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Jahresbericht 2010 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen

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Jahresbericht 2010

Dezernat III Amt für Jugend, Familie und Frauen

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Dezernat III

Amt für Jugend, Familie und Frauen

Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven

E-Mail: Jugendamt@magistrat.bremerhaven.de

(2)

Herausgeber:

Magistrat der Stadt Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen 1. Auflage 2011

Verantwortlich: Susanne Hild, Frank Lilkendey Redaktionsschluss: 30.06.2010

Anschrift:

Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt für Jugend, Familie und Frauen, Hinrich-Schmalfeldt-Str., 27576 Bremerhaven

Telefon: 0471/590-2123 Fax: 0471/590-2536 E-Mail: jugendamt@magistrat.bremerhaven.de Internet: http://www.bremerhaven.de

Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellangabe gestattet.

(3)

Inhaltsverzeichnis 1

Vorwort 5

1 Überblick 7

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung 7 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick 8 1.2.1 Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick 9

1.3 Ausgaben auf einen Blick 10

2 Kinder, Familie und Frauen 12

2.1 Frauenförderung 12

2.2 Elterngeld 13

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen 16

3.1 Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes 16

3.1.1 Rahmenkonzept Familienzentrum 16

3.1.2 Rahmenkonzept Hausbesuche 16

3.1.3 Konzept Ausweitung Schule für Eltern 16

3.1.4 Konzept Elternkompetenztraining 17

3.2 Bündnis für Familien - „Forum familienfreundliches Bremerhaven“ 18 3.3 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“ 19

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen 20

4.1 Hilfen zur Erziehung 20

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge

Menschen 20

4.2 Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung 21

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen 22

5.1 Unterhaltsvorschuss – Schlaglichter 22

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften - Schlaglichter 22

5.3 Beurkundungen - Schlaglichter 23

5.4 Beistandschaften und Beratungen - Schlaglichter 23

5.5 Pflegekinderdienst 24

5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen 26

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe 27

6.1 Sozialer Dienst 27

6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern 30

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven 30

Inhaltsverzeichnis

(4)

6.1.1.3 Standards 32

6.1.1.4 Kooperationsvereinbarung 32

6.1.1.5 Insoweit erfahrene Fachkraft 32

6.1.1.6 Bundesmodellprojekt „Aus Fehlern lernen - Qualitätsmanagement im

Kinderschutz“ 33

6.1.1.7 Zertifizierte Qualifizierung als „Qualitätsmanager/innen im Kinderschutz“ 34 6.1.1.8 Qualitätsentwicklungsprojekt “Aus Fehlern lernen” 35

6.1.1.9 „Väter schützen ihr Kind“ 36

6.1.1.10 Qualitätsmanagement im Kinderschutz 38

6.1.2 Verteilung von HzE+-Hilfen pro Stadtteilbüro 40 6.1.3 Verteilung vergebener Pflegestellen pro Stadtteilbüro 40

6.2 Jugendgerichtshilfe 41

6.2.1 Grundlagen der Leistung 41

6.2.2 Erkenntnisse aus den Jugendstrafverfahren 41

6.2.3 Verteilung nach Nationalitäten 45

6.3. Kooperation bei der Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren 46

6.4 Sozialraumarbeit 46

6.4.1 „Die Wohnung“ 46

6.4.1.1 Gelebte Beteiligung 47

7 Beratungsangebote 49

7.1 Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien 49 7.1.1 Partizipation als Grundlage der Beratung 49 7.2.1 Hilfeentwicklung in der Beratungsstelle 50

7.2.2 Geschlecht der Hilfeempfänger/innen 51

7.2.3 Altersgruppen der Hilfeempfänger/innen 51

7.2.4 Migrationshintergrund 52

7.2.5 Wohnort der Hilfeempfänger/innen 52

7.2.6 Herkunftsfamilie der Hilfeempfänger/innen vor Hilfebeginn 53 7.2.7 Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle 54 7.2.8 Gründe für die Gewährung der Hilfe/Anmeldungsgründe 55 7.2.9 Beteiligung durch spezifische Veranstaltungen für Eltern/Familien 56 7.2.10 Ausblick: Beteiligung als zentrales Charakteristikum der Erziehungsberatung 57 7.3 Die Kinder-Beauftragte des Amtes für Jugend, Familie und Frauen 57

7.3.1 Kinderrechtepreis 2010 57

7.3.1.1 Die Preisträger 58

7.3.1.2 Warum ist der Kinderrechtepreis wichtig?? 59 7.3.2 Weltkinderwoche rund um den Weltkindertag 2010 60 7.3.3 Die Arbeit des Unterausschusses „Kinder und Jugendrechte“ des Jugendhilfe-

Ausschusses 60

7.3.3.1 Beteiligungstopf 60

7.3.4 Beteiligungsprojekte 2010 60

7.3.4.1 Spielleitplanung in Bremerhaven-Geestemünde 62 7.3.4.2 LBS-Kinderbarometer „Wohnen in Bremen“ – Fokus Geestemünde 63 7.3.5 Moderator/innen für den Bereich „Kinder- und Jugendbeteiligung“ / Ausbildung 64

8 Kindertagesstätten und Kindertagespflege 65

8.1 Angebote in Kindertagesstätte und Hort 65

8.1.1 Ein gutes Betreuungs- und Bildungsangebot und Übergänge schaffen 65 8.1.2 Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft 69 8.2 Integration von Kindern mit Behinderungen oder von Behinderung

bedrohte Kinder in Bremerhavener Kindertagesstätten und Horten 2010 69 8.2.1 Vorschulalter - Bereich der Unter-Dreijährigen 70

(5)

8.2.2 Vorschulalter - Drei- bis Sechsjährige 70

8.2.3 Hortbereich 71

8.3 Unterstützung und Förderung der Entwicklung und Bildung der

Kinder in Bremerhavener Kitas 71

8.3.1 Projekte/ Ergebnisse 72

8.3.2 Schulvorbereitende Aktivitäten 76

8.3.3 Entwicklungs- und Bildungswege der Kinder beobachten und

Dokumentieren 76

8.3.4 Fortbildung und Beratung 77

8.4 Qualitätsentwicklung in den städtischen Kindertagesstätten 78 8.5 Qualitätsvereinbarungen für alle Kinderbetreuungseinrichtungen

im Land Bremen 80

8.6 Kinderförderung in Zahlen 81

8.7 Familienunterstützende Angebote – Kindertagespflege 82

8.7.1 Zusammenarbeit mit den Eltern 82

8.7.2 Fortbildung 83

8.7.3 Situation der Tagespflege 83

8.7.4 Ausblick 84

9 Jugendförderung 86

9.1 Jugendförderung 86

9.1.1 Freizeiteinrichtungen 88

9.1.1.1 Freizeittreff Leherheide 89

9.1.1.2 Freizeitstätte Lehe-Treff 100

9.1.1.3 Freizeittreff Eckernfeld 110

9.1.1.4 Freizeitstätte Carsten-Lücken-Straße 116

9.1.1.5 Kinder- und Jugendtreff im Dienstleistungszentrum Grünhöfe 120 .6

9.1.2

9.2 Straßensozialarbeit 133

9.2.1 Straßensozialarbeit beim Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven 133

9.3 Kinder- und Jugendschutz 134

9.3.1 Kinder- und Jugendschutz beim Amt für Jugend, Familie und Frauen

Bremerhaven 134

9.4 Fachstelle „Jugendschutz im Internet“ 135

9.4.1 Aktivitäten im Jahr 2009 135

9.4.2 Informationsmaterial 135

9.4.3 Öffentlichkeitsarbeit 135

9.4.4 Vernetzung 135

9.5 Jugendherberge Wüstewohlde 135

10 Das Helene-Kaisen-Haus 138

10.1 Beteiligungsmöglichkeiten im Helene-Kaisen-Haus 138

10.1.1 Beteiligung im Alltag 139

10.1.2 Beschwerdemöglichkeiten 139

10.1.3 Evaluation 139

10.1.4 Beteiligungskultur 140

10.2 Aktuelles aus der Einrichtung 140

10.2.1 Betriebsleitungswechsel 140

10.2.2 Auslastung der verschiedenen Angebotsformen 140

10.2.3 Verweildauer 143

9.1.1 Stadtteil-Treff Wulsdorf 123

9.1.1.7 Spielpark Leherheide 126

Mobile Spielbetreuung 129

(6)

11 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 144

11.1 Abbildungsverzeichnis 144

11.2 Tabellenverzeichnis 146

(7)

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch das Jahr 2010 war ein Jahr der Herausforderungen in der Weiterentwicklung der Kinder – und Jugendhilfe, insbesondere im Kindertagesstättenbereich und auch in der Umstrukturierung der Angebote der „Hilfe zur Erziehung“, die noch verstärkter die Wirksamkeits- und Qualitätsanforderungen in den Fokus genommen hat.

 Für über 3.600 Kinder wurden in Bremerhaven Plätze in Kindertagesstätten

oder Tagespflege angeboten. Dabei konnten die Plätze für Kinder unter 3 Jahren um 60 Plätze erhöht werden.

 Das Kinderschutzkonzept konnte weiter entwickelt und Kooperationen neu

entwickelt oder verstetigt werden. Die Qualifizierungen zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ wurden weiter durchgeführt und von 20 ersten Teilnehmern/innen erfolgreich abgeschlossen. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen hat als Partnerkommune an dem Bundesmodellprojekt „Aus Fehlern lernen – Qualitätsmanagement im Kinderschutz“ teilgenommen. Ziel war es, ein achtsames Kinderschutzkonzept auf Basis lokaler Qualitätsstandards zu entwickeln.

 Die ergänzenden Präventionsmaßnahmen mit dem Ziel der frühen Hilfen im

Rahmen der „Präventionskette“ konnten in Kooperation mit freien Trägern und beteiligten Ämtern weiter entwickelt und erste Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden.

Allen Maßnahmen konzeptionell gemeinsam ist, dass diese an den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Familien ausgerichtet sind und entsprechend gestaltet werden. Das Handlungskonzept des Amtes für Jugend, Familie und Frauen umfasst daher unter anderem sowohl die Zielsetzung, allen Kindern und Jugendlichen gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu ermöglichen als auch die seit 2003 in der Stadtverfassung der Stadt Bremerhaven festgelegte Stärkung von Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen.

Gerade die Berücksichtigung von Beteiligungsaspekten ist unverzichtbar für eine starke und kinder- und jugendgerechte Angebotsstruktur und steht daher im Vordergrund des diesjährigen Jahresberichtes des Amtes für Jugend, Familie und Frauen.

Die Umsetzung dieser Zielsetzungen in der Kinder- und Jugendarbeit, den

Beratungsangeboten, den stationären und ambulanten Maßnahmen sowie der

Familienangebote gelingt jedoch nur in Kooperation und gegenseitiger fachlicher

Unterstützung mit allen in der Jugendhilfe engagierten Beteiligten. Ein Dank gilt

daher den Mitwirkenden in den Unterausschüssen des Jugendhilfeausschusses, den

Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, den Mitgliedern des

Jugendhilfeausschusses sowie des Ausschusses für Jugend, Familie und Frauen.

(8)

Weiter möchten wir uns herzlich bei den Mitarbeitern/innen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen für ihre Tätigkeit und der Mitwirkung an der Erstellung dieses Berichtes bedanken.

Wir wünschen den Leserinnen und Lesern des Jugendhilfeberichtes viele anregende Informationen. Über Rückmeldungen und Anregungen freuen wir uns sehr.

Klaus Rosche Susanne Hild

Stadtrat Leiterin des Amtes für Jugend,

Familie und Frauen

(9)

1 Überblick

1 Überblick

Die Vorgehensweise dem jeweiligen Jahresbericht des Amtes für Jugend, Familie und Frauen (AfJFF) ein Schlaglicht auf die Ausgangssituation in Bremerhaven voran zu stellen hat sich bewährt und wird daher im Bericht für das Jahr 2010 wiederholt.

Inhalte sind Aspekte der demographischen Situation der Stadt Bremerhaven, die erbrachten Leistungen in der Jugendhilfe und die daraus resultierende Ausgaben- und Einnahmensituation des AfJFF.

1.1 Demographische Entwicklung der Bremerhavener Bevölkerung

Die demographische Entwicklung in Bremerhaven entspricht annähernd der des bundesdeutschen Trends. Eine Besonderheit der Stadt ist die im Jahr 2010 zu beobachtende Abnahme der Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der jungen Volljährigen (18 bis 27 Jahre).

Demographie Bremerhavener Bevölkerungsgruppen

0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000

2006 2007 2008 2009 2010 Jahr

Anzahl

Kinder Jugendlic he Heranwac hsende junge Volljährige

Abbildung 003: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

T

Tabelle 001: Demographie der Bremerhavener Bevölkerung

2006 2007 2008 2009 2010

Kinder

0 bis unter 3 Jahren 14.472 14.275 14.028 13.828 13.691 3 bis unter 7 Jahren 2.921 2.890 2.876 2.819 2.768 7 bis unter 14 Jahren 3.937 3.833 3.749 3.807 3.810 0 bis unter 14 Jahren 7.614 7.552 7.403 7.202 7.113 Jugendliche

14 bis unter 18 Jahren 5.216 5.158 4.718 4.589 4.542 Heranwachsende

18 bis unter 21 Jahren 4.465 4.398 4.338 4.180 4.117 junge Volljährige

18 bis unter 27 Jahren 13.148 13.047 13.222 13.245 10.680 Einwohner gesamt 116. 045 115.313 114.506 114.031 113.842

(10)

1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

Fallzahlen nach SGB VIII 2006 2007 2008 2009 2010 Tagesstätten § 22 - betreute Kinder gesamt 3.460 3.405 3.432 3.427 3.508 - kommunale Träger 1.510 1.483 1.477 1.483 1.660

- freie Träger 1.950 1.922 1.955 1.944 1.848

davon integrativ betreute behinderte Kinder 182 192 231 269 175

- Kinderkrippe 92 124 168 232 299

- Kindergarten 2.846 2.793 2.797 2.756 2.791

- Horte 522 488 467 439 418

Freiplätze / Ermäßigungen 1.598 1.646 1.539 1.443 1.687 - Kindertagesstätten, kommunal 662 716 634 581 822 - Kindertagesstätten, freie Träger 936 930 905 862 865 Tagespflege § 23 - betreute Kinder gesamt 116 178 141 103 121

HzE + Leistungen 1.084 1.663 2.221 2.402 2.067

- stationär §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42

833 1.084 1.271 1.382 1.019

- Pflegestellen § 33 246 413 565 571 585

- ambulant §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 251 579 950 1.020 1.048

Hilfen für junge Volljährige 62 59 133 130 157

- stationär 54 53 114 117 141

- Pflegestellen 26 24 31 42 37

- ambulant 8 6 19 13 16

Unterhaltsvorschussauszahlfälle 1.836 1.818 1.691 1.616 1.709 Ausgaben Unterhaltsvorschuss in Mio. € 2,8 2,7 2,7 2,5 3,0 Vormundschaften / Pflegschaften 474 259 255 271 307

Beistandschaften 1.822 1.744 1.717 1.712 1.738

Beurkundungen 518 555 735

Einträge ins Sorgerechtsregister 135 134 191

ausgesprochene Adoptionen 5 11 6 7 8

Adoptionsbewerber 2 0 1 10 8

Kinder in Adoptionspflege 11 5 3 6 7

Bewilligte Anträge auf Eltern- oder Erziehungsgeld

1.622 1.450 1.213 1.423 1.456 Auszahlbetrag Eltern- und Erziehungsgeld in

Mio. €

5,7 8,1 6,2 4,9 4,8

Erziehungsgeld 5,7 4,3 1,4 - -

Elterngeld - 3,8 4,8 4,9 4,8

Jugendgerichtshilfe 1.181 1.036 1.038 1.043 1.151 Tabelle 002: Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick

(11)

1.2.1 Bilanz ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick Vergleich des Jahres 2006 zum Jahr 2010

Kindertagesstätten

 verstärkte Übernahme von Kosten für die Unterbringung von Kindern in Kindertagesstätten (+17 %)

 weiterer Ausbau der Krippenplätze um 29 %.

Hilfen zur Erziehung und angrenzende Leistungen

 Zunahme der Hilfen für junge Volljährige Kindeswohlgefährdung

 Zunahme der Meldungen von Kindeswohlgefährdung von 588 Fällen im Jahr 2009 auf 618 im Berichtsjahr

Erziehungsberatungsstellen

 Zunahme der Zahl der Neuanmeldungen in der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien

Kinder- und Jugendförderung

 weitere Ausdifferenzierung des Angebotes der Kinder- und Jugendarbeit Elterngeld

 seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 haben mehr als 3400 Bremerhavener Familien Elterngeld erhalten

(12)

1.3 Ausgaben auf einen Blick

Die für 2010 zu verzeichnende Verringerung der Gesamtfallzahl (siehe hierzu 1.2 Ausgewählte Leistungsdaten auf einen Blick, HzE + Leistungen) führt nicht zu einer Reduzierung der Ausgaben (siehe hierzu auch 4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen).

Der im Berichtsjahr feststellbare Anstieg der Zahl der Kindeswohlgefährdungs- meldungen und der damit verbundenen gewährten Leistungen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung, wirkt sich auf der Ausgabenseite deutlich erkennbar aus.

Die im Rahmen eines vom Magistrat im 3. Quartal 2010 beschlossenen

„Strukturmaßnahmenkonzeptes zur Reduzierung der Kosten der Jugendhilfe“

eingeleiteten Steuerungsvorgaben konnten im Berichtsjahr noch nicht im vollen Umfang zur Verbesserung der Finanzsituation im Bereich der Hilfen zur Erziehung+

beitragen.

Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlmeldungen

0,00 5,00 10,00 15,00 20,00 25,00 30,00

2006 2007 2008 2009 2010

Millionen

Jahr

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 650 700 KiWo-Meldungen

Kindertagesstätten - kommunal Kita - freie Träger Kita Hilfen zur Erziehung - kommunal HzE - freie Träger HzE Jugendförderung - kommunal JuFö - freie Träger JuFö Kindeswohlmeldungen

Abbildung 004: Ausgaben im Verhältnis zur Zahl der Kindeswohlgefährdungsmeldungen

Wie in den vergangenen Jahren stiegen auch 2010 die kommunalen Finanzleistungen für die Träger der freien Jugendhilfe im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dies gilt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich.

Aufgabenfelder 2006 2007 2008 2009 2010

Kindertagesstätten 14.180.437,55 14.769.294,56 15.776.459,10 16.887.906,43 18.679.019,20 - kommunal 8.604.107,19 9.078.484,86 9.696.016,30 10.032.322,71 11.758.087,45 - freie Träger 5.576.330,36 5.690.809,70 6.080.442,80 6.855.583,72 6.920.931,75 Hilfen zur Erziehung 16.443.730,72 16.218.663,10 19.772.807,72 21.114.886,25 24.083.422,33 - kommunal 1.720.968,45 1.813.575,25 2.752.517,58 2.588.784,72 2.467.949,75 - freie Träger 14.722.762,27 14.405.087,85 17.020.290,14 18.526.101,53 21.615.472,58 vollstätionär 12.165.994,52 11.756.634,93 14.462.054,69 14.631.902,38 16.587.354,77 ambulant 4.277.736,20 4.462.028,17 5.310.753,03 6.482.983,87 7.496.067,56 Jugendförderung 2.227.540,27 2.155.885,62 2.110.087,36 2.128.160,91 2.138.393,51 - kommunal 1.807.348,17 1.705.426,23 1.667.744,69 1.686.635,37 1.667.078,02 - freie Träger 420.192,10 450.459,39 442.342,67 441.525,54 472.315,49 Tabelle 003: Ausgaben (in €) ausgewählter Leistungsdaten auf einen Blick

(13)

An der Umsetzung der im Bedarfsplan für die Bremerhavener Kindertagesstätten beschriebenen Ansprüche das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder auszubauen, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3-6jährige Kinder zu erfüllen und die Öffnungszeiten der Einrichtungen im Rahmen der Überlegungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie anzupassen, wurde auch im Jahr 2010 intensiv gearbeitet. Die kommunale Förderung im Bereich Kindertagesstätten musste deswegen erheblich gesteigert werden.

Die Eigenleistung der Freien Träger im Bereich der Kindertagesstätten liegt weiterhin zwischen 1 % bis 15 % der betrieblichen Kosten, Integrationsmaßnahmen sind von einer Eigenleistung ausgenommen.

(14)

2 Kinder, Familie und Frauen

2.1 Frauenförderung

Frauen und Mädchen bilden in der Stadt Bremerhaven die Mehrheit. Nicht nur das sie von den Einwohnern her gesehen in der Überzahl sind, stellen sie auch den größeren Anteil der Wahlberechtigten.

Gleichberechtigung von Mann und Frau ist inzwischen zwar gesellschaftlicher Konsens, trotzdem gibt es immer noch Bereiche, in denen die Zahlen deutlich anders aussehen: Frauen verdienen weniger, beziehen geringere Renten und erhalten zu einem größeren Anteil Sozialhilfe.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen hält ein Beratungs- und Hilfsangebot für Frauen vor. Aufgabe dieser Stelle ist u. a. die Beratung und Betreuung von Frauenvereinen und –verbänden sowie die frauenbezogene Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Gruppen des kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und schulischen Lebens. So können Frauenvereine, -verbände und –institutionen auch Zuschüsse und Zuwendungen für spezielle Frauenangebote erhalten.

Weiterhin wird seit Jahren erfolgreich in nachfolgenden Gremien mitgearbeitet:

 Fachbeirat für Frauen

 Forum Frauen und Gesundheit

 Arbeitskreis Berufliche Perspektiven für Frauen in Bremerhaven

 Runder Tisch Frauenbelange in den Stadtteilkonferenzen

 Runder Tisch Gewalt gegen Frauen

Weiterhin werden immer wieder verschiedene Veranstaltungen für interessierte Bremerhavener Frauen angeboten. Auch ist das Amt für Jugend, Familie und Frauen an der jährlich wiederkehrenden Durchführung der Bremerhavener Frauenwoche beteiligt.

Nachfolgende Zuwendungen und Zuschüsse wurden im Jahr 2010 ausgezahlt:

Haushaltsstelle 6480/684 01

(Zuschüsse im Rahmen der Betreuung von Frauenprojekten und –vereinen)

ZGF Bremerhaven 125,-- €

ZGF Bremerhaven 522,-- €

ZGF Bremerhaven 955,-- €

ZGF Bremerhaven 7.420,-- €

Bund Deutscher Pfadfinder/innen 480,-- € Haushaltsstelle 6480/987 01

(an Bremer HHSt: 0045/387 10-0 für

Wahrnehmung von Aufgaben durch die ZGF) 60.000,-- € Haushaltsstelle 6500/684 01

(Förderung der Selbsthilfe Bremerhavener Topf)

Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e.V. 1.014,-- € Deutscher Frauenbund für alkoholfreie Kultur e.V. 600,-- €

2 Kinder, Familie und Frauen

(15)

Der Ausschuss für Jugend, Familie und Frauen hat sich am 15.04.2010 sowie am 09.11.2010 in Sondersitzungen mit der Situation von Alleinerziehenden und insbesondere Frauen in prekären Beschäftigungssituationen befasst.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen strebt mit einer Schaffung von bis zu 14 Familienzentren an, neue niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Familien - insbesondere in sozial schwierigen Regionen in Bremerhaven - zu schaffen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Angebote insbesondere für junge Frauen, auch Wiedereinsteigerinnen und Alleinerziehende, Unterstützungsmöglichkeiten auf niedrigschwelliger Ebene geben werden. Als gemeinsames Projekt zwischen Bremen und Bremerhaven wurde eine Förderung des ESF Projektes „Netzwerk für Alleinerziehende“ beantragt.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen sowie die ZGF haben sich aktiv in die Beratungen zur Neuentwicklung der Ausbildung im Erzieherinnenbereich eingebracht. Das ARGE Job-Center hat großes Interesse an der Qualifizierung von Frauen in diesem Bereich und unterstützte auch bereits in der Vergangenheit entsprechende Maßnahmen (KITA-Projekt). Ab 2011 fördert die ARGE Job-Center die Umschulung zur Sozialassistentin mit dem Förderinstrument Bildungsgutschein (FbW).Von den 38 Berufspraktikant/innen im erzieherischen/ sozialpädagogischen Bereich sind 30 weiblich. Insgesamt zehn Berufspraktikanten/-praktikantinnen, davon sieben Frauen, sind Migranten/Migrantinnen.

Das Projekt „Känguru“ wurde erstmals 2006 in Kooperation von Berufliche Bildung Bremerhaven GmbH (BBB GmbH) sowie dem Schulamt (Werkstattschule) und dem Amt für Jugend, Familie und Frauen durchgeführt. Es richtet sich an die Zielgruppe schulpflichtiger schwangerer Schülerinnen und an Schülerinnen ohne Schulabschluss mit Kleinstkindern. Das Mütter-Kind-Projekt bietet mit insgesamt bis zu 50 Plätzen Teilnehmerinnen in aufeinander aufbauenden Projektphasen die Möglichkeit, einen (erweiterten) Hauptschulabschluss zu erwerben, die Berufsbildungsreife zu erlangen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu üben und berufliche Perspektiven zu entwickeln.

2.2 Elterngeld

Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 haben mehr als 3400 Bremerhavener Familien Elterngeld erhalten.

Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

857

1008 1038

994 837

991 1015 980

0 200 400 600 800 1000 1200

2007 2008 2009 2010

Jahr Zahl der Anträge

Anzahl eingegangener Anträge Anzahl bewilligter Anträge

Abbildung 005: Darstellung der Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

(16)

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll gestärkt werden, damit junge Paare den Wunsch nach einem Kind nicht aus diesen Gründen weiter aufschieben.

Elterngeld ist als Entgeltersatzleistung ausgestaltet, welches sich am wegfallenden Einkommen des betreuenden Elternteils orientiert. Es wird für maximal 12 Monate gezahlt und beträgt höchstens 1.800 Euro/pro Monat. Aber auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht gearbeitet haben, erhalten für diese Zeit den Mindestbetrag in Höhe von monatlich 300 Euro.

Der Bezugszeitraum von Elterngeld ist auf 12 Monate begrenzt. Wenn der Partner seine Arbeit für mindestens zwei Monate einstellt bzw. reduziert und er ebenfalls einen Antrag stellt, kann dieser auf 14 Monate ausgedehnt werden. Vierzehn Monate Elterngeld können Elternteile beantragen, denen die elterliche Sorge bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht und die nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben. Der Bezugszeitraum wird jeweils um die Dauer des Bezuges von Mutterschaftsgeld nach der Geburt gekürzt.

Die Daten für den vorliegenden Jugendhilfereport beziehen sich auf das Jahr 2010.

Gesamt Antrag- Antrag steller stellerinnen

Anzahl eingegangener Anträge 994 892 102

Anzahl bewilligter Anträge 980 884 96

Durchschnittliche Monatsbeträge

Bis 300,- Euro 403 388 15

Mehr als 300,- bis 600,-Euro 311 304 7

Mehr als 600,- bis 900,- Euro 136 115 21

Mehr als 900,- bis 1200,- Euro 67 46 21

Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro 28 13 15

Mehr als 1500,- aber weniger als 1800,- Euro 17 11 7 Durchschnittlich 1800,- Euro oder mehr 8 6 2

Es erhielten den Mindestbetrag 617 599 18

Es erhielten den Höchstbetrag 18 10 8

Tabelle 004: Darstellung der Antrags- und Finanzsituation

Durchschnittliche Monatsbträge Elterngeld

0 50 100 150 200 250 300 350 400 450

2007 2008 2009 2010 Jahr

Fa llza hl

Bis 300,- Euro Mehr als 300,- bis 600,-Euro Mehr als 600,- bis 900,- Euro

Mehr a ls 900,- bis 1200,- Euro Mehr als 1200,- bis 1500,- Euro Mehr als 1500,- a ber weniger a ls 1800,- Euro Durc hsc hnittlic h 1800,- Euro oder mehr

Abbildung 006: Durchschnittliche Monatsbeiträge Elterngeld der Jahre 2007 – 2010

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Antragstellung im Aufgabengebiet Elterngeld

857

1008 1038

994 837

991 1015

980

0 200 400 600 800 1000 1200

2007 2008 2009 2010

Jahr Zahl der Anträge

Anzahl eingegangener Anträge Anzahl bewilligter Anträge

Abbildung 007: Geschwisterbonus und Verlängerungsoptionen (Elterngeld)

Den Geschwisterbonus erhält die antragstellende Person wenn in ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind unter drei oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahre alt sind. In diesem Fall wird das zustehende Elterngeld um 10%, mindestens aber um 75,00 Euro erhöht. Im Jahr 2010 wurde dieser an 248 antragstellende Personen ausgezahlt.

Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Möglichkeit, die Auszahlung des Elterngeldes auf die doppelte Anzahl von Monaten, bei halber Rate zu strecken.

Diese Option wurde 2010 lediglich von 126 antragstellenden Personen gewählt.

Elterngeld wird seit dem 1. Januar 2011 auf Leistungen nach Hartz IV (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) sowie auf die Sozialhilfe und den Kinderzuschlag nach § 6a BKGG angerechnet. Das gilt auch für Eltern, die vor der Einführung der Anrechnung von der Verlängerungsmöglichkeit nach § 6 Satz 2 BEEG Gebrauch gemacht haben und diese nicht vor dem 1. Januar 2011 widerrufen haben. Dies führte dazu, dass die Zahl Änderungsanträge von 385 im Jahre 2009 auf 1733 im Jahr 2010 anwuchs.

Mehrlingsgeburten

Bei Geburten von Zwillingen, Drillingen und so weiter erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300,00 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind. Im Jahr 2010 sind zehn Zwillingspaare von Bremerhavener Eltern geboren worden.

Die Elterngeldstelle befindet sich im Columbus Center, Obere Bürger 39a. Sie ist mit fünf Verwaltungsfachkräften (3 Vollzeit- und zwei Teilzeitkräften) besetzt. Einen gewichtigen Teil der Arbeit nimmt, neben der Annahme und Bearbeitung der Elterngeldanträge, die Beratung (auch vor der Geburt!) in allen Angelegenheiten, die das Elterngeld- und Elternzeitgesetz betreffen, ein.

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3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3 Ergänzende Präventionsmaßnahmen

3.1 Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes

Im Jahresbericht 2009 des Amtes für Jugend, Familie und Frauen wurde zur Umsetzung eines präventiven Kinderschutzkonzeptes – Präventionskette – dargelegt wie dieses Thema angegangen und welche Bedarfe durch die Steuerungsgruppe festgestellt wurden. Im Anschluss daran sollten die Schwerpunkte definiert und die entsprechenden Konzepte dazu ausgearbeitet werden. In der Sitzung der Steuerungsgruppe am 15.12.2009 wurden daraufhin die Ergebnisse präsentiert.

Nach einer ausgiebigen Aussprache zu den Konzepten wurden die Beschlüsse wie folgt gefasst:

3.1.1 Rahmenkonzept Familienzentrum

Die Steuerungsgruppe stellte eindeutig klar, dass die beiden bestehenden Familien- zentren Batteriestraße und Grünhöfe (GISBU) in den 14 geplanten Familienzentren enthalten sind. Es ist zunächst von vier neuen Familienzentren auszugehen, wobei sich die Kernbereiche dieser Familienzentren in Lehe, Geestemünde sowie in den Randgebieten Leherheide und Wulsdorf befinden.

Anhand einer Karte wurden die vorhandenen Kindertagesstätten und die rechnerischen Ergebnisse zu der Positionierung der Familienzentren anschaulich dargestellt. Die Herleitung der Standorte der Familienzentren wurde einstimmig mitgetragen.

Die Mitglieder der Steuerungsgruppe diskutierten ausgiebig, auch kontrovers, inhaltliche Thematiken und stimmten dem Rahmenkonzept für die Familienzentren zu. Im 1. Halbjahr 2010 sollte ein Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung der Familienzentren durchgeführt werden, die öffentlichen als auch die freien Träger sollten aufgefordert werden, sich zu beteiligen. Das Amt für Jugend, Familie und Frauen wurde gebeten, die entsprechenden Kontakte zum Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien herzustellen, um die nötige Unterstützung in Bezug auf in Frage kommende Räumlichkeiten zu erhalten.

3.1.2 Rahmenkonzept Hausbesuche

Die Steuerungsgruppe hatte sich einvernehmlich, neben kleineren redaktionellen Änderungen, mit dem Rahmenkonzept einverstanden erklärt und gleichzeitig beschlossen, im ersten Halbjahr 2010 ein Interessenbekundungsverfahren, bei dem sich sowohl freie Träger der Jugendhilfe als auch das Amt für Jugend, Familie und Frauen bewerben konnten, einzuleiten. Die Hausbesuche sollen künftig im Namen der Stadt Bremerhaven durchgeführt werden.

3.1.3 Konzept Ausweitung Schule für Eltern

Im Sinne des Koalitionsbeschlusses sollte die erfolgreiche Arbeit der Elternschule in Lehe zusätzlich im südlichen und nördlichen Stadtgebiet ausgeweitet werden. Das Konzept der Schule für Eltern wurde einstimmig mit getragen.

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3.1.4 Konzept Elternkompetenztraining

Beim Rahmenkonzept für das Elternkompetenztraining handelt es sich um kein neues Angebot, sondern es werden die vorhandenen Hilfen von den beiden Trägern Arbeiterwohlfahrt Bremerhaven (AWO) und der Initiative Jugendhilfe Bremerhaven (IJB) unter einem Dach im Sinne einer Trägergemeinschaft zusammen gefasst fortgeführt und die Angebote hilfeplanfähig gemacht. Die Steuerungsgruppe stimmte zu.

Die Ergebnisse wurden am 04.02.2010 dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Familie und Frauen vorgelegt. Die Vorlage wurde jedoch für die beiden Ausschüsse auf die nächste Sitzung vertagt, da der Haushalt 2010/2011 in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.02.2010 beschlossen werden sollte. Die Stadtverordnetenversammlung hat für die Umsetzung der Präventionskette erstmalig Mittel von insgesamt 180.000 € in den Haushalt eingestellt. Innerhalb dieses Finanzrahmens wurde dann neben der Ursprungsvorlage eine Darstellung zu den Planungen in der ersten Umsetzungsphase vorgestellt. Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Jugend, Familie und Frauen haben von dem vorgelegten Sachstand und ersten Planungsschritten Kenntnis genommen und befürworteten weitere diesbezügliche Planungen für das Haushaltsjahr 2011.

Zwischenzeitlich waren die Interessenbekundungsverfahren auf den Weg gebracht worden. Eine Auswertung der Interessensbekundungen ergab gute Angebote, die der Steuerungsgruppe im Oktober 2010 zur Entscheidung vorgelegt wurden.

Für die Hausbesuche wurde vorgeschlagen, dass aufgrund der vorliegenden Konzeptionen die Anbieter AWO Sozialdienste GmbH und Weitblick GmbH weitestgehend gleichwertig zu bewerten sind. Daher wurden die Träger gebeten, das Projekt „Hausbesuche - Willkommen an Bord“ in Kooperation und gemeinsamer Trägerschaft durchzuführen.

Die Interessenbekundungen zu den Familienzentren wiesen durchgängig eine hohe Fachlichkeit auf. Unter Berücksichtigung der räumlichen Verteilung, der sozioökonomischen Situation in den jeweiligen Stadtteilen, der Möglichkeiten zu einer kurzfristigen Umsetzbarkeit und der zur Verfügung stehenden Finanzmittel wurde eine Prioritätenliste erarbeitet, die auch die Trägervielfalt berücksichtigte. Die Steuerungsgruppe hat sich in einer Umsetzungsstufe für einen Ausbau weiterer Familienzentren in den Stadtteilen Leherheide, Mitte und Geestemünde ausgesprochen.

Die Steuerungsgruppe empfahl in einer ersten Aufbauphase die Umsetzung von drei Familienzentren. Diese sollten vorrangig, so die Kostendarstellungen der Träger sich in den bestehenden Haushaltsansätzen bewegen, in den Stadtteilen Leherheide, Geestemünde und Mitte angesiedelt werden. Als Standort stehen hierfür voraussichtlich die Louise-Schroeder-Straße (FamilienCafé) im Stadtteil Leherheide / Ortsteil Leherheide West zur Verfügung. Als Träger hat die AWO Sozialdienste GmbH hierzu eine Interessenbekundung abgegeben. Das Angebot ist im Rahmen einer Kooperation mit den Kindertagesstätten „Max und Moritz“ der Arbeiterwohlfahrt und der städtischen Kindertageseinrichtung Neuemoorweg vorgesehen.

Als weiterer Standort für ein Familienzentrum ist der Pavillon auf dem Bürgermeister- Martin-Donandt-Platz im Stadtteil Mitte / Ortsteil Nord vorgesehen. Hier wird der Ev.- lutherische Kirchenkreis Bremerhaven als Kooperationspartner mit den Kindertagesstätten der Kreuzkirche und der Bürgermeister-Smidt-Gedächtniskirche betreiben.

Der dritte priorisierte Standort befindet sich im Stadtteil Geestemünde /Ortsteil

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Kooperation mit den Kindertagesstätten der Marienkirche und Ellhornstraße betrieben werden.

Die zurzeit nachrangig behandelten Interessenbekundungen liegen von der Diakonie Family GmbH Bremerhaven und der Katholischen Kirchengemeinde (St. Willehad) für den Ortsteil Lehe sowie des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Bremerhaven e. V. für den Stadtteil Mitte vor.

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen befindet sich auf einem guten Weg im Rahmen der präventiven Maßnahmen und geht davon aus, dass die beschlossenen bedarfsgerechten Ansätze zum Kinderschutz zur Erreichung der Ziele und damit zum Erfolg beitragen werden.

3.2 Bündnis für Familien - „Forum familienfreundliches Bremerhaven“

In der Stadt Bremerhaven haben sich im April des Jahres 2005 Vertreterinnen und Vertreter der Kommune sowie der verschiedensten Initiativen, Organisationen und Verbände zusammen gefunden, um sich gemeinsam für ein familienfreundliches Lebensumfeld zu engagieren.

Das Bündnis hat als wichtige Zielsetzung zur Verbesserung der Situation von Familie in Bremerhaven beizutragen. Ein Schwerpunkt war daher der weitere Aufbau der Betreuungsangebote für Kinder.

Es wäre zu begrüßen, wenn in den Kindertagesstätten die Ausweitung des Betreuungsangebotes mit 6 Stunden Öffnungszeit zügiger erfolgen könnte, da diese Öffnungszeit von vielen Eltern als bedarfsgerecht angesehen wird. Zudem sind flexible Betreuungsangebote in den Randzeiten weiter auszubauen. Es wird angestrebt, diese Angebote zukünftig verstärkt insbesondere in Familienzentren anzubieten und flexible Betreuungsangebote außerhalb der Kindertageseinrichtungen - aber kindertagesstättennah - zu ermöglichen. Zudem soll hier auch die Möglichkeit für Selbsthilfeangebote weiter ausgebaut bzw. Netzwerke verstärkt verknüpft werden können, um ggf. Unterstützung zu finden und auch ggf.

kurzfristig auftretende Betreuungslücken besser schließen zu können.

Zunehmend wird aber auch deutlich, dass die Belastungssituation in „Pflegebereich für Familienangehörige“ ein Bereich ist der in der Diskussion zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu geringe Berücksichtigung findet. Hier wird magistratsintern im Rahmen des Audit „Familie und Beruf“ und in Kooperation mit den bestehenden Arbeitskreisen etc. der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) ein Themenschwerpunkt für die kommenden Jahre gesehen. Eine Veranstaltungsreihe mit Schwerpunkt „Pflege“ ist im Rahmen vom lokalen Familienbündnis Bremerhaven angedacht.

Gemeinsam mit der Stadt und dem Land Bremen wurde die weitere Förderung des Projektes „Netzwerk für Alleinerziehende“ durch den Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF) beantragt. Eine feste Verankerung von Beratungsangeboten für Frauen in Bremerhaven auf einer finanziellen Grundbasis - insbesondere für Wiedereinsteigerinnen, Existenzgründerinnen und Migrantinnen - wird weiter angestrebt.

Zur Entwicklung einer konzeptionellen Grundlage wird angestrebt, eine Unterarbeitsgruppe des Lokalen Netzwerkes für Familien unter Beteiligung der ZGF, der Agentur für Arbeit, der ARGE Bremerhaven, dem Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik, der Brag, dem AFZ sowie des Amtes für Jugend, Familie und Frauen einzurichten. Im Auftrage des Netzwerkes sollten vorab Bedarfe für Angebote und Maßnahmen, insbesondere für Alleinerziehende, erhoben werden. Das ARGE

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Job-Center wird in diesen Arbeitsgruppen vertreten sein und sich aktiv an den Planungen beteiligen.

3.3 Spendenfonds „Kinderfreundliches Bremerhaven“

Wohin mit der Spende für einen wohltätigen Zweck? Vor dieser Frage standen auch im Jahr 2010 in der Vorweihnachtszeit oder bei Gelegenheiten wie Jubiläen und Jubelfesten viele Firmen, Vereine und Bürger, wenn sie auf Geschenke für Freunde und Kunden verzichten und stattdessen Gutes tun wollten. Der als mögliche Antwort auf diese Frage im Jahr 2008 vom Amt für Jugend, Familie und Frauen eingerichtete Spendenfonds "Kinderfreundliches Bremerhaven" durfte auch im zurückliegenden Zeitraum gern dafür genutzt werden die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven zu verbessern.

Wer den Fonds auch zukünftig fördern möchte kann seine Geldspenden auf das folgende Konto einzahlen:

Sparkasse Bremerhaven BLZ: 29250000

Kto: 1100009

Bei der Einzahlung müssen das Kassenzeichen 0211113261111 und das Stichwort

„Kinderfreundliches Bremerhaven“ angegeben werden.

Spendenbescheinigungen werden erteilt. Die Spendenden können über die Verwendung des Geldes direkt bestimmen. Wenn keine Zweckbindung vorliegt, entscheidet der Spendenbeirat, der halbjährlich tagt. In diesem Gremium sitzen neben dem zuständigen Stadtrat unter anderem Vertreter/innen des Amtes für Jugend, Familie und Frauen, der Stadtverordnetenfraktionen, des Jugendhilfeausschusses, der freien Wohlfahrtsverbände und der Arbeitsgemein- schaft „Erziehungshilfen Bremerhaven".

Im Jahr 2010 standen im Spendenfons 35.899,26 € zur Verfügung. Davon wurden u.a. 12.484,00 € an die folgenden Projekte als Förderung vergeben:

Einrichtung Projekt Förderbetrag

Förderverein Humboldtschule 750,00 €

Kind L. Klassenfahrt 250,00 €

AFZ Musikalische Früherziehung 924,00 €

IJB Frühstücksangebot 1.260,00 €

Diakonisches Werk Frühstücksangebot Ellhornstr 1.491,00 €

Diakonisches Werk Ausflüge Ellhornstr. 1.065,00 €

Diakonisches Werk Ausflüge Jacobistr. 1.410,00 €

Diakonisches Werk Frühstücksangebot Jacobistr. 1.974,00 €

Ev.-luth. Kita Kreuzkirche Frühstück/Ausflüge 2.160,00 €

Kath. Kita St. Willehad Übernachtung Heuhotel 1.200,00 €

12.484,00 €

Tabelle 005: Ausgaben 2010 Spendenfonds Kinderfreundliches Bremerhaven

Die Förderform „Frühstücksangebot und Ausflugs-/Teilhabemaßnahmen“ beinhaltet einen Betrag von

 1 Euro pro Kind und Woche für das Frühstückangebot und

 3 Euro pro Kind und Woche für die Ausflugs- bzw. Teilhabemaßnahmen.

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4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4 Hilfen zur Erziehung und Inobhutnahmen

4.1 Hilfen zur Erziehung

Die rechtzeitige Gewährung von geeigneten, notwendigen und sozialraumorientierten Hilfen für die Familien mit einem Bedarf an Unterstützung bei der Erziehung, Versorgung und Betreuung ihrer Kinder sowie für junge Volljährige, die eine eigenständige Lebensführung noch nicht bewältigen und die keine Unterstützung oder Hilfe in der Familie finden, mit dem Ziel des Unabhängigmachens der Betroffenen von öffentlicher Hilfe, war auch im Jahr 2010 die Aufgabenstellung der Arbeit im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ (HzE).

4.1.1 Hilfen zur Erziehung+ für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und junge Menschen

Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

0 500 1000 1500 2000 2500

2006 2007 2008 2009 2010 Jahr

Fallzahl

Gesamt-Fallzahl stationär in Pflegestellen ambulant

Abbildung 008: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

2006 2007 2008 2009 2010 Gesamt-Fallzahl HzE+ 1084 1663 2221 2402 2067 - stationär SGB VIII §§ 13, 19, 20, 32, 33, 34, 35, 35a, 42 833 1084 1271 1382 1019

- Pflegestellen SGB VIII § 33 246 413 565 571 585

- ambulant SGB VIII §§ 13, 23, 27, 30, 31, 35a 251 579 950 1020 1048 Tabelle 006: Fallzahl der Hilfen zur Erziehung+

Das Ergebnis der im Jahr 2010 vorgenommenen internen Revision aller in den drei Stadtteilbüros geführten Fallakten war eine Reduzierung der Zahl der aktiven Fälle im stationären Bereich und somit eine deutliche Verringerung der Gesamt-Fallzahl HzE+.

Da es sich bei den aussortierten Fällen um solche ohne gewährte aktive Hilfen handelte, sanken die Ausgaben für den Bereich der Hilfen zur Erziehung+ nicht.

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Im Gegensatz zu der beschriebenen allgemeinen Entwicklung der Fallzahl der stationären Hilfen steht die gestiegene Zahl der Unterbringungen in Pflegestellen (§

33 SBG VIII).

Eine Verbindung zur ebenfalls im Jahr 2010 erneut angestiegenen Zahl der Meldungen von Kindeswohlgefährdung ist anzunehmen.

Die im Jahresbericht 2009 beschriebene Annäherung der stationären und ambulanten Fallzahlen hat sich fortgesetzt.

4.2 Wirtschaftliche Hilfen zur Erziehung

Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe (51/5) ist zuständig für die verwaltungs- und kostenmäßige Umsetzung aller Hilfen(§§ 13, 19, 20, 27 ff, 41, 42 SGB VIII) und Eingliederungshilfen (§ 35 a SGB VIII), die von den Sozialen Diensten und dem Pflegekinderdienst nach dem SGB VIII sowie im Rahmen der Großelternpflege nach dem SGB XII initiiert werden.

Hierzu gehören die Erstellung des Leistungsbescheides, die Begleichung von Abrechnungen der Einrichtungen, Zahlung des Pflegekindergeldes an Pflegeeltern sowie die Bearbeitung von Widersprüchen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen (z.B. gegenüber den Rententrägern, Krankenkassen und anderen Behörden) und den Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern.

Bei stationären und teilstationären Hilfen erfolgt die Kostenheranziehung der zahlungspflichtigen Hilfeempfänger/innen und deren Elternteile in Form der Erhebung eines öffentlich rechtlichen Kostenbeitrages. Der Kostenbeitrag wird für jeden Elternteil einzeln ermittelt. Die Ermittlung der Kostenbeiträge richtet sich nach den §§ 91 ff SGB VIII in Verbindung mit der Kostenbeitragsverordnung.

Des Weiteren erfolgt hier die verwaltungs- und kostenmäßige Abwicklung der Kindertagespflege. Dies beinhaltet die Zahlung der zustehenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen sowie die Ermittlung des Kostenbeitrags nach § 90 Abs. 1 SGB VIII, der von den Eltern bzw. dem alleinerziehenden Elternteil zu zahlen ist.

Außerdem werden von der Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe die Anträge auf Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII bearbeitet.

Die Höhe der Übernahme richtet sich nach dem Einkommen. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82 bis 85, 87 und § 88 des Sozialgesetzbuches XII.

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5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5 Unterhaltsvorschuss, Kindschaftsrecht, Pflegekinderwesen

5.1 Unterhaltsvorschuss – Schlaglichter

Rechtliche Grundlage für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss ist das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz – UVG).

Die Leistungen können von alleinerziehenden Müttern und Vätern beantragt werden, wenn die Kinder keinen oder nicht ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten.

Das Bewilligungsalter beginnt mit der Geburt des Kindes und reicht maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Gesamtbewilligungszeitraum ist auf 72 Monate beschränkt. Die monatliche Höhe der Leistung wird berechnet nach der Höhe des für die Kinder der ersten (0 - 5 Jahre) und zweiten (6 - 11Jahre) Altersstufe jeweils geltenden Mindestunterhalts abzüglich des Kindergeldes für das erste Kind.

Auf die Unterhaltsvorschussleistungen werden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils bzw. Waisenbezüge angerechnet.

Unterhaltsvorschuss (UVG) ist eine besondere Hilfe für Alleinerziehende und deren Kinder; anspruchsberechtigt ist das jeweilige Kind. Das Unterhaltsvorschussgesetz will jedoch nicht den Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht entlasten.

Einem konsequenten Rückgriff kommt daher entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr angesichts der haushaltspolitischen Verantwortung der UVG- durchführenden Stellen, der wichtigen Signalwirkung für die Zahlungsbereitschaft von Unterhaltschuldnern sowie des zunehmenden Stellenwertes des UVG in der Öffentlichkeit.

Die Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist durch landesrechtliche Regelung dem Magistrat der Stadt Bremerhaven, Amt für Jugend, Familie und Frauen als Weisungsaufgabe übertragen worden. Die finanziellen Leistungen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach dem UVG gewährt worden sind, werden zu 10/12 vom Land Bremen erstattet. 2/12 sind von der Stadt Bremerhaven zu finanzieren.

Wird Unterhaltsvorschuss geleistet, geht durch gesetzlichen Forderungsübergang ein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den familienfernen Elternteil bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über (§ 7 Abs. 1 UVG). Das Land Bremen, vertreten durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven, als Träger der Leistung nach den Bestimmungen des UVG ist mit der Durchsetzung der Rückgriffsansprüche beauftragt und verpflichtet, die übergegangenen Ansprüche durchzusetzen.

5.2 Amtsvormundschaften und –pflegschaften - Schlaglichter Die gesetzliche Vormundschaft tritt ein, wenn

 die Mutter des Kindes ledig und minderjährig ist (§§ 1673 II, 1791c BGB) oder

 die Eltern oder der allein sorgeberechtigte Elternteil in notarieller Erklärung

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Die bestellte Vormundschaft tritt ein, wenn

 den sorgeberechtigten Eltern(-teilen) die elterliche Sorge ganz oder teilweise entzogen wird, weil sie das Wohl des Kindes gefährden oder nicht in der Lage sind, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden (§§ 1666, 1773 BGB),

 die sorgeberechtigten Eltern(-teile) wegen Todes, Krankheit, Verhinderung oder unbekanntem Aufenthalt die elterliche Sorge nicht ausüben können (§§

1673, 1674, 1677, 1773 BGB).

5.3 Beurkundungen - Schlaglichter

Folgendes kann beim Amt für Jugend, Familie und Frauen beurkundet werden:

Vaterschaftsanerkennung:

 Anerkennung der Vaterschaft (§ 1592 BGB)

 Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung durch die Mutter (§ 1595 BGB)

 Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung durch den gesetzlichen Vertreter des Kindes (§ 1595 Abs. 1 und 2 BGB)

 Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung (§§ 1592 und 1595 BGB)

 Vaterschaftsanerkennung mit Unterhaltsverpflichtung

 Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung der Mutter und deren Ehemann

 (§ 1599 BGB) Unterhaltsbeurkundungen:

 Unterhaltsverpflichtung - Mindestunterhalt

 Abänderung eines Unterhaltstitels – Mindestunterhalt

 Unterhaltsverpflichtung – Festbetrag

 Abänderung eines Unterhaltstitels – Festbetrag

 Unterhaltsverpflichtung nach Eintritt der Volljährigkeit

 Abänderung eines Unterhaltstitels – Eintritt der Volljährigkeit Sorgeerklärungen:

 Mutter und Vater erschienen

 nur Mutter erschienen

 nur Vater erschienen

 Mutter und Vater – vorgeburtliche Beurkundung

 Mutter und Vater (i. V. m. In-Vitro-Vertilisation) Sonstige Urkunden:

 Anerkennung der Mutterschaft (§ 29b PStG, § 378 DA)

 Verzicht des Vaters nach § 1747 Abs. 3 Nr. 3 BGB

 Verpflichtungserklärung nach § 1615 l BGB

 Zustimmung zu einer Fremdurkunde

 Verpflichtung zur Unterhaltsleistung für die Vergangenheit

5.4 Beistandschaften und Beratungen - Schlaglichter

Das Amt für Jugend, Familie und Frauen (Jugendamt) ist verpflichtet, jeder nicht verheirateten Mutter unverzüglich nach der Geburt ihres Kindes das Beratungsangebot nach § 52a SGB VIII zu unterbreiten. Auf dieses Beratungsangebot folgen zunächst telefonische oder persönliche Gespräche, ehe es zu der eigentlichen Erstberatung, zur Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder zur Unterhaltsberechnung kommt.

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In den Fällen, in denen mögliche Väter die Vaterschaft nicht anerkennen oder Unterhaltszahlungen verweigern, werden sie durch das Jugendamt schriftlich zur Vaterschaftsanerkennung und zur Unterhaltszahlung aufgefordert. Im Streitfall werden gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt.

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Amt für Jugend, Familie und Frauen Beistand des Kindes. Als Beistand vertritt das Jugendamt die Interessen des Kindes bei der Vaterschaftsfeststellung bzw. bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt. Die Beistandschaft endet automatisch mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Während der Minderjährigkeit des Kindes kann die Beistandschaft auf Antrag des gesetzlichen Vertreters, bei dem das Kind lebt oder durch Erledigung des Auftrages beendet werden.

5.5 Pflegekinderwesen

Der Pflegekinderdienst stellt neben der Adoptionsvermittlungsstelle den zweiten Teilbereich des Sachgebietes 51/35 beim Amt für Jugend, Familie und Frau Bremerhaven dar.

Er ist sowohl organisatorisch wie auch in Einzelfällen inhaltlich eng mit dem Adoptionsbereich verbunden, vor allem dann, wenn es bei der Vermittlung einzelner Kinder in Pflegefamilien um deren sinnvolle Perspektive auch auf mittlere und längere Sicht geht.

Traditionell ist dem Bremerhavener Pflegekinderdienst als kleinerer Organisationseinheit die Koordination des Pflegekinderwesens im Amt für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven zugedacht.

Daraus ergibt sich für die Mitarbeiter/innen des Dienstes insbesondere eine Zusammenarbeit mit den Abteilungen 51/61 (Allgemeiner Sozialdienst), 51/5 (Abteilung Wirtschaftliche Hilfen) und der Amtsleitung zur Regelung aller Angelegenheiten der Pflegekinder, für die das Bremerhavener Amt Verantwortung trägt.

Diese Zusammenarbeit besteht sowohl in der Einzelfallarbeit mit und für die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung 51/61 wie auch in der Gestaltung aller notwendigen Verwaltungsabläufe bei Pflegeverhältnissen insbesondere mit der Abteilung 51/51 und der Zusammenarbeit mit der Amtsleitung bei allen fallübergreifenden Angelegenheiten des Pflegekinderbereichs wie z.B. der Umsetzung gesetzlicher Grundlagen und der Unterstützung der Pflegefamilien bei ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.

Auch die Kontinuität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Arbeit mit und für die Pflegekinder zu gewährleisten ist innerhalb des Amtes wie in der Außendarstellung wichtige Funktion und Aufgabe des Pflegekinderdienstes.

Die Umsetzung dieser Aufgabe in die Praxis gestalten die Mitarbeiter/innen vornehmlich im Rahmen ihrer Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit, durch umfassende Informationsgespräche für interessierte Bewerber/innen, das Führen der Pflegefamilienakten und der Pflegeelternkartei, die Teilnahme an überregionalen Treffen mit anderen Pflegekinderdiensten und vor allem auch über ihre ständige Kontaktpflege zu den für das Amt tätigen Familien.

So bieten die Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes innerhalb des Amtes für Jugend, Familie und Frauen Bremerhaven ein schrittweise gewachsenes Gerüst zur Arbeit mit Pflegefamilien, Pflegekindern und deren Herkunftsfamilien in ihrem Sachgebiet an, dass zur Bündelung und Vernetzung der unterschiedlichen Bereiche

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im Pflegekinderwesen von zentraler Bedeutung ist und zum Wohle der betreuten Kinder und Jugendlichen genutzt wird.

Abbildung 009 Pflegekinder und Pflegeeltern beim Spiel

Wichtige Bestandteile dieses Gerüstes sind neben den bereits erwähnten Tätigkeiten und Aufgabenstellungen auch die Durchführung von Pflegeelternseminaren mit dem Angebot eines verpflichtenden Grundkurses für alle neuen Bewerber/innen, zwei freiwilligen Aufbaukursen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf, jeweils zwei Wochenend-Fortbildungsangeboten jährlich sowie die Unterstützung einer offenen Pflegeelterngruppe durch verschiedene Angebote und einer Gruppe von Pflegeeltern im Rahmen einer Gruppensupervision.

Schließlich betreuen die Pflegekinderdienstmitarbeiter/innen selbst einen Teil der Pflegekinder, deren langfristiger Verbleib in der Pflegefamilie nach mehr als zwei Jahren ihres Lebens dort geplant ist. Sie sind so auch in die aktive Betreuungstätigkeit einzelner Kinder bzw. Jugendlicher und deren Pflegeeltern eingebunden.

Vor dem Hintergrund dieser im Amt für Jugend, Familien und Frauen Bremerhaven langjährig praktizierten und in ihrer Form bewährten Struktur waren zum Ende des Jahres 2010 insgesamt 330 Pflegekinder in 220 Familien untergebracht, für die das Amt zuständig war.

Diese Zahl markiert einen geringen, aber stetigen Zuwachs der Gesamtzahl aller

„Bremerhavener Pflegekinder“, wobei zu berücksichtigen ist, dass jedes Jahr eine Anzahl der Kinder, deren Pflegeeltern im Landkreis Cuxhaven oder Stadt Cuxhaven leben, gemäß § 86 Abs. 6 KJHG in die Betreuungszuständigkeit des Jugendamtes Landkreis Cuxhaven wechselt, ohne dabei seine Pflegefamilie zu verlassen.

Insofern steigt die Anzahl der „Bremerhavener Pflegekinder“ insgesamt mehr, als es die Statistik des Pflegekinderdientes jeweils ausweisen kann.

Im Kalenderjahr 2010 wurden über den Pflegekinderdienst insgesamt 48 Kinder und Jugendliche im Rahmen der Hilfe zur Erziehung gem. §§ 27 u. 33 KJHG neu in Vollzeitpflegefamilien vermittelt.

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5.5.1 Aktivitäten für Werbung und Prüfung von Pflegestellen

Im Berichtszeitraum 2010 warb der Pflegekinderdienst gemeinsam mit der Adoptionsvermittlungsstelle über einen Informationsabend und die Präsenz in der Fußgängerzone der Stadt Bremerhaven an einem Samstag im Spätsommer um neue Pflegeeltern.

Daneben gab es eine Vielzahl von telefonischen und persönlichen Beratungen interessierter Familien und Einzelpersonen aus der Stadt Bremerhaven und in größerer Anzahl auch aus dem gesamten Landkreis und der Stadt Cuxhaven.

Im Ergebnis nahmen dann insgesamt 22 Familien bzw. Einzelbewerber/innen im Rahmen ihrer Prüfung an zwei Vorbereitungs- kursen für Pflegeeltern teil.

Neben diesen in Zusammenhang mit der Volkshochschule Bremerhaven angebotenen Kursen fanden auch zwei Aufbaukurse sowie zwei Fortbildungsveranstaltungen im Frühjahr und Herbst 2010 statt, ebenfalls gemeinsam mit der Volkshochschule organisiert, mit den eine Weiterqualifizierung der jeweiligen Pflegefamilien erreicht werden konnte

Im August des Jahres richtete der Pflegekinderdienst zum 15ten mal seinen alljährlichen „Dankeschöntag“ für Pflegefamilien, deren Kinder, Verwandte und Bekannte aus, der wie in den Jahren zuvor auf große und letztlich sehr zufriedene Resonanz stieß.

Abbildung 010: Picknick beim Dankeschöntag Alle Aktivitäten wurden öffentlich vorangekündigt und über einzelne wurde im Nachhinein in der Lokalpresse berichtet, um die Pflegeelternarbeit insgesamt noch bekannter zu machen.

Diese Strategie der persönlichen Präsenz der Mitarbeiter/innen des Pflegekinderdienstes und der Adoptionsvermittlungsstelle in Verbindung mit dem Schaffen von Öffentlichkeit über die Presse hat sich schon kurz nach dem genannten Samstagtermin in der Fußgängerzone in vier Anträgen neuer Bewerber/innen zur Aufnahme von Pflegekindern niedergeschlagen, denen bis zum neuen Ausbildungsseminar ab Januar 2011 zur großen Freude der Sachgebiets- mitarbeiter/innen noch drei weitere folgten.

Abschließend sei noch erwähnt, dass die Pflegeelterngruppe sich mit Unterstützung des Amtes im Allgemeinen und des Pflegekinderdienstes im Besonderen auch im Berichtsjahr 2010 regelmäßig weiter in dessen Räumlichkeiten traf und dass sich eine Gruppe von Pflegefamilien in diesem Zeitraum zur Supervision unter fachlicher Begleitung ebenso regelmäßig zusammenfand.

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6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6 Sozialer Dienst und Jugendgerichtshilfe

6.1 Sozialer Dienst

Aufgabe des Sozialen Dienstes (ASD) ist es, erzieherische Hilfen ganzheitlich, familienstabilisierend und generationsübergreifend anzubieten. Wesentliche Grundlage ist hierbei das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

Der ASD erarbeitet nach der Feststellung des Hilfebedarfs unter Mitwirkung der Betroffenen einen Hilfeplan. Die gewährten Hilfen sind Hilfen zur Selbsthilfe und zur Verselbstständigung. Der ASD arbeitet dabei ressourcenorientiert unter Einbeziehung sozialer Netzwerke, vermittelt weitergehende Angebote und Hilfen, prüft und gewährt geeignete Hilfen zur Erziehung.

Im Laufe des Jahres 2010 wurde der 2008 begonnene und durch die Beratungs- und Entwicklungs- GmbH ISS begleitete Teil der Organisationsentwicklung im Sozialen Dienst beendet.

Am Entwicklungsprozess waren alle Mitarbeiter des ASD, der Personalrat und die Magistratskanzlei beteiligt.

Es gab auch sofort sichtbare Ergebnisse, wie z.B. Dienstwagen und Handys für den Bereitschaftsdienst im Rahmen der Kindeswohlsicherung.

Eine einschneidende Veränderung aber war die Rotation der Koordinatoren der Stadteilbüros die nicht nur eine Veränderung im Innenverhältnis sondern auch im Außenverhältnis dokumentierte.

Wichtiger noch sind die Ergebnisse, die wir seitdem versuchen gemeinsam umzusetzen und zu verbessern. Es ist uns wichtig, dass alle Kunden, egal in welches Stadtteilbüro sie gehen, gleich, kompetent und transparent beraten werden.

Hierzu haben wir erstmals Laufwege dargestellt und vereinheitlicht. Zurzeit lernen wir dieses in die Praxis zu übertragen. In den folgenden Schaubildern, die nur ein ganz kleiner Ausschnitt sind, zeigen wir den Weg vom „Falleingang“ bis zur Fallklärung, an dessen Ende dann deutlich wird, ob eine Hilfe erforderlich ist, um das System Familie zu bearbeiten.

Die komplexe Darstellung der Laufwege ist in einem Handbuch für den Alltag aufgenommen worden und zum Handwerkszeug für die Mitarbeiter geworden.

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Abbildung 011: Teilprozess Falleingang

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6.1.1 Kindeswohl – gemeinsam sichern

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Dieser grundgesetzlichen Norm des SGB VIII entspricht, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten an den Hilfen beteiligt werden.

Partizipation ist, auch wenn das Kindeswohl auf dem Spiele steht, im Interesse des Kindes, wenn es gelingt, gedeihliche Zustände in seinem Zuhause zu schaffen. In diesem, wie in allen anderen Hilfefällen, ist der abgebildete Aufbau identisch. Im Hilfeplanverfahren wie auch in Fällen der Kindeswohlgefährdung ist die Ausgangslage mit allen Beteiligten zu klären, sind Ziele (Kontrakt) zu vereinbaren und deren Umsetzung (Veränderung) zu begleiten.

6.1.1.1 Kinderschutz in Bremerhaven

Die Aufgaben des Jugendamtes sind vielfältig und beginnen – vergleichbar mit einer Hilfepyramide - auf der Ebene einer möglichst breiten und wohl ausgestatteten Infrastrukturebene mit Kindertagesstätten, Familienbildung, frühen Hilfen usw.

Gerade auch für Familien in prekären Lebenssituationen ist dieser Bereich von größter Bedeutung, da hier die Grundlagen für die weitere Entwicklung von Kindern gelegt werden. Diese Ebene der Unterstützung bildet – auch hinsichtlich der Fallzahlen - das Fundament einer präventiven Kinderschutzarbeit.

Abbildung 013: Modell einer „Hilfepyramide“ im Kontext des Kinderschutzes

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Kinderschutz hat einen hohen Stellenwert in Politik, Gesellschaft und in unserem Rechtssystem. Der überwiegende Teil der Eltern kümmert sich liebevoll um ihre Kinder und ermöglicht diesen ein Aufwachsen in Sicherheit und Geborgenheit. Dem Amt für Jugend, Familien und Frauen (i.F. Jugendamt), kommt im Rahmen des Kinderschutzes die Funktion zu, nicht verfrüht oder mit zu hoher Intensität in elterliche Befugnisse einzugreifen; auf der anderen Seite aber Gefährdungen des Kindeswohls rechtzeitig und effektiv abzuwehren („staatliches Wächteramt“). Hinzu kommt, dass diese „Garantenstellung“ nicht als Zwangsmaßnahme ausgelegt ist, sondern präventiv angelegt sein muss. Damit ist verbunden, dass frühzeitige Hilfs- und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien - genauso wie die Maßnahmen der Krisenintervention - im Kontext der Kindeswohlsicherung von zentraler Bedeutung sind. Gewollt ist vom Gesetzgeber, dass die Kinder an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, teilhaben können. Kinderschutz lässt sich nur aus einem Gesamtkontext heraus betrachten, der die Perspektive von

„Unterstützen – Helfen – Schützen“ beinhaltet.

6.1.1.2 Kindeswohlgefährdung

Trotz unserer vielfältigen Aktivitäten im Interesse der Kinder, lassen sich aber Krisen in den Familien und deren negative Auswirkungen auf die Kinder nicht vollständig ausschließen.

Die tragischen Fälle von Kindesvernachlässigungen und –misshandlungen in den vergangenen Jahren in Deutschland haben eine hohe Sensibilisierung in der Bevölkerung für diese Thematik ausgelöst. Dieses hat dazu geführt, dass auch aus Familien- und Freundeskreisen an das Jugendamt der Wunsch nach Hilfe herangetragen wird, wenn der Eindruck entsteht, dass Kinder gefährdet sind. Aus der nachstehenden Tabelle können Sie die Entwicklung und den fortdauernden Anstieg der Kindeswohlgefährdungsmeldungen der letzten Jahre ersehen.

Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2007 - 2010

167

363

588

618

0 100 200 300 400 500 600 700

Jahr 2007 Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010

Quartal

Gesamtfallzahl

gesamt Mitte Süd Nord

Abbildung 014: Entwicklung der Kindeswohlgefährdungsmeldungen von 2007 -2010

Der Anstieg bedeutet aber nicht, dass sich in Bremerhaven die Kindesvernachlässigungen und Kindesmisshandlungen verdreifacht haben, sondern dass sich vor allem das Anzeigeverhalten geändert hat. „Wegschauen“, und dass haben nicht nur Bekannte, Verwandte und Nachbarn dazugelernt, geht immer zu Lasten der Kinder. Eine Meldung beim Jugendamt ist daher kein Denunzieren,

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