden zu können wurden im Berichtsjahr mehrere Projekte initiiert, die hier beispielhaft genannt werden:

„MEHR Männer in Kitas“

Männliche Jugendliche sollen in der Phase ihrer Berufsorientierung mit Hilfe unterschiedlicher Medien ausführlich informiert und die Neugier am Erzieherberuf geweckt werden (Förderung Bundesmittel).

„Offensive Frühe Chancen“ - Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration

In sozialen Brennpunkten sollen Kindertagesstätten zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ ausgebaut werden. Aufgabe ist die besondere sprachliche Förderung von einzelnen Kindern und Gruppen (Förderung Bundesmittel).

„Jugendschutz im Internet“

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind vermehrt Herausforderungen durch die Nutzung des Internets ausgesetzt. Die Arbeit des Amtes für Jugend, Familie und Frauen ist hier, unterstützend tätig zu werden. Durch die Fachstelle „Jugendschutz im Internet“ erfolgt eine Sensibilisierung für die Risiken.

„Toleranz fördern – Kompetenz stärken“

Im Laufe des Jahres 2011 ist ein lokaler Aktionsplan Bremerhaven gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus begonnen worden

(7)

(Förderung Bundesmittel). Durch die Initiative wurde die Vernetzung zwischen allen Beteiligten verstärkt.

Insgesamt hat sich die Jugendarbeit weiter entwickelt, um noch bedarfsgerechter und stadt- teilorientierter Angebote durchführen zu können.

Die Planungen der Familienzentren haben sich erweitert. Familien sollen somit besser in die Lage versetzt werden, selbst ihre Kapazitäten weiter zu entwickeln und sich zu stärken.

Dabei wird auf Nachhaltigkeit gesetzt im Sinne einer Ressourcenorientierung.

Praxisorientierte Konzepte im Rahmen der Familienarbeit wurden ausgebaut.

Insgesamt hat der Ausbau des Kindertagesstättenbereiches dank eines großen Engagements von Trägern, dem zweigliedrigen Jugendamt und politischen Vertretern/innen eine sehr positive Entwicklung genommen. Das Nachfrageverhalten der Eltern steigt ebenfalls.

Ein weiterer Schwerpunkt war die abschließende Erstellung der Heimdokumentation zur Geschichte der „Bremer Heimerziehung“.

Gerade der Schwerpunkt „Beteiligung“ soll dazu beitragen, dass in der Heimerziehung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen die Beteilung und die Bedarfe der jungen Menschen und deren Familien im Vordergrund stehen.

Auch im Jahr 2011 haben das Amt für Jugend, Familie und Frauen und der Jugendhilfeausschuss viele Leistungen auf den Weg gebracht. Hierfür ein Dank an die Mitwirkenden in den Unterausschüssen des Jugendhilfeausschusse, den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII und den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses sowie des Ausschusses für Jugend, Familie und Frauen.

Weiter geht der Dank an alle engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die neben ihrer fachlichen Kompetenz eine überaus gute Teamarbeit praktizieren.

Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit werden wir auch in Zukunft Gewährleister für eine zukunftsorientierte Jugend- und Familienarbeit sein.

Klaus Rosche Susanne Hild

Stadtrat Leiterin des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

(8)

1 Überblick

1 Überblick

Die Vorgehensweise dem jeweiligen Jahresbericht des Amtes für Jugend, Familie und Frauen (AfJFF) ein Schlaglicht auf die Ausgangssituation in Bremerhaven voran zu stellen hat sich bewährt und wird daher im Bericht für das Jahr 2011 wiederholt.

Inhalte sind Aspekte der demographischen Situation der Stadt Bremerhaven, die erbrachten Leistungen in der Jugendhilfe und die daraus resultierende Ausgaben- und Einnahmensituation des AfJFF.

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung

Bremerhaven konnte in demografischer Hinsicht eine Trendwende vollziehen und innerhalb der Region aber auch im Vergleich zu ähnlich strukturierten Städten erkennbar aufholen. Dies liegt insbesondere in verbesserten Wanderungszahlen begründet, denn Bremerhaven verliert nicht nur weitaus weniger Menschen an das Umland als noch vor wenigen Jahren, sondern ist offenbar auch für den Zuzug aus anderen Regionen attraktiver geworden.

Demographie Bremerhavener Bevölkerungsgruppen

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000

2007 2008 2009 2010 2011 Jahr

Anzahl

Kinder Jugendliche Heranwachsende junge Volljährige

Abbildung 003: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

2007 2008 2009 2010 2011

Kinder

0 bis unter 3 Jahren 2.890 2.876 2.819 2.768 2.764 3 bis unter 7 Jahren 3.833 3.749 3.807 3.810 3.788 7 bis unter 14 Jahren 7.552 7.403 7.202 7.113 6.923 0 bis unter 14 Jahren 14.275 14.028 13.828 13.691 13.475 Jugendliche

14 bis unter 18 Jahren 5.158 4.718 4.589 4.542 4.410 Heranwachsende

18 bis unter 21 Jahren 4.398 4.338 4.180 4.117 3.797 junge Volljährige

18 bis unter 27 Jahren 13.047 13.222 13.245 10.680 12.786 Einwohner gesamt 115.313 114.506 114.031 113.842 112.982 Tabelle 001: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

(9)

1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

Fallzahlen nach SGB VIII 2007 2008 2009 2010 2011 Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesamt 3.405 3.432 3.427 3.508 3.569 - kommunale Träger 1.483 1.477 1.483 1.660 1.700

- freie Träger 1.922 1.955 1.944 1.848 1.869

davon integrativ betreute behinderte Kinder 192 231 269 272 290

- Kinderkrippe 124 168 232 299 316

- Kindergarten 2.793 2.797 2.756 2.791 2.821

- Horte 488 467 439 418 412

Freiplätze / Ermäßigungen 1.646 1.539 1.443 1.687 1.676 - Kindertagesstätten, kommunal 716 634 581 822 836 - Kindertagesstätten, freie Träger 930 905 862 865 840 Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesamt 178 141 103 121 90

HzE + Leistungen 1.663 2.221 2.402 2.067 2.031

- stationär §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42

1.084 1.271 1.382 1.019 1.172

- Pflegestellen § 33 413 565 571 585 598

- ambulant §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 579 950 1.020 1.048 859

Hilfen für junge Volljährige 59 133 130 157 125

- stationär 53 114 117 141 114

- Pflegestellen 24 31 42 37 37

- ambulant 6 19 13 16 11

Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1.818 1.691 1.616 1.709 1.878 Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio. € 2,7 2,7 2,5 3,0 3,0 Vormundschaften / Pflegschaften 259 255 271 307 309

Beistandschaften 1.744 1.717 1.712 1.738 1.768

Beurkundungen 518 555 735 701

Einträge ins Sorgerechtsregister 135 134 191 196

ausgesprochene Adoptionen 11 6 7 8 11

Adoptionsbewerber 0 1 10 8 0

Kinder in Adoptionspflege 5 3 6 7 4

Bewilligte Anträge auf Eltern- oder Erziehungsgeld

1.450 1.213 1.423 1.456 1.496 Auszahlbetrag Eltern- und Erziehungsgeld in

Mio. €

8,1 6,2 4,9 4,8 4,5

Erziehungsgeld 4,3 1,4 - - -

Elterngeld 3,8 4,8 4,9 4,8 4,5

Jugendgerichtshilfe 1.036 1.038 1.043 1.151 1.322 Tabelle 002: Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

(10)

1.2.1 Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick

Vergleich des Jahres 2007 zum Jahr 2011 Krippen

 weiterer Ausbau der Krippenplätze um 155 %.

Hilfen zur Erziehung und angrenzende Leistungen

 Zunahme der Hilfen für junge Volljährige um 112%

Kindeswohlgefährdung

 Stabilisierung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen bei 587 Fällen (2009 – 588 Fälle) im Berichtsjahr 2011

Erziehungsberatungsstellen

 Zunahme der Zahl der Neuanmeldungen in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien gegenüber dem Vergleichsjahr 2009 aber Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zum Jahr 2010 um ca. neun Prozent.

Kinder- und Jugendförderung

 weitere Ausdifferenzierung des Angebotes der Kinder- und Jugendarbeit Elterngeld

 Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 haben fast 4800 Bremerhavener Familien Elterngeld erhalten.

(11)

1.3 Ausgaben auf einen Blick

Die auch für 2011 zu verzeichnende Verringerung der Gesamtfallzahl (siehe hierzu 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick, HzE + Leistungen) führte zu einer Reduzierung der Ausgaben.

Im Berichtsjahr ist im Vergleich zum Vorjahr eine Reduzierung der Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen und der damit verbundenen gewährten Leistungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung festzustellen. Dies wirkt sich auf der Ausgabenseite deutlich erkennbar aus.

Die im Rahmen eines vom Magistrat im 3. Quartal 2010 beschlossenen

„Strukturmaßnahmenkonzeptes zur Reduzierung der Kosten der Jugendhilfe“

eingeleiteten Steuerungsvorgaben haben im Berichtsjahr 2011 zur Verbesserung der Finanzsituation im Bereich der Hilfen zur Erziehung+ beigetragen.

Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen

0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00

2007 2008 2009 2010 2011

Millionen

Jahr

0 100 200 300 400 500 600 KiWo-Meldungen700

Kindertagesstätten Hilfen zur Erziehung vollstätionär

ambulant Jugendförderung kommunal

freie Träger Kindeswohlgefährdungsmeldungen

Abbildung 004: Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen

2011 sanken – entgegen dem Trend der Vorjahre - die kommunalen Finanzleistungen für die Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dies gilt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

Aufgabenfelder 2007 2008 2009 2010 2011

Kindertagesstätten 14.769.294,56 15.776.459,10 16.887.906,43 18.679.019,20 24.426.150,53 - kommunal 9.078.484,86 9.696.016,30 10.032.322,71 11.758.087,45 15.587.810,68 - freie Träger 5.690.809,70 6.080.442,80 6.855.583,72 6.920.931,75 8.838.339,85 Hilfen zur Erziehung 16.218.663,10 19.772.807,72 21.114.886,25 24.083.422,33 22.535.705,76 - kommunal 1.813.575,25 2.752.517,58 2.588.784,72 2.467.949,75 2.357.709,97 - freie Träger 14.405.087,85 17.020.290,14 18.526.101,53 21.615.472,58 20.177.995,79 vollstätionär 11.756.634,93 14.462.054,69 14.631.902,38 16.587.354,77 15.821.823,46 ambulant 4.462.028,17 5.310.753,03 6.482.983,87 7.496.067,56 6.713.882,30 Jugendförderung 2.155.885,62 2.110.087,36 2.128.160,91 2.138.393,51 2.364.825,60 - kommunal 1.705.426,23 1.667.744,69 1.686.635,37 1.667.078,02 1.785.551,83 - freie Träger 450.459,39 442.342,67 441.525,54 472.315,49 579.273,77 Tabelle 003: Ausgaben (in €) ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick

(12)

Im Jahr 2011 wurde intensiv daran gearbeitet neue Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, um ab 2013 dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gerecht werden zu können. Schwerpunkt der Arbeit war die räumliche und bauliche Planung neuer Kinderkrippen.

An der Umsetzung der im Bedarfsplan für die Bremerhavener Kindertagesstätten beschriebenen Ansprüche, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für drei- bis sechsjährige Kinder zu erfüllen und die Öffnungszeiten an den Bedarf anzupassen, wurde auch im Jahr 2011 intensiv gearbeitet.

Zuwendungen

Die Übersicht stellt das Fördervolumen, die Anzahl der Bewilligungen und den Zuwendungszweck dar.

Unterschieden wird in institutionelle Förderungen (Gegenstand der Förderung sind in der Regel die gesamten Ausgaben und der gesamte satzungsmäßige Zweck der ZuwendungsempfängerInnen) und Projektförderungen (Gegenstand der Förderung sind inhaltliche und zeitlich abgegrenzte Vorhaben). Die Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen des öffentlichen Haushalts, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Stellen außerhalb der Verwaltung gewährt werden, ohne dass die EmpfängerInnen einen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch darauf haben. Die Bewilligung erfolgt nach dem Subsidaritätsprinzip, d. h. die ZuwendungsempfängerIn hat zunächst alles in seinen Kräften stehende und für sie/ihn Zumutbare zu tun, um die Finanzierung des Zuwendungszwecks durch eigene Mittel sicherzustellen. Die öffentliche Förderung ist nur ergänzend. Die EmpfängerInnen der Zuwendungen müssen jährlich nachweislich über die geleistete Zuwendung berichten. Bei Projektförderungen darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungen sind den Zuwendungsarten eindeutig zugeordnet; eine Wahlmöglichkeit zwischen den Zuwendungsarten gibt es daher nicht.

Die in diesem Bericht erfassten institutionellen Zuwendungen ergeben insgesamt eine Summe von 7.682.619,90 €. Hinzu kommen 3.332.380,00 € an Projektförderungen.

Die dauerhaften EmpfängerInnen institutioneller Zuwendungen sind hier u.a. die Kindertagesstätten der freien Träger wie AWO, Diakonisches Werk, etc. Insgesamt erhalten 32 Kindergärten jährlich Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten. Eines der größten Projekte das in 2011 bezuschusst wurde ist der Neubau der Kindertagesstätte St. Willehad. Hier wurden 1.600.000,00 € investiert.

Weitere Projekte wie Sommerferienlager, Maßnahmen der Jugendförderung (Seminare, Ferienfreizeiten und Gruppenfahrten nach den Richtlinien der Jugendförderung) und Personalkosten für JugendbildungsreferentenInnen wurden wie auch in den Jahren zuvor unterstützt.

Zum 01.08.2011 eröffnete das Familienzentrum Leherheide; der Umbau, die Ausstattung und der laufende Betrieb wurden mit einer Summe in Höhe von 63.009,00 € bezuschusst. Auch kleinere Projekte wie Anschaffung von Möbeln oder der Einbau von Alarmanlagen werden immer wieder unterstützt.

(13)

lfd.

Nr. Name des Zuwendungsempfängers

Zuwendungs- art

§ 23 LHO Projektförde-

rung/

institutionelle Förderung

Zuwendung Ist 2011

1 Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen (AFZ) I / P 573.781,02 €

2 Arbeiterwohlfahrt (AWO) P 905.093,62 €

3 AG Bremerhavener Pfadfinder P 400,00 €

4 Arbeit und Leben e.V. I / P 56.672,00 €

5 Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) P 14.385,00 € 6 Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)

Stamm Goten P 1.171,00 €

7 BdP Stamm Rainbow P 8.513,00 €

8 BEK Kindertagesstätte "Bonhoeffer Haus" I 87.360,00 €

9 Bremerhavener Topf e.V. P 37.250,00 €

10 Diakonie Family P 55.171,00 €

11 Diakonisches Werk I / P 1.006.591,77 €

12 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) I / P 927.820,40 €

13 Evangelischen-lutherisches Kirchenkreisamt P 280.225,00 €

14 Ev.-luth. Stadtjugenddienst P 81.700,00 €

15 Ev. Jugend Wesermünde Süd P 138,00 €

16 Ev.-luth.Kirchenkreisamt Bremerhaven/Cuxhaven I / P 2.226.112,51 €

17 Evangelisch-reformierte Kirche P 22.500,00 €

18 Förderkreis für Waldorfpädagogik e.V. I / P 70.537,84 € 19 Förderverein für polizeiliche Prävention P 1.800,00 €

20 Förderwerk Bremerhaven P 4.843,00 €

21 Initiative Jugendhilfe Bremerhaven (IJB) I / P 1.037.354,47 € 22 Interessengemeinschaft "Attraktiver P 13.945,00 € 23 Katholische Kirchengemeinde Hl. Herz-Jesu Lehe P 2.100.300,53 €

24 Kath. Kirchengemeinde St. Ansgar I 258.047,04 €

25 Kath.Kirchengemeinde St. Michael I / P 256.924,24 €

26 "Kindertreff Oase" P 315.605,10 €

27 Kreissportbund Bremerhaven P 27.190,00 €

28 Lebenshilfe Kindertagesstätte "Walter-Delius-Str." 2 I 226.660,94 €

29 Mäuse vom Kampacker e.V. P 87.899,72 €

30 Marine Jugend Bremerhaven e.V. P 586,00 €

31 Rassegeflügelzüchter Bremerhaven P 30.000,00 €

32 Rückenwind für Leher Kinder e.V. I 192.897,58 €

33 Sozialistische Jugend Deutschlands (SJD) -Die Falken I / P 66.374,00 €

34 Stadtjugendring Bremerhaven I / P 139.928,00 €

35 Tagesgruppe Strohhalm e.V. P 5.926,00 €

36 Tagesstätte Strohhalm Krippe "Die Sprotten" I 354.411,66 € 37 Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder

(VCP) P 664,00 €

38 Verein für Freizeitgestaltung e.V. P 44.858,00 €

39 Weitblick gGmbH P 10.000,00 €

40 Zentralelternbeirat (ZEB) P 1.380,00 €

Tabelle 004: Zuwendungen an Träger der Jugendhilfe im Jahr 2011 (in €)

(14)

2 Kinder, Familie und Frauen

2 Kinder, Familie und Frauen

2.1 Frauenförderung

Politik, Gesellschaft, Arbeitswelt, Gesundheit, Sport und Freizeit, Familie – in all diesen Bereichen nehmen Frauen Einfluss, tragen Verantwortung, beteiligen sich, mischen sich ein und verschaffen sich Gehör.

Es sind nach wie vor die Frauen, die ihre beruflichen Karrieren unterbrechen, um sich den Wunsch nach Kindern zu erfüllen. Durch das Elterngeld mit den Partnermonaten gibt es inzwischen zwar ein gutes Instrument, um den Wunsch der Väter, nicht nur Ernährer, sondern auch Erzieher ihrer Kinder zu sein, zu unterstützen. Leider wird dies nach wie vor von den Männern sehr wenig in Anspruch genommen.

Der Ausbau der Krippenplätze in Bremerhaven und der gesetzliche Anspruch auf Kinderbetreuung tragen sehr dazu bei, dass Frauen Familie und Beruf besser „unter einen Hut“ bringen.

Frauen sind darin zu bestärken, eigene Interessen und Bedürfnisse zu erkennen, zu formulieren und durchzusetzen.

Dafür hält das Amt für Jugend, Familie und Frauen u.a. ein Beratungs- und Hilfsangebot für Frauen vor. Hier werden z.B. Frauenvereine und –verbände beraten und betreut. Auch können Zuschüsse und Zuwendungen für frauenspezifische Angebote bewilligt werden.

Im Jahr 2011 wurden nachfolgende Zuwendungen und Zuschüsse gewährt:

Haushaltsstelle 6480/684 01

(Zuschüsse im Rahmen der Betreuung von Frauenprojekten und –vereinen)

ZGF Bremerhaven 517,-- €

ZGF Bremerhaven 390,-- €

ZGF Bremerhaven 1.403,-- €

Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e.V. 370,-- €

Katholische Frauenseelsorge 394,-- €

Leben mit Krebs e.V. 100,-- €

Mosaik Arbeitskreis 695,-- €

Haushaltsstelle 6480/532 01

(Förderung von Maßnehmen und Veranstaltungen)

ZGF Bremerhaven 120,-- €

Haushaltsstelle 6480/987 01

(an Bremer HHSt: 0045/387 10-0 für Wahrnehmung von Aufgaben durch die ZGF)

60.000,-- €

Haushaltsstelle 6500/684 01

(Förderung der Selbsthilfe Bremerhavener Topf)

Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e.V. 1.649,-- €

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Das Amt für Jugend, Familie und Frauen ist in den folgenden Bremerhavener Gremien Mitglied:

 Fachbeirat für Frauen (als Gast in beratender Funktion)

 Forum Frauen und Gesundheit

 Arbeitskreis Berufliche Perspektiven für Frauen in Bremerhaven

 Runder Tisch Frauen in den Stadtteilkonferenzen

 Runder Tisch Gewalt gegen Frauen

2.2 Elterngeld

Aufgabe des Sachgebietes Elterngeld ist der Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für alle in Bremerhaven wohnenden AntragstellerInnen.

Das Elterngeld, das für Geburten ab 01.01.2007 eingeführt wurde, ist eine Einkommensersatzleistung für Familien mit kleinen Kindern, die als zentrales Element die Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen darstellt.

Ziel ist es dazu beizutragen, Familien nach der Geburt eines Kindes die finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter

 die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen,

 nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,

 mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und

 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 haben fast 4800 Bremerhavener Familien Elterngeld erhalten.

Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

857

1008 1038

996 837

991 1015

986 950 943

0 200 400 600 800 1000 1200

2007 2008 2009 2010 2011

Jahr Zahl der Anträge

Anzahl eingegangener Anträge Anzahl bewilligter Anträge

Abbildung 005: Darstellung der Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gestärkt werden, damit junge Paare den Wunsch nach einem Kind nicht aus diesen Gründen weiter aufschieben.

Elterngeld ist als Entgeltersatzleistung ausgestaltet, welche sich am wegfallenden Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt und beträgt höchstens 1.800 Euro/pro Monat. Aber auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten für diese Zeit den Mindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro.

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Der Bezugszeitraum von Elterngeld ist auf 12 Monate begrenzt. Wenn der Partner seine Arbeit für mindestens zwei Monate einstellt bzw. reduziert und er ebenfalls einen Antrag stellt, kann dieser auf 14 Monate ausgedehnt werden. Vierzehn Monate Elterngeld können Elternteile beantragen, denen die elterliche Sorge bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht und die nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben. Der Bezugszeitraum wird jeweils um die Dauer des Bezuges von Mutterschaftsgeld nach der Geburt gekürzt.

Die Daten für den vorliegenden Jugendhilfebericht beziehen sich auf das Jahr 2011.

Gesamt

Antrag- steller-

Innen

Antrag- steller

Anzahl eingegangener Anträge 950 841 109

Anzahl bewilligter Anträge 943 835 108

Durchschnittliche Monatsbeträge

Bis 300,- Euro 353 337 16

Mehr als 300,- bis 600,-Euro 313 299 14

Mehr als 600,- bis 900,- Euro 155 138 17

Mehr als 900,- bis 1200,- Euro 62 35 27

Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro 39 18 21

Mehr als 1500,- aber weniger als 1800,- Euro

11 4 7 Durchschnittlich 1800,- Euro oder mehr 10 4 6

Es erhielten den Mindestbetrag 560 539 21

Es erhielten den Höchstbetrag 11 5 6

Tabelle 005: Darstellung der Antrags- und Finanzsituation Durchschnittliche Monatsbträge Elterngeld

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

2007 2008 2009 2010 2011 Jahr

Fallzahl

Bis 300,- Euro Mehr als 300,- bis 600,-Euro Mehr als 600,- bis 900,- Euro

Mehr als 900,- bis 1200,- Euro Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro Mehr als 1500,- aber weniger als 1800,- Euro Durchschnittlich 1800,- Euro oder mehr

Abbildung 006: Durchschnittliche Monatsbeiträge Elterngeld der Jahre 2007 – 2011

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Geschwisterbonus und Verlängerungsoption

210

77 267

160 252

208 249

124 230

153

0 50 100 150 200 250 300

Es erhielten einen Geschwisterbonus Inanspruchnahme der Verlängerungsoption Fallzahl

2007 2008 2009 2010 2011

Abbildung 007: Geschwisterbonus und Verlängerungsoptionen (Elterngeld)

Den Geschwisterbonus erhält die antragstellende Person wenn in ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter drei oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahre alt sind. In diesem Fall wird das zustehende Elterngeld um 10%, mindestens aber um 75,00 Euro erhöht. Im Jahr 2011 wurde der Geschwisterbonus an 230 antragstellende Personen ausgezahlt.

Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Möglichkeit, die Auszahlung des Elterngeldes auf die doppelte Anzahl von Monaten, bei halber Rate zu strecken.

Diese Option wurde 2011 lediglich von 153 Antragstellenden Personen gewählt.

Elterngeld wird seit dem 1. Januar 2011 auf Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) sowie auf die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG angerechnet.

Mehrlingsgeburten

Bei Geburten von Zwillingen, Drillingen und so weiter erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300,00 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind. Im Jahr 2011 sind 10 Zwillingspaare Bremerhavener Eltern geboren.

Die Elterngeldstelle befindet sich im Columbus Center, Obere Bürger 39a. Sie ist mit fünf Verwaltungsfachkräften (3 Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften) besetzt. Einen gewichtigen Teil der Arbeit nimmt, neben der Annahme und Bearbeitung der Elterngeldanträge, die Beratung (auch vor der Geburt!) in allen Angelegenheiten, die das Elterngeld- und Elternzeitgesetz betreffen, ein.

Fachtagung Elterngeld

Die Fachtagung Elterngeld hat vom 02. bis 05. Mai 2011 in Bremerhaven stattgefunden. Daran haben 17 TeilnehmerInnen aus 11 Bundesländern teilgenommen. Es handelte sich dabei um Entsandte von den in ihrem Bundesland für das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zuständigen Ministerien bzw.

Landesbanken. Bei der alljährlich stattfindenden Veranstaltung werden verschiedenste Inhalte und Verfahrensweisen behandelt. Zukünftige Entwicklungen im Elterngeld werden ebenfalls thematisiert. Problemstellungen werden gegebenenfalls bis zum Bundesfamilienministerium mit der bitte um Klärung heraufgereicht.

(18)

Mit der Ausrichtung war in diesem Jahr das Land Bremen beauftragt. Die Fachtagung wurde dann von der Elterngeldstelle Bremerhaven durchgeführt. Die Tätigkeit der Elterngeldstelle beschränkte sich nicht allein auf die Tagungsleitung, auch die Unterbringung der TeilnehmerInnen und ein Besichtigungs- und Abendprogramm mussten organisiert werden. Bei der Vor- sowie bei der Nachbereitung waren viele Stellen hilfreich. Von der Magistratskanzlei über die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung, der Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven bis zur Stadtbibliothek, die freundlicherweise den Tagungsraum zur Verfügung gestellt hat, haben viele Behörden und Betriebe zur erfolgreichen Durchführung der Tagung beigetragen.

Ihnen sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich gedankt.

Nach übereinstimmender Meinung der TeilnehmerInnen war diese Tagung sehr erfolgreich und die Stadt Bremerhaven hat bei einen positiven Eindruck hinterlassen.

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3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3.1 Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes

Im Jahresbericht 2009 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen wurde zur Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes – Präventionskette – dargelegt wie dieses Thema angegangen und welche Bedarfe durch die Steuerungsgruppe festgestellt wurden. Im Anschluss daran sollten die Schwerpunkte definiert und die entsprechenden Konzepte dazu ausgearbeitet werden. In der Sitzung der Steuerungsgruppe am 15.12.2009 wurden daraufhin die Ergebnisse präsentiert.

Nach einer ausgiebigen Aussprache zu den Konzepten wurden die Beschlüsse wie im Bericht 2009 dargestellt gefasst:

3.1.1 Rahmenkonzept Familienzentrum

Die Umsetzung gestaltete sich problematischer als geplant.

Reibungslos verlief die Eröffnung des Familienzentrums der AWO in Leherheide.

Hier zeigte sich der Vorteil einer vorher schon akzeptierten Anlaufstelle.

Probleme gab es an den Standorten Pavillon am Martin-Donandt-Platz und in der Braunstrasse. Durch die eingeleitete Insolvenz des Trägers wurde die Eröffnung verhindert bzw. kam es zu einer Schließung.

3.1.2 Rahmenkonzept Hausbesuche

Die Steuerungsgruppe hatte sich einvernehmlich, neben kleineren redaktionellen Änderungen, mit dem Rahmenkonzept einverstanden erklärt und gleichzeitig beschlossen, im ersten Halbjahr 2010 ein Interessenbekundungsverfahren, bei dem sich sowohl freie Träger der Jugendhilfe als auch das Amt für Jugend, Familie und Frauen bewerben konnten, einzuleiten. Die Hausbesuche sollen künftig im Namen der Stadt Bremerhaven durchgeführt werden. Als Träger wurde die AWO ausgewählt.

Die Hausbesuche wurden durch die Landesdatenschutzbehörde für uns völlig unverständlich untersagt. Eine Einigung konnte bis Ende des Jahres nicht erzielt werden

3.1.3 Konzept Ausweitung Schule für Eltern

Im Sinne des Koalitionsbeschlusses sollte die erfolgreiche Arbeit der Elternschule in Lehe zusätzlich im südlichen und nördlichen Stadtgebiet ausgeweitet werden. Das Konzept der Schule für Eltern wurde einstimmig mit getragen. Der zweite Standort wurde in 2011 eröffnet.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen befindet sich weiterhin auf einem guten Weg im Rahmen der präventiven Maßnahmen und geht davon aus, dass die beschlossenen bedarfsgerechten Ansätze zum Kinderschutz zur Erreichung der Ziele und damit zum Erfolg beitragen werden.

3.2 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“

Wohin mit der Spende für einen wohltätigen Zweck? Vor dieser Frage standen auch im Jahr 2011 viele Firmen, Vereine und Bürger, wenn sie bei besonderen Anlässen auf Geschenke für Freunde und Kunden verzichten und stattdessen Gutes tun wollten. Der als mögliche Antwort auf diese Frage im Jahr 2008 vom

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Amt für Jugend, Familie und Frauen eingerichtete Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“ durfte auch im zurückliegenden Zeitraum gern dafür genutzt werden die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven zu verbessern.

Wer den Fonds auch zukünftig fördern möchte kann seine Geldspende auf das folgende Konto einzahlen:

Sparkasse Bremerhaven BLZ: 29250000

Kto: 1100009

Bei der Einzahlung müssen das Kassenzeichen 0211113261111 und das Stichwort

„Kinderfreundliches Bremerhaven“ angegeben werden.

Spendenbescheinigungen werden erteilt. Die Spendenden können über die Verwendung des Geldes direkt bestimmen. Wenn keine Zweckbindung vorliegt, entscheidet der Spendenbeirat, der halbjährlich tagt. In diesem Gremium sitzen neben dem zuständigen Stadtrat unter anderem VertreterInnen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen, der Stadtverordnetenfraktion, des Jugendhilfeausschusses, der freien Wohlfahrtsverbände und der Arbeitsgemeinschaft „Erziehungshilfen Bremerhaven“.

Im Jahr 2011 standen im Spendenfonds 59.389,32 € zur Verfügung. Davon wurden u.a. 13.398,00 € an die folgenden Projekte als Förderung vergeben:

Einrichtung Projekt Förderbetrag

Ev.-luth. Kita Marienkirche Frühstücksangebot 240,00 €

Ev.-luth. Kita Michaelis Spende 500,00 €

Ev.-luth. Kita Michaelis Frühstücksangebot 354,00 €

Kita Jacobistr. Frühstücksangebot 510,00 €

Kita Ellhornstraße Frühstücksangebot 738,00 €

Kita Neuemoorweg Frühstücksangebot 480,00 €

Kita Große Kirche Frühstücksangebot 168,00 €

Kita Stettiner Str. Frühstücksangebot 1.500,00 €

Kita Braunstr. Frühstücksangebot 1.500,00 €

Kita St. Willehad Frühstücksangebot 480,00 €

Kita Frenssenstr. Frühstücksangebot 234,00 €

AFZ Musikalische Früherziehung 924,00 €

LosverkäuferInnen Losverkauf Festwoche 270,00 €

Riemann Flock und Druck Ordner „Willkommen an Bord“

(Spende der Städt. Sparkasse)

5.000,00 €

Lehe-Treff Verpflegung Theaterspielstadt

Jumbo Jum 500,00 €

13.398,00 €

Tabelle 006: Ausgaben 2011 Spendenfonds Kinderfreundliches Bremerhaven

Die Förderform „Frühstücksangebot“ beinhaltet einen Betrag von 1 Euro pro Kind und Woche.

3.3 Bundesfreiwilligendienst im Amt 51

Mit dem Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 01.07.2011, wonach u.a. die Wehrpflicht und somit auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes ausgesetzt wurde, sowie des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes(BFD) wurden die im Amt für Jugend, Familie und Frauen bestehenden 16 Zivildienststellen in Einsatzstellen für Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes überführt.

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Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich Männer und Frauen für das Allgemeinwohl. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben (in der Regel mit 16 Jahren). Eine Altersgrenze nach oben besteht nicht. Es handelt sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst, dessen Dauer mindestens sechs und höchstens 18 Monate betragen soll. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit einer Teilzeittätigkeit. Für die Tätigkeit werden neben einem Taschengeld Geldleistungen für Verpflegung und Fahrtkosten gewährt. Außerdem werden Sozialversicherungs- beiträge abgeführt.

Wie bereits beim Zivildienst haben die Einsatzstellen in den städtischen Freizeitzentren, dem „Haus der Jugend“ und der Jugendherberge leichte Hausmeistertätigkeiten als Schwerpunkt. In den beiden Kindertagesstätten besteht jeweils eine Stelle für Fahrdienste zur Beförderung von Kindern. In der Kindertagesstätte Stettiner Straße ist darüber hinaus ein Einsatz im Bereich der Hausaufgabenbetreuung der Hortkinder möglich. Die Kindertagesstätte Spadener Straße bietet zusätzlich zwei Plätze im Bereich der individuellen Schwerbehindertenbetreuung an.

Von den bestehenden 16 Einsatzmöglichkeiten im Amt für Jugend, Familie und Frauen konnten 13 besetzt werden. Zunächst bestand ein Interesse überwiegend bei jungen Menschen im Anschluss an die Schul- bzw. vor der Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Nach einigen Monaten konnten auch mehrere Plätze Langzeitarbeitlosen, die HARTZ IV beziehen, als Teilzeitbeschäftigung übertragen werden.

Sofern es Einrichtungen nicht möglich ist, Plätze langfristig im Voraus zu besetzen, ist jedoch zu bemerken, dass die bundesweit geltenden Kontingentierungsvorgaben zu gering bemessen sind. Die für das Bundesgebiet zur Verfügung stehenden 35.000 Plätze sind nicht ausreichend, um die durch den Wegfall des Zivildienstes entstandene Lücke zu füllen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich für einen kurzfristigen Einsatz interessieren, bleiben in der Regel unversorgt.

Zusammenfassend ist der Bundesfreiwilligendienst insgesamt positiv zu beurteilen, da die Grundlage für die Tätigkeit der eingesetzten Personen nicht mehr eine gesetzliche Verpflichtung, sondern deren eigener Wunsch ist. Weiterhin ist hervorzuheben, dass die Dienstsstellen die Möglichkeit des Einsatzes von älteren Freiwilligen und Frauen als eine positive Bereicherung erleben.

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4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4.1 Hilfen zur Erziehung

Die rechtzeitige Gewährung von geeigneten, notwendigen und sozialraumorientierten Hilfen für die Familien mit einem Bedarf an Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen und die keine Unterstützung oder Hilfe in der Familie finden, mit dem Ziel des Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe, war auch im Jahr 2011 die Aufgabenstellung der Arbeit im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE).

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen

Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

0 500 1000 1500 2000 2500

2007 2008 2009 2010 2011 Jahr

Fallzahl

Gesamt-Fallzahl stationär in Pflegestellen ambulant

Abbildung 008: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

2007 2008 2009 2010 2011

Gesamt-Fallzahl HzE+ 1663 2221 2402 2067 2031

- stationär SGB VIII §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34,

35, 35a, 42 1084 1271 1382 1019 1172

- Pflegestellen SGB VIII § 33 413 565 571 585 598

- ambulant SGB VIII §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 579 950 1020 1048 859 Tabelle 007: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

Im Jahr 2011 sank die Gesamt-Fallzahl HzE+ leicht. Diese Entwicklung wurde durch die geringere Zahl der ambulanten Hilfen verursacht. Im Gegensatz hierzu stiegen die Zahlen der stationären Maßnahmen.

Die beschriebene Entwicklung und die Auswirkungen der Ende 2010 im Rahmen des

„Strukturmaßnahmenkonzeptes zur Reduzierung der Kosten der Jugendhilfe“

umgesetzten Steuerungsvorgaben führten im Berichtsjahr 2011 zu einer erheblichen Reduzierung der Ausgaben und somit zu einer Verbesserung der Finanzsituation im Bereich der der Hilfen zur Erziehung+.

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5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5.1 Unterhaltsvorschuss – Schlaglichter

Die Gewährung der Leistung erfolgt nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder - ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz – UVG).

Anspruchsberechtigt ist, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und nicht oder nicht regelmäßig ausreichend Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.

Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.

Die Höhe der Leistung bemisst sich nach der Höhe des für die Kinder der ersten (null bis fünf Jahre) und zweiten (sechs bis elf Jahre) Altersstufe jeweils geltenden Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes für das erste Kind.

Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und Waisenbezüge werden auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet.

Hat die/der Berechtigte gegen den Elternteil, bei dem sie/er nicht lebt, einen Unterhaltsanspruch, so geht dieser Anspruch auf das Land über.

Das Land Bremen, vertreten durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven, ist als Leistungsträger mit der Durchsetzung der übergegangenen Ansprüche gegenüber den Zahlungspflichtigen betraut.

Durch konsequente Verfolgung dieser Ansprüche und Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Geltendmachung der Forderungen, wird eine kontinuierliche Verbesserung der Rückgriffsquote angestrebt.

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften - Schlaglichter

Bei der Geburt eines Kindes tritt die Amtsvormundschaft des Jugendamtes kraft Gesetzes ein, wenn die minderjährige Mutter ledig ist und der Vater des Kindes kein Sorgerecht hat. Die Personensorge für das Kind steht der minderjährigen Mutter neben dem Amtsvormund zu. Bei einer Meinungsverschiedenheit geht die Meinung des minderjährigen Elternteiles vor, wenn der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger ist (§ 1673 Abs. 2 Satz 3 BGB). Das bedeutet, dass die Mutter in Entscheidungsprozessen, die das Kind betreffen, z. B. die Unterbringung des Kindes in einer Pflegestelle, mit einzubeziehen ist. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen Mutter und Amtsvormund versuchen, sich zu einigen (§ 1627 Satz 2 BGB).

Sollte dies nicht möglich sein, so kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung einem der Beiden übertragen (1628 Satz 1 BGB).

5.3 Beurkundungen - Schlaglichter

Im Amt für Jugend, Familie und Frauen besteht die Möglichkeit im Rahmen der Freiwilligkeit kostenfrei Erklärungen in Kindschaftsangelegenheiten beurkunden zu lassen.

Im § 59 SGB VIII (Beurkundung) ist abschließend geregelt, was beurkundet werden darf.

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Diese Befugnis umfasst die Bereiche Vaterschaftsanerkennungen (sowie in diesem Zusammenhang stehende Zustimmungserklärungen), Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen (Kindesunterhalt als auch Unterhaltsansprüche von Mutter und Vater), Bereiterklärungen der AdoptionsbewerberInnen zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes (§ 7 Abs. 1 des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes), die Erklärung über den Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind (§ 1746 Abs. 2 BGB), die Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet (§ 1747 Abs.

3 Nr. 3 BGB) sowie Sorgeerklärungen.

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet und wurden keine Sorge- Erklärungen abgegeben, kann die Mutter eine bestehende Alleinsorge durch eine vom zuständigen Jugendamt zu erteilende schriftliche Auskunft hierüber nachweisen (§ 58 a SGB VIII). Zu diesem Zweck wird beim zuständigen Jugendamt ein Register über abgegebene und ersetzte Sorgeerklärungen geführt.

5.4 Beistandschaften und Beratungen - Schlaglichter

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand eines Kindes für folgende Aufgaben:

 Feststellung der Vaterschaft und

 die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem für den Aufgabenkreis der beantragten Beistandschaft die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Antrag kann auch von einem nach § 1776 berufenen Vormund gestellt werden (§ 1713 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BGB).

§ 18 SGB VIII (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes) lautet:

(1) Mütter und Väter, die allein für Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung

1. bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kinder oder Jugendlichen,

2. bei der Geltendmachung ihre Unterhaltsansprüche nach § 1615l des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(2) Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind, haben Anspruch auf Beratung über die Abgabe einer Sorgeerklärung.

(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechtes nach § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§

1684 und 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.

Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen, Hilfestellung geleistet werden.

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(4) Ein junger Volljähriger hat bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen.

Nach § 18 SGB VIII haben die verschiedenen Adressaten der vorgenannten Hilfen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.

Die Intensität der Beratungen nahm 2011 weiterhin zu, da die wirtschaftliche Lage sowohl auf Seiten vieler Unterhaltsberechtigter als auch auf Seiten der Unterhaltspflichtigen angespannt blieb und bleibt. Auch die Beratung junger Volljähriger ist erheblich, da sich die jungen Erwachsenen ohne den ihnen zustehenden Unterhalt oft nicht in der Lage sehen, eine Ausbildung aufzunehmen bzw. zum Abschluss zu bringen, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht.

Vielfältig ist das Spektrum der abgefragten Hilfestellungen. Neben den die Abstammung, den Unterhalt und das Umgangsrecht betreffenden Themen beziehen sich die Nachfragen auf Hilfe bei Antragstellungen bei anderen Institutionen, Informationen zu Erziehungsgeld, Kindergeld, Bafög, Wohngeld, Kinderzuschlag bis zur Vermittlung an die Beratungsstelle des eigenen Amtes, den allgemeinen Sozialen Dienst, Kirchenverbände, Pro familia, Frauenhaus, … .

5.5 Pflegekinderwesen

Der Pflegekinderdienst ist neben der Adoptionsvermittlungsstelle der zweite Teilbereich des Sachgebietes 51/35 beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven.

Er ist sowohl organisatorisch wie in Einzelfällen auch inhaltlich eng mit dem Adoptionsbereich verbunden. In konkreten Einzelfällen vor allem dann, wenn es bei der Vermittlung einzelner Kinder in Pflegefamilien um deren sinnvolle Perspektive auf längere Sicht geht.

Dem Bremerhavener Pflegekinderdienst ist als kleiner Organisationseinheit vorrangig die Koordination des Pflegekinderwesens im Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven zugedacht.

Daraus ergibt sich für die Mitarbeiter des Dienstes insbesondere eine Zusammenarbeit mit den Abteilungen 51/61 (Allgemeiner Sozialdienst), 51/5 (Abteilung Wirtschaftliche Hilfen) sowie der Amtsleitung zur Regelung aller Angelegenheiten der Pflegekinder, für die das Bremerhavener Amt Verantwortung trägt.

Daneben ist wichtige Funktion und Aufgabe des Pflegekinderdienstes, die Kontinuität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit mit und für die Pflegekinder zu gewährleisten.

Die Umsetzung dieser Aufgabe in die Praxis gestalten die MitarbeiterInnen vornehmlich im Rahmen ihrer Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit, durch umfassende Informationsgespräche für interessierte BewerberInnen, das Führen der Pflegefamilienakten und der Pflegeelternkartei, die Teilnahme an überregionalen Treffen mit anderen Pflegekinderdiensten und über ihre ständige Kontaktpflege zu den für das Amt tätigen Familien.

Dazu bieten die MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven ein schrittweise gewachsenes Gerüst zur Arbeit mit Pflegefamilien, Pflegekindern und deren Herkunftsfamilien in ihrem

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Sachgebiet an, das zur Bündelung und Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche im Pflegekinderwesen von zentraler Bedeutung ist und zum Wohle der betreuten Kinder und Jugendlichen genutzt wird.

Wichtige Bestandteile dieses Gerüstes sind zudem die Pflegeelternseminare mit dem Angebot eines verpflichtenden Grundkurses für alle neuen BewerberInnen, zwei freiwillige Aufbaukurse zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, jeweils zwei Wochenend- Fortbildungsangebote jährlich sowie die Unterstützung einer offenen Pflegeelterngruppe durch verschiedene Angebote und zweier Gruppen von Pflegeeltern im Rahmen der Gruppensupervision.

Abbildung 009: Wochenendseminar zum Thema „Pflegeeltern – Herkunftseltern – 2 Welten“

Und schließlich betreuen die beiden Pflegekinderdienstmitarbeiter selbst einen nicht unerheblichen Teil der Pflegekinder, deren langfristiger Verbleib in der Pflegefamilie geplant ist. Damit sind sie auch in die aktive Betreuungstätigkeit einzelner Kinder bzw. Jugendlicher und deren Pflegeeltern eingebunden.

Vor dem Hintergrund dieser im Amt für Jugend, Familien und Frauen Bremerhaven langjährig praktizierten und in ihrer Form bewährten Struktur waren zum Ende des Jahres 2011 insgesamt 321 Pflegekinder in 232 Familien untergebracht, für die das Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven zuständig war. Insgesamt 103 dieser Pflegekinder waren zwischen null und fünf Jahren alt (32%), 138 zwischen sechs und 13 Jahren (43%), 80 Jugendliche und junge Erwachsene waren 14 Jahre und älter (25%).

Die Gesamtzahl der Bremerhavener Pflegekinder ist damit geringfügig niedriger als die des Vorjahres; es bleibt aber zu berücksichtigen , dass jedes Jahr eine Anzahl der Kinder, deren Pflegeeltern im Landkreis Cuxhaven oder Stadt Cuxhaven leben, gemäß § 86,6 KJHG in die Betreuungszuständigkeit des Jugendamtes Landkreis Cuxhaven wechselt, ohne dabei seine Pflegefamilie zu verlassen.

Interessant ist die Tatsache, dass sich die geringere Anzahl von Kindern auf eine leicht gestiegene Zahl von Pflegefamilien verteilen. Diese festzustellende Entwicklung deutet darauf hin, dass Pflegefamilien zunehmend häufig nur ein Pflegekind aufnehmen wollen bzw. können, was zu vermehrten Anstrengungen bei der Gewinnung neuer Pflegefamilien für den Pflegekinderdienst führt.

Im Kalenderjahr 2011 wurden schließlich über den Pflegekinderdienst insgesamt 46 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 u. 33 KJHG neu in Vollzeitpflegefamilien vermittelt. Diese Anzahl entspricht fast genau der des Vorjahres.

Von den 46 Kindern waren 28 (61%) im Alter von null bis fünf Jahren, 11 (24%) zwischen sechs und 13 Jahren und sieben (15%) 14 Jahre und älter.

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Diese Zahlen bestätigen eine deutliche Tendenz zur Notwendigkeit der Unterbringung immer jüngerer Kinder in Pflegefamilien, die schon im Jahr 2010 ansatzweise, wenn auch nicht in dieser Deutlichkeit, zu beobachten gewesen war.

5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen

Auch im Berichtszeitraum 2011 warb der Pflegekinderdienst wieder gemeinsam mit der Adoptionsvermittlungsstelle über einen Informationsabend und die Präsenz in der Fußgängerzone der Stadt Bremerhaven an einem Samstag im Spätsommer um neue Pflegeeltern.

Daneben gab es eine Vielzahl von telefonischen und persönlichen Beratungen interessierter Familien und Einzelpersonen aus der Stadt Bremerhaven und in größerer Anzahl erneut auch aus dem gesamten Landkreis und der Stadt Cuxhaven.

Im Ergebnis nahmen dann insgesamt 28 Familien bzw. EinzelbewerberInnen neu im Rahmen ihrer Prüfung an zwei Vorbereitungskursen für Pflegeeltern teil.

Neben diesen in Zusammenhang mit der Volkshochschule Bremerhaven angebotenen Kursen fanden auch wieder zwei Aufbaukurse sowie zwei Fortbildungsveranstaltungen im Frühjahr und Herbst 2011 statt, mit denen eine Weiterqualifizierung der jeweiligen Pflegefamilien erreicht werden konnte.

Im Juli des Jahres richtete der Pflegekinderdienst zum sechzehnten Mal seinen alljährlichen „Dankeschöntag“ für Pflegefamilien, deren Kinder, Verwandte und Bekannte aus, der wie in den Jahren zuvor auf große Resonanz stieß und zur Zufriedenheit aller verlief.

Abbildung 010: Wüstewohlde 2011 - Vor Beginn der Schatzsuche

Diese Aktivitäten wurden zum Teil öffentlich vorangekündigt. Über einzelne wurde im Nachhinein in der Lokalpresse berichtet, um die Pflegeelternarbeit insgesamt noch bekannter zu machen.

Die Strategie der persönlichen Präsenz der MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlungsstelle in Verbindung mit dem Schaffen von Öffentlichkeit über die Presse hat sich auch im Jahr 2011 wieder in Anträgen neuer BewerberInnen zur Aufnahme von Pflegekindern niedergeschlagen, die sonst vermutlich nicht gestellt worden wären.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang noch einmal erwähnt. dass sich die Pflegeelterngruppe „PflegEl“ mit Unterstützung des Amtes auch im Berichtsjahr 2011 regelmäßig weiter im Turmzimmer des alten Rathauses Lehe traf und ab

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Sommer des Jahres zur Freude aller Beteiligten eine zweite Supervisionsgruppe unter fachlicher Begleitung zusammenkommen konnte, auch sie initiiert und gefördert vom Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven.

5.6. Tätigkeiten und Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgaben der sozialpädagogischen Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle waren und sind sehr vielfältig. Sie beginnen bei Beratungsgesprächen für potentielle Adoptiv-BewerberInnen bis hin zur Aufnahme und zur Überprüfung dieser BewerberInnen. Ein bis zweimal im Monat wird von der Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle der Adoptionskreis einberufen, welchen sie dann zu leiten und zu organisieren hat. Sie steht im ständigen Austausch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, mit den Notaufnahmefamilien, Gesundheitsamt, Familienhebammen, Kinderpsychologen, Gerichten, Kindergärten, Kinderärzten, Anwälten, anderen Jugendämtern, etc.

Sobald es von seitens der Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle aus zu einer Vermittlung eines Kindes an eines ihrer Bewerberpaare kommt, begleitet sie diesen Prozess sehr eng! (Übergänge schaffen, Hausbesuche, Begleitung zum ersten Besuch bei den Familienhebammen etc.). Am Anfang einer solchen Vermittlung wird fast täglich miteinander telefoniert. Nach einiger Zeit wird dann von der Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle das Adoptivverfahren eingeleitet.

Die Erstellung von Hilfeplänen gehört ebenfalls zu ihrer Arbeit und natürlich die damit zusammen hängenden Fortschreibungen.

In vielen ihrer Fälle ist es notwendig, dass sie Umgangskontakte zwischen den leiblichen Eltern, den AdoptivbewerbernInnen und dem Kind begleitet (verstärkte Gespräche mit Kindern in Problemsituationen). Diese Umgangskontakte finden meistens hier im Hause oder im Klinikum Bremerhaven Reinkenheide in der Psychiatrie statt.

In den letzten Monaten hat die Zahl der Ersetzungen (Einwilligung eines Elternteiles in die Adoption) erheblich zu- genommen, was bedeutet, dass die Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle noch mehr mit dem Familiengericht zu tun hat und an den Gerichtsterminen teilnehmen muss, als vorher. Die Erstellung von fachlichen Äußerungen, Stellungnahmen, Ergehensberichten, Sozialberichten etc. gehört zu ihrer täglichen Arbeit. Im Speziellen werden die genannten Berichte im Zuge von Ersetzungsverfahren vom Gericht angefordert. Anhand dieser Berichte und anhand von der Aussage der Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle und anderen Fachpersonen entscheidet das Familiengericht, ob die Unterschrift der leiblichen Eltern eines Kindes ersetzt werden kann und somit das Kind gegen den Willen der leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben werden kann/muss.

Gründe dafür sind z.B.: Missbrauch des Kindes; Gefahr im Vollzug; Gleichgültigkeit der leiblichen Eltern dem Kind gegenüber; psychische Erkrankung der leiblichen Eltern; Verwahrlosung etc. Gründe die eine Rückführung in die Herkunftsfamilie aus fachlicher Sicht ausschließt.

Die Beratung und Begleitung von abgebenden Müttern vor und nach der Geburt fällt ebenfalls in den Arbeitsbereich der Adoptionsvermittlungsstelle.

Das heißt: Beratung von abgebenden Müttern, Hilfe bei Entscheidungsfindung, Klären von Vorstellungen zur Adoption, Vereinbarungen treffen, regelmäßige Gespräche bis zum Geburtstermin, Bezugsperson/ Vertrauensperson sein, Begegnung zwischen abgebender Mutter und annehmenden Eltern begleiten, verbindliche Absprachen treffen, enger Kontakt zum Krankenhauspersonal, Kindesmutter im Krankenhaus besuchen (Absichtserklärung unterschreiben lassen), Begleitung nach acht Wochen zum Notar.

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6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6.1 Sozialer Dienst

Aufgabe des Sozialen Dienstes (ASD) ist es, erzieherische Hilfen ganzheitlich, familienstabilisierend und generationsübergreifend anzubieten. Wesentliche Grundlage ist hierbei das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Der ASD erarbeitet nach der Feststellung des Hilfebedarfs unter Mitwirkung der Betroffenen einen Hilfeplan. Die gewährten Hilfen sind Hilfen zur Selbsthilfe und zur Verselbständigung. Der ASD arbeitet dabei ressourcenorientiert unter Einbeziehung sozialer Netzwerke, vermittelt weitergehende Angebote und Hilfen, prüft und gewährt geeignete Hilfen zur Erziehung.

6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Dieser grundgesetzlichen Norm des SGB VIII entspricht, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten an den Hilfen beteiligt werden.

Partizipation ist, auch wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht, im Interesse des Kindes, wenn es gelingt, gedeihliche Zustände in seinem Zuhause zu schaffen Im Hilfeplanverfahren wie auch in Fällen der Kindeswohlgefährdung ist die Ausgangslage mit allen Beteiligten zu klären, sind Ziele (Kontrakt) zu vereinbaren und deren Umsetzung (Veränderung) zu begleiten.

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven

Die Aufgaben des Jugendamtes sind vielfältig und beginnen – vergleichbar mit einer Hilfepyramide - auf der Ebene einer möglichst breiten und wohl ausgestatteten Infrastrukturebene mit Kindertagesstätten, Familienbildung, Präventionskette usw.

Gerade auch für Familien in prekären Lebenssituationen ist dieser Bereich von größter Bedeutung, da hier die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt werden. Diese Ebene der Unterstützung bildet – auch hinsichtlich der Fallzahlen - das Fundament einer präventiven Kinderschutzarbeit.

Kinderschutz hat einen hohen Stellenwert in Politik, Gesellschaft und in unserem Rechtssystem. Der überwiegende Teil der Eltern kümmert sich liebevoll um ihre Kinder und ermöglicht diesen ein Aufwachsen in Sicherheit und Geborgenheit. Dem Amt für Jugend, Familien und Frauen (im Folgenden: Jugendamt), kommt im Rahmen des Kinderschutzes die Funktion zu, nicht verfrüht oder mit zu hoher Intensität in elterliche Befugnisse einzugreifen; auf der anderen Seite aber Gefährdungen des Kindeswohls rechtzeitig und effektiv abzuwehren („staatliches Wächteramt“). Hinzu kommt, dass diese „Garantenstellung“ nicht als Zwangsmaßnahme ausgelegt ist, sondern präventiv angelegt sein muss. Gewollt ist vom Gesetzgeber, dass die Kinder an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, teilhaben können. Kinderschutz lässt sich nur aus einem Gesamtkontext heraus betrachten, der die Perspektive von „Unterstützen – Helfen – Schützen“

beinhaltet.

6.1.1.2 Kindeswohlgefährdung

Trotz unserer vielfältigen Aktivitäten im Interesse der Kinder, lassen sich aber Krisen in den Familien und deren negative Auswirkungen auf die Kinder nicht vollständig ausschließen, wie dem nachfolgenden Schaubild zu entnehmen ist..

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Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2007 - 2011

167

363

588

618

587

0 100 200 300 400 500 600 700

Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011

Gesamtfallzahl

gesamt Mitte Süd Nord

Abbildung 011: Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2007 -2011

Der Anstieg bedeutet aber nicht, dass sich in Bremerhaven die Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen verdreifacht haben, sondern dass sich vor allem das Anzeigeverhalten geändert hat. „Wegschauen“, und dass haben nicht nur Bekannte, Verwandte und Nachbarn dazugelernt, geht immer zu Lasten der Kinder. Eine Meldung beim Jugendamt ist daher kein Denunzieren, sondern im Interesse der Kindern und der Erziehungsberechtigten, denen eine Hilfe und Unterstützung zusteht.

6.1.1.3 Gemeinsam im Interesse der Kinder (Kooperationsvereinbarungen)

Der Gesetzgeber verpflichtet das Jugendamt, mit allen, die mit Kindern und Jugendlichen Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen eine gemeinsame Vereinbarung darüber zu treffen, wie im Zusammenwirken das Wohl der jungen Menschen gewährleistet werden kann. Angesiedelt zwischen der alleinigen elterlichen Verantwortung (Recht und Pflicht!) und dem gemeinschaftlichen staatlichen Wächteramt ist der Fokus ganz klar und eindeutig auf das Kindeswohl gerichtet. Alle gemeinsam treffen sich jährlich einmal zum „Runder Tisch Kinderschutz“, um die geleistete Arbeit zu reflektieren und um das weitere Vorgehen abzustimmen.

6.1.1.4 Zertifizierte Qualifizierung als „QualitätsmanagerInnen im Kinderschutz“

Das Jugendamt hat das Angebot für zwei Leitungskräfte im Kinderschutz angenommen, um die erfolgreiche Arbeit auch zukünftig gewährleisten zu können.

Das Zertifizierungsangebot richtet sich an Fachkräfte im Kinderschutz, die ihre Kompetenzen weiterentwickeln wollen, um Qualitätsentwicklungen im Kinderschutz innerhalb ihrer Organisation bzw. innerhalb ihres kommunalen Kinderschutz-Systems anzustoßen und zu begleiten. Es handelt sich hier um ein begleitetes Selbststudium, in dem die Fachkräfte gemeinsam lernen, bereits etablierte Qualitätsentwicklungs- initiativen fortzuführen und neue Ansätze der Qualitätsentwicklung innerhalb ihrer Organisation bzw. innerhalb ihres kommunalen Kinderschutz-Systems zu entwickeln und voranzubringen. Die Begleitung der Studiengruppen erfolgt durch die QualitätsentwicklerInnen des Kronberger Kreises über die Online-Plattform, Telefon und Mail-Kontakt.

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