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Jahresbericht 2012 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

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Jahresbericht 2012

Dezernat III Amt für Jugend, Familie und Frauen

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Dezernat III

Amt für Jugend, Familie und Frauen

Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven

E-Mail: Jugendamt@magistrat.bremerhaven.de

(2)

Herausgeber:

Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen 1. Auflage 2012

Verantwortlich: Susanne Hild, Frank Lilkendey Redaktionsschluss: 31.07.2012

Anschrift:

Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Hinrich-Schmalfeldt-Str., 27576 Bremerhaven

Telefon: 0471/590-2123 Fax: 0471/590-2536 E-Mail: jugendamt@magistrat.bremerhaven.de Internet: http://www.bremerhaven.de

(3)

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis 1

Vorwort 4

1 Überblick 6

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung 6 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick 7 1.2.1 Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick 8

1.3 Ausgaben auf einen Blick 9

2 Kinder, Familie und Frauen 12

2.1 Frauenförderung 12

2.2 Elterngeld 12

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen 16

3.1 Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes 16

3.1.1 Rahmenkonzept Familienzentrum 16

3.1.2 Rahmenkonzept Hausbesuche 16

3.1.3 Konzept Ausweitung Schule für Eltern 16

3.2 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“ 16

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen 18

4.1 Hilfen zur Erziehung 18

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge

Menschen 18

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen 19

5.1 Unterhaltsvorschuss – Schlaglichter 19

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften - Schlaglichter 19

5.3 Beurkundungen - Schlaglichter 20

5.4 Beistandschaften und Beratungen - Schlaglichter 20

5.5 Pflegekinderwesen 20

5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen 21 5.6 Tätigkeiten und Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle 21

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe 22

6.1 Sozialer Dienst 22

6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern 22

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven 22

6.1.1.2 Kindeswohlgefährdung 22

6.1.1.3 Gemeinsam im Interesse der Kinder (Kooperationsvereinbarungen) 23

6.1.1.4 Runder Tisch Kinderschutz 23

6.1.1.5 Das Projekt „Zertifizierung zur QualitätsentwicklerIn im Kinderschutz“ 24 6.1.2 Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro 29 6.1.3 Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro 30

6.2 Jugendgerichtshilfe 30

6.2.1 Grundlagen der Leistung 30

(4)

6.2.2 Erkenntnisse aus den Jugendstrafverfahren 30

6.2.3 Verteilung nach Nationalitäten 33

6.3. Kooperation bei der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 34 6.3.1 Sozialer Trainingskursus (STK) 2012 der Jugendgerichtshilfe in

Zusammenarbeit mit der GISBU 34

6.3.2 Holzbock 36

6.4 Sozialraumarbeit 37

6.4.1 „Die Wohnung“ 37

6.4.1.1 Spielplatzaktionswochen auf dem Spielplatz 1001 Nacht 37 6.4.1.2 Studenten des EMMIR Studiengangs in der „Wohnung“ 38

7 Beratungsangebote 41

7.1 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien 41 7.1.1 Erziehungsberatung im Kontext eines präventiven Kinderschutzes 41 7.2.1 Hilfeentwicklung in der Beratungsstelle 42

7.2.2 Geschlecht der HilfeempfängerInnen 43

7.2.3 Altersgruppen der HilfeempfängerInnen 43

7.2.4 Migrationshintergrund 44

7.2.5 Wohnort der HilfeempfängerInnen 44

7.2.6 Herkunftsfamilie der HilfeempfängerInnen vor Hilfebeginn 45

7.2.7 Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle 46

7.2.8 Gründe für die Gewährung der Hilfe/Anmeldungsgründe 46 7.2.9 Spezifische Veranstaltungen für Eltern/Familien 47 7.2.10 Ausblick: Kinderschutz als eine Aufgabe der Erziehungsberatung 49 7.3 Die Kinder-Beauftragte des Amtes für Jugend, Familie und Frauen 49 8 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 52

8.1 Angebote in Kindertagesstätte und Hort 52

8.1.1 Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen (Stand: 31.12.2012) 53 8.1.2 Angebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf 54

8.1.3 Interdisziplinäre Frühförderung 55

8.1.4 Umsetzung Kinderförderungsgesetz (KiföG) 55 8.2 Weiterentwicklung der Kooperation zwischen den Bereichen

Kindertagesstätten und Primarschulen 57

8.3 Bundesprojekt „Offensive Frühe Chancen“ – Schwerpunkt-Kitas Sprache und

Integration 59

8.4 Entwicklungs- und Bildungswege der Kinder dokumentieren 60 8.5 ESF-Modellprogramm „MEHR Männer in Kitas“ 60

8.6 „Perspektive Kita“ 62

8.7 Projekte / Ergebnisse 63

8.7.1 Projekt „Prima-Kita“ - Präventiver und mitarbeiterorientierter Arbeiter- und

Gesundheitsschutz in Bremerhavener Kindertageseinrichtungen 63 8.7.2 Projekt „Anerkannter Bewegungskindergarten“ 64

8.7.3 Projekt „Kindergarten Plus“ 65

8.7.4 Projekt „Der Fröbelkindergarten als Konsultationskindertagesstätte“ 66

8.7.5 Bücherkindergarten 66

8.7.6 „Kinder entdecken ihre Stadt – Bremerhaven, meine Welt!“ 67 8.7.7 „Großes gemeinsames Singen aller Bremerhavener Kindertagesstätten“ 67 8.7.8 Neubau der Kindertagesstätte Julius-Brecht-Straße 67 8.7.9 Umbau der Kindertagesstätte Otto-Oellerich-Straße 68

8.8 Kinderförderung in Zahlen 70

8.9 Familienunterstützende Angebote - Kindertagespflege 70

8.9.1 Zusammenarbeit mit den Eltern 71

8.9.2 Fortbildung 71

8.9.3 Situation der Tagespflege 72

(5)

8.9.4 Zusammenarbeit mit weiteren Fachdiensten 74

9 Jugendförderung 75

9.1 Jugendförderung 75

9.1.1 Freizeiteinrichtungen 77

9.1.1.1 Kinder- und Jugendtreff, Internet Treff und die Fachstelle „Jugendschutz im

Internet“ im Dienstleistungszentrum Grünhöfe 77

9.1.1.1.1 Angebote 77

9.1.1.2 Freizeitstätte Lehe-Treff 83

9.1.1.3 Freizeittreff Eckernfeld 88

9.1.1.4 Stadtteil-Treff Wulsdorf 92

9.1.1.5 Freizeiteinrichtung Carsten-Lücken-Straße 96

9.1.1.6 Freizeittreff Leherheide 100

9.1.1.7 Spielpark Leherheide 106

9.1.2 Mobile Spielbetreuung 112

9.2 Streetwork beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven 113

9.3 Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz 116

9.3.1 Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz beim Amt für Jugend, Familie

und Frauen 116

9.4 Jugendherberge Wüstewohlde 117

10 Das Helene-Kaisen-Haus 119

10.1 Kinderschutz 119

10.1.1 Kinderschutz im pädagogischen Alltag der Einrichtung 120

10.2 Aktuelles aus der Einrichtung 121

10.2.1 Auslastung der verschiedenen Angebotsformen 122

10.2.2 Verweildauer 124

10.3 Projekt "Mut gegen Gewalt" in Kooperation mit dem

Präventionsrat Bremerhaven 124

11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 126

11.1 Abbildungsverzeichnis 126

11.2 Tabellenverzeichnis 127

(6)

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits zum vierten Mal legt das Amt für Jugend, Familie und Frauen des Magistrats Bremerhaven den Jahresbericht über seine Tätigkeit in erweiterter Form vor.

Wir freuen uns, mit dieser Veröffentlichung wieder über die Schwerpunkte der Arbeit und die Entwicklungen im Amt für Jugend, Familie und Frauen sowie über die bestehende Zusammenarbeit mit freien Trägern informieren zu können.

Die gesellschaftlichen Entwicklungen stellen dabei den Auftrag des Amtes immer wieder vor Herausforderungen, um Kindern, Jugendlichen und Familien bedarfsgerecht begegnen zu können.

Dabei waren im Jahr 2012 die Umsetzung des im Jahr 2011 verabschiedeten Kinderschutzgesetzes und die Weiterentwicklung der präventiven Angebote der frühen Hilfe - die sog. Präventionskette – weiter ein Kernthema der Arbeit. Diese Unterstützungsmaßnahmen werden durch eine stetige Begleitung in verschiedenen Gremien kontinuierlich weiter entwickelt. Dies bedeutet somit auch, dass im Jahr 2012 viele Prozesse gestartet - aber auch bewährte Maßnahmen überprüft und Veränderungen durchgeführt wurden.

Oberste Prämisse des Amtes für Jugend, Familie und Frauen ist immer, dass alle Kinder, Jugendlichen und Familien die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Dies erfordert auch Ressourcen. Daher zeigt der Bericht die Entwicklung in den einzelnen Handlungsfeldern im Bereich der einzelnen Stadtteile auf.

Weiter war die Arbeit des Amtes für Jugend, Familie und Frauen von der Umstrukturierung des Arbeitsbereiches Vormundschaften und Pflegschaften geprägt.

Auch die Weiterentwicklung der Betreuungs- und Förderangebote für Kinder unter drei Jahren beschäftigte die Stadt Bremerhaven weiterhin intensiv, um den zum 01.08.2013 bestehenden Anspruch auf Betreuung für Kinder ab dem vollendeten 1.

Lebensjahr sicherzustellen.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt für Jugend, Familie und Frauen sei an dieser Stelle für die geleistete Arbeit für Kinder, Jugendliche und Familien vor dem Hintergrund von stetigen Veränderungen geprägten Herausforderungen ausdrücklich gedankt. Ein Dank gilt weiter den Mitwirkenden in den Unterausschüssen des Jugendhilfeausschusses, den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, den Mitgliedern des Jugendhilfe- ausschusses sowie des Ausschusses für Jugend, Familie und Frauen.

Die Umsetzung der Zielsetzungen einer den Kindern, Jugendlichen und Familien

gerechten Angebots- und Hilfestruktur gelingt nur in enger Kooperation mit allen in

der Jugendhilfe engagierten Beteiligten.

(7)

Wir wünschen den Leserinnen und Lesern des Jahresberichtes 2012 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen anregende Informationen und freuen uns über Rückmeldungen.

Klaus Rosche Susanne Hild

Stadtrat Leiterin des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

(8)

1 Überblick

1 Überblick

Dem Jahresbericht 2012 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen (AfJFF) wird in bewährter Weise ein Blick auf die Ausgangssituation in Bremerhaven voran gestellt.

Bestandteil sind Aspekte der demographischen Situation der Stadt Bremerhaven, die erbrachten Leistungen in der Jugendhilfe und die daraus resultierende Ausgaben- und Einnahmensituation des AfJFF.

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung

Bremerhaven konnte in demografischer Hinsicht eine Trendwende vollziehen und innerhalb der Region aber auch im Vergleich zu ähnlich strukturierten Städten erkennbar aufholen. Die Abwanderung Bremerhavener Einwohner in das Umland hat sich nach der Jahrtausendwende markant verringert. Strukturelle Abwanderung von Familien findet nicht mehr statt; aus dem zweiten Umlandring gewinnt Bremerhaven inzwischen sogar Einwohner hinzu.

Demographie Bremerhavener Bevölkerungsgruppen

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000

2008 2009 2010 2011 2012 Jahr

Anzahl

Kinder Jugendliche Heranwachsende junge Volljährige

Abbildung 003: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

T a b e T

Tabelle 001: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

2008 2009 2010 2011 2012

Kinder

0 bis unter 3 Jahren 2.876 2.819 2.768 2.764 2.727 3 bis unter 7 Jahren 3.749 3.807 3.810 3.788 3.825 7 bis unter 14 Jahren 7.403 7.202 7.113 6.923 6.857 0 bis unter 14 Jahren 14.028 13.828 13.691 13.475 13.409 Jugendliche

14 bis unter 18 Jahren 4.718 4.589 4.542 4.410 4.402 Heranwachsende

18 bis unter 21 Jahren 4.338 4.180 4.117 3.797 3.617 junge Volljährige

18 bis unter 27 Jahren 13.222 13.245 10.680 12.786 14.048 Einwohner gesamt 114.506 114.031 113.842 112.982 113.393

(9)

1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

Fallzahlen nach SGB VIII 2008 2009 2010 2011 2012 Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesamt 3.432 3.427 3.508 3.569 3.781 - kommunale Träger 1.477 1.483 1.660 1.700 1.877

- freie Träger 1.955 1.944 1.848 1.869 1.907

davon integrativ betreute behinderte Kinder 231 269 272 290 286

- Kinderkrippe 168 232 299 316 402

- Kindergarten 2.797 2.756 2.791 2.821 2.798

- Horte 467 439 418 412 440

Freiplätze / Ermäßigungen 1.539 1.443 1.687 1.676 1.552 - Kindertagesstätten, kommunal 634 581 822 836 765 - Kindertagesstätten, freie Träger 905 862 865 840 787 Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesamt 141 103 121 90 101

HzE + Leistungen 2.221 2.402 2.067 2.031 2343

- stationär §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42

1.271 1.382 1.019 1.172 1205

- Pflegestellen § 33 565 571 585 598 577

- ambulant §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 950 1.020 1.048 859 1138 Hilfen für junge Volljährige 133 130 157 125 128

- stationär 114 117 141 114 115

- Pflegestellen 31 42 37 37 38

- ambulant 19 13 16 11 12

Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1.691 1.616 1.709 1.878 1.659 Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio. € 2,7 2,5 3,0 3,0 2,9 Vormundschaften / Pflegschaften 255 271 307 309 315

Beistandschaften 1.717 1.712 1.738 1.768 1.749

Beurkundungen 555 735 701 914

Einträge ins Sorgerechtsregister 134 191 196 206

ausgesprochene Adoptionen 6 7 8 11 2

Adoptionsbewerber 1 10 8 0 5

Kinder in Adoptionspflege 3 6 7 4 5

Bewilligte Anträge auf Eltern- oder Erziehungsgeld

1.213 1.423 1.456 1.496 1.458 Auszahlbetrag Eltern- und Erziehungsgeld in

Mio. €

6,2 4,9 4,8 4,5 4,6

Erziehungsgeld 1,4 - - - -

Elterngeld 4,8 4,9 4,8 4,5 4,6

Jugendgerichtshilfe 1.038 1.043 1.151 1.322 1.358 Tabelle 002: Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

(10)

1.2.1 Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick

Vergleich des Jahres 2008 zum Jahr 2012 Krippen

 weiterer Ausbau der Krippenplätze in Hinblick auf den ab dem 01.08.2013 bestehenden Rechtsanspruch auf eine Unterbringung

Hilfen zur Erziehung und angrenzende Leistungen

 Zahl der Hilfen für junge Volljährige nahezu konstant Kindeswohlgefährdung

 Stabilisierung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen bei 554 Fällen (2010 – 618 Fälle, 2011 – 587 Fälle) im Berichtsjahr 2012

Erziehungsberatungsstellen

 Rückgang der Zahl der Neuanmeldungen in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien gegenüber dem Vergleichsjahr 2011 um ca. vier Prozent.

Kinder- und Jugendförderung

 weitere Ausdifferenzierung des Angebotes der Kinder- und Jugendarbeit Elterngeld

 Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 haben fast 5900 Bremerhavener Familien Elterngeld erhalten.

(11)

1.3 Ausgaben auf einen Blick

Der für 2012 zu verzeichnende Anstieg der Gesamtfallzahl (siehe hierzu 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick, HzE + Leistungen) führte zu einem Anstieg der Ausgaben.

Im Berichtsjahr ist im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Reduzierung der Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen festzustellen. Dies wirkt sich auf der Ausgaben- seite nicht im gleichen Umfang erkennbar aus.

Die im Rahmen eines vom Magistrat im 3. Quartal 2010 beschlossenen

„Strukturmaßnahmenkonzeptes zur Reduzierung der Kosten der Jugendhilfe“

eingeleiteten Steuerungsvorgaben haben im Berichtsjahr 2012 nicht so deutlich wie im Vorjahr zur Verbesserung der Finanzsituation im Bereich der Hilfen zur Erziehung+ beigetragen.

Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen

0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00

2008 2009 2010 2011 2012

Millionen

Jahr

0 100 200 300 400 500 600 700

KiWo-Meldungen

Kindertagesstätten Hilfen zur Erziehung

vollstätionär ambulant

Jugendförderung kommunal

freie Träger Kindesw ohlgefährdungsmeldungen

Abbildung 004: Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen 2012 stiegen die kommunalen Finanzleistungen für die Träger der freien Jugendhilfe im stationären Bereich der Hilfen zur Erziehung – entgegen dem Vorjahrestrend – wieder an.

Aufgabenfelder 2008 2009 2010 2011 2012

Kindertagesstätten 15.776.459,10 16.887.906,43 18.679.019,20 24.426.150,53 27.846.204,52 - kommunal 9.696.016,30 10.032.322,71 11.758.087,45 15.587.810,68 17.770.354,92 - freie Träger 6.080.442,80 6.855.583,72 6.920.931,75 8.838.339,85 10.075.849,60 Hilfen zur Erziehung 19.772.807,72 21.114.886,25 24.083.422,33 22.535.705,76 23.504.671,30 - kommunal 2.752.517,58 2.588.784,72 2.467.949,75 2.357.709,97 2.352.817,59 - freie Träger 17.020.290,14 18.526.101,53 21.615.472,58 20.177.995,79 21.151.853,70 vollstationär 14.462.054,69 14.631.902,38 16.587.354,77 15.821.823,46 17.080.840,25 ambulant 5.310.753,03 6.482.983,87 7.496.067,56 6.713.882,30 6.423.831,05 Jugendförderung 2.110.087,36 2.128.160,91 2.138.393,51 2.364.825,60 2.378.967,98 - kommunal 1.667.744,69 1.686.635,37 1.667.078,02 1.785.551,83 1.784.566,56 - freie Träger 442.342,67 441.525,54 472.315,49 579.273,77 594.401,42 Tabelle 003: Ausgaben (in €) ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick

(12)

Der im Jahr 2011 begonnene Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wurde im Berichtsjahr 2012 intensiv fortgesetzt. Der Schwerpunkt dieser Arbeit war weiterhin die räumliche und bauliche Planung neuer Kinderkrippen. Die in der zugehörigen Tabelle aufgeführten finanziellen Aufwendungen für den Bereich der Kindertagesstätten (27.846.204,52€) sind ein Spiegelbild dieser Bemühungen.

An der Umsetzung der im Bedarfsplan für die Bremerhavener Kindertagesstätten beschriebenen Ansprüche, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für drei- bis sechsjährige Kinder zu erfüllen und die Öffnungszeiten an den Bedarf anzupassen, wurde auch im Jahr 2012 intensiv gearbeitet.

Zuwendungen

Die Übersicht stellt das Fördervolumen, die Anzahl der Bewilligungen und den Zuwendungszweck dar.

Unterschieden wird in institutionelle Förderungen (Gegenstand der Förderung sind in der Regel die gesamten Ausgaben und der gesamte satzungsmäßige Zweck der Zuwendungsempfängerinnen und –empfänger) und Projektförderungen (Gegenstand der Förderung sind inhaltliche und zeitlich abgegrenzte Vorhaben). Die Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen des öffentlichen Haushalts, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Stellen außerhalb der Verwaltung gewährt werden, ohne dass die EmpfängerInnen einen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch darauf haben. Die Bewilligung erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip, d. h. der Zuwendungsempfänger hat zunächst alles in seinen Kräften Stehende und für ihn Zumutbare zu tun, um die Finanzierung des Zuwendungszwecks durch eigene Mittel sicherzustellen. Die öffentliche Förderung ist nur ergänzend. Die EmpfängerInnen der Zuwendungen müssen jährlich nachweislich über die geleistete Zuwendung berichten. Bei Projektförderungen darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein. Die Zuwendungen sind den Zuwendungsarten eindeutig zugeordnet; eine Wahlmöglichkeit zwischen den Zuwendungsarten gibt es daher nicht.

Die in diesem Bericht erfassten institutionellen Zuwendungen ergeben insgesamt eine Summe von 8.375.291,00€. Hinzu kommen 1.055.050,10€ an Projektförderungen.

Die dauerhaften EmpfängerInnen institutioneller Zuwendungen sind hier u.a. die Kindertagesstätten der freien Träger wie AWO, Diakonisches Werk, etc. Insgesamt erhalten 32 Kindergärten einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten.

Weitere Projekte wie Sommerferienlager, Maßnahmen der Jugendförderung (Seminare, Ferienfreizeiten und Gruppenfahrten nach den Richtlinien der Jugendförderung) und Personalkosten für JugendbildungsreferentenInnen wurden wie auch in den Jahren zuvor unterstützt.

Insgesamt wurden 40 EmpfängerInnen in 2012 gefördert.

(13)

lfd.

Nr.

Name des Zuwendungsempfängers

Zuwendungs- art

§ 23 LHO Projektförde-

rung/

institutionelle Förderung

Zuwendung Ist 2012

1 Arbeitsförderungs-Zentrum im Lande Bremen (AFZ) I / P 265.157,36 €

2 Arbeiterwohlfahrt (AWO) P 926.670,29 €

4 Arbeit und Leben e.V. I / P 93.724,41 €

5 Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) P 13.876,00 € 6 Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP) Stamm Goten P 4.171,00 €

7 BdP Stamm Rainbow P 5.513,00 €

8 BEK Kindertagesstätte "Bonhoeffer Haus" I 90.048,00 €

9 Bremerhavener Topf e.V. P 37.679,46 €

10 Diakonisches Werk I / P 1.077.502,69 €

11 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) I / P 932.077,06 €

12 Evangelisches-lutherisches Kirchenkreisamt P 87.830,00 €

13 Ev.-luth. Stadtjugenddienst P 87.000,00 €

14 Ev. Jugend Wesermünde Süd P 157,50 €

15 Ev.-luth.Kirchenkreisamt Bremerhaven/Cuxhaven I / P 2.596.057,19 €

16 Evangelisch-reformierte Kirche P 8.866,67 €

17 Förderkreis für Waldorfpädagogik e.V. I / P 81.772,86 € 18 Förderverein für polizeiliche Prävention P 1.800,00 €

19 Gemeinde Schiffdorf P 105,00 €

20 HIOB e. V. P 6.000,00 €

21 Hospizmodell - Hombre P 24.841,00 €

22 Initiative Jugendhilfe Bremerhaven (IJB) I / P 565.743,22 € 23 Katholische Kirchengemeinde Hl. Herz-Jesu Lehe P 513.363,67 €

24 Kath. Kirchengemeinde St. Ansgar I 420.703,16 €

25 Kindergarten "Große Kirche" P 1.120,00 €

26 "Kindertreff Oase" P 315.859,22 €

27 Kreissportbund Bremerhaven P 34.228,00 €

28 Lebenshilfe Kindertagesstätte "Walter-Delius-Str." 2 I 243.603,02 €

29 Mäuse vom Kampacker e.V. P 85.656,72 €

30 Marine Jugend Bremerhaven e.V. P 586,00 €

31 Rassegeflügelzüchter Bremerhaven P 644,00 €

32 Rückenwind für Leher Kinder e.V. I 30.000,00 €

33 Schule für Alle in Brmerhaven gGmbH P 13.242,81 € 34 Sozialistische Jugend Deutschlands (SJD) -Die Falken I / P 67.268,77 €

35 Stadtjugendring Bremerhaven I / P 121.233,10 €

36 Tagesstätten Strohhalm I 673.875,12 €

37 Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) P 998,00 € 38 Verein für Freizeitgestaltung e.V. P 25.942,00 €

39 Weitblick gGmbH P 10.000,00 €

40 Zentralelternbeirat (ZEB) P 340,00 €

Tabelle 004: Zuwendungen an Träger der Jugendhilfe im Jahr 2012 (in €)

(14)

2 Kinder, Familie und Frauen

2 Kinder, Familie und Frauen

2.1 Frauenförderung

Frauen und Männer stehen als „Managerinnen“ und „Manager“ ihres Lebenslaufes vor unterschiedlichen Herausforderungen und treffen auf ungleiche Voraussetzungen bei der Koordination der Anforderungen, die sich aus Aus- und Weiterbildung, Erwerbsarbeit, Fürsorgearbeit und gesellschaftlichem Engagement ergeben.

So kann z.B. eine gemeinsame Entscheidung junger Eltern – wie die Entscheidung für eine familienbedingte Erwerbsunterbrechung der Frau - den weiteren Lebens- verlauf beider Eltern sehr unterschiedlich prägen.

Deshalb sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sich im späteren Leben von Frauen gesellschaftlich gewünschte Sorgearbeit, insbesondere die Kinder- erziehung und die Pflege von Angehörigen, nicht nachteilig auswirken und dass Übergänge zwischen Phasen der Erwerbsarbeit und Zeiten intensiver Verantwortungsübernahme besser bewältigt werden können.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen versucht hier zu unterstützen und zu beraten. Es gibt eine enge Vernetzung mit den ortsansässigen Institutionen und Verbänden, die sich „einmischen“. So wird u.a. im Forum Frauen und Gesundheit, im Arbeitskreis Berufliche Perspektiven für Frauen in Bremerhaven und im Fachbeirat für Frauenbelange mitgewirkt.

Des Weiteren besteht für Vereine und Verbände die Möglichkeit, Zuwendungen und Zuschüsse für Projekte zu beantragen.

Im Jahr 2012 wurden nachfolgende Projekte gefördert:

Haushaltsstelle 6480/684 01

(Zuschüsse im Rahmen der Betreuung von Frauenprojekten und –vereinen)

ZGF Bremerhaven Druck einer Info-Karte 259,30 € ZGF Bremerhaven Druck Liporellos zu häuslicher Gewalt 1.851,64 € ZGF Bremerhaven Druck Flyer Stalking-Gruppe 107,60 € ZGF Bremerhaven Veranstaltung Frauenwoche 340,00 €

WISOAK GmbH Veranstaltung Frauenwoche 870,00 €

Der Paritätische Veranstaltung Frauenwoche 500,00 € Leben mit Krebs e.V. Veranstaltung Frauenwoche 200,00 € Frauenseelsorge Brhv. Veranstaltung Frauenwoche 390,00 € Tabelle 005: Zuschüsse im Rahmen der Betreuung von Frauenprojekten und –vereinen 2.2 Elterngeld

Aufgabe des Sachgebietes Elterngeld ist der Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) für alle in Bremerhaven wohnenden AntragstellerInnen.

Das Elterngeld, das für Geburten ab 01.01.2007 eingeführt wurde, ist eine Einkommensersatzleistung für Familien mit kleinen Kindern, die als zentrales Element die Neuausrichtung der familienpolitischen Leistungen darstellt.

Ziel ist es dazu beizutragen, Familien nach der Geburt eines Kindes die finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu ermöglichen.

(15)

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter

 die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen,

 nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,

 mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und

 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 haben fast 5900 Bremerhavener Familien Elterngeld erhalten.

Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

1008

1038

996

950

1029 991

1015

986

943

1007

880 900 920 940 960 980 1000 1020 1040 1060

2008 2009 2010 2011 2012

Jahr Zahl der Anträge

Anzahl eingegangener Anträge Anzahl bewilligter Anträge Abbildung 005: Darstellung der Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gestärkt werden, damit junge Paare den Wunsch nach einem Kind nicht aus diesen Gründen weiter aufschieben.

Elterngeld ist als Entgeltersatzleistung ausgestaltet, welches sich am wegfallenden Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt und beträgt höchstens 1.800 Euro/pro Monat. Aber auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten für diese Zeit den Mindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro.

Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2012.

Gesamt Antrag-

stellerinnen

Antrag- steller

Anzahl eingegangener Anträge 1029 921 108

Anzahl bewilligter Anträge 1024 916 108

Durchschnittliche Monatsbeträge

Bis 300,- Euro 416 337 16

Mehr als 300,- bis 600,-Euro 290 299 14

Mehr als 600,- bis 900,- Euro 159 138 17

Mehr als 900,- bis 1200,- Euro 69 35 27

Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro 38 18 21

Mehr als 1500,- aber weniger als 1800,- Euro 17 4 7 Durchschnittlich 1800,- Euro oder mehr 16 4 6 Tabelle 006: Darstellung der Antrags- und Finanzsituation

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Der Bezugszeitraum von Elterngeld ist auf 12 Monate begrenzt. Wenn der Partner seine Arbeit für mindestens zwei Monate einstellt bzw. reduziert und er ebenfalls einen Antrag stellt, kann dieser auf 14 Monate ausgedehnt werden. Vierzehn Monate Elterngeld können Elternteile beantragen, denen die elterliche Sorge bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht und die nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben. Der Bezugszeitraum wird jeweils um die Dauer des Bezuges von Mutterschaftsgeld nach der Geburt gekürzt.

Durchschnittliche Monatsbträge Elterngeld

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

2008 2009 2010 2011 2012 Jahr

Fallzahl

Bis 300,- Euro Mehr als 300,- bis 600,-Euro

Mehr als 600,- bis 900,- Euro Mehr als 900,- bis 1200,- Euro

Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro Mehr als 1500,- aber weniger als 1800,- Euro Durchschnittlich 1800,- Euro oder mehr

Abbildung 006: Durchschnittliche Monatsbeiträge Elterngeld der Jahre 2008 – 2012

Geschwisterbonus und Verlängerungsoption

267

160 252

208 249

124 230

153

231 235

0 50 100 150 200 250 300

Es erhielten einen Geschwisterbonus Inanspruchnahme der Verlängerungsoption Fallzahl

2008 2009 2010 2011 2012

Abbildung 007: Geschwisterbonus und Verlängerungsoptionen (Elterngeld)

Den Geschwisterbonus erhält die antragstellende Person wenn in ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter drei oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahre alt sind. In diesem Fall wird das zustehende Elterngeld um 10%, mindestens aber um 75,00 Euro erhöht. Im Jahr 2012 wurde dieser an 231 antragstellende Personen ausgezahlt.

Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Möglichkeit, die Auszahlung des Elterngeldes auf die doppelte Anzahl von Monaten, bei halber Rate zu strecken.

Diese Option wurde 2012 von 235 Antragstellenden Personen gewählt.

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Elterngeld wird seit dem 1. Januar 2011 auf Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) sowie auf die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG angerechnet.

Mehrlingsgeburten

Bei Geburten von Zwillingen, Drillingen und so weiter erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300,00 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind. Im Jahr 2012 sind 12 Zwillingspaare Bremerhavener Eltern geboren.

Die Elterngeldstelle befindet sich im Columbus Center, Obere Bürger 39a. Sie ist mit fünf Verwaltungsfachkräften (3 Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften) besetzt. Einen gewichtigen Teil der Arbeit nimmt, neben der Annahme und Bearbeitung der Elterngeldanträge, die Beratung (auch vor der Geburt!) in allen Angelegenheiten, die das Elterngeld- und Elternzeitgesetz betreffen, ein.

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3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3.1 Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes

Im Jahresbericht 2009 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen wurde zur Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes – Präventionskette – dargelegt wie dieses Thema angegangen und welche Bedarfe durch die Steuerungsgruppe festgestellt wurden.

3.1.1 Rahmenkonzept Familienzentrum

Hauptthemen waren die Erarbeitung von EFRE-Anträgen (Europäische Fonds für regionale Entwicklung) für weitere Familienzentren in den Stadtteilen Wulsdorf, Mitte und Bürgerpark Süd sowie die Kontaktpflege der Familienzentren untereinander und ihre gemeinsame Programmgestaltung.

3.1.2 Rahmenkonzept Hausbesuche

Der im Rahmenkonzept vorgesehene Begrüßungsdienst konnte wegen bestehender datenschutzrechtlicher Bedenken im Jahr 2012 nur im eingeschränkten Umfang durchgeführt werden. Eine endgültige Einigung mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz steht noch aus. Die zusammen mit der senatorischen Dienststelle in Bremen initiierte Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung kam noch nicht zum Abschluss.

3.1.3 Konzept Ausweitung Schule für Eltern

Mit einem Jugendhilfeträger wurden Gespräche über eine gemeinsame Heimunterbringung von Eltern und Kinder geführt. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir im nächsten Bericht positiv berichten können.

3.2 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“

Wohin mit der Spende für einen wohltätigen Zweck? Vor dieser Frage standen auch im Jahr 2012 viele Firmen, Vereine und Bürger, wenn sie bei besonderen Anlässen auf Geschenke für Freunde und Kunden verzichten und stattdessen Gutes tun wollten. Der als mögliche Antwort auf diese Frage im Jahr 2008 vom Amt für Jugend, Familie und Frauen eingerichtete Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“

durfte auch im zurückliegenden Zeitraum gern dafür genutzt werden die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven zu verbessern.

Wer den Fonds auch zukünftig fördern möchte kann seine Geldspende auf das folgende Konto einzahlen:

Sparkasse Bremerhaven BLZ: 29250000 Kto.-Nr. 1100009

Bei der Einzahlung müssen das Kassenzeichen 0211113261111 und das Stichwort

„Kinderfreundliches Bremerhaven“ angegeben werden.

Spendenbescheinigungen werden erteilt. Die Spendenden können über die Verwendung des Geldes direkt bestimmen. Wenn keine Zweckbindung vorliegt, entscheidet der Spendenbeirat, der halbjährlich tagt. In diesem Gremium sitzen neben dem zuständigen Stadtrat unter anderem VertreterInnen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen, der Stadtverordnetenfraktion, des

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Jugendhilfeausschusses, der freien Wohlfahrtsverbände und der Arbeitsgemein- schaft „Erziehungshilfen Bremerhaven“.

Im Jahr 2012 standen im Spendenfonds 79.374,32 € zur Verfügung. Davon wurden u.a. 33.764,00 € an die folgenden Projekte als Förderung vergeben:

Einrichtung Projekt Förderbetra

g Ev.-luth. Kindertagesstätte Marienkirche Frühstücksangebot 1.600,00 € Ev.-luth Kindertagesstätte Michaelis

Ev.-luth. Kindertagestätte Christuskirche Frühstücksangebot

Frühstücksangebot 2.400,00 € 2.400,00 € Ev.-luth Kindertagesstätte Vogelnest Frühstücksangebot 1.200,00 € Ev.-luth. Kindertagesstätte Kreuzkirche Frühstücksangebot 2.400,00 € Kindertagesstätte Braunstraße Frühstücksangebot 4.000,00 € Kindertagesstätte Columbus Center Frühstücksangebot 3.040,00 € Kindertagesstätte Julius-Brecht-Straße Frühstücksangebot 4.000,00 € Kindertagesstätte Große Kirche Frühstücksangebot 1.120,00 € Kindertagesstätte Stettiner Straße Frühstücksangebot 4.080,00 € Kindertagesstätte Robert-Blum-Straße Frühstücksangebot 4.200,00 €

Kindertagesstätte IJB Frühstücksangebot 2.400,00 €

AFZ Musikalische Früherziehung 924,00 €

33.764,00 € Tabelle 007: Ausgaben 2012 Spendenfonds Kinderfreundliches Bremerhaven

Die Förderform „Frühstücksangebot“ beinhaltet einen Betrag von 1 Euro pro Kind und Woche.

(20)

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4.1 Hilfen zur Erziehung

Die rechtzeitige Gewährung von geeigneten, notwendigen und sozialraumorientierten Hilfen für die Familien mit einem Bedarf an Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen und die keine Unterstützung oder Hilfe in der Familie finden, mit dem Ziel des Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe, war auch im Jahr 2012 die Aufgabenstellung der Arbeit im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE).

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen

Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

0 500 1000 1500 2000 2500

2008 2009 2010 2011 2012 Jahr

Fallzahl

Gesamt-Fallzahl stationär in Pflegestellen ambulant

Abbildung 008: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

2008 2009 2010 2011 2012

Gesamt-Fallzahl HzE+ 2221 2402 2067 2031 2343

- stationär SGB VIII §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42

1271 1382 1019 1172 1205

- Pflegestellen SGB VIII § 33 565 571 585 598 577

- ambulant SGB VIII §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 950 1020 1048 859 1138 Tabelle 008: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

Die Gesamtfallzahl HzE+ stieg im Jahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr an. Die deutliche Zunahme der Zahl der ambulanten Hilfen ist die wesentliche Ursache für diese Entwicklung. Wie im Jahr 2011 ist auch aktuell erneut ein Anstieg Im Bereich der stationären Maßnahmen festzustellen.

Die Ende 2010 im Rahmen des „Strukturmaßnahmenkonzeptes zur Reduzierung der Kosten der Jugendhilfe“ umgesetzten Steuerungsvorgaben führten im Berichtsjahr 2012, im Vergleich zum Vorjahr, nicht zu einer weiteren Reduzierung der Ausgaben.

Die Ausgabenhöhe bleibt aber weiter hinter der des Jahres 2010 zurück.

Es ist auch deutlich erkennbar, dass die 2011 erreichte erhebliche Ausgaben- reduzierung in den Folgejahren eventuell gar nicht mehr erreicht werden kann.

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5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5.1 Unterhaltsvorschuss – Schlaglichter

Die Gewährung der Leistung erfolgt nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz – UVG).

Anspruchsberechtigt ist, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und nicht oder nicht regelmäßig ausreichend Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.

Die Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt.

Die Höhe der Leistung bemisst sich nach der Höhe des für die Kinder der ersten (null bis fünf Jahre) und zweiten (sechs bis elf Jahre) Altersstufe jeweils geltenden Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes für das erste Kind. Unterhalts- zahlungen des anderen Elternteils und Waisenbezüge werden auf die Unter- haltsvorschussleistung angerechnet.

Hat die/der Berechtigte gegen den Elternteil, bei dem sie/er nicht lebt, einen Unterhaltsanspruch, so geht dieser Anspruch auf das Land über.

Das Land Bremen, vertreten durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven, ist als Leistungsträger mit der Durchsetzung der übergegangenen Ansprüche gegenüber den Zahlungspflichtigen betraut.

Durch konsequente Verfolgung dieser Ansprüche und Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Geltendmachung der Forderungen, wird eine kontinuierliche Verbesserung der Rückgriffsquote angestrebt.

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften - Schlaglichter

Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 29.06.2011 wurden Regelungen hinsichtlich der Aufgabenwahrnehmung und der Anzahl der zu führenden Vormundschaften/Pflegschaften getroffen.

Nach § 1793 Abs. 1 a BGB hat der Vormund mit dem Mündel persönlichen Kontakt zu halten. Er soll den Mündel in der Regel einmal im Monat in dessen üblicher Umgebung aufsuchen, es sei denn, im Einzelfall sind kürzere oder längere Besuchsabstände oder ein anderer Ort geboten.

Am 05.07.2012 trat Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Gemäß dem § 1837 Abs. 2 Satz 2 BGB obliegt es dem Familiengericht hiernach insbesondere, die Einhaltung der erforderlichen persönlichen Kontakte des Vormunds zum Mündel zu beaufsichtigen.

Ebenfalls am 05.07.2012 trat Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Hierdurch erfolgte eine Änderung des § 55 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Nach § 55 Abs. 2 Satz 4 SGB VIII soll ein/e vollzeitbeschäftigte/r BeamterIn oder Angestellte/r, der nur mit der Führung von Vormundschaften und Pflegschaften betraut ist, höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften und Pflegschaften führen.

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Durch die Änderung der Gesetzeslage wurden eine Umorganisation des Vormundschafts- und Pflegschaftsbereichs und eine personelle Aufstockung notwendig.

Die KoordinatorenInnen der Stadtteilbüros des Sozialen Dienstes und die Amtsvormündern/Amtspflegern der Abteilung Familienrecht führten bisher die Vormund- und Pflegschaften. Die Aufgabenwahrnehmung wurde nunmehr insgesamt auf die Abteilung Familienrecht übertragen.

In der Abteilung Familienrecht waren vier neue Stellen einzurichten, die bis zum Jahresende allerdings noch nicht vollständig besetzt werden konnten.

Die Umstrukturierung führte auch zu einem räumlichen Mehrbedarf, dem durch einen Umzug in eine Außenstelle Rechnung getragen wurde. Der Bereich Vormund- schaften/Pflegschaften befindet sich inzwischen in der Friedrich-Ebert-Str. 25, 27570 Bremerhaven.

5.3 Beurkundungen - Schlaglichter

Im Amt für Jugend, Familie und Frauen besteht die Möglichkeit im Rahmen der Freiwilligkeit kostenfrei Erklärungen in Kindschaftsangelegenheiten beurkunden zu lassen.

Im § 59 SGB VIII (Beurkundung) ist abschließend geregelt, was beurkundet werden darf. Hierzu gehören beispielsweise Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen, Bereiterklärungen zur Annahme eines zur Adoption vorgeschlagenen Kindes, die Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet sowie Sorgeerklärungen.

Beim zuständigen Jugendamt wird ein Register über abgegebene und ersetzte Sorgeerklärungen geführt.

5.4 Beistandschaften und Beratungen - Schlaglichter

Elternteile denen die alleinige elterliche Sorge zusteht oder zustünde, wenn das Kind bereits geboren wäre, können beim Jugendamt den Antrag auf Einrichtung einer Beistandschaft stellen um die Feststellung der Vaterschaft zu betreiben und die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Gleiches gilt auch im Fall der gemeinsamen elterlichen Sorge für den Elternteil, in dessen Obhut das Kind lebt.

Darüber hinaus regelt der § 18 SGB VIII in welchen Fällen das Jugendamt Müttern, Vätern, Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes gewähren soll.

Die Intensität der Beratungen nahm 2012 weiterhin zu.

5.5 Pflegekinderwesen

Die Aufgabe des Pflegekinderdienstes ist es, die Kontinuität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit mit und für die Pflegekinder, für die das Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven Verantwortung trägt, zu gewährleisten.

Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit unter anderem mit der Adoptionsvermittlungsstelle, den Abteilungen 51/61 (Allgemeiner Sozialdienst) und 51/5 (Abteilung Wirtschaftliche Hilfen) und selbstverständlich besonders die ständige Kontaktpflege zu den für das Amt tätigen Familien.

Außerdem betreuen die beiden PflegekinderdienstmitarbeiterInnen selbst einen Teil der Pflegekinder, deren langfristiger Verbleib in der Pflegefamilie geplant ist.

Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit, die Organisation des Angebotes von verpflichtenden Grundkursen für alle neuen BewerberInnen und zweier freiwilliger Aufbaukurse zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem

(23)

Förderbedarf, sind darüber hinaus wesentliche Arbeitsinhalte der MitarbeiterInnen des Pflegekinderdienstes.

5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen

Auch im Berichtszeitraum 2012 warb der Pflegekinderdienst wieder gemeinsam mit der Adoptionsvermittlungsstelle durch verschiedene Informationsveranstaltungen um neue Pflegeeltern. Über einzelne dieser Aktivitäten wurde im Nachhinein in der Lokalpresse berichtet, um die Pflegeelternarbeit insgesamt noch bekannter zu machen.

Durch telefonische und persönliche Beratungen interessierter Familien und Einzelpersonen aus der Stadt Bremerhaven und in größerer Anzahl auch aus dem gesamten Landkreis und der Stadt Cuxhaven sollen diese Bemühungen noch unterstützt werden.

5.6. Tätigkeiten und Aufgaben der Adoptionsvermittlungsstelle

Die Aufgaben der sozialpädagogischen Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle reichen von dem Führen von Beratungsgesprächen für potentielle Adoptiv- BewerberInnen bis hin zur Aufnahme und zur Überprüfung dieser BewerberInnen.

Sie steht im ständigen Austausch mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, mit den Notaufnahmefamilien, Gesundheitsamt, Familienhebammen, Kinderpsychologen, Gerichten, Kindergärten, Kinderärzten, Anwälten, anderen Jugendämtern, etc.

Sobald es von Seiten der Mitarbeiterin der Adoptionsvermittlungsstelle zu einer Vermittlung eines Kindes an eines ihrer Bewerberpaare kommt, begleitet sie diesen Prozess sehr eng (Übergänge schaffen, Hausbesuche, Begleitung zum ersten Besuch bei den Familienhebammen etc.)!

Die Beratung und Begleitung von abgebenden Müttern vor und nach der Geburt fällt ebenfalls in den Arbeitsbereich der Adoptionsvermittlungsstelle.

Das heißt:

 Beratung von abgebenden Müttern,

 Hilfe bei Entscheidungsfindung,

 Klären von Vorstellungen zur Adoption,

 Vereinbarungen treffen,

 regelmäßige Gespräche bis zum Geburtstermin,

 Bezugsperson/ Vertrauensperson sein,

 Begegnung zwischen abgebender Mutter und annehmenden Eltern begleiten,

 verbindliche Absprachen treffen,

 enger Kontakt zum Krankenhauspersonal,

 Kindesmutter im Krankenhaus besuchen (Absichtserklärung unterschreiben lassen), Begleitung nach acht Wochen zum Notar.

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6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6.1 Sozialer Dienst

Aufgabe des Sozialen Dienstes (ASD) ist es, erzieherische Hilfen ganzheitlich, familienstabilisierend und generationsübergreifend anzubieten. Wesentliche Grundlage ist hierbei das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Der ASD erarbeitet nach der Feststellung des Hilfebedarfs unter Mitwirkung der Betroffenen einen Hilfeplan.

Die gewährten Hilfen sind Hilfen zur Selbsthilfe und zur Verselbständigung. Der ASD arbeitet dabei ressourcenorientiert unter Einbeziehung sozialer Netzwerke, vermittelt weitergehende Angebote und Hilfen, prüft und gewährt geeignete Hilfen zur Erziehung.

6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Dieser grundgesetzlichen Norm des SGB VIII entspricht, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten an den Hilfen beteiligt werden.

Partizipation ist, auch wenn das Kindeswohl auf dem Spiel steht, im Interesse des Kindes, wenn es gelingt, gedeihliche Zustände in seinem Zuhause zu schaffen. Im Hilfeplanverfahren wie auch in Fällen der Kindeswohlgefährdung ist die Ausgangslage mit allen Beteiligten zu klären, sind Ziele (Kontrakt) zu vereinbaren und deren Umsetzung (Veränderung) zu begleiten.

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven

Kinderschutz hat einen hohen Stellenwert in Politik, Gesellschaft und in unserem Rechtssystem. Der überwiegende Teil der Eltern kümmert sich liebevoll um ihre Kinder und ermöglicht diesen ein Aufwachsen in Sicherheit und Geborgenheit. Dem Amt für Jugend, Familien und Frauen (im Folgenden: Jugendamt), kommt im Rahmen des Kinderschutzes die Funktion zu, nicht verfrüht oder mit zu hoher Intensität in elterliche Befugnisse einzugreifen; auf der anderen Seite aber Gefährdungen des Kindeswohls rechtzeitig und effektiv abzuwehren („staatliches Wächteramt“). Hinzu kommt, dass diese „Garantenstellung“ nicht als Zwangsmaßnahme ausgelegt ist, sondern präventiv angelegt sein muss. Gewollt ist vom Gesetzgeber, dass die Kinder an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, teilhaben können. Kinderschutz lässt sich nur aus einem Gesamtkontext heraus betrachten, der die Perspektive von „Unterstützen – Helfen – Schützen“

beinhaltet.

6.1.1.2 Kindeswohlgefährdung

Alle beschriebenen Angebote können nicht eine vollständige Vermeidung von Krisen in Familien erreichen. So waren auch im Jahr 2012 Situationen zu bewältigen in denen das Kindeswohl gefährdet war oder zumindest die Sorge um eine Gefährdung bestand.

In der folgenden Abbildung ist die Entwicklung der Kindeswohlgefährdungs- meldungen der letzten fünf Jahre dargestellt.

Im Jahr 2012 sank die Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Vergleich zum Vorjahr erneut. Nachdem im Jahr 2010 mit 618 Meldungen der bisherige Höchststand erreicht wurde, pendelt sich das Geschehen inzwischen auf einer Höhe von knapp unter 600 Meldungen ein.

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Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2008 - 2012

363

588

618

587

554

0 100 200 300 400 500 600 700

Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012

Gesamtfallzahl

gesamt Mitte Süd Nord

Abbildung 009: Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2008 -2012

In diesem Zusammenhang kann aber nicht vor einer Beruhigung der Situation gesprochen werden, wenn in Erinnerung gerufen wird, dass die Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen im Jahr 2007 167 betrug.

6.1.1.3 Gemeinsam im Interesse der Kinder (Kooperationsvereinbarungen)

Der Gesetzgeber verpflichtet das Jugendamt, mit allen, die für Kinder und Jugendliche Aufgaben nach dem SGB VIII wahrnehmen eine gemeinsame Vereinbarung darüber zu treffen, wie im Zusammenwirken das Wohl der jungen Menschen gewährleistet werden kann. Angesiedelt zwischen der alleinigen elterlichen Verantwortung (Recht und Pflicht!) und dem gemeinschaftlichen staatlichen Wächteramt ist der Fokus ganz klar und eindeutig auf das Kindeswohl gerichtet. Eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung wurde in Bremerhaven zwischenzeitlich abgeschlossen.

6.1.1.4 Runder Tisch Kinderschutz

Der „Runde Tisch Kinderschutz“ ist das Gremium, das den Anspruch des Bundeskinderschutzgesetzes im § 8a, Abs. 4 SGB VIII, dass Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz zu treffen sind, erfüllt. Darüber hinaus wurden bereits 2009 alle Institutionen, die mit Kindern in Berührung kommen, zur Mitarbeit eingeladen. Es gelang auf diesem Wege, schon vor in Kraft treten des KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) am 01.01.2012, Vereinbarungen mit Kooperationspartnern abzuschließen, die in der alten Gesetzessystematik noch gar nicht vorgesehen waren. So konnten bereits frühzeitig mit den Kinderärzten, den Schulen, dem Kreissportbund und dem Stadtjugendring Netzwerkstrukturen aufgebaut werden. Die Vorgaben im KKG erklären im § 3 den Aufbau verbindlicher Netzwerkstrukturen im Kinderschutz zur Aufgabe des „örtlichen Trägers der Jugendhilfe“ (soweit das Land keine andere Regelung trifft) und führt jetzt auch alle anderen Institutionen, die mit Kindern arbeiten, an. Vor allem die frühen Hilfen werden hervorgehoben.

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Bei den einmal jährlich stattfindenden Treffen des „Runden Tisches Kinderschutz“

wird allen Akteuren der erreichte Stand des Kinderschutzes und der stattgefundenen rechtlichen Änderungen vermittelt und die Möglichkeit zur Modifizierung der getroffenen Vereinbarungen geboten. Darüber hinaus dient es dazu, die geleistete Arbeit zu reflektieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.

6.1.1.5 Das Projekt „Zertifizierung zur QualitätsentwicklerIn im Kinderschutz“

Grundlage ist das Projekt „Aus Fehlern lernen - Qualitätsmanagement im Kinderschutz “ welches im Rahmen von Kinderschutz im Zusammenwirken mit dem Kronberger Kreis für Dialogische Qualitätsentwicklung e.V., den Kommunen Nürnberg, Osnabrück und Bremen durchgeführt wurde. Bremerhaven war als Partnergemeinde mit 5 Personen beteiligt.

Strukturpaket „Kinderschutz“

Der Entwickler des Projektes hat sich mit den bestehenden Strukturen, dem „Was“

und den zum Teil sehr individuellen Umsetzungen auf der operativen Ebene, dem

„Wie“ auseinander gesetzt.

Das Strukturpaket „Kinderschutz“ gibt Regeln zum WAS - „Was ist zu veranlassen?“.

Dies löste unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten über das WIE – „Wie ist es durchzuführen“ aus.

Aus der Frage „WIE lernen wir und WAS lernen wir?“ ergab sich der Arbeitstitel dieses Projektes

„Voneinander Lernen bei der Herausnahme von Kindern“

Der dialogische Prozess orientiert sich an den Lerninhalten des Kronberger Kreises.

Hier geht es in erster Linie um das Verständnis für einander und den Grundgedanken der Partizipation.

 Beginn eines dialogischen Prozesses im Stadtgebiet Bremerhaven durch Bildung eines runden Tisches

 Beteiligte: Väter und Mütter, SozialarbeiterInnen, Psychologischer Fachdienst, Zentrale Steuerung

 Befragung der Eltern bei / nach Herausnahme von Kindern

 Ergebnisse zur Entwicklung des Kinderschutzes in Bremerhaven

Runder Tisch

Grundgedanke dieser Arbeitsweise war, den beteiligten Kolleginnen/Kollegen Mut zu machen sich auf ein konstruktives Fehlermanagement in Kinderschutz einzulassen.

Aus diesem Grunde wurden Praktiker (Sozialer Dienst und zusätzliche Fachkräfte) eingeladen, denen das Modell des Kronberger Kreises und die Arbeitsergebnisse aus Bremen vorgestellt wurden.

Es wurde ein Dialog mit dem Thema „Wie lernen wir aus unseren Fehlern“

eingeleitet. Die Beteiligten einigten sich darauf unter der Prämisse „Wie können wir mit den Menschen im Gespräch bleiben, bei denen wir die Kinder herausgenommen haben?“ einen kritischen Blick auf das „Wie“ im Kinderschutz zu werfen.

Während dieses Prozesses wurde im gemeinsamen Dialog deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Sozialen Dienst in der Situation der Herausnahme schwer zu steuern war, die Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt aufgrund des Vorlaufs sehr erschwert wurde und über die Eltern geredet wurde, aber nicht mit ihnen.

(27)

Folglich wurde festgestellt, dass der runde Tisch um die betroffenen Eltern erweitert werden musste. Sie sollen unter anderem motiviert werden, ihre Erfahrungen während des Prozesses der Herausnahme zu schildern.

Die zunächst vorhandenen Vorbehalte der Fachkräfte wegen eventuell zu erwartender persönlicher Diffamierungen der handelnden MitarbeiterInnen durch die Eltern oder deren wenig aussagekräftiger Schilderungen aus Furcht vor einer Tribunal-Situation, wurden sehr intensiv erörtert.

Im weiteren Prozessverlauf zeichnete sich ab, dass die individuellen Vorerfahrungen und Einschätzungen der KollegenInnen in diesem Projekt weitgehend in den Hintergrund gestellt wurden, um den Blickwinkel um neue Erfahrungen zu erweitern.

Intensiver Prozess im Gremium Intensiver Prozess im Gremium

Diffamierung

Angriffe destruktiv Erfahrungen

Tribunal

Mit dem Wissen, wie ein dialogischer

Prozess zu führen ist (Kronberger Kreis,

AG Bremen)

EINIGUNG IM GREMIUM

Bedürfnisse Sichtweisen Einschätzungen wurden in den Hintergrund

gestellt.

Vorgespräche mit Eltern Diffamierung

Abbildung 010 Intensiver Prozessverlauf im Gremium

Das Gremium lud nach Abschluss der Vorgespräche die Eltern ein vier Kernfragen zu beantworten:

Frage 1

Können Sie aus Ihrer Erinnerung noch berichten, wie sie es erlebt haben, als sich MitarbeiterInnen des Jugendamtes bei Ihnen im Rahmen der Kindeswohlsicherung gemeldet haben?

Frage2

Hatten Sie damals den Eindruck, dass das was geschah wirklich zum Wohle Ihrer Kinder veranlasst wurde und würden Sie uns berichten, was das genau war?

Frage 3

Würden Sie heute sagen, dass Sie das Handeln der MitarbeiterInnen des Jugendamtes während der Situation so verstehen konnten, dass es zum Wohl Ihrer Kinder war?

Frage 4

Gibt es aus Ihrer Sicht Empfehlungen für uns als Fachkräfte, worauf wir zukünftig mehr achten sollten, wenn wir im Rahmen von Kindeswohlsicherung tätig werden?

Nach mehreren im Rahmen von Schilderungen / Erzählungen geführten und protokollierten Interviews der Eltern wurde ein Ergebnis mit Grundfaktoren erarbeitet,

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die in einem Frageboden den fünf Hauptpunkten Offenheit, Übereinstimmung, ökonomische Faktoren, Beteiligung und Transparenz zugeordnet wurden.

Die Gliederung des Fragebogens erfolgte anhand der fünf genannten Hauptpunkte denen jeweils fünf bis acht Fragen mit einem bis 33 Datenfeldern (ITEMS) zugeordnet waren. Ausgefüllt wurden diese Unterlagen jeweils von der Mutter, dem Vater und auch gemeinsam.

Als Bewertungskategorien wurden

1. trifft vollständig zu 2. trifft überwiegend zu 3. teils/teils

4. trifft eher nicht zu 5. trifft nicht zu gewählt.

Um diese Fragebogen unter den KollegenInnen mit einer fachlichen Akzeptanz einzuführen, wurde intensiv über den Sinn und Zweck mit allen Beteiligten gesprochen. Dabei wurden fünf wesentliche inhaltliche Begründungen für die Umfrage herausgearbeitet:

 Die Umfrage wurde als Strukturmodell in die Richtlinien eingebunden.

 Sie war Bestandteil der Evaluation.

 Sie dient zur Weiterentwicklung der Organisation.

 Die Umfrage fördert die kritische Auseinandersetzung mit bestehenden Richtlinien.

 Sie sensibilisiert SozialarbeiterInnen im dialogischen Prozess während des Einsatzes zur Kindeswohlsicherung (Zeit nehmen für das Gespräch mit den Eltern, die aktuelle Situation erörtern)

Befragung Schritt 1:

KollegenInnen wurden um die Erlaubnis gebeten, mit betroffenen Eltern ihres Zuständigkeitsbereiches Kontakt aufzunehmen, oder sie wurden motiviert dies selbst zu tun.

(Ergebnis: 30 Familien wurden benannt.) Schritt 2:

Die Kontaktaufnahme zu den Familien erfolgte in der Regel persönlich, aber auch per Telefon.

(Ergebnis: Alle Familien waren relativ offen, sich mit einer/m KollegenIn zu treffen und über ihre Erfahrungen zu berichten. Von 30 Familien blieben 21.)

Schritt 3:

Auf Wunsch der Eltern wurde die Befragung zum Teil zu Hause oder in den Räumen des Sozialen Dienstes durchgeführt.

(Dauer: 20 – 30 Minuten. Der überwiegende Teil der Eltern wollte eine Rückmeldung der Auswertung.)

Zur Befragung konnten die Eltern Vertrauenspersonen mitbringen. Ihnen wurde genügend Zeit zum Lesen und Verstehen der Fragen eingeräumt. Verständnisfragen waren selbstverständlich möglich und kamen auch vor. Nach der Klärung der Inhalte wurden dann die Fragen beantwortet.

(29)

Störungen des Prozesses durch Fachkräfte

Ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand während des Projektes war immer wieder die Sensibilisierung der KollegenInnen auf das Thema: „Aus Fehlern lernen“. Es gab Störungen im Rahmen des Prozessverlaufs aufgrund der benannten Einschätzungen und Sichtweisen von Fachkräften.

Abbildung 011: Störungen des Prozesses durch Fachkräfte Behebung der Störungen

Die Störungen wurden durch intensive Gespräche mit den einzelnen Fachkräften zum Thema „ Was Habe ich gelernt?“ vor und nach der Befragung bearbeitet und abgebaut. Als Ergebnis konnten eine gegenseitige Wertschätzung und Verständnis für die Sicht der Eltern erreicht werden. Außerdem wuchs die Fähigkeit die eigenen Lebenserfahrungen nicht unreflektiert auf den Prozess zu übertragen.

Auswertung Ergebnis:

Die Auswertung der Fragen hat ergeben, dass die Eltern überwiegend Defizite im Bereich der Beteiligung und der Transparenz während der Herausnahme sahen.

Daher wurden beide Bereiche im weiteren Verlauf näher untersucht.

Auswertung Beteiligung

Tabelle 009: Auswertung Beteiligung

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Auswertung Transparenz

Tabelle 010: Auswertung Transparenz

Die Arbeit am Projekt „Voneinander Lernen bei der Herausnahme von Kindern“ hat gezeigt dass die folgenden grundsätzlichen Bedingungen erfüllt sein sollten um das Gelingen realisierbar zu machen:

WAS

 Respekt und Akzeptanz gegenüber den betroffenen Eltern und deren Kindern muss vorhanden sein.

 Die Betroffenen sind zu ermutigen und zu motivieren.

 Die Betroffenen müssen motiviert werden an der Lösung mitzuwirken.

 Die Meinungen, Biographien und Wünsche der Betroffenen sind zu berücksichtigen.

 Alle Beteiligten haben eine Verantwortung für das Kindeswohl!

WIE

 Es ist Vertrauen zu schaffen.

 Die Beteiligung der Betroffenen ist sicherzustellen.

 Loyalität ist sicherzustellen.

 Die Zusammenarbeit und Kreativität muss gefördert werden.

 Die Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten sind sicherzustellen, die Hilfeakzeptanz zu erweitern.

 Bedürfnisse müssen erkannt und verstanden werden.

 Kritik ist zuzulassen.

 Ein transparenter Informationsfluss muss gegeben sein.

Dialog

 Wichtige Voraussetzung für dass Gelingen ist der geeignete Dialog zwischen Eltern – Kindern – und Fachkräften.

Unterschiede und Methoden der Umsetzung

 Erste Erfahrungen zeigen, dass sich die Aufmerksamkeitsrichtung während des Einsatzes auch an der Verständigung der erwachsenen Beteiligten orientiert.

 Es finden richtliniengemäße Einsätze mit zwei statt einem Kollegen statt.

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 Weitere Fachleute, wie Mediziner werden beteiligt.

 Die Gesprächsführung ist während des Dialoges auf die Eltern ausgerichtet.

 Die Richtlinien werden durch die Befragung erweitert und jährlich angepasst.

 Die Fachkräfte haben gelernt, sich sensibler zu verhalten und sind risikobereiter geworden.

Dialogischer Prozess

Gemeinsam mit der Leitung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen und den Verantwortlichen der Zentralen Steuerung der Sozialen Dienste gibt es einen Auftrag für die Projektentwickler, eine Fachgruppe innerhalb des Allgemeinen Sozialdienstes für die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz zu bilden. Deren zentrale Aufgabe ist die Partizipation aller KollegenInnen des Allgemeinen Sozialdienstes und die jährliche Befragung der betroffenen Eltern sowie ein jährlicher Bericht zum Sachstand mit gegebenenfalls Empfehlungen für die Umsetzung des Kinderschutzes in Bremerhaven.

Abbildung 012: Dialogischer Prozess

6.1.2 Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro

Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro

0 100 200 300 400 500 600

Nord, stationär Mitte, stationär Süd, stationär Nord, ambulant Mitte, ambulant Süd, ambulant Fallzahl

2008 2009 2010 2011 2012

Abbildung 013: Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro

Die Gesamtfallzahl ist im Jahr 2012 angestiegen. Dies gilt sowohl für den stationären und auch für den ambulanten Bereich. Alle Stadtteilbüros sind von dieser Entwicklung betroffen.

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6.1.3 Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro

Verteilung vergebener Pflegestellen po Stadtteilbüro

0 50 100 150 200 250 300 350

2008 2009 2010 2011 2012 Jahr

Anzahl

Nord Mitte Süd

Abbildung 014: Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro

2008 2009 2010 2011 2012

Nord 137 126 125 126 121

Mitte 316 288 302 296 281

Süd 112 157 158 176 176

Tabelle 11: Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro 6.2 Jugendgerichtshilfe

6.2.1 Grundlagen der Leistung

Unter „Andere Aufgaben der Jugendhilfe“ findet sich die Leistung „Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz“ (§ 52 SGB VIII). Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe für junge Menschen, die zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt sind und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Kontext der Jugendhilfe wird deutlich gemacht, dass es primär darum geht, frühzeitig zu prüfen, ob für jugendliche (14 – 18 Jahre) oder heranwachsende (18 – 21 Jahre) Beschuldigte oder Angeklagte Leistungen der Jugendhilfe (Erziehungsgedanke!) in Betracht kommen. Wenn dieses der Fall ist, werden sie in das Jugendstrafverfahren eingebracht.

Die Inhalte der Jugendhilfe im Strafverfahren wurden ausführlich in den Berichten des Amtes für Jugend, Familie und Frauen für die Jahre 2009-2011 dargestellt.

6.2.2 Erkenntnisse aus den Jugendstrafverfahren

Über die Jugendhilfe erhebt die Jugendgerichtshilfe Daten zu Anzahl der Täter wie auch ausgewählter Delikte. Diese Zahlen sind in der Regel deutlich niedriger, als die der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Dieses liegt zum einen daran, dass die Staatsanwaltschaft Fälle wegen Geringfügigkeit oder wegen nicht hinreichenden Tatverdachtes einstellt und zum anderen daran, dass JugendstaatsanwälteInnen und JugendrichterInnen nach dem Jugendgerichtsgesetz die Möglichkeit haben, Verfahren ohne Verurteilung einzustellen.

Trotz des in der PKS ausgewiesenen Rückganges der Tatverdächtigenzahlen in Bremerhaven (mit einem leichten Anstieg 2011) sind die Fallzahlen deutlich

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